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- Johannes Glöckner
- vor 8 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vor dem Gesetz sind alle gleich?... 7 Abkürzungen Die Trennung Die Kinder Der Kindesunterhalt Der Hausrat Der Trennungsunterhalt Die Scheidung Der Versorgungsausgleich...67 Schnellübersicht
3 Schnellübersicht 8 Der nacheheliche Unterhalt Der Zugewinn Das Sorgerecht Hausrat und Ehewohnung Erbrechtliche Konsequenzen Die Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten Anhang Findex...141
4 Die Kinder Wer behält die Kinder? In diesem Buch werden ausschließlich die Fälle angesprochen, in denen es um gemeinschaftliche Kinder geht, wobei hier unerheblich ist, ob das gemeinschaftliche Kind vor der Eheschließung oder nach der Eheschließung zur Welt gekommen ist. Seit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom (BGBl. I S. 2942) verbleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen Sorge. Es ist in den meisten Fällen auch heute so, dass die Kinder bei der Mutter verbleiben, auch wenn die Eltern während der Ehe beide berufstätig waren. Der Verbleib beim Vater ist denkbar, dies muss jedoch zunächst dem Kindeswohl entsprechen. Praxis-Tipp: Sollten Sie daher die Absicht haben, sich von Ihrer Ehefrau zu trennen, sollten nicht Sie aus der Familienwohnung ausziehen, sondern darauf hinwirken, dass Ihre Ehefrau dies tut. Der Grund hierfür liegt darin, dass das Auge des Familiengerichts auf dem sogenannten Kindeswohl liegt. Dieses wird durch die Begriffe der Kontinuität und Stabilität geprägt; die Kinder sollen dort verbleiben können, wo ihr üblicher Aufenthaltsort ist. Der Schulbesuch sowie das soziale und sportive Umfeld können hierfür Kriterien sein, die bei einer beabsichtigten räumlichen Trennung unbedingt berücksichtigt werden müssen. Sorgerecht während der Dauer der Trennung Solange keiner der Elternteile einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellt, verbleibt es auch für die Zeit der Trennung bei der gemeinsamen Sorge. Hier ist darauf hinzuweisen, dass viele Väter 18
5 Sorgerecht während der Dauer der Trennung sich des Umfangs der elterlichen Sorge nicht bewusst zu sein scheinen. Sie haben aus dieser elterlichen Sorge nämlich vielfältige Rechte: Vermögenssorge, wie jede Verfügung über Sparkonten, Versicherungen und Anlagemöglichkeiten für Ihre Kinder Personensorge, die Ihnen das Recht und die Pflicht gibt, für die Gesundheit Ihres Kindes zu sorgen; dies bedeutet, dass Sie mit ihm zum Kinderarzt/Zahnarzt/Krankenhaus gehen können und dort überall Einsicht in die Akten erhalten, solange Ihnen und Ihrer Ehefrau das gemeinsame Sorgerecht zusteht der vielleicht wichtigste Teilbereich das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen Vermögenssorge Die Vermögenssorge für Ihr Kind umfasst das Recht und die Pflicht, für das Vermögen Ihres Kindes zu sorgen. Diese Vermögenssorge erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Vermögen, welches das Kind durch einen Nachlass oder durch eine Schenkung erhält, wenn der Erblasser oder der Schenker bei der Zuwendung festhält, dass die Eltern von der Vermögenssorge ausgeschlossen sein sollen. Dabei kann der Erblasser/Schenker entweder bestimmen, dass nur ein Elternteil ausgeschlossen sein soll oder dass beide Elternteile von der Verwaltung des Vermögens ausgeschlossen sein sollen. Im ersteren Fall bedeutet dies, dass der jeweils andere Elternteil berechtigt ist, die Vermögenssorge auszuüben, für den Fall jedoch, dass beide Elternteile von der Vermögensverwaltung ausgeschlossen sein sollen, wird die Verwaltung dem Familiengericht angezeigt, das dann einen Pfleger bestellt. Personensorge Gemäß 1631 BGB umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seiwww.walhalla.de 19
