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1 Anhörverfahren im Ausschuss für Bildung und Jugend des Landtags Rheinland-Pfalz Landesgesetz zur Änderung der Schulstruktur / Gesetzentwurf der Landesregierung / Mainz, 06. November 2008 Statement des Landesvorsitzenden des VBE Rheinland-Pfalz Johannes Müller zur Neugestaltung des Schulgesetzes Anrede, für den VBE Rheinland-Pfalz danke ich dem Ausschuss für Bildung und Jugend des Landtags, hier an dieser Stelle unsere Position zum Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung der Schulstruktur darlegen zu können. Da dem Ausschuss unsere Stellungnahme bereits schriftlich vorliegt, erlaube ich mir, lediglich die wichtigsten Punkte vorzutragen. In Ergänzung unserer schriftlichen Stellungnahme werde ich noch drei weitere Punkte, die dem VBE überaus wichtig sind, anfügen. Grundsätzliches Der VBE Rheinland-Pfalz hält das Vorhaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung für richtig, vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Entwicklung, des veränderten Elternwillens bei den Schullaufbahnentscheidungen und der weiterhin schwindenden Akzeptanz der weiterführenden Schulart Hauptschule die Schulstruktur durch eine Novellierung des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes neu zu gestalten. Der VBE Rheinland-Pfalz hält den eingeschlagenen Weg für richtig, die Anzahl der Schularten zu reduzieren. Wir unterstützen, dass die Schulart Hauptschule in ein anderes bzw. neues System aufgehen soll. Damit werden neue Bildungsperspektiven

2 eröffnet gerade auch für jene Schüler, die aus häufig sozialen Gründen als benachteiligt gelten können. Allerdings ist am Gesetzentwurf auch Kritik angebracht. Unsere Kernkritik: Zu geringe Reformreichweite! Der Gesetzentwurf geht nicht weit genug, um die schulstrukturellen Probleme auf Dauer wirklich lösen zu können. Der Gesetzentwurf zielt lediglich auf eine neuerliche Zwischenlösung in der Schulentwicklung. Eine weiter reichende Reform wäre wünschenswert. Eine Reform nämlich, die die traditionellen Bildungsgänge überwindet. Der Erhalt von Bildungsgängen steht im eklatanten Widerspruch zum Grundgedanken individueller Förderung im eigentlichen Sinn. Die Landesregierung würde aus unserer Sicht nachhaltiger handeln, wenn sie schulstrukturelle Lösungen im Sinne einer echten Zweigliedrigkeit aus Gymnasium und einer Sekundarschule anstreben würde, die über eine berufsorientierte Oberstufe den Zugang zur allgemeinen Hochschulreife ermöglicht. Konsequent wäre weiterhin die Abschaffung des Schulabschlusses nach Klassenstufe 9, der Berufsreife, besser bekannt als so genannter Hauptschulabschluss. Dieser Schulabschluss bietet heute und morgen immer weniger Ausbildungs- und Berufschancen. Wir bemängeln: Unklare Strukturen! Mehr schulstrukturelle Klarheit würde auch eine Zusammenfassung von Kooperativer und Integrativer Realschule bieten. Jede Realschule plus sollte jene Differenzierungsregelungen nutzen können, die heute schon für Regionale Schulen im Schulgesetz gelten. Jede dieser neuen Schulen sollte also nicht nur selbst entscheiden können, wie sie differenziert sie muss diese Entscheidung auch verändern können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass lediglich eine Umetikettierung der Schulen erfolgt: Ehemalige Realschulen werden zu Kooperativen Realschulen plus, ehemalige

