BILLA ALTENMARKT. Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse FN BILLA AG Industriezentrum NÖ Süd Str. 3, Objekt Wiener Neudorf

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1 BILLA ALTENMARKT Wirtschafts- und FN 5391 BILLA AG Industriezentrum NÖ Süd Str. 3, Objekt Wiener Neudorf Vers. 01 vom

2 Projektleitung: Bearbeitung: Mag. Silvia Enzensberger Bacc Werner Pögl DI Ulrike Berghald Mag. Eveline Pfaffinger Projekt-Nr.: 13 KEP 1009/01a REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH Jakob-Haringer-Straße Salzburg Tel. +43/662/ Fax +43/662/ office@regioplan.org Internet Seite 2 von 38

3 INHALT 1 Aufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter Rechtsrahmen Aufgabenstellung Verwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche Rahmenbedingungen Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Ziele der örtlichen Raumplanung 8 2 Vorhaben Standortbeschreibung und bewertung 11 3 Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des Planobjektes14 4 Einzugsgebiet und Verbraucherpotential Einzugsgebiet Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet Verbraucherpotential in den Teileinzugsgebieten 18 5 Allgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland Salzburg Kaufkraftindex in den Gemeinden des Einzugsgebietes Kaufkraftbindung und Versorgungsgrad im Einzugsgebiet Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes 22 6 Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und Angebotsstruktur im Einzugsgebiet Bestehende Einzelhandelsstruktur in den Teileinzugsgebieten Projektrelevante Umsatzerwartungen im Einzugsgebiet 30 7 Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im Einzugsgebiet Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im abgegrenzten Einzugsgebiet und seinen Teilzonen Umsatzumverteilung durch den Lebensmittelmarkt 32 8 Bewertung der Auswirkungen auf die Nahversorgung im Einzugsgebiet 34 9 Bewertung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt Bewertung der Vereinbarkeit mit einzelhandelsbezogenen Aussagen vorliegender Planungsinstrumente (LEP, Sachprogramme, Regionalprogramme, REK der Gemeinden) Zusammenfassende Bewertung Quellenverzeichnis 38

4 ABBILDUNGEN Abb.1: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben 8 Abb.2: Abgrenzung des Standortes und Grundparzellen 9 Abb.3: Makrostandort - Marktgemeinde Altenmarkt 11 Abb.4: Ausschnitt Flächenwidmungsplan Gemeinde Altenmarkt 12 Abb.5: Haltestellen des ÖPNV (Bahn und Bus) 13 Abb.6: Bevölkerungsentwicklung 1991 bis Abb.7: Österreichkarte der Realeinkommen = Reale Kaufkraft Abb.8: Salzburgkarte der Realen Kaufkraft Abb.9: Reale Kaufkraft in den Salzburger Bezirken 21 Abb.10: Nahversorgungsgrad einzelner Gemeinden 22 Abb.11: Karte 1, Gesamteinzugsgebiet Mitbewerber mit VFL 27 Abb.12: Karte 2, Gesamteinzugsgebiet mit Anzahl HWS 28 Abb.13: Karte 3, Teileinzugsgebiet 1 mit VFL und Anzahl HWS 29 TABELLEN Tab. 1: Bestand - Planung Warensortiment / Umsatz 14 Tab. 2: Überörtlicher Vergleich der Bevölkerungsentwicklung 17 Tab. 3: Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des Einzugsgebietes 18 Tab. 4: Das Verbraucherpotential im Einzugsgebiet des Planobjektes 19 Tab. 5: Kaufkraftpotential für die Lebensmittelbranche im Einzugsgebiet 23 Tab. 6: Mitbewerber im EZG 26 Tab. 7: Umsatzerwartungen innerhalb des Einzugsgebietes 30 Tab. 8: Kaufkraftabschöpfung und Umsatzerwartung (Werte gerundet) 31 Tab. 9: Umsatzumverteilung innerhalb der (Teil-) Einzugsgebiete 32 Tab. 10: Umsatzumverteilung Gemeindegebiet Altenmarkt (I + II) Seite 4 von 38

5 1 Aufgabenstellung und einzelhandelsrelevanter Rechtsrahmen 1.1 Aufgabenstellung Die bereits bestehende BILLA -Filiale befindet sich in der Marktgemeinde Altenmarkt, KG Altenmarkt auf den Grundstücken Nr. 267, 279/1, 279/3, 279/4 in der Oberndorferstrasse 2 und beabsichtigt eine Erweiterung der gegenständlichen Verkaufsfläche von derzeit 485 m² auf geplante 565m² und ersucht daher um eine Umwidmung der Fläche als Handelsgroßbetrieb mit einer Verkaufsfläche von max. 600 m². Die dafür notwendige Fläche ist teilweise bereits baulich in das Gebäude integriert und wird derzeit als Lager genutzt. Durch Umstrukturierung im Inneren des Gebäudes und einer geringfügigen baulichen Erweiterung sollen bestehende Lagerräume als Verkaufsfläche genutzt werden. Aufgrund der beabsichtigten neuen Gesamtverkaufsfläche ist für das betroffene Grundstück eine Flächenwidmungsplanänderung erforderlich. Gemäß 30 Abs. 1. lit. 10 bzw. 32 Abs. 3 lit. 1 des Sbg. ROG 2009 ist hierfür die Widmungskategorie Gebiet für Handelsgroßbetriebe - Verbrauchermärkte / HG-V beabsichtigt. Die Voraussetzung für eine Widmung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe durch eine Gemeinde ist der Erlass einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gem. 14 Sbg. ROG 2009 durch die Landesregierung. Diese legt fest, ob die Verwendung dieser Flächen vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist. Die Unterlagen für eine Standortverordnung haben Aussagen zum Planungsvorhaben und Standortbereich, zu den Zielen der Raumordnung und Umweltziele mit Bedeutung für die Planung, ggf. eine Struktur mit Umwelterheblichkeitsprüfung und sonstige Auswirkungen zu enthalten. Weiters ist als Grundlage für die Entscheidung eine Untersuchung der Auswirkungen des Vorhabens u.a. auf die Wirtschafts- und Handelsstruktur notwendig, welches Inhalt der gegenständlichen ist. 1.2 Verwaltungsrechtliche Zuordnung und rechtliche Rahmenbedingungen Bundesland: Politischer Bezirk: Gerichtsbezirk: Planungsregion: Gemeinde: Katastralgemeinde: Salzburg St. Johann im Pongau St. Johann im Pongau 9 Ennspongau Marktgemeinde Altenmarkt Altenmarkt Nachbargemeinden: Flachau (W), Radstadt (O), Eben im Pongau (N und W), Untertauern (S und O) 3 Katastralgemeinden: Altenmarkt, Sinnhub, Palfen Das Umwidmungsvorhaben in der Marktgemeinde Altenmarkt wird von den folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen berührt. Details zu den einzelnen Richtlinien sind in der Standortverordnung zum gegenständlichen Vorhaben angeführt und werden daher im Folgenden zum Teil gekürzt wiedergegeben.