6 Die Kinder nen Aufenthalt zu bestimmen. Das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen, wird nachstehend gesondert besprochen, da es für familienrechtliche Verfahren von besonderer Wichtigkeit ist. Es ist ansonsten auch während der Trennung Ihr Recht, Einfluss zu nehmen auf die Erziehung der gemeinschaftlichen Kinder. Hierzu gehört die Religionsausübung, der Sport sowie ganz vorrangig auch die Wahl der Schule und die Ausübung der hiermit verbundenen Pflichten. Dies bedeutet, dass Sie auch im Fall der Trennung jederzeit die Möglichkeit haben, Auskünfte von Lehrern einzuholen und Erklärungen über schulische Leistungen anzufordern. Auch eine Anmeldung an einer anderen Schule/zu einer anderen Religion oder einer Sportvereinigung bedarf grundsätzlich Ihrer Zustimmung. Dies gilt auch für die später noch anzusprechenden sogenannten Schulreisen. Praxis-Tipp: Sollte Ihre Ehefrau Sie über die Veranstaltungen in der Schule nicht oder nicht regelmäßig informieren, sollten Sie bei der Schule vorsprechen. Teilen Sie der Schule mit, dass Sie getrennt von Ihrer Ehefrau leben, aber weiterhin das gemeinsame Sorgerecht ausüben und auch beabsichtigen, dies fortzusetzen. Zeigen Sie sich engagiert und bitten Sie darum, dass man auch Sie über die Veranstaltungen der Schule informiert. Oftmals ist es nämlich so, dass die Väter denken, ihnen stünden ohnehin weniger Rechte zu als den Müttern, sodass sie diesen Vorstoß gar nicht erst wagen. Tatsächlich ist es jedoch so, dass auch die Familiengerichte häufig anregen, der Vater möge sich selbstständig kümmern. Um der Gefahr vorzubeugen, dass Ihre Ehefrau zu einem späteren Zeitpunkt die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein beantragt, weil Sie sich ohnehin für nichts interessieren, sollten Sie dies bereits rechtzeitig berücksichtigen. 20
7 Sorgerecht während der Dauer der Trennung Von diesem Teilbereich der Personensorge umfasst ist auch das Gesundheitsvorsorgerecht. Dies bedeutet, dass Sie auch bei kostenintensiven Maßnahmen Ihre Zustimmung erteilen müssen. Praxis-Tipp: Sollten Sie von einer kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes erfahren, bietet es sich an, beim Kieferorthopäden gemeinsam mit dem Kind vorzusprechen, damit dieser erläutern kann, wie sich sein Heilkostenplan entwickeln wird. Dies ist insbesondere wichtig, weil Sie sich an den Kosten beteiligen müssen. Aufenthaltsbestimmungsrecht Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der nach Änderung des Kindschaftsrechts umstrittenste Punkt im Zusammenhang mit den Kindern. Tatsächlich ist es nämlich so, dass die elterliche Sorge zu einem wesentlichen Teil ausgehöhlt ist, wenn einem der beiden Eltern das Recht übertragen wurde, gemäß 1631 Abs. 1 BGB seinen Aufenthalt zu bestimmen. Dieses betrifft grundsätzlich die Bestimmungen von Wohnort und Wohnung und umfasst damit auch das Recht, das Kind im Internat oder bei den Großeltern unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Fälle, in denen Ausweisdokumente erstellt werden müssen, denn derjenige, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht, hat auch das Recht, die zur Fortgewährung notwendigen Unterlagen zu beantragen. Praxis-Tipp: Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird immer dann auf die Mutter übertragen, wenn diese bei Gericht glaubhaft machen kann, dass eine Einigung über den Aufenthaltsort mit Ihnen als Vater nicht zu erreichen sei. Häufige Begründung ist hierbei der Kommunikationsabbruch. 21
8 Die Kinder Sie sollten zu jedem Zeitpunkt der Trennung darauf achten, dass eine Kommunikation über die Kinder mit Ihrer Ehefrau möglich ist. Dies kann auch dadurch geschehen, dass Sie sich auf eine bestimmte Art der Verständigung einigen. Hier ist auch eine Verständigung per möglich, sofern ein vernünftiger Zeitrahmen gewährleistet ist. Wichtig: Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht freiwillig (indem Sie dem Antrag Ihrer Ehefrau zugestimmt haben) oder unfreiwillig (durch gerichtliche Entscheidung) verloren haben, entscheidet Ihre Ehefrau, wann Sie das Kind zurückbringen müssen. Sollten Sie sich hieran nicht halten, liegen u. U. die Voraussetzungen für eine Rückführung unter Zuhilfenahme der Polizei vor oder eine