5. Welche Kriterien wendet die LBG Baden-Württemberg bei der Festlegung des Beitrages zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung an?

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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Weiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Abfindungsaktion des Bundes für Kleinstrenten in den Jahren 2008 und 2009 auf das Umlagesoll in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Baden-Württemberg und die Beitragssituation der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgewirkt? 2. Wie hat sich die Beitragssituation in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die bundesmittelberechtigten landwirtschaftlichen Betriebe durch die von der Bundesregierung im Jahr 2009 beschlossenen Sofortmaßnahmen (Grünlandmilchprogramm) verändert? 3. Wie wirkt sich die stufenweise Einführung eines Lastenausgleichsverfahrens auf der Basis der beitragsbelastbaren Ertragswerte ab dem Jahr 2010 in Baden- Württemberg aus? 4. Können durch das Lastenausgleichsverfahren die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Regionen und Betriebsformen ausgeglichen sowie die innerlandwirtschaftliche Solidarität gestärkt werden? 5. Welche Kriterien wendet die LBG Baden-Württemberg bei der Festlegung des Beitrages zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung an? 6. Wie beurteilt sie den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, langfristig einen LSV-Bundesträger zu errichten und diesen Prozess mit der Bereitstellung von 200 Mio. Euro Bundesmittel mindestens bis zum Jahr 2015 zu flankieren? Rombach CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 Begründung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) traten zum 1. Januar 2008 eine Reihe von Maßnahmen in Kraft, um die Landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbstständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig zu gestalten und es für die Landwirte bezahlbar zu halten. Die Landesregierung wird gebeten, darüber zu berichten, wie die Maßnahmen in Baden-Württemberg gegriffen haben und welche Haltung sie zum Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes vom 11./12. Oktober 2010 zur Weiterentwicklung der Strukturen in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung und zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Beitragssystems für identische landwirtschaftliche Betriebe einnimmt. Antwort Mit Schreiben vom 18. Februar 2011 Nr. Z (29) /525F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Abfindungsaktion des Bundes für Kleinstrenten in den Jahren 2008 und 2009 auf das Umlagesoll in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Baden-Württemberg und die Beitragssituation der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgewirkt? Zu 1.: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I 2007 S. 2984) wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Bereich der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) beschlossen. Es betrifft schwerpunktmäßig das Leistungsund Beitragsrecht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBGen). Darüber hinaus sollen die Verwaltungskosten der LSV gesenkt werden. Diese Maßnahmen sind zum 1. Januar 2008 bzw. zum 1. Januar 2009 und zum 1. Januar 2010 (Lastenausgleich) in Kraft getreten. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Maßnahmen des LSVMG im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung gegriffen haben. Wie einer Analyse des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom 26. August 2010 zu entnehmen ist, erreicht die Bruttoumlage der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften den niedrigsten Wert seit langer Zeit. Weitere Ausgabenreduzierungen werden in den Folgejahren wirksam. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch in den nächsten Jahren die Umlage weiter zurückgehen wird. Die für das Jahr 2009 mit dem LSVMG angestrebte Gesamtentlastung der Bruttoumlage der LBGen konnte jedoch nicht erreicht werden, sodass es nicht möglich war, die Beiträge der einzelnen LBGen konstant zu halten, oder sie sogar zu verringern. Dies begründet sich damit, dass sich in der Umlage der LBGen die gesamte finanzielle Situation der LBGen niederschlägt. Dabei wirken sich auch Faktoren aus, die durch das LSVMG nicht beeinflusst werden konnten. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Änderungen, die 2007 noch nicht vorhersehbar waren, wie z. B. die Aussetzung des sogenannten Riester-Faktors. Wesentlich ist auch, dass sich die LBGen mit einem Anteil von 250 Mio. Euro an der Finanzierung der Abfindungsaktion beteiligt haben. Diese Mittel wurden teilweise dem vorhandenen Vermögen entnommen. Dies führt zu geringeren Erträgen. Die nicht durch Vermögen zu deckenden Ausgaben müssen von den Beitragszahlern auf - gebracht werden, die aber über die sinkenden Rentenausgaben auch Nutznießer der Abfindungsaktion sind. 2

3 Die für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehene Abfindungsaktion konnte Ende des Jahres 2009 abgeschlossen werden. Durch die Abfindungen wurde ein Einspar - volumen bei den laufenden Rentenausgaben von bundesweit rd. 75 Mio. Euro jährlich erzielt. Dieses Ergebnis bewegt sich im Rahmen der Annahmen zum LSVMG. Die Rentenzahlungen sind nicht nur der größte Ausgabenposten der LBGen. Sie belasten außerdem die Beitragszahler über viele Jahre hinweg. Mit der Abfindungsaktion konnte die Ausgabenstruktur der LBGen nachhaltig positiv beeinflusst werden. Hinzu kommen weitere Maßnahmen des LSVMG zur Dämpfung des Zugangs bei Neurenten, sodass nach Schätzungen der LBGen durch das LSVMG eine Senkung der Rentenausgaben von deutlich über 80 Mio. Euro bundesweit bewirkt wurde. Die Ausgaben für Renten waren im Jahr 2009 vor allem durch die Maßnahmen des LSVMG um gut 100 Mio. Euro niedriger als noch vor 10 Jahren. Im Einzelnen stellt sich die Situation für die LBG Baden-Württemberg wie folgt dar: Die LBG Baden-Württemberg hat in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 82,6 Mio. Euro Abfindungen gewährt, von denen auf Bundesmittel 50,8 Mio. Euro und auf Eigenmittel 31,8 Mio. Euro entfallen. Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, konnten die Rentenaufwendungen in der LBG Baden-Württemberg im Jahr 2009 gegenüber 2007 deutlich reduziert werden. Die Beitragszahler der LBG Baden-Württemberg werden dadurch mittel- und langfristig von der Abfindungsaktion profitieren, auch wenn die LBG zur Mitfinanzierung der Abfindungsaktion aus dem vorhandenen Vermögen Eigenmittel in Höhe von 31,8 Mio. Euro entnehmen musste. Tabelle 1 in Mio. Euro Aufwendungen 110,1 177,9 *) 102,2 95,7 davon Renten 50,0 39,8 37,9 37,5 Vermögenserträge und sonst. Einnahmen 10,1 80,6 **) 6,4 2,3 Umlagebedarf/ Beitragsforderung *) davon Rentenabfindung 80,9 Mio. Euro **) davon Bundesmittel 49,8 Mio. zur Rentenabfindung 100,0 97,3 95,8 93,4 2. Wie hat sich die Beitragssituation in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die bundesmittelberechtigten landwirtschaftlichen Betriebe durch die von der Bundesregierung im Jahr 2009 beschlossenen Sofortmaßnamen (Grünlandmilchprogramm) verändert? Zu 2.: Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere der Milchviehhalter, verabschiedete die Bundesregierung das Sonderprogramm Landwirtschaft. Unter anderem wurde im Jahr 2010 der Bundeszuschuss an die Landwirtschaftliche Unfallversicherung mit 200 Mio. Euro unverändert weiter gewährt; zusätzlich erhielt die Landwirtschaftliche Unfallversicherung aus Mitteln des Grünlandmilchprogramms weitere 100 Mio. Euro, sodass im Jahr 2010 in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung standen. Für die Beitragszahler in der LBG Baden-Württemberg stellt sich die Situation wie folgt dar: Von den 200 Mio. Euro Bundeszuschuss zur Senkung der Beiträge in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die Umlage 2009 hat die LBG Baden- Württemberg einen Zuweisungsbetrag von 29,458 Mio. Euro erhalten. Damit war 3

