Gekürzte, paraphrasierte und modifizierte Lesefassung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,
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- Pia Pohl
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1 Rede von Karl-Josef Laumann, dem Bundesvorsitzenden der Christlich- Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), auf dem CDU-Bundesparteitag am 14. November 2011 Gekürzte, paraphrasierte und modifizierte Lesefassung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde, ich möchte als derjenige, der zusammen mit der CDA dafür die Verantwortung trägt, dass wir auf diesem Parteitag auch über Arbeitsmarktpolitik reden, begründen, warum wir das für notwendig halten. Wir haben alle gemeinsam bislang vertreten, dass die Lohnfindung ausschließlich bei den Tarifvertragsparteien stattfinden soll und dass wir Lohndumping dadurch begegnen wollen, dass wir Tarifverträge da, wo sie eine geringe Bindungswirkung haben, allgemeinverbindlich erklären oder sie ins Entsendegesetz aufnehmen. Diese Politik hat die Regierung von Angela Merkel in großem Umfang betrieben. Für rund vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Tarifverträge auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. Sie wirken in diesen Branchen wie ein gesetzlicher Mindestlohn, der Lohn ist einklagbar. Wir müssen aber feststellen, dass wir auch Branchen haben, in denen wir keine Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären können. Das sind vor allen Dingen Branchen, in denen es keine gibt. Das ist logisch: Wo es nichts gibt, kann man auch nichts für allgemeinverbindlich erklären. Das betrifft aber auch Branchen, in denen es Tarifverträge gibt, die man aber nicht allgemeinverbindlich erklären kann. Ich will hier ein Beispiel nennen. Ich habe in meiner Zeit als Arbeitsminister in Nordrhein- Westfalen den Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättenbereich mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaft und der DEHOGA (Arbeitgeberverband) allgemeinverbindlich erklärt. Die Systemgastronomie hat dann dagegen geklagt und gewonnen, weil die DEHOGA nicht 50 Prozent der Betriebe in Nordrhein-Westfalen repräsentiert. In diesem Bereich findet jetzt keine Lohnfindung mehr statt. Und da muss man sich die Frage stellen: Was macht man dann?
2 Vor zwei Jahren hat der Deutsche Bundestag das Mindestarbeitsbedingungengesetz reformiert. Schon damals haben wir gesagt: Da, wo es keine Tarifverträge mehr gibt, da wollen wir mit diesem Gesetz sozialen Verwerfungen bei Löhnen begegnen. Und wir haben in diesen zwei Jahren kein einziges Problem mit diesem Gesetz gelöst! Was nützt uns eine solche Gesetzesleiche? In diesen zwei Jahren hätte man dieses Gesetz anwenden können, da wo es die Probleme gibt. Aber es hat keiner gemacht. Beide Tarifvertragsparteien haben übrigens etwas damit zu tun, dass es nicht funktioniert hat. Und dann haben wir in der CDA gesagt: Wir wollen, dass wir zu einer allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze kommen. Ich will freimütig zugeben, dass wir das Wort Lohnuntergrenze deswegen gewählt haben, weil wir das Wort Mindestlohn nicht in den Mund nehmen wollen! Weil es auch Unterschiede geben muss in der Begrifflichkeit. Denn wir haben immer gesagt, die Höhe dieses Lohnes - und da haben wir in unserer Partei eine völlige Übereinstimmung! - wird nicht von der Politik festgelegt, sondern von den Tarifvertragsparteien. Die Tarifvertragsparteien tragen Verantwortung. Sie haben in unserer sozialen Marktwirtschaft grundgesetzlich garantiert eine besondere Stellung in der Lohnfindung. Und die müssen sie ausfüllen. Wenn sie das nicht tun, ist das Arbeitsverweigerung! Wir haben dann als CDA gefragt: Woran soll die Kommission der Tarifpartner sich orientieren? Wenn man das erste Mal zusammenkommt, muss man sich orientieren. Wenn man das schon Jahre lang macht, wird man sich an dem orientieren, was man vorher gemacht hat. Wir haben gesagt: Die Kommission soll sich an dem Tarifvertrag der Zeitarbeit orientieren. Im Tarifvertrag in der Zeitarbeit zwischen DGB- Gewerkschaften und allen Arbeitgeberverbänden wurde ein Mindestlohn in der Zeitarbeit in Ostdeutschland von knapp 7 Euro und in Westdeutschland von knapp 8 Euro vereinbart. Die Zeitarbeit ist eine Branche, die gibt es nicht nur in der Industrie und im Handel, die gibt es überall. Sie ist branchenübergreifend. Deswegen ist sie ein vernünftiger Anhaltspunkt.
