Nachtrag zur Microsoft Software and Services Advisor- Initiative
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- Fritzi Berger
- vor 7 Jahren
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1 Nachtrag zur Microsoft Software and Services Advisor- Initiative WENN SIE BIS ZUM ENDE DIESES NACHTRAGS ZUM MICROSOFT PARTNER PROGRAMM ("MSPP")-VERTRAG SCROLLEN UND AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH BIN EINVERSTANDEN" UNTEN KLICKEN, ERNEUERN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS ZUM MSPP-VERTRAG. SIE SICHERN AUSSERDEM ZU, DASS SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES NACHTRAGS GELESEN UND VERSTANDEN HABEN, DIESEN AKZEPTIEREN UND SICH EINVERSTANDEN ERKLÄREN, DURCH DIESEN GEBUNDEN ZU SEIN, EINSCHLIESSLICH DER ANWENDBAREN ANLEITUNG(EN) ZUR INITIATIVE FÜR DIE VON IHNEN MÖGLICHERWEISE BEANSPRUCHTEN BERATERHONORARE. SIE MÜSSEN SICH MIT DIESEM NACHTRAG EINVERSTANDEN ERKLÄREN, BEVOR SIE AN DIESER MICROSOFT SOFTWARE AND SERVICES ADVISOR-INITIATIVE ( Initiative ) TEILNEHMEN KÖNNEN. Microsoft Corporation (und ggf. ihre verbundenen Unternehmen) und Sie (laut Identifikation durch Ihr bei MSPP registriertes Passport-Konto) stimmen hinsichtlich Ihrer Teilnahme an dieser Initiative den folgenden Bestimmungen zu. Außer in den hier ausdrücklich angegeben Fällen gilt der MSPP-Vertrag zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Nachtrags zur Microsoft Software and Services Advisor-Initiative ( Nachtrag ). Bei einem eventuellen Konflikt zwischen diesem Nachtrag und dem MSPP-Vertrag haben die Bestimmungen dieses Nachtrags Vorrang. 1. Berechtigung. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Initiative als Berater für Microsoft-Software und -Dienste ist Ihre beratende Tätigkeit im Bereich Computersoftwarelösungen auf der Grundlage von Microsoft-Software gegenüber Endverbrauchern, Regierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen oder größeren, mittleren oder kleinen Unternehmen. Dieser Nachtrag schränkt Sie jedoch in keiner Weise ein, nicht von Microsoft stammende Software oder Hardware zu unterstützen, zu bewerben, zu vertreiben oder zu verwenden. 2. Definitionen. Folgende Definitionen gelten für diesen Nachtrag: 2.1 Als Beraterwebsite wird (a) die folgende Website für Microsoft-CRM-Software: und (b) die folgende Website für Microsoft-Sicherheitssoftware: bezeichnet. Jede Beraterwebsite stellt zusätzliche Informationen in Bezug auf diesen Nachtrag bereit. 2.2 Als Kunde wird das Unternehmen oder die Person bezeichnet (außer Ihrem oder einem Ihrer verbundenen Unternehmen), welche bei uns oder einem unserer verbundenen
2 Unternehmen eine Kundenlizenz für lizenzierte Software erwirbt oder einen Servicevertrag abschließt. 2.3 Als Kundenlizenz wird ein Lizenzvertrag für Microsoft-Technologie bezeichnet, der von uns oder einem unserer verbundenen Unternehmen insbesondere beim Übertragen von lizenzierter Software an Kunden abgeschlossen wird. 2.4 Als Kundenbestellung wird ein Dokument bezeichnet, mit dem ein Kunde (oder ein von ihm Beauftragter) lizenzierte Software oder Services anfordert. 