4 eine Beitragssenkung für die Betriebe mit voller Bundesmittelberechtigung um 51,54 % verbunden. Durch die Aufstockung um weitere 100 Mio. Euro aus dem Sonderprogramm für die Landwirtschaft (Grünlandmilchprogramm) hat sich der Zuweisungsbetrag für die LBG Baden-Württemberg auf 44,187 Mio. Euro erhöht, sodass sich für die Bundesmittel berechtigten Betriebe der im Jahr 2010 zu zahlende Unfallversicherungsbeitrag um 77,65 % ermäßigte. 3. Wie wirkt sich die stufenweise Einführung eines Lastenausgleichsverfahrens auf der Basis der beitragsbelastbaren Ertragswerte ab dem Jahr 2010 in Baden-Württemberg aus? Zu 3.: Um die innerlandwirtschaftliche Solidarität zu stärken, war ein Ziel des LSVMG, die Lastenverteilung zwischen den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zum 1. Januar 2010 einzuführen. Die Regelungen zur Lastenverteilung sind zwar am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, doch wirkt sie wie die Beitragsveranlagung nach dem Umlageprinzip erst im Nachhinein. Die aus der Lastenverteilung des Jahres 2010 resultierenden Zahlungsverpflichtungen oder Ausgleichszahlungen wirken sich bei den Aufwendungen oder Einnahmen der LBGen nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erst im Jahr 2011 aus. In der Zusammenschau mit der Verteilung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung stellt sich der Ausgleichsanspruch für Baden-Württemberg wie folgt dar: Die Ausgleichszahlungen der Lastenverteilung werden auch bei der Bundesmittel - verteilung in der Weise berücksichtigt, dass sie bei den ausgleichspflichtigen LBGen zu entsprechend höheren und bei den ausgleichsberechtigten LBGen zu entsprechend geringeren Leistungsaufwendungen führen. Dadurch werden der LBG Baden-Württemberg als ausgleichsberechtigtem Träger in diesem Jahr 9,7 Mio. Euro Lastenausgleich zufließen, gleichzeitig verringern sich die Bundesmittel bei dem gleichbleibenden Gesamtbetrag von 200 Mio. Euro von 29,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 26,2 Mio. Euro. Aufgrund 46 a der Satzung der LBG Baden-Württemberg ist der aus der Lastenverteilung zugewiesene Ausgleichsbetrag auf die landwirtschaftlichen Unternehmer zu verteilen, die für das Ausgleichsjahr Bundesmittel zur Beitragssenkung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten haben. In Baden-Württemberg nehmen daher die nichtbundesmittel berechtigten Kleinbetriebe und die landwirtschaftlichen Unternehmen, die wirtschaftlich der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, nicht am Lastenausgleichsverfahren teil. Der Berechnung der Beitragssenkungsquote durch den Bundeszuschuss (bei insgesamt 200 Mio. Bundesmittel) wurde der Zuweisungsbetrag von 26,203 Mio. Euro zugrunde gelegt. Bei voller Bundesmittelberechtigung ergibt sich hierbei eine Senkungsquote von 48,62 %. Zusammen mit dem Lastenausgleichsbetrag von 9,668 Mio. Euro (Bundesmittel plus Lastenausgleich LBG Baden-Württemberg: 35,872 Mio. Euro) führt dies bei den Betrieben bei voller Bundesmittel - berechtigung zu einer Senkungsquote von 66,62 % für die im Jahr 2011 zu zahlenden Beiträge. Diese Zahlen machen auch deutlich, dass das Lastenausgleichsverfahren die einmaligen Zuschüsse aus dem Grünlandmilchprogamm nicht kompensieren kann und auch ein Ausgleich für einen Wegfall der Bundesmittel damit nicht zu erzielen ist. 4. Können durch das Lastenausgleichsverfahren die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Regionen und Betriebsformen ausgeglichen sowie die innerlandwirtschaftliche Solidarität gestärkt werden? Zu 4.: Seit 1963 erhalten die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften jährlich Bundesmittel zur Beitragssenkung. Diese werden seit 1980 nach zustimmender Kenntnisnahme eines Berichts vom 17. September 1979 des damaligen Bundeslandwirtschaftsministeriums durch den Haushalts- und Ernährungsausschuss des 4

