Wirtschaftsförderung und Gute Arbeit Neue Herausforderungen und Handlungsansätze. Die Entwicklung der Beschäftigungssituation
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- Christina Kappel
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1 Die Entwicklung der Beschäftigungssituation unter besonderer Berücksichtigung Ostdeutschlands Erarbeitet im Rahmen des OBS-Projektes Wirtschaftsförderung und Gute Arbeit Neue Herausforderungen und Handlungsansätze Wirtschaftsförderung und Gute Arbeit Neue Herausforderungen und Handlungsansätze Ein Projekt der Otto Brenner Stiftung Frankfurt am Main 2013 OBS-Arbeitspapier Nr. 8 Anhang 1
2 Inhalt 1. Fachkräfteentwicklung und demografischer Wandel Entlohnung Tarifbindung Leiharbeit und prekäre Beschäftigung... 7 Literaturverzeichnis... 12
3 1. Fachkräfteentwicklung und demografischer Wandel Im Jahr 2011 gingen in Deutschland 41,1 Mio. Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. Damit erreichte die Erwerbstätigkeit in 2011 den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Der Zuwachs in 2011 ging sowohl auf die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Voll- und Teilzeitarbeitsplätze als auch auf die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer) zurück. 1 Zugleich steigen die Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer, bedingt durch technologische Innovationen, Veränderungen in der betrieblichen Arbeitsorganisation, den wachsenden Stellenwert von Information und Wissen im Arbeitsalltag, sowie Globalisierung und Strukturwandel. Qualifikation ist für die Einsatzmöglichkeit entscheidend. Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit ist ein strukturelles Phänomen des Arbeitsmarktes, das im konjunkturellen Aufschwung zunimmt. So ist es kein Wunder, dass, trotz der ca. 3 Mio. Arbeitslosen, Unternehmen ihre Arbeitsplätze nicht besetzen können. Einer zunehmenden Zahl älterer Menschen steht eine sinkende Zahl von Kindern und jungen Menschen gegenüber. Hierdurch wird sich das Arbeitskräfteangebot deutlich verringern. Die Bundesagentur für Arbeit stützt sich auf Berechnungen und Projektionen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für den Zeitraum von 2010 bis 2025 und geht von einem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials also die Gesamtzahl der Personen, die in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen um 6,5 Millionen Personen aus (ohne Zuwanderung, ohne Erschließung neuer Erwerbspersonenpotenziale) 2. Bedingt durch den demografischen Wandel, der geprägt ist von sinkenden Bevölkerungszahlen, wachsender Alterung und niedrigen Geburtenraten, sind gravierende Auswirkungen auf die Fachkräfteentwicklung in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland festzustellen. Viele ostdeutsche Regionen werden 2030 die EU-weit durchschnittlich älteste Bevölkerung haben. Dies ist ein Ergebnis des aktuellen Berichts des Europäischen Statistikamts Eurostat, der die Bevölkerungsentwicklung von 281 europäischen Regionen bis 2030 untersucht hat. Der Erhebung zufolge hat Chemnitz dann im europäischen Vergleich die älteste Durchschnittsbevölkerung mit mehr als ein Drittel der Menschen (37,3 Prozent), die 2030 voraussichtlich über 65 Jahre alt sein werden. Direkt dahinter liegen Sachsen-Anhalt ( aktuell.de/arbeitsmarkt- datensammlung.html 2 Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland, Nürnberg
