Reglement. Tagesschule Dättlikon

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1 Reglement Tagesschule Dättlikon Reglement Tagesschule Seite 1 von 6 Mai 2010

2 1. Allgemeines 1.1 Die Primarschulpflege Dättlikon führt eine öffentliche, geleitete Volksschule mit drei Abteilungen (Grundstufe, Unterstufe und Mittelstufe) und integrativer Förderung. 1.2 Die Grundstufe verbindet den Kindergarten und die erste Primarklasse zu einer gemeinsamen Stufe. Die Schule wird als Mehrklassenschule mit zwei Abteilungen (Unterstufe und Mittelstufe) geführt. 1.3 Die Bildungsdirektion teilt der Primarschulpflege die Lehrstellen in Vollzeiteinheiten und Bruchteilen davon zu. Diese wird jährlich anhand der Schülerzahlen und des Sozialindexes berechnet. 1.4 Die Organisation und die inhaltliche Gestaltung des Unterrichtes richten sich nach der kantonalen Schulgesetzgebung. Der für die Zürcher Volksschule geltende Lehrplan ist massgebend. 1.5 Die Aufsicht der Schule obliegt der Primarschulpflege Dättlikon. 2. Allgemeine Bestimmungen 2.1 Ab dem Schuljahr 2006/2007 bietet die Schule Dättlikon eine Tagesschule mit einem ganztägigen Betreuungsangebot an. 2.2 Die Tagesschule erfüllt den Auftrag der Bereitstellung eines ausserschulischen Betreuungsangebotes des VSG (Volksschulgesetz) und soll mit der Aufnahme von externen Kindern den Erhalt der Schule Dättlikon mit 3 Abteilungen sicherstellen. 2.3 Die Tagesschule soll wenn möglich selbsttragend sein. Das Betreuungsangebot, die Verpflegung sowie Teile der Infrastruktur sollen von den Benützern bezahlt werden. Die Betreuung der Kinder soll möglichst kostendeckend sein. Die Rechnungsführung erfolgt im gleichen Kontierungsmodell wie der Schulbetrieb. Die Kompetenzsumme richtet sich nach der Gemeindeordnung. Die Gemeinde Dättlikon stellt den Schulbetrieb zur Verfügung. Sie übernimmt die Defizitgarantie sowie Kostenschwankungen und finanziert das Betreuungsangebot vor. 2.4 Die Tagesschüler haben betreffend Benutzung der Schulhausanlagen dieselben Rechte und Pflichten wie die Dättliker Schüler (Hausordnung). In den schulfreien, betreuten Zeiten stehen den Tageschülern die Tagesschulwohnung als Aufenthaltsort zur Verfügung. Im Weiteren können nach Absprache die Lokalitäten der Schule wie Bibliothek, Werkraum, Turnhalle und draussen der Spielplatz auf dem Schulhausareal benutzt werden. 2.5 Die Aufsicht über die Tagesschule obliegt der Primarschulpflege Dättlikon. 2.6 Die TagesschulbetreuerIn ist die Ansprechperson für die Kinder und Eltern im ausserschulischen Bereich. Elterngespräche werden bei Bedarf durchgeführt. 2.7 Für sämtliche schulischen Fragen stehen die Lehrkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung. 2.8 Die Schulleitung steht den Eltern bei Bedarf als Kontaktperson zur Verfügung (Sprechzeiten beachten). Reglement Tagesschule Seite 2 von 6 Mai 2010