5 Deutschen Bundestags nach dem sogenannten 79er Schlüssel verteilt. Dieses Verteilungsverfahren bewirkt eine Umverteilung, um regionale Belastungsunter - schiede bei den Beiträgen anzunähern. Nach Berechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums würde die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigs - ten Beitrag bundesweit ohne die Umverteilungswirkung der Bundesmittel 1:3,7 betragen. In seiner mittelfristigen Finanzplanung plante der Bundesgesetzgeber im Jahr 2007 zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes eine Reduzierung des Bundes - zuschusses der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ab dem Jahr 2010 auf 100 Mio. Euro. Da die Spielräume für eine Umverteilung nach dem sogenannten 79er Schlüssel dadurch geringer würden und die regionalen Beitragsunterschiede nicht mehr angenähert werden könnten, führte der Bund mit dem LSVMG die stufenweise Einführung eines Lastenausgleichsverfahrens auf der Basis der beitragsbelastbaren Ertragswerte ab dem Jahr 2010 ein, um die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Regionen auszugleichen. Dabei wird der gesamten Rentenlast der einzelnen LBGen aus den Aufwendungen für Renten, Abfindungen und Sterbegeld aus den landwirtschaftlichen Unternehmen die fünfjährige Neurentenlast (Ausgleichsjahr und der vorangegangenen vier Jahre) gegenüber - gestellt. Nach dem LSVMG trägt in den Jahren 2010 und 2011 jede Berufsgenossenschaft die dreifache Höhe ihrer neuen Rentenlast, in den Jahren 2012 und 2013 die zweieinhalbfache Höhe ihrer Neurentenlast und ab dem Jahr 2014 die zwei - fache Höhe ihrer Neurentenlast. Der Unterschiedsbetrag von Eigenlast und Gesamtrentenlast wird nach den beitragsbelastbaren Flächenwerten verteilt. Ist dieser Anteil an der gemeinsamen Rentenlast und der Eigenlast höher als der Gesamt rentenaufwand der LBG, so ist diese ausgleichsverpflichtet. Im Sommer 2010 legte der Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialver - sicherungsträger in Kassel erste Prognoseberechnungen zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Lastenverteilung zwischen den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften vor. Wie einem Bericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 26. August 2010 zu entnehmen ist, entsprechen die Prognoseberechnungen des Spitzenverbandes der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in etwa den Modellrechnungen aus dem Jahr 2007, welche dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines Lastenausgleichsverfahrens zwischen den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften seinerzeit zugrunde lagen. Abweichungen bei einzelnen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind dabei vorrangig auf die unterschiedliche Inanspruchnahme der Abfindungsaktion und die dadurch bedingten Änderungen bei den Anteilen der Alt- und Neurenten zurückzuführen. Die vom Bundesgesetz - geber mit der Einführung des Lastenausgleichsverfahrens angestrebte Wirkung einer Annäherung der Beitragsbelastung der Landwirte in den unterschiedlichen Regionen tritt auf der Basis der Belastung durch die Rentenausgaben ein. Keineswegs kommt es nach der Bewertung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu einer stärkeren Umverteilung als beabsichtigt; das Bundesministerium spricht vielmehr von einer Punktlandung. Der LBG Baden-Württemberg als ausgleichsberechtigtem Träger fließen nach den Prognoseberechnungen im Jahr ,7 Mio. Euro zu. Bestimmend für den Ausgleichsbetrag, welcher der LBG Baden-Württemberg zufließt, ist der starke Rückgang der Neurenten. In den nächsten Jahren dürfte diese Wirkung anhalten, weil die Rentenneulast in den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit einem höheren Arbeitnehmeranteil weiterhin tendenziell höher sein wird. Ursächlich dafür ist, dass Arbeitnehmer Unfallrenten nach dem tatsächlichen Jahres - arbeitsverdienst mit einer Rentenberichtigung ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erhalten, Unternehmer und mitarbeitende Familienange - hörige dagegen erst ab einer MdE von 30 Prozent mit einem reduzierten Jahres - arbeitsverdienst. 5