6 1.3 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention n von 1991 im Bereich Raumplaa- nung und nachhaltige Entwicklung (Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwick- lung ), BGBl. III Nr. 232/2002 In Bezug auf die Standortwahl von Nahversorgungseinrichtungen sind folgende Aussagen von Relevanz: Artikel 9 Inhalt der Pläne und/oder Programme für Raumplanung und nachhaltige Entwick- lung (3) Siedlungsraum a) Angemessene und haushälterische Abgrenzung von Siedlungsgebieten, einschließlich der Maßnahmen zur Gewährleistung deren tatsächlicher Bebauung, b) Sicherung der erforderlichen Standorte für wirtschaftliche und kulturelle Tätigkeiten, für Versorgung sowie für Freizeitaktivitäten. f) Ausrichtung und Konzentration der Siedlungen an den Achsen der Infrastrukturen des Verkehrs und/oder angrenzend an bestehender Bebauung (5) Verkehr a) Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen und überregionalen Erschließung b) Maßnahmen zur Förderung der Benutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel e) Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots öffentlicher Verkehrsmittel für die ansässige Bevölkerung und für Gäste Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP) Die Marktgemeinde Altenmarkt ist zusammen mit der benachbarten Stadtgemeinde Radstadt als Zentraler Ort der Stufe C. ausgewiesen. Zentrale Orte der Stufe C dienen zur Versorgung mit Gütern und Diensten des höheren Grundbedarfs. Generell sind zur Versorgungsinfrastruktur im LEP folgende Ziele (Z) und Maßnahmen (M) angeführt. D.5.(Z. 1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr. D.5.(Z. 2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen. D.5.(M. 1) Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunktion der Gemeinde gemessen werden. D.5.(M. 5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Berücksichtigung finden Seite 6 von 38

7 1.3.3 Regionales Entwicklungskonzept Pongau Die Gemeinde Altenmarkt ist Teil der Planungsregion Oberer Salzachpongau und dem Regionalverband Pongau zugeordnet, dem sämtliche 25 Gemeinden des Bezirks St. Johann im Pongau angehören. Das Salzburger Raumordnungsgesetz gibt dem Regionalverband Pongau die Möglichkeit, selbst die künftige Entwicklung in der Region zu planen. Dafür sind das Regionale Entwicklungskonzept (RegEK) und das Regionalprogramm als Instrumente der überörtlichen Raumplanung vorgesehen. Im Jahr 2009 wurde das Regionale Entwicklungskonzept Pongau (RegEK) mit dem Ziel erstellt, wesentliche Impulse für die künftige Entwicklung der wirtschaftlich dynamischen Region zu setzen Regionales Entwicklungsprogramm Pongau Das Entwicklungsprogramm Pongau stammt aus dem Jahr 1986 und wurde 2005 mit den zwischenzeitlichen Änderungen neu veröffentlicht. Im Kapitel Handel und Dienstleistungen ist folgendes Ziel formuliert: Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen und gehobenen Bedarfes durch Betriebe und Einrichtungen des Pongaus soll weiter verbessert werde. Dabei sollen die Zentralen Orte mit ihrer Umlandversorgungsfunktion entsprechend entwickelt werden. In besonderem Ausmaß ist auf die Sicherung der Nahversorgung zu achten Salzburger Raumordnungsgesetz gesetz (Sbg. ROG vom ) Das Salzburger ROG 2009 bestimmt im 2 die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, wobei hinsichtlich des Einzelhandels neben der haushälterischen Nutzung von Grund und Boden u.a. auf folgende Ziele hinzuweisen ist: Die Versorgung der Bevölkerung ist in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität sicherzustellen (1) lit.5. Bei der Entwicklung der gewachsenen Lebensräume des Landes entsprechend ihren natürlichen Voraussetzungen, ihrer bisherigen Entwicklung, ihren absehbaren Entwicklungsmöglichkeiten und der Initiative ihrer Bevölkerung ist eine entsprechende Ausstattung der Räume mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten (1) lit. 12. Gemäß 32 Abs. 1 sind Handelsgroßbetriebe Bauten oder Teile von Bauten mit Verkaufsräumen von Betrieben des Handels allein oder zusammen mit solchen des Gewerbes, in denen die in der Anlage 1 festgelegten Gesamtverkaufsflächen überschritten werden. Die Grenzwerte für die Gesamtverkaufsflächen stehen in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Einstufung der Gemeinden, wobei die jeweilige Versorgungsfunktion der Gemeinde berücksichtigt wird. In der Anlage 1 zu 32 Abs. 1 sind die jeweiligen Grenzwerte definiert (vgl. nachfolgende Abb.):

8 Abb.1: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben [Quelle: Salzburger Raumordnungsgesetz, ROG 2009] Für die Gemeinde Altenmarkt gilt für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes ein Grenzwert von 500 m² GVF. Die gegenständlich notwendige Erweiterung der Verkaufsfläche über 500 m² erfordert die Ausweisung der Fläche als Handelsgroßbetrieb für Verbrauchermärkte (HG-V) statt der bisherigen Widmung LK-Ländliches Kerngebiet. Als Verbrauchermärkte gelten Handelsgroßbetriebe, die in ihrem Warensortiment ausschließlich oder überwiegend Lebens- und Genussmittel an Endverbraucher anbieten. ( 32 (3) Z. 1 ROG 2009). 1.4 Ziele der örtlichen Raumplanung Räumliches Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Altenmarkt Für den Hauptort Altenmarkt enthält das REK folgende auf das Vorhaben bezogene Aussagen: Ziele: Sicherung und Ausbau der Versorgung mit Gütern des täglichen und teilweise auch gehobenen Bedarfes sowie mit öffentlichen Dienstleistungen im Markt. Vermeidung unnötiger Verkehrsbelastung Zur Umsetzung dieser Ziele sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Entwicklung der Bereiche beiderseits der B 163 für lärmtolerante markttypische Nutzungen (v.a. Handels- und Dienstleistungseinrichtungen) Das Kap. 6.6 des REK der Marktgemeinde Altenmarkt enthält das Ziel: Sicherung der Nahversorgung, das durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll: Rücksichtnahme bei der Flächenwidmung auf die Strukturverhältnisse im Ort Einrichtung einer Grundversorgung in Zauchensee Seite 8 von 38

9 2 Vorhaben Der bislang bestehende Lebensmittelmarkt der BILLA mit rund 485 m² Verkaufsfläche in der Marktgemeinde Altenmarkt soll zukünftig auf eine Verkaufsfläche von 565 m² erweitert werden. Die vom Umbau betroffenen Grundstücke (GP 279/3, 279/1, 267 und 279/4 KG Altenmarkt befinden sich im grundbücherlichen (anteiligen) Eigentum von folgenden Personen: GP 267 und 279/1 Gabriele Conca-Seer, 5541 Altenmarkt, Hauptstr. 324 Brigitte Seer, 5020 Salzburg, Gabelsbergerstraße 8/10 Michaela Seer, 5020 Salzburg, Sinnhubstraße 10 GP 279/3 und 279/4 Heinrich Langeder, 5541 Altenmarkt, Oberndorferstr. 104 Gabriele Conca-Seer, 5541 Altenmarkt, Hauptstr. 324 Brigitte Seer, 5020 Salzburg, Gabelsbergerstraße 8/10 Michaela Seer, 5020 Salzburg, Sinnhubstraße 10 Die derzeitige Größe des Planungsgebietes beträgt insgesamt m². Ein aktueller Grundbuchauszug ist den Unterlagen zur Standortverordnung beigelegt. Der bereits bestehende Lebensmittelmarkt ist in einem L-förmigen Betriebsgebäude im zentralen Ortsbereich von Altenmarkt untergebracht. Im Vordergrund des Gebäudes bestehen ausschließlich oberirdische PKW-Abstellplätze, die Zu-/Abfahrt erfolgt von Südwesten. Details zu den Planungen zeigen die Pläne der Architekten Scharler & Lautner, 5700 Zell am See, in den Unterlagen zur Standortverordnung. Abb.2: Abgrenzung des Standortes und Grundparzellen [Quelle: SAGIS, April 2014]

