Klausur im Modul Kirchenrechtsgeschichte und kirchliches Recht Lösungshinweise

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Klausur im Modul Kirchenrechtsgeschichte und kirchliches Recht Lösungshinweise"

Transkript

1 Herbstsemester 2012 Dr. Stephan Dusil Klausur im Modul Kirchenrechtsgeschichte und kirchliches Recht Lösungshinweise 1. Kirchenrecht und weltliches Recht überschneiden sich an verschiedenen Punkten. a) Was bezeichnet der Begriff Kanonisches Recht? Der Begriff kanonisches Recht bezeichnet das Recht im Binnenbereich der römisch-katholischen Kirche, das sie selbst autonom gesetzt hat. b) Was bezeichnet der Begriff Staatskirchenrecht? Staatskirchenrecht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften. Es enthält auch Vorschriften über die konkrete Ausformung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Es gilt aufgrund staatlicher Gewährung oder aufgrund gegenseitiger Anerkennung (so beispielsweise bei Konkordaten). 2. Der römische Staat und die christliche Kirche standen in den ersten drei Jahrhunderten nach Christus in einem gespannten Verhältnis; Verfolgung und Tolerierung wechselten sich ab. Nach dem Toleranzedikt von Mailand 1 erfolgte eine grundlegende Tolerierung des Christentums und (spät)antiker Staat und Christentum traten in ein Miteinander. An welchen Punkten lässt sich das neue, kooperative Verhältnis von Staat und Kirche ablesen? Welche Unterschiede in der Entwicklung lassen sich zwischen lateinischem Westen und griechischem Osten beobachten? Im vierten Jahrhundert setzte ein kooperatives Verhältnis zwischen dem römischen Staat und der Kirche ein. Da die Kirche seit 80 (im Edikt Cunctos Populos Theodosius I.) Staatsreligion war, war sie vielfach privilegiert: Kleriker erhielten ein kirchliches Gerichtsstandsprivileg (privilegium fori), das sie berechtigte, sich nur vor einem geistlichen Gericht verantworten zu müssen; Bischöfe waren auch für Zivilrechtsstreitigkeiten unter Christen zuständig. Überhaupt übernahmen Bischöfe als geistliche Leiter einer Gemeinde weltliche Leitungsfunktionen in einem erodierenden römischen Reich. Dies zeigt sich auch daran, dass sich die Grenzen der Metropolitangebiete (Erzbistümer) an den römischen Verwaltungsbezirken orientierten. Eine engere Verbindung zwischen geistlicher und weltlicher Macht trat mit der Taufe Chlodwigs und der Kaiserkrönung Karls des Grossen ein. Enger noch als im lateinischen Westen gestaltete sich die Verbindung zwischen Kirche und Staat im griechischen Osten. Hier berief der Kaiser Synoden ein und verkündete deren Beschlüsse; er besetzte Bischofsstühle und erliess Normen für die Kirche (so zum Beispiel Kaiser Justinian). Sog. Nomo-Kanonessammlungen, die sowohl kirchliches wie weltliches Recht enthalten, sind medialer Ausdruck dieser Einheit. In der Forschung ist für diese enge Verbindung der Begriff Caesaropapismus geprägt worden. Seite 1 von 7

2 . Einige mittelalterliche Handschriften des beginnenden 12. Jahrhunderts überliefern einen kurzen Text, der auch als Dictatus Papae von Avranches [Stadt in Frankreich] bekannt geworden ist. Der Text lautet in deutscher Übersetzung: [Nr. 7:] Der Papst kann von niemandem verurteilt werden, selbst wenn der den [richtigen] Glauben verleugnet [ ]. [Nr. 16:] Zu ihr [der römischen Kirche] dürfen sogar Laien appellieren. [Nr. 17:] Von ihr [der römischen Kirche] darf keiner appellieren. [Nr. 18:] Urteile des Papstes dürfen von keinem ausser von ihm selbst oder seinem Nachfolger widerrufen werden. a) Welche Rolle schreibt der unbekannte Verfasser dem Bischof von Rom in rechtlicher Hinsicht zu? In welcher älteren Tradition steht der Autor? Der unbekannte Autor des Dictatus Papae von Avranches beschreibt in dem Quellenauszug die Stellung des Papstes als obersten Richter, zu dem alle Gläubigen appellieren dürfen, von dessen Urteil aus aber keine Appellation möglich ist. Insofern sind seine Urteile Endurteile. Zudem dürfen sie nur von ihm selbst oder seinen Nachfolgern widerrufen werden. Der Papst selbst ist immun, da ihn keiner anklagen und verurteilen kann. Der Verfasser beschreibt in der Quelle einen Aspekt des Jurisdiktionsprimats des Bischofs von Rom, nämlich den jurisdiktionellen. Der Jurisdiktionsprimat des Papstes selbst ist weiter und umfasst neben der Rechtsprechung auch die Gesetzgebung (vgl. Dekretalen-Produktion) und die Administration. Der Verfasser steht in einer seit der spätantiken anhaltenden Tradition, die die besondere jurisdiktionelle Stellung des Bischofs von Rom hervorhebt. Seit der Spätantike haben die Bischöfe von Rom versucht, sich an der Spitze der katholischen Kirche zu installieren, aber erst seit dem 11. Jahrhundert (Investiturstreit, Gregorianische Reform) ist es dem Papst gelungen, diesen Leitungsanspruch auch tatsächlich umzusetzen. b) Inwiefern spiegeln sich in diesen Aussagen politische Entwicklungen des ausgehenden 11. und beginnenden 12. Jahrhunderts wider? Das ausgehende 11. und beginnende 12. Jahrhundert ist die Zeit, in der sich weltliche und geistliche Sphäre, die bis anhin kooperierten (zum Beispiel im Eigenkirchenwesen, bei der Besetzung von Bischofsstühlen bzw. sogar der Papsteinsetzung), auseinander dividierten. Diese Auseinandersetzung ist abzulesen beispielsweise an der Frage der Investitur durch Laien (daher auch Investiturstreit), dem Zölibat der Priester, der Käuflichkeit von Ämtern (der sog. Simonie) sowie dem Primatsanspruch des römischen Bischofs. Der Dictatus Papae von Avranche ist insofern Spiegel des Aufstiegs des Papsttums und eines neuen Primatsverständnisses, indem er den Papst den Jurisdiktionsprimat zuweist. Der Name Dictatus Papae von Avranches spielt auf den Dictatus Papae Gregors VII. an, in dem dieser die 7 wie in einem internen Strategiepapier den Suprematieanspruch des römischen Bischofs verkündete. Seite 2 von 7