3 3. Aufnahmebedingungen 3.1 Grundsätzlich können alle Kinder, die der Grundstufe oder der Primarschulstufe angehören und einer Regelklasse folgen können, aufgenommen werden. Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen können grundsätzlich nicht integriert werden. 3.2 Die Tagesschule nimmt in erster Linie Kinder auf mit dauernder Beanspruchung des Betreuungsangebotes. 3.3 Für einheimische Kinder besteht die Möglichkeit die Tagesbetreuung oder die Teilnahme am Mittagstisch an einzelnen Tagen zu nutzen. Der oder die gewählten Wochentage sind in der Regel für ein Semester verbindlich. 3.4 Die Aufnahmekapazität hängt von der Anzahl Dättliker Schüler in den einzelnen Klassen ab. 3.5 Die Primarschulpflege Dättlikon entscheidet nach Anhörung der Schulleitung, den Lehrkräften und Betreuungspersonen über die definitive Aufnahme. Ein Aufnahmegesuch kann ohne Begründung abgelehnt werden. 3.6 Nach erfolgter Aufnahme wird bei Bedarf mit der Wohnortgemeinde Kontakt aufgenommen, um allfällige finanzielle Ansprüche anzumelden. Diese Verhandlungen führen ausschliesslich die Schulleitung und die betreffende Schulpflege. 3.7 Die Aufnahme auswärtiger Kinder erfolgt in der Regel auf Beginn des Schuljahres. Es wird eine Probezeit von 4 Monaten (30. November) angesetzt. In dieser Frist kann der Vertrag beidseitig schriftlich ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden. Nach Ablauf der Probezeit ist der Schüler definitiv aufgenommen. 3.8 Nach einer erfolgten Aufnahme des Tagesschülers müssen die Eltern bei der Schulpflege ihrer Wohngemeinde ihr Kind abmelden. 4. Organisation und Tagesablauf 4.1 Die Tagesschule ist von Uhr bis Uhr, unter Berücksichtigung des aktuellen Busfahrplanes, geöffnet. Das Angebot umfasst ein kleines Frühstück, die Mittagsmahlzeit, einen Znüni und Zvieri und die Freizeitgestaltung in der unterrichtsfreien Zeit. 4.2 Während den Schulferien und an allgemeinen Feiertagen bleibt die Tagesschule geschlossen. An schulfreien Tagen gemäss Jahresplan (Schulkapitel sowie weitere Schulausfalltage) ist die Tagesschule in der Regel geöffnet. Besondere Regelungen bleiben vorbehalten und werden in der Quartalsplanung festgelegt. 4.3 Die Tagesschüler haben sich an die vereinbarten Start- und Endzeiten ihrer Betreuung zu halten. Das Verlassen des Betreuungsortes ist den Kindern untersagt. Ausnahmegesuche (Besuche bei Kameraden, etc.) können von der Betreuungsperson in Absprache mit den Eltern bewilligt werden. Während dieser Zeit lehnt die Primarschule Dättlikon jede Haftung ab. Reglement Tagesschule Seite 3 von 6 Mai 2010

4 4.4 Die Eltern sind für den Schulweg verantwortlich. Für eine reibungslose Organisation in der Tagesschule wird von den Eltern erwartet, dass ihre Kinder pünktlich erscheinen und wieder abgeholt werden. Bei verspätetem Abholen des Kindes müssen die der Tagesschule entstandenen Mehrkosten den Eltern in Rechnung gestellt werden. Eine Beanspruchung des Tagesschulpersonals für den Transport ist nicht vorgesehen. 4.5 Ist ein Kind am Schulbesuch verhindert, so ist dies der Lehrkraft rechtzeitig mitzuteilen. 4.6 Der Tagesschüler erledigt seine Hausaufgaben unter Beaufsichtigung. 4.7 Die Tagesschulbetreuung trifft mit den Eltern verbindliche Abmachungen über Ersatzkleider, Finken, Zahnbürste, etc. 4.8 Alle Kinder werden gemäss Ämtliplan in täglich anfallende Arbeiten miteinbezogen. 4.9 Verschieden schulinterne Veranstaltungen werden zusammen mit den Eltern organisiert und durchgeführt. Diese finden teilweise auch an Wochenenden und Abenden statt. 5. Kosten und Versicherungen 5.1 Der Schulunterricht ist unentgeltlich. Allfällige finanzielle Ansprüche an die Wohnortsgemeinde werden ausschliesslich von der Schulleitung und der betreffenden Schulpflege ausgehandelt. 5.2 Die Primarschulpflege beschliesst jährlich über die Beitragspauschalen für die Tagesschulbetreuung. Änderungen werden den Eltern mit sechsmonatiger Voranzeige schriftlich mitgeteilt. 5.3 Für die Beanspruchung des Betreuungsangebotes werden von den Eltern folgende Beiträge erhoben: - Für auswärtige Kinder pauschal CHF /Mt. (= CHF /Jahr) (3. Kind aus der gleichen Familie: CHF /Mt.) - Für einheimische Kinder mit dauernder Beanspruchung des Betreuungsangebotes (3. Kind aus der gleichen Familie CHF /Mt.) CHF /Mt. (= CHF /Jahr) - Ganztagesbetreuung für einheimische Kinder CHF 38.--/Tag (inkl. Verpflegung und Hausaufgabenbetreuung) - Halbtagesbetreuung für einheimische Kinder CHF 32.--/Tag (inkl. Mittagstisch, Z Vieri und Hausaufgabenbetreuung) - Mittagstisch für einheimische Kinder CHF 16.50/Tag - Frühstück für einheimische Kinder CHF 10.--/Tag - Spezielle Betreuungseinheit für einheimische Kinder CHF 8.--/Stunde Reglement Tagesschule Seite 4 von 6 Mai 2010