4 Prozent), das nordöstliche Brandenburg (35,2 Prozent), Dresden (35,9 Prozent), Thüringen (35,6 Prozent), das südwestliche Brandenburg (33,1 Prozent) und Mecklenburg Vorpommern (34,4 Prozent). Sieben der insgesamt zehn EU-Regionen mit dem ältesten Bevölkerungsdurchschnitt von über 52,8 Jahren werden 2030 ostdeutsche Regionen sein. Zusätzlich zur wachsenden Alterung sinkt laut dieser Bevölkerungsprojektion die Bevölkerungszahl in Ostdeutschland um mehr als 20 %. 3 Der Rückgang der Schülerzahlen ist heute schon deutlich zu spüren, wobei sie vor allem bei den beruflichen Schulen sank: In den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) lag sie 8,3 % unter dem Stand des Vorjahres. In Ostdeutschland wirkte sich hier der Geburtenrückgang von Anfang der 1990er Jahre in besonderem Maße aus. Am stärksten betroffen waren berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ( 11,1 %), Brandenburg ( 10,7 %), und Thüringen ( 10,5 %). In Sachsen-Anhalt (- 9,9 %) und Sachsen (- 8,9 %) sah es nicht wesentlich besser aus, im Gegensatz zu Berlin (- 2,1 %). 4 Im internationalen Vergleich lag die Geburtenrate in Deutschland im OECD-Vergleich mit ca. 1,36 Kindern pro Frau unter dem OECD-Durchschnitt von 1,74 und weitaus deutlicher unterhalb des für eine konstante Bevölkerungszahl erforderlichen Niveaus von 2,
5 2. Entlohnung In Deutschland existiert kein allgemeiner, branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Aufgrund der abnehmenden Tarifbindung und der Ausdehnung des Niedriglohnsektors erlangt die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von Seiten der Arbeitnehmervertretung immer mehr Bedeutung. Wie die Prognos AG in einer Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung herausgefunden hat, könnte eine allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro je Stunde zu einer fiskalischen Entlastung von gut 7 Milliarden Euro führen. Danach haben 5 Millionen Beschäftigte im Jahr 2009 für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro gearbeitet. Zur Gruppe der Betroffenen gehören vor allem Frauen, Arbeiter, Ungelernte, Eltern und Teilzeitkräfte. Sie könnten insbesondere von der Einführung eines Mindestlohnes profitieren. Frauen sind überproportional in den unteren Lohngruppen vertreten: Etwa ein Drittel bekommt weniger als 10 Euro die Stunde, damit ist der Anteil doppelt so hoch wie bei den Männern. Des Weiteren stellt die Studie fest, dass jeder vierte Arbeiter weniger als 8,50 Euro Stundenlohn erhält und etwa ein Drittel der Geringqualifizierten (fehlende Berufsausbildung und kein 4
6 Schulabschluss) weniger als 7,50 Euro bekommt. 18 % der Alleinerziehenden erhalten einen Stundenlohn von unter 7,50 und 22 % der Teilzeitkräfte verdienen unter 8,50 Euro. Über die Hälfte der geringfügig Beschäftigten arbeiten für ein Stundenentgelt von unter 8,50 Euro 6. Quelle: Böckler Impuls 9/2011. Quelle: Böckler Impuls 9/ Ehrentraut, Oliver/Matuschke, Markus/Schmutz, Sabrina /Schüssler, Reinhard: Fiskalische Effekte eines gesetzlichen Mindestlohns, Studie im Auftrag der Friedrich Ebert- Stiftung, WISO- Diskurs, Mai
7 3. Tarifbindung Am 9. April 2009 wurde das Tarifvertragsgesetz (TVG) 60 Jahre alt. Seit 1949 regelt es in nahezu unveränderter Form das Tarifgeschehen. Im Gegensatz dazu erfuhren die Tarifpolitik und die Tarifvertragsstrukturen einen tiefgreifenden Wandel. Nach der raschen Ausbreitung der Branchentarifverträge in den 1950er Jahren erzielen die Arbeitnehmervertretungen zum Teil hart erkämpfte verteilungs- und arbeitszeitpolitische Erfolge, wie die Arbeitszeitverkürzung und qualitative Tarifpolitik in den 1980er Jahren. Seit Mitte der 1990er Jahre führten ökonomische Krisen, Sozialabbau und verschärfter internationaler Wettbewerbsdruck zu