1.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
|
|
- Jobst Bretz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der (nachfolgend wat-fp GmbH genannt). Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam Für alle Streitigkeiten über Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der wat fp GmbH in München. 2. Auftragserteilung 2.1. Produktionsaufträge müssen grundsätzlich vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte Angebote der wat-fp GmbH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots mit Fristsetzung verwiesen wird Die wat-fp GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte an allen Angeboten, Konzepten, Treatments, Layout-Filmen etc. und deren Inhalt vor. Diese bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum der wat fp GmbH, dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden und unterliegen der Vertraulichkeit insbesondere gegenüber Mitbewerbern Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Verwendung von Konzeptionen, Treatments, Angeboten oder produziertem Filmmaterial für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung der wat-fp GmbH und führt ggf. zu erneut zu verhandelnder Vergütung seitens der Agentur Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der wat-fp GmbH gestattet Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung der Vergütungsansprüche der wat-fp GmbH die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrundeliegenden Vertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Die wat-fp GmbH nimmt hiermit die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.
2 3. Kosten 3.1. Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt genannt werden, enthalten Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden der wat-fp GmbH vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. Sollte der Rücktritt bis drei Werktage vor Produktionsbeginn erfolgen, kommt der Auftraggeber für bis zu zwei Drittel der gesamten Produktionskosten auf. Im Falle eines Rücktritts weniger als 24 Stunden vor Produktionsbeginn, kommt der Auftraggeber zu 100% der Produktionskosten auf Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von der wat-fp GmbH ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass die wat-fp GmbH dies versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über den von der wat-fp GmbH üblicherweise gezahlten Honorare liegen Nachträgliche Honorarforderungen von Darstellern oder Ansprüche von Mitwirkenden (z.b. Mitarbeitern des Auftraggebers, welche im Film in Szene gesetzt werden oder zu Wort kommen) gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag der wat-fp GmbH zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber über diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich informiert werden und diese genehmigen Zusätzliche Drehzeit, die nicht durch Verschulden der wat-fp GmbH anfällt (z.b. durch wetter- und naturbedingte Verzögerungen) wird in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten müssen von der wat-fp gesondert ausgewiesen werden Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen. 4. Preise 4.1. Prinzipiell gelten die Preise gemäß des jeweils von der wat-fp GmbH vorgelegten Angebotes, welches im Allgemeinen die Kosten für Personalleistungen, sowie technischem Equipment und ggf. auch Reisekosten und Sonderausgaben für Locationmiete, Darsteller, Ausstattung oder Requisite etc. im Einzelnen benennt.
3 4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von der wat-fp GmbH in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Wurde nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Zahlungsweise vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag wie folgt fällig: 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 mit Beginn der Dreharbeiten und 1/3 nach Abnahme des editierten Werkes durch den Auftraggeber bzw. spätestens jedoch 14 Tage nach Zusendung bzw. zur Verfügung Stellung der Masterkopie. Für individuelle Produktionen können die Zahlungsbedingungen unter Umständen in Absprache mit dem Auftraggeber gesondert festgelegt werden. Eine derartige Festlegung bedarf jedoch der Schriftform und Genehmigung durch die wat-fp GmbH Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Zeit nicht auf dem Konto der wat-fp GmbH ein, so ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug. Zur Feststellung des Verzugs bedarf es keiner zusätzlichen Mahnung oder Fristsetzung durch die wat-fp GmbH Im Falle, dass der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist oder falls ausdrücklich Stundung vereinbart worden ist, trägt der Auftraggeber Zinsen in der Höhe, wie sie der wat-fp GmbH von ihrer Hausbank berechnet werden (einschließlich etwaiger Bearbeitungskosten), mindestens jedoch in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank Von uns hergestellte Werke bleiben bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen Eigentum der wat-fp GmbH. 6. Haftung 6.1. Die wat-fp GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen etc. sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten haftet die wat-fp GmbH nicht Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen sofern sie dem vom Auftraggeber abgenommenem Konzept, Treatment oder Drehbuch entsprechen keinen Mangel dar.
