Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
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- Irmela Martin
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1 Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Bundesregierung hat den 34a der Gewerbeordnung, der die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Bewachungsgewerbe vorgibt, sowie die Bewachungsverordnung geändert. Neben der Verlängerung der Unterrichtungsverfahren für Unternehmer, leitende Mitarbeiter und Beschäftigte in Bewachungsunternehmen wird für bestimmte Bewachungsaufgaben der Nachweis einer Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Die Einzelheiten sind im Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts geregelt worden (BGBl I, 2002, S. 2724ff.) Wer muss geprüft werden? Sofern keiner der nachstehenden Befreiungstatbestände vorliegt, muss die Sachkundeprüfung von jedem Unternehmer oder Angestellten erfolgreich absolviert worden sein, der eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbes gemäß 34a GewO ausübt oder ausüben will: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.), Schutz vor Ladendieben (sog. Kaufhausdetektive), Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher), Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. 1
2 Wer ist von der Prüfung befreit? An der Prüfung muss nicht teilnehmen, wer: eine Prüfung als "Geprüfte Werkschutzfachkraft" bei einer IHK abgelegt hat, eine Prüfung als "Geprüfter Werkschutzmeister" bei einer IHK abgelegt hat, den Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich abgeschlossen hat, die Laufbahnprüfungen für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger in der Bundeswehr absolviert hat, als selbstständiger Gewerbetreibender, Geschäftsführer oder Betriebsleiter am 1. Januar 2003 bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz der erforderlichen Bewachungserlaubnis ist, am bei einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben betraut war, darüber eine Bescheinigung des Arbeitgebers (mit Angaben über die Anmeldung zur Sozialversicherung!) vorlegen und am 1. Januar 2003 eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachweisen kann, als Bewachungsbeschäftigter vor Aufnahme der Beschäftigung unterrichtet wurde und am 1. Januar 2003 eine mindestens dreijährige ununterbrochene Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nachweisen kann. Wann muss die Prüfung abgelegt werden? Die Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme einer der vorgenannten Tätigkeiten absolviert werden. Bei Nichtbestehen darf sie wiederholt werden. Für Mitarbeiter und Selbstständige, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre ununterbrochen befugt ausüben, muss die Prüfung bis zum 1. Juli 2005 nachgeholt werden. Was ist das Ziel der Sachkundeprüfung? Mit dieser Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen über die für die Ausübung dieser besonders konfliktträchtigen Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischer Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung Kenntnisse in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen. Der Wissensstand dieser Mitarbeiter und Unternehmen muss deutlich über dem Wissen liegen, das im Rahmen der Unterrichtungsverfahren vermittelt werden kann. 2
3 Wie läuft die Prüfung ab? Die Durchführung der Sachkundeprüfung wurde den IHKs übertragen. Die gesamte Prüfung wird an einem Tag durchgeführt. Zunächst findet die schriftliche Prüfung statt (Dauer: zwei Stunden). Unmittelbar im Anschluss tritt der Prüfungsausschuss (mindestens drei Prüfer, die über einen entsprechenden fachlichen Hintergrund verfügen) zusammen und korrigiert den schriftlichen Prüfungsteil. Sofern dort mehr als 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt wurden, ist der Prüfling für die anschließende mündliche Prüfung zugelassen. Für die mündliche Prüfung sind pro Teilnehmer ca. 15 Minuten anzusetzen. Es dürfen auch mehrere Teilnehmer gemeinsam geprüft werden. Nur wer in beiden Prüfungsteilen mehr als 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt, hat die Prüfung bestanden. Die Prüfung darf wiederholt werden. Die Anerkennung einzelner Prüfungsteile für den Wiederholungsfall ist nicht möglich. Welche Wissensgebiete werden in der Prüfung behandelt? Geprüft werden die folgenden Sachgebiete: 1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht 2. Bürgerliches Gesetzbuch 3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen 4. Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste 5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen 6. Grundzüge der Sicherheitstechnik In der mündlichen Prüfung liegen die Schwerpunkte auf den Sachgebieten Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht und Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen. Was kostet die Prüfung? Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe berechnen die niedersächsischen IHKs eine Gebühr in Höhe von 150 EURO. Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten? Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung ist jedem Teilnehmer freigestellt. Die IHK bietet keine eigenen Vorbereitungskurse an. Bitte sprechen sie einschlägig bekannte Weiterbildungsanbieter wie beispielsweise den Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Niedersachsen e.v. (VSW), Hannover, Telefon: 0511/341660, an. Informationen finden Sie auch im Internet (z.b. bei unter KURS). 3
4 Gibt es Literatur zur Vorbereitung? Als Anbieter von Literatur für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a Gewerbeordnung sind der Oldenburgischen IHK nachfolgende Verlage bekannt: DIHK-Verlag, Meckenheim Tel.: Kurt-Jörg Ehlermann LIfSA Lehrinstitut für Sicherheitsausbildung, Hannover Tel.: Forum Sicherheit Aus- und Weiterbildung Tel.: Oskar Berg Verlag, Bockhorn Tel.: Richard Boorberg Verlag, Stuttgart Tel.: 0711/ SecuMedia Verlags GmbH, Ingelheim Tel.: Die Reihenfolge ist alphabetisch sortiert und lässt keine Rückschlüsse auf die Qualität der Anbieter bzw. der Vorbereitungsmaterialien zu. 4
5 Gibt es Musterfragen? Unter diesem Link können Sie einen Online-Mustertest durchführen: Voraussichtliche Termine Februar März Mai Juni August September Oktober November Dezember 2017* *Im Dezember findet die Prüfung generell am 2. Donnerstag statt / Änderungen bleiben vorbehalten Wichtig: Anmeldeschluss ist jeweils 3 Wochen vor dem Prüfungstermin! Die Prüfungen finden jeweils am dritten Donnerstag im Monat statt. Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen müssen die Termine verschoben werden. Ansprechpartner: Oldenburgische IHK, Moslestraße 6, Oldenburg, Brigitte Deye, Telefon: , Telefax: , brigitte.deye@oldenburg.ihk.de Stand: Januar
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