10 Die Aufschließung und Erreichbarkeit erfolgt über eine Zufahrt von der B 156, für den ruhenden Verkehr sind derzeit 53 Stellplätze vorgesehen. Im Zuge der Umstrukturierung und des geringfügigen Zubaus wird sich die Stellplatzanzahl auf 52 Parkplätze reduzieren. Das Geschäftsgebäude besteht aus einem L-förmigen Gebäudeteil wobei im vorderen Teil des Erdgeschosses der Verbrauchermarkt eingerichtet ist. Vor dem Verkaufsraum und Haupteingang sowie vor den quer angeordneten Lager- und den Nebenräumen sind Parkplätze mit 53 Stellplätzen für Kunden vorgesehen. Dieser Parkplatz dient gleichzeitig als Zu- /Abfahrt- und Rangierbereich für die LKW-Anlieferung im Osten des Gebäudetracks. Der zusätzliche Bedarf an Verkaufsflächen wird durch die ständig steigende Sortimentsvielfalt im Supermarktsegment und der laufenden Nachfrage der Konsumenten nach neuen Sortimenten begründet. Besonders die Erweiterung der Frischebereiche (Obst/ Gemüse, Frischfleisch, Feinkost, Brot- und Backwaren mit den entsprechenden Nebenräumen) verlangt eine Ausweitung der Verkaufsfläche. Weiters wird mehr Augenmerk auf kundenfreundlichere breite Gänge (Fluchtwege, ungestörtes Einkaufen) gelegt Seite 10 von 38

11 2.1 Standortbeschreibung und bewertung Makrostandort Marktgemeinde Altenmarkt Der Standort des Erweiterungsvorhabens befindet sich im (Enns-) Pongau im Salzburger Land, östlich der Bezirkshauptstadt St. Johann in der Marktgemeinde Altenmarkt, einer Gemeinde in der Sportregion Ski amadè. Altenmarkt-Zauchensee liegt an der Abzweigung der Tauernautobahn und der Landesbundesstraße B 163 Richtung Wagrain, St. Johann i.pg. und der Landesbundesstraße B 320 Richtung Radstadt, Schladming bzw. Richtung Untertauern und Tamsweg. Die Nachbargemeinden Flachau (im W und S) und Untertauern (im O und S) sind tw. durch die hoch aufragenden, nord-süd verlaufende Gebirgszüge der Radstädter Tauern getrennt. Richtung Norden grenzt die Gemeinde an Eben. Abb.3: Makrostandort - Marktgemeinde Altenmarkt [Quelle: SAGIS, April 2014] Standort und Flächenwidmung Die bestehende BILLA Filiale mit einer Verkaufsfläche von 485 m² ist derzeit mit der Widmung Ländliches Kerngebiet LK versehen. Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Apotheke, Zimmerei sowie einem Sportfachgeschäft, integriert in das dicht bebaute Ortszentrum und angrenzend an eine Wohnnachbarschaft. Im fußläufigen Naheinzugsgebiet von 500 m des Unternehmens sind über 750 Hauptwohnsitze gemeldet, in einem Umkreis des BILLA-Lebensmittelmarktes von 300 m befinden sich bereits über 500 Hauptwohnsitze.

12 Abb.4: Ausschnitt Flächenwidmungsplan Gemeinde Altenmarkt [Quelle: SAGIS, Juli 2014) Die Lage inmitten des Ortszentrums von Altenmarkt bedingt eine gewisse Dichte an Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen in der Nachbarschaft des BILLA Lebensmittelmarktes (Richtung Osten: Zimmerei, Richtung Süden Apotheke, Richtung Westen Einzelhandel Sportbekleidung, Richtung Norden EW-Erweitertes Wohngebiet ). Wie im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Altenmarkt (siehe Abb.4) erkennbar ist, befindet sich außer der zentralen Kerngebietswidmung LK südlich des Standortes gegenüber der B 163 eine Sonderfläche Tankstelle. Im südlichen und nördlichen Anschluss an das von Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben bestückte Ortszentrums (und des BILLA Standortes) schließen Flächen der Wohngebietswidmung EW an. Auf der zur Umwidmung vorgesehenen Fläche besteht eine Nutzungsbeschränkung der 30 kv Salzburg AG (GP 267). Am westlichen Rand des Ortszentrums (der LK Widmung) wurde mit eine Erweiterung der C&C Markt AG verordnet (HG-C m²). Nicht weit davon entfernt in einer Distanz von etwa 700 m auf der südlichen Straßenseite der B 163 befindet sich eine Widmung für einen Handelsgroßbetrieb der Kategorie Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von 842 m². Die Durchmischung von vorwiegend Handels- und Dienstleistungsbetrieben beiderseits der B 163 und entlang der Oberndorfer Straße weisen auf die Zentrumsfunktion von Altenmarkt hin, die von regionaler Bedeutung ist Verkehrsanbindung Die Erreichbarkeit der Marktgemeinde Altenmarkt mittels MIV erfolgt zum Einen über die A 10 der Tauernautobahn von Osten. Von Westen und damit von St. Johann im Pongau über die Wagrainer Straße B 163, der Standort selbst ist im Ortszentrum durch eine Abzweigung von der B 163 aufgeschlossen und angebunden Seite 12 von 38

13 Die Erreichbarkeit mittels öffentlicher Verkehrsmittel ist durch den SVV (Linie 525 Richtung Bischofshofen, St. Johann, Flachau, der Linie 521 Richtung Eben und Filzmoos und der Linie 522 Richtung Radstadt) möglich. Die Bushaltestellen sind in unmittelbarer Nähe des Lebensmittelmarktes situiert. Altenmarkt liegt an der Ennstalbahn, welche die Fernverkehrsverbindung zwischen Graz und Salzburg /Innsbruck ermöglicht. Die Bahnhaltestelle ist allerdings über 1 km von der BILLA Filiale entfernt Neben einer guten Erreichbarkeit durch den MIV und des ÖPNV ist auch eine sehr gute Anbindung durch Rad- und Fußgängerwege im Ortszentrum gegeben. Abb.5: Haltestellen des ÖPNV (Bahn und Bus) [Quelle: SAGIS, Juli 2014)

14 3 Geplante Sortimentsstruktur sowie Umsatzerwartungen des Planobjektes Die derzeitig genehmigte Verkaufsfläche der BILLA - Lebensmittelfiliale im Ausmaß von 485 m² ist vorwiegend für Produkte des kurzfristigen und täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Kosmetikprodukte etc.) vorgesehen. Mit dem Antrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche um 80 m² auf etwa 565 m² werden sich v.a. Änderungen in der Präsentation des Warenangebotes ergeben, die grundsätzliche Warenpalette bleibt bestehen. Im Wesentlichen sind eine Steigerung der Sortimentsvielfalt, eine Erweiterung des Frischebereiches und eine attraktivere Gestaltung der Zwischenräume und breitere Gänge vorgesehen. In der folgenden Tabelle ist die bestehende und geplante Sortimentsstruktur mit den entsprechenden Anteilen je Warengruppe angeführt sowie die einzelhandelsrelevanten Kennzahlen, jeweils bezogen auf die bestehende und geplante Verkaufsfläche. Tab. 1: Bestand - Planung Warensortiment / Umsatz [Qu: BILLA 2013] Die Gesamtumsatzleistung des BILLA - Lebensmittelmarktes liegt bei der bestehenden Gesamtverkaufsfläche mit 485 m² bei ca. 4,98 Mio. pro Jahr. Nach der Erweiterung wird eine Steigerung auf ca. 5,72 Mio. erwartet. Mit der Flächenerweiterung von 80 m² wird konzernseitig mit einer Umsatzsteigerung von 15 % gerechnet. Erfahrungswerte anderer Verkaufsflächenvergrößerungen mit vergleichbarem Flächenausmaß zeigen, dass das aus der Erweiterung resultierende Umsatzwachstum deutlich unterproportional zum Flächenwachstum ist. Dies ist überwiegend damit begründet, dass es im Zuge solcher Erweiterungen zumeist zu keiner maßgeblichen Änderung oder Erweiterung im Sortimentsbereich kommt, sondern vordergründig der Schaffung einer kundengerechteren sowie zeitgemäßen und modernen Gestaltung der Verkaufsfläche dient und damit eine steigende Attraktivierung des Standortes erzielt werden kann Seite 14 von 38