Überprüfung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten wegen des Verdachts der Kindesentführung wird möglich. Sämtliche der vorgenannten Teilbereiche der elterlichen Sorge können seit der Einführung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum auch getrennt übertragen werden. Es ist daher möglich, nicht nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern auch die Vermögenssorge oder die Gesundheitssorge allein zu übertragen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber vor, dass auch für den Fall der unmittelbaren Notwendigkeit ein vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist. Der häufigste Fall hier in der Praxis ist sicherlich der Antrag des Elternteils auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gemeinsames Kind. Den Antrag können beide Elternteile zu jedem Zeitpunkt der Trennung stellen. Verfahrensbeteiligt an dieser Entscheidung, die allerdings nur im Ausnahmefall ohne mündliche Verhandlung ergeht, ist das Jugendamt, wobei wir nunmehr bei der nächsten Frage wären. 22
9 Findex Abfindung 70, 83 Alleinentscheidungsrecht 102 Altersversorgung 75 Altersversorgung, betriebliche 68, 70 Altersvorsorgeunterhalt 76 Anerkenntnis 66 Anfangsvermögen 86, 87 Antrag auf Scheidung 13 Anwartschaft 69 Aufenthaltsbestimmungsrecht 21, 24, 103 Aufwendung, berufsbedingte 58 Ausbildung, angemessene 41 Ausbildungsvergütung 41 Ausgleichsforderung 96, 97 Ausgleichspflicht 97 Auskunftsanspruch 32, 72, 77 Auskunftsurteil 32 Ausstattung 88 Aussteuerversicherung 89 Ausweisdokumente 21 Auszug 14 Auto 46 BAföG-Darlehen 42 BAföG-Sätze 35 Bar- und Endwertberechnung 83 Barunterhalt 28, 29, 76 Barwert 84 Beamtenversorgung 68 Bedarfssituation der Kinder 34 Behandlung, kieferorthopädische 21 Beitrittsgebiet 38 Belastung, außergewöhnlich hohe 56 Beratung 23 Beratungsstellen 104 Berliner Tabelle 35, 37, 39, 136 Berliner Testament 111 Betreuter Umgang 25 Betreuung minderjähriger Kinder 59 Betreuungskosten 60 Betreuungsunterhalt 28, 59, 74 Beurkundung, notarielle 112 Bundesgebiet 38 Bundesgerichtshof 57, 116 Bundesministerium der Justiz 36 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung 124 Bundessozialhilfegesetz 50 Bundesverfassungsgericht 100 Detektiv 79 Differenz-/Additionsmethode 73 Differenzmethode 57 Direktlebensversicherung 31 Direktversicherung 68 Drei-Jahres-Frist 13, 96 Düsseldorfer Tabelle 34, 35, 37, 130 Ehescheidung 113 Ehevertrag 50, 62, 86, 116 Ehevertrag, notarieller 116 Ehewohnung 66 Ehezeit 69
10 Findex Einkommen, fiktives 73, 74 Einkommensarten 30 Einkommensteuer 52 Einkommensteuergesetz 30 Einkünfte 31 Einkünfte aus Nichterwerbstätigkeit 59 Elternebene 102 Ende der Unterhaltspflicht 77 Endvermögen 91 Endwert 84 Erbausgleich 88 Erblasser 19, 110 Erbrecht 63, 88, 110, 113, 114 Erbrecht, gesetzliches 63, 110 Erbschaft 31, 111 Erbteile 110 Erwerbsobliegenheit 74 Erwerbstätigkeit 40 Existenzminimum 40 Existenzminimum des minderjährigen Kindes 33 Familiengericht 19, 20, 63, 96, 97, 102 Familienhilfe 103, 104 Familienhilfemaßnahme 102 Familienrecht 28 Familienwohnung 18 Folgesache 66, 72, 125 Fortzahlung der Miete 51 Geldwert 87 Gemeinschaft, eheliche 12 Gemeinschaft, sozio-ökonomisch gefestigte 79 Gericht 124 Gerichtskosten 124 Gerichtskostengesetz 124 Gesundheitsvorsorgerecht 21 Getrenntleben 15, 16, 52, 64 Großeltern 21 Güterstand 86 Güterstand, gesetzlicher 86 Härte, unzumutbare 65 Härtegrund 65 Hausrat 46, 47, 66 Hausratsgegenstand 47 Haustier 47 Hilfe, gerichtliche 25 Honorarvereinbarung 124, 127 Internat 21 Jahresfrist 13 Jugendamt 22, 23, 102, 103 Kapitalanlage 33 Kind, minderjährig 28 Kind, privilegiertes volljähriges 29 Kind, volljährig 28 Kinder, gemeinschaftliche 18 Kindergeldabzugstabelle 37 Kindesentführung 22 Kindesunterhalt 32 Kindeswohl 18, 24 Kindschaftsrechtsreformgesetz 18, 22, 23, 103 Klageerhebung 30 Kommunikation 22, 102 Kommunikationsabbruch 21 Kooperation 102 Kosten der doppelten Haushaltsführung 51, 56 Kosten des Umgangs 26 Kostenordnung 124 Krankenversicherung 35, 51 Krankenversicherung, gesetzliche 75 Krankenversicherung, private 75 Krankenversicherungsbeitrag 35 Krankenversicherungsunterhalt 55, 75 Krankenvorsorgeunterhalt 76 Kürzung des Zugewinnausgleichs 98 Lebensgemeinschaft, nichteheliche 78, 79,
