Benefiz-Liederabend St. Gebhard-Mittelstadt mit You-And-Me. e veröffentlichen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach,

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1 Otto ist ein Nashorn der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel / Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, Pfullingen (Sandwiesenstraße 17), Telefon / , Telefax / Jahrgang Donnerstag, 30. Oktober 2014 Nummer 44 Die katholische Kirchengemeinde Pliezhausen/Walddorfhäslach weist auf folgende Veranstaltung hin: Benefiz-Liederabend St. Gebhard-Mittelstadt mit You-And-Me am Sonntag, den um17:30 Uhr im Gemeindesaal St. Gebhard-Mittelstadt. Näheres unter Kirchliche Nachrichten. (Bitte veröffentlichen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Ausgabe 29, 30 und 31 Aktuelle Mitteilungen, DANKE) e veröffentlichen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, abe 41, 42, 43 und 44 Aktuelle Mitteilungen, DANKE) Otto ist ein Nashorn Der zehnjährige Topper lebt mit seinen Eltern in einem verschlafenen Küstendorf. Eines Tages findet er einen Bleistift, der auf den ersten Blick ganz gewöhnlich aussieht. Doch als Topper damit ein Nashorn an seine Zimmerwand zeichnet, staunt er nicht schlecht, als dieses plötzlich in lebendiger Gestalt vor ihm steht. Doch das eigentliche Problem: Das Nashorn, kurzhand Otto getauft, hat einen mächtigen Hunger. Im Nullkommanichts ist das ganze Dorf in Aufruhr um den neuen Mitbewohner. Für Topper und seinen neuen Freund beginnt ein großes, unvergessliches Abenteuer. Ein Kinospaß für Groß und Klein, der seine Zuschauer mit guter Laune zurücklässt. Drachenzähmen leicht gemacht 2 Die Wikinger auf der Insel Berk haben sich mit den Drachen angefreundet. Während seine Freunde sich in ihrem neuen Lieblingssport, dem Drachenrennen, messen, entdeckt Häuptlingssohn Hicks bei einem Erkundungsflug mit seinem Drachen Ohnezahn eine Eishöhle, in der hundert bislang unbekannte und wilde Drachenarten und ein mysteriöser Drachenreiter zuhause sind. Hicks Mut und seine Freundschaft zu Ohnezahn werden bald auf eine Probe gestellt. Gelungenes Familienkino, das seine Zuschauer mit Spaß, Action und Abenteuer begeistert.

2 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am wurden die Herren Gemeinderäte Thomas Baisch und Jürgen Stoll im Nachgang zur konstituierenden Gemeinderatssitzung am vereidigt, weshalb hiermit nochmals ein Gesamtbild des neuen Gemeinderatgremiums veröffentlicht wird. Bild links: Bürgermeisterin Silke Höflinger und Damen und Herren Gemeinderäte Ralf-Michael Röckel, Hilde Eggensperger, Alexander Armbruster, Claudia Musse, Frieder Klein, Inge Streicher, Olfert Alter, Kristina Naumann, Oliver Wezel, Frank Baude, Gerhard Neuscheler, René Maurer und auf dem rechten Bild Herren Gemeinderäte Thomas Baisch und Jürgen Stoll. Zugleich hat es hat uns sehr gefreut, im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am unseren Damen Blutspenderinnen für langjähriges und vielfaches Blutspenden herzlich gratulieren und Ehrennadeln, Urkunden und ein Weinpräsent im Rahmen der Ehrung und Auszeichnung überreichen zu dürfen. Herr Dr. med. Reiner Schenk hat bei dieser Auszeichnung erneut für diesen lebensrettenden Spendendienst geworben. Bild von links: Bürgermeisterin Silke Höflinger, Frau Claudia Bohner, Frau Esther Dürr, Frau Annette Eberle (50-maliges Blutspenden), DRK-Bereitschaftsleiter Andreas Kresse und erster Vorsitzender des DRK-Ortsverbandes Dr. med. Reiner Schenk sowie auf dem rechten Bild Frau Beate Storz (links). Besonders gefreut hat uns auch der vor drei Wochen erfolgte Besuch von Herrn Landtagsabgeordneten Klaus Käppeler (Bildmitte). Er besichtigte die Entwicklungen und Fortschritte der Baumaßnahmen und der pädagogischen Konzeptionen der Gustav- Werner-Gemeinschaftsschule.

3 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 3 Ebenfalls herzlich willkommen heißen durften wir vor zwei Wochen Damen und Herren Amtskollegen und den Ersten Beigeordneten Steffen Jäger des Ausschusses für Bau und Verkehr des Gemeindetages Baden-Württemberg. Als Mitglied dieses Gremiums (Vertreterin des Gemeindetag-Kreisverbandes Reutlingen) konnte ich unsere Gemeinde und die maßgebenden Entwicklungen präsentieren. Unsere Gäste haben sich bei uns rundum wohl gefühlt. Besonders schön war auch wieder die am vergangenen Sonntag in der Gemeindehalle alle zwei Jahre stattfindende Hobbykünstlerausstellung. Im Rahmen meiner Ansprache konnte ich zahlreichen Damen und Herren Künstlern mit Präsentation ihrer kunsthandwerklich wertvollen und wunderschönen Produkte unseren Dank für die Mitwirkung aussprechen und im Besonderen Herrn Wolfgang Prause, Frau Elvira Link, Herrn Kurt Daffend und Herrn Roland Heim (Bild von links) mit Präsenten vielmals für die Hauptorganisation danken. Initiator der Hobbykünstlerausstellung, erstmals im Jahre 1994 durchgeführt, ist Herr Kurt Daffend. Am Donnerstag, den 06. November 2014, 18:30 Uhr, Kameradschaftsraum Feuerwehrhaus, findet der IHK-Energietisch statt. Hierzu darf ich im Namen der IHK Reutlingen, des örtlichen Gewerbevereins und persönlich die Damen und Herren Inhaber und Geschäftsführer der örtlichen Betriebe, Unternehmen, Einzelhandelsgeschäfte und Landwirtschaftsbetriebe sowie die Damen und Herren freiberuflicher Tätigkeit herzlich einladen. Diese Veranstaltung ist bei der IHK Reutlingen, Frau Dr. von Ow-Wachendorf, Rufnummer (07121) , -Anschrift Ow-wachendorf@reutlingen.ihk.de anmeldepflichtig. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Gemeinde-Aktuelles-IHK-Energietisch. Im kommenden Jahr werden wir uns im Besonderen dem Thema Bürgerengagement widmen und dürfen Sie diesbezüglich bereits jetzt auf eine interessante Veranstaltung des Sozialministeriums Baden-Württemberg am Montag, den 10. November 2014, 16:30 bis 19:30 Uhr, im Sparkassen-Forum Hofgarten in Sigmaringen hinweisen. Mit herzlichen Grüßen verbleibe ich Ihre Silke Höflinger, Bürgermeisterin

4 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der diesjährigen Blutspenderehrung wollen wir auch darauf hinweisen, daß Herr Dr. med. Reiner Schenk im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung des DRK-Ortsverbandes Pliezhausen/Walddorfhäslach vom Vorsitzenden des Reutlinger DRK-Kreisverbandes Herrn Landtagsabgeordneten Andreas Glück für sein jahrzehntelanges, herausragendes Engagement sowie im Besonderen für seinen jahrelangen, verantwortungsvollen Vorsitz des DRK-Ortsverbandes geehrt wurde. Ebenso wurde Frau Ursula Auch (nachstehende Bildreihe rechts) für ihren langjährigen, sehr engagierten Einsatz als Jugendleiterin des DRK-Ostverbandes ausgezeichnet. Die beiden ersten Bilder der nachstehenden Bildreihe sind Ausschnitte der Ende vergangenen Jahres von Herrn Dr. Schenk erfolgten Schließung seiner jahrzehntelang erfolgreich geführten Arztpraxis. Bild links Präsentübergabe, Bildmitte Herr Dr. Schenk mit seiner Frau Andrea Schenk (links) und den Arzthelferinnen Frau Anette Bauer, Frau Sarah Burkhardt und Frau Martina Paul. Weitere Bilderrückblicke u.a. zum Tag der offenen Türe unserer Freiwilligen Feuerwehr in Verbindung mit der Übergabe des neuen ELW folgen in den kommenden Amtsblattausgaben. Ihre Silke Höflinger, Bürgermeisterin Volkstrauertag am 16. November 2014 Vorankündigung für die gemeindlichen Gedenkfeiern Gedenkfeier Ortsteil Häslach: Beginn 8:45 Uhr vor dem Frühgottesdienst in der evangelischen Kirche Häslach. Gedenkfeier Ortsteil Walddorf: Beginn 11:30 Uhr nach dem Spätgottesdienst in der Aussegnungshalle Friedhof Walddorf mit anschließender Kranzniederlegung. Gestaltung: In beiden Ortsteilen finden gemeindliche Gedenkansprachen von Bürgermeisterin Silke Höflinger und Kirchengebete von Pfarrer Hartmut Dinkel statt. Die Umrahmung der Gedenkfeiern erfolgt in Häslach mit dem Kirchenchor der evangelischen Kirchengemeinde und einem Ensemble des Musikvereins Walddorfhäslach e.v. und in Walddorf mit dem CVJM-Jubilatechor und dem Musikverein Walddorfhäslach e.v. sowie zusätzlichen Redebeiträgen der Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 und 9 der Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule und Kranzniederlegung. Gemeindlicher Bauplatzverkauf Dettenhauser Straße 49 Die Gemeinde Walddorfhäslach verkauft einen 777 m² großen Bauplatz (auch Teilung möglich) in der Dettenhauser Straße, Ortsteil Walddorf. Kaufinteressenten melden sich bitte bis zum unter der Anschrift Gemeinde Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, Walddorfhäslach, Tel /9266-0, Fax: 07127/ , info@walddorfhaeslach.com, Betreff: Bauplatz Dettenhauser Straße. Die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Bebauung und Preisabgabe werden nach erfolgter Interessensbekundung mitgeteilt.

5 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 5 Hobbykünstlerausstellung Bilderrückblick Im Rahmen der alle zwei Jahre in der Gemeindehalle stattfindenden Hobbykünstlerausstellung dankte Bürgermeisterin Silke Höflinger den Damen und Herren Hobbykünstlern sehr herzlich für ihre Mitwirkung und ihre schönen kunsthandwerklichen Präsentationen, führte ein kleines Künstler-Fragequiz mit Gutscheinen durch und sprach den Hauptorganisatoren Herrn Wolfgang Prause, Frau Elvira Link, Herrn Kurt Daffend und Herrn Roland Heim (Bild von links) mit Präsenten einen besonders herzlichen Dank für die Veranstaltungsdurchführung aus

6 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 1 = Frau Rössle + Frau Jacobie, 2 = Frau Hermann, 3 = Frau Schymura + Frau Zähringer, 4 = Herr Klatt, 5 = Herr Spittlbauer, 6 = Herr Post, 7 = Frau Noffke, 8 = Herr Rebmann, 9 = Herr Prause, 10 = Frau Noffke (Tochter), 11 = Lichtstube mit Frau Löffler, 12 = Ehepaar Hirt, 13 = Kulturgüterverein Frau Armbruster + Herr Heim (links+rechts), 14 = Frau Wurster und Herr Daniel Wurster, 15 = Frau Link (mit Besucherin Frau Manz), 16 = Herr Woschny, 17 = Frau Trick, 18 = Frau Säger, 19 = Herr Federmann, 20 = Herr Leitenberger (mit Besucherin Frau Rilli). Es fehlen Bilder der Balsania Flieger mit Herrn Hörz und der Modellbaugruppe mit Herrn Böpple. Benefiz-Liederabend im»gemeindesaal St. Gebhard-Mittelstadt«mit»You-And-MeYou-and-Me«, so der Name des Gitarren- und Gesangs-Duos, ist Programm: Stefanie Scholz und Harry Schnell haben sich zusammengefunden und präsentieren seitdem humorvolle, freche, mitunter auch besinnliche, ganz sicher aber unterhaltsame Liederabende für Dich und mich. Gemeinsam sind sie am Sonntag, den um Uhr im Gemeindesaal St. Gebhard-Mittelstadt im Rahmen eines Benefizkonzerts zu Gunsten der Gemeinde zu erleben. Das Programm des Abends trägt den doppeldeutigen Titel Lost Love Lost in Love und behan-delt eines der wohl schwierigsten und gleichzeitig schönsten Themen der Menschheit: die Liebe. Neben bekannten Liedern des Chansons, des Folks und des Pops wird auch»selbstgemachtes«rund um das Thema Verlorene Liebe Verloren in der Liebe zu hören sein. Liebeslieder, die das Leben schreibt so der Untertitel des Programms sind eine Mixtur zwischen Milow, Wet Wet Wet, Sil-bermond, Consuelo Velázquez, Deep Blue Something, Gianmaria Testa und Reinhard Mey, die keine Langeweile aufkommen lässt. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen vollständig dem gemeinnützigen Verein El Pueblo Unido e. V. zu Gute. Falls Sie wissen möchten, wie es jemandem ergeht, der frisch verliebt ist und beim ersten Wiedersehen ( Cuando te veo ) nervös wird, was das Lied Breakfast at Tiffany s mit dem gleichnamigen Film zu tun hat, ob Reinhard Mey Frankreich mehr liebte als seine Frau Christine - wie man auf Grund seines Lieds La blessure oder Es bleibt eine Narbe zurück vermuten könnte, was der Untergang der französischen Kanalfähre Sussex am mit dem Lied Besame mucho zu tun hat, ob es auch anderen schwer fällt, something stupid in Form von Ich liebe Dich zu sagen,... wie ein Taschentuch der Geliebten zum größten Schatz eines Mannes wird, dass Küsse köstlicher als Wein sein können und dieses gravierende Folge haben kann, was das Liebeslied You and me des Sängers Milow mit dem gleichnamigen Gesangs- und Gitarren-Duo gemein hat, dann besuchen Sie am Sonntag, den um Uhr, den You-and-Me -Liederabend im Gemeindesaal St. Gebhard in Mittelstadt, Grüne Au 10! Weitere Informationen unter: you-and-me4ever@gmx.de / Tel.: 07127/934041

