Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld Verkehrsbetrachtung

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1 Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld Verkehrsbetrachtung Dipl.-Ing. (FH) C. Angerer Bericht-Nr.: ACB / ACCON GmbH Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de

2 Titel: Auftraggeber: Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld Verkehrsbetrachtung IFG Ingolstadt GmbH Wagnerwirtsgasse Ingolstadt Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: ACB /2 26 Seiten Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) C. Angerer Zusammenfassung: Die Stadt Ingolstadt stellt für die Entwicklung des Gewerbegebietes Am Weiherfeld den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld auf. Im Gewerbegebiet Weiherfeld ist die Ansiedlung eines Möbelcenters und eines Bau- und Gartenmarktes geplant. Dadurch ist mit einem entsprechenden Zu- und Abfahrtverkehr zu rechnen, der noch im benachbarten Umland von Bedeutung sein kann. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung war zu prüfen, ob durch die neue Planung Änderungen der Schalleinwirkung im Untersuchungsgebiet auftreten, die Maßnahmen zur Lärmminderung im Sinne der TA Lärm, Abschnitt 7.4, erforderlich machen. Die geplante Ansiedlung eines Möbelcenters und eines Bau- und Gartenmarktes kann vielschichtige Änderungen der Verkehrsmengen im Untersuchungsgebiet Ingolstadt-Zuchering mit sich bringen. Daher sind insgesamt vier Verkehrsvarianten für den Planfall und zwei Varianten für den Prognose-Nullfall untersucht worden. Die jeweiligen Betrachtungsansätze für die verschiedenen Varianten sind in Abschnitt 4.1 beschrieben. Aus den umfassenden Variantenbetrachtungen lassen sich zahlreiche Darstellungen der zukünftigen Schallsituation und Differenzlärmkarten herstellen, welche die schalltechnischen Unterschiede der Szenarien verdeutlichen. Die Lärm- und Differenzlärmkarten sind im Anlagenteil dargestellt. Von zentraler Bedeutung für die Bewertung des geplanten Möbelhauses und des Bau- und Gartenmarktes sind die Differenzlärmkarten, welche die Unterschiede der Planfälle im Vergleich zu einer konventionellen Entwicklung des Gewerbegebietes zeigen (Prognose Nullfall II). 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 2

3 Aus diesem Vergleichen lassen sich mehrere Sachverhalte erkennen. Die Differenzlärmkarte Planfall Prognose Nullfall II zeigt z.b., dass im östlichen Bereich von Zuchering entlang der Oberstimmer Straße mit einem gewissen Anstieg der Schalleinwirkung zu rechnen ist. Hier steigt der Schallpegel hervorgerufen durch steigenden Pkw-Verkehr um ca. 0,5 db an (östlich von Zuchering ist die Oberstimmer Straße für Lkw-Verkehr gesperrt). Auf der Karlskroner Straße im Ortskern von Zuchering (Nord-Süd Achse) nimmt die Schalleinwirkung dagegen im Vergleich zum Prognose Nullfall II um ca. 1 bis 1,5 db ab. Dies liegt darin begründet, dass der Prognose Nullfall II mit einer Ansiedlung von diversen Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Weiherfeld einen relativ starken Lkw-Verkehr mit sich bringt. Ein solcher Lkw-Verkehr ist mit dem geplanten Möbelhaus nicht verbunden, da hier hauptsächlich neuer Pkw-Verkehr entsteht und der große Flächenbedarf der Parkplätze eines Möbelhauses den Platz für andere Gewerbebetriebe wie z.b. Speditionen oder Baufirmen reduziert. Insgesamt gilt für alle Planfall-Varianten, dass die Voraussetzungen der TA Lärm, Abschnitt 7.4, nicht gegeben sind, um Schallschutzmaßnahmen organisatorischer Art einzuleiten. Die öffentlichen Straßen des Ortsgebietes von Zuchering befinden sich mehr als 500 m vom Betriebsgrundstück des zukünftigen Möbelhauses und des Bau- und Gartenmarktes entfernt. Es kann darüber hinaus im Bereich von Zuchering mit einer Durchmischung mit dem allgemeinen Straßenverkehr ausgegangen werden. Die Differenzlärmkarten der Planfall-Szenarien zeigen in Bezug zum Prognose-Nullfall II keine Anstiege der Schalleinwirkung, die 3 db übersteigen würden. Organisatorische Maßnahmen im Sinne der Vorgaben der TA Lärm, Abschnittes 7.4, sind daher im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben nicht erforderlich. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 3