6 5. Welche Kriterien wendet die LBG Baden-Württemberg bei der Festlegung des Beitrages zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung an? Mit dem LSVMG wurden die Rahmenbedingungen für die Beitragsgestaltung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung so verändert, dass auch risiko- und arbeitsbedarfsorientierte Maßstäbe zu berücksichtigen sind. Die LBG Baden- Württemberg hat aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung ihr Beitragsberechnungssystem im Jahr 2008 neu ausgerichtet hin zu einem stärker risikoorientierten Beitragsberechnungssystem. Als Berechnungsgrundlagen wurden ab dem Geschäftsjahr 2008 der normierte Arbeitsbedarf und der Flächenwert festgelegt. Zusätzlich ist ein Grundbeitrag von derzeit 60 pro Jahr zu entrichten. Damit wurde der Forderung des Bundes - gesetzgebers nach einer stärkeren Berücksichtigung der Unfallrisiken unter Beibehaltung eines angemessenen solidarischen Ausgleiches bei der Beitragsberechnung für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung Rechnung getragen. Die in der Satzung zu regelnden Beitragsberechnungsgrundlagen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei werden auch die Richtlinien des Spitzenverbandes der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger nach 143 e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII beachtet. 6. Wie beurteilt sie den Vorschlag des Deutschen Bauernverbandes, langfristig einen LSV Bundesträger zu errichten und diesen Prozess mit der Bereitstellung von 200 Mio. Bundesmittel mindestens bis zum Jahr 2015 zu flankieren? Zu 6.: Die Landesregierung sieht derzeit keinen Bedarf, einen Bundesträger in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu errichten. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) vom 1. Januar 2008 wurde ein Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialver - sicherung eingerichtet, dem bereits zentrale Aufgaben übertragen wurden, um die Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu steigern. Hierzu gehören insbesondere: Unterstützung der zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung Organisation und Durchführung des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswett - bewerbs zwischen den Trägern Sicherstellung einer einheitlichen Gliederung und Durchführung der Geschäfts - prozesse zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung der Mitarbeiter Sicherstellung einer einheitlichen Erbringung der Betriebs- und Haushaltshilfe durch Grundsätze zur Beurteilung der Erforderlichkeit Betreiben des gemeinsamen Rechenzentrums. Darüber hinaus wurde im LSVMG festgeschrieben, dass die Verwaltungskosten in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung bis zum Jahr 2014 um 20 % reduziert werden sollen (bezogen auf das Basisjahr 2004). Vor weiteren Überlegungen in Richtung der Schaffung eines Bundesträgers sollte auf jeden Fall zunächst abgewartet werden, ob die durch das LSVMG erwarteten Synergieeffekte auch eintreten und so eine weitere Zentralisierung überflüssig machen. Die Frage einer Bundes-LSV sollte wenn überhaupt erst nach dem Ende der durch das LSVMG eingeführten Budgetierungsregelung im Jahr 2014 zu stellen sein. Insbesondere durch das LSVMG wurde bereits bewirkt, dass z. B. bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Baden-Württemberg die Verwaltungskosten (siehe unten stehende Tabelle) deutlich zurückgegangen sind. Anzumerken ist auch, dass der Verwaltungskostenanteil an den Gesamtaufwendungen bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Baden-Württemberg mit 4,3 % im Jahr 2009 bundesweit der zweitniedrigste ist. Dies belegt eindrucksvoll, dass es auch regionalen Trägern, wie der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Baden-Württemberg, gelingen kann, effizient zu wirtschaften. 6