15 4 Einzugsgebiet und Verbraucherpotential rpotential 4.1 Einzugsgebiet Das Einzugsgebiet eines stationären Einzelhandelsgeschäftes ist in der Regel regional oder lokal beschränkt und lässt sich in überschaubaren Teilmärkten darstellen, über die sich spezielle und weiterführende Informationen gewinnen lassen. Die regionale oder lokale Zuordenbarkeit von Daten der amtlichen Statistik erweist sich jedoch als problematisch, wenn sich das Einzugsgebiet des Handelsbetriebes nicht mit den Verwaltungsgrenzen deckt, wofür das statistische Material in der Regel zur Verfügung steht. Die statistischen Daten zur Bevölkerungssituation werden daher im Einzugsgebiet durch eine rasterbasierende GIS-Analyse ergänzt. Rastereinheiten ermöglichen gegenüber den Verwaltungsgliederungen eine Anpassung an regionalstatistische Aufgabenstellungen und Raumgrößen und verringern daher die Abhängigkeit von administrativen Grenzen und entsprechendem Datenmaterial. Für den Stand und die Entwicklung der Wohnbevölkerung der Gemeinden im Untersuchungsraum sind die aktuell zugänglichen Daten der Statistik Austria 2013 für die Ermittlung der Hauptwohnsitze in die Berechnungen eingeflossen. Das Einzugsgebiet für die Erweiterung bzw. die Neuerrichtung wurde auf Basis der Verkehrserschließung definiert, wobei der Standort hinsichtlich seines Einzugsgebietes stark von den Erhebungen der Niederen Tauern bestimmt ist. Die Festlegung der Teileinzugsgebiete erfolgte auf Grundlage von Berechnungen mittels eines digitalen Straßengraphen, welche die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit des Nahversorgerstandortes aufgrund folgender Kriterien darstellt. Die Begrenzung des Naheinzugsgebiet bzw. Teileinzugsgebietes I (TEZG I) geht von einer fußläufigen Erreichbarkeit des geplanten Nahversorgers innerhalb von 500 m bei einer Gehgeschwindigkeit von 5 km/h zum Standort des Vorhabens durch den Kunden aus. Dabei werden alle Straßentypen berücksichtigt. Das Naheinzugsgebiet umfasst die Wohn- und Betriebsgebiete in der Nachbarschaft und damit einen Teil des Ortszentrums von Altenmarkt. Die Ausdehnung des sekundären und tertiären Einzugsgebietes wird unter der Annahme der Erreichbarkeit binnen 5 und 10 PKW-Minuten bei Fahrgeschwindigkeiten die dem jeweiligen Straßentyp und der Verkehrssituation angepasst sind, ermittelt. Die Wegklassifikation entspricht jener der OpenStreetMap, die Geschwindigkeiten basieren auf Erfahrungswerten und wurden einem innerstädtischen Stadtverkehr angepasst. Dabei kommen Durchschnittsgeschwindigkeiten zum Einsatz, die das Verkehrsaufkommen, Ampelzeiten etc. bestmöglich berücksichtigen. Folgende Klassifizierungen liegen dabei den Routenberechnungen zu Grunde: 10 km/h: Baustellen Verkehrsberuhigter Bereich/Wohnstraßen Wirtschafts-, Feld- oder Waldwege Allgemeine schmale Straßen und Gassen 20 km/h: Straßen an und in Wohngebieten

16 Straßen unbekannter Klassifikation Innerstädtische Vorfahrtsstraßen Öffentlich befahrbare Nebenstraßen, z.b. Gemeindestraßen 30 km/hlandesstraße, im Stadtbereich 40 km/h Bundesstraße im Stadtbereich 70 km/h Autobahn im Stadtbereich Die räumliche Ausdehnung des sekundären Marktgebietes (TEZG II) schließt die Landesstraße zwischen Eben und Radstadt mit ein und reicht bis zum Autobahnanschluss Abfahrt Radstadt, westlich bis zur Ortschaft Reitdorf kurz vor den Liften der Bergbahnen Flachau und südlich bis nach Zauchensee. Das rechnerisch ermittelte tertiäre Einzugsgebiet (TEZG III) dehnt sich südlich bis zur Gemeinde Flachau aus, nördlich und östlich umfasst es Siedlungsbereiche von Eben und Radstadt. Die graphisch maßstabsgetreue Darstellung des gesamten Einzugsgebietes und der Abgrenzung seiner einzelnen Teileinzugsgebiete erfolgt in Kap. 0 in Verbindung mit der Lagedarstellung der Mitbewerber. 4.2 Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet Laut Volkszählungsergebnis 2001 lebten zum Stichtag Einwohner in der Gemeinde Altenmarkt. Innerhalb von zehn Jahren stieg diese um rund weitere 7 % und lag somit bei der letzten Registerzählung im Jahr 2011 bei Einwohnern. Zusätzlich dazu waren im Jahr Nebenwohnsitze gemeldet. Das starke Bevölkerungswachstum der vorhergehenden Jahre, von 10 % in den Jahren 1981 bis 1991 und von über 14% zwischen 1991 und 2001, konnte seither nicht mehr erreicht werden Altenmarkt Abb. 4.1: Bevölkerungsentwicklung der Marktgemeinde Altenmarkt (absolut) [Quelle: Statistik Austria; REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH] Seite 16 von 38

17 Im überörtlichen Vergleich liegt die Marktgemeinde bereits seit den 70er Jahren stets über dem durchschnittlichen Bevölkerungswachstum des Landes Salzburg und des Bezirkes Sankt Johann im Pongau. Das Bevölkerungswachstum wird sowohl durch eine hohe Geburtenrate von 3,9% im Zeitraum , als auch durch eine positive Wanderungsbilanz von 3,1 % begründet. 40,00% 35,00% 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% Altenmarkt Politischer Bezirk Bundesland 5,00% 0,00% Abb. 4.2: Bevölkerungsentwicklung im überörtlichen Vergleich (relativ) [Quelle: Statistik Austria; REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH] Bevölkerung Altenmarkt abs rel. Politischer Bezirk abs rel. Bundesland abs rel ,72% ,59% ,13% ,57% ,17% ,65% ,32% ,19% ,18% ,88% ,74% ,06% ,45% ,22% ,83% ,00% ,34% ,67% Tab. 2: Überörtlicher Vergleich der Bevölkerungsentwicklung [Quelle: Statistik Austria; REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH] Ende des Jahres 2011 waren in Altenmarkt Haushalte gemeldet. Bei einer Bevölkerungszahl von (Stand 2011) ergibt sich eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,67 Personen, welches vergleichsweise größere Haushalte als die Durchschnittswerte im Land Salzburg (2,33 Pers.) und im Bezirk Zell am See (2,49 Pers.) präsentieren.