4 Inhalt 1 Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Örtliche Gegebenheiten Straßenverkehrslärm Schallemissionen Straßenverkehr Schallimmissionen Straßenverkehr Zusammenfassung...9 ANLAGEN Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Lärmkarten Straßenverkehr Tag Differenzlärmkarten Straßenverkehr Tag Emissionspegel L m,e Berechnungskonfiguration Fotodokumentation 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 4

5 1 Aufgabenstellung Die Stadt Ingolstadt stellt für die Entwicklung des Gewerbegebietes Am Weiherfeld den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld auf. Im Gewerbegebiet Weiherfeld ist die Ansiedlung eines Möbelcenters und eines Bau- und Gartenmarktes geplant. Dadurch ist mit einem entsprechenden Zu- und Abfahrtverkehr zu rechnen, der noch im benachbarten Umland von Bedeutung sein kann. In diesem Zusammenhang sind die aus den verkehrlichen Auswirkungen resultierenden Änderungen der Schallsituation zu untersuchen und zu bewerten. 2 Beurteilungsgrundlagen Anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Straßen soll nach Abschnitt 7.4 der TA Lärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit: - er den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöht, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 RLS 90. Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 5

6 3 Örtliche Gegebenheiten Das Bebauungsplangebiet Weiherfeld befindet sich an der B 16 südöstlich von Ingolstadt- Zuchering. Das Gelände des Untersuchungsgebietes ist weitgehend eben. 4 Straßenverkehrslärm 4.1 Schallemissionen Straßenverkehr Die Emission durch den Straßenverkehrslärm wird nach der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen, RLS-90, berechnet. Grundlage der Untersuchung sind die von gevas humberg & Partner ermittelten und prognostizierten Verkehrszahlen, die umfassende Varianten der verkehrlichen Entwicklung des Untersuchungsgebietes beinhalten. Insgesamt wurden von gevas humberg & Partner folgenden Szenarien betrachtet. - Analysefall Der Analysefall gibt die bestehende Verkehrsbelastung im Jahr 2005 wieder. - Prognose Nullfall I 2020 Im Prognose Nullfall I wird die Situation beschrieben, die sich ergibt, wenn die zu erwartenden Änderungen in der Verkehrsmatrix berücksichtigt werden, jedoch nicht die zukünftigen Ansiedlungen von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Am Weiherfeld. Als einzige Änderung im Straßenverkehrsnetz ist die Fertigstellung der Südostspange berücksichtigt. - Prognose Nullfall II Im Prognose Nullfall II werden die Verkehrsbelastungen unter Berücksichtigung der ursprünglich im Gewerbegebiet Am Weiherfeld möglichen Nutzungen beschrieben. Der Prognose Nullfall II geht davon aus, dass die gemäß ursprünglich beschlossenen Bebauungsplan zulässigen Nutzungen vollständig bis zum Jahr 2020 realisiert sind. - Planfall Der Planfall beschreibt die Verkehrsprognose die sich für das Jahr 2020 ergibt, wenn insbesondere die Neuverkehre aus dem geplanten Möbelhaus und dem Bau- und Gartenmarkt berücksichtigt werden. - Worst-Case-Szenario Die Worst-Case Prognose basiert auf dem Prognose Nullfall I. Es werden jedoch die durch Möbelhaus und Bau- und Gartenmarkt verursachten Verkehre addiert. Im Unterschied zum Planfall wird davon ausgegangen, dass keine Verlagerung bestehender Verkehrströme im Netz durch die Neuverkehre auftreten. 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 6