2.5 Als Anleitung zur Initiative wird die Anleitung bezeichnet, die sich auf der Beraterwebsite befindet und Bestandteil dieses Nachtrags ist. Die Anleitung zur Initiative enthält bestimmte Anforderungen und allgemeine Informationen in Bezug auf diesen Nachtrag. In der Anleitung zur Initiative werden die Supportdienste vor dem Kauf und sonstigen Dienste, die Sie erbringen müssen, um ein Beraterhonorar erhalten zu können, wie Sie Ihren Antrag auf ein Beraterhonorar einreichen können, wie Beraterhonorare gezahlt werden (d.h. Honorarstruktur und Honorarplan) und andere verwandte Themen beschrieben. Es gibt eine separate Anleitung zur Initiative für jeden einzelnen Softwaretyp, für den Sie möglicherweise ein Beraterhonorar beanspruchen können. 2.6 Als lizenzierte Software werden Computersoftwareprogramme und andere Microsoft-Technologie bezeichnet, die für die Lieferung über oder mit Unterstützung von einem Berater für Microsoft-Software und -Dienste von uns oder einem unserer verbundenen Unternehmen freigegeben werden. 3. Anforderungen. Als Berater für Microsoft-Software haben Sie folgende Aufgaben: 3.1 Kundenberatung für Microsoft gemäß der Beschreibung in der Anleitung zur Initiative. Als Berater für uns oder eines unserer verbundenen Unternehmen kann sich die Kundenberatung auch auf Bedarfsbewertung vor dem Kauf und Implementierung von Microsoft-Technologie nach dem Kauf erstrecken. Wenn die Bedarfsbewertung zeigt, dass lizenzierte Software oder Services von Microsoft den Kundenanforderungen entsprechen und Sie den Kunden dahingehend beraten (und der Kunde das Angebot annimmt), kann es Ihre Aufgabe sein, dem Kunden bei den Formalitäten zum Erwerb einer Microsoft-Lizenz oder eines Servicevertrags behilflich zu sein. Nach Abschluss dieser und anderer verwandter Dienste sind Sie berechtigt, ein Beraterhonorar zu erhalten, wie in der Anleitung zur Initiative näher beschrieben. 3.2 Einreichen eines Antrags auf Beraterhonorare, einschließlich der erforderlichen unterstützenden Dokumentation. Unter bestimmten Umständen (siehe Abschnitt 4 unten), wenn Sie für Ihre beratende Tätigkeit vom Kunden eine Vergütung (Geld oder andere) für Beratung vor dem Kauf erhalten, oder wenn Sie einen Regierungskunden beraten, sind Sie verpflichtet, Ihrem Kunden gegenüber offen zu legen, dass Sie eventuell für Ihre Dienste vor dem Kauf ein Honorar von Microsoft erhalten. Wenn wir eine schriftliche Bestätigung benötigen, dass diese Bekanntgabe gegenüber dem Kunden erfolgt ist, ist diese vor Erhalt Ihres Beraterhonorars bei uns einzureichen. In der Anleitung zur Initiative werden die Beratung vor dem Kauf und andere Dienstleistungen aufgeführt, die Sie für den Erhalt des Beraterhonorars zu erbringen haben. 4. Bekanntgabe; Potentielle Interessenskonflikte
3 4.1 Beim Beliefern von Regierungskunden mit Software oder Diensten im Rahmen dieser Initiative ist die Gesetzgebung in Bezug auf potentielle Interessenskonflikte von Rechtsordnung zu Rechtsordnung sehr unterschiedlich. Wenn Sie mit Regierungskunden zusammenarbeiten und die jeweilige Gesetzgebung dies vorschreibt, sind Sie zumindest verpflichtet, Ihrem Regierungskunden gegenüber schriftlich offen zu legen, dass Sie für seine Beratung vor dem Kauf und andere Dienstleistungen von uns ein Honorar erhalten. Diese Bekanntgabe ist dem Regierungskunden vorzulegen, bevor Sie eine Beratung über entsprechende Microsoft-Software oder Serviceverträge durchführen. Als Regierungskunde gilt jede Regierungsorganisation sowie deren politische oder Verwaltungsbehörde. In vielen Fällen gelten Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser auch als Regierungskunden. 