Inhalt Impressum Einladung zur Mitgliederversammlung Bericht des Vorsitzenden Matthias Grewe 5 Wer hätte das gedacht?

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1 Deutscher Richterbund Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. mitteilungen 8 ERFOLG! abges % chaff t -Absenkung 1/ Mitgliederversammlung 17 Wahlvorschläge Berichte

2 Impressum Inhalt Herausgeber Mitgliederzeitschrift des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. Hauffstraße Stuttgart Vorsitzender: Matthias Grewe Telefon (07 51) Bankverbindung (auch für Beitragszahlungen) BW Bank Stuttgart IBAN DE BIC SOLADEST600 Geschäftsstelle Beatrix Masen, c/o AG Stuttgart Hauffstraße Stuttgart Telefon (07 11) richterverein-bw@t-online.de Verlag, Anzeigen und Herstellung: Wilke Mediengruppe GmbH Oberallener Weg 1, Hamm Telefon: Telefax: info@wilke-mediengruppe.de Internet: Bezugsbedingungen Der Verkaufspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bezugspreis für Nichtmitglieder jährlich 20 Euro plus Versandkosten. Hinweise Die Formulierungen Richter und Staatsanwalt bezeichnen in Mitteilungen geschlechtsunabhängig den Beruf. Vorwort 3 Mitgliederversammlung 4 Einladung zur Mitgliederversammlung Berichte des Vorstandes 5 Bericht des Vorsitzenden Matthias Grewe 5 Kommentar 9 Wer hätte das gedacht? 9 Kassenbericht 11 Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2015/ Wahlvorschläge 12 Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit 12 Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit 13 Hauptstaatsanwaltsrat 19 Berichte der Bezirksgruppen 23 Assessoren-Infoabend in Stuttgart 23 Informationsveranstaltung zu den Mitwirkungsgremien am in Freiburg 23 Nachruf 25 Zum Tode unseres langjährigen Vorsitzenden Dr. Kurt Rudolph 25 Beitrittserklärung 27 Namentlich gekennzeichnete Berichte entsprechen nicht immer der Meinung der Redaktion. Titelbild Alle Daten auch im Internet unter: Deutscher Richterbund Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. 2 mitteilungen 1/2017

3 Vorwort Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder kennt das alte Sprichwort Steter Tropfen höhlt den Stein. Wie viel Wahrheit hierin liegt, zeigen die Ergebnisse der langjährigen und in den letzten Monaten stark intensivierten Bemühungen des Landesverbandes in der Besoldungsfrage. Hiesige Mitteilungen sollen Zeugnis ablegen von Verlauf und Ergebnis dieser Anstrengungen, deren sicher größter Erfolg die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung ab ist. Demnächst steht die Mitgliederversammlung im Juni 2017 in Mannheim an. Die Einladung finden Sie im Heft. Die Mitteilungen stellen Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zu den Mitwirkungsgremien vor. Der Verband lebt und entfaltet sich vor Ort. Exemplarisch hierzu berichten die Bezirksgruppen Stuttgart und Freiburg über je eine örtliche Veranstaltung. Im vergangenen Zeitraum gibt es auch Trauriges zu berichten. Unser langjähriger Ehrenvorsitzender Dr. Kurt Rudolph ist verstorben. Über sein Leben, sein Wirken und seine eindrucksvolle Persönlichkeit berichtet der langjährige frühere Landesvorsitzende Helmut Borth. Informative Lektüre wünscht André Pressel für den geschäftsführenden Vorstand Fundiert und praxisorientiert DIE DIENSTLICHE BEURTEILUNG DER BEAMTEN UND DER RICHTER Von Prof. Dr. Helmut Schnellenbach, Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen a.d. Die dienstlichen Beurteilungen und das Beurteilungswesen entwickeln sich zunehmend zu einer schwer überschaubaren Materie. Das Handbuch bietet für die tägliche Rechtsanwendung fundierte Informationen über den aktuellen Stand in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Das Standardwerk ist durch seinen klar strukturierten Aufbau ein ideales Arbeitsmittel für die Praxis. Es bietet Ihnen: Ständige Aktualität durch zeitnahe Übermittlung von Gesetzesänderungen und Änderungen der Richtlinien sowie der Beurteilungspraxis. Eine komplette Zusammenstellung der einschlägigen Rechtsvorschriften zur dienstlichen t t t Beurteilung neben einer großen Auswahl an Beurteilungsrichtlinien. Einen systematischen Vergleich zwischen den verschiedenen Gestaltungsformen des Beurteilungswesens. Die ideale Ergänzung: Konkurrenzen im öffentlichen Dienst von Prof. Dr. Helmut Schnellenbach 354 Seiten, 49,99, ISBN Loseblattwerk in zwei Ordnern. Rund Seiten. 139,99 zur Fortsetzung für mind. 12 Monate. ISBN Jetzt 4 Wochen testen! Versandkostenfrei (innerhalb D) bestellen: C.F. Müller GmbH, Waldhofer Str. 100, Heidelberg Bestell-Tel. 089/ , Fax 089/ , kundenservice@cfmueller.de mitteilungen 1/2017 3