7 - Trendszenario I Im Trendszenario I wird eine pauschale Prognose mit einem Zuwachs von 1 % pro Jahr als Trend angenommen. Dies entspricht einem Zuwachs von 16 % zwischen den Jahren 2005 und Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass keine Verkehrsverlagerungen von der B 16 auf das untergeordnete Straßennetz (z.b. Weicheringer Straße) erfolgen. - Trendszenario II Das Trendszenario II basiert auf dem Trendszenario I. Es wird jedoch von einer Abhängung der Immelmannstraße ausgegangen. Dies bedeutet, dass Durchgangsverkehre und Neuverkehre aus dem Gewerbegebiet verlagert werden. Die Immelmannstraße darf im Trendszenario II nur noch durch Fahrzeuge der Bundeswehr befahren werden. Aus diesen Varianten und deren Verkehrszahlen ergeben sich für die maßgeblichen Straßenabschnitte des Bereiches Zuchering eine Vielzahl von Emissionspegeln L m,e (Emissionspegel in 25 m Entfernung), die in der Anlage 2 aufgeführt sind. In Ergänzung der aufgelisteten Schallemissionen wurden Spitzenverkehrsemissionen berechnet, die eine Aussage über die Schallbelastung während der Tagesstunde mit der höchsten Verkehrszahl liefern sollen. Diese Berechnungen sind für eine theoretische Maximalbelastung (Belastung, die sich ergibt, wenn für jeden Straßenabschnitt die maximale Verkehrszahl aus allen Szenarien verwendet wird) und für den Prognose Nullfall II durchgeführt worden. 4.2 Schallimmissionen Straßenverkehr Das Straßennetz im Untersuchungsraum Ingolstadt, Zuchering, wurde detailliert in ein Computermodell übertragen. Das sehr umfassende Berechnungsmodell beinhaltet die Straßen, die Bebauung mit den Gebäudehöhen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und ein digitales Höhenmodell. Auf Grundlage dieses Modells wurden die Schallimmissionen durch den Straßenverkehr in Form von Lärmkarten mit dem Computerprogramm Cadna/A berechnet. Die Darstellung der Lärmkarten erfolgt für eine Höhe von 4 m über Gelände. Die Lärmkarten, bzw. die zur besseren Veranschaulichung ermittelten Differenzlärmkarten, zeigen unterschiedliche Veränderungen der Schallsituation. Da Verkehrsprognosen im Allgemeinen immer einen Anstieg der Verkehrszahlen beinhalten, zeigen alle behandelten zukünftigen Szenarien einen Zuwachs der Schalleinwirkung im Untersuchungsgebiet Ingolstadt, Zuchering. Außer dem Progonose Nullfall I berücksichtigen alle Szenarien eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes Am Weiherfeld. Die Lärmkarten Prognose Planfall, Trendszenario I, Trendszenario II, und Worst-Case zeigen die Schallsituation, welche sich bei Ansiedlung eines Möbelhauses und eines Bau- und Gartenmarktes bei Ansatz verschiedener verkehrlicher Entwicklungsvarianten ergeben. 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 7