3 4. Der Konziliarismus stellte im Spätmittelalter eine wichtige innerkirchliche Strömung dar. a) Was versteht man unter Konziliarismus und wodurch wird er charakterisiert? Der Konziliarismus des Spätmittelalters versteht die Kirche als organschaftlich organisiert. Dabei liegt die höchste Gewalt in der Kirche bei einem Konzil als Vertretung der ganzen Kirche (daher der Name Konziliarismus ). Den Papst könnte man zwar als Repräsentanten der Gesamtkirche verstehen, aber jedenfalls im Falle einer Krise der Leitung muss das Konzil Verantwortung für die Kirche übernehmen. Der Konziliarismus ist u.a. durch den Gedanken geprägt, dass auch der Papst an Weisungen des Konzils gebunden ist. Der Konziliarismus war im 1. Jahrhundert stark, um eine Lösung für die Krise der Kirche (z.b. zwiespaltige Papstwahlen) zu finden. b) Wie würde der Konziliarismus zu der Aussage Nr. 7 des Dictatus Papae von Avranches ( Der Papst kann von niemandem verurteilt werden, selbst wenn der den [richtigen] Glauben verleugnet [ ]. ) [siehe Frage.] stehen? 6 Für den Konziliarismus ist ein allgemeines Konzil die Vertretung der Gesamtkirche. Zwar würde auch der Konziliarismus dem Papst grundsätzlich Immunität zugestehen, doch gilt dies nicht für den häretischen Papst (papa hereticus), der den richtigen Glauben verleugnet. Über ihn könnte ein allgemeines Konzil richten. Der Konziliarismus vertritt insofern eine Position, die dem Dictatus Papae von Avranches entgegengesetzt ist.. Der Augsburger Religionsfrieden 1 ist ein bedeutender Friedensschluss in der kirchlichen Geschichte. a) Skizzieren Sie bitte die wesentlichen Elemente des Augsburger Religionsfriedens (insbesondere Geltungsumfang, Regelungsinhalt, Sonderfälle). Der Friede, der in Augsburg 1 geschlossen wurde, stellt einen wichtigen Friedensschluss des 16. Jahrhunderts dar. In ihm wurden die durch die Reformation aufgetretenen Gegensätze zwischen Katholiken und Lutheranern beseitigt, indem die Lutheraner reichsrechtlich anerkannt wurden. Die Reformierten (Calvinisten, Zwinglianer) waren von dem Religionsfrieden nicht geschützt. (Ihre Einbeziehung erfolgte erst im Westfälischen Frieden 1648.) Die Reichsstände erhielten die freie Wahl der Konfession zugestanden. Diese konnten damit die Religion ihrer Untertanen bestimmen (ius reformandi). Den Untertanen stand im Gegenzug dazu ein Abzugsrecht (ius emigrandi) zu. Sonderregeln galten für geistliche (katholische) Territorien, bei denen eine Konversion des Landesherrn (z.b. eines Bischofs) nur unter Verlust des Bischofsamtes und der Landesherrschaft (Reichslehen und Reichsstandschaft) möglich war (sog. Geistlicher Vorbehalt, reservatum ecclesiasticum). Der zu wählende Nachfolger musste katholisch sein. Seite von 7

4 In bikonfessionellen Reichsstädten fand das ius reformandi keine Anwendung, vielmehr galt es, eine paritätische Ordnung zwischen Lutheranern und Katholiken zu finden (status utriusque confessionum). b) Der Rechtshistoriker Martin Heckel hat über den Augsburger Religionsfrieden 1 einmal gesagt, er böte Religionsfreiheit im Gewande der Freizügigkeit. Was meint er damit? Der Rechtshistoriker Martin Heckel spricht in dem genannten Zitat das Abszugsrecht (ius emigrandi) an, das der Augsburger Religionsfriede vorsah. Das Abzugsrecht ist Korrelat zum ius reformandi des jeweiligen Landesherrn, der die Religion der Untertanen festsetzen konnte (cuius regio, eius religio). Es sah vor, dass ein Untertan, der sich nicht der Religion des jeweiligen Landesherrn anschliessen wollte, frei abziehen und sich in einem Territorium niederlassen konnte, das seiner Religion entsprach. Er musste sich jedoch aus der Leibeigenschaft frei kaufen sowie ein Abzugsgeld (sog. Nachsteuer) zahlen.(erst im Westfälischen Frieden 1648 wurde dieses Abzugsrecht auch wirtschaftlich attraktiv gestaltet.) Der Augsburger Religionsfriede bot damit dem einzelnen Bürger zwar keine Religionsfreiheit (wie heute Art. 1 BV), aber immerhin ein Abzugsrecht, das ihm Reglionsfreiheit vermittelte. Man könnte insofern von einem begrenzten Individualrecht auf Glaubensfreiheit sprechen. 6. Der (katholische) Kanton Schwyz gab sich 18 eine neue Verfassung. In der Verfassung heisst es: Art. 21 Die Klöster stehen in jeder Beziehung unter der Aufsicht des Staates. Das nähere Verhältniß derselben zum Kanton, und zum Bezirk, in dem sie sich befinden, sowie die Art, wie der Staat seine Aufsicht über sie ausübt, wird vom Gesetz bestimmt. Art. 22 Den Klöstern ist der Ankauf, die Erpachtung und der Erwerb von Liegenschaften, unter was immer für einem Titel, untersagt. [ ] a) Welche inhaltliche Regelung treffen Art. 21 und Art. 22 der Verfassung? Art. 21 und 22 der Verfassung des Kantons Schwyz regelten das Verhältnis zwischen Klöstern und Kanton. Sie sahen vor, dass Klöster unter Staatsaufsicht stehen, wobei die Verfassung die Einzelheiten einer gesetzlichen Regelung überliess. Klöstern war es verboten, über Immobilien zu verfügen, da sie Liegenschaften weder ankaufen, pachten noch sonstwie erwerben duften. b) Welches Verhältnis von Staat und Klöstern als kirchlichen Einrichtungen schwebt dem Verfassungsgeber vor? Inwiefern ist die Regelung des Kantons Schwyz charakteristisch für die Kirchenrechtsgeschichte der Schweiz im 19. Jahrhundert? 7 Den Autoren der Verfassung schwebte eine Kontrolle der Klöster durch den Kanton vor. Klöster sollten eben nicht autonom als Rechtssubjekt am Geschäftsleben teilnehmen, sondern nur eingeschränkt agieren dürfen. Man kann insofern von einer staatlichen Kontrolle der Kirchen hier in Form der Klöster sprechen, die man auch auch als Tendenz hin zu einem Staatskirchentum bezeichnen könnte. Seite 4 von 7