4 6.4. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch. 7. Produktion 7.1. Der Film wird auf der Grundlage eines entweder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs oder einer individuell mit dem Auftraggeber erarbeiteten Absprache oder eines individuell von der wat-fp GmbH erarbeiteten Konzepts/Treatments/Drehbuchs produziert. Die Herstellung des Films beginnt erst nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie sie die wat-fp GmbH anhand von Musterrollen (Showreels) vorweisen kann. Dabei richtet sich der filmische Aufwand nach dem vereinbarten Treatment/Drehbuch und dem zur Verfügung gestellten Budget Die Verantwortung für die technische und inhaltliche Gestaltung des Films liegt ausschließlich bei der wat-fp GmbH. Für die sachliche Richtigkeit des Filminhalts sowie die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Personen zeichnet ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von der wat-fp GmbH berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Änderungswünsche, welche die bis dahin getroffenen Absprachen so stark verändern, dass die wat-fp GmbH die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht der wat-fp GmbH ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung der wat-fp GmbH und bei einer Einigung über die daraus entstehenden, etwaigen zusätzlichen Kosten vorgenommen werden Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Weisungen dieses vom Auftraggeber benannten Beauftragten während der Filmherstellung sind auch dann verbindlich, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden. Der vom Auftraggeber Beauftragte ist ausdrücklich autorisiert in folgenden Fällen rechtswirksame Entscheidungen zu treffen: Zu Beispiel Produktionserweiterungen, die etwaige Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers nach sich ziehen können. Und Änderung des Produktionszieles, sowie der Produktionstermine und die daraus resultierenden Zusatzkosten. Die wat-fp GmbH verpflichtet sich dem vom Auftraggeber benannten und autorisierten Mitarbeiter jeder Zeit Zugang zum Drehort bzw. zu den Dreharbeiten zu
5 ermöglichen; sollten hierfür zusätzliche Reise- oder Unterbringungskosten anfallen, müssen diese vom Auftraggeber übernommen werden Sofern der Auftraggeber die Nutzung bzw. Einbindung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.b. Verwendung eigener Texte, Bilder, Archiv-, Filmmaterial usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Umwandlungskosten für einzubindendes Fremdmaterial gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, deren Verwendung wurde zuvor vertraglich anderweitig geregelt Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstigen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an die wat-fp GmbH überträgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wat-fp GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, freizustellen sowie die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu übernehmen Die wat-fp GmbH haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt die wat-fp GmbH keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen. Ebenso haftet die wat-fp GmbH nicht für überlassenes Material, welches z.b. historischen Wert oder Einzigartigkeit besitzt und insofern nicht oder nur mit hohem finanziellem Aufwand ersetzt werden kann. Material solcher Art ist der wat-fp GmbH vom Auftraggeber in Kopie zu überlassen oder mittels einer Versicherung vor Überlassung gegen Beschädigung und Verlust zu versichern Alle der wat-fp GmbH übergebenen Gegenstände oder Materialien, einschließlich zu filmender technischer Gerätschaften werden seitens der wat-fp nicht versichert. Es obliegt dem Auftraggeber für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt die wat-fp GmbH hierfür keine Haftung Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel am erstellten Filmmaterial bei der wat-fp GmbH.
6 8. Abnahme 8.1. Nach Beendigung der Produktion wird dem Auftraggeber eine der Konzeption entsprechend editierte Abnahme-Version des Films vorgeführt oder zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert und von der wat-fp GmbH kostenfrei durchgeführt. Änderungswünsche, welche zusätzliche Dreharbeiten erfordern würden, sind zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die geschnittene Abnahmeversion innerhalb der konzeptionellen Vorgaben des zu Beginn der Produktion abgenommenen Treatments/Drehbuchs umgesetzt worden ist. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation durch die watfp GmbH abgenommen. Eine weitere Änderung geht zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die wat-fp GmbH ist den Änderungswünschen des Auftraggebers nicht oder nur in Teilen nachgekommen Nach der Abnahme durch den Auftraggeber stellt die wat-fp GmbH dem Auftraggeber das fertige Werk unmittelbar nach der Fertigstellung zur Verfügung. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die endgültige Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen Technische Mängelrügen und Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme vom Auftraggeber schriftlich erfolgen. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen ist die wat-fp GmbH verpflichtet, die Mängel zu beseitigen, soweit ihr dies im Rahmen ihres Betriebs technisch möglich ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung von berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Treatment/Drehbuch und den gängigen Qualitätsstandards entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Treatment/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. 9. Rechte 9.1. Die wat-fp GmbH versichert, dass sie über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle von ihr schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden.
