Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland. Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016

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1 Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016

2 Gliederung 1. Werkstatträte Deutschland nach innen - neuer öffentlicher Auftritt - neue Interna - Aktionen von Werkstatträte Deutschland 2. Werkstatträte Deutschland und sein Wirken nach draußen - Neues zur WerkstättenMitwirkungsVerordnung (WMVO) - Neues zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

3 Wer sind wir? Werkstatträte Deutschland ist die Bundes-Vereinigung der Landes-Arbeits- Gemeinschaften der Werkstatt-Räte e.v.

4 Wir haben ein neues Logo!

5 Was ist noch neu? Wir haben neue Flyer! Wir haben bald neue Visitenkarten Wir haben eine Projektverlängerung bis 2018 Wir haben ein neues Gastmitglied im Beirat: die LAG WR Thüringen Wir erarbeiten ein Konzept zur Selbstständigkeit von Werkstatträte Deutschland

6 Aktionen der Werkstatträte Deutschland Aufforderung zur Freistellung von Sonderzahlungen in WfbM Aufforderung die WMVO vom BTHG zu trennen, um ein In Kraft treten der WMVO ab 2017 zu sichern Stellungnahme zur WMVO Protestveranstaltung am 04. Mai 2016 in Berlin

7 Aktionen der Werkstatträte Deutschland Außerdem: Verschiedene Positionspapiere im neuen Design (WMVO, Frauenbeauftragte, Bildung ) Planung für die Zukunft: - Info-Papier zur Frauenbeauftragten in WfbM - Organisation einer Fachtagung

8 Werkstatträte Deutschland die erneuerte WerkstättenMitwirkungsVerordnung (WMVO)

9 Die erneuerte WMVO Wir haben viele Jahre auf die Erneuerung der WMVO hingearbeitet Uns liegt nun der Arbeitsentwurf zum BTHG vom vor Darin ist der Entwurf zur WMVO enthalten Ich werde jetzt einige Neuerungen aus der WMVO vorstellen und auch die Sicht von Werkstatträte Deutschland darauf darstellen Ich empfehle auch die Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland zu lesen!

10 Die erneuerte WMVO Stärkung der Werkstatträte durch Mitbestimmungsrechte WR haben Mitbestimmung bei: - dem Verhalten der Beschäftigten - Beginn und Ende der Arbeitszeit - Arbeitsentgelten und Entlohnungsgrundsätzen - der Urlaubsplanung - der Einführung von technischen Einrichtungen zur Überwachung von Beschäftigten - Grundsätzen der Fort- und Weiterbildung - sozialen Aktivitäten

11 Die erneuerte WMVO Mitwirkungsrechte bleiben bestehen bei: - Der Verwendung von Arbeitsergebnissen - Der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten - Der Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - Der Gestaltung von Arbeitsplätzen - Fragen der Verpflegung - Der Umsetzung von Beschäftigten - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

12 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordern: Mitbestimmung in den Bereichen - Verpflegung - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - Sanitär- und Aufenthaltsräume - Einstellung von Fachpersonal Neuaufnahme von begleitenden Maßnahmen und Fahrdiensten in die Mitbestimmung

13 Die erneuerte WMVO Die Erhöhung der Anzahl der Werkstatträte - bis zu 200 Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern bis 400 Wahlberechtigten aus 5 Mitgliedern bis 700 Wahlberechtigten aus 7 Mitgliedern bis Wahlberechtigten aus 9 Mitgliedern bis Wahlberechtigten aus 11Mitgliedern - mehr als Wahlberechtigten aus 13 Mitgliedern

14 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordern: Werkstatträte auch in Zweigwerkstätten Die Werkstatträte aus Zweigwerkstätten müssen die Möglichkeit haben sich in einem Gesamtwerkstattrat zu treffen

15 Die erneuerte WMVO Teilweise Stärkung der Vermittlungsstelle - Bei Mitbestimmung entscheidet die Vermittlungsstelle abschließend - Die Vermittlungsstelle kann sowohl von den Werkstatträten als auch von der Werkstattleitung angerufen werden - Bei Mitbestimmung kann eine Maßnahme erst dann umgesetzt werden, wenn die Zustimmung des Werkstattrates oder der Vermittlungsstelle vorliegt

16 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordert: kein Aushebeln der Vermittlungsstelle, wenn der Betriebsrat mitentscheidet

