Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland. Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016
|
|
- Gesche Frei
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neues aus der Welt von Werkstatträte Deutschland Fachvortrag von Martin Kisseberth und John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 2016
2 Gliederung 1. Werkstatträte Deutschland nach innen - neuer öffentlicher Auftritt - neue Interna - Aktionen von Werkstatträte Deutschland 2. Werkstatträte Deutschland und sein Wirken nach draußen - Neues zur WerkstättenMitwirkungsVerordnung (WMVO) - Neues zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)
3 Wer sind wir? Werkstatträte Deutschland ist die Bundes-Vereinigung der Landes-Arbeits- Gemeinschaften der Werkstatt-Räte e.v.
4 Wir haben ein neues Logo!
5 Was ist noch neu? Wir haben neue Flyer! Wir haben bald neue Visitenkarten Wir haben eine Projektverlängerung bis 2018 Wir haben ein neues Gastmitglied im Beirat: die LAG WR Thüringen Wir erarbeiten ein Konzept zur Selbstständigkeit von Werkstatträte Deutschland
6 Aktionen der Werkstatträte Deutschland Aufforderung zur Freistellung von Sonderzahlungen in WfbM Aufforderung die WMVO vom BTHG zu trennen, um ein In Kraft treten der WMVO ab 2017 zu sichern Stellungnahme zur WMVO Protestveranstaltung am 04. Mai 2016 in Berlin
7 Aktionen der Werkstatträte Deutschland Außerdem: Verschiedene Positionspapiere im neuen Design (WMVO, Frauenbeauftragte, Bildung ) Planung für die Zukunft: - Info-Papier zur Frauenbeauftragten in WfbM - Organisation einer Fachtagung
8 Werkstatträte Deutschland die erneuerte WerkstättenMitwirkungsVerordnung (WMVO)
9 Die erneuerte WMVO Wir haben viele Jahre auf die Erneuerung der WMVO hingearbeitet Uns liegt nun der Arbeitsentwurf zum BTHG vom vor Darin ist der Entwurf zur WMVO enthalten Ich werde jetzt einige Neuerungen aus der WMVO vorstellen und auch die Sicht von Werkstatträte Deutschland darauf darstellen Ich empfehle auch die Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland zu lesen!
10 Die erneuerte WMVO Stärkung der Werkstatträte durch Mitbestimmungsrechte WR haben Mitbestimmung bei: - dem Verhalten der Beschäftigten - Beginn und Ende der Arbeitszeit - Arbeitsentgelten und Entlohnungsgrundsätzen - der Urlaubsplanung - der Einführung von technischen Einrichtungen zur Überwachung von Beschäftigten - Grundsätzen der Fort- und Weiterbildung - sozialen Aktivitäten
11 Die erneuerte WMVO Mitwirkungsrechte bleiben bestehen bei: - Der Verwendung von Arbeitsergebnissen - Der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten - Der Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - Der Gestaltung von Arbeitsplätzen - Fragen der Verpflegung - Der Umsetzung von Beschäftigten - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
12 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordern: Mitbestimmung in den Bereichen - Verpflegung - Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - Sanitär- und Aufenthaltsräume - Einstellung von Fachpersonal Neuaufnahme von begleitenden Maßnahmen und Fahrdiensten in die Mitbestimmung
13 Die erneuerte WMVO Die Erhöhung der Anzahl der Werkstatträte - bis zu 200 Wahlberechtigten aus 3 Mitgliedern bis 400 Wahlberechtigten aus 5 Mitgliedern bis 700 Wahlberechtigten aus 7 Mitgliedern bis Wahlberechtigten aus 9 Mitgliedern bis Wahlberechtigten aus 11Mitgliedern - mehr als Wahlberechtigten aus 13 Mitgliedern
14 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordern: Werkstatträte auch in Zweigwerkstätten Die Werkstatträte aus Zweigwerkstätten müssen die Möglichkeit haben sich in einem Gesamtwerkstattrat zu treffen
15 Die erneuerte WMVO Teilweise Stärkung der Vermittlungsstelle - Bei Mitbestimmung entscheidet die Vermittlungsstelle abschließend - Die Vermittlungsstelle kann sowohl von den Werkstatträten als auch von der Werkstattleitung angerufen werden - Bei Mitbestimmung kann eine Maßnahme erst dann umgesetzt werden, wenn die Zustimmung des Werkstattrates oder der Vermittlungsstelle vorliegt
16 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordert: kein Aushebeln der Vermittlungsstelle, wenn der Betriebsrat mitentscheidet