5 Diese Tendenzen sind recht charakteristisch für die Schweiz im 19. Jahrhundert. Zwar gestanden die Verfassungen z.b. die Bundesverfassung 1848 dem Einzelnen grundsätzlich Glaubensfreiheit zu, doch war die Ausübung des Glaubens der staatlichen Kontrolle unterworfen. Dies versuchten sowohl reformierte wie katholischen Kantone. Diesen Versuch, die Kirchen in das staatliche Gefüge einzubetten, lässt sich beispielsweise an dem Zugriff auf Kirchengüter ablesen, aber auch an der Verpflichtung, Predigten vorzulegen oder an dem Verbot, neue Klöster zu gründen. Insgesamt sollte den Kirchen nur ein eng begrenzter Bereich des geistlichen Lebens verbleiben, über den sie ungehindert verfügen konnten. Darüber hinaus sprach auch die Bundesverfassung von 1848 ein Jesuitenverbot (Art. 8) und die revidierte Verfassung von 1874 (Art. 0) eine Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern aus. Einzelne Elemente dieses Staatskirchentums lassen sich schliesslich auch als Momente eines Kulturkampfs zwischen katholischer Kirche und evangelisch dominierter politischer Elite verstehen. 7. Eine Kodifikation ist eine Gesetzessammlung mit Anspruch auf Systematik und Vollständigkeit, die ausschliessliche Geltung beansprucht. Inwiefern ist der CIC / 198 eine Kodifikation? Erklären Sie bei Ihrer Stellungnahme auch die Leges canonizatae und beziehen Sie diese in Ihre Antwort mit ein. Unter Leges canonizatae vesteht man Normen des weltlichen Rechts, die dann im innerkirchlichen Bereich gelten, wenn sie nicht gegen göttliches Recht verstossen und kein anderslautendes kirchliches Gesetzesrecht existiert (can. 22 CIC / 198). Mit dem Konzept der Leges canonizatae ist damit weltliches Recht als sekundäres Recht in den Codex Iuris Canonici inkorporiert. Zeichnet sich eine Kodifikation also u.a. durch den Anspruch auf vollständige Regelung und ausschliessliche Geltung aus, so verzichtet der CIC / 198 mit Blick auf die Leges Canonizatae also auf eine abschliessende Regelung. Insofern ist die Kodifikationsidee im CIC / 198 etwas zurückgenommen. 8. Die päpstliche Kurie in Rom hat verschiedene Verwaltungsorgane. a) Welche drei Gerichte kennt die päpstliche Kurie? Rota Romana, Apostolische Signatur, Poenitentiarie b) Welches Gericht entscheidet letztinstanzlich in Ehesachen? 1 Rota Romana c) Welches Gericht entscheidet letztinstanzlich in Verwaltungsstreitigkeiten? 1 Apostolische Signatur Seite von 7

6 9. Eheschluss und Auflösung einer Ehe sind im weltlichen Recht wie im katholischen Kirchenrecht von Bedeutung. a) Was versteht man unter Scheidung einer Ehe nach Art. 111 f ZGB und was unter Annullation einer Ehe? Worin unterscheiden sich die beiden Institute? Die Scheidung ist die Auflösung einer Ehe nach weltlichem Recht; die Annullation die Nichtigkeitserklärung einer Ehe nach katholischem Kirchenrecht. Die Scheidung wirkt ex nunc, also für die Zukunft; die Annullation rückwirkend, also ex tunc. b) Was sind Ehemängel nach katholischem Verständnis? Nennen Sie bitte drei Beispiele für Ehemängel. 4 6 Für einen gültigen Eheschluss sind drei Voraussetzungen erforderlich, nämlich der Konsens der Ehepartner, das Fehlen von Ehehindernissen und die Einhaltung der Form. Ist eine der drei Voraussetzungen nicht erfüllt, so liegt ein Ehemangel vor, der die Annullation einer Ehe ermöglicht. Zu den Mängeln im Konsens zählen z.b. die die fehlende Bildung eines freien Willens (psychische Eheunfähigkeit, Zwang), Irrtümer über die Person des Ehepartners (error in persona), die arglistige Täuschung sowie die Total- bzw. Partialsimulation (innere Vorbehalte gegen Wesenseigenschaften oder Ziele einer Ehe). Trennende Ehehindernisse sind beispielsweise: Fehlende Ehemündigkeit, geschlechtliches Unvermögen, bereits bestehende Ehe, Weihe, Gelübde der Keuschheit, Entführung der Frau, Gattenmord, Blutsverwandtschaft, etc.; u.u. auch die Religionsverschiedenheit. In formaler Hinsicht ist die Eheschliessungsform, also regelmässig der Eheschluss vor einem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen, zu berücksichtigen.. Die reformierte Kirche ist eine der grossen Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Die Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich sieht vor: Art. 112 (1) Pfarrerinnen und Pfarrer leiten den Gottesdienst und die Seelsorge in der Gemeinde. (2) Sie tragen mit am Aufbau der Gemeinde und verantworten dessen theologische Reflexion. a) Welche Aufgaben und welche Stellung hat der Pfarrer einer reformierten Gemeinde? Berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort bitte auch Art. 112 KO Zürich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde in der evanglischreformierten Landeskirche des Kantons Zürich haben die Aufgabe, den Gottesdienst zu leiten und in der Seelsorge zu arbeiten. Dies sieht Art. 112 Abs. 1 KO vor. Abs. 2 schreibt ihnen ferner die Aufgabe zu, den Glauben der Gemeindeangehörigen durch theologische Reflexionen zu vertiefen. Seite 6 von 7

7 Zudem sollen Pfarrerinnen und Pfarrer das Sakrament der Taufe und des Abendmahls spenden. Insgesamt ist ihr Aufgabengebiet also auf einen Bereich beschränkt, den man als pastoral bezeichnen könnte. b) Inwiefern unterscheidet sich der Aufgabenkreis eines reformierten Pfarrers von dem eines katholischen Priesters, der eine Gemeinde leitet? Im Gegensatz zu reformierten Pfarrerinnen und Pfarrern, die vor allem Gottesdienst feiern, Sakramente (Taufe, Abendmahl) spenden und seelsorgerisch tätig sein sollen, hat der katholische Pfarrer neben der Verkündigung des Wortes Gottes und der Wahrnehmung des Heiligungsdienstes (z.b. Sakramentenspendung) auch die Gemeinde zu leiten. In diesem Leitungsamt (munus regendi) unterscheidet sich die Stellung des reformierten von der des katholischen Pfarrers. Hinweis: Positiv ist zu berücksichtigen, wenn darauf hingewiesen wird, dass dieser administrative Bereich in der reformierten Kirche von der Kirchenpflege (einem Organ der Kirchgemeinde) wahrgenommen wird. Seite 7 von 7

Die Reformation und das Deutsche Reich Das Mönchtum im Mittelalter Wahrer Gott und wahrer Mensch- Grundzüge des christologischen Streites

Die Reformation und das Deutsche Reich Das Mönchtum im Mittelalter Wahrer Gott und wahrer Mensch- Grundzüge des christologischen Streites Klausurthemen Kirchengeschichte Sommersemester 1995 Die Entfaltung der cluniazensischen und der lothringischen Reform Reich, Kaiser und Reformation von 1518 bis 1555 Origenes und seine Stellung in der

