SOZIALDEMOKRATISCHER LANDTAGSKLUB LANDTAGSKLUB DER TIROLER VOLKSPARTEI A N T R A G. Tiroler Landesarbeitsstiftung

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1 SOZIALDEMOKRATISCHER LANDTAGSKLUB LANDTAGSKLUB DER TIROLER VOLKSPARTEI A N T R A G der Abg. KO Ernst Pechlaner, Mag. Jakob Wolf u.a. betreffend Tiroler Landesarbeitsstiftung Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem AMS und den Sozialpartnern eine Tiroler Landesarbeitsstiftung einzurichten. Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss; Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit Begründung: Die Tiroler Landesarbeitsstiftung soll Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder denen ein Arbeitsplatzverlust droht, neue berufliche Perspektiven aufzeigen und ihnen dabei helfen, ihre Chancen zu einem Wiedereinstieg in das Berufsleben zu nützen. Sämtliche Maßnahmen dienen der Verbesserung der Situation der StiftungsteilnehmerInnen und werden individuell auf diese abgestimmt. Weiters sollen auch ArbeitnehmerInnen aus Klein- und Mittelbetrieben (KMU) die Tiroler Landesarbeitsstiftung in Anspruch nehmen können. Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung: Die Teilnahme an Maßnahmen einer Arbeitsstiftung soll einen Beitrag zur beruflichen Neuorientierung und Höherqualifizierung von arbeitslosen Personen leisten. Durch die Einbindung von betroffenen Unternehmen und/oder regionalen ArbeitsmarktakteurInnen als wesentliches Merkmal einer Arbeitsstiftung soll eine möglichst an den Erfordernissen der Unternehmen bzw. des regionalen Arbeitsmarktes ausgerichtete Qualifizierung arbeitsloser Personen erreicht werden. Frauen und Männern sollen die gleichen Chancen auf Teilnahme an Maßnahmen bei der Arbeitsstiftung eröffnet werden. Um dies sicherzustellen sind folgende Regelungen zu treffen:

2 Es wird auch Personen ohne Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung der Zugang zu Maßnahmen einer Implacementstiftung ermöglicht. Bei der Planung und Gestaltung von Maßnahmen wird die Situation von Personen mit Betreuungspflichten durch entsprechende Rahmenbedingungen berücksichtigt (z.b. Teilzeitmaßnahmen, Kinderbetreuungsplätze). Die Teilnahme von Frauen an Maßnahmen einer Implacementstiftung wird finanziell gefördert. Wesentliche Merkmale einer Arbeitsstiftung: Unter Arbeitsstiftung ist eine aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten durchzuführende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu verstehen, die bereits im Frühstadium von Arbeitslosigkeit bzw. bei absehbarer Arbeitslosigkeit einer größeren Personengruppe aufgrund von Personalabbau gemeinsam mit einem oder mehreren betroffenen Unternehmen oder regionalen Arbeitsmarktakteuren zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen setzt. Die Arbeitsstiftung richtet sich einerseits an ein Unternehmen bzw. an mehrere Unternehmen innerhalb einer Region, die von einem größerem Personalabbau betroffen sind bzw. an eine definierte Zielgruppe von Arbeitslosen gemeinsam mit einem oder mehreren personalaufnehmenden Unternehmen, die ihren Arbeitskräftebedarf aufgrund von Qualifikationsdefiziten der vorgemerkten Arbeitslosen nicht abdecken können. Wesentliches Merkmal einer Stiftung ist eine zielgerichtete, arbeitsmarktnahe Qualifizierung von Stiftungs- bzw. MaßnahmenteilnehmerInnen. Finanzierung der Kosten für die Errichtung und den laufenden Betrieb einer Stiftungseinrichtung sowie der Maßnahmenkosten (Berufsorientierung, Qualifizierung, aktive Arbeitsplatzsuche) durch verbindliche finanzielle Beteiligung eines bzw. mehrerer Unternehmen oder den regionalen ArbeitsmarktakteurInnen. Es sind folgende zwei Haupttypen von Arbeitsstiftungen zu unterscheiden, wobei für den Fall, dass in einer Arbeitsstiftung Elemente von unterschiedlichen Haupttypen kombiniert werden, dies im Stiftungskonzept transparent zu machen ist.

3 Unter Heranziehung der inhaltlichen Elemente des Stiftungskonzeptes ist im Sinne eines Überwiegensprinzipes eine Zuordnung zu einem der beiden Haupttypen vorzunehmen: Outplacementstiftung - Arbeitsstiftung bei Personalabbau von einem oder mehreren Unternehmen Unternehmensstiftung: Arbeitsstiftung eines Unternehmens, das von einem Personalabbau in einem größeren Umfang betroffen ist Insolvenzstiftung: Arbeitsstiftung bei Insolvenz eines Unternehmens und dadurch bedingte Personalfreistellungen Regionalstiftung: Arbeitsstiftung mehrer Unternehmen einer Region, die von einem größeren Personalabbau betroffen sind Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung einer Outplacementstiftung: Einbindung eines oder mehrerer von einem größeren Personalabbau betroffenen Unternehmen bzw. von regionalen AkteurInnen und Gebietskörperschaften Hilfestellung zur Um- bzw. Neuorientierung am Arbeitsmarkt für Personen, die aufgrund eines größeren Personalabbaues eines Unternehmens arbeitslos werden Unterstützung des Strukturwandels, um einen größeren Personalabbau für eine Neustrukturierung in der betreffenden Region zu nutzen Aktivierung der betroffenen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und Nutzen der Arbeitslosigkeitsperiode für bedarfsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen Im Rahmen des Gleichstellungszieles ist bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Maßnahmen die unterschiedliche Lebenssituation von Frauen und Männern zu beachten.