einem anhaltenden Rückgang der Tarifbindung. Hatten 1996 noch 70 % der westdeutschen Beschäftigten einen durch den Branchentarif garantierten Lohn, waren es 2010 nur noch 56 %. Bei den ostdeutschen Arbeitnehmern ist im Jahr 2010 nur noch etwa ein Drittel im Branchentarif (37 %), 1996 waren es noch rund 20 Prozentpunkte mehr. 7 Im Jahr 2010 ist nur jedes 5. Unternehmen (20 %) in Ostdeutschland tarifgebunden (37 % in Westdeutschland), 1998 waren es noch 30 %. In Westdeutschland arbeiteten 2010 rund 56 % der Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterlag, in Ostdeutschland rund 37 %. Firmentarifverträge galten für 7 Prozent der westdeutschen und 13 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. In Betrieben, die an keinen Tarifvertrag gebunden sind, arbeiteten rund 37 Prozent der westdeutschen und 51 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. Für rund die Hälfte der tarifvertraglich Ungebundenen orientieren sich die Unternehmen nach ihren eigenen Angaben in der Entlohnung jedoch an den geltenden Tarifverträgen. 8 Besonders gering ist die Tarifbindung bei den privaten Dienstleistungsbranchen, wie dem Hotel- und Gaststättenbereich oder dem Einzelhandel - Bereiche, die den Niedriglohnsektor im Wesentlichen ausmachen. 7 Reinhard Bispinck/ Thorsten Schulten: Das Tarifsystem stabilisieren wie soll das gehen?, in: Mitbestimmung 7+8/2011, S IAB- Aktuell vom
8 4. Leiharbeit und prekäre Beschäftigung 1967 legte das Bundesverfassungsgericht fest, unter welchen Bedingungen Leiharbeitsfirmen tätig werden können, 1972 trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft 9, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leiharbeit festschreibt. Bis 1985 war die Überlassungsdauer auf drei Monate beschränkt endete das Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit; Arbeit darf seitdem privat und gewerbsmäßig vermittelt werden. Mit den Hartz-Reformen wurde die Deregulierung des Arbeitsmarktes weiter vorangetrieben: Wesentliche Beschränkungen zu Überlassungsdauer, Befristung und Wiedereinstellung entfielen wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz zwar rechtlich bindend und gleiche Arbeitsbedingungen (Equal Treatment) und gleiche Arbeitsentgelte (Equal Pay) durchgesetzt, jedoch auch eine Öffnungsklausel für eine Abweichung davon festgelegt. Diese Öffnungsklausel hat zu einer deutlichen Verschlechterung für die in Leiharbeit Beschäftigten beigetragen wurde das AÜG hinsichtlich der europäischen Leiharbeitsrichtlinie geändert, jedoch ohne einen Gesamtschutz zu gewährleisten. Mit der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 21. Dezember 2011 wurde das Mindeststundenentgelt (Brutto) für Leiharbeit festgeschrieben: Vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Oktober 2012 beträgt er in den alten Bundesländern 7,89 Euro und in den neuen Ländern und Berlin 7,01 Euro und vom 01. November 2012 bis 31. Oktober 2012 im Westen 8,09 Euro und im Osten 7,50 Euro. 10 Das kommt einer Lohnuntergrenze gleich, die weit unter den tariflichen Löhnen liegt und Niedriglöhne und unsichere Arbeitsplätze nicht verhindert. Die Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Unternehmen in Deutschland immer mehr auf Leiharbeit und befristete Beschäftigung setzen. Dabei ist Leiharbeit längst nicht mehr auf Industriebranchen beschränkt. Unsichere Arbeitsverhältnisse haben sich insbesondere im Dienstleistungsbereich ausgebreitet. Dort wird Leiharbeit immer mehr zur Normalität. Im Gesundheitssektor und selbst im Handwerk setzen immer mehr Betriebe auf Leiharbeit. Was für die Unternehmen Flexibilität ermöglicht und Kostenreduktion bedeutet, führt bei den Betroffenen zu mehr Ungleichheit und Unsicherheit sowie zu einer deutlichen Zunahme von Niedriglöhnen. Leiharbeit war einmal als Übergangslösung gedacht, um Auftragsspitzen abzufangen oder Krankheits- und Urlaubszeiten zu überbrücken. Mittlerweile ist sie in zahlreichen Unternehmen zum Normalzustand geworden. 9 im- internet.de/a_g/bjnr html 10 im- internet.de/bundesrecht/lohnuga_v_1/gesamt.pdf 7