3 Hauptschulen werden zu Integrativen Realschulen plus. Die Folgen für das Ansehen dieser Schulen bei den Eltern und in der Öffentlichkeit muss ich hier nicht ausführen. Von einer echten gemeinsamen Orientierungsstufe kann aus unserer Sicht keine Rede sein. Die Grundschulabsolventen sind - wie bisher - vorsortiert jetzt nach zumindest drei Schularten. Die der Realschule plus aufgesattelte Fachoberschule halten wir für einen Geburtsfehler der neuen Schulstruktur. Sie führt lediglich bis zum Abschluss der Fachhochschulreife. Den heutigen Realschulen tut man damit keinen Gefallen. Wirklich konsequent wäre es, unter Einbeziehung der berufsbildenden Schulen eine berufliche Oberstufe zu schaffen, die im Sinne der Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung zur allgemeinen Hochschulreife führt. Damit gäbe es für die Eltern eine echte Alternative zum gymnasialen Bildungsweg. Entsprechende Möglichkeiten bestehen in Rheinland-Pfalz schon, man müsste sie nur weiter ausbauen. Von der IGS zur Gemeinschaftsschule Es ist zu erwarten, dass viele Schulträger auf die Einführung einer Integrierten Gesamtschule setzen. Zugleich erhalten die IGS die Option Abitur für die Schulträger ein verlockendes Angebot. Das ist eine Entwicklung, die auch wir unterstützen können. Allerdings ist der Name Integrierte Gesamtschule insoweit irreführend, als könnte damit in der Akzeptanz der Eltern auch das Gymnasium ersetzt werden. Das ist aus Sicht des VBE Rheinland- Pfalz nicht so. Es sollte deshalb nicht von einer Integrierten Gesamtschule, sondern vielmehr von einer Gemeinschaftsschule gesprochen werden. Das Projekt Keiner ohne Abschluss früher umfassend fördern wäre besser! Das Projekt Keiner ohne Abschluss ist rühmlich. Ob es allerdings erfolgreicher sein kann als ähnliche Vorhaben in der langen Reihe vorheriger, die Schullaufbahnen

4 ohne Abschluss verhindern sollten, wird sich erst erweisen, wenn das schulische Selektionssystem geändert wird. Im Übrigen vertreten wir die Auffassung, dass die Förderung der Kinder und Jugendlichen eine schulpolitische Aufgabe von Anfang an ist und nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Außerdem bleibt im Gesetzentwurf unklar, inwieweit die Landesregierung die Durchlässigkeit von der Förderschule zum Projekt Keiner ohne Abschluss berücksichtigt hat. In diesem Zusammenhang vermissen wir auch genaue Aussagen über die Eingliederung von Absolventen der Förderschule in die berufliche Ausbildung, die keinen Schulabschluss vorweisen können. Wenn das Projekt Keiner ohne Abschluss erfolgreich ist und alle Absolventen der Realschule plus einen Schulabschluss erhalten, wird das Berufsvorbereitungsjahr ausschließlich mit Absolventen der Förderschule besetzt. Konsequenterweise müssten dann Förderschullehrkräfte in der Berufsschule eingesetzt werden. Soweit eine kurze Zusammenfassung unserer schriftlich eingereichten Stellungnahme. Wie eingangs erwähnt füge ich drei weitere Kritikpunkte an: Regionale Schulen werden bei der Schulstrukturreform benachteiligt! Es ist geplant, im Rahmen der Schulstrukturreform für die neuen Realschulen Plus die Klassenmesszahl in der Orientierungsstufe auf 25 Schülerinnen bzw. Schüler abzusenken. Alle Regionalen Schulen werden nach den Plänen der Landesregierung zum nächsten Schuljahr 2009/2010 in Realschulen plus überführt. Allerdings vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass diese Klassenobergrenze von 25 Schülern in der Orientierungsstufe für alle Regionalen Schulen, die zu Realschulen plus werden, nicht gelten soll. Das sind immerhin ein Viertel aller im Strukturwandel befindlichen Schulen und auch entsprechend viele Schüler. Der VBE Rheinland-Pfalz sagt dazu:

5 Seit Vorstellung des Schulstrukturänderungskonzepts ist die Reduzierung der Klassenmesszahl für die Orientierungsstufe der neuen Realschulen plus auf 25 vorgesehen! Es gibt keine alten Realschulen plus; also muss der Klassenteiler von 25 in der Orientierungsstufe für alle Realschulen plus gelten! Auch in der Begründung des Schulstrukturänderungsgesetzes wird die Klassenmesszahl in der Orientierungsstufe auf 25 festgelegt ohne Einschränkungen! Wenn den ehemaligen Regionalen Schulen der Klassenteiler von 25 in der Orientierungsstufe vorenthalten wird, führt das zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen, und das beim Start in eine neue Struktur! Mit den Plänen des MBWJK erscheint für die Regionalen Schulen die Schulstrukturreform in einem anderen Licht; sie werden vom pädagogischen Fortschritt abgehängt. Das Ausklammern der Regionalen Schulen aus der Klassenteiler-Regelung für Realschulen plus in der Orientierungsstufe ist eine offene Benachteiligung der Regionalen Schulen. Für den VBE Rheinland-Pfalz ist dies völlig inakzeptabel! Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schulen gleiche Startchancen also Chancengleichheit - haben! Die Hauptschullehrerausbildung eine Ausbildung für das pädagogische Niemandsland? Völlig unverständlich ist für uns das Ansinnen der Landesregierung, auch weiterhin die Hauptschullehrerausbildung unverändert anzubieten. Und dies, obwohl das künftige Schulgesetz die Vokabel Hauptschule gar nicht mehr kennt! Wir fragen uns: Will man eine Lehrerausbildung für das pädagogische Niemandsland? Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es wird immer schwierige Schülerinnen und Schüler geben. Aber die gibt es an allen Schulen, mehr oder weniger. Deshalb muss die Lehrerausbildung unsere Kolleginnen und Kollegen für alle Schularten fit machen, um damit professionell umgehen zu können. Es ist Zeit für eine Korrektur. Die Lehrerbildung muss der Neuorganisation der Schullandschaft angepasst werden. Das

6 gilt insbesondere für die Hauptschullehrerausbildung. Die Schulstrukturreform erfordert eine Lehrerausbildung, in der die bisherigen Ausbildungen für Haupt- und Realschullehrkräfte aufgehen. Auch durch eine gleich lange Ausbildung für die Lehrkräfte aller Schularten! Eine Stufenlehrerausbildung wäre natürlich noch besser! Jetzt muss eine Strukturreform des Lehrerberufs in Rheinland- Pfalz folgen! Bildungsreformen verändern die Schullandschaft. Alle Bildungsbereiche sind betroffen: die frühkindliche Erziehung ebenso wie die Grundschule, die weiterführenden Schulen wie die Hochschulen und die Ausbildung der Lehrenden. Diese Entwicklung verändert den Lehrerberuf nachhaltig. Der Ausbau und die Verbreitung integrierter Lernformen und Organisationsstrukturen an den Schulen stehen im Kontrast zu den traditionellen Strukturen des Dienstrechts im Lehrerberuf. Die Hierarchie unter den Lehrergruppen ist heute ein Strukturmodell von gestern. Der pädagogische Auftrag aller Lehrkräfte ist in einem modernen Schulsystem prinzipiell gleich. Lehrer/-innen sind heute Experten für die Planung, Organisation und Begleitung individueller Bildungsbiografien der Kinder und Jugendlichen - ohne Unterschied der Schulart. Deshalb muss mit der Schulstrukturreform eine Strukturreform des Lehrerberufs einhergehen. Das Land braucht Lehrerinnen und Lehrer, die in ihrem jeweiligen Bereich gleichermaßen kompetent sind. Dieser Anspruch duldet keine Unterschiede in ihrer Ausbildung, im Deputat und in ihrem dienstrechtlichen Status. Wer Bildungsreformen anstößt, um mehr Gerechtigkeit unter den Schülerinnen und Schülern zu schaffen, muss auch für mehr Gerechtigkeit unter den Lehrerinnen und Lehrern sorgen! Unser Fazit Wichtig und entscheidend ist, dass Bewegung in die Schulentwicklung gekommen ist. Darin liegt die Chance, die Schullandschaft neu zu ordnen: im Sinne längeren gemeinsamen Lernens,

7 im Sinne größerer Bildungsgerechtigkeit und im Sinne von mehr Chancengleichheit. Demokratische Politik lebt auch vom Kompromiss. Das ist Teil unserer politischen Kultur. Das ist Ihr Feld, meine Damen und Herren Abgeordneten des Landtags. Wir der VBE Rheinland-Pfalz und die ihm zahlreich angeschlossenen Pädagoginnen und Pädagogen - bitten Sie, dabei keine faulen Kompromisse zu machen. Ich danke Ihnen.-

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