Mehr

ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER

ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER ERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN BISCHÖFE ZUR PARTEIPOLITISCHEN TÄTIGKEIT DER PRIESTER Vorwort Aus Sorge um die Schäden, die der Kirche aus der parteipolitischen Betätigung der Priester erwachsen, haben die deutschen

Mehr

Die christlichen Konfessionen

Die christlichen Konfessionen Jesus steht am Übergang vom Alten Testament zum Neuen Testament. Altes Testament Neues Testament Abraham Jesus Wir Zunächst Mission in den jüdischen Gemeinden Zunächst Mission in den jüdischen Gemeinden

Mehr

Das Eherecht in der katholischen Kirche und in Österreich im Vergleich

Das Eherecht in der katholischen Kirche und in Österreich im Vergleich Das Eherecht in der katholischen Kirche und in Österreich im Vergleich Welche sgründe des lateinischen Kirchenrechts finden sich auch im österreichischen staatlichen Recht und in welcher Weise? Die Entsprechungen

Mehr

Vorgesehene Ämter und Gremien im Verfassungsrecht der Kirche

Vorgesehene Ämter und Gremien im Verfassungsrecht der Kirche Ebene 1 Einzelne Amtsträger u.ä I. Gesamtkirche Höchste Autorität Papst (besitzt oberste, volle, universale, unmittelbare und ordentliche Gewalt). Es gibt in der Kirche keinen Träger einer ihm übergeordneten

Mehr

III. Gregor der Große ( ) und die Kirche der Merowingerzeit

III. Gregor der Große ( ) und die Kirche der Merowingerzeit III. Gregor der Große (590-604) und die Kirche der Merowingerzeit 1. Die Festigung des römischen Primates zwischen 400 und 600 2. Papst Gregor der Große 3. Papsttum zwischen byzantinischen Kaisern und

Mehr

Das konfessionelle Zeitalter katholische Reform Gegenreformation - Konfessionalisierung

Das konfessionelle Zeitalter katholische Reform Gegenreformation - Konfessionalisierung Das konfessionelle Zeitalter katholische Reform Gegenreformation - Konfessionalisierung Der Begriff Gegenreformation Begriff der Geschichtsschreibung der Aufklärung 1776 Göttinger Jurist Johannes Pütter

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke. Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung

Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke. Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung Univ.-Prof. Dr. Klaus Lüdicke Grundfragen des Kirchenrechts und der Kirchenverfassung EINLEITUNG I. HAUPTTEIL: GRUNDFRAGEN DES KIRCHENRECHTS A. Was ist Recht? 1. Vorstaatliches und staatliches Recht. Funktionen

Mehr

Ich, der neue Papst! II

Ich, der neue Papst! II Ich, der neue Papst! II 3 Jeder Papst hat sein eigenes Wappen. Gestalte dein eigenes Wappen. Denke dabei an die Dinge, die du in deinem Profil geschrieben hast. 4 Was möchtest du mit der Gestaltung deines

Mehr

Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart

Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart Das Religionsrecht des Kantons Basel-Stadt in Geschichte und Gegenwart Felix Hafner Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel Forschungsschwerpunkte unter anderem

Mehr

ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1. Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche

ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1. Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1 Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche Einstieg Zu Beginn der Einheit wird die Folie Nachgefragt aufgelegt und die

Mehr

2. Reformation und Dreißigjähriger Krieg

2. Reformation und Dreißigjähriger Krieg THEMA 2 Reformation und Dreißigjähriger Krieg 24 Die Ausbreitung der Reformation LERNZIELE Voraussetzung der Ausbreitung der Reformation kennenlernen Die entstehende Glaubensspaltung in Deutschland anhand

Mehr

Was verdanken wir der Reformation? Gründe zum Feiern nicht nur für Evangelische!

Was verdanken wir der Reformation? Gründe zum Feiern nicht nur für Evangelische! Was verdanken wir der Reformation? 10 Gründe zum Feiern nicht nur für Evangelische! Zugang zur Bibel 1 Martin Luther war überzeugt, dass ich den Gott, dem ich vertrauen und den ich lieben kann, nur in

Mehr

(no title) Ingo Blechschmidt. 5. März Lernen durch Lehren: Papsttum generell und Verhältnis zu den Staufern Stoffsammlung...

(no title) Ingo Blechschmidt. 5. März Lernen durch Lehren: Papsttum generell und Verhältnis zu den Staufern Stoffsammlung... (no title) Ingo Blechschmidt 5. März 2005 Inhaltsverzeichnis 0.1 Lernen durch Lehren: Papsttum generell und Verhältnis zu den Staufern...................... 1 0.1.1 Stoffsammlung................... 1 0.1

Mehr

Katholisches Kirchenrecht

Katholisches Kirchenrecht Richard Puza 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Katholisches Kirchenrecht 2., überarbeitete Auflage

Mehr

Was glauben die, die glauben

Was glauben die, die glauben Traugott Schächtele Was glauben die, die glauben Antworten auf die wichtigsten Fragen Von Abendmahl bis Zukunft Gruppe priesterlicher Amtsträger herausbildet. Der Gedanke vom Priestertum aller ist in der

Mehr

D. Reformation, Zeitenwende I. Reichsreform D. Reformation und Zeitenwende

D. Reformation, Zeitenwende I. Reichsreform D. Reformation und Zeitenwende D. Reformation, Zeitenwende I. Reichsreform D. Reformation und Zeitenwende I. Reichsreform (Kaiser und Reich) II. Reformation, Reichsverfassung und Religionsfrage D. Reformation, Zeitenwende I. Reichsreform

Mehr

Katholiken und Evangelikale. Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2

Katholiken und Evangelikale. Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2 Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2 Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede 1. Einführung a. Ziele und Methode der Vortragsreihe b. Quellen c. Was sind

Mehr

Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft

Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft Teilband 29 Karl Lehmann Gemeinde Franz-Xaver Kaufmann / Heinrich Fries / Wolfhart Pannenberg / Axel Frhr. von Campenhausen / Peter Krämer Kirche Heinrich Fries

Mehr

Der Investiturstreit Feudalgesellschaft -Investiturstreit digitale-schule-bayern.de -Roman Eberth

Der Investiturstreit Feudalgesellschaft -Investiturstreit digitale-schule-bayern.de -Roman Eberth Der Investiturstreit 1. Missstände in Kloster und Kirche Arbeitsfragen zur Quelle Kirchliche Missstaende 909 : G 1: Über welche Missstände im Klosterleben klagt der Erzbischof? G 2: Welche Zustände in

Mehr

Kooperation, Fusion und Union katholischer Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive

Kooperation, Fusion und Union katholischer Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive von n Kooperation, Fusion und Union katholischer n und Kirchenstiftungen aus rechtlicher Perspektive Vortrag beim CBW Landshut RAe PartG 17. April 2013 1 / 12 Inhaltsverzeichnis von n von n 2 / 12 Ein