7 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7 In Walddorf feiern am Samstag, Frau Johanna Nonnenmacher, Hauptstraße 4 ihren 79. Geburtstag, Mittwoch, Frau Gertrud Armbruster, Bachstraße 17 ihren 80. Geburtstag. Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. Ärztlicher Notfalldienst An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab Uhr einheitliche Rufnummer 0180/ Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Freitag ab Uhr und Samstag/Sonntag von Uhr und von Uhr zu erfragen unter Telefon 01805/ Tierärztlicher Sonntagsdienst Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter Tel / Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel /7427 Apothekenbereitschaft Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Medikamente abgegeben. Dienstwechsel jeweils um 8.30 Uhr von der Landesapothekenkammer BW empfohlen: Apotheken-Notdienstfinder: (kostenfrei aus dem Festnetz) Kurzwahl vom Handy: (max. 69 ct/min) Freitag, Linden-Apotheke Bempflingen, Lindenstr. 13, Bempflingen, Tel.: Markt-Apotheke Pfullingen, Marktstr. 18, Pfullingen, Tel.: Mühlen-Apotheke Betzingen, Steinachstr. 9, Reutlingen (Betzingen), Tel.: Sonnen-Apotheke Dettingen, Uracher Str. 23, Dettingen an der Erms, Tel.: Samstag, Birken-Apotheke Sondelfingen, Römersteinstr. 4, Reutlingen (Sondelfingen), Tel.: Uhland-Apotheke Pfullingen, Schulstr. 10, Pfullingen, Tel.: Sonntag, Apotheke Frickenhausen, Hauptstr. 20, Frickenhausen, Württ., Tel.: Hirsch-Apotheke Reutlingen, Wilhelmstr. 53, Reutlingen (Innenstadt), Tel.: Montag, Burkhardt sche Apotheke, Hauptstr. 59, Eningen unter Achalm, Tel.: Dienstag, Rathaus-Apotheke Reutlingen, Rathausstr. 10, Reutlingen (Innenstadt), Tel.: Sonnen-Apotheke Großbettlingen, Nürtinger Str. 58, Großbettlingen, Tel.: Mittwoch, Sonnen-Apotheke Reutlingen, Wilhelmstr. 10, Reutlingen (Innenstadt), Tel.: Donnerstag, Achalm-Apotheke Reutlingen, Gartenstr. 8, Reutlingen (Innenstadt), Tel.: Aus dem Gemeinderat der Sitzung vom Am fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben mehreren Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt: 1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeisterin Silke Höflinger gab bekannt, dass keine wesentlich neuen Themen beraten wurden und alles weitere öffentlich beraten wird. 2. Gemeinde Walddorfhäslach Blutspenderehrung 2014 Täglich retten Blutspenderinnen und Blutspender viele Menschenleben. Bürgermeisterin Silke Höflinger freute sich daher gemeinsam mit dem Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins Pliezhausen/Walddorfhäslach Herrn Dr. med. Reiner Schenk im Namen des Blutspendedienstes Baden-Württemberg des Deutschen Roten Kreuzes und dem Bereitschaftsleiter Herrn Andreas Kresse Ehrungen und Auszeichnungen verbunden mit einem Weinpräsent für zahlreiches und langjähriges Blutspenden bei folgenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern vornehmen zu dürfen (alph. Reihenfolge): Frau Claudia Bohner, Frau Esther Dürr, Frau Annette Eberle (50 Mal) und Frau Beate Storz. Nach den Auszeichnungen gab es für die geehrten Blutspenderinnen einen großen Applaus aller Anwesenden. Das Bild wird auf Seite 2 dieser Amtsblattausgabe veröffentlicht. 3. Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Walddorfhäslach Hier: Nachträgliche Verpflichtung von Gemeinderäten - Rechte und Pflichten nach Gemeindeordnung - Vornahme der Verpflichtung durch Bürgermeisterin Höflinger - Gemeinderatsinformation Nach 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet die Bürgermeisterin die Gemeinderäte in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Die in der konstituierenden Sitzung am 25. September 2014 nicht anwesenden Herren Gemeinderäte Thomas Baisch und Jürgen Stoll wurden in der Sitzung nachträglich unter Anwendung folgender Formel verpflichtet: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern. Die Vorsitzende ergänzte diese Verpflichtung mit So wahr mir Gott helfe. Die feierliche Verpflichtung wurde von Frau Bürgermeisterin Höflinger mit einem jeweiligen persönlichen Handschlag und der Überreichung einer roten Rose besiegelt. Zugleich teilte sie dem neuen Gemeinderat nochmals mit, dass sie sich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeinde freue und man wie bisher die Gemeinde gemeinsam nach besten Kräften verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert entwickeln werde. Die Bilder des neuen Gremiums sind auf Seite 2 dieser Amtsblattausgabe veröffentlicht.

8 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer Gemeindeentwicklung Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen UND Kultur, Sport, Ehrenamt W Gemeindliche Offene Jugendförderarbeit W Einrichtung Offene Jugendgruppe /Alte Turnhalle ab Kooperationsvertrag der Gemeinde Walddorfhäslach mit der Kulturwerkstatt e.v. Reutlingen - Vierter Sachstandsbericht - Beratung und Beschlussfassung Zum Ende des Monats Oktober 2014 wird der Jugendreferent Herr Michael Schaller, der im Auftrag der Gemeinde die offene Jugendgruppe in der Alten Turnhalle geleitet hat, sein Amt an Herrn Johannes Hudelmaier übergeben. Aus diesem Anlass hat die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht gebeten. Herr Schaller berichtete, dass wöchentlich etwa 15 Jugendliche den Treff besuchten und die Angebote der Kulturwerkstatt wahrnehmen. Diese Besucheranzahl sei im Vergleich zu anderen Jugendtreffs hoch. Der Gemeinderat stimmte einer Projektverlängerung für die Laufzeit von Mai 2015 bis April 2016 zu. Die Kosten belaufen sich auf rund pro Jahr. 5. Gemeinnützigkeit - Annahme von Spenden - Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde darf gemäß 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach 1 Abs. 2 beteiligen. Bei folgenden Spenderinnen und Spendern bedankte sich Bürgermeisterin Höflinger im Namen der Gemeinde, des Gemeinderates und persönlich sehr herzlich und fügte hinzu, dass die Klasse und Rektor Röckel eine schöne Londonkarte gesendet haben und die Gemeinde jede Londonfahrt mit 1000 unterstützt. Spenderinnen und Spender Kreissparkasse Reutlingen Empfänger Gustav-Werner-Schule Sprachreise der Kl. 8/9 nach London 6. Gemeindehaushalt UND Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung W Gemeindeentwässerung / Abwasserbeseitigung W Gründung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab Beratung und Beschlussfassung Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Walddorfhäslach wird derzeit als Regiebetrieb im Haushalt der Gemeinde geführt. Der Regiebetrieb ist organisatorisch und wirtschaftlich in die Gemeindeverwaltung und den Gemeindehaushalt integriert. Er wird nach den Vorschriften über die Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesamtdeckung des Gemeindehaushalts im kameralistischen Buchführungssystem geführt. Den Gemeinden steht es nach dem Eigenbetriebsgesetz frei, ob sie ihre rechtlich unselbstständigen wirtschaftlichen Unternehmen als Regiebetrieb oder als Eigenbetrieb führen. Im Vergleich zum Regiebetrieb ist der Eigenbetrieb eine rechtlich unselbstständige, aber im Innenverhältnis wirtschaftlich vom Gemeindehaushalt getrennte selbstständige Einheit mit eigener Wirtschaftsführung und eigenem Rechnungswesen. Er wird als Sondervermögen verwaltet und in einer getrennt geführten Sonderrechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder der Betriebskameralistik geführt. Vorteile einer Ausgliederung der Abwasserbeseitigung in einen Eigenbetrieb Als Eigenbetrieb kann der Bereich der Abwasserbeseitigung besser gesteuert werden und die Verluste belasten nicht weiter den Gesamthaushalt ( 78 GemO-BW = Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen). Die Herauslösung der Abwasserbeseitigung aus dem Haushalt und Überführung in einen Eigenbetrieb würde die Finanzierung der anstehenden Investitionen für die Abwasserbeseitigung losgelöst von Zwängen des Gesamthaushalts erleichtern und sollte aus folgenden Gründen vollzogen werden: W Keine Belastung des Gesamthaushaltes durch entstandene Verluste. W Effektivere Steuerung durch erhöhte Transparenz infolge kaufmännischer Buchführung sowie rechnungsmäßiger Verselbstständigung. Die Buchführung ist darauf gerichtet, den während eines Rechnungsjahres erzielten Gewinn oder Verlust zu ermitteln sowie Angaben über die Liquidität und die Vermögens- und Kapitalstruktur zu machen. W Auslagerung langfristig aufgenommener Kredite für Entwässerungsinvestitionen, welche durch langfristig abgeschriebenes Anlagevermögen gedeckt werden (z.b. Abschreibungszeitraum bei Kanälen: 50 Jahre = unmittelbare Zuordnung der Kredite zur Investition). W Die über die Abwassergebühren erwirtschafteten Abschreibungen verbleiben in der Rechtsform des Eigenbetriebs als Finanzierungsmittel für Investitionen bzw. für Tilgungen und gehen nicht im Gesamtdeckungsprinzip des Gemeindehaushalts unter. W Zum Schluss eines Wirtschaftsjahres hat die Betriebsleitung einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, Anhang) und einen Lagebericht aufzustellen und schafft damit eine umfassende Übersicht über die Vermögensgegenstände und Schulden des Eigenbetriebs sowie über die Ertragslage. Sofern der Eigenbetrieb über mehrere Betriebszweige verfügt (z.b. gebührenrechtliche Trennung von Abwassersammlung und Abwasserreinigung), ist außerdem eine Erfolgsübersicht zu erstellen, in der die Aufwendungen und Erträge sachgerecht auf die Betriebszweige verteilt werden. Auch bei der Gründung eines Eigenbetriebes behält der Gemeinderat die grundsätzliche Entscheidungsbefugnis (= kommunalpolitische Verantwortung des Gemeinderats bleibt voll erhalten). Ebenfalls wird durch die Eigenbetriebsgründung die Gebührenkalkulation nicht tangiert, weil diese sich weiterhin nach dem Kommunalabgabengesetz richtet. Die Ausgliederung in einen Eigenbetrieb ist auch mit Blick auf die zukünftige Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zweckmäßig, da der Eigenbetrieb trotz einer möglichen Kosten- und Leistungsrechnung im Gemeindehaushalt durch Ausgliederung der Buchhaltung und nicht nur durch Kontierung eine bessere finanzwirtschaftliche Transparenz mit sich bringt. Dies insbesondere, weil auch im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht am Gesamtdeckungsprinzip festgehalten wird und damit eine unmittelbare Zuordnung von Krediten ausgeschlossen ist. Bei einer Kostenunterdeckung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung ist die jährliche Unterdeckung als Jahresverlust festzustellen. Dieser Jahresverlust kann ggf. durch einen Zuschuss vom Gemeindehaushalt in gleicher Höhe ausgeglichen werden. Sollten fortlaufende jährliche Verluste des Eigenbetriebes erwirtschaftet werden, könnte von Zeit zu Zeit das Trägerdarlehen der Gemeinde an den Eigenbetrieb erhöht werden. Grundsätzlich sollte allerdings die Kostendeckung für eine Leistung aus Gebührenentgelt angestrebt werden (Vgl. 13 und 14 KAG). Vor dem Stichtag der Ausgliederung ( ) ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) aufzustellen. Nach 14 Abs. 1 EigBG ist der Wirtschaftsplan vor Beginn des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Für den Erfolgs- und Vermögensplan muss die Grundstruktur der Finanzierung im Eigenbetrieb bekannt sein. Um insbesondere die Zinsen und Tilgungen für die internen und externen Kredite in den Wirtschafsplan einstellen und den Haushaltsplan korrespondierend aufstellen zu können, empfiehlt es sich, auf der Grundlage einer vorläufigen Eröffnungsbilanz die Finanzierung vorzugeben.