4 Implacementstiftung - Arbeitsstiftung bei Personalaufbau von einem oder mehreren Unternehmen unternehmensnahe Stiftung: Arbeitsstiftung in Kooperation mit einem Unternehmen, das seinen Personalbedarf am Arbeitsmarkt nicht abdecken kann regionale Implacementstiftung: Arbeitsstiftung in Kooperation mit mehreren Unternehmen einer Region, die ihren Personalbedarf am Arbeitsmarkt nicht abdecken können Arbeitsmarktpolitische Zielsetzung einer Inplacementstiftung Einbindung von einem oder mehreren personalsuchenden Unternehmen in bedarfsorientierte Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose Zielgerichtete Beseitigung der Kluft zwischen konkreten Qualifikationsanforderungen personalaufnehmender Unternehmen und nicht verwertbaren Qualifikationen seitens arbeitsloser Personen Unterstützung des Strukturwandels in einer Region oder zwischen personalaufnehmenden und personalabbauenden Unternehmen durch zielgerichtete Qualifizierung auf einen konkreten Arbeitsplatz Im Rahmen des Gleichstellungszieles ist die Verbesserung von Beschäftigungschancen für Frauen ein weiteres arbeitsmarktpolitisches Ziel einer Implacementstiftung. Gesetzliche Voraussetzung für die Anerkennung einer Arbeitsstiftung: Die gesetzliche Grundlage einer Arbeitsstiftung bildet der 18 Abs. 5 i.v.m. Abs. 6 bzw. Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) wobei eine verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für jene arbeitslosen Personen vorzusehen ist, die an einer Maßnahme des Arbeitsmarktservice (Arbeitsstiftung) im Sinne des Abs. 6 bzw. Abs. 7 teilnehmen. Eine derartige Maßnahme ist von der örtlichen zuständigen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice anzuerkennen, wenn die in 18 Abs. 6 AlVG formulierten Voraussetzung erfüllt werden.

5 Träger einer Arbeitsstiftung (Stiftungseinrichtung): Der Träger einer Arbeitsstiftung ist gemäß 18 Abs. 6 AlVG für die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Arbeitslosen die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes ermöglichen, nach einem einheitlichen Konzept verantwortlich. Bei Realisierung dieses Konzeptes ist von der Einrichtung darauf bedacht zu nehmen, dass die Durchführung der Maßnahme durch eine ausreichende Bereitstellung der finanziellen, organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen sichergestellt ist. Die personellen Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn das mit der Durchführung von Maßnahmen betraute Personal nachweislich durch eine entsprechende Ausbildung fachlich geeignet und in ausreichender Anzahl von der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Diese Auflagen an den Träger einer Arbeitsstiftung sind im Bescheid aufzunehmen. Zielgruppe: StiftungsteilnehmerInnen müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in Tirol haben und die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme besitzen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Ziel der Leistung: Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes der StiftungsteilnehmerInnen innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraumes (verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf höchstens insgesamt 209 Wochen). Inhalt der Stiftung soll sein: Berufsorientierung als Entscheidungsgrundlage bezüglich weiterer beruflicher Perspektiven und Entwicklung eines zielgerichteten Berufswegbzw. Betreuungsplans Aktivgruppe für aktive Arbeitssuche und Schaffung notwendiger Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung Individuelle Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Ausbildungsgrades oder bei Interesse für berufliche Selbständigkeit, Unterstützung der TeilnehmerInnen bei der Erstellung und Realisierung eines Unternehmensgründungskonzeptes

6 Qualifizierung am Arbeitsplatz zur Erhaltung bzw. Ausweitung bestehender beruflicher, überbetrieblich verwertbarer Qualifikationen Betriebliche Ausbildung mit formalen Abschluss (z.b. Lehre) Arbeitsanbahnung und Qualifizierung für ein konkretes Dienstverhältnis mit schriftlicher Einstellzusage Individuelles Coaching zur Unterstützung bei der Arbeitssuche (vor allem nach/während einer Qualifizierung) und individuelle Betreuung zur Zielerreichung. Stiftungsrat: Zur finanziellen, administrativen und organisatorischen Abwicklung ist ein Stiftungsrat einzurichten, dem jedenfalls VertreterInnen des AMS, der Sozialpartner und der im Landtag vertretenen Parteien angehören soll. Innsbruck, am

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