4.2 Ein potentieller Interessenskonflikt besteht möglicherweise auch, wenn Sie (a) einem Kunden Dienstleistungen im Rahmen dieser Initiative anbieten und (b) einen Vertrag oder andere Geschäftsvereinbarungen bezüglich derselben Dienstleistungen mit dem Kunden haben. Wenn ein potentieller Interessenskonflikt vorliegt, sind Sie für den Erhalt des Beraterhonorars verpflichtet, alle der folgenden Anforderungen zu erfüllen. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihr Interesse an einem Beraterhonorar über die Interessen des Kunden zu stellen und damit den Kunden zu übervorteilen. Sie stimmen mit uns überein, dass Beraterhonorare nicht diesem Zweck dienen sollen. Sobald Sie erkennen, dass ein potentieller Interessenskonflikt vorliegt, sind Sie verpflichtet, dem Kunden schriftlich offen zu legen, dass Sie von uns ein Beraterhonorar erhalten. 4.3 Wenn ein Interessenskonflikt vorliegt, gleich ob potenziell oder tatsächlich, sind Sie auf Antrag verpflichtet, uns schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Anforderungen dieses Abschnitts 4 erfüllt haben, bevor Sie das entsprechende Beraterhonorar von uns erhalten. 4.4 Die Erfüllung der Anforderungen in diesem Abschnitt 4 ist unersetzlich. Bei Nichterfüllung liegt ein wesentlicher Bruch dieses Vertrags vor, und Sie sind zur Rückerstattung aller Beraterhonorars verpflichtet, die Ihnen bereits zum Datum des wesentlichen Bruchs gezahlt wurde. Alle anderen rechtlichen und billigkeitsrechtlichen Schritte behalten wir uns vor. 5. Beraterhonorare..5.1 Beraterhonorare sowie die Anforderungen an die Honoraranträge können je nach Beratungsinitiative und Land oder Region voneinander abweichen. 5.2 Bei unserer Beraterhonorarberechnung berücksichtigen wir keine Steuern oder Abgaben, die Sie möglicherweise Ihrem Kunden berechnen. 5.3 Wir überprüfen Ihre Anträge auf Beraterhonorar und sind berechtigt, den Antrag anzupassen oder abzulehnen, wenn wir (a) provide licensed software to a distributor or reseller lizenzierte Software für Ihren Kunden mit einer Ermäßigung bereitstellen oder (b) ein Maß an Aktivitäten vor dem Kauf bereitstellen, das über das in der Anleitung zur Initiative ausführlich beschriebene normale Maß an Unterstützung vor dem Kauf hinausgeht.
4 5.4 Wenn ein Kunde eine Gutschrift oder Rückerstattung von Microsoft erhält oder wenn Sie eine Überzahlung erhalten, können Ihre Beraterhonorare angepasst werden. Microsoft gibt Ihnen in diesen Fällen einen entsprechenden Hinweis. Microsoft ist berechtigt, Überzahlungen von zukünftigen von Ihnen möglicherweise beantragten Beraterhonorarzahlungen abzuziehen. Sie tragen die Verantwortung dafür, Microsoft unverzüglich alle Überzahlungen zurückzuzahlen. Wird der Betrag der Überzahlung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gezahlt oder mit Beraterhonorarzahlungen verrechnet, ist Microsoft berechtigt, alternative Einzugsmethoden zu verwenden. 5.5 Das Beraterhonorar, das Sie erhalten, deckt alle Steuern für Waren und Dienstleistungen, Mehrwertsteuern, Verkaufssteuern, Bruttoeinnahmensteuern oder andere auf Ihre Dienste als Berater für Microsoft-Software und -Dienste anwendbaren Steuern ab. Daher liegt es ausschließlich in Ihrer Verantwortung, alle anwendbaren Steuern in Bezug auf das Beraterhonorar zu zahlen, das Sie erhalten. 