Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Konzept zur Schulung der Schlüsselkompetenzen für Gruppenleiter

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1 Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Konzept zur Schulung der Schlüsselkompetenzen für Gruppenleiter Stand: Juni 2009

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen Arbeitsgruppe und Aufgaben Grundsätzliche Regelungen Aufgaben des Oberlandesgerichts München Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Aufgaben der Koordinatoren bei den Oberlandesgerichten Aufgaben der Ansprechpartner bei den Generalstaatsanwaltschaften Stoffplan...10 Fragebogen zur Bewertung der Gruppenleiterschulung...11 Fragebogen zur Referentenbeurteilung im Rahmen der Gruppenleiterschulung

3 1. Vorbemerkungen Die Gruppenleiter an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften stellen eine wichtige Führungsebene dar, die für eine effiziente Zusammenarbeit von erheblicher Bedeutung ist. Sie sind Mittler zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeitern einerseits und unmittelbare Ansprechpartner für die Belange der Bediensteten andererseits. Um die Gruppenleiter auf ihre vielfältigen Führungsaufgaben vorzubereiten, wurde dieses Konzept erstellt, das landesweit einheitliche Schulungsstandards für die Gruppenleiter entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich und ihrer Funktion gewährleisten soll. Im Hinblick hierauf wurden nachfolgende Regelungen zum Teilnehmerkreis und den damit verbundenen Schulungsinhalten festgelegt. 2. Arbeitsgruppe und Aufgaben Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Mittelbehörden und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den Koordinatoren und Ansprechpartnern sowie Praxisvertretern. Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufgaben: - Entwicklung eines Konzepts zur Schulung von Schlüsselkompetenzen für Gruppenleiter samt Schulungsinhalten/Stoffplan - Evaluierung der Schulungsmaßnahmen, Entscheidung über Änderungsbedarf und Fortschreibung 3. Grundsätzliche Regelungen Teilnehmerkreis - Gruppe 1 Gruppenleiter mit Ausschreibung 3

4 Klarstellend wird festgelegt, dass Gruppenleiter mit Ausschreibung hinsichtlich der theoretischen Qualifizierungsmaßnahmen mit Dienst- und Geschäftsleitern sowie ständigen Vertretern von Dienst- und Geschäftsleitern gleichgestellt sind. - Gruppe 2 o Gruppenleiter ohne Ausschreibung o Weitere Gruppenleiter o Vergleichbare Führungskräfte z.b. Sach-/Arbeitsgebietsleiter bei der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz, der Landesjustizkasse etc. und Sachbearbeiter/Mitarbeiter mit vergleichbaren Aufgaben/Funktionen/ Leitungspositionen Unter die Gruppe 2 fallen auch Stellvertreter von Gruppenleitern. Stellvertretende Geschäftsleiter sind, soweit sie nicht gleichzeitig Gruppenleiter mit Ausschreibung sind, ebenso der Gruppe 2 zuzuordnen. Landesweit einheitliche Schulungsinhalte gemäß nachfolgender Aufstellung: Zielgruppe Schulungs-/Fortbildungsmaßnahmen Umfang Durchführung Inhalte Gruppe 1 Seminarreihe für Führungskräfte oder länderübergreifende Geschäftsleitertagung (im Einzelfall) 4 Wochen 4 Wochen landesweit landesweit Programm FHVR Hof Programm JM Baden- Württemberg Gruppe 1 Gruppe 1 Grundseminar und Vertiefungsseminar Mitarbeiterführung Modul Teamentwicklung/Teamstörung und Präsentation - Team/Teamentwicklung - Teamkonflikt - Mobbing - Motivation - Präsentation 6 Tage landesweit Fortbildungsjahresprogramm StMJV 5 Tage landesweit Stoffplan Gruppe 2 Modul Kommunikation/Konflikt - Kommunikation - Konflikt - Mitarbeiterführung/Motivation - Gesprächsführung - Präsentation 3 Tage regional nach Möglichkeit Durchführung zusammen mit Modul Behördenwissen in einer Woche Stoffplan 4