18 WOHNBEVÖLKERUNG - Hauptwohnsitze Gemeinden n im Einzugsgebiet Änderung Altenmarkt ,5% Eben ,7% Flachau ,3% Wagrain ,2% Radstadt ,5% Hüttau ,6% Summe ,9% Tab. 3: Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des Einzugsgebietes [Quelle: Statistik Austria; REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH] Die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Einzugsgebiet stellt sich großteils sehr positiv dar. Insgesamt stieg die Anzahl der Hauptwohnsitze um 14,9% im 20-jährigen Zeitraum von 1991 bis Die Gemeinde Wagrain weist im Vergleich mit 2,2% einen deutlich geringeren Zuwachs und die Talschlussgemeinde Hüttau einen negativen Trend auf. Die Marktgemeinde Altenmarkt selbst konnte seit 1991 in Summe einen Zuwachs von über 22 % verbuchen Abb.6: Bevölkerungsentwicklung 1991 bis 2011 [Qu.: Statistik Austria, Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH] 4.3 Verbraucherpotential in den Teileinzugsgebieten Die Gemeinden des Einzugsgebietes wie auch die Standortgemeinde selbst befinden sich in der Nachbarschaft der Tourismusregion St. Johann im Pongau (Alpendorf) in Verbindung mit der Skiregion Flachau, der Salzburger Sportwelt, liegen damit in der Skiwelt àmade und weisen sowohl Sommers als auch im Winter hohe Nächtigungszahlen auf, welche zumindest zu einem Teil als Verbraucherpotential berücksichtigt werden könnten. Aufgrund der Lage des Erweiterungsobjektes im zentralen Ortskern wird die Bedeutung als Nahversorgungsstandort Seite 18 von 38

19 höher eingeschätzt als die Versorgungsfunktion für den Tourismus und dies nur als potentielles Verbraucherpotential betrachtet. Für die Ermittlung des Verbraucherpotentials innerhalb der einzelnen Teileinzugsgebiete (TEZG) wurden die Hauptwohnsitze in Form von Rasterdaten den räumlichen Analysen zu Grunde gelegt und entsprechend der zeitlichen Erreichbarkeit des geplanten Standortes differenziert nach den einzelnen Raumeinheiten (TEZG) wie in Kap. 4.1 beschrieben, ermittelt. Verbraucherpotential BILLA Altenmarkt Hauptwohnsitze 2013 Teileinzugsgebiet I 752 Teileinzugsgebiet II Teileinzugsgebiet III Gesamtes EZG (Zone I-III) I III) Tab. 4: Das Verbraucherpotential im Einzugsgebiet des Planobjektes [Quelle: Statistik Austria 2014, Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH] In Summe ist innerhalb des ermittelten gesamten Einzugsgebietes mit einem Verbraucherpotential von rund Personen zu rechnen. Bislang unberücksichtigt blieben die Beschäftigten, genauso wie die Pendler. 5 Allgemeine Entwicklung der Kaufkraft im Bundesland Salzburg 5.1 Kaufkraftindex in den Gemeinden n des Einzugsgebietes Der Kaufkraftindex gibt das Kaufkraftniveau pro Haushalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Normwert = 100) an und erlaubt eine fundierte Beurteilung der regionalen Einkommens- und Wohlstandsunterschiede. Beträgt der Kaufkraftindex pro Haushalt einer Gebietseinheit zum Beispiel 94, so liegt er leicht unterhalb des Durchschnitts die Einwohner in dieser Region verfügen dann im Mittel über 94 Prozent der durchschnittlichen Kaufkraft. Die bundesweiten Erhebungen der OGM (Gesellschaft für Marktforschung, Wien) berücksichtigen neben den Einkommensstrukturen (am Wohnort) die in der entsprechenden Region gegebenen Lebenshaltungskosten und weisen damit die reale Kaufkraft für das Jahr 2008 aus. Daraus ist ersichtlich dass Kärnten und die Steiermark unter dem Durchschnitt liegen. Mit deutlichem Abstand folgen die teuren Bundesländer Salzburg und Vorarlberg. Wegen niedriger Einkommen und überdurchschnittlicher Preise ist Tirol das kaufkraftschwächste Bundesland. Niederösterreich ist dank weiterhin hoher Einkommen und niedriger Preise das kaufkraftstärkste Bundesland. Wien hat wegen sinkender Einkommen seine Spitzenposition seit 2005 abgeben müssen. Oberösterreich liegt dank guter Einkommen im Österreich- Schnitt knapp vor dem Aufsteiger Burgenland (vgl. folgende Abb.).

20 Abb.7: Österreichkarte der Realeinkommen = Reale Kaufkraft 2008 [Qu.: OGM, 2009] Auf Landesebene zeigt sich ein deutliches Nord-Süd Gefälle mit einem kaufkraftstarken Norden und einem kaufkraftschwachen Süden, mittlere Kaufkraftlagen fehlen weitgehend. Die Bezirke des Salzburger Zentralraumes bleiben auch bei der realen Kaufkraft vorne, allerdings schrumpft der Abstand zwischen Stadt und umgebenden Bezirk durch die Berücksichtigung der Preise beträchtlich. Abb.8: Salzburgkarte der Realen Kaufkraft 2008 [Qu.: OGM, 2009] Im Salzburger-Schnitt bei der Kaufkraft liegt Hallein, günstige Preise ermöglichen im Vergleich zu den Einkommen einen Zugewinn von fast einem Indexpunkt bei der Kaufkraft. In einer dritten Gruppe sind Sankt Johann und Zell am See. Hier liegt die Kaufkraft bei etwa 90% des Landesschnittes. Tendenziell weist der Bezirk St. Johann im Pongau deutlich niedrige durchschnittliche Einkommen im Vergleich zu den anderen Bezirken des Landes Salzburg Seite 20 von 38

21 auf. Die starke Tourismus- und Dienstleistungsorientierung der Bezirke Sankt Johann und Zell am See führt jedoch auch zu etwas höheren Selbständigen - Einkommen (Hotelbesitzer etc.) und damit zu einem Anstieg der Gesamteinkommen im Vergleich zu den Lohnsteuereinkommen. Wie viele touristisch geprägte Bezirke weist vor allem Zell am See aber auch St. Johann eine sehr ungleiche Einkommensverteilung auf (hohe Teilzeitquote, hoher Anteil an saisonal Beschäftigten und gering entlohnten Hilfsdiensten). Dies drückt den Einkommensschnitt. Diesem steht eine stabile Gruppe an Erwerbstätigen im Einkommensmittel gegenüber, die maßgeblich für die Mediandaten sind. Abb.9: Reale Kaufkraft in den Salzburger Bezirken [Qu.: OGM, 2009] 5.2 Kaufkraftbindung und Versorgungsgrad im Einzugsgebiet Aus der Grundlagenuntersuchung des Ecostra Institutes zusammengefasst in der Broschüre Einzelhandel und Nahversorgung, herausgegeben vom Amt der Salzburger Landesregierung, geht auch hervor, dass hinsichtlich des Versorgungsgrades der Bevölkerung (durch eine ausgewogene Nahversorgungsstruktur), die Ausstattung der Marktgemeinde Altenmarkt mit Lebensmittelgeschäften über 75 % liegt und diesbezüglich eine sehr gute Versorgung mit Lebensmittelgeschäften (Stand April 2011) vorhanden ist. Die relevanten Nachbargemeinden Eben und Untertauern (25-40 %), Radstadt und Flachau (40 50 %) weisen gemäß dieser Untersuchung sehr unterschiedliche Versorgungsgrade auf. Untersuchungen und aktuelle Aussagen zur örtlichen Bindungsquote und zu Kaufkraftzu- und abflüssen im Lebensmittelsektor liegen nicht vor. Allgemeine Angaben zur Kaufkraftbindung in Altenmarkt liegen gemäß der CIMA Austria bei 75 %. Als Maßstab für die Versorgungsqualität eines zentralen Ortes kann ab einer Kaufkrafteigenbindung von weniger als 75 % die Versorgungsfunktion des Einzugsbereiches nicht mehr ausreichend gewährleistet werden. Eine regionale Bedeutung der Standortgemeinde hinsichtlich der Versorgungsfunktion der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist, aufgrund der zentralen Lage zwischen weniger gut ausgestatteten Gemeinden durchaus vorstellbar und entspricht einem Ort mit der Zentralitätsstufe C