9 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 9 Nach dem Stichtag der Ausgliederung ( ) durchzuführende Maßnahmen: W Die Erstellung der endgültigen Eröffnungsbilanz auf den Stichtag der Ausgliederung erfolgt zweckmäßigerweise erst nach diesem Stichtag, weil die in die Eröffnungsbilanz zu übernehmenden Werte auf dem Vorjahresabschluss aufbauen und damit erst nach diesem Stichtag bekannt sind bzw. feststehen, so z.b. die endgültigen Werte des Anlagevermögens und der Forderungen (Einnahmereste), Rückstellungen, Verbindlichkeiten, etc. Deshalb beschließt der Gemeinderat regelmäßig erst nach diesem Stichtag: W die endgültige Eröffnungsbilanz mit dem zuzuordnenden Vermögen, W die auf den Eigenbetrieb zu übertragenden Fremdkredite, W über das vom Haushalt dem Eigenbetrieb zur Verfügung zu stellende Trägerdarlehen, W einschließlich Darlehensvertrag mit Kreditkonditionen. Der Gemeinderat hat die Gründung eines Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach den Grundsätzen des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg zum sowie die Betriebssatzung beschlossen. Auf die Veröffentlichung der Betriebssatzung an anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen. 7. Landessanierungsprogramm BW Walddorfhäslach Sanierungsgebiet "Neue Ortsmitten" - Landessanierungsprogramm BW Walddorfhäslach Sanierungsgebiet "Neue Ortsmitten" Ortskernsanierungen Walddorf II und Häslach I W Satzungsgebiet Erweiterung Gebiet Walddorf - Gebietsaufnahme Flst. Nr.148/3, 148/4 und 149/1 - Beratung und Beschlussfassung Durch den Erwerb der Grundstücke Flst. Nr. 148/3, Haidlinsgasse 15 und Flst. Nr. 149/1, Talbrunnenweg 6 durch die Gemeinde, sind die Voraussetzungen für eine zusammenhängende Sanierung des Ortskerns Walddorf geschaffen worden, weshalb durch eine Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Walddorfhäslacher Sanierungsgebietes Neue Ortsmitten nun die genannten Grundstücke sowie das Grundstück Flst. Nr. 148/4 in den Sanierungsbereich Walddorf II aufgenommen werden können. Der Gemeinderat hat die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Walddorfhäslacher Sanierungsgebietes Neue Ortsmitten beschlossen. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird verwiesen. 8. Landessanierungsprogramm BW Walddorfhäslach Sanierungsgebiet "Neue Ortsmitten" - Landessanierungsprogramm BW Walddorfhäslach Sanierungsgebiet "Neue Ortsmitten" Ortskernsanierungen Walddorf II und Häslach I W Aufstockungsantrag 2015 und Sachstandsbericht - Bewilligte Landesfördermittelzuwendung seit Beratung und Beschlussfassung Bürgermeisterin Höflinger berichtete, dass nach der im Jahre 2007 mit beiden Ortsteilen erfolgreichen Aufnahme der Gemeinde Walddorfhäslach in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg einschließlich Genehmigung aller darauf folgend gestellten Aufstockungsanträge, auch der letzte Aufstockungsantrag für das Jahr 2014 in Höhe von 400'000 bewilligt und die Programmdauer um zwei Jahre verlängert wurde. Das Gesamtfördervolumen des Landes für die Gemeinde Walddorfhäslach beträgt aktuell 2,74 MIO, was außergewöhnlich und auf die guten Fortschritte im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung zurückzuführen ist: 2007 (Bewilligt) 2008 (Bewilligt) 2010 (Bewilligt) 2011 (Bewilligt) 2012 (Bewilligt) 2014 (Bewilligt) Förderrahmen um auf (Bewilligt) 2008 (Bewilligt) 2010 (Bewilligt) 2011 (Bewilligt) 2012 (Bewilligt) 2014 (Bewilligt) Finanzhilfen um auf Der bewilligte Gesamtförderrahmen, bestehend aus 60 % Landes- und 40 % Gemeindefördermitteln, beträgt im Jahre 2014 nun 4,57 MIO, wobei die Gemeinde in den zurückliegenden Jahren bereits ein Vielfaches dieses Fördervolumens in die städtebauliche Entwicklung beider Ortsmitten und in die Modernisierung kommunaler und privater Gebäude investiert hat. Wie in den zurückliegenden Jahren wird auch für das Jahr 2015 ein Aufstockungsantrag gestellt und der bislang ermittelte Gesamtförderrahmen in Höhe von 5,90 MIO angestrebt. Der Gemeinderat wurde über diesen Sachverhalt unterrichtet. 9. Landessanierungsprogramm BW Walddorfhäslach Sanierungsgebiet "Neue Ortsmitten" Ortskernsanierungen Walddorf II und Häslach I UND Gemeindeeigene Liegenschaften/Öffentliche Einrichtungen W Abbrüche gemeindeeigener Gebäude Kostenschätzungen - Flst. 262 (im Rahmen LSP) - Flst. 137 (im Rahmen LSP) - Flst. 273/2 (im Rahmen LSP) - Flst Flst Beratung und Beschlussfassung Wie unter 8. dargestellt, wurde für das Jahr 2014 ein erneuter LSP-Aufstockungsantrag in Höhe von sowie eine Programmverlängerung von bislang 8 auf 10 Jahre bewilligt. Es ist damit zu rechnen, dass das Städtebauförderprogramm Neue Ortsmitten im April 2017 enden wird. Aus diesem Grund wurde über den förderfähigen Abbruch der nachfolgend zusammengefassten gemeindeeigenen Gebäude Grundstücke Flst. Nrn. 262, 137 und 273/2 beraten. Das örtliche Ingenieurbüro IBV Ambacher GmbH, Walddorfhäslach, wurde mit einer Kostenermittlung für den Abbruch der oben aufgeführten sowie vorsorglich auch der auf den Grundstücken Flst. 228 und 1635 abbruchreifen Gebäude beauftragt. Bei allen Gebäuden wurde die Räumung und Entsorgung des noch vorhandenen Mülls und der Einbauten berücksichtigt. Bei nahezu allen Grundstücken befinden sich zudem im Umfeld mehrere Sträucher und Bäume. Die Rodung dieser ist in den Kosten ebenfalls enthalten. Diese Arbeiten könnten evtl. durch den Bauhof ausgeführt werden, wodurch sich Kosten einsparen lassen. In zwei Gebäuden (Flst. Nrn. 228 und 1635) befinden sich noch teilweise gefüllte Öltanks. Die Entleerung, Reinigung und Entsorgung der Tanks sind ebenfalls in der Kostenberechnung berücksichtigt. Für die Gestaltung der Flächen nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten ist das Ingenieurbüro davon ausgegangen, dass die noch vorhandenen bituminösen Flächen parallel zum Fahrbahnrand abzutrennen, beschädigte Teile aufzubrechen und zu entsorgen sind. Die verbleibenden Flächen der Abbruchgrundstücke sind einzuebnen und mit einer ca. 10 cm starken Humusschicht zu versehen und zu fräsen, sodass die Flächen möglicherweise vom Bauhof im Frühjahr als Grünfläche eingesät und gemäht werden können. Folgende Kosten wurden ermittelt: Nr. Grundstück Adresse Gebäude Bruttopreis inkl. Honorare und Nebenkosten 1 Flst. Nr. 262 Stuttgarter Straße 5 Wohnhaus und Scheune ,00 2 Flst. Nr. 137 Haidlinsgasse 9 Wohnhaus und Scheune ,00 3 Flst. Nr. 273/2 Gustav-Werner-Straße 4 Wohnhaus, Scheune und Schuppen ,00 4 Flst. Nr. 228 Heerstraße 6 Wohnhaus und Garage ,00 Dettenhauser 5 Flst. Nr Straße 49 Wohnhaus und Garage ,00 Gesamt: ,00 Zu 1) Förderung im Rahmen des Landessanierungsprogramms möglich. Für öffentliche Ordnungsmaßnahmen ist mit einer Förderung durch das Land in Höhe von 36 % zu rechnen (= Förderrahmen beträgt 60 v. 100 der zuwendungsfähigen Kosten = hiervon werden 60 % durch das Land übernommen). Für dieses Objekt ist mit einer Förderung in Höhe von zu rechnen. Durch die Gemeinde müssten demensprechend getragen werden.

10 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Zu 2) Für diese Objekte ist mit einer Förderung in Höhe von zu rechnen. Durch die Gemeinde müssten demensprechend getragen werden. Zu 3) Das Gebäude ist mit dem angrenzenden Gebäude zusammengebaut. Es existiert nur eine dünne Trennwand zwischen den Gebäuden. Im Falle eines Abbruchs müssten aufwändigere Arbeiten durchgeführt werden (Sanierung Giebel des angrenzenden Gebäudes = Isolierung & Verputzung; vorhandene Gewölbekeller, der sich über beide Gebäudeteile erstreckt müsste an der Schnittstelle zubetoniert werden; Verlängerung Dachvorsprung = alles in Kostenermittlung enthalten). Für diese Objekte ist mit einer Förderung in Höhe von zu rechnen. Durch die Gemeinde müssten dementsprechend getragen werden. Zu 4) Ein Abbruch ist hier nur sinnvoll, wenn abschließend geklärt ist, inwiefern eine zukünfte Bebauung erfolgen kann (z.b. Erwerb von Grundstücksstreifen des östlich angrenzenden Grundstücks). Ggf. kann eine zukünftige Bebauung nur durch eine Sanierung und dadurch Aufrechterhaltung des Bestandsschutzes erfolgen. Zu 5) Dieser Abbruch durch die Gemeinde wird nur notwendig, wenn sich das Grundstück nur freigelegt veräußern lässt. Der Gemeinderat hat die Gebäudeabbrüche Nr. 1 und 2 in Höhe von ca brutto, die von der Verwaltung vorgeschlagene Zurückstellung von Gebäudeabbruch Nr. 3, den Gebäudeabbruch Nr. 4 in Höhe von ca brutto unter der Voraussetzung, dass eine zukünftige Bebauung auf dem freigelegten Grundstück erfolgen kann sowie den Gebäudeabbruch Nr. 5 in Höhe von ca brutto unter der Voraussetzung, dass das Grundstück nur freigelegt veräußert werden kann, beschlossen. 10. Gemeindeentwicklung Kommunaler Klimaschutz Klimaschutzkonzeption Walddorfhäslach W EEA-Zertifizierung - Maßnahmenkatalog - Energiepolitisches Arbeitsprogramm und Leitbilderstellung - Sachstand Zertifizierung - Gemeinderatsinformation Folgende eea-prozessschritte wurden inzwischen durchgeführt: Öffentlicher Gemeinderatsbeschluss zur MAI 2014 eea-teilnahme Beginn Programmteilnahme durch Vertragsunterzeichnung und Kick-Off-Treffen eea- Energieteam (Verwaltung) MAI AUG 2014 Workshop Ist-Analyse für Maßnahmenkatalog durch eea-energieteam SEP NOV 2014 Erstellung eea-bericht und Erstellung Energiepolitisches Arbeitsprogramm und Vorbereitung Die Ergebnisse der Workshops sowie die gefassten Grundsatzbeschlüsse durch den Gemeinderat wurden im internetbasierten Management-Tool in den Maßnahmenkatalog (= Ist-Analyse) eingetragen. Mit dem Maßnahmenkatalog werden die bisherigen Leistungen der Kommune im Energie- und Klimaschutzbereich erfasst und bewertet. Die Bewertung der in der Kommune erbrachten Leistungen erfolgt durch das eea- Energieteam (Verwaltung) mit der Methode der Selbsteinschätzung (hiermit ist insbesondere die Potenzialabschätzung der Kommune gemeint). Die abschließende Bewertung nimmt der von der Gemeinde zu beauftragende eea-berater anhand von Bewertungsrichtlinien vor. Als Ergebnis der Bewertung erhält die Kommune den von ihr erreichten Prozentsatz der maximal möglichen Punktzahl und damit die Einstufung im kommunalen Benchmark, welches die erreichten Punkte der Städte, Gemeinden und Landkreise enthält. Für eine erste Zertifizierung sind 50 % der effektiv möglichen Punkte des Maßnahmenkatalogs (=Ist-Analyse) notwendig (für Gold-Zertifizierung sind 75 % notwendig). Die Gemeinde liegt bei der aktuellen Bewertung bei 52 %. Hierbei ist das energie- und klimapolitische Leitbild der Gemeinde Walddorfhäslach noch nicht berücksichtigt (= Erreichung von 53,2 % möglich). Vor der Erstzertifizierung durch den externen eea-auditor muss das Ziel der Gemeinde sein, bei 55 % der effektiv möglichen Punkte des Maßnahmenkatalogs zu liegen, damit die Zertifizierung sicher erreicht wird. Folgende Übersicht des Maßnahmenkatalogs aufgeschlüsselt in die sechs unterschiedlichen Module zeigt, in welchen Bereichen die Erstbewertung besonders gut ist: W Modul 1: Entwicklungsplanung, Raumordnung (Zielerreichungsgrad 26 %) W Modul 2: Kommunale Gebäude, Anlagen (Zielerreichungsgrad 42 %) W Modul 3: Versorgung, Entsorgung (Zielerreichungsgrad 33 %) W Modul 4: Mobilität (Zielerreichungsgrad 78 %) W Modul 5: Interne Organisation (Zielerreichungsgrad 50 %) W Modul 6: Kommunikation, Kooperation (Zielerreichungsgrad 67 %) Vor allem in den Modulen 4 (Mobilität) und 6 (Kommunikation, Kooperation) ist die Erstbewertung hervorragend ausgefallen. Hervorzuheben sind im Modul 4 die Temporeduktion sowie Aufwertung der öffentlichen Räume, das Versorgungssystem in den Ortsteilen, das Fuß- sowie Radwegenetz inklusive Abstellanlagen, die kombinierte Mobilität (u.a. Car- Sharing, P&M-Parkplatz) sowie das Mobilitätsmarketing (u.a. Car-Sharing-Schnupperangebot, Vorbildfunktion mit Tour de Ländle, Berichterstattung im Mitteilungsblatt, etc.). Mit 100 % der Punkte wurde sogar die Qualität des ÖPNV-Angebots bewertet. Im Modul 6 sind allen voran die Kommunikation und Kooperation mit anderen Kommunen bzw. Regionen sehr gut bewertet. Hierunter fallen die vielfältigen Mitgliedschaften von Bürgermeisterin Höflinger in unterschiedlichsten Gremien des Gemeindetages BW, des Kreistages und des Regionalverbandes NA, die sich ebenfalls in vielen Bereichen mit energie- sowie klimapolitischen Fragestellungen beschäftigen. Weiter sind hier unter anderem der aktive Auf- und Ausbau eines lokalen Akteursnetzwerkes, die zertifizierten Waldflächen nach PEFC sowie FSC (nur Staatswald) und die Bauherrenberatung durch die Klimaschutzagentur Reutlingen als sehr gut bewertet. Für die eea-zertifizierung bzw. Auditierung ist neben dem bewerteten Maßnahmenkatalog (= Ist-Analyse) die Verabschiedung eines Energiepolitischen Arbeitsprogrammes notwendig. Im Energiepolitischen Arbeitsprogramm werden durch das eea-energieteam die energie- und klimapolitischen Ziele der Kommune für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahre beschrieben und vorm Gemeinderat beraten und beschlossen. Die Aktivitäten werden mit Zuständigkeiten, Prioritäten, Umsetzungszeiträumen und Budgets untersetzt und mindestens jährlich im Rahmen des jährlich intern durchzuführenden (Re-)Audits aktualisiert. Die erstmalige eea-zertifizierung wird durch einen externen, akkreditierten eea-auditor durchgeführt. Dieser prüft die von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem eea-berater eingereichten Unterlagen sowie die ermittelte Summe der Punkte aller umgesetzten Maßnahmen (= Prüfung der Bewertung des Maßnahmenkatalogs) und bestätigt sodann im Anschluss, dass die Gemeinde die 50%-Marke erreicht bzw. überschritten hat und die Qualitätsstandards des eea-zertifizierungsprozesses eingehalten werden. Das externe Audit muss alle drei Jahre wiederholt werden. Im Anschluss an die eea-zertifizierung werden die im Energiepolitischen Arbeitsprogramm als vorrangig identifizierten Projekte und Maßnahmen umgesetzt und die Ergebnisse in der Fortschreibung des Maßnahmenkataloges festgehalten sowie im jährlich durchzuführenden internen (Re-)Audit dokumentiert.