11 Findex Lebensversicherung 68, 113 Leistungen, soziale 31 Leistungsnachweise 42 Lohnnebenleistungen 31 Mehrbedarf, trennungsbedingter 56 Nachlass 111 Nichterwerbstätigkeit 40 Notar 116, 124, 128 Notarkosten 128 Nutzungsvergütung 47 Nutzungszuweisung 47 Paarebene 102 Parkstudium 43 Personensorge 19, 102 Pfleger 19 Pflichtteil 63, 110 Pflichtteilsrecht 111 Promotion 44 Prozesskostenhilfe 63 Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen 19 Rechtsanwalt 13, 33, 63, 70, 116, 126 Rechtsanwaltsgebühren 124, 126 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 124 Rechtskraft der Ehescheidung 30, 50, 62 Rechtsschutz, vorläufiger 22 Rechtsstreit 33 Regelbetrag 33 Regelbetrag Ost 39 Regelbetrag West 37 Regelbetragsverordnung 33, 36, 39 Regelstudiendauer 42 Reisekosten 31 Religion 20 Religionsausübung 20 Rente 69 Rentenanwartschaft 69 Rentengutachten 70 Rentenrechte 66 Rentenversicherung, gesetzliche 68 Rentenversicherung, private 68, 70 Rentenversorgung 68 Rentner 59 Richter 23 Rückführung 22 Sachbezüge 31 Scheidung 12 Scheidungsantrag 63 Scheidungsfolgenvereinbarung 62, 111, 116, 124 Scheidungsfolgenvertrag 50 Scheidungsrecht 63 Scheidungsverfahren 13, 63 Scheidungswille 63 Scheitern der Ehe 12, 15 Schenkung 19, 88 Schulausbildung, allgemeine 29 Schulbesuch 18 Schulden 33 Schule 20 Schulreisen 20 Selbstbehalt 29, 39, 40 Sonderbedarf 56 Sonderbelastungen 56 Sorge, elterliche 19, 22 Sorge, gemeinsame 18 Sorgerecht 18, 23, 24 Sorgerecht, alleiniges 102 Sorgerecht, gemeinsames 20, 23, 100 Sorgerechtsverfahren 103 Sozialamt 50 Sozialhilfe 50 Spesen 31 Splittingverfahren 52 Sport 20 Steuerberater 52 Steuervorteile 31 Studium 41 Stundung
12 Findex Tätigkeit, vollschichtige 60 Teilhabe am Einkommen der Eltern 34 Teilzeitbeschäftigung 59 Terminsgebühr 126 Testament 88, 111 Testament, gemeinschaftliches 111 Todesfall 77, 113 Trennung 12, 51, 112 Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung 15 Trennung, räumliche 14 Trennung, tatsächliche 13 Trennungsabsicht 14 Trennungsjahr 64 Trennungsunterhalt 50, 57, 62 Trennungsunterhaltsanspruch 50 Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts 22 Umgangsberechtigte 26 Umgangsrecht 23, 24 Umzugskosten 51, 56 Unbilligkeit 98 Unterhalt 28 Unterhalt, nachehelicher 57, 66, 72 Unterhaltsabfindung 83 Unterhaltsanspruch 28 Unterhaltsbedarf 57 Unterhaltsschuldner 36 Unterhaltsverpflichtung 36 Unterhaltsverzicht 50 Unterhaltsverzichtserklärung 116 Veranlagung, steuerliche 51, 52 Veranstaltungen der Schule 20 Verbundsachen 66 Verbundverfahren 72 Verfahrensgebühr 126 Verfahrenspfleger 25 Verfügung, letztwillige 88, 111 Verfügungen, wechselbezügliche 112 Vergleichsregelung 24 Vergütungsvereinbarung 124, 127 Verhandlung, außergerichtliche 111 Verhandlung, mündliche 22 Verjährung 95 Vermächtnis 88, 111 Vermögen 19, 76 Vermögensgegenstände 97 Vermögenssorge 19, 102 Vermögensverwaltung 19 Versicherungsmakler 70 Versöhnungsversuch 64 Versorgungsausgleich 62, 66, 68, 75 Versorgungsaussichten 68 Versorgungsrecht 68 Versorgungsvertrag 70 Vertrag, notarieller 70, 116 Verzichtsvereinbarung auf Trennungsunterhalt 82 Verzichtvertrag, notarieller 114 Widerruf 112 Wiederverheiratung 78 Wohnort 21 Wohnsitz 23, 28 Wohnung 21 Wohnung, gemeinsame 15 Zeitpunkt der Trennung 13 Zerrüttungsprinzip 63 Zugewinn 86 Zugewinnausgleich 66, 94 Zugewinnausgleichsanspruch 95 Zugewinngemeinschaft 63, 86, 110 Zurechnungstatbestände 88 Zusammenveranlagung 52 Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes 68 Zuständigkeit des Jugendamts 23 Zustellung des Scheidungsantrags 96 Zwangsfolgesache 68 Zwangsgeldstrafen 25 Zwangsmittel
DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
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