Mehr

Geschichte der Christenheit

Geschichte der Christenheit Kurt Aland Geschichte der Christenheit Band I: Von den Anfängen bis an die Schwelle der Reformation Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn Inhalt Vorwort 9 Die Anfänge der Christenheit 11 I. Die Auseinandersetzung

Mehr

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Literaturübersicht. Einleitende Anmerkungen zu den gesetzlichen Grundlagen des katholischen Eherechts 1

Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Literaturübersicht. Einleitende Anmerkungen zu den gesetzlichen Grundlagen des katholischen Eherechts 1 Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturübersicht I III XI XV Einleitende Anmerkungen zu den gesetzlichen Grundlagen des katholischen Eherechts 1 1. Kapitel: Grundaussagen über die Ehe

Mehr

Hubert Schiepek. DER SONNTAG UND KIRCHLICH GEBOTENE FEIERTAGE NACH KIRCHLICHEM UND WELTLICHEM RECHT Eine rechtshistorische Untersuchung

Hubert Schiepek. DER SONNTAG UND KIRCHLICH GEBOTENE FEIERTAGE NACH KIRCHLICHEM UND WELTLICHEM RECHT Eine rechtshistorische Untersuchung Hubert Schiepek DER SONNTAG UND KIRCHLICH GEBOTENE FEIERTAGE NACH KIRCHLICHEM UND WELTLICHEM RECHT Eine rechtshistorische Untersuchung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern

Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern .00 Auszug aus der Kirchenordnung 46-60 Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern vom. November 996 - - .00 Religionsunterricht 46 Aufgabe Ziel des Religionsunterrichts ist

Mehr

1 B Kloster: Gelübde. 1 A Kloster: Mönch. Wie nennt man einen männlichen Bewohner eines Klosters?

1 B Kloster: Gelübde. 1 A Kloster: Mönch. Wie nennt man einen männlichen Bewohner eines Klosters? 1 A Kloster: Mönch Wie nennt man einen männlichen Bewohner eines Klosters? 1 B Kloster: Gelübde Wie nennt man das Versprechen, das jemand beim Eintritt in ein Kloster gibt? 1 C Kloster: Nonne Wie nennt

Mehr

8 Fachdidaktische Impulse

8 Fachdidaktische Impulse Ein Vergleich zweier Texte zur Frage, inwiefern die Kirche in der Nachfolge Jesu Christi steht. (Evangelisch z. B. von Wolfgang Huber, Katholisch z. B. von Karl Kardinal Lehmann. In : Religionsbuch Oberstufe,

Mehr

B Gelübde C Nonne D Augustiner-Orden. A Mönch C Nonne D Augustiner-Orden

B Gelübde C Nonne D Augustiner-Orden. A Mönch C Nonne D Augustiner-Orden 1 A Kloster: Mönch Wie nennt man einen männlichen Bewohner eines Klosters? 1 B Kloster: Gelübde Wie nennt man das Versprechen, das jemand beim Eintritt in ein Kloster gibt? B Gelübde C Nonne D Augustiner-Orden

Mehr

QUARTETT DER KONFESSIONEN

QUARTETT DER KONFESSIONEN M2.5 UNTERRICHTSPRAXIS ARBEITSBLATT kopie rabs QUARTETT DER KONFESSIONEN Im QUARTETT DER KONFESSIONEN werden vier christliche Konfessionen dargestellt. Die Spielregeln und Arbeitsanweisungen finden Sie

Mehr

Das Zweite Vatikanische Konzil. Verlauf Ergebnisse Bedeutung

Das Zweite Vatikanische Konzil. Verlauf Ergebnisse Bedeutung Das Zweite Vatikanische Konzil Verlauf Ergebnisse Bedeutung Was ist ein Konzil? Lat. concilium, Versammlung. Kirchenversammlung aller rechtmäßigen Bischöfe der katholischen Kirche unter Vorsitz des Papstes

Mehr

Zwischen Gerichtsangst und Heilsgewissheit. Das Ringen um die Gestalt der Kirche im Spätmittelalter und der Reformationszeit.

Zwischen Gerichtsangst und Heilsgewissheit. Das Ringen um die Gestalt der Kirche im Spätmittelalter und der Reformationszeit. Zwischen Gerichtsangst und Heilsgewissheit. Das Ringen um die Gestalt der Kirche im Spätmittelalter und der Reformationszeit. 8 Die Reformation im Bann der Politik (1521-1555) 2 1. Folgen des Wormser Edikts:

Mehr

Brennpunkte. Kirchengeschichte. . der. Schöningh. Clauß Peter Sajak. Didaktisch erschlossen von: Ann-Kathrin Buchmüller. Wolfgang Michalke-Leicht

Brennpunkte. Kirchengeschichte. . der. Schöningh. Clauß Peter Sajak. Didaktisch erschlossen von: Ann-Kathrin Buchmüller. Wolfgang Michalke-Leicht Brennpunkte. der Kirchengeschichte Herausgegeben von: Wolfgang Michalke-Leicht Clauß Peter Sajak Erarbeitet von : Norbert Köster Didaktisch erschlossen von: Stefan Bork Ann-Kathrin Buchmüller Wolfgang

Mehr

Jürgen Erbacher. Vatikan. Wissen was stimmt

Jürgen Erbacher. Vatikan. Wissen was stimmt Jürgen Erbacher Vatikan Wissen was stimmt Inhalt 1. Einleitung 7 2. Die Geschichte 9»Petrus war der erste Papst«Die Entwicklung des Papstamts 9»Der Vatikan ist der älteste Staat der Welt«Die Geschichte

Mehr

König vs. Papst der Investiturstreit. Das Wormser Konkordat

König vs. Papst der Investiturstreit. Das Wormser Konkordat König vs. Papst der Investiturstreit Ausgangslage: Investitur: Das Wormser Konkordat A1: Innerhalb der Kirche wurde seit dem 10. Jahrhundert immer mehr Stimmen laut, die schlimme Zustände unter den Geistlichen

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands 12 KG Err.VVG 1 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in der Fassung vom 1. November 1978 (ABl. Bd. V

Mehr

Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa EIN STUDIENBUCH

Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa EIN STUDIENBUCH Staatskirchenrecht Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa EIN STUDIENBUCH Dr. Dr. h.c. Axel Freiherr von Campenhausen Professor an der Universität Göttingen

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands VELKD Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsgesetz VerfVerwGG 8.100 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort von Bischof Josef Stimpfle 12. Einleitung Die Sakramente der katholischen Kirche 21

Inhaltsverzeichnis. Vorwort von Bischof Josef Stimpfle 12. Einleitung Die Sakramente der katholischen Kirche 21 Inhaltsverzeichnis Vorwort von Bischof Josef Stimpfle 12 Einleitung 15 Welches Ziel hat die Katechese? 15 Woher stammt mein Glaube? 15 Wie wichtig ist das Wissen über den Glauben? 16 Sind katechetische

Mehr

Universität Regensburg Lehrstuhl für Kirchenrecht Prof. Dr. Sabine Demel

Universität Regensburg Lehrstuhl für Kirchenrecht Prof. Dr. Sabine Demel Universität Regensburg Lehrstuhl für Kirchenrecht Prof. Dr. Sabine Demel 1 Kirchenrecht im Dienst des Seelenheils als Grundlage einer Neuregelung Rechtsverständnis Rechtsordnung Rechtsanwendung... und

Mehr

Entscheid. der II. Kammer. vom 28. November 2013

Entscheid. der II. Kammer. vom 28. November 2013 Rekurskommission Entscheid der II. Kammer vom 28. November 2013 Mitwirkend: Präsident lic. iur. U. Broder (Vorsitz), Dr. W. Lüchinger, Ersatzmitglied lic. iur. B. Niedermann, juristische Sekretärin Dr.