11 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 11 Der Gemeinderat hat für die Gemeinde ein Energie- und klimapolitisches Leitbild sowie ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 beschlossen. Außerdem hat der Gemeinderat der Durchführung der eea-zertifizierung durch einen externen, akkreditierten eea-auditor in den kommenden Monaten (voraussichtlich November/Dezember 2014) zugestimmt. 11. Gemeindeentwicklung Kommunaler Klimaschutz Klimaschutzkonzeption Walddorfhäslach EEA- Zertifizierung UND Gemeindeeigene Liegenschaften/ Öffentliche Einrichtungen Elektrizitätsversorgung W Kommunaler Strombedarf Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbh des Gemeindetags Baden- Württemberg für die Jahre mittelbar über den Neckar-Elektrizitätsverband - Automatische Verlängerung bis Ende Kündigungsmöglichkeit zum Ende 2015 und Versorgung der kommunalen Liegenschaften mit ausschließlich Öko-Strom - Beratung und Beschlussfassung Am 24. Januar 2013 hat der Gemeinderat beschlossen, an der 12. Bündelausschreibung des NEV (Neckar-Elektrizitätsverband) teilzunehmen. Über das Ausschreibungsverfahren wurde für die Jahre 2014 und 2015 die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung an die Energieallianz Austria GmbH und die Stromlieferung für die gemeindeeigenen Gebäude und sonstige Anlagen an die Süwag Vertrieb AG & Co.KG vergeben. Im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurde durch den Gemeinderat entschieden, dass folgende Abnahmestellen mit Ökostrom inkl. Neuanlagenquote versorgt werden: - Kindergarten Häslach inklusive Wohnung - Kindergarten Walddorf - Gemeindehalle - Ballspielhalle inklusive Heizzentrale - Gustav-Werner-Gemeinschaftsschule - Römerwegschule Die Anforderungen an den zu liefernden Ökostrom sind u. a. die Belieferung von Strom, der aus nachweislich 100 % erneuerbaren Energiequellen (Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse) produziert wird. Die Neuanlagequote bestimmt, dass mindestens 33 % des während eines Kalenderjahrs gelieferten Stroms aus Neuanlagen stammen muss, die zum Beginn des Kalenderjahres nicht älter als 6 Jahre sind. Mindestens weitere 33 % des Stroms müssen aus Bestandsanlagen stammen, die nicht älter als 12 Jahre sind. Der bestehende Stromliefervertrag 2014/2015 sieht eine einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr bis vor, sofern bis spätestens 13 Monate vor Laufzeitende ( ) keine Kündigung erfolgt. Der Preis wird laut vertraglicher Grundlage für die Stromlieferung im Jahr 2016 an die marktüblichen Preise angepasst. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft (= Gemeindetag BW) informiert aktuell, dass in Abstimmung mit dem NEV empfohlen wird, die Verträge aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu kündigen. Der Grund hierfür ist, dass die Preise der letzten Ausschreibung im Bereich der marktüblichen Preise lagen und bei einer erneuten Ausschreibung nicht mit besseren Preisen zu rechnen wäre. Eine Kündigung zum kommt für die Gemeinde Walddorfhäslach dementsprechend ausschließlich aus ökologischer Sicht in Betracht. Mit der Neuausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2016/2017 (= Kostentragung i.d.r. durch NEV) könnte die ausschließliche Lieferung von Ökostrom mit Neuanlagenquote (auch Straßenbeleuchtung etc.) festgelegt werden. Die aktuellen Lieferpreise zeigen, dass bei Ökostrom mit einer Preissteigerung von ca. 24% zu rechnen ist. Derzeit bezahlt die Gemeinde für die komplette Stromversorgung einen Netto-Betrag von ,01 (= geschätzte Vorauszahlung für Mischung mit und ohne Ökostrom). Der Gemeinderat hat beschlossen, die bestehenden Stromlieferverträge entsprechend der Empfehlung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft nicht vorzeitig zu kündigen. Damit erfolgt für das Jahr 2016 eine Anpassung zu marktüblichen Preisen bis Gemeindeentwicklung Kommunaler Klimaschutz Klimaschutzkonzeption Walddorfhäslach W EEA-Zertifizierung W Maßnahmenkatalog - Energietisch IHK + Gemeinde + Gewerbeverein - Gemeinderatsinformation Bürgermeisterin Höflinger teilte mit, dass die IHK Reutlingen seit zwei Jahren den so genannten Kommunalen Energietisch in Kooperation mit Kommunen (bislang Tübingen, Albstadt, Balingen, Metzingen und Sonnenbühl) und v.a. örtlichen Betrieben und Unternehmen durchführt. Auf Anfrage der IHK Reutlingen hat Bürgermeisterin Höflinger für Walddorfhäslach vorgeschlagen, dies in erweiterter Kooperation mit dem örtlichen Gewerbeverein umzusetzen. In Walddorfhäslach findet nun die Auftaktveranstaltung des Kommunalen Energietisches am Donnerstag, den 06. November 2014, 18:30 Uhr, im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses, Walddorfer Straße 40, statt. Die Gemeinde wird, wie bei allen bisherigen Kommunalen Energietischen von der IHK so vorgesehen, einen Getränke- und (kleineren) Essensimbiss bereithalten. Grußworte werden u.a. von der Bürgermeisterin und dem Gewerbevereinsvorsitzenden gesprochen. 13. Gemeindeentwicklung Grundstücksverkehr Grundstücke im Innenbereich UND Innenentwicklung W Vorkaufsrecht - Teilfläche von Grundstück Flst. Nr. 10/2, OT Häslach - Beratung und Beschlussfassung Gemäß 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB liegt infolge unbebautem Grundstück im Innenbereich das gemeindliche Vorkaufsrecht vor. Hierüber sowie über eine mögliche Bauverpflichtung für die Erwerber zur Abwendung des gemeindlichen Vorkaufrechtes wurde beraten und positiv beschlossen (Bauverpflichtung innerhalb 5 Jahre). 14. Gemeindeentwicklung - Bauleitplanung - Innenentwicklung W Änderung des Bebauungsplans "Nördlich und südlich der L 373", Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld W Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/1, OT Häslach - Öffentliche Auslegung vom bis Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Erneute öffentliche Auslegung - Beratung und Beschlussfassung In der Sitzung am 24. Juli 2014 hat der Gemeinderat die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Nördlich und südlich der L 373, Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/1, OT Häslach beschlossen. Mit der Änderung des Bebauungsplans "Nördlich und südlich der L 373", Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld, Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/1, Gemarkung Häslach soll die städtebauliche Ordnung der Entwicklung auf Grundstücksflächen im Innenbereich entlang der Vogelsangstraße durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden. Private Stellungnahmen Von privater Seite gingen 6 Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf ein. Dabei wurden die Aspekte Sinn und Zweck der Planung, Beeinträchtigungen der Aussicht / Firsthöhe, Wertminderung angrenzender Grundstücke, Verschlechterung der Parkplatzsituation, Verschattungen bzw. Verkleinerung des Sonnenfensters / Verschlechterung der Aussicht sowie Ökologie / Verlust der Artenvielfalt und Grundstückswertminderung kritisch hinterfragt. Die Stellungnahmen im Detail sowie die von der Verwaltung nach Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen formulierten

12 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Vorschläge der Behandlung der Stellungnahmen befinden sich in der Anlage Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen. Eine weitergehende Änderung des Bebauungsplans ist nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nicht notwendig. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Die detaillierten Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange, welche vor allem rechtliche Gesichtspunkte betreffen, sowie die von der Verwaltung nach Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen formulierten Vorschläge der Behandlung der Stellungnahmen befinden sich ebenfalls in der Anlage Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen. Eine maßgebliche Änderung hat sich in der eindeutigen Bestimmung der Erdgeschossfußbodenhöhe als unterer Bezugspunkt der maximalen First- und Traufhöhen durch Bezug auf NN (mittlere Höhe des Meeresspiegels) im Planteil des Bebauungsplanes ergeben. Die Erdgeschossfußbodenhöhen wurden für die beiden Baufenster ausgehend von der Höhenlage des bestehenden Geländes sowie der notwendigen Höhen zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ermittelt. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung tangiert sind, ist der geänderte Planentwurf nochmals auszulegen. Dabei kann die Auslegungsfrist nach 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde seitens des Gemeinderats gefasst. Es wird auf die Veröffentlichung an anderer Stelle des Mitteilungsblattes verwiesen. 15. Gemeindeentwicklung Bauleitplanung Innenentwicklung W Bebauungsplan "Unter dem Weiler II" - Erlass einer Veränderungssperre - Beratung und Beschlussfassung 1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Unter dem Weiler II Im rechtskräftigen Bebauungsplan Unter dem Weiler II sind die Errichtung von Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen nur unzureichend geregelt. Mittels einer Änderung des Bebauungsplans sollen diese Festsetzungen ergänzt und konkretisiert werden, um den Gebietscharakter im gesamten Planbereich zu erhalten. 2. Erlass einer Veränderungssperre Zur Sicherung der Planungsvorstellungen der Gemeinde ist eine Veränderungssperre als Satzung notwendig. Solange die Bebauungsplanänderung nicht rechtskräftig ist, kann im Geltungsbereich andernfalls nach dem geltenden Bebauungsplan gebaut werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde seitens des Gemeinderats gefasst. Es wird auf die Veröffentlichung an anderer Stelle des Mitteilungsblattes verwiesen. Der Gemeinderat hat für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Unter dem Weiler II, OT Häslach, eine Veränderungssperre erlassen. Es wird auf die Veröffentlichung an anderer Stelle des Mitteilungsblattes verwiesen. 16. Bürgerfragestunde Ein Anwohner zu dem in der Sitzung behandelten Bauvorhaben in der Dorfstraße 17 erkundigte sich nach dem weiteren Verfahrensablauf und teilte seinen Unmut über das Bauvorhaben sowie über den Sachstand der gemeinderätlichen Beratung ohne Einbindung der Angrenzeranhörung mit. Seiner Meinung nach füge sich das Vorhaben aufgrund der Grundfläche und vor allem der Höhe nicht in die Umgebungsbebauung ein. Bürgermeisterin Höflinger konnte dazu informieren, dass sämtliche bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkte von der Gemeindeverwaltung auf Grundlage der bestehenden Gesetze geprüft worden seien. Demnach könne von einem Einfügen in die Umgebungsbebauung ausgegangen werden. Im weiteren Verfahren werde nun die Baurechtsbehörde im Landratsamt das Vorhaben sowie gegebenenfalls eingegangene Einsprüche prüfen. Beim Baugenehmigungsverfahren muss eine Kommune ab Eingang eines Baugesuches innerhalb eines Monats Beschluss fassen, auch wenn zeitgleich noch die Angrenzeranhörung läuft. Im Unterschied zu bauplanungsrechtlichen Verfahren werden im baugenehmigungsrechtlichen Verfahren Einwendung nicht von der Gemeinde sondern von der Baurechtsbehörde geprüft und abgewogen. 17. Bekanntgaben und Verschiedenes Keine wesentlichen Wortmeldungen. Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung Bürgermeisterin Silke Höflinger bedankte sich bei allen Anwesenden für ihr Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Damen und Herren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und der Presse einen guten Nachhauseweg und schloss damit den öffentlichen Sitzungsteil. Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen B e t r i e b s s a t z u n g Für den Eigenbetrieb Abwasserbesetitigung der Gemeinde Walddorfhäslach Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach am folgende Betriebssatzung beschlossen: 1 Gegenstand und Name des Eigenbetriebs (1) Die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Walddorfhäslach wird unter der Bezeichnung Abwasserbeseitigung der Gemeinde Walddorfhäslach als Eigenbetrieb geführt. (2) Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Gemeindegebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung den Grundstückseigentümern abzunehmen, zu sammeln, zu reinigen und schadlos abzuleiten. Auf Grundlage von Vereinbarungen kann dies auch für außerhalb der Gemeinde gelegene Grundstücke übernommen werden. (3) Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung leitet alle diesem Betriebszweck fördernden und wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Bei diesen Aufgaben handelt es sich insbesondere um: a) Bau und Unterhaltung der notwendigen Abwasseranlagen im Gemeindegebiet b) Zuleitung von Abwasser an die Abwasserzweckverbände (4) Der Eigenbetrieb soll keine Gewinne erzielen. 2 Zuständigkeiten (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsausschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister wahrgenommen. Dies sind insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung. 3 Stammkapital Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird nach 12 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz abgesehen.

13 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 13 4 Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. 5 Wirtschaftsplan (1) Für den Eigenbetrieb ist vor Beginn des Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan enthält den Erfolgsplan, den Vermögensplan mit fünfjähriger Finanzplanung und Stellenübersicht. (2) Bei wesentlichen Abweichungen von den Plandaten ist der Wirtschaftsplan zu ändern. 6 Jahresabschluss und Lagebericht Der Eigenbetrieb hat einen Jahresabschluss mit Bilanz, GuV sowie Anhang und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist vom Gemeinderat festzustellen. 7 Eilentscheidungen In dringenden Angelegenheiten des Betriebes, deren Erledigung nicht bis zu einer Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann, entscheidet die Bürgermeisterin / der Bürgermeister. 8 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt am in Kraft. Walddorfhäslach, Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung bei der Gemeinde Walddorfhäslach geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gleichwohl auch später geltend machen, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - die Bürgermeisterin dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. (Öffentliche Bekanntmachung ) Öffentliche Bekanntmachung Erneuter Auslegungsbeschluss Erneute Auslegung aufgrund wesentlicher Änderungen 1. Bebauungsplan "Nördlich und südlich der L 373 Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld - Änderung für das Flst. Nr. 420/1", OT Häslach 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nördlich und südlich der L 373 Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld - Änderung für das Flst. Nr. 420/1", OT Häslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 23. Oktober 2014 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs Nördlich und südlich der L 373 Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld - Änderung für das Flst. Nr. 420/1 und der geänderten, dazugehörigen Satzungsentwurfs über die Örtlichen Bauvorschriften Nördlich und südlich der L 373 Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld - Änderung für das Flst. Nr. 420/1", Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) bei welchem die Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB nicht notwendig ist, beschlossen und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach 3 Abs. 2 BauGB, 4a Abs. 3 BauGB und nach 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 74 Landesbauordnung zugestimmt. Zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung ermöglicht der Gesetzgeber die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unter verschiedenen Voraussetzungen, welche im vorliegenden Fall erfüllt sind. Es handelt sich um eine flächenmäßig begrenzte Planung der Innenentwicklung nach 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Eingriffspotential der als Wiese und Garten genutzten Fläche ist gering. Mit der Änderung des Bebauungsplans "Nördlich und südlich der L 373", Teilbereich: Unteres westliches Brunnfeld, Änderung für das Grundstück Flst. Nr. 420/1, Gemarkung Häslach soll die städtebauliche Ordnung der Entwicklung auf Grundstücksflächen im Innenbereich entlang der Vogelsangstraße durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden. Das ca. 0,069 ha große Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Maßgebend sind die Planzeichnung und der Schriftliche Teil jeweils in der Fassung vom 16. Oktober Der von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit und den von der Planaufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben von Freitag, 07. November 2014 bis Freitag, 21. November 2014 je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich, 21. November 2014 die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin

14 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Neue Ortsmitten Auf Grundlage von 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.v. mit 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg, in der jeweils derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach in der Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Neue Ortsmitten beschlossen: 1 Erweiterung/Änderung der Festlegung des Sanierungsgebietes Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Neue Ortsmitten wird um die Grundstücke Flst. Nr. 148/3, Flst. Nr. 148/4 und Flst. Nr. 149/1 einschließlich angrenzender Straßenbereiche erweitert. Die räumliche Abgrenzung des Erweiterungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan mit Datum vom (Maßstab 1:1500) einschließlich Detailplan. Das Erweiterungsgebiet umfasst die Grundstücke innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Neue Ortsmitten. 2 Anwendung gesetzlicher Vorschriften Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts ( 136 ff. BauGB) und die Vorschriften des 2 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom bleiben von der Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung unberührt und sind auch für den Erweiterungs-/Änderungsbereich anzuwenden. 3 Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Bekanntmachungshinweise: Gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß 4 Abs. 4 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften der 24 ff. BauGB (Vorkaufsrecht) und 144 BauGB (Genehmigungspflicht) wird hingewiesen. Diese Änderungssatzung kann während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde von Jedermann eingesehen werden. Walddorfhäslach, den Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin

15 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 15 Information der Gemeinde Walddorfhäslach Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Telefon 07127/ Telefax 07127/ Postanschrift: Hauptstraße Walddorfhäslach info@walddorfhaeslach.de Homepage: 1. Rathaus Walddorf Hauptstraße 9 Telefon 07127/ Telefax 07127/ Bürgerbüro /-11/-16 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhöfe) Bürgermeisteramt Finanzwesen Steueramt Gemeindekasse Haupt- und Bauamt Öffnungszeiten: Mo.-Mi., Fr.: Uhr Di.: Uhr Do.: Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Dorfstraße 30 Telefon 07127/31356 Telefax 07127/ Bürgerbüro (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhöfe) Öffnungszeiten: Di Uhr Do + Fr Uhr 3. Schulen Gustav-Werner-Schule Gemeinschaftsschule Nonnengasse 34 Telefon 07127/34505 Telefax 07127/ Römerwegschule Grundschule Häslach, Schulstraße 24 Telefon 07127/3754 Telefax 07127/ Kindergärten Kindergarten Schönbuchwichtel, Tiergartenweg 6 Kindergartenleitung Tel TIGER Tel Kindergarten Häslach, Schulstraße 22 Kindergartenleitung Tel TIGER Tel Ev. Kindergarten Walddorf Gustav-Werner-Straße 22 Kindergartenleitung Tel Bauhof Telefon Fax Bereitschaft 0163/ / / Sport- und Freizeitzentrum (Gemeindehalle/Ballspielhalle) zwischen Walddorf und Häslach Telefon 07127/ oder 01 62/ Notariat Walddorfhäslach Brühlstraße 2, Walddorf Telefon 07127/ Telefax 07127/ Sozial- und Diakoniestation Pliezhausen-Walddorfhäslach Häusliche Pflege/Krankenpflege Hauswirtschaft/Betreuung/ Familienpflege Bürozeiten: Mo. - Fr.: Uhr Di. + Do.: Uhr Außerhalb der Bürozeiten können Sie uns gerne eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Telefon 07127/ mail@sozialstation-pliezhausen.de 9. Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.v. Kontaktperson und Auskunft: Herr Wilhelm Brielmann Schützenstraße 14 Telefon 07127/ Senioren- und Altenpflegewohnheim Gustav-Werner-Stift Hausleiter Herr Roy Zutavern Stuttgarter Str. 9 Telefon / Notrufe Polizei Reutlingen 07121/9420 Polizei Pliezhausen 7340 Feuerwehr Reutlingen 112 Feuerwehr Walddorfhäslach Gemeindeverwaltung 07127/ Feuerwehrhaus 07127/21221 Kommandant 0171/ oder 07127/21289 Stv. Kommandant 0162/ Kreiskrankenhaus Reutlingen 07121/2000 Rettungsdienst 112 Krankentransport RT 07121/19222 TÜ 07071/19222 Telefonseelsorge 07121/11101 Kinderschutzbund Reutlingen Giftnotruf 0761/19240 Wohngiftnotruf 0800/ Krebsinformationsdienst 0800/ kostenfrei, tägl Uhr 12. Wasserversorgung Bei Störfall Ammertal-Schönbuchgruppe Telefon 07031/ EnBW AG Störungsnummer Strom 0800/ Kundenhotline Strom 0800/ kostenfreie Tel.Nummern mit 24-h-Service 14. Müllabfuhr Landratsamt Reutlingen - Tel. allgemein 07121/ abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de - Abfallberatung 07121/ und Sperrmülltelefon 07121/ Behälter und Gebühren 07121/ Kabelfernsehen PRIMACOM AG - Kabelfernsehen für Walddorfhäslach Dritte Kabelvision Management Beteiligungs GmbH & Co. KG Haifaallee 2, Mainz Tel.Nr. PRIMACOM: 0341/ Forstverwaltung Landratsamt Reutlingen Telefon 07121/ Fax 07121/ forstamt@kreis-reutlingen.de Forstrevier Walddorf-Grafenberg Herr Vorwerk 07123/31765 i.d.r. Mo.-Fr. von Uhr

16 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Öffentliche Bekanntmachung S A T Z U N G ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE FÜR DEN GEL- TUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANS UNTER DEM WEILER II Aufgrund von 14 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung v (BGBl. I, S. 2414), i.v.m. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach am 23. Oktober 2014 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen. 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungplans Unter dem Weiler II wird eine Veränderungssperre angeordnet. 2 Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der beiliegende Lageplan vom 20. Oktober 2014 maßgebend. 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. 2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft-Treten der Veränerungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) In Anwendung von 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 4 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB). 5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist 17 BauGB maßgebend. Walddorfhäslach, den Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin

17 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 1. Bebauungsplan Unter dem Weiler II, 1. Änderung OT Häslach, Gemeinde Walddorfhäslach 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Unter dem Weiler II, 1. Änderung OT Häslach, Gemeinde Walddorfhäslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 23. Oktober 2014 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Unter dem Weiler II, 1. Änderung, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften Unter dem Weiler II, 1. Änderung, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß 2 Abs. 1 BauGB und 2 Abs. 1 BauGB i.v.m 74 Abs. 7 LBO aufzustellen und gemäß 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Unter dem Weiler II sind die Errichtung von Stützmauern sowie Aufschüttungen und Abgrabungen nur unzureichend geregelt. Mittels einer Änderung des Bebauungsplans sollen diese Festsetzungen ergänzt und konkretisiert werden, um den Gebietscharakter im gesamten Planbereich zu erhalten. Die Fläche umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Unter dem Weiler II und wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt abgegrenzt. Im Einzelnen gilt für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung mit dem Datum vom Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Walddorfhäslach, den 30. Oktober 2014 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Dinge bewegen......mit Anzeigenwerbung

18 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Direkt an der Bundesstraße B 27 Richtung Stuttgart (25 km) gelegen. Kreisstädte Reutlingen, Tübingen, Böblingen jew. nur ca. 15 km entfernt. Bauplatzverkauf Dettenhauser Straße 49 Die Gemeinde Walddorfhäslach verkauft einen 777 m² großen Bauplatz (auch Teilung möglich) in der Dettenhauser Straße, Ortsteil Walddorf. Kaufinteressenten melden sich bitte bis zum unter der nachstehenden Anschrift und mit entsprechendem Betrefftitel. Die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Bebauung und Preisabgabe werden nach erfolgter Interessensbekundung mitgeteilt. Angebote sind zu senden an: Gemeinde Walddorfhäslach Hauptstraße 9, Walddorfhäslach, Tel /9266-0, Fax: 07127/ , info@walddorfhaeslach.com Betreff: Bauplatz Dettenhauser Straße Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen mit dem neuen Personalausweis Sie benötigen ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister? Mit dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie einen Behördengang sparen. Weitere Voraussetzungen sind: die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät für Ihren Computer. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen. Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken. neue AusweisApp

19 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 19 Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Gemeinde Betroffene Straße(n) Umfang der Maßnahme Umleitung Voraussichtlicher Zeitraum Anlass Dettenhauser Str. 12 Gehwegsperrung keine Noch nicht bekannt Störung Straßenbeleuchtung Forststraße 14 Vollsperrung keine Stellen eines Wohnhauses in Holzrahmenbauweise Gartenstraße, Grüner Weg Vollsperrung Kappel, Haidlinsgasse, Dettenhauser Straße, Brunnenstraße, Pfädle Hausbau Gartenstraße 1 Wagnergasse 10 Fahrbahneinengung Keine Stellen eines Gerüst Kaffeehof 1 / Dorfstraße Halteverbote keine Renovierungsarbeiten am Außenputz Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Eingang einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach Redaktionsschluss der Fall sein kann, dass auf Grund der kurzfristigen Maßnahmendurchführung eine Veröffentlichung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Ihr Ordnungsamt Fundsachen Im Bürgerbüro Walddorf wurde eine Handytasche mit Schlüsselanhänger als Fundsache abgegeben. Der Eigentümer kann sich unter Tel / näher erkundigen. Gesprächskreis für pflegende Angehörige Der nächste Gesprächskreis findet am Montag, 03. November 2014 von bis Uhr im Clubraum im Haus am Schulberg in Pliezhausen statt. Wer einen Angehörigen pflegt hat eine wertvolle Aufgabe übernommen. Mit der Pflegesituation treten oft neue Fragen und Herausforderungen auf, die Rollen und Beziehungen in der Familie ändern sich. Im Austausch miteinander und unter fachlicher Anleitung können pflegende Angehörige Verständnis und Unterstützung erfahren sowie Informationen rund um die Pflegesituation erhalten. Der Gesprächskreis ist ein offenes Angebot. Neue Teilnehmer können jederzeit dazukommen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Tel (Ansprechpartnerin Brigitte Kern) Voranzeige Wir laden herzlich ein auf Dienstag, den 11. November 2014 zu unserem nächsten Seniorennachmittag im Vereinsraum der Gemeindehalle. Wie gewohnt wollen wir ab Uhr bei Kaffee und Hefezopf einige unterhaltsame Stunden miteinander verbringen. Alle Kranken grüßen wir ganz herzlich und wünschen gute Besserung. Liebe Grüße, euer Organisations-Team Herzlich willkommen im Vereinsraum der Gemeindehalle am Donnerstag, 06. November 2014 Als Tagesgericht liefert uns Gusto Italiano: Risotto Milanese mit Champignons und Parmesan und ein Dessert Preis: 5,50 ; ermäßigt: 3,50 Essensausgabe von bis Uhr Ende des Mittagstisches: Uhr Bitte bis Dienstag, , 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung - Bürgerbüro- Tel bzw. Ortsverwaltung Häslach, Tel: anmelden Begegnungen, nette Gespräche und gemeinsames Essen bringen Abwechslung in Ihren Alltag! Kinder und Schüler können das Mittagessen zum ermäßigten Preis erhalten. Möchten Sie ständig am Mittagstisch teilnehmen, können Sie sich auf Dauer anmelden. Wir bitten Sie aber herzlich, sich bei Verhinderung dann abzumelden. Unsere Geschenkgutscheine für den Mittagstisch können im Bürgerbüro in Walddorf und in der Ortsverwaltung in Häslach erworben werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: (jeweils als Vorwahl) Hanne Bitzer Tel Annerose Brändle Tel Hilde Eggensperger Tel Christa Fritz Tel Beate Gaiser Tel Inge Streicher Tel Man muss immer etwas haben, worauf man sich freut! Eduard Möricke Der Monatsplan November 2014 fürs Haus am Schulberg: Sonntag, 02. November bis Uhr Sonntagscafé mit dem Duo Zweierweg und Liedern aus den 20-er bis 50-er Jahren, von und mit Angelika & Matthias Bach, Café Kännle Montag, 03. November bis Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum bis Uhr Gesprächskreis für pflegende Angehörige (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Uhr Stammtisch der Ehrenamtlichen im Pflegedienst (BV) Café Kännle Dienstag, 04. November Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Uhr PC-Treff (BV) Clubraum Uhr Der Seniorenkreis fährt in den Besen. Anmeldung bei Elisabeth Kern, Tel (BV), Abfahrt vor Elektro Schwaiger Mittwoch, 05. November Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle bis Uhr Mentale Fitness (BV) Clubraum Uhr Jahrgang 1938/39, Café Kännle Uhr Malen (BV) Clubraum

20 20 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Donnerstag, 06. November Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Freitag, 07. November Uhr Erzählcafé mit Vorspiel der Kinder der Musikschule, Café Kännle Montag, 10. November bis Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Uhr Stammtisch des Café-Dienstes des Bürgervereins, Café Kännle Dienstag, 11. November Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum Uhr Seniorenkreis. Ab Uhr Vortrag von Hans Georg Kimmerle, Hörakustikmeister: "Nachlassendes Gehör und seine Folgen" (BV) Café Kännle Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 12. November Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle Uhr Treffen der Sängerfrauen der Harmonie Café Kännle Uhr Malen (BV) Clubraum Uhr Do ist yourself mit Stoff, Wolle & Co.: Dorothea Schilling mit neuen Ideen, auch schon Weihnachtlichem, und gutem Rat und Unterstützung zu Handarbeitstechniken, Schnitten etc. Einfach dabei sein. (Übernächster Termin: 03. November 2014), Café Kännle Uhr Malen (BV) Clubraum Donnerstag, 13. November Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Sonntag, 16. November bis Uhr Sonntagscafé mit Andreas Brasch: Clarinet & Sax, Café Kännle Montag, 17. November bis Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Dienstag, 18. November Uhr Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 19. November Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle Uhr Quiltwerkstatt, Café Kännle Uhr Tonen (BV) Werkstatt Uhr Schnuppernachmittag für Damen 50 + mit der neuen Sportart AROHA und einer "Entspannungsreise", von und mit der Übungsleiterin Anja Stapelbroek, Clubraum. Bitte Anmeldung unter Tel Donnerstag, 20. November Uhr Seniorenfrühstück (BV) Café Kännle Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Montag, 24. November bis Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Dienstag, 25. November Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 26. November Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle Uhr Tonen (BV) Werkstatt Donnerstag, 27. November Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Sonntag, 30. November 2014 Weihnachtsmarktstände und Adventscafé - Näheres erfahren Sie unter der Rubrik des Bürgervereins. Café Kännle, Atrium Im Café Kännle empfiehlt sich im goldenen Herbst der Genuss von Apfelstrudel mit Vanilleeis, Sahne und dem i- Tüpfelchen fürs volle Programm : einem Schuss Eierlikör. Auch Punsch wird jetzt wieder gekocht. Nach wie vor gibt es ein wechselndes, feines Kuchenangebot. Geöffnet ist Dienstag bis Donnerstag und zu den ausgeschriebenen Sonntagscafés von bis Uhr. Reservierungen gerne während der Öffnungszeiten persönlich, oder unter Tel Das Büro des Pflegestützpunkts (PSP) und der Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (IAV-Stelle ) befindet sich in den Räumen des Altenzentrums, Schulberg Hier bekommen Hilfesuchende Informationen und Beratung über pflegerische, pflegeergänzende, hauswirtschaftliche, finanzielle und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Frau Wiese. Dort ist sie persönlich oder telefonisch unter Tel zu erreichen. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag bis Uhr, Donnerstag bis Uhr. pflegestuetzpunktpliezhausen@gmx.de Literaturtreff am Nachmittag Unser Gesprächskreis für literarisch Interessierte trifft sich gleich nach den Herbstferien. Am Montag, 03. November steht der Roman "Das Lied der Stare nach dem Frost" von Gisa Klönne im Mittelpunkt. Beginn ist um Uhr. Wieder geöffnet ist die Mediothek ab kommendem Dienstag, 4. November. Neue Homepage der Mediothek Besuchen Sie uns auf und nutzen Sie den neuen Service der Mediothek bequem von zu Hause aus - Online im Bestand recherchieren - Titel vorbestellen - Benutzerkonto einsehen - Leihfrist verlängern Bitte beachten Sie auch unsere neue -Adresse: mediothek@pliezhausen.de der fink. Rufen Sie uns gebührenfrei an! Platzieren Sie ab sofort Ihre Anzeigen über unsere neue Bestell-Hotline: FreeCall 0800/ Fink GmbH, Druckund Verlag Sandwiesenstraße Pfullingen info@fink-druck.de

