Anhörung im Kultusausschuss am 17. März 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
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- Arwed Busch
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1 Verband der Elternräte der Gymnasien e.v Geschäftsstelle Petra Wiedenroth, Tischlerbreite 3, Hameln Anhörung im Kultusausschuss am 17. März 2015 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Gelegenheit, neben der schriftlichen Stellungnahme heute auch im Rahmen dieser mündlichen Anhörung unsere Position zum Entwurf des Niedersächsischen Schulgesetzes darlegen zu können. Eingangs möchten wir betonen, dass die Rückkehr zu einem Abitur nach 13 Jahren eine richtungsweisende und positive Veränderung in der Schulstruktur Niedersachsens ist, die der Verband der Elternräte ausdrücklich begrüßt. Mit der Einführung von G9 an den Gymnasien Niedersachsens wird unseren Schüler/innen nun endlich eine ausreichende Zeit für ein nachhaltiges und vertiefendes Lernen sowie für die nötige Persönlichkeitsentwicklung gegeben. Diese Forderung einer großen Mehrheit der Eltern und Schüler/innen in Niedersachsen hat die Landesregierung mit diesem Schulgesetz verantwortungsvoll umgesetzt und findet daher vom Verband der Elternräte ausdrückliche Zustimmung. Dennoch möchten wir auch darauf hinweisen, dass es in der Elternschaft nach wie vor den Wunsch nach individuellen Lösungen gibt, das Abitur auch weiterhin in 12 Jahren ablegen zu können. Mit diesem Gesetz wird jedoch nicht nur erfreulicherweise die Schulzeitdauer an den Gymnasien um 1 Jahr verlängert, sondern leider auch die vielfältige Schullandschaft in Niedersachsen, sowohl strukturell als auch inhaltlich, tiefgreifend verändert. Ebenfalls wird mit der Änderung des Schulgesetzes die anerkannt hohe Bildungsqualität im Lande deutlich beschädigt werden! Unser zentraler Kritikpunkt sind die Änderungen der 105 und 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Danach sind zukünftig Gesamtschulen
2 ersetzende Schulform. Der Besuch eines Gymnasiums muss nur noch unter sogenannten zumutbaren Bedingungen ermöglicht werden. Mit dem Spielraum, den der Schulgesetzentwurf bietet, wird die grundlegende Ausgestaltung des Schulformangebotes faktisch in die Verantwortlichkeiten der Schulträger vor Ort gelegt. Die daraus folgende Entscheidung über das grundlegende Schulformangebot ist aber nach unserer Überzeugung eine Aufgabe des Landes. Das Kultusministerium muss auch weiterhin in der Verantwortung für die Bereitstellung von wohnortnahen Gymnasien stehen. Frau Kultusministerin Heiligenstadt betont immer wieder, dass der Elternwille entscheidend sei und ohne Elternbefragung kein Gymnasium von einer Schließung betroffen sei. Die Vergangenheit hat jedoch aufgezeigt, dass aufgrund des Interpretationsspielraumes bei Elternbefragungen die erfassten Daten unterschiedlich ausgelegt werden können. Das ist kein geordnetes Verfahren, mit dem landesweite und vielfältige Bildungsangebote sichergestellt werden, wie es der grundgesetzlichen Aufgabe der Landespolitik entspricht. Nach der bisher geltenden Regelung ist die Gesamtschule eine ergänzende Schulform. Schulträger sind verpflichtet, eine Haupt- und Realschule, bzw. eine Oberschule sowie ein Gymnasium vor Ort anzubieten. Bei bisheriger Gründung einer Gesamtschule ist der Schulträger verpflichtet, den Eltern vor Ort die Wahlmöglichkeit zu lassen, neben der Gesamtschule auch eine Schule des gegliederten Schulsystems für ihre Kinder anwählen zu können. Zukünftig wird aber die Entscheidung, eine Schule des gegliederten Schulsystems als Wahlmöglichkeit für die Eltern und ihre Kinder anzubieten, ausschließlich in die Verantwortlichkeiten der Kommunen gelegt. Nicht nur das Elternrecht wird dadurch entschieden gemindert, unser Verband sieht hier eine Aushebelung des freien Elternwillens. Nur bei Vielfalt haben die Eltern eine Wahlmöglichkeit. Ohne ein vielfältiges gegliedertes Schulsystem besteht auch für die Eltern keine Wahl der geeigneten Schulform für ihr Kind. Daher widerspricht das Schulgesetz in der vorliegenden Anhörfassung mit dem 105 und 106 nach unserem demokratischen Grundverständnis dem Recht auf freie Schulwahl in der Verantwortlichkeit der Eltern durch eine Verlagerung auf die Schulträger vor Ort.