7 9.2. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei der wat-fp GmbH Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über Der Auftraggeber hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu lassen, d.h. den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden Die wat-fp GmbH erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.b. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftraggeber der Film zur eigenen Nutzung vorliegt Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von der wat-fp GmbH genehmigten Änderungen durch die wat-fp GmbH selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar. 9.7 Die wat-fp GmbH darf auf ihrer Homepage Ausschnitte aus Werken der für sie tätigen, tätig gewesenen oder tätig sein wollendenautoren und Kameraleute zum Zweck der Vorstellung oder Referenz verwenden. Material, welches der wat-fp GmbH zu diesem Zwecke von freien Mitarbeitern, Autoren oder Kameraleuten zur Verfügung gestellt wurde, dient hier ausdrücklich als Arbeitsproben der jeweiligen freien Mitarbeiter, Autoren oder Kameraleute und wird nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Person gezeigt. Diese auf der Homepage der wat-fp GmbH genannten freien bzw. selbständigen filmschaffenden Personen erlauben der wat-fp GmbH ausdrücklich die Veröffentlichung ihrer der wat-fp GmbH zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellten Arbeitsproben. AGB, Hohenzollernstr. 60, München vom
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der krokomotion Videoproduktion vertreten durch Heiko
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VII. Datenschutz VIII. Digitale
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Seite 1 von 8 1. Der Film 1.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrGuave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen von Mietfeder Pressearbeit und Werbetext, im weiteren Texter genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mietfeder Pressearbeit und Werbetext, im weiteren Texter genannt. 1 Auftragsvergabe (1.1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die
Mehr1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu
1. Leistungsgegenstand 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Ist keine andere Vereinbarung
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrDie von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.
Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting
MehrWorte mit Sicherheit. 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Worte mit Sicherheit Auch kreative Arbeit schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Zur Information und Sicherheit aller Beteiligten können Sie hier unsere AGB nachlesen. Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen
MehrKaufvertrag. zwischen. und
Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
Mehr2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und auf Wunsch des Auftraggebers der voraussichtliche
MehrVideo-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Videosequenz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 25.04.2016 / Version #01 1. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Leistungsumfang... 2 3. Angebote und Vertragsabschluss... 2 4. Gewährleistung und Haftung...
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit
MehrUnternehmensgegenstand: Organisieren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie Image- und Kommunikationsberatung
AGB s Impressum, Offenlegung, Rechtlicher Hinweis Medieninhaber und Herausgeber: mikenda custom made services, Antonsgasse 10-12/18, A-2500 Baden, Tel: +43 (0) 664 42 99 200, email: karin(at)mikenda.com
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. UMFANG UND GÜLTIGKEIT Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (nachstehend ) gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch die entgegengenommen wird. Aufträge und
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Organisationsberatung von RK COE Beraterkreis e.u. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching und Organisationsberatung von RK COE Beraterkreis e.u. 1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand RKCOE Beraterkreis e.u. (in Folge kurz Beraterkreis genannt),
MehrABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst
Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873797 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Text
Allgemeine Geschäftsbedingungen Text Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen des Fachverbands Freier Werbetexter e.v. (FFW) 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1 Die Texte und Konzepte des Texters
MehrAgentur Sowjet GmbH Rykestr 13 10405 Berlin info@sowjet.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft mit der Agentur Sowjet GmbH 1. Werbeauftrag 2. Werbemittel a. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
MehrAllgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen
MehrAllgemeine Auftrags- und Lieferbedingungen von StefanHuberFilms. 1. Allgemeines:
Allgemeine Auftrags- und Lieferbedingungen von StefanHuberFilms 1. Allgemeines: 1.1 Die allgemeinen Auftrags und Lieferbedingungen von StefanHuberFilms gelten für alle Auftragsproduktionen, auch für die
MehrWir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Mehr- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -
WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender
Mehr08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