8 Da für das Gewerbegebiet Weiherfeld bereits ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert, der eine zukünftige Ansiedlung von Gewerbebetrieben wahrscheinlich macht (Prognose Nullfal II) erscheint insbesondere ein Vergleich des Planfalles mit dem Prognose Nullfall II sinnvoll. Der Vergleich anhand der diesbezüglichen Differenzlärmkarte (Anlage 2) zeigt recht vielschichtige Entwicklungstendenzen. Im östlichen Bereich von Zuchering ist entlang der Oberstimmer Straße mit einem gewissen Anstieg der Schalleinwirkung zu rechnen. Hier steigt der Schallpegel hervorgerufen durch steigenden Pkw-Verkehr um ca. 0,5 db an (östlich von Zuchering ist die Oberstimmer Straße für Lkw-Verkehr gesperrt). Auf der Karlskroner Straße im Ortskern von Zuchering (Nord-Süd Achse) nimmt die Schalleinwirkung dagegen im Vergleich zum Prognose Nullfall II um ca. 1 bis 1,5 db ab. Dies liegt darin begründet, dass der Prognose Nullfall II mit einer Ansiedlung von diversen Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Weiherfeld einen relativ starken Lkw-Verkehr mit sich bringt. Ein solcher Lkw- Verkehr ist mit dem geplanten Möbelhaus nicht verbunden, da hier hauptsächlich neuer Pkw-Verkehr entsteht und der große Flächenbedarf der Parkplätze eines Möbelhauses den Platz für andere Gewerbebetriebe wie z.b. Speditionen oder Baufirmen wegnimmt. Die anderen Szenarien berücksichtigen andere Entwicklungsvarianten und unterschiedlichste Verkehrsverlagerungen. Ein Kontrast zu Planfall und Prognose Nullfall II ist der Prognose Nullfall I, in dem theoretisch eine Weiterentwicklung im Gewerbegebiet Am Weiherfeld ausgeschlossen wird. Im Vergleich dieser Situation zum Planfall oder Prognose Nullfall II zeigt sich demzufolge, dass in der Oberstimmer Straße, Weicheringer Straße und auch auf der Nord-Süd-Achse durch Zuchering (Karlskroner Straße) die Schallpegel niedriger liegen. Ein pauschaler Ausschluss einer weiteren Entwicklung, des Gewerbegebietes Am Weiherfeld ist aber insgesamt ein sehr theoretischer Ansatz, da das Gewerbegebiet bereits durch rechtsgültigen Bebauungsplan genehmigt ist. Wahrscheinlicher und für die Bewertung von größerer Bedeutung sind die Prognose Planfälle und der Prognose Nullfall II. Die Vorgaben des Abschnittes 7.4 der TA Lärm werden für alle Planfall-Szenarien erfüllt, da das kumulierte Zusammentreffen der in diesem Abschnitt formulierten Bedingungen im Falle des geplanten Möbelhauses und des Bau- und Gartenmarktes sehr unwahrscheinlich ist. Im Allgemeinen treffen sie nur zu, wenn Gewerbebetriebe einen sehr ungünstigen Verkehrsanschluss an überregionale Straßen haben und der Zu- und Abfahrtverkehr im Nahbereich der neuen Gewerbebetriebe (bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück) durch bewohnte Gebiete fließen muss. Organisatorische Maßnahmen, welche die TA Lärm für einen solch ungünstigen Fall vorsieht, bestehen idealerweise in einer direkten Anbindung des Gewerbegebietes an eine überregionale Straße. Der direkte Anschluss des Gewerbegebietes Am Weiherfeld an die B 16 besteht bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt und die Flächen des Gewerbegebietes sind mehr als 500 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Die geringfügigen Auswirkungen des geplanten Möbelhauses und des Bau- und Gartenmarktes bestätigt auch die Differenzlärmkarte Planfall Prognose Nullfall 2. Organisatorische Maßnahmen im Sinne der Vorgaben der TA Lärm, Abschnittes 7.4, sind daher im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben nicht erforderlich. In Ergänzung der Lärmkarten für den Tagzeitraum (Beurteilungszeitraum 6.00 Uhr bis Uhr) wurden für zwei Situationen Lärmkarten für die Spitzenverkehrsstunde berechnet. Die erste Situation Spitzenverkehrsstunde, maximal, ist eher theoretischer Natur, da aus allen Szenarien jeweils die höchste Belastung entnommen und dargestellt wird. Für die flä- 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 8