3 An dieser Stelle möchten wir auch auf 106, Abs 5 hinweisen, durch den die organisatorische Zusammenlegung von einzelnen Schulformen ermöglicht wird. Diese Zusammenlegung von Schulen ohne Berücksichtigung von Gymnasien lehnen wir als eine einseitige Benachteiligung dieser Schulform ab. Da keine organisatorische Zusammenlegung mit den Gymnasien vorgesehen ist, können Eltern ihr Kind nur aus dem organisatorischen Bereich der Schule abmelden, um später eine Anmeldung auf dem Gymnasium vorzunehmen. Dieses ist zukünftig umso schwerer, wenn die Schullaufbahnempfehlung gegen deren Abschaffung wir klar Position beziehen in der Grundschule wegfällt und den Eltern nicht mehr vorliegt. Lehrer/innen werden potenzielle, gymnasiale Schüler dann nicht gegen die eigene Schule beraten, da sie dieser dann entsprechende Schüler/innen entziehen würden. Zusätzlich sind die psychischen Hürden der Eltern durch die Abmeldung nicht zu unterschätzen. Bezüglich des Gymnasiums ist die angebliche Bestandsgarantie für diese Schulform wertlos. Sogenannte zumutbare Bedingungen, aus der die Bestandsgarantie abgeleitet wird, sind nach Angaben der Landesregierung Fahrzeiten von ca. 75 Minuten zum nächsten Gymnasium. Ein solcher Zeitrahmen ist nicht nur für die Schüler/innen des Jahrgangs 5 nicht zumutbar, sondern auch für die Schüler/innen höherer Jahrgänge keine Bedingung, um anschließend erfolgreich den Lernstoff des Tages zu bewältigen. Hier stellt unser Verband eine unverhältnismäßig hohe Benachteiligung der Gymnasien fest und sieht im Zuge dessen keine Gleichbehandlung mit allen Schulformen, die ursächlich Grundlage für das neue Schulgesetz sein sollte. Eltern werden sich unter diesen Bedingungen und unter Verantwortung und Betrachtung des Kindeswohls, sowie des ganzheitlichen Erziehungsauftrages gezwungenermaßen für die Gesamtschule vor Ort entscheiden müssen. Nach unserem Verständnis wird aufgrund dieser nicht zumutbaren Entfernungen die Wahl der Eltern auf eine Schule vor Ort fallen, was zweifellos zur Schließung von Gymnasien führen wird. Insbesondere im ländlichen Raum sehen wir daher große Probleme für den Bestand einer Vielzahl der Gymnasien, die sich aus dieser Formulierung in dem Schulgesetz begründen lassen.
4 Dem Gesetzentwurf fehlt eine klare und faire Definition der sogenannten zumutbaren Bedingungen. An dieser Stelle fordert der Verband erneut, die Fahrzeiten pro Strecke auf max. 30 Minuten zu beschränken. Anmerken möchte unser Verband ebenfalls, dass sich tausende von Eltern aus dem ganzen Land besorgt zu diesen Formulierungen in den 105 und 106 äußern. Wir wurden von vielen Einzelschulelternräten aber auch von lokalen Zusammenschlüssen um Unterstützung gebeten oder um Rat gefragt. In Vertretung unserer Eltern lehnen wir die geplante einschneidende Änderung der Schullandschaft entschieden ab, da damit eine Ungleichbehandlung der Schulformen des gegliederten Schulsystems und hier insbesondere der Gymnasien aufgrund der Privilegierung einzelner Schulformen festgelegt wird. Wir appellieren hiermit an die im Landtag vertretenen Abgeordneten das gute, keinen Vergleich scheuende niedersächsische Schulsystem zu erhalten. Die nach 106 und 105 mögliche Verschiebung von Schüler/innen von wohnortnahen Gymnasien in die entfernteren Gebiete anderer Schulträger wirft weitere Fragen auf. Was passiert, wenn ein betroffener Schulträger nicht die Mittel oder den Platz hat, um die nach 105 verpflichtende Aufnahme von Gymnasiasten zu ermöglichen. Auch zu diesem Punkt erwarten wir Antworten von der Landesregierung. Der Verband der Elternräte fordert auch, dass die Beförderung bis zur nächsten Schule der gewünschten Schulform mit der gewünschten Schwerpunktbildung erstattet wird. Die Profilbildung ist ein wichtiger Bereich in der fachlichen und sozialen Entwicklung der Schüler/innen. Daher darf nicht nur der Weg zu einer nächsten Schule der gewünschten Schulform erstattet werden. Durch diese Regelung werden Schulträger deutlich zu Lasten der Eltern entlastet. Für den Verband der Elternräte ist daher die Begründung grundsätzlich falsch, dass durch den Wegfall der Beförderungs- oder Erstattungspflicht bei den Bildungsgängen innerhalb der allgemein bildenden Schulformen die Träger der Schülerbeförderung deutlich entlastet werden. Im Zuge von Kosteneinsparungen kann es nach unserer Meinung nicht richtig sein, hier die Interessen der Schulträger vor die Interessen der Eltern und Schüler/innen zu legen. Der Verband fordert daher auch zukünftig die freie Schulwahl zu erhalten und keine Entscheidungen zu treffen, die eine weitere soziale Ungerechtigkeit durch die finanzielle