17 Die erneuerte WMVO Freistellung von Werkstatträten - Freistellung eines zweites Werkstattrates ab 700 Beschäftigte Werkstatträte Deutschland fordert: zweite Freistellung bereits ab 500 Beschäftigten zusätzliche Sonder-Freistellung eines Werkstattrates für die Arbeit in der LAG WR und bei Werkstatträte Deutschland
18 Die erneuerte WMVO Freistellung von Werkstatträten für Fortund Weiterbildungen - alte Werkstatträte erhalten 15 Tage - neue Werkstatträte erhalten 20 Tage Werkstatträte Deutschland fordert: alle Werkstatträte sollen 20 Tage erhalten
19 Die erneuerte WMVO Einführung von Frauenbeauftragten - Jede Werkstatt soll Frauenbeauftragte bekommen - Die Regelungen sind sehr ähnlich denen der Werkstatträte
20 Die erneuerte WMVO Werkstatträte Deutschland fordert: Frauenbeauftragte müssen gut arbeiten können, dazu zählen auch Fortbildungen Frauenbeauftragte sollen gewählt, und auch ernannt werden können jede Zweigwerkstatt, die mindestens 40 beschäftigte Frauen hat, soll eine Frauenbeauftragte haben die Wahlen zur Frauenbeauftragten sollen zeitnah zur Wahl des Werkstattrates sein, nicht zeitgleich
21 Die erneuerte WMVO Vertrauenspersonen - dürfen zukünftig von intern und extern kommen Werkstatträte Deutschland fordert: Vertrauenspersonen brauchen außerdem einen besonderen Kündigungsschutz der Abschluss einer Vereinbarung zwischen WR, WL und Vertrauensperson soll möglich sein (Mustervereinbarung)
22 Die erneuerte WMVO Kosten des Werkstattrates - Die Kosten der regionalen und überregionalen Interessenvertretungen der Beschäftigten tragen die Werkstätten (der Kostenträger) Werkstatträte Deutschland fordert: hier bedarf es weiterer Klärung
23 Die erneuerte WMVO Was Werkstatträte Deutschland außerdem fordert: Die neue staatliche WMVO darf nicht hinter die geltende Diakonische WMVO zurück fallen! Neben der Vermittlungsstelle sollen auch Arbeitsgericht und Kirchengericht anrufbar sein Mitwirkung und Mitbestimmung sollen unabhängig von der Geschäftsfähigkeit eines Menschen sein Das Mindestmaß an verwertbarer Arbeit muss fallen
24 Werkstatträte Deutschland Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
25 Das BTHG - Das Bundesteilhabegesetz hat die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zum Ziel - Es soll die Menschen aus der Fürsorge herausführen und in die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung hinein - Das Bundesteilhabegesetz ist DAS Gesetzesvorhaben im Bereich der Behindertenhilfe der letzten Jahre!
26 Das BTHG - Beim genauen Lesen stellt sich heraus, dass das BTHG zum Spargesetz wird - Es wird von vielen Verbänden als Rückschritt gesehen - Es sind viele Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung enthalten - Auch das Anliegen, die UN- Behindertenrechtskonvention darin umzusetzen, scheint gescheitert
27 Das BTHG - Ich werde jetzt einige Neuerungen, die das BTHG im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben bringen soll, vorstellen - Ich werde gleichzeitig eine Bewertung dieser Neuerungen vornehmen und versuchen die Auswirkungen auf uns Werkstattbeschäftigte darzustellen
28 Das BTHG SGB IX, Teil 1, Kapitel 10 Teilhabe am Arbeitsleben 56 : Leistungen in WfbM 57 : Leistungen im Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich 58 : Leistungen im Arbeitsbereich 59 : Arbeitsförderungsgeld 60 : Andere Leistungsanbieter 61 : Budget für Arbeit 62 : Wahlrecht des Menschen mit Behinderung
29 Das BTHG Kapitel 10 Teilhabe am Arbeitsleben Was Werkstatträte Deutschland grundsätzlich gut findet: Werkstatt bleibt weiterhin ein wichtiger Ort der Teilhabe am Arbeitsleben Mehr Wege in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt werden aufgezeigt mehr Auswahl durch Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit
30 Das BTHG 56 : Leistungen in WfbM - Inhalt: Ziel der Leistungen von WfbM Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln, verbessern Werkstatträte Deutschland sagt: Keine Veränderung, ist okay
31 Das BTHG 57 : Leistungen im Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich - Eingangsverfahren: Erstellung eines Eingliederungsplanes - Berufsbildungsbereich: Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickeln und verbessern - Die Regelung bleibt gleich Werkstatträte Deutschland sagt: - diese ist nur eine von vielen Stellen im BTHG, in der das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung festgeschrieben wird Wir sind für die Abschaffung des Mindestmaßes!
