Pheromonförderung im Weinbau ab Dr. Bettina Frank Referat 24 Garten-, Obst- und Weinbau MLR BW

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1 Pheromonförderung im Weinbau ab 2015 Dr. Bettina Frank Referat 24 Garten-, Obst- und Weinbau MLR BW

2 Bisherige Pheromonförderung - MEKA Sammelanträge einer SAS- Pheromongemeinschaft Juristische Person, die für die Mitglieder/ Lieferanten einen Antrag stellt Einzelantragsteller, die auch noch weitere MEKA-Maßnahmen beantragen Sammelantrag Mitglied 1 Mitglied 2 Mitglied 3 Ein Antrag mit den gesamten Weinbauflächen der Mitglieder MEKA-Antrag Maßn. 1 Maßn. 2 Pheromone Folie 2

3 Warum ist eine Änderung nötig? Im Rahmen der neuen Förderperiode (GAP) wird MEKA durch FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt bei einer Integration der Pheromonförderung Weinbau in FAKT würden Cross Compliance (CC) Bestimmungen im Gesamten anzuwenden sein deshalb ab 2015: eigenständige Fördermaßnahme des Landes im Rahmen des Gemeinsamen Antrages ohne CC- Verpflichtung hierfür bedarf es einer neuen Verwaltungsvorschrift als Rechtsgrundlage (VwV Pheromonförderung Weinbau) Folie 3

4 Folie 4 1. Rechtliche Grundlagen

5 Zuwendungsziel Förderung des umweltschonenden Weinbaus durch den bevorzugten Einsatz von biologischen/biotechnischen Maßnahmen im Pflanzenschutz durch den Einsatz von Verwirrungsverfahren mit Pheromonen soll der Aufwand an Insektiziden reduziert oder ganz vermeiden werden Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt keine Rechtspflicht des Landes Folie 5

6 Zuwendungsempfänger a) Pheromongemeinschaft - Zusammenschlüsse von Erzeugerinnen und Erzeugern in einer Rechtsform des privaten Rechts - z.b. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder sonstige juristische Personen des Privatrechts (eingetragene Genossenschaften, Vereine) b) Einzelantragsteller - sofern eine Sammelantragstellung als Pheromongemeinschaft nicht möglich/nicht zumutbar ist und - die beantragte Fläche mindestens 2,5 ha beträgt Empfänger müsse die Definition der Kleinst- bzw. der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erfüllen Folie 6

7 Antragsteller ab 2015 Zusammenschlüsse in einer Rechtsform des privaten Rechts z.b. GBR, Vereine, Genossenschaften Einzelantragsteller Beantragung ist in einem Zusammenschluss nicht möglich / nicht zumutbar und beantragte Fläche beträgt mindestens 2,5 ha Ein Antrag mit den gesamten Weinbauflächen des Zusammenschlusses GA - FIONA EBP FAKT Pheromone Folie 7

8 Definition KMU Definition der Kleinst- bzw. der kleinen und mittleren Unternehmen nach Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (Freistellungsverordnung) als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gilt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: - weniger als 250 Mitarbeiter und - Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro oder - Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro in FIONA ist zu bestätigen: Die Unternehmen der Mitglieder der Pheromongemeinschaft/ mein Unternehmen erfüllen/erfüllt die Definition der kleinen/ mittleren Unternehmen Folie 8

9 Zuwendungsfähige Maßnahmen Förderung der Pheromon-Verwirr-Methode zur Traubenwicklerbekämpfung als biologisches/biotechnisches Verfahren der Schädlingsbekämpfung im Weinbau Anwendung Pheromon-Verwirr-Methode zur Bekämpfung des Einbindigen Traubenwicklers in der 1. und 2. Generation (Heu- und Sauerwurm) Ausbringung der Pheromondispenser nach Vorgaben der amtl. Beratung förderfähig: gesamte bestockte Rebfläche einschließlich der unbestockten Teile (Bruttofläche) keine Förderung der Randabschirmung Folie 9