5 Mehrbelastung der Eltern fördert. Im Zuge dessen fordert unser Verband ebenfalls, dass die Alternsgrenzen für die Schülerbeförderung angehoben werden, so dass auch eine volle Fahrtkostenerstattung für die Schüler der Sek II garantiert werden kann. Die Abschaffung der aktuell in 6 Abs. 5 festgelegten Schullaufbahnempfehlung lehnt der Verband entschieden ab. Die zurzeit gültigen rechtlichen Bestimmungen regeln sehr deutlich, dass nach einem Dialog mit den Erziehungsberechtigten eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung durch die Erziehungsberechtigten zu treffen ist, die auf der Schullaufbahnempfehlung der Grundschule basiert. Dabei entscheiden die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung über die geeignete Schulform. Die im Schulgesetz unter 6 Absatz 5 aufgeführten neuen Formulierungen weisen nach unserer Erkenntnis gravierende Fehler auf. Bisherige Schullaufbahnempfehlungen sind in der Praxis unter mindestens 2 Beratungsgesprächen mit den Eltern erfolgt und stellten sich in einer großen Mehrheit als richtig heraus. Damit waren die Schullaufbahnempfehlungen eine gute und richtungsweisende Orientierungshilfe, die auch zukünftig beibehalten werden muss. Die geplanten Beratungsgespräche haben keine verpflichtende Bindung und lassen den Eltern die Wahlmöglichkeit, ob sie diese Termine überhaupt wahrnehmen möchten. Insbesondere bildungsferne Eltern und Eltern mit Verständnisproblemen der deutschen Sprache werden diese Gesprächstermine vermutlich eher nicht wahrnehmen. Daher können mindestens 2 Gespräche auf keinen Fall die Schullaufbahnempfehlung ersetzen. Hier wird zukünftig den Eltern eine wichtige Orientierungshilfe entzogen. Daher lehnt unser Verband die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung ab. Die Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule für den Sek I weisen in 14 und 183c des Gesetzentwurfs auf, dass Schüler/innen, die am Ende des Schuljahres 2014/15 eine Förderschule im Bereich Lernen besuchen, diese in den nachfolgenden Schuljahren weiter besuchen können und nur die per bestehenden Förderschulen im Bereich Sprache fortgeführt werden. Diese Formulierung zeigt ganz deutlich, dass nicht nur die Förderschulen im Bereich Lernen, sondern ebenfalls die Förderschulen im Bereich Sprache abgeschafft werden. Zusätzlich gibt es im ganzen Gesetzentwurf keine weitere Formulierung zu den Förderschulen Sprache. Dieses zeigt unserem Verband deutlich auf, dass durch
6 die Abschaffung dieser beiden Förderschulen den Eltern mit Kindern von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf keine Option gelassen wird, eine freie Wahl der geeigneten Schulform für ihr Kind zu treffen. Auch an dieser Stelle lehnen wir den Wegfall des Wahlrechts für die Eltern mit Nachdruck ab. Bisher war in 59 vorgesehen, dass ein Schüler/in an eine andere Schulform überweisen werden soll, wenn zweimal nacheinander keine Versetzung erfolgte. Die Änderung dieser soll in eine kann Regelung ist unter Abschaffung des Schullaufbahnempfehlung und der damit verbundenen Streichung des Satzes 4 folgerichtig, aber dennoch falsch. Die Begründung für die fehlerhafte Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung hatte unser Verband bereits dargelegt. Nach bisherigen Regelungen war es nach 15(1) der Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung ebenfalls eine Entscheidung der Klassenkonferenz unter einer 2/3 Mehrheit möglich, den Schüler/innen, trotz mehrmaligen Sitzenbleibens in der Klasse zu belassen. Diese Entscheidungsspielräume haben die Gremien der Klassenkonferenzen unter hoher pädagogischer Verantwortung bereits umfassen wahrgenommen. Somit lehnen wir die an dieser Stelle vorgesehen Änderung ab. Zusammenfassend möchten wir hervorheben: Der Schulgesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung wird nach einer Verabschiedung in der bisher vorgelegten Form zu einer grundlegenden Veränderung der Niedersächsischen Schullandschaft führen. Das Land Niedersachsen würde sich mit den geplanten 105 und 106 der Verpflichtung entziehen, ein landesweit vielfältiges Bildungssystem zu sichern, was eine aus dem Grundgesetz folgende Aufgabe des Landes ist und nicht die der Kommunen. In Zukunft werden die knappen kommunalen Finanzen mit dem 106 mit jeder neuen Gesamtschule den Hebel an der Existenz eines Gymnasiums ansetzen. Eltern der von der Schließung bedrohten Gymnasien müssen nach diesem Schulgesetzentwurf nicht einmal angehört werden. Das ist eine eklatante Nichtbeachtung des Elternwillens. Betroffene Eltern werden außerhalb gesetzlich geregelter Mitwirkungsmöglichkeiten dann in eine außerparlamentarische Opposition gedrängt und haben nur noch durch massive öffentliche Protestbewegungen eine Chance, ihr Gymnasium zu erhalten. Wenn ein Schulträger darauf nicht reagiert, ist das wohnortnahe Gymnasium gegen den Willen der Eltern und sicher auch der Schüler/innen Vergangenheit.