32 Das BTHG 58 : Leistungen im Arbeitsbereich Diese Regelung sagt aus, (1) Für wen die Leistungen im Arbeitsbereich sind (2) Welche Ziele die Leistungen haben (3) Wie die Leistungen vergütet werden (4) Wie das Arbeitsergebnis der WfbM errechnet wird
33 Das BTHG 58 : Leistungen im Arbeitsbereich Werkstatträte Deutschland sagt: - neu ist: der Arbeitsbereich in WfbM darf nur im Anschluss an den Berufsbildungsbereich folgen Wir sprechen uns dagegen aus! - neu ist: Beschäftigte dürfen nur bis zur Regelaltersrente in WfbM arbeiten Das ist diskriminierend, wir sprechen uns dagegen aus!
34 Das BTHG 59 : Arbeitsförderungsgeld - 26 Arbeitsförderungsgeld bleiben bestehen (bei einem WfbM-Entgelt bis 299 ) Werkstatträte Deutschland fordert: Das anrechnungsfreie Arbeitsförderungsgeld soll steigen
35 Das BTHG 60 : Andere Leistungsanbieter (1) Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich können auch bei einem anderen Leistungsanbieter gemacht werden (2) Bei anderen Leistungsanbietern gelten die gleichen für WfbM, außer: Vorschriften wie 1. sie bedürfen nicht der förmlichen Anerkennung, 2. es ist keine Mindestplatzzahl, keine räumliche und sächliche Ausstattung nötig, 3. sie können sich aussuchen, welche Leistungen sie anbieten 4. sie haben keine Aufnahmepflicht (3) es muss keine anderen Anbieter flächendeckend in Deutschland geben (4) bei anderen Anbietern gilt das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis.
36 Das BTHG 60 : Andere Leistungsanbieter Werkstatträte Deutschland fordert: Nähere gesetzliche Klärung der Anderen Anbieter Andere Anbieter brauchen die WMVO und Werkstatträte Andere Anbieter dürfen keine Werkstatt light werden Es braucht bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen, damit Menschen mit Behinderung gut begleitet werden
37 Das BTHG 61 : Budget für Arbeit (1) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung auf dem allg. AM können mit dem Budget für Arbeit gekoppelt werden (2) das Budget für Arbeit ist ein Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber und beinhaltet auch die Anleitung und Begleitung des Menschen mit Behinderung am. Dauer und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls.
38 Das BTHG 61 : Budget für Arbeit Werkstatträte Deutschland fordert: Der Lohnkostenzuschuss muss sich am ortsüblichen Tarif ausrichten und dauerhaft sein (nicht am Werkstattsatz ausrichten) Es braucht eine bundesweit einheitliche Ausgestaltung Rentenansprüche müssen wie in der Werkstatt sein die Begleitung muss individuell und bedarfsdeckend sein Nachteile wegen der Behinderung müssen finanziert werden (Beispiel: Fahrdienst)
39 Das BTHG 62 : Wahlrecht des Menschen mit Behinderung - Der Mensch mit Behinderung entscheidet, ob er Leistungen in einer WfbM und / oder bei Anderen Anbietern in Anspruch nimmt Werkstatträte Deutschland sagt: - Da Andere Anbieter keine Aufnahmepflicht haben, können sie Menschen mit Behinderung auch ablehnen - Das Wahlrecht gilt also nur eingeschränkt
40 Das BTHG (Arbeitsentwurf vom Das war ein winzig kleiner Auszug aus dem Arbeitsentwurf zum BTHG In anderen Bereichen des BTHG wird noch um einiges deutlicher, dass es nachzuarbeiten gilt Das BTHG muss verändert werden Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden setzen wir uns für ein besseres BTHG ein! So wie es ist, wollen wir es nicht haben!
41 Das BTHG (Arbeitsentwurf vom Bitte unterstützen Sie unsere Aktionen! Für ein besseres Bundesteilhabegesetz!
42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerne beantworten wir Ihre Fragen! Grafiken: Reinhild Kassing
Was bringt die neue Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) Fachvortrag von John Barth und Martin Kisseberth Werkstätten:Tag 2016 Chemnitz
Was bringt die neue Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) Fachvortrag von John Barth und Martin Kisseberth Werkstätten:Tag 2016 Chemnitz Gliederung Gliederung: 1. Wer sind wir? 2. Welche Veränderungen
MehrDas BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Vortrag von John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg
Das BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Vortrag von John Barth Werkstätten:Messe Nürnberg 30.03.2017 Das BTHG Was ist drin für Werkstattbeschäftigte? Gliederung: 1. Allgemeines 2. Das Bundesteilhabegesetz
MehrWie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle?