21 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 21 SPIELZEUGBASAR 2014 Am war es endlich so weit, der 2. Spielzeugbasar des Kindergarten Häslachs begann pünktlich um 14 Uhr. Wir hatten wieder eine sehr schöne Auswahl an Spielzeug für alle Altersklassen im Angebot. Tolle Babysachen, reichlich Playmobil und Lego, Puppensachen, Fahrzeuge aller Art, Spiele, Puzzles, Roller, Dreiräder und vieles mehr wartete darauf, den Besitzer zu wechseln. Außerdem hatten die Eltern unserer Kinder sich nicht lumpen lassen und eine super Auswahl an leckeren Kuchen für unseren Kaffee gezaubert. Da fiel auch in diesem Jahr wieder die Wahl schwer und so wurden auch einige Kuchenstücke mit nach Hause genommen. Als wir gegen 16 Uhr den Basar beendeten, war von den angebotenen Waren nicht mehr viel übrig und auch die Verkäufer gingen mit leeren Körben nach Hause. Der Elternbeirat bedankt sich bei allen freiwilligen Helfern, allen Eltern, den Erzieherinnen, ohne Euch wäre so ein Event nicht umzusetzen. DANKE!!! Elternbeirat Kindergarten Häslach Öffnungszeiten im Gemeindebüro Gustav-Werner-Str. 5, Frau Vollmer Mo., Di.+ Do., Fr. von Uhr Mittwochs geschlossen. (am Urlaub) Tel.: , Fax: Adresse: info@kirche-wh.de Internetseite: Pfarramt I Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5 Tel. u. siehe oben Pfarrer Dinkel ist vom weg, die Vertretung hat Pfarrer Rieger aus Gniebel, Tel und vom auf Seelsorgefortbildung, da hat die Vertretung Pfarrerin Schenk, Tel Pfarramt II Pfarrerin Dr. Susanne Schenk, Pfalzgrafenhof 1, Tel (Mi.+Do. im Büro im Walddorfer Gemeindehaus zu erreichen i.d.r. von 9-17 Uhr) Urlaub vom , Vertretung hat bis Mittwoch Pfarrer Dinkel und anschließend Pfarrer Rieger (siehe Pfarramt I) Tauftermine für Walddorfhäslach: , , 8.3. in der Walddorfer Kirche , in der Häslacher Kirche Unsere nächsten Basartermine zum schon mal vormerken sind: Kleiderbasar mit Kinderflohmarkt Spielzeugbasar in der Gemeindehalle. Anmeldung wie immer unter: kinderwelt.haeslach@googl .com Inserieren das Zauberwort zum Erfolg

22 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Herzliche Einladung zum Vortrag Was hat uns Martin Luther heute zu sagen? - Die Rechtfertigungslehre neu entdeckt. Referent: Pfarrer Dr. Rolf Sons, Leiter des Albrecht-Bengel- Hauses in Tübingen Sonntag, 02. November Uhr in der Evang. Martinskirche in Pliezhausen Evang. Kirchengemeinden des Unteramts Thema des Abends: Europa Sitzen wir in einem Boot? Referent : Karl-Ulrich Gscheidle Wirtschafts und Sozialpfarrer, Reutlingen Termin: Ort: 7. November 2014, 20 Uhr Gaststätte Waldhorn, Walddorf Das Männerforum ist eine überkonfessionelle Veranstaltung der Evangelischen Kirchengemeinde Walddorfhäslach "Europa - Sitzen wir in einem Boot?" lautet das Thema beim Männerforum am Freitag, 7. November um 20 Uhr in der Gaststätte Waldhorn in Walddorf. Wirtschaftsund Sozialpfarrer Karl-Ulrich Gscheidle wird der Frage nachgehen, ob ein soziales Europa bei Staatsschulden, Euro- und Wirtschaftskrise, Sozialkürzungen und hoher Arbeitslosigkeit möglich ist. Wer sind die Gewinner und wer die Verlierer der sozialen Krise in der Eurozone. Es gibt unterschiedliche politische Positionen, Lösungsansätze und Ideen für die Überwindung der Krise und die Beantwortung der Frage: Europa - Sitzen wir in einem Boot?" Rechnungsabschluss 2013 Der Rechnungsabschluss 2013 liegt während der Öffnungszeiten im Gemeindebüro aus vom Frauentreff am Vormittag ökumenischer Gesprächskreis Das nächste Treffen ist am Mittwoch, den 5. November 2014 um 9.30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Häslach. Einreden : das sind Gedanken, die uns manchmal blitzschnell durch den Kopf gehen und die unsere Stimmung und unser Handeln lenken, ohne dass wir es richtig merken. Mit Sätzen wie: Ich bin viel zu langsam. Ich kann das nicht. Keiner mag mich reden wir uns Mutlosigkeit oder unnötige Ängste ein. Andere Sätze aber geben uns Kraft und Energie: Ich schaff das schon. Gut ist besser als perfekt. Was auch passiert ich bin geliebt. Wer sich verändern will, muss die Wurzel seiner Stimmung suchen und mit den eigenen Einreden kreativ umgehen lernen. Mit diesem Thema hat sich Anselm Grün in seinem Klassiker Einreden beschäftigt. Wir geben eine Einführung in dieses spannende Thema. Unser Team ist dabei um Hanne Bitzer erweitert. Informationen gibt es auch bei Hilde Eggensperger (Tel / 18280) und Gesine Gruhler (Tel / 21785) Zum Glück gibt s Gott Die Suche nach dem Glück scheint vielfältig... und endlos. Wir wünschen uns dauerhaftes Glück und leben doch von den kleinen glückseligen Momenten. Von solchen Augenblicken und beglückenden Erfahrungen soll die Rede sein, wenn am um Uhr wieder ein Sing& Pray- Gottesdienst in der Walddorfer Kirche gefeiert wird. Dabei soll die Jahreslosung noch einmal zu Wort kommen, zu der Pfarrer Rolf Sons die Kurzansprache halten wird. Sie sind herzlich eingeladen! Termine Walddorfhäslach Donnerstag, 30. Oktober 2014: Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus Walddorf Freitag, 31. Oktober 2014: k e i n Kinderchor Sonntag, 02. November 2014: Walddorf: Uhr Gottesdienst, Prädikant Oleschinski Predigttext: 2. Korinther 3, 3-9 Das Opfer ist für die Bibelverbreitung bestimmt. Im Anschluss an den Gottesdienst gibt es Kaffee, Tee und Kekse Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus Häslach: Uhr Gebetskreis in der Sakristei Uhr Gottesdienst mit Prädikant Oleschinski Predigttext: 2. Korinther 3, 3-9 Das Opfer ist für die Bibelverbreitung bestimmt Uhr Kinderkirche Uhr Lobpreisabend mit Achim Stadelmaier, Lukas Alter und Kim Dürr und anderen Musikern in der Häslacher Kirche Montag, 03. November 2014: Uhr Krabbelgruppe Dienstag, 04. November 2014: Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf Uhr Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder ab 3 Jahren Uhr Probe des Kirchenchores Mittwoch, 05. November 2014: Uhr Frauentreff am Vormittag - ökumenischer Gesprächskreis Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe I, Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe II, jeweils im Gemeindehaus Walddorf Uhr "Verfolgt wegen des Glaubens" Vortragsabend mit Open doors im Gemeindehaus Walddorf - siehe sonstige Termine Donnerstag, 6. November 2014: Uhr Andacht im Gustav-Werner-Stift mit Pfarrerin Dr. Schenk Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates im Gemeindehaus Walddorf. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1. Neuer Kindergartenvertrag 2. Baumaßnahmen im Außenbereich der Häslacher Kirche 3. Anschaffungen für evangelischen Kindergarten 4. Opferplan 5. Berichte aus den Ausschüssen

23 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 23 Freitag, 7. November 2014: Uhr Kinderchor für Kinder ab dem Vorschulalter bis zur 2. Kl Uhr Kinderchor für Kinder der Klasse jeweils im Gemeindehaus Walddorf Uhr MännerForum im Gasthaus Waldhorn Thema: "Europa - Sitzen wir in einem Boot?" Termine der Jungscharen finden Sie unter CVJM Nachrichten. Donnerstag, : k e i n e Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Ab Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble Uhr tiqua Freitag, : k e i n e Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5.Klasse) k e i n e Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla ( Kl.) k e i n e Jungschar Powerwürmchen ( Kl.) Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend Uhr Mädchenkreis Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Samstag, : Ab Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble Ab Uhr Junger Erwachsenenkreis "Kairos" im Gemeindehaus Häslach (Beginn um 20 Uhr) Sonntag, : Uhr Dankopferstunde für Sahel life im CVJM Es singt der Jubilate Chor. Im Anschluss herzliche Einladung zum Kaffeetrinken Montag, : Uhr Jungschar Häslacher Fix von Klasse im Gemeindehaus Häslach Uhr Jungbläserschulung im Musikzimmer Uhr Probe des Posaunenchores Dienstag, : Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u. Mini (Mädchen und Jungen) Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend Uhr EK-Handball: weibliche B+C-Jugend Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B- u.c- Jugend Uhr Probe des Jubilate Chores Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Mittwoch, : Uhr Jungschar Fruchtzwerge für die Kl Uhr Jungschar Strolche, für Mädchen und Jungen ab der 1. Klasse im Gemeindehaus Häslach Uhr Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der Klasse im Gemeindehaus Häslach Uhr Jungenschaft Jahre im CVJM Uhr Ma(h)l-zeit, (junger Erwachsenenkreis) im Gemeindehaus Uhr Berichtsabend im Gemeindehaus über die Arbeit von Open doors - siehe kirchl. Nachrichten Donnerstag, : Uhr Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Ab Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble Uhr tiqua Freitag, : Uhr Bubenjungschar Lausbuba ( Klasse) Uhr Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla ( Kl.) Uhr Jungschar Powerwürmchen ( Kl.) Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend Uhr EK-Handball: männliche B-Jugend Uhr Mädchenkreis Uhr EK-Handball: Mannschaft Männer Samstag, : Ab Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble Samstag, 01. November 2014 Allerheiligen Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Allerseelenandacht, Friedhof Pliezhausen Uhr Allerseelenandacht, Friedhof Römerschanze Uhr Allerseelenandacht, Friedhof Mittelstadt Sonntag, 02. November 2014 Allerseelen Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard Uhr Benefiz-Liederabend, Gemeindesaal St. Gebhard, Mittelstadt Dienstag, 04. November Uhr KGR-Sitzung, Franziskussaal, Pliezhausen Mittwoch, 05. November Uhr Eltern-Kind-Gruppe, Franziskussaal, Pliezhausen Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Donnerstag, 06. November Uhr Seniorennachmittag: Vortrag: Wenn der Pflegefall eintritt was dann? Uhr Weggottesdienst Erstkommunionkinder, St. Franziskus Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard Freitag, 07. November 2014 Herz-Jesu-Freitag Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Samstag, 08. November Uhr Vorabendgottesdienst, Kath. Gemeindehaus Walddorfhäslach Sonntag, 09. November 2014 Weihe der Lateranbasilika Uhr Wortgottesfeier, Rappertshofen Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Uhr Ökum. Gottesdienst, Jubilate-Kirche Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard Allerheiligen und Allerseelen Am Morgen des Allerheiligentages, Samstag, 01. November 2014 gedenken wir all der Vorbilder im Glauben und erinnern uns, dass wir ein Leben führen können, das andere Gottes Heil spüren lässt und wir so Anteil haben am heil und heilig sein. Gottesdienste sind um 9.00 Uhr in St. Franziskus und um Uhr in St. Andreas. In der Allerseelenandacht am Samstag, 01. November 2014 am Nachmittag um Uhr auf dem Friedhof Römerschanze, um Uhr auf dem Friedhof in Pliezhausen und um Uhr auf dem Friedhof in Mittelstadt gedenken wir der Verstorbenen in unseren Gemeinden und in unserem Bekanntenkreis. Namentlich werden in Mittelstadt und Pliezhausen alle genannt, die seit dem 01. November des vergangenen Jahres aus unserer Franziskusgemeinde verstorben sind. In der Trauer ist das Gebet eine Hilfe. Die ganze Gemeinde ist zu diesen Allerseelenandachten herzlich eingeladen! Nachdem in den Vorjahren es auf manchen Friedhöfen schon Nacht war, bis der Pfarrer oder Diakon kam, haben so durch die gemeinsame Feier auf nur zwei Friedhöfen die Älteren die Möglichkeit, bei Tageslicht ihre Gräber zu besuchen, auch wenn sie auf einem anderen Friedhof sind. Wer möchte, kann ein Weihwassergefäß zu diesen Feiern mitbringen und das Weihwasser für das Grab mitnehmen.