7 Wo es zu den politischen Zielen der Landesregierung passt, dürfen Eltern etwas entscheiden, z. B. bei der Antragstellung von Ganztagsschulen nach 23. Wenn es um den weiteren Bestand von Gymnasien geht, haben Eltern kein im Gesetz verankertes Mitspracherecht. Schulwege zum nächsten Gymnasium, die sich nach Schulschließungen durchaus von täglich insgesamt 20 Minuten auf mehr als zwei Stunden erhöhen können, widersprechen den von der Landesregierung versprochenen, besseren Bildungschancen. Betroffene Schüler/innen werden auch dem wohnortnahen, sozialen Umfeld entzogen. Unsere Forderung als Interessenvertreter der Schulelternräte der Gymnasien an die Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag: 1. Wohnortnahe Gymnasien sind unverzichtbar! Streichen Sie im endgültigen Schulgesetzentwurf die Verzichtsmöglichkeit auf Gymnasien nach 106! 2. Sorgen Sie für eine bessere Elternbeteiligung bei allen Schulformentscheidungen und klammern Sie diese nicht aus, wenn es um den Bestand von Gymnasien geht! 3. Unsere Schüler/innen brauchen zumutbare Bedingungen für den Schulbesuch, die mit etwa max. 30 Minuten Fahrzeit unseren Kindern gerecht werden und ihnen ohne mehrstündige Fahrzeiten Raum für ihre eigenständige persönliche Entfaltung lassen. 4. Erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung! Sie bietet in der Praxis nachgewiesene Chancen für Schüler/innen, z. B. mit einer Gymnasialempfehlung für Viertklässler, deren Eltern traditionell gar nicht an den Gymnasialbesuch denken würden. Schullaufbahnempfehlungen bieten daher auch Chancen für den sozialen Aufstieg. 5. Sie müssen die Profilbildung der Gymnasien stärken und nicht, z. B. über Grenzen in der Fahrkostenerstattung, schwächen. Einsparungen an dieser Stelle auf Kosten der Schwächsten im System und unserer Zukunft können wir nicht hinnehmen! Fahrkosten müssen auch in der Sek II erstattet werden. 6. Abschließend: Schaffen Sie ein Miteinander der Schulformen und stellen Sie diese nicht gegeneinander auf. Eine Auseinandersetzung auf kommunaler Ebene mit ungleichen Kräfteverhältnissen und zu Lasten der Gymnasien gefährdet nicht nur die Lernatmosphäre für unsere Kinder. Diese Auseinandersetzung gefährdet
8 den Erhalt einer durchgängig hohen schulischen Qualität in Niedersachsen. Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Schüler/innen und hervorragende Arbeitsbedingungen für die Lehrer/innen sind viel wichtiger als starre monostrukturelle Schulformentscheidungen, die von Ihnen über den Hebel der klammen Kassen der kommunalen Schulträger erzwungen werden. Frau Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat kürzlich gesagt: Der hohe Leistungsstand der Gymnasien ist unbestritten. Das Gymnasium ist unverzichtbar. Das ist ein gutes Argument, im Schulgesetzentwurf die Verzichtsmöglichkeit auf Gymnasien nach 106 zu streichen und wohnortnahe Gymnasien zu erhalten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen eine gute Entscheidung zum Wohl unserer Kinder und der Zukunft unseres Landes. Hameln, 17. März 2015 Dr. Oliver Gossel, Vorsitzender Petra Wiedenroth, Geschäftsführerin
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