MehrAGB Freiraumfilm Digitale Video- und Filmproduktion Tony Tonagel Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Firmengeschäfte B2B
AGB Freiraumfilm Digitale Video- und Filmproduktion Tony Tonagel Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Firmengeschäfte B2B Stand 01. April 2010 1. ALLGEMEINES 1.1 Die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen AGB
diana@ HIGH PERFORMANCE COACHINGS, MODERATIONEN, SPRECH-, STIMM- UND KOMMUNIKATIONSTRAININGS 1. ALLGEMEINES Ihre Sprecherin Diana Lettner führt High Performance Coachings, Seminare, Moderationen und Workshops
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrWERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
MehrMietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der x:hibit projects UG (haftungsbeschränkt), Stand: 23. Juli 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen der x:hibit projects UG (haftungsbeschränkt), Stand: 23. Juli 2010 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der x:hibit projects
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der. Neue Stereo Filmproduktion Helfers & Groß GbR. (im Folgenden: Neue Stereo)
AGB s Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neue Stereo Filmproduktion Helfers & Groß GbR (im Folgenden: Neue Stereo) Stand: 1.5.2013 1.) Allgemeines Neue Stereo entwickelt, produziert und vertreibt Filmproduktionen
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrAntrag auf Abschluss - Werkvertrag
Antrag auf Abschluss - Werkvertrag Antragsteller/in: Institut: Auftragnehmer: Frau / Herrn: wohnhaft: für die Zeit vom bis Begründung und Beschreibung des Werkes: Höhe des Honorars: Angaben zu Berechnungsgrundlagen
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeines Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kaufmännischen Beziehungen mit unseren Kunden. Jede Auftragserteilung durch den Kunden zieht die vollständige und vorbehaltlose
Mehr1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. 14 (BGB).
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenste hende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedin gungen des Lieferanten erkennen wir nicht an,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce
Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrAGB s der Firma Network Lounge
AGB s der Firma Network Lounge Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder der Werbeagentur Network Lounge erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung
MehrGewerbepark Westheim - Konferenzplaner. Raummieten. Konferenzraum A1.18. Konferenzraum A2.09. Seminarraum A m²
Konferenzplaner Gewerbepark Westheim - Konferenzplaner Raummieten Konferenzraum A1.18 97 m² 100,00 Konferenzraum A2.09 86 m² 75,00 Seminarraum A0.04 17 m² 50,00 Seminarraum A0.13 17 m² 50,00 Seminarraum
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung Bei der erstmaligen Abgabe des Hundes erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Hamburger Doglounge für alle Hundetagesstättenverträge
Mehr3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse
Mehr4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga
Ferd. Haecker KG August 2011 Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen grafikstreich (), nachfolgend "Designer" genannt, ist freiberuflich schöpferisch tätig. Die Errei chung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen
Mehr1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware
MehrFLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf
FLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-Nr: Adresse: 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage / Provision:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 4viewture UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden 4viewture genannt.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 4viewture UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden 4viewture genannt. 1. GELTUNGSBEREICH Allen unseren Verträgen mit einem Auftraggeber (AG) liegen ausschließlich
Mehrß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Jahres-Pensionsvertrag
Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Jahres-Pensionsvertrag Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Hundepension Berghof Paulus,,,. Allgemeines Der Eigentümer
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
Mehr2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen
2d Consulting Services d Angelo Personalberatung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte,
MehrCorinna Buberl Am Forsthaus Pentenried. Firma: Vorname: Nachname: Anschrift: Telefon: Logo / Wortmarke / Wort-Bild-Marke
Printdesign-Vertrag Corinna Buberl Mediengestalterin CO DESIGN Zwischen CO DESIGN Corinna Buberl Am Forsthaus 3 382349 Pentenried im folgenden Codesign genannt und Firma: Vorname: Nachname: Anschrift:
MehrWELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA
Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich
MehrAGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack
MehrDas Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rettungsdienst Kooperation (-Akademie), Esmarchstraße 50, 25746 Heide, für die Buchung und Durchführung von Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 1 Geltung 1. Die Rechtsbeziehungen des öffentlich bestellten Sachverständigen
MehrAllgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen der Alexander Weiß Audio- und Videoproduktion (im folgenden AW genannt) vom 25.1.
Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen der Alexander Weiß Audio- und Videoproduktion (im folgenden AW genannt) vom 25.1.2012 1. ALLGEMEINES 1.1 Die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen der
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
MehrBeratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»
Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen: Agentur Neutor Promotion, Event & PR GmbH 1080 Wien, Lange Gasse 65/16
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Agentur Neutor Promotion, Event & PR GmbH 1080 Wien, Lange Gasse 65/16 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschließlich
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,
MehrAGB. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
Seite 1 AGB Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von: Kleintierzucht & Futterhandel Joachim Benitz Alte Straße 6 D-02708
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien
Mehr1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter Vertragsgegenstand Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des erteilten Auftrages. Der Auftrag kommt
MehrKaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Exemplar für den 1. Zwischen den vorbezeichneten Vertragspartnern ist heute dieser Kaufvertrag geschlossen worden: Der verkauft hiermit an den das nachstehend
Mehr2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit. Zusammenhängende Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit Zusammenhängende Dienstleistungen Einleitung Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und freude.lachen.liebe
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH
Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der pjure isobar Werbeagentur GmbH Entspricht den einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen, Ausgabe 1994 Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine
Mehr2.0 Vertragsgegenstand. 2.0 Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Waren/Dienstleistungen aus dem Bereich/den Bereichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Antragnehmer(David Winkler, DavidKrad Webdesign) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Mehr1.2. Mündliche und fernmündliche Angebote und Zusagen der Agentur werden erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Auftragsbedingungen 1. 2. 1.1. Für die von der Resas Communication & Design GmbH & Co. KG (Agentur) ausgeführten Lieferungen, Werk-, Dienst- und Agenturleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der experia internet solutions e.k. (Stand 03/2015) 1 Allgemeine Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der experia
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. "Lichtbilder"
MehrFa. Stefan Unger Vinyl Recording Service & Grafische Gestaltung Rehmbrook 85b Hamburg. Bestellformular. Kundendaten. Bestelldaten Schallplatten
Fa. Stefan Unger Vinyl Recording Service & Grafische Gestaltung Rehmbrook 85b 22399 Hamburg Name: Lieferanschrift: Telefon / Email: Bestellformular Kundendaten Bestelldaten Schallplatten Als Ausfüllhilfe
Mehr2.0 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE, EIGENTUMSVORBEHALT
GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB): Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen der KIRCHNER KuM und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind verein
MehrAlexander Frank. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Alexander Frank Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
MehrIn Verbindung mit unseren passgenauen ALU-Verbundhauben erreichen sie das Optimum an Schutz für ihre Exportsendungen!
Die CargoBox besteht aus einem Boden, einem faltbaren Rahmen und einem Deckel. Zur Herstellung verwenden wir nur geprüftes, wasserfest verleimtes 6 mm starkes Birkensperrholz. Durch die schichtweise Verleimung
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
MehrAllgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH
Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Stand: Januar 2015 Wichtig:!!!Ziffer 19 enthält eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten!!! 1. Geltungsbereich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Verwender und Anwendungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Verwender und Anwendungsbereich Verwender dieser AGB ist die Firma NEXTFRAME Film + Media GmbH, Hannover, im folgenden Text kurz NEXTFRAME genannt. Diese AGB finden Anwendung
MehrRahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder
Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Wareneinkauf und die Bestellung von Leistungen der Kruse+Company Werbeagentur GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Wareneinkauf und die Bestellung von Leistungen der Kruse+Company Werbeagentur GmbH 1. Begriffsbestimmung Geltungsbereich 1.1. Die Begriffe Auftrag, Auftragnehmer
Mehr