5 Gruppe 2 Modul Behördenwissen - Organisation - Beamtenrecht/Tarifrecht - Regelkommunikation 2 Tage regional nach Möglichkeit Durchführung zusammen mit Modul Kommunikation/Konflikt in einer Woche Stoffplan Gruppe 2 Modul Teamentwicklung und Teamstörung - Team/Teamentwicklung - Teamkonflikt - Mobbing - Umgang mit psychisch Erkrankten sowie Alkohol- und anderen Suchtproblemen 3 Tage regional nach Möglichkeit Durchführung nach den Modulen Kommunikation/Konflikt und Behördenwissen Stoffplan Gruppe 1/ Gruppe 2 Tagung für Gruppenleiter, weitere Gruppenleiter und Mitarbeiter in der Justizverwaltung als Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und als weitere Fortbildungsmöglichkeit (je nach Platzangebot) ca. 4 Tage landesweit Fortbildungsjahresprogramm StMJV Landesweite Durchführung der Schulungen für Gruppe 1 unter Leitung des Fortbildungsreferats beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, regionale Durchführung der Schulungen für Gruppe 2 unter Leitung der Koordinatoren auf Oberlandesgerichtsebene (einschließlich der staatsanwaltschaftlichen Schulungen) Es besteht grundsätzlich Teilnahmeverpflichtung. Aufgrund der unterschiedlichen Situation vor Ort entscheidet die jeweilige Mittelbehörde über die Teilnahmeverpflichtung sowie die Zuordnung zu Gruppe 1 bzw. Gruppe 2. An den für die jeweiligen Zielgruppen festgelegten Schulungsmodulen haben die Bediensteten vollständig teilzunehmen. Teilnahmebescheinigungen werden erteilt und über den Dienstweg ausgehändigt (Abdruck zu den Personalakten). Die Einladung zur Fortbildungsveranstaltung umfasst die Anordnung der Fortbildungsreise. 5

6 Finanzierung über regionale Fortbildungsmittel der Oberlandesgerichte; für die landesweiten Veranstaltungen übernimmt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Kosten. Die Referenten sind auf Honorarbasis zu entschädigen. Die Höhe des Honorars für die regionalen Schulungen wird mit der jährlichen Zuweisung der Fortbildungsmittel an die Oberlandesgerichte mitgeteilt. Die Erstattung der anfallenden Referentenreisekosten erfolgt nach den für Dienstreisen geltenden Regelungen. Erforderliche Schulungen der Referenten erfolgen über das allgemeine Fortbildungsprogramm. Soweit notwendig, besteht Gelegenheit, bei anderen Referenten zu hospitieren. Sowohl Inhalt und Organisation der Schulungen als auch der Referenteneinsatz sind bei den regionalen Veranstaltungen mittels der anliegenden Fragebögen, die durch den jeweiligen Referenten an die Schulungsteilnehmer auszugeben und am Ende der Schulung einzusammeln sind, zu evaluieren. Die ausgefüllten Fragebögen zur Bewertung der Schulung sind von dem Referenten an den jeweiligen Koordinator zu übersenden. Die Auswertung der Referentenbeurteilung bleibt dem einzelnen Referenten überlassen; eine Rückleitung an den jeweiligen Koordinator wäre wünschenswert, ist aber nicht verpflichtend. Die Genehmigung des Konzepts und des Stoffplans erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Dies gilt auch bei später notwendigen Änderungen des Konzepts bzw. des Stoffplans; insoweit erfolgt entsprechende Vorlage des Konzept- und Stoffplanentwurfs durch das Oberlandesgericht München an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Konzept und Stoffplan werden nach Genehmigung vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an die Mittelbehörden übersandt. Die Schulung der Gruppenleiter wird über das Verwaltungsmanagementprogramm SeminarIS abgewickelt. 6

7 Jährlicher Bericht an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über die durchgeführten Schulungen im vorausgegangenen Jahr 4. Aufgaben des Oberlandesgerichts München Organisatorische Aufgaben (Einladung zu den Arbeitsgruppensitzungen, Protokollerstellung etc.). Hierzu wird festgelegt, dass die Einladungen, Protokolle etc. an alle Teilnehmer persönlich und an die Poststellen der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften übersandt werden. Konzept- und Stoffplanerstellung sowie Berücksichtigung des Änderungsbedarfs; Vorlage des Konzept- und Stoffplanentwurfs an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Genehmigung 5. Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Genehmigung des Konzepts samt Stoffplan, auch bei künftig notwendigen Änderungen Planung und Organisation der landesweiten Veranstaltungen einschließlich der Teilnehmereinladungen Die Abwicklung dieser Veranstaltungen erfolgt gemäß der üblichen Verfahrensweise in der landesweiten Fortbildung, besondere Regelungen sind hierzu nicht erforderlich. 6. Aufgaben der Koordinatoren bei den Oberlandesgerichten Ermittlung der Führungskräfte, die zu schulen sind, und Entscheidung über die Teilnahmeverpflichtung einschließlich der Gruppenzuordnung 7

8 Meldung der Teilnehmer (Gruppe 1) an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei landesweiten Veranstaltungen gemäß der üblichen Verfahrensweise (SeminarIS-Buchung) Planung und Organisation der regionalen Schulungen - Geeignete Referenten auswählen, ggf. Hospitationen organisieren, Einladung der Referenten, Honoraranweisung, Information der Referenten über Lehrunterlagen - Reservierung der Schulungsräume - Einladung der Teilnehmer - Erteilung von Teilnahmebescheinigungen - Finanzielle Abwicklung der regionalen Schulungen Feedback erfragen (unter Verwendung der anliegenden Fragebögen) und in die Arbeitsgruppe einbringen Ermittlung, ob bezüglich des Konzepts bzw. des Stoffplans Änderungsbedarf oder weitergehender Schulungsbedarf besteht, und zeitnahe Mitteilung hiervon an das Oberlandesgericht München sowie an die anderen Koordinatoren und Ansprechpartner Jährlicher Bericht an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über die durchgeführten Schulungen im vorausgegangenen Jahr jeweils zum 1. Februar eines Jahres, erstmals für das Jahr 2010 zum 1. Februar 2011 Mitteilung des voraussichtlich notwendigen Mittelbedarfs für die im Folgejahr erforderlichen Schulungen jeweils zum 1. Dezember eines Jahres an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erstmals für das Jahr 2010 zum 1. Dezember 2009 Bekanntgabe des Schulungskonzepts bei den Beschäftigungsbehörden 8