Mehr

Das Sakrament der Ehe. das Kanonische Eherecht

Das Sakrament der Ehe. das Kanonische Eherecht Mag. Maximilian Haschke Das Sakrament der Ehe und das Kanonische Eherecht 1. Die Ehe Die Ehe ist die ganzheitliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die ihrer Natur nach auf das Gattenwohl und

Mehr

Gemeindeaufsicht im Kanton Zürich und im Rechtsvergleich

Gemeindeaufsicht im Kanton Zürich und im Rechtsvergleich Gemeindeaufsicht im Kanton Zürich und im Rechtsvergleich Synodenstamm vom 25. August 2016 Dr. Benno Schnüriger, Synodalratspräsident Kantonsverfassung, LS 101 Art. 94 Gemeinden, Zweckverbände und weitere

Mehr

Prof. Dr. Andreas Thier M.A. Herbstsemester 2014

Prof. Dr. Andreas Thier M.A. Herbstsemester 2014 Prof. Dr. Andreas Thier M.A. Herbstsemester 2014 Prüfung im Modul Kirchenrechtsgeschichte und Kirchenrecht vom 13. Januar 2015 Sachverhalt und Musterlösung Aufgabe 1 Welche Bedeutung hat die Geschichte

Mehr

Wiederverheiratete Geschiedene. Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche. Seite 3

Wiederverheiratete Geschiedene. Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche. Seite 3 Katholischer Deutscher FRAUENBUND Wiederverheiratete Geschiedene Für einen offenen Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten in der Kirche Seite 3 1. Ehe zwischen Frau und Mann Leben und Glaube in

Mehr

Der Heilige Stuhl. 1. Sie dient dem Papst sowohl im Apostolischen Palast als auch, wenn er in Rom oder in Italien auf Reisen ist.

Der Heilige Stuhl. 1. Sie dient dem Papst sowohl im Apostolischen Palast als auch, wenn er in Rom oder in Italien auf Reisen ist. Der Heilige Stuhl - Weitere Einrichtungen der Römischen Kurie - Die Anwälte - Einrichtungen, die mit dem Hl. Stuhl verbunden sind VII. WEITERE EINRICHTUNGEN DER RÖMISCHEN KURIE Präfektur des Päpstlichen

Mehr

Klausur im Modul Kirchliche Rechtsgeschichte und kirchliches Recht

Klausur im Modul Kirchliche Rechtsgeschichte und kirchliches Recht Prof. Dr. Andreas Thier M.A. Herbstsemester 2011 Klausur im Modul Kirchliche Rechtsgeschichte und kirchliches Recht Lösungsvorschlag Diese Klausur besteht aus zehn Fragenkomplexen. Sie können in beliebiger

Mehr

Römisch-katholische Kirche

Römisch-katholische Kirche Römisch-katholische Kirche Die katholische Kirche ist, wie die andern christlichen Glaubensgemeinschaften, aus dem Glauben an Jesus Christus herausgewachsen. Sie beruft sich traditionell auf die Gründung

Mehr

Art. 1

Art. 1 4.3.- Übereinkunft zwischen den Ständen Bern und Solothurn betreffend die kirchlichen Verhältnisse in den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Bucheggberges und der Bezirke Solothurn, Lebern und

Mehr

Stimmungsbild Kirche. Studie Nr. 4233/2011; Februar 2011

Stimmungsbild Kirche. Studie Nr. 4233/2011; Februar 2011 Stimmungsbild Kirche Studie Nr. 2/2011; Februar 2011 Inhalte und Methode Inhalte Spontane Assoziationen zur katholischen Kirche Gründe für den Austritt aus der katholischen Kirche Einstellung zur Sonderstellung

Mehr

Felix Hafner KIRCHEN IM KONTEXT DER GRUND- UND MENSCHENRECHTE

Felix Hafner KIRCHEN IM KONTEXT DER GRUND- UND MENSCHENRECHTE Felix Hafner KIRCHEN IM KONTEXT DER GRUND- UND MENSCHENRECHTE UNIVERSITATSVERLAG FREIBURG SCHWEIZ 1992 Inhalt A. Literaturverzeichnis XI B. Handbucher und Lexika XL VI 1. Handbucher XLVI 2. Lexika XLVI

Mehr

Richtlinien für die Erwachsenenbildung in den Kirchgemeinden der Reformierten Kirchen Bern- Jura-Solothurn

Richtlinien für die Erwachsenenbildung in den Kirchgemeinden der Reformierten Kirchen Bern- Jura-Solothurn Richtlinien für die Erwachsenenbildung in den Kirchgemeinden der Reformierten Kirchen Bern- Jura-Solothurn vom 26. November 2008 Der Synodalrat beschliesst: Art. 1 Grundlage: Art. 72 der Kirchenordnung

Mehr

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee

Mehr

Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG)

Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG) Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG 5.20 Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz SeelGG) Vom 28. Oktober 2009 (ABl. EKD 2009 S. 352) Lfd.Nr. bisher keine Änderungen erfolgt

Mehr

Orthodoxie und Ökumene. Pfr. Dr. Jörg Bickelhaupt, Zentrum Oekumene Praunheimer Landstraße 206, Frankfurt,

Orthodoxie und Ökumene. Pfr. Dr. Jörg Bickelhaupt, Zentrum Oekumene Praunheimer Landstraße 206, Frankfurt, Orthodoxie und Ökumene Orthodoxie Ökumene? "Der Patriarch [der Russischen Orthodoxen Kirche, Kyrill] kann sich mit keiner Bischöfin treffen... Frauen können nicht in der Nachfolge der Apostel stehen."

Mehr

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil)

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) r/innen im Bistum Münster (NRW-Teil) Präambel 1. Ein Krankendienst, der dem Menschen gerecht werden will, schließt nach christlichem Verständnis immer die Seelsorge mit ein. Krankenhausseelsorge ist ein

Mehr

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Gesellschaft Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge Recht und Sitte Recht und Moral Recht und Religion Recht und Politik Recht und Wirtschaft Unterscheidungsgesichtspunkte

Mehr

Zölibat in der frühen Kirche

Zölibat in der frühen Kirche Stefan Heid 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Zölibat in der frühen Kirche Die Anfänge einer Enthaltsamkeitspflicht

Mehr

Einführung in die. 9. Vorlesung

Einführung in die. 9. Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaft 9. Vorlesung I. Verhältnis zwischen Staat und Recht? Was ist ein Staat? Wort kommt vom lateinischen status = Zustand und erhält erst allmählich ab dem 16./17. Jhd.