7 (voraussichtlich) LBG 13,557 Mio. 11,493 Mio. 11,070 Mio. 10,200 Mio. LAK* 10,619 Mio. 10,088 Mio. 10,431 Mio. 9,900 Mio. LKK** 13,169 Mio. 13,244 Mio. 13,178 Mio. 12,100 Mio. * LAK = Landwirtschaftliche Alterskasse ** LKK = Landwirtschaftliche Krankenkasse Die Landesregierung weist darauf hin, dass es erklärte Absicht des Bundesgesetzgebers im Jahr 2007 war und nach wie vor ist, den Bundesmittelzuschuss für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung im Zusammenhang mit dem Lastenausgleichsverfahren (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Ziffer 4) auf 100 Mio. zu verringern. In der mittelfristigen Finanzplanung sind vom Bund 100 Mio. Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorgesehen. Im Jahr 2010 flossen den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften außerplanmäßig durch das Grünlandmilchprogramm erhebliche Mittel zu, die der Bund angesichts seiner prekären Haushaltslage mit Sicherheit nach 2011 kein weiteres Mal zur Verfügung stellen wird. Es bleibt somit abzuwarten, ob der Bund den Forderungen des Deutschen Bauernverbandes Folge leisten wird, für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2017, mindestens jedoch bis 2015, weiterhin einen Bundeszuschuss in Höhe von mind. 200 Mio. in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu gewähren, um Härten abzufedern. Hintergrund der Forderungen des Deutschen Bauernverbandes sind die Aus - wirkungen des Lastenausgleichsverfahrens. Auf der Basis der Rentendaten zum 31. Juli 2010 übermittelte der für die Durchführung des Lastenausgleichsverfahrens zuständige Spitzenverband der LSV den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften mit Schreiben vom 13. August 2010 eine Prognoserechnung. Nach dieser Prognoserechnung wären die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Franken und Oberbayern, Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben und die Gartenbauberufsgenossenschaft ausgleichsberechtigt. Ausgleichsverpflichtete Berufsgenossenschaften sind Schleswig-Holstein und Hamburg, Niedersachsen- Bremen und Mittel- und Ostdeutschland. Obwohl, wie bereits erwähnt, diese Prognoseberechnung den Modellrechnungen für das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2007 sehr nahe kommt, führte sie innerhalb des Berufsstandes zu erheblichen Diskussionen. Im Rahmen einer Klausurtagung im Oktober 2010 in Erfurt hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) mit den Stimmen des Landesbauern - verbandes und des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes dafür aus - gesprochen, die Errichtung eines einheitlichen Bundesträgers zu prüfen, um einen einheitlichen Beitragsmaßstab für identische landwirtschaftliche Betriebe zu haben. Die Landesregierung hegt allerdings erhebliche Zweifel, ob es gelingen kann, bei den unterschiedlichen Agrarstrukturen innerhalb Deutschlands, die insbesondere zwischen dem süddeutschen und dem Nord-/Mitteldeutschen Raum bestehen, über einen Bundesträger einen einheitlichen Beitragsmaßstab für identische landwirtschaftliche Betriebe zu verwirklichen. Der Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger hat bei der Universität Hohenheim deshalb ein Gutachten zur Machbarkeit eines bundesweiten einheitlichen Beitragsmaßstabes in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Auftrag gegeben, das Mitte 2011 vorliegen soll. Die Landesregierung hält es für geboten, die Ergeb - nisse dieses Gutachtens abzuwarten und in Überlegungen zur Weiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung einzubeziehen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bei der 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 24./25. November 2010 im Rahmen eines Beschlusses zum Erhalt der Länderzuständigkeit in der Sozialversicherung explizit auch mit der Organisation der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung befasst haben. Sie sprachen sich darin einstimmig gegen die Errichtung eines Bundes - trägers aus. In dem Beschluss fordert die Arbeits- und Sozialministerkonferenz 7

8 die Bundesregierung auf, ihre Absichten zur Errichtung eines Bundesträgers sowie eine weitere Verlagerung von Aufgaben an den Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung aufzugeben. Köberle Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 8

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