Wie viele Mitarbeiter aus der Werkstatt stehen dem ersten Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? = Ist das Budget für Arbeit die Lösung für alle? Fachvortrag von John Barth Werkstätten:Tag2016 in Chemnitz
MehrPartizipation im Arbeitsleben Werkstatträte
Partizipation im Arbeitsleben Werkstatträte Fachtagung Partizipation und Beratung im Teilhaberecht ; 9. September 2016, Universität Kassel Mario Schreiner (Universität Kassel) Viviane Schachler (Diakonie
MehrAndere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX
Andere Leistungsanbieter - 60 SGB IX Budget für Arbeit - 61 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetzes am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung
MehrFrauenbeauftragte Was steht in der neuen Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung (WMVO)?
Frauenbeauftragte Was steht in der neuen Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung (WMVO)? Vortrag von Kristina Schulz Werkstätten:Messe 31.03.2017, Nürnberg Wer sind wir? Werkstatträte Deutschland ist die bundesweite
MehrDer Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten
Der Start in das Berufsleben Rahmenbedingungen Chancen und Möglichkeiten Fachtagung zum Welt Down-Syndrom Tag 2016 7. Mai 2016 1 Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 1958: gegründet von betroffenen Eltern
MehrRede von Hans Peter Schell Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung Was ist anders? Was ist neu?
Gesperrt bis zum Beginn - Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Hans Peter Schell Bundesministerium für Arbeit und Soziales Die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung Was ist anders? Was ist neu? anlässlich
MehrPositionspapier zur Weiterentwicklung der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Positionspapier zur Weiterentwicklung der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) 1. Juli 2011 (überarbeitet im August 2011) Vorgelegt von der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte
MehrWer sind wir? Werkstatträte Deutschland ist die bundesweite Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen
Berufliche Bildung in Werkstätten eine Positionierung von Werkstatträte Deutschland Vortrag von Martin Kisseberth und Kristina Schulz Werkstätten:Messe 2018, Nürnberg Wer sind wir? Werkstatträte Deutschland
MehrBundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales. Nürnberg, Werkstätten:Messe 2017
Bundesteilhabegesetz: Schwächung der Werkstatt? Dirk Lewandrowski Landesrat LVR-Dezernent Soziales Nürnberg, 29.03.2017 Werkstätten:Messe 2017 Gliederung Der LVR im Überblick Teilhabe am Arbeitsleben:
MehrStellungnahme von Werkstatträte Deutschland zum Bundesteilhabegesetz
Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland zum Bundesteilhabegesetz Sechs gemeinsame Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz zum Referentenentwurf vom 26. April 2016 Menschen mit Behinderungen haben
MehrARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER. Die WfbM im BTHG. Arbeitshilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Die WfbM im BTHG Arbeitshilfe zu den Änderungen in den Rechtsgrundlagen der Werkstatt für behinderte Menschen Heft 84 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS Kurt Ditschler,
Mehr1. Ziele für die Mitwirkung und Mitbestimmung in den Werkstätten
Positionspapier der LAG WR NRW 2014 1. Ziele für die Mitwirkung und Mitbestimmung in den Werkstätten 1.1. Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wird in allen Werkstätten angewendet, beachtet und gelebt.
MehrDie Werkstättenmitwirkungsverordnungund was daraus geworden ist Beitrag für die Tagung Werkstatträte tauschen sich aus, Marburg
Die Werkstättenmitwirkungsverordnungund was daraus geworden ist Beitrag für die Tagung Werkstatträte tauschen sich aus, Marburg 5-7-10.2011 Dr.Sabine Wendt Referentin für Sozialrecht Der lange Weg zur
MehrWAS BRINGT DAS BTHG?