Mehr

Petra Gantner DIE VERBANDLICHE CARITAS IN ÖSTERREICH - EINE STAATSKIRCHENRECHTLICHE BESTANDSAUFNAHME

Petra Gantner DIE VERBANDLICHE CARITAS IN ÖSTERREICH - EINE STAATSKIRCHENRECHTLICHE BESTANDSAUFNAHME Petra Gantner DIE VERBANDLICHE CARITAS IN ÖSTERREICH - EINE STAATSKIRCHENRECHTLICHE BESTANDSAUFNAHME Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I VII 1. BEGRIFF UND HISTORISCHE ENTWICKLUNG

Mehr

Frauen und kirchliches Amt

Frauen und kirchliches Amt Sabine Demel Frauen und kirchliches Amt Grundlagen Grenzen Möglichkeiten Vorwort....................................... 11 Frauen und Kirche ein Blitzlicht, worum es geht....... 13 1 Jüngerinnen Jesu auch

Mehr

Gottes Gnade genügt - 1 -

Gottes Gnade genügt - 1 - Gottes Gnade genügt Gott schenkt uns seine Liebe, das allein ist der Grund unseres Lebens und unseres Glaubens. Wir glauben, dass wir Menschen mit dem, was wir können und leisten, uns Gottes Liebe nicht

Mehr

DIE PROTESTANTISCHE KIRCHE

DIE PROTESTANTISCHE KIRCHE DIE PROTESTANTISCHE KIRCHE I n der protestantischen Kirche wird mit Luthers Definition vom allgemeinen Priestertum gearbeitet. Sie besagt, dass jeder, der getauft ist, Priester ist. Luther schrieb 1520,

Mehr

Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten.

Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten. 40.9- Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband

Mehr

Frieder Harz. Religiöse Erziehung und Bildung. Orthodoxes Christentum Steckbrief: Orthodoxes Christentum

Frieder Harz. Religiöse Erziehung und Bildung. Orthodoxes Christentum Steckbrief: Orthodoxes Christentum Frieder Harz Religiöse Erziehung und Bildung Orthodoxes Christentum Steckbrief: Orthodoxes Christentum Von den christlichen Konfessionen sind in Deutschland weithin nur die katholische und evangelische

Mehr

2: Französische Revolution und ihre Folgen für die katholische Kirche. Prof. Dr. Hubert Wolf

2: Französische Revolution und ihre Folgen für die katholische Kirche. Prof. Dr. Hubert Wolf 2: Französische Revolution und ihre Folgen für die katholische Kirche Französische Revolution 1789 1789 als Zäsur, mit der die Moderne beginnt Neue Gesellschaftsverfassung Frage: Versöhnung zwischen moderner

Mehr

TRAU DICH AUF EINEN GEMEINSAMEN WEG. Kirchlich Heiraten - einfach und persönlich

TRAU DICH AUF EINEN GEMEINSAMEN WEG. Kirchlich Heiraten - einfach und persönlich TRAU DICH AUF EINEN GEMEINSAMEN WEG Kirchlich Heiraten - einfach und persönlich TRAU DICH AUF EINEN GEMEINSAMEN WEG Kirchlich Heiraten - einfach und persönlich TRAU DICH AUF EINEN GEMEINSAMEN WEG Kirchlich

Mehr

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016

Mehr

Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab.

Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab. Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab. 6 Argumente sek feps Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund Das Minarett-Verbot löst keine Probleme. Es schafft

Mehr

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands

Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands Gerichtsgesetz VELKD GerGVELKD 8.020 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands In der Fassung vom 1. November

Mehr

ON! Reihe Religion und Ethik DVD Institution Katholische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1

ON! Reihe Religion und Ethik DVD Institution Katholische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Institution Katholische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1 Was ist eine Kirche? Einstieg Zum Einstieg in das Thema Kirche und Religion wird der Begriff KIRCHE an die Tafel geschrieben. Die Schüler gehen

Mehr

Predigt am 3. Sonntag der Osterzeit 2016 Emsbüren Thema: Papst Franziskus und Über die Liebe in der Familie

Predigt am 3. Sonntag der Osterzeit 2016 Emsbüren Thema: Papst Franziskus und Über die Liebe in der Familie Predigt am 3. Sonntag der Osterzeit 2016 Emsbüren Thema: Papst Franziskus und Über die Liebe in der Familie Liebe Schwestern und Brüder, 1. Petrus und Papst Franziskus Im Evangelium geht es um Petrus.

Mehr

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Aufgrund der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden und der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde

Mehr

"Peinliche Befragung, Tortur und Autodafé". Die Inquisition.

Peinliche Befragung, Tortur und Autodafé. Die Inquisition. "Peinliche Befragung, Tortur und Autodafé". Die Inquisition. Teil 1 5 Ö1 Betrifft: Geschichte Mit Friedrich Edelmayer (Institut für Geschichte, Universität Wien) Redaktion: Martin Adel und Robert Weichinger

Mehr

Das moderne Bayern. Noch viele weitere Reformen sorgten dafür, dass Bayern politisch gesehen zu einem der fortschrittlichsten Staaten Europas wurde.

Das moderne Bayern. Noch viele weitere Reformen sorgten dafür, dass Bayern politisch gesehen zu einem der fortschrittlichsten Staaten Europas wurde. Das moderne Bayern Durch das Bündnis mit Napoleon konnte sich das Königreich Bayern zu einem der modernsten Staaten Europas wandeln. Das Staatsgebiet vergrößerte sich, am Ende der napoleonischen Ära ist

Mehr

Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern

Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern Die Auslegeordnung vom 14. Oktober 2014 Bern, 27. März 2015 Michael Marti / Rudolf Muggli 1 komplexer Hintergrund Das Verhältnis zwischen Kirche(n) und

Mehr

ERMITTLUNGSBERICHT. Luther gegen Kirche und Reich. A1: Unter einem Decknamen soll sich er sich. Lebensdaten eines Ketzers Wer kennt diesen Mann?

ERMITTLUNGSBERICHT. Luther gegen Kirche und Reich. A1: Unter einem Decknamen soll sich er sich. Lebensdaten eines Ketzers Wer kennt diesen Mann? Luther gegen Kirche und Reich Lebensdaten eines Ketzers Wer kennt diesen Mann? A1: Unter einem Decknamen soll sich er sich seit Anfang Mai 1521 auf einer Burg in Thüringen aufhalten. Welche Umstände führten

Mehr

Kirche und Recht in Korea

Kirche und Recht in Korea Oe-Sun Cho Kirche und Recht in Korea Entstehung, Organisation und Rechtsgrundlagen der katholischen Mission in Korea Verlag Dr. Kova INHALTSVERZEICHNIS VORWORT * KOREAS KULTUR UND RECHT VOR DER BEGEGNUNG

Mehr

Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 166 Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Vom 6. November 2004 (KABl. S. 222) 8 geändert durch Kirchengesetz

Mehr

Kirche. Macht. Politik?