3 Wir wollen mit der Lohnuntergrenze sicherstellen, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen in unserem Land nicht stattfindet über die Frage Wer findet den billigsten Arbeitnehmer?, sondern über Qualität, Innovation, Vertrauen und Zuverlässigkeit. Das sind doch die Dinge, die unser Land vorwärtsbringen. Und deswegen haben wir als CDA landauf, landab in der CDU für diese Idee geworben, um die Position unserer Partei zu erweitern. Wir wollen über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen hinaus jetzt die Branchen einpacken, in denen wir nicht allgemeinverbindlich erklären können. Deshalb muss eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze her! Warum gestern Abend der Kompromiss? Für mich ist ganz wichtig, dass in diesem Beschuss drinsteht, es gibt eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze. Und das wird, so sehe ich das, am Ende des Tages eine Zahl sein und das ist dann in vielen Branchen und Bereichen die Lohnuntergrenze. Dann werden Sie sich fragen: Warum steht da jetzt die Zeitarbeit nicht mehr drin? Viele haben mir gesagt: Die Zeitarbeit ist eine Branche mit einer Million Beschäftigten. Willst Du dieser Branche, die sowieso schwierig organisiert ist, den gesamten Druck der Regelung des Niedriglohnbereichs aufbürden? Das war das Gegenargument. Thomas Strobel (Landesvorsitzender der CDU Baden- Württemberg) hat gefragt, ob ich damit leben kann, wenn wir anstatt der Zeitarbeitsbranche die zehn für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge als Orientierung für diese Kommission nehmen. Ich finde, dass ich keinen Verrat begangen habe, dass ich dem zugestimmt habe. Denn die meisten der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge haben nun mal höhere Löhne als die der Zeitarbeit. Da konnte ich kaum nein sagen! Aber wie das immer im Leben ist, gibt es einen dritten Punkt in dieser Vereinbarung: Die Kommission kann Differenzierungen von Einzelheiten für den allgemeinen und verbindlichen Mindestlohn machen. Ich will Ihnen offen sagen, dass ich es nicht gerne drin habe. Wenn ich das Papier alleine geschrieben hätte, hätte es nicht dringestanden! Aber so ist das nun mal. Ich glaube, dass das in Ordnung ist. Denn wir müssen uns gar nicht in der CDU streiten: Wo sind die Differenzierungen? Wie
4 viele sind es? Das liegt bei der Kommission und nicht in unserer Partei, in der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung! Die Kommission wird damit auch vernünftig umgehen. Aber ich will heute auch etwas Grundsätzliches sagen. All das, was im Bundesgesetzblatt steht und worauf die CDA stolz ist, steht dort nur, weil die CDU regiert hat und auch Mitglieder der Mittelstandsvereinigung im Bundestag mitgestimmt haben. Und all das, was im Bundesgesetzblatt steht und worauf die Mittelstandsunion stolz ist, steht nur da, weil die CDA-Abgeordneten mitgestimmt haben. Und deswegen akzeptiere ich das jetzt mit den Ausnahmen. Das ist vielleicht ein Beitrag dazu, dass das, was wir heute beschließen, nicht nur eine Weiterentwicklung der Parteiprogrammatik der CDU ist - denn das hilft den Leuten jetzt noch nicht sondern, dass es Gesetzgebung wird damit es Löhne, für die man sich schämen muss, in Deutschland nicht mehr gibt! Da werden jetzt einige schreiben: Die CDU hat die Wehrpflicht abgeschafft und die Atomwende vollzogen. Und jetzt geht sie noch hin und ändert ihre Position zum Mindestlohn. Dazu will ich sagen (ich bin jetzt seit 35 Jahren Mitglied der CDU und bin noch als Lehrling beigetreten): Ich glaube, dass CDU-Politik nie für eine Lohnentwicklung war, bei der Leute von ihrer Hände Arbeit nicht leben können. Erwerbsarbeit hat damit zu tun, dass man den Lebensunterhalt damit verdient. Entscheidend ist, dass Arbeit sich lohnen muss, dass ein Mensch, der fleißig ist, auch auf einen grünen Zweig kommt (wie wir im Münsterland sagen). Das war bei der CDU nie nur auf eine Gruppe der Arbeitnehmer beschränkt, sondern damit haben wir doch alle fleißigen Menschen gemeint. Und das muss auch so bleiben. Deswegen muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich bin sehr zufrieden und freue mich darüber, dass wir das heute beschließen. Ich bitte alle, dass man in diesen Beschluss nicht alles Mögliche hineininterpretiert. Die Regel ist ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn, und wenn das die Regel ist, gibt es davon Ausnahmen. Ich hoffe, dass die Tarifvertragsparteien in der Kommission auch wirklich zu Ergebnissen kommen. Ansonsten fällt mir auch dazu noch etwas ein.
5 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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