9 chige Darstellung einer Lärmkarte ergibt sich dadurch eine Überhöhung der Schallpegel im Vergleich zur reellen zukünftigen Situation. Lediglich die Schalleinwirkungen in unmittelbarer Nachbarschaft der Straßen können als realistisch und repräsentativ für eine zukünftige Spitzenverkehrsbelastung betrachtet werden. Die Betrachtungen von Schalleinwirkungen während Spitzenverkehrsstunden sind informativer Natur, da das Bundesimmissionsschutzgesetz und die 16. BImSchV keine Immissionsrichtwerte hinsichtlich Spitzenverkehrsbelastungen enthalten und demzufolge auch keine Wertung vorgenommen werden kann. 5 Zusammenfassung Die Stadt Ingolstadt stellt für die Entwicklung des Gewerbegebietes Am Weiherfeld den Bebauungsplan Nr. 930 Ä I Weiherfeld auf. Im Gewerbegebiet Weiherfeld ist die Ansiedlung eines Möbelcenters und eines Bau- und Gartenmarktes geplant. Dadurch ist mit einem entsprechenden Zu- und Abfahrtverkehr zu rechnen, der noch im benachbarten Umland von Bedeutung sein kann. Das Ziel der vorliegenden Untersuchung war zu prüfen, ob durch die neue Planung Änderungen der Schalleinwirkung im Untersuchungsgebiet auftreten, die Maßnahmen zur Lärmminderung im Sinne der TA Lärm, Abschnitt 7.4, erforderlich machen. Die geplante Ansiedlung eines Möbelcenters und eines Bau- und Gartenmarktes kann vielschichtige Änderungen der Verkehrsmengen im Untersuchungsgebiet Ingolstadt-Zuchering mit sich bringen. Daher sind insgesamt vier Verkehrsvarianten für den Planfall und zwei Varianten für den Prognose-Nullfall untersucht worden. Die jeweiligen Betrachtungsansätze für die verschiedenen Varianten sind in Abschnitt 4.1 beschrieben. Aus den umfassenden Variantenbetrachtungen lassen sich zahlreiche Darstellungen der zukünftigen Schallsituation und Differenzlärmkarten herstellen, welche die schalltechnischen Unterschiede der Szenarien verdeutlichen. Die Lärm- und Differenzlärmkarten sind im Anlagenteil dargestellt. Von zentraler Bedeutung für die Bewertung des geplanten Möbelhauses und des Bau- und Gartenmarktes sind die Differenzlärmkarten, welche die Unterschiede der Planfälle im Vergleich zu einer konventionellen Entwicklung des Gewerbegebietes zeigen (Prognose Nullfall II). Aus diesem Vergleichen lassen sich mehrere Sachverhalte erkennen. Die Differenzlärmkarte Planfall Prognose Nullfall II zeigt z.b., dass im östlichen Bereich von Zuchering entlang der Oberstimmer Straße mit einem gewissen Anstieg der Schalleinwirkung zu rechnen ist. Hier steigt der Schallpegel hervorgerufen durch steigenden Pkw-Verkehr um ca. 0,5 db an (östlich von Zuchering ist die Oberstimmer Straße für Lkw-Verkehr gesperrt). Auf der Karlskroner Straße im Ortskern von Zuchering (Nord-Süd Achse) nimmt die Schalleinwirkung dagegen im Vergleich zum Prognose Nullfall II um ca. 1 bis 1,5 db ab. Dies liegt darin begründet, dass der Prognose Nullfall II mit einer Ansiedlung von diversen Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Weiherfeld einen relativ starken Lkw-Verkehr mit sich bringt. Ein solcher Lkw-Verkehr ist mit dem geplanten Möbelhaus nicht verbunden, da hier hauptsächlich neuer Pkw-Verkehr entsteht und der große Flächenbedarf der Parkplätze eines Möbelhauses den Platz für andere Gewerbebetriebe wie z.b. Speditionen oder Baufirmen reduziert. 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 9

10 Insgesamt gilt für alle Planfall-Varianten, dass die Voraussetzungen der TA Lärm, Abschnitt 7.4, nicht gegeben sind, um Schallschutzmaßnahmen organisatorischer Art einzuleiten. Die öffentlichen Straßen des Ortsgebietes von Zuchering befinden sich mehr als 500 m vom Betriebsgrundstück des zukünftigen Möbelhauses und des Bau- und Gartenmarktes entfernt. Es kann darüber hinaus im Bereich von Zuchering mit einer Durchmischung mit dem allgemeinen Straßenverkehr ausgegangen werden. Die Differenzlärmkarten der Planfall- Szenarien zeigen in Bezug zum Prognose-Nullfall II keine Anstiege der Schalleinwirkung, die 3 db übersteigen würden. Organisatorische Maßnahmen im Sinne der Vorgaben der TA Lärm, Abschnittes 7.4, sind daher im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorhaben nicht erforderlich. Greifenberg, den 23. März 2007 Christian Angerer ACCON GmbH Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 10

11 Quellenverzeichnis [1] RLS 90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Bundesbaugesetzblatt Teil I, Nr. 8, 1990 [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung), 12. Juni 1990; [3] Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version , DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, Greifenberg 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 11

12 Anlage 1 Lärmkarten Straßenverkehrslärm, Beurteilungszeitraum Tag 4023_Beb_Pl_Weiherfeld_7_2_07.doc 12

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