17 Die erneuerte WMVO Freistellung von Werkstatträten - Freistellung eines zweites Werkstattrates ab 700 Beschäftigte Werkstatträte Deutschland fordert: zweite Freistellung bereits ab 500 Beschäftigten zusätzliche Sonder-Freistellung eines Werkstattrates für die Arbeit in der LAG WR und bei Werkstatträte Deutschland

18 Die erneuerte WMVO Freistellung von Werkstatträten für Fortund Weiterbildungen - alte Werkstatträte erhalten 15 Tage - neue Werkstatträte erhalten 20 Tage Werkstatträte Deutschland fordert: alle Werkstatträte sollen 20 Tage erhalten

19 Die erneuerte WMVO Einführung von Frauenbeauftragten - Jede Werkstatt soll Frauenbeauftragte bekommen - Die Regelungen sind sehr ähnlich denen der Werkstatträte

20 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordert: Frauenbeauftragte müssen gut arbeiten können, dazu zählen auch Fortbildungen Frauenbeauftragte sollen gewählt, und auch ernannt werden können jede Zweigwerkstatt, die mindestens 40 beschäftigte Frauen hat, soll eine Frauenbeauftragte haben die Wahlen zur Frauenbeauftragten sollen zeitnah zur Wahl des Werkstattrates sein, nicht zeitgleich

21 Die erneuerte WMVO Vertrauenspersonen - dürfen zukünftig von intern und extern kommen Werkstatträte Deutschland fordert: Vertrauenspersonen brauchen außerdem einen besonderen Kündigungsschutz der Abschluss einer Vereinbarung zwischen WR, WL und Vertrauensperson soll möglich sein (Mustervereinbarung)

22 Die erneuerte WMVO Kosten des Werkstattrates - Die Kosten der regionalen und überregionalen Interessenvertretungen der Beschäftigten tragen die Werkstätten (der Kostenträger) Werkstatträte Deutschland fordert: hier bedarf es weiterer Klärung

23 Die erneuerte WMVO Was Werkstatträte Deutschland außerdem fordert: Die neue staatliche WMVO darf nicht hinter die geltende Diakonische WMVO zurück fallen! Neben der Vermittlungsstelle sollen auch Arbeitsgericht und Kirchengericht anrufbar sein Mitwirkung und Mitbestimmung sollen unabhängig von der Geschäftsfähigkeit eines Menschen sein Das Mindestmaß an verwertbarer Arbeit muss fallen

24 Werkstatträte Deutschland Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

25 Das BTHG - Das Bundesteilhabegesetz hat die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zum Ziel - Es soll die Menschen aus der Fürsorge herausführen und in die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung hinein - Das Bundesteilhabegesetz ist DAS Gesetzesvorhaben im Bereich der Behindertenhilfe der letzten Jahre!

26 Das BTHG - Beim genauen Lesen stellt sich heraus, dass das BTHG zum Spargesetz wird - Es wird von vielen Verbänden als Rückschritt gesehen - Es sind viele Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung enthalten - Auch das Anliegen, die UN- Behindertenrechtskonvention darin umzusetzen, scheint gescheitert

27 Das BTHG - Ich werde jetzt einige Neuerungen, die das BTHG im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben bringen soll, vorstellen - Ich werde gleichzeitig eine Bewertung dieser Neuerungen vornehmen und versuchen die Auswirkungen auf uns Werkstattbeschäftigte darzustellen

28 Das BTHG SGB IX, Teil 1, Kapitel 10 Teilhabe am Arbeitsleben 56 : Leistungen in WfbM 57 : Leistungen im Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich 58 : Leistungen im Arbeitsbereich 59 : Arbeitsförderungsgeld 60 : Andere Leistungsanbieter 61 : Budget für Arbeit 62 : Wahlrecht des Menschen mit Behinderung

29 Das BTHG Kapitel 10 Teilhabe am Arbeitsleben Was Werkstatträte Deutschland grundsätzlich gut findet: Werkstatt bleibt weiterhin ein wichtiger Ort der Teilhabe am Arbeitsleben Mehr Wege in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt werden aufgezeigt mehr Auswahl durch Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit

30 Das BTHG 56 : Leistungen in WfbM - Inhalt: Ziel der Leistungen von WfbM Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln, verbessern Werkstatträte Deutschland sagt: Keine Veränderung, ist okay

31 Das BTHG 57 : Leistungen im Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich - Eingangsverfahren: Erstellung eines Eingliederungsplanes - Berufsbildungsbereich: Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln und verbessern - Die Regelung bleibt gleich Werkstatträte Deutschland sagt: - diese ist nur eine von vielen Stellen im BTHG, in der das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung festgeschrieben wird Wir sind für die Abschaffung des Mindestmaßes!