22 Abb.10: Nahversorgungsgrad einzelner Gemeinden [Qu.: Amt der Salzburger Landesregierung, 2011] Die ermittelten Verkaufsflächen der lebensmittelrelevanten Branchen mit rund m² in Altenmarkt ergeben bei Hauptwohnsitzen eine lebensmittelrelevante Versorgung von 0,6 m² Vkfl./Einwohner. Die gebundene Kaufkraft (bei Lebensmittel) spiegelt den Anteil der örtlichen Kaufkraft wieder, der auch tatsächlich in der Gemeinde ausgegeben wird. Angaben aus aktuellen Untersuchungen zur Kaufkraftbindung in der Gemeinde Altenmarkt liegen jedoch nicht vor. Befragungen von Interessensvertretungen über Ziele und deren Bedeutung im Rahmen der intermodalen Verkehrsplanung im Ennstal wiesen unisono den Wunsch nach einer verstärkten Kaufkraftbindung in den jeweiligen Gemeinden wie auch über sämtliche Interessensgruppen hinweg auf. 5.3 Kaufkraftpotenziale des Einzugsgebietes Den Kennzahlen der BILLA AG zu Folge liegt die örtlich lebensmittelrelevante Kaufkraft in der Gemeinde Altenmarkt bei pro Einwohner bzw. bei pro Haushalt. Ausgehend von der Annahme, dass sich der eher unterdurchschnittliche Wert der realen Kaufkraft im Bezirk St. Johann im Pongau auch auf die lebensmittelrelevante Kaufkraft auswirkt, ist den Ermittlungen des Kaufkraftpotentials im Einzugsgebiet diese jährlich lebensmittelrelevante Kaufkraft von /Person zu Grunde gelegt. Bei einem ermittelten Verbraucherpotential (nur Hauptwohnsitze) von rund Personen im gesamten Einzugsgebiet wird daher von einem lebensmittelrelevanten Kaufkraftpotential von 21,8 Mio. auszugehen sein. Davon sind etwa 7 % auf das fußläufig erreichbare Naheinzugsgebiet, 27 % auf das Teileinzugsgebietes II und die restlichen 66 % der lebensmittel Seite 22 von 38

23 relevanten Kaufkraft auf die Bereiche des Teileinzugsgebietes III entsprechend der Abgrenzungsmethodik verteilt (vgl. folgende Tabelle). Binnen eines Umkreises von 300 m weist der Standort 500 Hauptwohnsitze auf, binnen 500 m fußläufiger Entfernung sind über 750 Hauptwohnsitze gemeldet, womit anschaulich die Nahversorgerfunktion durch den Lebensmittelmarkt gegeben ist. (Teil-) Einzugsgebiet Teileinzugsgebiet I (500 m fußläufig) Teileinzugsgebiet II (5 PKW-Min.) Teileinzugsgebiet III (10 PKW-Min.) Verbraucherpotential (HWS 2014) Kaufkraft bezogen auf die jeweiligen Einzugsgebiete in Tsd. Relativer Anteil der Kaufkraft am gesamten Einzugsgebiet in % , , ,3 Gesamtes EZG (Zone I-III) Tab. 5: Kaufkraftpotential für die Lebensmittelbranche im Einzugsgebiet [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH)

24 6 Die einzelhandelsrelevante Wettbewerbssituation und Angebotsstruktur im Einzugsgebiet Die Versorgungsstruktur des Einzugsgebietes für die Erweiterung des BILLA Lebensmittelmarktes wird im Folgenden anhand des aktuellen Bestandes und seinen wesentlichen Merkmalen wie der Größe der Verkaufsfläche und der Vielfalt des Warenangebots dargestellt. Für die Wettbewerbs konnte im gesamten Einzugsgebiet auf Bestandsdaten des Amtes der Salzburger Landesregierung zurückgegriffen werden und mit eigenen Beobachtungen ergänzt werden. Aufgrund der größten Wettbewerbsintensität das aktuelle Vorhaben betreffend, fließen in die Betrachtungen ausschließlich Lebensmitteleinzelhändler (Voll- und Teilnahversorger) mit ihren jeweiligen Verkaufsflächenanteilen ein. Auf Basis der Grundlagendaten konnte eine Verortung der relevanten Mitbewerber differenziert nach ihrem jeweiligen Angebot und ihrer Größe bzw. Kategorie (Teilnah-/Vollversorger bis und über 499 m²) stattfinden und mittels GIS planlich dargestellt werden (vgl. Abb.11 und Abb.12). 6.1 Bestehende Einzelhandelsstruktur in den Teileinzugsgebieten Teileinzugsgebiet I Das Handelsangebot der wettbewerbsrelevanten Branchen im Teileinzugsgebiet I (TEZG I) beschränkt sich im Lebensmittelsektor auf die bestehende BILLA Filiale mit einer Verkaufsfläche von 485 m² und zwei Filialen der SPAR mit jeweils 450 m². Eine Berücksichtigung der bestehenden Verkaufsflächen der BILLA findet seine Begründung in der Tatsache, dass diese Flächen bereits länger als 5 Jahre in Nutzung sind und somit keine Notwendigkeit der Zusammenrechnung der zusätzlichen Verkaufsfläche (wie für einen Neubau) gegeben ist. Die beiden SPAR Filialen befinden sich in einer Distanz von 350 m resp. 500 m, zwei weitere Bäcker und ein Metzger runden das Versorgungsangebot ab. Mit einer gesamten Verkaufsfläche von m² und 752 Hauptwohnsitzen stehen etwa 0,5 m²/verbraucher zur Verfügung Teileinzugsgebiet II Das Teileinzugsgebiet II (TEZG II) umfasst im Wesentlichen den Siedlungsbereich der Marktgemeinde Altenmarkt sowie die nördlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Flachau. Neben einer Bäckereifiliale besteht hier als einziger Vollversoger eine M-Preis Lebensmittelfiliale mit 800 m². Die Verkaufsflächenausstattung des TEZG II umfasst 815 m² Verkaufsflächen im Lebensmittelsektor bei einer Bevölkerungsanzahl von Hauptwohnsitzen (0,26 m²/verbraucher) Teileinzugsgebiet III Das Teileinzugsgebiet III umfasst die Siedlungsbereiche von Teilen der Gemeinde Flachau, Eben und Radstadt. Die Gemeinden Flachau wie auch Radstadt verfügen beide über ein umfangreicheres Warenangebot mehrerer Vollversorger, während in der Gemeinde Eben im Pongau neben einigen Teilnahversorgern (2 Bäcker, 1 Metzger) ein SPAR-Markt die Nahversorgung gewährleistet Seite 24 von 38