9 Teilnahme an den Arbeitsgruppensitzungen Koordinatoren sind: Oberlandesgericht München Nürnberg Bamberg Koordinator Frau Anna Elisabeth Meier, Justizamtfrau, Telefon: 089/ Frau Gabriele Geitner, Justizamtfrau, Telefon: 0911/ Frau Stefanie Hüttner, Justizinspektorin, Telefon: 0951/ Aufgaben der Ansprechpartner bei den Generalstaatsanwaltschaften Bedarfsermittlung im staatsanwaltschaftlichen Bereich und Entscheidung über die Teilnahmeverpflichtung einschließlich der Gruppenzuordnung nach Absprache mit dem jeweiligen Koordinator und Weiterleitung an diesen bei regionalen Veranstaltungen bzw. Meldung der Teilnehmer (Gruppe 1) an das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei landesweiten Veranstaltungen Bekanntgabe des Schulungskonzepts bei den Beschäftigungsbehörden Teilnahme an den Arbeitsgruppensitzungen, soweit erforderlich Ansprechpartner sind: Generalstaatsanwaltschaft Ansprechpartner München Nürnberg Bamberg Frau Petra Schellenberg, Justizamtsrätin, Telefon: 089/ Frau Helga Pfaffenzeller, Justizamtsrätin, Telefon: 0911/ Herr Florian Steinberger, Justizamtmann, Telefon: 0951/

10 8. Stoffplan Schulungsinhalte für Gruppe 1 - Modul Teamentwicklung/Teamstörung und Präsentation siehe Anlage 1 Schulungsinhalte für Gruppe 2 - Modul Kommunikation/Konflikt - Modul Behördenwissen - Modul Teamentwicklung und Teamstörung siehe Anlage 2 10

11 Fragebogen zur Bewertung der Gruppenleiterschulung Lehrgebiet Referent(en) Schulungszeitraum 1. Inwieweit hat die Stoffauswahl Ihren Erwartungen entsprochen? (Bewertung wie Schulnoten) Welche Elemente der Schulung waren für Sie am nützlichsten? 3. Welche Themenbereiche würden Sie gerne noch ausführlicher behandelt wissen? 4. Welche Thematik hat Ihrer Meinung nach gefehlt? 5. War die Schulungsdauer O zu lang O genau richtig Haben Sie andere Vorschläge zur Dauer? Wenn ja, welche? O zu kurz 6. Wie beurteilen Sie die Auswahl der Referenten? Bemerkungen: 7. Wie schätzen Sie den Gewinn für Ihre berufliche Tätigkeit ein? Bemerkungen: 8. Wie beurteilen Sie die Gruppengröße? Welche weiteren Anregungen, Wünsche oder Verbesserungsmöglichkeiten zu dieser Schulung haben Sie? 10. Gesamteindruck

12 Fragebogen zur Referentenbeurteilung im Rahmen der Gruppenleiterschulung Lehrgebiet Referent Schulungszeitraum Sehr geehrte Schulungsteilnehmerin, sehr geehrter Schulungsteilnehmer, bitte beantworten Sie nachstehende Fragen durch Ankreuzen oder die Angabe von Stichworten, soweit Ihnen zu den einzelnen Punkten spontan etwas einfällt. Bitte übergeben Sie den ausgefüllten Fragebogen dem Referenten. Vielen Dank! 1. Waren Sie insgesamt mit meinem Unterricht zufrieden? Sehr zufrieden gar nicht zufrieden 2. Wie beurteilen Sie meine methodische Gestaltung des Stoffes? Interessant Leicht verständlich durch Beispiele Klar gegliedert Ausreichend Pausen Abwechslungsreich Ausreichend Übungsfälle Ausreichend Zusammenfassungen und Wiederholungen Ausreichender Bezug zur Praxis Wie beurteilen Sie mich als Referent und die Atmosphäre im Unterricht? Meine fachliche Kompetenz Mein Sprachtempo Meine Ausdrucksweise Unterrichtsatmosphäre Konnten Sie sich gut einbringen? Was hat Ihnen an meinem Unterricht gut gefallen? 5. Was hat Ihnen an meinem Unterricht nicht gefallen? 6. Sonstiges: 12

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