Kirche. Macht. Politik? 1. Einleitung: Jesuanischer Hintersinn 2. Macht Kirche Politik? 3. Macht Politik Kirche? 4. Kirche, Politik und Macht? 1 1. Einleitung: Jesuanischer Hintersinn 2 1. Einleitung: Jesuanischer Hintersinn

Mehr

Reformationstag Martin Luther

Reformationstag Martin Luther Reformationstag Martin Luther Denkt ihr etwa, am 31. Oktober ist bloß Halloween? Da ist nämlich auch Reformationstag! Dieser Tag ist sehr wichtig für alle evangelischen Christen also auch für uns. An einem

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Stationenlernen Weltreligionen - Die fünf Weltreligionen für Kinder aufbereitet Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de

Mehr

Römer 14, Denn unser keiner lebt sich selber, und keiner stirbt sich selber. 8 Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir

Römer 14, Denn unser keiner lebt sich selber, und keiner stirbt sich selber. 8 Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir Römer 14, 7-9 7 Denn unser keiner lebt sich selber, und keiner stirbt sich selber. 8 Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir

Mehr

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg

über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg .0. Vereinbarung vom 0. Juni 009 über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg handelnd durch Herr Pfr.

Mehr

Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul)

Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul) Grundprinzipien des Miteinanders in der Kirche (Basis für das erste gewählte Modul) 1. Die Sendung der Kirche - missionarisch Kirche sein Evangelisierung als Sendungsauftrag Darum geht zu allen Völkern

Mehr

Kirchlich heiraten Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung

Kirchlich heiraten Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung Traut Euch Dekanat Fulda Nonnengasse 13, 36037 Fulda Tel. 0661 296987-12, fulda@dekanat.bistum-fulda.de www.bistum-fulda.de Kirchlich heiraten Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung 1. Sie wollen in einer

Mehr

Reglement über das Pädagogische Handeln

Reglement über das Pädagogische Handeln Pädagogisches Handeln 4.00 Reglement über das Pädagogische Handeln vom 9. November 997 Die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 7 Abs. Organisationsstatut

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Heinrich de Wall, Prof. Dr. Stefan Muckel. 3. Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Heinrich de Wall, Prof. Dr. Stefan Muckel. 3. Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Kirchenrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Heinrich de Wall, Prof. Dr. Stefan Muckel 3. Auflage Kirchenrecht Wall / Muckel wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

Sachverhalt und Lösungsskizze zur Klausur. Kirchenrechtsgeschichte und Kirchenrecht. Herbstsemester Prof. Dr. Yves Mausen

Sachverhalt und Lösungsskizze zur Klausur. Kirchenrechtsgeschichte und Kirchenrecht. Herbstsemester Prof. Dr. Yves Mausen Sachverhalt und Lösungsskizze zur Klausur Kirchenrechtsgeschichte und Kirchenrecht Herbstsemester 2016 Prof. Dr. Yves Mausen 1. AUFGABE. VERGLEICHEN SIE DIE STELLUNG DER LAIEN UND DIEJENIGE DER KLERIKER

Mehr

O R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes

O R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes O R D N U N G zur GERICHTSBARKEIT des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 04. Juni 2011 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft BEFG Ordnung zur Gerichtsbarkeit des Bundes, vom Bundesrat beschlossen

Mehr

Kulturkampf was ist das überhaupt? Und wer kämpfte da gegen wen?

Kulturkampf was ist das überhaupt? Und wer kämpfte da gegen wen? Kulturkampf was ist das überhaupt? Und wer kämpfte da gegen wen? Häufig kann man in den Medien von einem neuen Kulturkampf lesen. Mal geht es um die Frage, ob der Religionsunterricht in der Schule Pflicht

Mehr

Katholische Kirche und Zivilgesellschaft in Osteuropa

Katholische Kirche und Zivilgesellschaft in Osteuropa Manfred Spieker (Hrsg.) Katholische Kirche und Zivilgesellschaft in Osteuropa Postkommunistische Transformationsprozesse in Polen, Tschechien, der Slowakei und Litauen 2003 Ferdinand Schöningh Paderborn

Mehr

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 6

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 6 Unterrichtsvorhaben: Bilder des Glaubens Inhaltliche Schwerpunkte ( Inhaltsfelder) Sprechen von und mit Gott (IF2), Bibel als Ur-Kunde des Glaubens (IF3), Jesus der Christus (IF4) Lebensweltliche Relevanz:

Mehr

Inhalt. 1 Ist Religion an Worte und Orte gebunden? Wie frei bin ich in meinen Entscheidungen? 30

Inhalt. 1 Ist Religion an Worte und Orte gebunden? Wie frei bin ich in meinen Entscheidungen? 30 Inhalt 1 Ist Religion an Worte und Orte gebunden? 10 Wo findet man Religion? 12 Religion als Suche? 14 Was ist Religion? 16 Was sind religiöse Erfahrungen? 18 Klingt in allen Menschen eine religiöse Saite?

Mehr

Gottesdienst zur Amtseinsetzung

Gottesdienst zur Amtseinsetzung Gottesdienst zur Amtseinsetzung Gottesdienstordnung Sammlung und Anbetung Eingangsspiel Gruss- und Eingangswort, Begrüssung Eingangslied Gebet Loblied oder Musik Verkündigung Lesung(en) aus der Bibel Predigt

Mehr

Katholisch Evangelisch. Was uns noch trennt. Ökumene

Katholisch Evangelisch. Was uns noch trennt. Ökumene Katholisch Evangelisch Was uns noch trennt Ingrid Lorenz Ökumene In vielen Fragen, die einst zur Spaltung geführt haben, gibt es heute kaum noch wirklich trennende zwischen der en und der en Kirche. Heute

Mehr

Die alte Kirche und die neuen Ideen

Die alte Kirche und die neuen Ideen Martin Luther in Eisleben geboren (1483) Gewittererlebnis (1505) Eintritt ins Augustinerkloster Erfurt Theologieprofessor in Wittenberg (1512) als Junker Jörg auf der Wartburg (1521) Heirat mit Katharina

Mehr

Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern ACK-Richtlinie MV ACKMVRL 1.304-501 Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern Vom 14. April 1994 (ABl. S. 97) 15.12.2017 Nordkirche 1 1.304-501 ACKMVRL ACK-Richtlinie

Mehr

Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz

Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz BGSSG 20 J Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz Vom 6. November 2003 Abl. EKD 2003, S. 407 Inhaltsverzeichnis 1 Abschnitt 1 Grundsätze

Mehr