25 Das dem Planungsobjekt nächstgelegene großflächige Einkaufzentrum mit der Widmung handelsgroßbetrieb - HG (Verordnung von ) ist ein C & C Markt und befindet sich in etwa 500 m Entfernung innerhalb der Gemeindegrenze von Altenmarkt im Pongau. Über die Gemeindegrenze hinaus ist erst wieder in Radstadt ein HG E (BILLA /BIPA /KIK) als Einkaufszentrum ausgewiesen und in der Gemeinde Flachau ein SPAR Lebensmittelmarkt als HG V, Verbrauchermarkt gewidmet. Beide Standorte sind zwischen 5 und 6 km entfernt. Die Notwendigkeit, die Kaufkraftbindung vor Ort durch ein vielfältiges Angebot sowie durch die Entwicklung attraktiver Nahversorger mit einer entsprechenden Angebotsvielfalt zu erhöhen und damit die Orte und ihre Nahversorgungsfunktion zu stärken dient auch dazu, die Zentralisierung und die Kaufkraftabflüsse in Mega-Standorte zu reduzieren und den Konsum regionaler Produkte zu fördern. Das gesamte Einzugsgebiet verfügt über 27 Mitbewerber unterschiedlicher Größenkategorien mit einer gesamten Verkaufsfläche von m². Die folgende Auflistung zeigt die in den einzelnen Teileinzugsgebieten ansässigen Unternehmen der Lebensmittelbranche und sind in die Kategorien Teilnahversorger (z.b. Bäcker, Metzger) sowie Vollversorger < 500 m² und Vollversorger ab 500 m² differenziert. MITBEWERBER VERKAUFSFLÄCHEN IN m² Mitbewerber nach Typ /EZG und Teilnah- Vollversorger Vollversorger Gesamte Verkaufs- Gemeinde versorger bis 499 m² ab 500 m² fläche in m² TEZ I Altenmarkt im Pongau Billa Bäckerei Haidl Schitter Fleisch- und Wurstwaren Spar Moosbrugger Bäckerei Habersatter Spar Moosbrugger Fil TEZ II Altenmarkt im Pongau M-Preis Warenvertriebs GmbH Bäckerei Habersatter Fil TEZ III Eben im Pongau Metzgerei Steiner Sparmarkt Gsenger Vinothek Steiner Bäckerei Wieser Eder Bäckerei KG Flachau MPreis PENNY Markt SPAR-Markt Inh Schitter Josef KG Radstadt Billa

26 Fleischerei Krallinger Fleischhauerei Ladinger Hofer MPreis Penny Spar Warter Elisabeth Bäckerei Kirchgasser Bäckerei Gerhardt Bäckerei Lasser Gesamte Verkaufsfläche nach Versorgertyp in m² Tab. 6: Mitbewerber im EZG [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH; Amt der Salzburger Landesregierung 2013) Folgende Abbildungen (Abb.11, Abb.12 und Abb.13) stellen die Abgrenzung der Einzugsgebiete inkl. der Lage der Mitbewerber und der Siedlungsbereiche (Hauptwohnsitze) dar Seite 26 von 38

27 Abb.11: Karte 1, Gesamteinzugsgebiet Mitbewerber mit VFL

28 Abb.12: Karte 2, Gesamteinzugsgebiet mit Anzahl HWS Seite 28 von 38

29 Abb.13: Karte 3, Teileinzugsgebiet 1 mit VFL und Anzahl HWS

30 6.2 Projektrelevante Umsatzerwartungen im Einzugsgebiet Der allgemein durchschnittlich zu erwartende Brutto-Jahresumsatz pro m² Verkaufsfläche für den Lebensmitteleinzelhandel beträgt lt. der KMU-Forschung Austria Studie Erfahrungswerte belegen jedoch, dass der kleinflächige Einzelhandel im Durchschnitt über eine geringere Verkaufsflächenproduktivität verfügt. Der durchschnittlich zu erwartende Umsatz pro m² Verkaufsfläche für Verbrauchermärkte bzw. Vollversorger mit größeren Verkaufsflächen liegt vermutlich wesentlich höher als dies Teilnahversorger wie Bäcker oder Metzger umzusetzen vermögen. Über das gesamte Einzugsgebiet von Altenmarkt hinweg wurde für die Ermittlung der Umsatzumverteilung ein durchschnittlicher Umsatz über alle Anbietergruppen hinweg von 4.600/m² angenommen. Obwohl die BILLA Filiale in Altenmarkt eine wesentlich höhere Umsatzerwartung angibt, wird aufgrund der sehr unterschiedlichen Anbieterstruktur und der damit zu erwartenden Differenzen bei den Umsatzwerten von einer eher minimalistischen Umsatzerwartung bezogen auf die Verkaufsfläche ausgegangen. Auf Basis der statistischen Kennzahl und der projektrelevanten Verkaufsflächenausstattung des gesamten Einzugsbereiches ist von einer Umsatzprognose in Höhe von 34,8 Mio. auszugehen. Innerhalb des fußläufigen Naheinzugsgebietes (500 m) mit der bestehenden BILLA Filiale und den beiden SPAR Lebensmittelmärkten sowie den drei Teilnahversorgern wird ein prognostizierter Umsatz von rund 6,7 Mio. erreicht, im Teileinzugsgebiet II werden voraussichtlich etwa 3,75 Mio. und im weiteren Einzugsgebiet III würden auf Basis der durchschnittlichen Umsatzprognose 24,3 Mio. erwirtschaftet. Folgende Tabelle spiegelt die Verteilung der projektrelevanten Verkaufsflächen und prognostizierten Umsatzwerte unter o.g. Annahmen wieder: (Teil-) ) Einzugsgebiet Verkaufsflächen in m² Umsatzprognose in Tsd. Teileinzugsgebiet I Teileinzugsgebiet II Teileinzugsgebiet III Gesamtes EZG (Zone I-III) I III) Tab. 7: Umsatzerwartungen innerhalb des Einzugsgebietes [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH] Es wird angenommen, dass sich der modellhafte Charakter der Angaben zur Flächenproduktivität nicht auf alle Anbieter einheitlich übertragen lässt. Einzelne Unternehmen, v.a. Vollversorger mit großer Verkaufsfläche wie auch der bestehende BILLA Lebensmittelmarkt werden die prognostizierten Werte bei Weitem überschreiten, einige Teilnahversorger werden diese Flächenproduktivität möglicherweise jedoch nicht erreichen Seite 30 von 38