Dr. Dirk Mellies Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 3. Fachtagung der DVSG Arbeit ist das halbe Leben. Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung 14. Juni
MehrBudget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten
Budget für Arbeit, 61 SGB IX n.f. eine Einführung Workshop 5 Übergänge aus der Werkstatt und Inklusionsbetriebe Tagung Arbeit inklusiv gestalten Berlin, 9.5.2017 Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Halle-Wittenberg
MehrReformbedarf der WfbM? Rechtliche Entwicklungen und Perspektiven von Beschäftigten
Reformbedarf der WfbM? Rechtliche Entwicklungen und Perspektiven von Beschäftigten Fachtagung Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen Internationale Perspektiven ; 9. März 2017, Universität
MehrStellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen
Berlin, 16.09.2015 Stellungnahme der Fachverbände zu den Vorschlägen des BMAS zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen der Fachexperten-AG am 10.07.2015 (Top 6) Die Fachverbände begrüßen das Ziel des BMAS,
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter (1) Menschen mit Behinderungen,
MehrDas System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel
Das System Werkstatt für behinderte Menschen im Wandel Thomas Umsonst, Geschäftsführer Zadar (Kroatien), den 18. Mai 2017 1. Werkstatt für behinderte Menschen im Sozialstaat (Grundgesetz, Beziehungen)
MehrBTHG Reform und berufliche Teilhabe
BTHG Reform und berufliche Teilhabe BAG GPV 16.10.2017 Manfred Becker Manfred-Becker@email.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Schon zum 1.8.16 SGB IX geändert für Integrationsfirmen: 1. Förder-Schwelle
MehrBTHG Reform und Werkstätten
BTHG Reform und Werkstätten DGSP QFAB 9.9.2016 Manfred Becker MBeckerBN@web.de m: 0179-1459451 d: 221-2943-444 1 Der Zeitplan 22.9. erste Lesung im Parlament, 23.9. erste Lesung Bundesrat 28.9. Beratung
MehrFachtagung Arbeit inklusiv gestalten
Fachtagung Arbeit inklusiv gestalten AG 2: Werkstatträte Projekt Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts 8. Mai 2017 Hotel Aquino/Katholische Akademie,
MehrBTHG. Mehr möglich machen! Einzelheiten zum neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz. Bundesteilhabegesetz
BTHG Bundesteilhabegesetz Mehr möglich machen! Einzelheiten zum neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz Seit 1. Januar 2017 gibt es ein neues Gesetz: Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Menschen mit Behinderung sollen
MehrFachvortrag Werkstättenmesse Nürnberg 2015 Jörg Denne WR der reha gmbh und LAG WR des Saarlandes.
Fachvortrag Werkstättenmesse Nürnberg 2015 Jörg Denne WR der reha gmbh und LAG WR des Saarlandes. Entstehung des Werkstattrates, Zustandekommen der WMVO. Bildung der Landesarbeitsgemeinschaften und Bundesvereinigung
MehrCHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG)
CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE TEILHABE AM ARBEITSLEBEN IM RAHMEN DES BUNDESTEILHABEGESETZES (BTHG) Hamburger Erfahrungen und Perspektiven Fachtagung der BAG UB 15.11.2017-17.11.2017 in Suhl Dr.
Mehr60 SGB IX n.f. Andere Leistungsanbieter
Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit 12.07.2017 Fachbereich Berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung RehaForum 2017 Bundesteilhabegesetz - für ein inklusives Arbeitsleben
MehrUnterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung
Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung 1 Rechtliche Grundlagen für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung
MehrBundesteilhabegesetz in BW
Bundesteilhabegesetz in BW Christa Grünenwald Geschäftsführerin, LAG WfbM BW e.v. 12. Landeskonferenz der LAG AVMB Baden-Württemberg Stuttgart, 14. Oktober 2017 Das BTHG: Arbeiten und FuB Vorstellung der
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen
MehrDurchlässigkeit BTHG-Referentenentwurf Politische und rechtliche Betrachtung der Situation von Menschen mit hohem Hilfebedarf
Politische und rechtliche Betrachtung der Situation von Menschen mit hohem Hilfebedarf Erste Konturen eines Bundesteilhabegesetz Horst Frehe Staatsrat für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Bremen
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
MehrDie neue WMVO. Was ist neu für Werkstatt-Räte? Der neue Gesetzes-Text mit Erklärungen in Leichter Sprache Beispiele für Werkstatt-Räte
Die neue WMVO Was ist neu für Werkstatt-Räte? Der neue Gesetzes-Text mit Erklärungen in Leichter Sprache Beispiele für Werkstatt-Räte In Leichter Sprache Die neue WMVO Seite 3 Das können Sie hier lesen:
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...
Originaldokument K Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XIII Einführung 1. Der Begriff der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 1 2. Der Beginn der Entwicklung der Werkstätten... 1 3. Die Werkstätten
MehrDas Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen
Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen 61 Werkstätten 16.800 Beschäftigte ca. 3.000 Mitarbeiter 61 Werkstätten 16.800 Beschäftigte ca. 3.000 Mitarbeiter
MehrCaritasverband Brilon e.v. Werkstätten St. Martin
Caritasverband Brilon e.v. Werkstätten St. Martin Engelbert Kraft Fachbereichsleiter Arbeit für Menschen mit Behinderungen Belegung Standort Brilon Mühlenweg SMB und Fördergruppen Standort Brilon Hinterm
MehrAlternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen im Lichte des Bundesteilhabegesetzes was kommt auf die Träger der Eingliederungshilfe zu?