9 Bundesweit lag die Quote der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter Mitte 2011 bei knapp 3 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eingesetzt hat die rasante Entwicklung mit der gesetzlichen Deregulierung der Leiharbeit Seither hat sich die Zahl der in Leiharbeit Beschäftigten nahezu verdreifacht. Im Januar 2004 gab es in Deutschland rund Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Nach jährlich zweistelligen Wachstumsraten wurde im Juli 2008 mit rund Leiharbeitnehmern ein vorläufiger Höchststand erreicht. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise in der Leiharbeitsbranche wurden innerhalb eines Jahres nahezu Menschen entlassen. Mit der Wirtschaft konsolidierte sich anschließend auch die Leiharbeitsbranche: Bereits im Juli 2010 wurden wieder rund Beschäftigte erfasst, im Juli 2011 gab es mit Beschäftigten ein neues Rekordhoch. Seither ist diese Zahl leicht zurückgegangen, lag aber auch Ende 2011 noch bei mehr als Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit sind in der Regel von kurzer Dauer: 2011 endet fast jeder zweite Job bereits innerhalb von drei Monaten, jeder zehnte lief nur bis zu einer Woche. Lediglich bei 51 % der Beschäftigten in Leiharbeit dauerte das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate an. Der Weg in die Arbeitslosigkeit ist für viele der in Leiharbeit Beschäftigten aufgrund der niedrigen Löhne und der kurzen Beschäftigungsdauer gleichbedeutend mit Hartz IV, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Jeder Dritte, der von einem Beschäftigungsverhältnis direkt in die Grundsicherung nach Hartz IV abrutscht, war zuvor Leiharbeitnehmer Wetzel, Detlef / Weigand, Jörg: Schwarzbuch Leiharbeit, Hrsg. IG Metall, Frankfurt/ Main 2012, S Wetzel, Detlef / Weigand, Jörg: Schwarzbuch Leiharbeit, Hrsg. IG Metall, Frankfurt/ Main 2012, S. 13 8
10 Bei einer Beschäftigtenzahl von gut sozialversicherten Leiharbeitskräften haben im Jahr 2011 allein Leiharbeitskräfte den Job verloren und sind arbeitslos geworden - fast die Hälfte der Belegschaft. Keine andere Branche hat solche typischen kurzen Beschäftigungszeiten und meist wiederkehrende Arbeitslosigkeit. In keiner anderen Branche waren so viele Menschen gemessen an der Beschäftigtenzahl nach Verlust des Arbeitsplatzes direkt auf Hartz IV angewiesen Leiharbeitskräfte waren es fast ein Fünftel der jahresdurchschnittlich beschäftigten Leiharbeitskräfte erhielten sozialversicherungspflichtig Vollbeschäftigte in Deutschland im Durchschnitt einen monatlichen Bruttolohn in Höhe von Euro, bei den Beschäftigten in Leiharbeit lag im Vergleich dazu der Durchschnittslohn bei Euro. Die Bruttolöhne in der Leiharbeit sind somit deutlich geringer als in der Beschäftigung insgesamt, unabhängig vom Bildungsabschluss. Noch schlechter sieht es im Ost-West-Vergleich aus: Im Vergleich der Bruttolöhne der in Leiharbeit Beschäftigten beträgt ein mittleres Bruttoarbeitsentgelt in Westdeutschland Euro, demgegenüber umfasst das Bruttoarbeitsentgelt in Ostdeutschland Euro. 14 Leiharbeit ist ein Element von atypischer und