31 7 Auswirkungen des Vorhabens auf die Versorgungsstruktur im Einzugsgebiet 7.1 Umsatzherkunft und Kaufkraftabschöpfungsquoten im abgegrenzten Einzugsgebiet und seinen Teilzonen Die Umsatzherkünfte eines Marktes können durch die sog. Kaufkraftabschöpfungsquote dargestellt werden. Das Marktpotential in den einzelnen Teileinzugsgebieten wird dabei in ein Verhältnis zum Kaufkraftvolumen gesetzt, welches die Eigenbindung und die Kaufkraftzuund -abflüsse jedoch noch nicht berücksichtigt genau so wenig wie den voraussichtlichen Anstieg des Kaufkraftvolumens bzw. die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung. Gemäß dem ermittelten Verbraucherpotential (vgl. Kap. 4.3) ist im Einzugsgebiet des Planobjektes von einem Kaufkraftvolumen für den relevanten Lebensmittelbedarf in Höhe von etwa 21,8 Mio. auszugehen. In die weiteren Berechnungen ist das jeweilige Kaufkraftpotential, differenziert nach den einzelnen Teileinzugsgebieten, eingeflossen. Die Einschätzung der Kaufkraftabschöpfung erfolgte u.a. auf Basis der Filialberichte der BILLA Filiale. Für den Standort in Altenmarkt ist eine durchschnittliche monatliche Abschöpfung von 33 % für das Naheinzugsgebiet im Umkreis von 500 m fußläufiger Entfernung angegeben. Aufgrund der guten Anbieterstruktur im fußläufigen Naheinzugsgebiet ist die relativ geringe Abschöpfungsquote trotz der dichten Wohnbebauung und des hohen Verbraucherpotentials erklärbar. Um die durch das Vorhaben auszulösenden Kaufkraftbewegungen zu beurteilen, ist der nach der Verkaufsflächenvergrößerung neu zu erwartende Umsatz heranzuziehen. Das aus der Verkaufsfläche resultierende zusätzliche Umsatzpotential wird für den Einzelhandelsbetrieb auf rund 0,75 Mio. eingeschätzt. Dieser wettbewerbswirksame Umsatz ist gegenüber dem bestehenden Umsatz im gesamten Einzugsgebiet, insbesondere innerhalb der Marktgemeinde Altenmarkt als Umsatzumverteilungsquote abzuschätzen. Kaufkraft bezogen auf die Teileinzugsgebiete in Tsd. Marktanteil in % inkl. Erweiterung Umsatz in Tsd. Bestand Planobjekt (Erweiterung) Gesamt Teileinzugsgebiet I Teileinzugsgebiet II Teileinzugsgebiet III Gesamtes EZG Tab. 8: Kaufkraftabschöpfung und Umsatzerwartung (Werte gerundet) [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2014] Die örtliche Bindungsquote der lebensmittelrelevanten Kaufkraft in Altenmarkt dürfte konträr zur allgemein niedrigen Kaufkraftbindung (vgl. Kap. 5.2) aufgrund der speziellen örtlichen Standorteigenschaften relativ hoch sein. Diese Entwicklung sollte beibehalten und gestärkt werden, um Kaufkraftabflüsse in den Großraum von St. Johann i.pg. bzw. von Salzburg zu vermeiden. Durch eine attraktive und sehr zufriedenstellende Nahversorgung könnte dies auch erreicht werden.

32 7.2 Umsatzumverteilung durch den d Lebensmittelmarkt Die vom Betreiber erwartete Umsatzsteigerung des Lebensmittelmarktes in Höhe von 0,75 Mio. kann bei Gegenüberstellung mit den prognostizierten Umsätzen der Mitbewerber des gesamten Einzugsgebietes eine mögliche Umsatzumverteilung gegenüber dem bestehenden Einzelhandel von rund 2,1 % bewirken. Differenziert nach den zu erwartenden Umsätzen in den einzelnen Teileinzugsgebieten ergibt sich eine Umsatzumverteilung von 0,2 % im TEZG I, 7,3 % im TEZG II und 1,9 % im TEZG III. Die im Naheinzugsgebiet äußerst geringe Umsatzumverteilungsquote von 0,2 % beruht u.a. auf dem flächenbezogenen Ansatz der neben weiteren Vollversorgern die Verkaufsfläche und damit die Umsatzerwartung der bestehenden BILLA Filiale miteinbezieht. Doch selbst bei Vernachlässigung dieser Fläche würde sich die Umsatzumverteilungsquote, bezogen auf die Mitbewerber, nur um 0,1 % erhöhen. Die größeren Auswirkungen der Erweiterung dürften sich auf das Teileinzugsgebiet II und damit die Filiale des M-Preis ergeben, wobei sich auch daraus keine erheblich städtebaulichen oder raumordnerischen Folgen ableiten lassen. Aufgrund seiner für den MIV verkehrsgünstigen Lage am Ortseingang von Altenmarkt kann angenommen werden, dass die Kaufkraftabschöpfung in einem höheren Ausmaß durch Streuumsätze bewirkt wird. Der Umsatzabzug durch die ansässige Bevölkerung dürfte aufgrund der Erweiterung des BILLA - Lebensmittelmarktes im Rahmen üblicher konjunktureller Schwankungen liegen. Einzugsgebiet Umsatzherkunft Planobjekt in Tsd. prognostizierter Umsatz je nach TEZG in Tsd. Umsatzumverteilungsquote in % Teileinzugsgebiet I ,2 Teileinzugsgebiet II ,3 Teileinzugsgebiet III ,9 Gesamtes EZG ,14 Tab. 9: Umsatzumverteilung innerhalb der (Teil-) Einzugsgebiete [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2014] Die Gemeinde und seine Anbieter umfassen großräumig die TEZGe I und II. Die Umsatzumverteilungsquote über beide TEZGe unter den gleichen Prämissen, als räumliche Einheit betrachtet, ergibt bei den formulierten Umsatzerwartungen einen Wert von 2,7%, welcher gleichfalls ausschließlich wettbewerbswirksame Folgen in geringem Ausmaß bewirken dürfte Seite 32 von 38

33 Einzugsgebiet Umsatzherkunft Planobjekt in Tsd. prognostizierter Umsatz je nach TEZG in Tsd. Umsatzumverteilungsquote in % Teileinzugsgebiet I + II ,7 Teileinzugsgebiet III ,9 Gesamtes EZG ,14 Tab. 10: Umsatzumverteilung Gemeindegebiet Altenmarkt (I + II) [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2014] Die Nachbargemeinden und deren Anbieter in der Lebensmittelbranche, welche sich im Teileinzugsgebiet III befinden, sind bis auf die Gemeinde Eben mit Vollversogern (wie SPAR, MPreis und PENNY) gut ausgestattet. Die Einschätzung der Umsatzumverteilungsquote auf das TEZG III liegt bei knapp 2 %, aufgrund der sehr geringen Erweiterungsfläche des BILLA Standorte darf davon ausgegangen werden, dass sich kaum wettbewerbswirksame Auswirkungen auf diese Lebensmittelmärkte ergeben. Ein Ausscheiden von Betrieben oder sonstige raumordnerisch wirksamen Auswirkungen können ausgeschlossen werden. Die Umsatzumverteilung im TEZG I und II betrifft v.a. die Lebensmittelhändler innerhalb der Gemeinde Altenmarkt. Die Umsatzumverteilungsquote innerhalb der Gemeinde wird mit 2,7 % eingeschätzt. Davon betroffen sind der Vollversorger Spar Moosbrugger mit 450 m² Verkaufsfläche und der weitere entfernt liegende Vollversorger M-Preis mit 800 m². Weitere gut etablierte Facheinzelhändler in zentraler Ortslage, welche über eine traditionell gute Kundenbindung verfügen, werden über ihr qualitatives Facheinzelhandelsangebot (Bäckereien, Metzger Schitter) in hohem Maße die tatsächliche Umsatzumverteilung und die Kundenbindung bestimmen. Der SPAR Markt Moosbrugger ist etwa 500 m in östlicher Richtung entfernt und befindet sich bereits im Randbereich des Naheinzugsgebietes und hat als Nahversorger vermutlich einen darüber hinaus reichenden und erweiterten Kundenkreis. Der weitere Vollversorger innerhalb der Gemeinde ist der M-Preis Lebensmittelmarkt, welcher sich in 1,6 km Entfernung in westlicher Richtung befindet. Dieser Lebensmittelmarkt befindet sich bereits im TEZG II in Ortsrandlage von Altenmarkt. Obwohl die Einschätzung der Umsatzumverteilungsquote bei über 2 % liegt, darf aufgrund der sehr geringen Erweiterungsfläche des BILLA Standorte davon ausgegangen werden, dass sich kaum Auswirkungen auf diesen Lebensmittelmarkt ergeben.

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