29.11.2016 Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen im Lichte des Bundesteilhabegesetzes was kommt auf die Träger der 1 Von Dr. Dieter Schartmann, Landschaftsverband Rheinland I. Einführung Mit
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Kanzlei Hohage, May & Partner Rechtsanwältin Jana Franke Mittelweg 147 20148 Hamburg Tel.: 040/414601-0 Fax: 040/414601-11 Mail: franke@hohage-may.de Das neue Bundesteilhabegesetzes
MehrTeilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München,
Teilhabe am Arbeitsleben für werkstattbedürftige Menschen mit Behinderung München, 27.11.2008 1.These Das bestehende System der werkstattgebundener Teilhabeleistungen bedarf zeitgemäßer Anpassungen. Phasen
MehrWerkstätten:Messe 2017 Vortrag am in Nürnberg
Werkstätten:Messe 2017 Vortrag am 29.03.2017 in Nürnberg Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf den Zugang von Menschen mit Autismus in die Werkstatt Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer
MehrInhaltsverzeichnis. 5. Die Regelungen im Schwerbehindertengesetz 6 6. Die Verordnungsermächtigung für die Werkstättenverordnung
Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Einführung 1. Der Begriff der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 1 2. Der Beginn der Entwicklung der Werkstätten 1 3. Die Werkstätten in der Gesetzgebung 2 4.
MehrDie berufliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Beispiel des Landes NRW
Die berufliche Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Beispiel des Landes NRW Einführung Wir befinden uns im Jahre 50 v. Chr. Ganz Gallien ist von den Römern besetzt...ganz Gallien? Nein!
MehrWerkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen Kommentar von Dr. Horst H. Cramer 3., neu bearb. Aufl. Werkstätten für behinderte Menschen Cramer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrModellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern
Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg Förderung des Übergangs
MehrWir verändern. Fragen zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Und ANTWORTEN!
Wir verändern. Fragen zur Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) Und ANTWORTEN! 1 Wir verändern. 1. Warum gibt es neben der WMVO auch eine Diakonie- Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (DWMV)? 2. Bedeutet
MehrZuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch
MehrWas regelt das BTHG neu?
Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger
MehrArbeitspapier zur Umsetzung 60 SGB IX (N.F.) Andere Leistungsanbieter ab dem (Stand )
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Arbeitsausschuss Hilfen für Menschen mit Behinderung Fachausschuss Arbeit für Menschen mit Behinderung
MehrDas neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen
Das neue Bundesteilhabegesetz und seine Bedeutung für Integrationsunternehmen Wohin soll/kann die Reise gehen? Bericht der Arbeitsgruppe BTHG Andere Leistungsanbieter Budget für Arbeit Zuverdienst als
MehrÜbergänge von qualifizierten Menschen mit Behinderungen was zählt wirklich? Erfahrungen aus dem Rheinland
Übergänge von qualifizierten Menschen mit Behinderungen was zählt wirklich? Erfahrungen aus dem Rheinland Thomas Fonck Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte ggmbh - Köln Gliederung 1. Ausgangspunkte
MehrLeistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil
MehrFachbeitrag B Von Viviane Schachler, Hochschule Fulda, und Dr. Mario Schreiner, Universität Kassel
26.04.2017 Mitbestimmung light? Die Reform der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung durch das Bundesteilhabegesetz Teil I: 1 Von Viviane Schachler, Hochschule Fulda, und Dr. Mario Schreiner, Universität Kassel
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrBiAP. Betriebsintegrierte Arbeitsplätze
BiAP Betriebsintegrierte Arbeitsplätze Definition "betriebsintegrierter Arbeitsplatz" Betriebsintegrierte Beschäftigungsformen sind ausgelagerte befristete oder dauerhaft angelegte Arbeitsplätze, sowie
Mehrbag if Das Netzwerk sozialer Unternehmen. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Begriffsbestimmung Zuverdienst. Vision.