5 5.4 Die Beiträge pro Jahr werden in zwölf gleichen Raten verrechnet und sind jeweils auf den Ersten eines Kalendermonats zu entrichten. Die erste Zahlung erfolgt per 1. August (Ausnahme bei Eintritt während dem laufenden Schuljahr). 5.5 In besonderen Härtefällen können Eltern ein Gesuch um Kostenbeteiligung an die Fürsorgestelle ihres Wohnortes richten. Bei einer schriftlichen Ablehnung kann eine Tarifreduktion bei der Primarschulpflege Dättlikon beantragt werden. 5.6 Bei einer längeren Abwesenheit eines Kindes erfolgt eine Rückerstattung des Verpflegungsbeitrages von Fr ab dem 3. Tag. Dieser wird halbjährlich rückvergütet. 5.7 Wird das Tagesschulpersonal für den Transport beansprucht, werden folgende Kosten geltend gemacht: Fr /Std. zuzüglich Fr. 1.--/km. 5.8 Kosten für an der Schule angebotener Musikunterricht (Flötenunterricht), Beitragspauschalen für Material, Schulärztliche und Zahnärztliche Reihenuntersuchungen, Schulreisen, Lager, etc. müssen gegebenenfalls von den Eltern, bzw. von der Wohnortgemeinde übernommen werden. 5.9 Sonderpädagogische Massnahmen, welche die integrative Förderung überschreiten, werden erst eingeleitet, wenn von der Wohnortgemeinde das Einverständnis und eine Kostengutsprache erfolgt sind. Wird eine solche Kostenübernahme abgelehnt, müssen die Eltern vollumfänglich für diese Aufwendungen aufkommen Kranken- und Unfallversicherungen für die Kinder der Tagesschule sind Sache der Eltern. Es empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 6. Kündigungsfristen und weitere Bestimmungen 6.1 Der Austritt, bzw. Ausschluss aus der Schule kann beidseitig, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Semesters, per 31. Januar, bzw. 31. Juli, erfolgen. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist werden die Kosten den Eltern vollumfänglich in Rechnung gestellt. Austritte ausserhalb der Fristen können nur ausnahmsweise bewilligt werden. 6.2 Während der Probezeit kann der Vertrag beidseitig schriftlich ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden (siehe auch 3.7) 6.3 Mit dem Übertritt in die Oberstufe erlischt der Vertrag. 6.4 Die Primarschulpflege Dättlikon hat die Kompetenz, Reglementsänderungen vorzunehmen und die Eltern entsprechend zu informieren. 6.5 Dieses Reglement tritt per 1. August 2010 in Kraft. 6.6 Gerichtsstand ist Winterthur. Reglement Tagesschule Seite 5 von 6 Mai 2010

6 Dättlikon, 1. Juni 2010 Schulpflege Dättlikon Der Präsident Ressort Schulbetrieb (Tagesschule) Thomas Schuppisser Yvonne Adam Reglement Tagesschule Seite 6 von 6 Mai 2010

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