prekärer Beschäftigung. Befristete und geringfügige Arbeitsverhältnisse sowie Teilzeitstellen mit unter 20 Wochenstunden und die Soloselbstständigkeit gehören ebenfalls dazu. Auch diese haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In vielen Fällen sind die atypischen Beschäftigungen prekär. Die Betroffenen meist Frauen können oftmals von ihrer Arbeit alleine nicht leben und müssen ergänzend staatliche Leistungen beantragen, d.h. über Hartz IV aufstocken. Seit Ende der 90er Jahre ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um 6,5% gestiegen. Mehr feste 13 Adamy, Wilhelm: Vom Job direkt in Hartz: Fakten gegen Halbwahrheiten, ; 8d48-11e1-61ed b4dc422/@@index.html?k:list=Arbeit&k:list=Prek%E4re%20Besch%E4ftigung 14 Bundesagentur für Arbeit, Entgeltstatistik, Stand
11 und unbefristete Vollzeitbeschäftigungen sind aber nicht entstanden: Während alle Formen der atypischen Beschäftigungsverhältnisse zweistellige Zuwachsraten verzeichnen, hat sich ihre Zahl im selben Zeitraum um 3% vermindert. In Ostdeutschland haben sich die atypischen Beschäftigungsverhältnisse Mitte 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozentpunkte erhöht und belaufen sich nunmehr auf 37 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Damit hat sich der Flexibilisierungsgrad der Beschäftigungsverhältnisse in den vergangenen 15 Jahren fast verdoppelt. Zählte 1996 noch etwa jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis zu den atypischen (20 Prozent), war es 2010 bereits mehr als jedes dritte (37 Prozent). 15 Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind zwar weit verbreitet, aber überdurchschnittlich ist der Dienstleistungssektor, insbesondere der Handel und das Gastgewerbe sowie die öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen, betroffen (siehe die Grafik unten). 15 IAB- Betriebspanel 2010, Bericht Ostdeutschland, Berlin, März
12 Quelle: Böckler Impuls 14/2011. Für die Zukunft bedeutet atypische Beschäftigung, dass aufgrund der geringen Rentenansprüche immer mehr Menschen von Altersarmut betroffen sein werden. 11
13 Literaturverzeichnis Adamy, Wilhelm: Vom Job direkt in Hartz: Fakten gegen Halbwahrheiten, ; Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte (Entgeltstatistik), Nürnberg, Stichtag 31. Dezember Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland, Nürnberg 2011 Bispinck, Reinhard/Schulten, Thorsten: Das Tarifsystem stabilisieren wie soll das gehen?, in: Mitbestimmung 7+8, 2011, S Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): einblick, gewerkschaftlicher Info -Service 01/11 vom , Berlin. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): einblick, gewerkschaftlicher Info -Service 02/11 vom , Berlin. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): einblick, gewerkschaftlicher Info -Service 03/11 vom , Berlin. Ehrentraut, Oliver/Matuschke, Markus/Schmutz, Sabrina /Schüssler, Reinhard: Fiskalische Effekte eines gesetzlichen Mindestlohns, Studie im Auftrag der Friedrich Ebert-Stiftung, WISO-Diskurs, Mai Hans Böckler Stiftung (a): Böckler Impuls 9/2011. Hans Böckler Stiftung (b): Böckler Impuls 14/2011. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: IAB-Aktuell vom , Berlin Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung : IAB-Betriebspanel 2010, Bericht Ostdeutschland, Berlin, März 2011 Wetzel, Detlef/Weigand, Jörg: Schwarzbuch Leiharbeit, Hrsg. IG Metall, Frankfurt/ Main 2012 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut: WSI Tarifarchiv, Stand Juli 2013;
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