Ziel erreicht? Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben durch Zuverdienst Was Sie erwartet o bag if das Netzwerk sozialer Unternehmen o Begriffsbestimmung
MehrBehinderungen vom Seite 1 von 6. 1 Siehe hierzu auch Eckpunkte der BAGFW zu einem Bundesleistungsgesetz zur Teilhabe von Menschen mit
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zu den Umsetzungsvorschlägen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur "Teilhabe am Arbeitsleben" auf Grundlage
MehrOrientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab
Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.20108 Vorwort Diese Orientierungshilfe beinhaltet Hinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
MehrOrientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab
Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.2018 Vorwort Diese Orientierungshilfe beinhaltet Hinweise zur Umsetzung der neuen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
MehrMit der WfbM von der Schule ins Arbeitsleben. Berlin, November 2016
Berlin, November 2016 Der Weg von der Schule ins Arbeitsleben Bewerbung Inklusionsprojekte Ausbildung Allgemeiner Arbeitsmarkt Arbeitsplatz Allgemeiner Arbeitsmarkt WfbM Integrationsmanagement Bundesagentur
MehrDas Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?
Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung? neue Struktur SGB IX Teil 1 Rehabilitations und Teilhaberecht allg. Regelungen Teil 2 veränderte Eingliederungshilfe Teil 3 Schwer
MehrLVR-Integrationsamt. Das SGB IX. die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes. Folie 1
Das neue SGB IX die wesentlichen Änderungen für die Arbeit des LVR-Integrationsamtes Folie 1 SGB IX aktuell Teil 1 - Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen ( 1 bis 67) das neues
Mehrnamens der Bundesregierung beantworte ich die o. a. Kleine Anfrage wie folgt:
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Rohde u. a. und der Fraktion der FDP BT-Drs., 16/6687, betreffend,,ursachen der geringen Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets
MehrInformation zu Werkstattratwahl Von Jörg Denne BVWR
Information zu Werkstattratwahl 2013 Von Jörg Denne BVWR Allgemeines zur Werkstatt Die WfbM dient der Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung
MehrAuf dem Weg zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Stadt Remscheid Dezernat II Thomas Neuhaus
Inklusion und Arbeit Auf dem Weg zur Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Stadt Remscheid Dezernat II Thomas Neuhaus 1 1. BRK Inklusion verändert 2. Zugang zum (allgemeinen) Arbeitsmarkt
MehrMitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Errichtung von Außenarbeitsplätzen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Errichtung von Außenarbeitsplätzen Freitag, den 07. März 2008 Rechtsanwalt Martin Schafhausen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Werkstattbeschäftigte
MehrBundesteilhabegesetz ab
Herzlich willkommen! Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2017 Was ändert sich wann? Für wen ist es? Überblick einiger Themen Fazit Ulrike Tofaute, Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.v., Kehdenstr. 2-10, 24103 Kiel
MehrLWL Budget für Arbeit
LWL Budget für Arbeit Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Die Integration behinderter Menschen aus einer
MehrRechtsgrundlagen für den Sozialen Dienst in Werkstätten für behinderte Menschen
Rechtsgrundlagen für den Sozialen Dienst in Werkstätten für behinderte Menschen 14.03.2013 Werkstätten:Messe in Nürnberg 1 Themenübersicht: 1. Darstellung der Rechtsgrundlagen 2. Verfahrensrechtliche Sicht
MehrBildung und Teilhabe e am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Hilfebedarf
Bildung und Teilhabe e am Arbeitsleben für Menschen mit hohem Hilfebedarf Ziele, Bedingungen und Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Baden-Württemberg e. V.
MehrKonzeption. Arbeitsbereich. Stand 03.03
Konzeption Arbeitsbereich Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Im Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte bieten die Delme-Werkstätten (dw) Menschen mit einer Behinderung, bei denen eine Beschäftigung
MehrGrundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,
MehrBudget für Arbeit Hamburg
Budget für Arbeit Hamburg Fachtagung Arbeit, Arbeit nix als Arbeit Hamburg, 30. März 2017 Thema 6: Wirksamkeit der Werkstätten Welche Potenziale bietet das Budget für Arbeit Menschen mit Teilhabeanspruch
Mehr2. Fachtag Autismus und Arbeit am in Lingen
2. Fachtag Autismus und Arbeit am 07.04.2017 in Lingen Rechtsansprüche von Menschen mit Autismus und das neue Bundesteilhabegesetz Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v. Gliederung
MehrDetlev Jähnert Büro des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen
Detlev Jähnert Büro des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen Meine sehr geehrten Damen und Herren, Die Mitwirkung der in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten behinderten Menschen
MehrHerzlich willkommen zum Webinar. Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit
Herzlich willkommen zum Webinar Das neue Bundesteilhabegesetz Betroffene laufen Sturm - zu Recht? mit Sibylle Brandt (Veitshöchheim, AG Selbst Aktiv) Alfons Polczyk (Berlin, BMAS) Moderation: David Röthler
MehrBerufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sicherstellen! Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe
Berufliche Teilhabe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sicherstellen! Forderungspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe 1 Impressum Herausgeber Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Raiffeisenstraße
MehrDas Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe
Das Kernforderungen der Lebenshilfe Vorsitzenden und GF-Konferenz des LV NRW Gladbeck, 5. März 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Umsetzung der
Mehrbubl bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe
1 Info Mail in Leichter Sprache/ Januar 2018 bubl bundesweite unabhängige Beschwerdestelle der Lebenshilfe Seit Dezember 2017 gibt es bubl für: Menschen mit Behinderung Freunde Eltern/Angehörige Mitarbeiter
MehrAG B: Außenarbeitsplätze am Beispiel der Seniorenhilfe:
Fachtagung Fachtagung Neue Neue Wege zur Wege Qualifizierung zur Qualifizierung / Ausbildung / Ausbildung für für AG B: Außenarbeitsplätze am Beispiel der Seniorenhilfe: Rahmenbedingungen, Probleme, Lösungen
MehrDas Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen
13. BGT Nord am 28. September 2017 in Kiel Teilplenum: Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf das Betreuungswesen Das Wichtigste in Kürze Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert
MehrWerkstätten für behinderte Menschen
Beck`sche Gesetzestexte Kommentar Werkstätten für behinderte Menschen Kommentar von Dr. Horst Cramer 5., neu bearbeitete Auflage Werkstätten für behinderte Menschen Cramer schnell und portofrei erhältlich
MehrDer Mindestlohn in Werkstätten Das süße Gift des Kapitalismus
Mit Menschen erfolgreich. Der Mindestlohn in Werkstätten Das süße Gift des Kapitalismus Anton Senner Vortrag auf der Werkstätten:Messe am 15. April 2016 in Nürnberg Mindestlohn in Werkstätten 1 Gesichtspunkte
MehrKonzeption der Anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
Konzeption der Anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Anschrift: Gesellschafter: Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen Hinter der Steinmühle 6
MehrVortrag beim Werkstättentag der BAG WfbM am in Chemnitz
Vortrag beim Werkstättentag der BAG WfbM am 21.09.2016 in Chemnitz Rechtliche Grundlagen für die Assistenz für Menschen mit Autismus und die so genannte Werkstattfähigkeit Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer
MehrDiakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 3: Die Frauen-Beauftragte Diakonie für Menschen
Deutschland Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 3: Die Frauen-Beauftragte Diakonie für Menschen Vorwort Seit dem 1. Juli 2004 gilt für die diakonischen Werkstätten für
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
Mehrvon Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen
Stellungnahme zu 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich
MehrBundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai Zusammenfassung der Ergebnisse aus Schleswig-Holstein -
Bundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai 2013 - Zusammenfassung der Ergebnisse aus Schleswig-Holstein - 4. Durchführung Es wurden 40 Fragebögen verschickt. Die
MehrBundesteilhabegesetz (BTHG)
Kurzüberblick über die Änderungen durch das BTHG Runder Tisch in der Planregion 1 05.05.2017 Bürgersaal im Rathaus Kleinmachnow Bundesteilhabegesetz (BTHG) Ziele: Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang
Mehrvom 09. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2017) Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Berlin
Drucksache 18 / 12 659 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2017) zum Thema: Umsetzung
MehrRichtlinien. Integrationsamt: Abteilung Dezernat Soziales: Fachbereich 72
Richtlinien Integrationsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 72 Stand: Januar 2018 Präambel Nach Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 haben Menschen mit Behinderung
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrDie Aussagen im BTHG zur TH am Arbeitsleben
Die Aussagen im BTHG zur TH am Arbeitsleben Kapitel 10 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung (1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden
MehrDie sozialrechtliche Absicherung in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Die sozialrechtliche Absicherung in Werkstätten für behinderte Menschen durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung 1 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI Leistungen
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
MehrSicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand
Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand - Vortrag - Wissenschaft trifft Praxis: Personzentrierung Inklusion Enabling community am 26. Februar 2016 im Hotel Aquino Tagungszentrum Katholische
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe
MehrDas Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) wird ab dem 1. Januar 2017 gelten.
B BTHG T! So NICH Bundes-Teilhabe-Gesetz: Unser Protest hat viel bewegt! Einfache Sprache Ergebnis Mehr Infos: www.paritaet.org/bthg Das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) wird ab dem 1. Januar 2017 gelten.
MehrHerzlich willkommen. Berufliche Integration in den. Recklinghäuser Werkstätten. im Kirchenkreis Recklinghausen
Berufliche Integration in den Recklinghäuser Werkstätten Herzlich willkommen Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Recklinghäuser Werkstätten ggmbh Zertifiziert nach ISO 9001:2008 Trägerzulassung
Mehr