10 Zuwendungsvoraussetzungen Kein Einsatz von chemisch-synthetischen Insektiziden desselben Schaderregers Ausnahme Hälfte des Erntegutes ist nicht vermarktungsfähig 10 % der Kulturpflanzen sind beschädigt Sondererlaubnis durch die zuständige ULB liegt vor keine Doppelförderung mit FAKT D1 (Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel im Betrieb) D2 (ökologischer Landbau) keine Förderung von Flächen in anderen Bundesländern Folie 10

11 Zuwendungsvoraussetzungen Vor Durchführung der Maßnahme ist ein Antrag (GA - FIONA) zu stellen Pauschalbetrag je Hektar / Jahr = 100,- keine Zuwendung unter 250,- je Antrag 1 - Jahres Verpflichtung Folie 11

12 Verwendungsnachweise Die Auszahlung der Pheromonförderung erfolgt nach Einreichung und Prüfung der Verwendungsnachweise Verwendungsnachweise können bis zum des Jahres nachgereicht werden als Verwendungsnachweise gelten: Pheromongemeinschaft Rechnung(en) der Pheromone sowie tabellarische Übersicht der Letztempfänger (Name, Anschrift, Verwirrungsfläche in ha und Zuwendungsbetrag je Letztempfänger) Folie 12

13 Folie Verfahren

14 Antragsstellung Antragstellung als Pheromongemeinschaft nur Sammelantragstellung durch bevollmächtigte Person der Gemeinschaft dem Antrag muss Abschrift einer Legitimation (Vertrag, Satzung etc.) oder eine schriftliche Erklärung (z.b. bei GbR) beigelegt werden Antragstellung als Einzelantrag wenn Sammelantragstellung nicht möglich/nicht zumutbar ist beantragte Fläche mindestens 2,5 Hektar beträgt Folie 14

15 Besonderheit UD-Nummer Ab 2015 benötigt jede bisherige SAS Pheromongemeinschaft eine neue Betriebsnummer (UD) Sicherstellung der Vorlage der Legitimation bei der Registrierung der neuen UD Antragstellung mit der bisherigen UD in FIONA ist nicht möglich Antrag zur Registrierung einer neuen UD sowie Antrag auf Vergabe der PIN bei der zuständigen ULB im Februar bisherige unechte SAS (Genossenschaften, Vereine etc.) sowie Einzelantragsteller können Antrag mit bisheriger UD/PIN stellen Folie 15

16 Antragsstellung Antragstellung erfolgt im Rahmen des Gemeinsame Antrags elektronische Antragstellung über FIONA Infos und Downloads - Antragstellung bis spätestens 15. Mai des Jahres Grundsatz - vor Durchführung der Maßnahme ist ein Antrag zu stellen - hat Vorrang zuständig ist ULB, in deren Dienstbezirk die antragstellende Person den Unternehmenssitz hat Folie 16

17 Folie 17 Antragstellung FIONA

18 Folie 18 Antragstellung FIONA

19 Folie 19 Stammdaten

20 Folie 20 Stammdaten

21 Folie 21 Auswahl Maßnahmen

22 Folie 22 FSV

23 Folie 23 FSV

24 Folie 24 Allgemeine Daten

25 Folie 25 Allgemeine Daten

26 Folie 26 Unternehmensformen

27 Folie 27 Maßnahme PHW

28 Folie 28 Erklärungen

29 Kontrolle Vor-Ort-Kontrolle durch ULB 5 % der Anträge per Zufallsauswahl durch EDV Vor-Ort-Überprüfung der beantragten Fläche und stichprobenweise auf den erforderlichen Besatz mit Pheromonampullen keine Zuwendungen an Unternehmen mit Rückforderungsanordnungen oder in finanziellen Schwierigkeiten (Art. 2, Nummer 14 der VO (EU) Nr. 702/2014) Folie 29

30 Endfolie Noch Fragen?? Folie 30

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