5.6 Wir haben im Rahmen dieses Nachtrags keinerlei Verpflichtungen gegenüber Dritten, auch nicht zur Zahlung von Honoraren an Einzelpersonen oder Unternehmen außer Ihnen, es sei denn aufgrund einer gerichtlichen Verfügung. 5.7 Sie haben nur einen Anspruch auf Beraterhonorar für lizenzierte Software oder Dienstleistungen, die wir Ihren Drittkunden, die nicht mit Ihnen oder einem Ihrer verbundenen Unternehmen in Zusammenhang stehen, bereitstellen. 5.8 Ihre Kunden haben das Recht, bei jeder Bestellung den Berater für Microsoft- Software und -Dienste zu wechseln. Eine Kundenbestellung mit einer Zahlung über mehrere Jahre (falls verfügbar) gilt als Einzelbestellung. Wenn ein Kunde den Berater für Microsoft- Software und -Dienste wechselt, bleiben Ihre Ansprüche auf Beraterhonorar in Bezug auf Zahlungen über mehrere Jahre bestehen, wenn Sie über einen gültigen Nachtrag verfügen. Sie bestätigen, dass uns durch den Wechsel eines Kunden zu einem anderen Berater für Microsoft-Software und -Dienste keine weiteren Verpflichtungen Ihnen gegenüber entstehen. 6. Kundenlizenzen. 6.1 Kundenlizenzen. Mit diesem Vertrag erhalten Sie keinerlei Eigentum, Anteile, Lizenzen oder Rechte an Microsoft-Software oder anderen Dienstleistungen von Microsoft. Sie sind nicht berechtigt, die Bestimmungen einer Kundenlizenz oder eines Servicevertrags zu ändern. 6.2 Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, den Vertrag mit einem Kunden zu kündigen, wenn dieser die Bestimmungen einer anwendbaren Lizenz oder des Servicevertrags nicht erfüllt. Wir werden Sie umgehend von der Kündigung des Vertrags mit einem Kunden informieren, für den Sie als jeweils aktueller Berater für Microsoft-Software und -Dienste tätig sind. Bei Kündigung des Status eines bestimmten Kunden als Kunde erklären Sie sich damit einverstanden, auf alle Ansprüche uns gegenüber für Ihnen daraus entstehende Schäden oder Gewinnverluste zu verzichten. 7. Laufzeit und Kündigung. Dieser Nachtrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem er von uns akzeptiert wird. Falls er nicht vorher gekündigt wird, endet dieser Nachtrag automatisch zum Ablaufdatum Ihres MSPP-Vertrags. Sie stimmen zu, dass Sie nicht erwarten, dass dieser Nachtrag verlängert wird oder dass wir einen neuen Vertrag mit Ihnen schließen.
5 8. Änderungen des Nachtrags und der Verwaltung. Wir behalten uns das Recht vor, Updates oder Änderungen an diesem Nachtrag und dem in ihm behandelten Gegenstand vorzunehmen, einschließlich ohne Einschränkung die Anleitung zur Initiative und die Beraterwebsite. Bei allen Updates oder Änderungen am Nachtrag, die Ihnen nicht über eine schriftliche Benachrichtigung gemäß der Vorschriften in diesem Nachtrag bereitgestellt werden, tragen Sie die Verantwortung dafür, die Beraterwebsite regelmäßig auf Updates oder Änderungen zu überprüfen. Wenn die Beraterwebsite aktualisiert oder geändert wird, erklären Sie sich damit einverstanden, ab dem Datum der Bereitstellung der Updates oder Änderungen durch diese gebunden zu sein. Die Updates oder Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Wir behalten uns das Recht vor, die Berechnungsmethode für die Beraterhonorare zu ändern. Wenn wir die Berechnungsmethode für die Honorare ändern, benachrichtigen wir Sie jedoch mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich.
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