32 Das BTHG 58 : Leistungen im Arbeitsbereich Diese Regelung sagt aus, (1) Für wen die Leistungen im Arbeitsbereich sind (2) Welche Ziele die Leistungen haben (3) Wie die Leistungen vergütet werden (4) Wie das Arbeitsergebnis der WfbM errechnet wird

33 Das BTHG 58 : Leistungen im Arbeitsbereich Werkstatträte Deutschland sagt: - neu ist: der Arbeitsbereich in WfbM darf nur im Anschluss an den Berufsbildungsbereich folgen Wir sprechen uns dagegen aus! - neu ist: Beschäftigte dürfen nur bis zur Regelaltersrente in WfbM arbeiten Das ist diskriminierend, wir sprechen uns dagegen aus!

34 Das BTHG 59 : Arbeitsförderungsgeld - 26 Arbeitsförderungsgeld bleiben bestehen (bei einem WfbM-Entgelt bis 299 ) Werkstatträte Deutschland fordert: Das anrechnungsfreie Arbeitsförderungsgeld soll steigen

35 Das BTHG 60 : Andere Leistungsanbieter (1) Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich können auch bei einem anderen Leistungsanbieter gemacht werden (2) Bei anderen Leistungsanbietern gelten die gleichen für WfbM, außer: Vorschriften wie 1. sie bedürfen nicht der förmlichen Anerkennung, 2. es ist keine Mindestplatzzahl, keine räumliche und sächliche Ausstattung nötig, 3. sie können sich aussuchen, welche Leistungen sie anbieten 4. sie haben keine Aufnahmepflicht (3) es muss keine anderen Anbieter flächendeckend in Deutschland geben (4) bei anderen Anbietern gilt das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis.

36 Das BTHG 60 : Andere Leistungsanbieter Werkstatträte Deutschland fordert: Nähere gesetzliche Klärung der Anderen Anbieter Andere Anbieter brauchen die WMVO und Werkstatträte Andere Anbieter dürfen keine Werkstatt light werden Es braucht bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen, damit Menschen mit Behinderung gut begleitet werden

37 Das BTHG 61 : Budget für Arbeit (1) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung auf dem allg. AM können mit dem Budget für Arbeit gekoppelt werden (2) das Budget für Arbeit ist ein Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber und beinhaltet auch die Anleitung und Begleitung des Menschen mit Behinderung am. Dauer und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls.

38 Das BTHG 61 : Budget für Arbeit Werkstatträte Deutschland fordert: Der Lohnkostenzuschuss muss sich am ortsüblichen Tarif ausrichten und dauerhaft sein (nicht am Werkstattsatz ausrichten) Es braucht eine bundesweit einheitliche Ausgestaltung Rentenansprüche müssen wie in der Werkstatt sein die Begleitung muss individuell und bedarfsdeckend sein Nachteile wegen der Behinderung müssen finanziert werden (Beispiel: Fahrdienst)

39 Das BTHG 62 : Wahlrecht des Menschen mit Behinderung - Der Mensch mit Behinderung entscheidet, ob er Leistungen in einer WfbM und / oder bei Anderen Anbietern in Anspruch nimmt Werkstatträte Deutschland sagt: - Da Andere Anbieter keine Aufnahmepflicht haben, können sie Menschen mit Behinderung auch ablehnen - Das Wahlrecht gilt also nur eingeschränkt

40 Das BTHG (Arbeitsentwurf vom Das war ein winzig kleiner Auszug aus dem Arbeitsentwurf zum BTHG In anderen Bereichen des BTHG wird noch um einiges deutlicher, dass es nachzuarbeiten gilt Das BTHG muss verändert werden Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden setzen wir uns für ein besseres BTHG ein! So wie es ist, wollen wir es nicht haben!

41 Das BTHG (Arbeitsentwurf vom Bitte unterstützen Sie unsere Aktionen! Für ein besseres Bundesteilhabegesetz!

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerne beantworten wir Ihre Fragen! Grafiken: Reinhild Kassing

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