24 24 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Allerseelen Am Sonntag, 02. November 2014, ist um Uhr in St. Gebhard und um Uhr in St. Andreas die Allerseelenmesse für die Verstorbenen. Herzliche Einladung! Benefiz-Liederabend im Gemeindesaal St. Gebhard, Mittelstadt mit»you-and-meyou-and-me«, so der Name des Gitarren- und Gesangs- Duos, ist Programm: Stefanie Scholz und Harry Schnell haben sich zusammengefunden und präsentieren seitdem humorvolle, freche, mit unter auch besinnliche, ganz sicher aber unterhaltsame Liederabende für dich und mich. Gemeinsam sind sie am Sonntag, 02. November 2014 um Uhr im Gemeindesaal St. Gebhard, Mittelstadt im Rahmen eines Benefizkonzerts zu erleben. Das Programm des Abends trägt den doppeldeutigen Titel Lost Love Lost in Love und behandelt eines der wohl schwierigsten und gleichzeitig schönsten Themen der Menschheit: die Liebe. Neben bekannten Liedern des Chansons, des Folks und des Pops wird auch»selbstgemachtes«rund um das Thema Verlorene Liebe Verloren in der Liebe zu hören sein. Liebeslieder, die das Leben schreibt so der Untertitel des Programms sind eine Mixtur zwischen Milow, Wet Wet Wet, Rosenstolz, Silbermond, Consuelo Velázquez, Deep Blue Something, Gianmaria Testa und Reinhard Fendrich, die keine Langeweile aufkommen lässt. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen vollständig dem gemeinnützigen Verein El Pueblo Unido e. V. zu Gute. Weitere Infos unter: Tel.: 07127/ Einladung zur Sitzung des Kirchengemeinderates am Dienstag, 04. November 2014 um Uhr im katholischen Gemeindehaus Pliezhausen Tagesordnung 1 Begrüßung und geistlicher Impuls 2 Renovierung Franziskussaal 3 Verabschiedung Protokoll Sitzung 30. September Kirchengemeinderatswahl am 15. März 2015 Gibt es neues bzgl. Kandidaten? Nächste Schritte.. 5 Jahresplanung Festlegung: Verwendung Sternsingergelder Verwendung: Erlös Liederabend von Harry Schnell 7 Firmvorbereitung. Vorstellung des Konzeptes Homepage: Wie gehen wir mit Ansprechpartner, Tel. Nr... um und wie stellt sich der KGR dar? 7 Aus den Ausschüssen 8 Verschiedenes 9 Schlussgebet Seniorennachmittag am 05. November 2014 Zum Seniorennachmittag diese Woche sind alle Interessierte eingeladen. Frau Wiese vom Pflegestützpunkt Pliezhausen informiert über die Versorgungsangebote vor Ort und die Beratungsmöglichkeiten des Pflegestützpunktes. Samstag, 01. November 2014 / Allerheiligen Uhr Gemeinsames Singen auf dem Friedhof Neue Wiesen zur Vorbereitung auf den Gottesdienst für Entschlafene, anschließend Zusammensein in unserer Kirche in Pliezhausen Sonntag, 02. November Uhr Gottesdienst in Pliezhausen und Rübgarten Gemeinde Walddorfhäslach ist zum Gottesdienst nach Rübgarten eingeladen Uhr Jugendgottesdienst mit Bischof Eberhard Koch in Reutlingen-West, Dürrstraße 15 Mittwoch, 05. November Uhr Gottesdienst in Pliezhausen und Rübgarten Gemeinde Walddorfhäslach ist zum Gottesdienst nach Rübgarten eingeladen Freitag, 07. November Uhr Stunde der Kirchenmusik in Metzingen, Christian- Völter-Straße 25 Allgemeine Informationen unter (international) und (Süddeutschland). Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen! Dabei sein ist alles der olympische Gedanke gilt auch in Walddorfhäslach denn Sport bringt Menschen in Bewegung, fördert Gesundheit und Körpergefühl, stärkt das Miteinander und macht vor allem Spaß. Die beiden Sportvereine von Walddorfhäslach bieten Ihnen ein breites Angebot verschiedenster Sportarten und Gesundheitsprogramme da ist für jeden etwas dabei: Badminton (alle Altersstufen) Basketball (Jugend) Bogenschießen (alle Altersstufen) Country Line Dance Eltern-Kind-Turnen Fitness Frauenfußball (alle Altersstufen) Frauentanz Frauengymnastik Gymnastikkurse Herrenfußball (alle Altersstufen) Hip Hop (Jugend) Hobbyfußball Jedermann-Sport Kinder- und Jugendtanz Lauftreff Radfahren (saisonal) Schießsport (Jugend und Erwachsene) Skigymnastik (saisonal) Spielerisch Fit Sport-Spiel-Spaß (Kinder und Jugend) Step Aerobic Tennis (alle Altersstufen) Total Body Workout Volleyball Vorschulturnen Walking Fehlt Ihnen eine Sportart? Dann sprechen Sie uns einfach direkt an. Markus Berndt, 1.Vorsitzender SV Walddorf oder vorstand@svwalddorf.de Gerd Rein, 1. Vorsitzender TV Häslach oder vorstandtv@tv-haeslach.de Nähere Infos finden Sie auch im Internet unter und oder auf unseren Facebook- Seiten Werbung der beste Draht zum Kunden

25 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 25 Rentnertreff Zu unserem nächsten Treff am Mittwoch, 5. November 2014 laden wir wieder alle recht herzlich ein. Wir treffen uns ab Uhr im TV-Vereinsheim. Gäste sind wie immer herzlich willkommen! Lauftreff Am letzten Sonntag war die Zeitumstellung. Deshalb laufen wir ab jetzt nur noch am Sonntag um 10:15 Uhr, wie immer am Parkplatz beim Ferienheim Walddorf. Sonstige Laufzeiten unter der Woche nach persönlicher Absprache. Wer aber über den Winter mehr tun will, kann beim Training des LV Pliezhausen teilnehmen. Das ist dienstags um 19 Uhr im Stadion in Pliezhausen und donnerstags um 18 Uhr in Rübgarten bei der Sporthalle, ab 19 Uhr in der Sporthalle. Samstags um 15 Uhr gibt's noch einen Lauftreff am Roten Tor bei Pfrondorf. Abteilungsversammlung Zu unserer am Freitag, den um Uhr stattfindenden Abteilungsversammlung laden wir recht herzlich ins TV-Heim ein. Tagesordnungspunkte: Informationen Wahlen Anträge Verschiedenes Wir bitten um rege Beteiligung. Rundenwettkampf Luftgewehr Häslach I Schwalldorf I 2 : 3 Dennis Brändle 367 Ringe Jasmin Kleine Hermelink 374 Ringe, Klaus Hauke 349 Ringe Karin Kleine Hermelink 373 Ringe, Karl-Heinz Sewald 353 Ringe -Jessica Kronenthaler 353 Ringe, Jens Schweickhardt 352 Ringe Marius Ulmer 338 Ringe, Hella Rebmann 334 Ringe Michael Baur 330 Ringe. Stechergebnis Karl-Heinz Sewald 7 Ringe Jessica Kronenthaler 9 Ringe Vereinsmeisterschaft 2015 Termin für Kurz- und Langwaffen: Ab sofort bis Montag, den Termin für: Vorderlader Kurzwaffen, GK Gewehr 13 Schuss und GK Gewehr 13 Schuss K 98 Samstag, ab Uhr Die einzelnen Disziplinen bitte wie gewohnt in die ausgelegten Listen eintragen. Weihnachten im Schuhkarton bis spätestens 15. November werden die Schuhkartons angenommen. Die Frauenliste Walddorfhäslach e. V. beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder an der Hilfsaktion für Kinder in Not: Weihnachten im Schuhkarton. Diese Aktion wird von Verein und Wählerinnenvereinigung schon seit vielen Jahren unterstützt und jedes Jahr war die Freude über die weiter zunehmende Zahl von Schuhkartons groß, die an die Kinder weitergereicht werden konnten. Es ist Zeit, mit dem Zusammentragen der Geschenke und der Gestaltung des Schuhkartons zu beginnen. Setzen Sie mit Ihrem Päckchen auch in diesem Jahr wieder ein Zeichen der Hoffnung für Kinder in diese Welt. Das Mitmachen ist ganz einfach, so die örtlichen Organisatorinnen. Einen Schuhkarton mit Geschenkpapier bekleben und ihn mit Geschenken für einen Jungen oder ein Mädchen füllen. Bewährt hat sich eine bunte Mischung aus Spielsachen, Hygieneartikeln, Schulmaterialien, Kleidung und Süßigkeiten sowie einem persönlichen Weihnachtsgruß. Für die Abwicklung und Transport fallen 6 Euro Kosten pro Paket an. Natürlich können auch Geldspenden abgegeben werden. Bitte keine Medikamente, gebrauchte Gegenstände und Kleidung, Lebensmittel wie Nüsse, Zucker, Nudeln, Kaffee, Saft, Kekse, Lebkuchen, Schokolade mit Nüssen, Gelierstoffe wie in Gummibärchen, Weingummi oder Kaubonbons, gefährliche Gegenstände, batteriebetriebene Gegenstände, Spielkarten, Kriegsspielzeug in die Kartons packen. Bis zum 15. November 2014, um 13 Uhr müssen Ihre Geschenke an den Sammelstellen sein. Die Sammelstellen sind in Walddorf bei Elisabeth Paesler, Jägerstr. 21 und in Häslach bei Hilde Eggensperger, Schulstr. 8. Weitere Informationen zur Aktion gibt gerne Elisabeth Paesler unter der Telefonnummer Hier gibt es auch Prospektmaterial für die Aktion. Lesetreff im November Der nächste Lesetreff findet am Donnerstag, 6. November, um 15 Uhr in der Schulstraße 18, im Vereinsraum der Frauenliste statt. Im Mittelpunkt des Nachmittags steht: Weiß ich, wann es Liebe ist? von Olafsdottir, Auqur Ava. Zu dieser interessanten Lektüre sind alle lesebegeisterten Frauen und Männer herzlich eingeladen. Der letzte Lesetreff in diesem Jahr findet dann am Donnerstag, 4. Dezember statt. Hier steht "Das Lied der Stare nach dem Frost" von Gisa Klönne auf dem Programm. Terminübersicht Am Freitag, den , 19 Uhr, findet eine Übung statt. Am Sonntag, den , feierten wir bei strahlendem Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen die offizielle Übergabe und Indienststellung unseres neuen ELW. Nach der Enthüllung des Fahrzeugs eröffnete unser Spielmannszug die Veranstaltung. Anschließend hielten Kommandant Reiner Schäffer, Frau Bürgermeisterin Silke Höflinger, Herr Kreisbrandmeister Wolfram Auch, sowie ein Vertreter der Firma Barth Feuerwehrtechnik, welche das Fahrzeug aufgebaut hat, kurze Ansprachen und übergaben dann offiziell die Schlüssel. Die Volksbank Reutlingen überreichte uns eine zweckgebunde Spende in Höhe von 500, die für einen AED (Automatischer Externer Frühdefibrillator) verwendet wird. Dieses Gerät ist Teil der Beladung unseres neuen ELW. Dafür nochmals vielen Dank!

26 26 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Um 13 Uhr erfolgte die Spendenübergabe an den Verein Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e.v. in Höhe von Dieses Geld ist der Erlös, aus unserer Kalenderaktion, die unsere Kameradinnen und Kameraden im letzten Jahr ins Leben gerufen haben. Ebenfalls ein großes Dankeschön geht an unsere Partnerfeuerwehr aus Walddorf / Sachsen (Oberlausitz). Eine Delegation ließ es sich trotz der weiten Anreise (650km) nicht nehmen, den Tag bei und mit uns zu verbringen. Auch unseren Freunden der Feuerwehr aus dem fränkischen Breitenlesau gilt ein herzliches Dankeschön. Sie sind gleich mit einem ganzen Bus angereist. Wir freuen uns, dass wir vier Firmen aus Walddorfhäslach und Pliezhausen offiziell mit dem Titel "Partner der Feuerwehr" auszeichnen durften. Die Ehrung der Firma Necker, Firma Günter Krohmer GmbH, Spedition Rothe und der Moldex Metric AG wurde vom Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Reutlingen, Herr Gunther Hespeler, vorgenommen. Im weiteren Verlauf des sonnigen Nachmittags wurde die HVO- Gruppe der Malteser Walddorfhäslach vorgestellt. Die Gruppe besteht seit dem letzten Jahr und hat aktuell 17 Mitglieder. In dieser Zeit wurden sie zu 170 Einsätzen gerufen und tragen damit einen großen Teil zur medizinischen Notfall- bzw. Erstversorgung bei. Um 14 Uhr fand eine Schauübung der Feuerwehr zusammen mit der Malteser Ortsgruppe und einem RTW der Malteser Rettungswache aus Reutlingen statt. Das Szenario war ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter bewusstloser Person. Die Übung wurde so abgespielt, das die Zuschauer sahen, welche Rolle der Faktor Zeit bei der Menschenrettung spielt. Die Übung wurde von einem Vertreter der Feuerwehr und den Maltesern Schritt für Schritt kommentiert. Nach der Schauübung folgte das Highlight für unsere kleinen Gäste: Die Rundfahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen. Zuvor konnten sich die Kleinen auf einer Hüpfburg austoben oder sich in der Malecke verkünsteln. Wir bedanken uns bei allen Gästen, Besuchern, Freunden, Kameradinnen und Kameraden von nah und fern, die uns besucht haben und hoffen auf ein Wiedersehen auf einer unserer Veranstaltungen im nächsten Jahr. Ebenfalls bedanken wir uns herzlichst bei allen KameradInnen, dem Spielmannszug und der Altersabteilung für die tatkräftige Unterstützung! gebacken und für den Nachmittag der Begegnung gratis zur Verfügung gestellt wird. Mit einer kleine Spende in den herzförmigen Sammeldosen dürfen sich die Besucher aus beiden Ortsteilen und den umliegenden Gemeinden für das Angebot bedanken. Sinn des vier Mal im Jahr stattfindenden Kaffeenachmittags ist es, Bewohner, Angehörige, Bekannte und Interessierte zu netten Gesprächen, Kuchen- und Kaffeegenuss zusammen zu bringen. Außerdem gibt es jedes Mal auch einen musikalischen Höhepunkt. Diesmal wird ihn der Posaunenchor setzen. Die Stammgäste sind gewiss schon gespannt darauf, welche Weisen sie diesmal hören dürfen. Für 2015 sind die ersten Kaffeenachmittage bereits in Vorbereitung. Die nächsten finden am 1. März und am 10. Mai 2015 statt. Dann wird ja auch Muttertag sein. Bitte merken Sie sich diese Termine schon vor. Ist das ein Versprechen? - So oder ähnlich dürfte das Kuchenangebot auch nächsten Sonntag aussehen. Tonbildschau "Schweden für Neugierige" in zwei Wochen Seit 1986 gehört Schweden zu den bevorzugten Urlaubsländern von Ingrid und Jürgen Welsch aus Walddorfhäslach. Als passionierte Wanderer und Wassersportler haben sie zahlreiche Wander- und Kanutouren in Mittel- und Nordschweden durchgeführt und dabei Land und Leute, Kultur und Traditionen kennen und lieben gelernt. Seit 1998 verbringen sie jedes Jahr viele Wochen in ihrem Ferienhaus in Värmland, Mittelschweden, von wo aus sie regelmäßig weitere Touren durch Skandinavien unternehmen. In ihrem neuen Multi-Media-Vortrag Schweden für Neugierige zeigen sie den Osten Schwedens mit seinen landschaftlichen, geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Eigenheiten. Von Värmland geht die Reise an die Ostsee. Stockholm, das Venedig des Nordens, wird ausführlich gewürdigt. Dann geht die Fahrt nach Norden, entlang der Ostsee, deren Meeresarm hier Bottnischer Meerbusen heißt, bis hinauf nach Haparanda, wo der Grenzfluss zu Finnland, der Torneälven, in die Ostsee mündet. Am Sonntag ist wieder Kaffeenachmittag Die ehrenamtlichen Helfer des Fördervereins für das Gustav- Werner-Stift versprechen, dass die Auswahl an leckeren Kuchen wieder umfangreich wird. So kann manche Entscheidung schwer werden. Die Umschreibungen Obstbelag, Nusssplitter oder Käsefüllung können gar nicht ausdrücken, was da alles Viele Natureindrücke dürfen bei der Multi-Media-Schau bewundert werden.

27 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 27 Nicht nur bekannte touristische Attraktionen und viele Weltkulturerbe-Stätten sind zu bewundern, auch Sehenswürdigkeiten und Kuriositäten abseits der Touristenströme verführen den Betrachter zum Staunen und Schmunzeln. Eine Drachenparade in einer Kleinstadt, ein thailändischer Pavillon mitten im schwedischen Birkenwald oder die Bekanntschaft mit dem berüchtigten Stinkefisch, der größte Käsehobel und die längste Seilbahn der Welt Highlights eines ungewöhnlichen Berichts. Ingrid und Jürgen Welsch zeigen, was sie erlebt haben und andere neugierig machen soll, am Freitag, den 14. November 2014 im Foyer des Gustav-Werner-Stifts, Stuttgarter Str. 9. Beginn ist 18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Der Förderverein freut sich auf dieses Angebot von Ehepaar Welsch und lädt herzlich dazu ein. Mitgliederversammlung, Schönbuchschau und Adventsausflug Wir laden ein zu unserer nächsten Mitgliederversammlung am Donnerstag, 6. November Beginn Uhr Die Organisation unserer Lokalschau und Schönbuchschau steht auf der Tagesordnung, deshalb bitten wir um zahlreiche Teilnahme. Mit unserer diesjährigen Lokalschau am übernächsten Wochenende 15./16. November ist auch die Schönbuchschau verbunden, bei der noch die Kleintierzüchter aus Pfrondorf und Steinenbronn beteiligt sind. Eine interessante Ausstellung auf die wir heute schon aufmerksam machen wollen. Unsere Adventsfahrt am Samstag, 29. November geht dieses Jahr nach Calw zum dortigen Weihnachtsmarkt. Der gemütliche Abschluss findet im Krabbennescht statt. Lasst euch überraschen. Anmeldungen ab sofort bei Waltraud Eberhard oder Ewald Kümmerle. Diese Fahrt ist offen für alle. Wir freuen uns über viele Gäste und Nichtmitglieder die mit uns fahren. Fotos haben, ist sicher, dass es vor dem zweiten Weltkrieg gewesen sein muss. Ein weiterer Sohn fiel im zweiten Weltkrieg. Ein Franzose, Emil, hatte Gefallen an ihrer einzigen Tochter, Babette, gefunden. Sie heiratete nach Paris. Es dürfte das letzte Foto "in Friedenszeit", = Zeit ohne Krieg, gewesen sein, auf dem die Mutter Christine noch alle ihre erwachsenen Kinder - in "Zivil", nicht in Uniform - beieinander hatte. Die Namen von links: Christian geb. 1898, Ludwig 1901, Friedrich 1903, Ernst 1907, Wilhelm 1908, Karl 1912, Georg (Schorsch)- 1919, vorn: Babette 1915, Mutter Christine geb. Burckhardt Bildertanzquelle: Georg Lauxmann Der Kulturgüterverein bei der Hobbyausstellung Vergangenen Sonntag, 26. Oktober, konnte der Kulturgüterverein sich bei der Hobbyausstellung im Eingangsbereich der Gemeindehalle präsentieren. Herbstliche Dekoration empfing die Besucherinnen und Besucher gleich nach der Eingangstüre. Auf einer Seite waren auf einem Original Schallkarren, aus dem Fundus des Vereins, auf einem Strohballen herbstliche Ackerfrüchte, Kartoffeln, Gelbe Rüben, Zwiebeln, Rettiche, Maiskolben und ein Korb rot und gelb strahlender Äpfel angerichtet. Bild der Woche Familienbild Ein Schallkarren war ein gängiger landwirtschaftlicher Schiebekarren aus Holz, mit einem eisenbereiften Rad, Ladefläche und zwei Holmen als Handgriffe zum Heben und Schieben Familienbild "D"Chrischde Bas" "vo Häslich", amtlich "Christine Lauxmann" "von Häslach" hat sich hier in ihrem Garten hinterm Haus (heutige Dorfstraße, Haus steht nicht mehr), mit acht ihrer erwachsenen Kinder dem Fotografen gestellt. Ein Bild mit zeitgeschichtlichem Wert. Mehr als zehn Kinder hatte sie geboren, "D"Chrischde". Einige starben im Kleinkindesalter. Der 1894 erstgeborene Sohn, Georg, fiel 1915 im ersten Weltkrieg. Der Mann starb Auch wenn wir kein genaues Datum des Auf der anderen Seite stand in der Mitte ein hölzerner Mist Schubkarren, gefüllt mit Anerscha = Futterrüben. Zwei Prachtexemplare des so selten gewordenen Spitzkrauts lehnten dazwischen. Anzeigenwerbung im wöchentlichen Amtsblatt.

28 28 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 30. Oktober 2014, Nummer 44 Aber auch das Sehen kam nicht zu kurz: mehrfach wechselten die Sängerinnen die Kleidung, zeigten eine Fächerchoreografie zum koreanischen Arirang und verblüffte schließlich das Publikum mit einem Wüstenkanon, der sich wie ein Sturm aus unterschiedlichen Richtungen auf der Bühne aufbaute. Jung und Alt interessierte sich für das Angebot an Ansichtskarten, kleine Eselchen und das Buch Des Schönbuchs stumme Zeugen. Internet Homepage: kulturgueterverein.de oder / und kulturgüterverein.de. Kunstaktion: haeslacher-esel.de. Blog: walddorfhaeslach.blogspot.com, hier finden sie alte und neue Fotos aus unserer Gemeinde. haeslacher-esel.de - Adresse: info@kulturgueterverein.de. Die bunten afrikanischen Kleider beeindruckten das Publikum auch im nachfolgenden Yakanaka Vangheri und veranschaulichten afrikanisches Lebensgefühl. Singen tut gut! Einfach mal ausprobieren! Neue Sängerinnen und Sänger sind uns stets willkommen. Diesen Freitag, , Singstunde für den Männerchor zur oben angegebenen Zeit, Frauenchor nach Rückmeldung. Kein Kinderchor! (Herbstferien) Serenade des Frauenchors "Mit allen Sinnen" Schon als die Sängerinnen mit einer gesungenen Intrada durch die Aula zur Bühne in der Gustav-Werner-Schule in Walddorf marschierten spürten die Zuhörer, das Thema Mit allen Sinnen wird an diesem Abend sehr vielschichtig umgesetzt. Im Eingangsbereich konnten die Gäste bereits vor Beginn der Serenade an einem Sinnenpfad Sehen, Riechen und Fühlen. Hier schwebten schon leise Klänge von Windspielen durch die Luft und Duftpflanzen ließen die Nase rätseln. Das Hören kam natürlich an diesem Abend nicht zu kurz und die Sängerinnen konnten sich hören lassen: Beim Echolied Wie lieblich schallt erklang das Trara und das Echo aus unterschiedlichen Ecken des Raumes, bei Follow me reihten sich die Stimmen fugenartig ineinander, bei Joyfully sing überzeugte der Chor vor allem durch seine beeindruckende Klangdynamik und im "DooWop" wippte das Publikum beim Schnipsen und Klatschen mit. Gekonnt führte Moderatorin Monika Böpple durchs Programm und forderte auf zum Riechen, das der Chor mit Liedern entsprechend umsetzte. Danach lud sie alle ein, am Buffett zu "Schmecken" und bei all den salzigen, süßen, bitteren und würzigen Köstlichkeiten zuzugreifen, die aufgebaut waren. Nach der Pause rief Dirigentin Rosi Hertl, die dieses abwechslungsreiche Programm musikalisch zusammengestellt hatte, das Publikum zum Mit-Fühlen auf. Zu einem italienischen Kanon mussten die Zuhörer am richtigen Platz küssen, und bei Muss i denn zum Städele hinaus zeigte sich, wie schwierig es ist, taktgenau abwechselnd mit dem Chor einzusetzen oder Pausen zu lassen. Zu einer gefühlvollen Schmusergeschichte konnte jeder einen Schmuser mitnehmen. Und auch die Bohnen als Erinnerungsstützen an die guten Momente des Tages, wie Moderatorin Böpple formulierte, fanden reißenden Absatz. Mit einem stimmungsvollen Guten Abend, gute Nacht entließ der Frauenchor sein Publikum, das allerdings noch eine Zugabe forderte. Viel Applaus erhielten die Sängerinnen für ein Programm, das nicht nur vielseitig und kurzweilig war, sondern auch in der Perfektion Dirigentin Hertl s Handschrift trug. Dank nochmal dafür an dieser Stelle.

29 30. Oktober 2014, Nummer 44 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 29 Melodien und Rhythmen aus vieler Herren Länder Einladung zum Herbstkonzert des Musikvereins Walddorfhäslach in der Gemeindehalle Der Musikverein Walddorfhäslach hat eine fleißige Probenarbeit hinter sich und zusätzlich sein traditionelles Probenwochenende im Musiktrainingslager auf der Alb absolviert. Die Früchte dieser Arbeit unter der Leitung von Harry D. Bath möchten die Musiker des Blasorchesters und des Jugendorchesters am Sonntag, den 9. November in der Gemeindehalle Walddorfhäslach bei einem festlichen Konzert einem größeren Publikum präsentieren. Das Motto dieses Konzertes ist ganz unbescheiden "Around the World", also eine musikalische Weltreise. Das Jugendorchester entführt sie wie im James Bond-Film nach Russland, wo traditionelle Liebeslieder wie "Kalinka" unter dem Titel "From Russia with Love" ertönen. Dann geht es in den fernsten Osten. Besinnliche, pompöse und tänzerische Momente vereinigt das Stück "Sakura" (Kirschbaum) des japanischen Komponisten Kagi Tyamatsu. Schwedische Discohits der Achtziger Jahre werden anschließend mit dem Titel "ABBA Gold" auch noch zu einer Zeitreise einladen. Das Blasorchester startet mit Leonard Bernstein in den USA, allerdings auch wieder nicht. Denn das Eröffnungsstück ist die Ouvertüre von Bernsteins Musical "Candide", welches seinerseits die Weltreise einer naiv optimistischen Romanfigur des Denkers Voltaire mit lauter absurden Ereignissen musikalisch nachzeichnet. Die Beschränkung auf die Ouvertüre erklärte einst Loriot wie folgt: "Candide, das Musical der Herren Voltaire und Bernstein, ist das einzige seiner Art, dessen genaue Inhaltsangabe rasch vorgetragen ebenso lange dauert wie das Musical selbst." Wo die anschließend aufgeführten "Schwabenstreiche" spielen, wird ein Rätsel bleiben. Die Schönheit und Geschichte des alten Persien werden die Musikerinnen und Musiker mit der Tondichtung "Persis" von James L. Hosay auf die Bühne bringen. Den schwungvollen Abschluss bildet dann ein Abstecher ins keltische Irland mit "Riverdance", das "älteren" Zuhörern noch vom Eurovision Song Contest 1994 bekannt ist. Gerüchteweise ist auch eine Zugabe geplant, bevor die Weltreise für das Publikum endet. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls wieder gesorgt. Das Konzert beginnt um 17 Uhr, Saalöffnung ist um 16 Uhr. Karten erhalten Sie bei allen Musikern. Proben: Jugendorchester: dienstags Uhr bis Uhr Blasorchester: dienstags Uhr bis Uhr Evi Konzelmann Balkon-Kübelpflanzen richtig überwintern Zu diesem Thema hat der Obst- und Gartenbauverein Walddorfhäslach Werner Kost von der Grünflächenberatung Tübingen eingeladen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den um 20 Uhr im Gasthaus Waldhorn statt. Hierzu laden wir alle interessierte Mitbürger recht herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Der Vorstand So Oder Besser - Classic Rock (Un)plugged Erstmalig in der Alten Turnhalle zu Gast, bieten "So Oder Besser" ein Cover-Rock-Event zwischen leisen Unplugged- Sessions und "Monsters of Rock Sounds". Das Programm von So oder besser beinhaltet Songs von America, CCR, Eric Clapton, Dire Straits, Eagles, Tom Petty, Santana u.v.a. Viele Stücke gibt s zudem in der Unplugged-Version. Sequenzer oder Samples sucht man hier vergeblich. Mehr Infos unter: TFF - Time For Fun Jeden Donnerstag ist die Alte Turnhalle ab 20 Uhr für Jedermann geöffnet. Hier kann man bei einer Partie Billard entspannen, ein flottes Spiel am Tischkicker wagen oder sich einfach nur unterhalten. Das macht den Donnerstagabend bei uns aus. Schauen Sie doch einfach mal vorbei und lernen Sie uns kennen. Kontakt: Haben Sie einen Programmvorschlag oder eine Anregung für unsere Jugend- und Kulturarbeit? Oder einfach nur eine Frage? Dann melden Sie sich doch einfach donnerstags beim TFF oder per Mail, wir freuen uns! Telefon Alte Turnhalle: (Donnerstag ab 20 Uhr) Telefon Geschäftsstelle: Auch im Internet: halle@alte-turnhalle.net Facebook: Grenzen annehmen - Grenzen überwinden Perspektiven für Landwirtschaft und Familien Vortragsabend am 13. November 2014, 20 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Münsingen, mit Dr. Clemens Dirscherl, Geschäftsführer des Evang. Bauernwerks und EKD-Agrarbeauftragter Unser Leben ist heute von scheinbar unendlicher Freiheit geprägt. Grenzen haben sich geöffnet, die Globalisierung führt zu grenzenlosem internationalen Austausch und auch privat hat man heute fast alle Möglichkeiten, sein Leben zu gestalten. Wo gibt es aber doch auch Grenzen, die eingehalten werden, vielleicht sogar neu gezogen werden sollten. Wo sind andererseits wiederum Grenzüberschreitungen erforderlich, damit wir nicht in unserem Beharren gefesselt bleiben. Dies betrifft sowohl die Landwirtschaft, die immer stärker an ihre Wachstumsgrenzen gerät, aber auch die bäuerlichen Familien, die in ihrer Arbeit oftmals auch an persönlichen Grenzen stoßen. Grenzziehungen und Grenzüberschreitungen sind wichtige Orientierungsplanken für ein gelingendes Leben. Darüber einmal nachzudenken lohnt sich, um auch selbstbewusst sein Leben gerade in der Landwirtschaft neu ausrichten zu können. Das Evang. Bauernwerk, der Verband des Kath. Landvolks, der Kreisbauernverband und der LandFrauenverband laden herzlich dazu ein. Blickpunkt Ernährung - In Kooperation mit der VHS Bad Urach-Münsingen: Die Qual der Wahl am Brotregal Margareta Glück vom Kreislandwirtschaftsamt erklärt, was hinter der Vielfalt im Brotregal steckt und zeigt, wie das richtige Brot oder Kleingebäck für den persönlichen Bedarf ausgewählt werden kann.

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