4 Deutscher Richterbund Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. Ankündigung der Mitgliederversammlung 2017 Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. am Freitag, den 30. Juni 2017, um Uhr s. t. bei der IHK Rhein-Neckar, L 1, Mannheim, Saal Mannheim kündigen wir an und laden alle Mitglieder ein. Vorläufige Tagesordnung Uhr verbandsinterner Teil 1. Begrüßung 2. Grußworte 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Kassenbericht 5. Bericht des Kassenprüfers 6. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr Mitgliedsbeitrag/Erhöhung 8. Bestellung des Kassenprüfers 9. Entlastung des Vorstandes 10. Verschiedenes Uhr öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden 2. Grußworte 3. Ansprache des Justizministers des Landes Baden-Württemberg zu aktuellen justizpolitischen Themen 4. Festvortrag der Präsidentin des Bundesgerichtshofes Bettina Limperg Anträge zur Tagesordnung können gemäß 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden. 4 mitteilungen 1/2017

5 Berichte des Vorstandes Bericht des Vorsitzenden Matthias Grewe Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Jahr kann sich viel ereignen. Bei Abfassung des Berichts vor einem Jahr standen weder die Person des Ministers noch die Schwerpunkte seines Handelns fest. Damals habe ich an dieser Stelle eine Qualitätsoffensive für die Justiz gefordert. Ich habe, wie wir mit unserem geschäftsführenden Vorstand seit Jahren, betont, dass eine angemessene Ausstattung der Justiz mit Personal und eine angemessene Besoldung dieses Personals unbedingt notwendig ist. Unsere Justiz braucht diese Qualitätsoffensive. Nur so kann sie ihre Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen. Entsprechend zurückhaltend war der letztjährige Bericht; heute sind wir weiter, sind auf gutem Weg, wenn auch nicht am Ziel. I. Besoldung In diesem Jahr war die Frage der Besoldungserhöhung nach erneutem Tarifabschluss das zentrale Thema für uns. Hier haben wir einen großen Erfolg erreicht. Die Absenkung der Eingangsbesoldung wird zum Ende des Jahres Geschichte sein. Außerdem werden die Erhöhungen für die Jahre 2017 und 2018 im Prozentwert übernommen. Eine überschaubare Verschiebung haben wir vor dem Hintergrund eines zusätzlichen und bemerkenswerten BW-Bonus hingenommen. So einfach sich dieses Ergebnis liest, so schwierig und steinig war der Weg dorthin. Wir mussten erst einmal erreichen, überhaupt an den Gesprächen beteiligt zu werden. Zunächst hatten wir ausweichende bis ablehnende Rückmeldungen. Nachdem die Kolleginnen und Kollegen des Saarländischen Richterbundes ihr Beteiligungsrecht vor dem dortigen Oberverwaltungsgericht eingeklagt hatten, haben wir uns entschieden, eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, die rechtliche Durchsetzbarkeit unserer Beteiligung zu prüfen. Außerdem hatten uns die Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland ihre vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wir haben uns gut gerüstet gesehen. Kurz bevor wir ein schon vorbereitetes Schreiben an die Landesregierung versenden wollten, mit welchem wir zur Vermeidung eines Anerkenntnisses die Zusage der Beteiligung einfordern wollten, erreichte uns ein Anruf, wonach man mit uns im Finanzministerium mit dem Ministerialdirektor über die Besoldungsfragen sprechen wolle. Hier konnten wir inhaltliche Positionen darlegen, aber auch das formale Recht der Beteiligung einfordern. Bei Herrn MD Krauß konnten wir mit unseren Argumenten überzeugen. Letztlich waren wir Matthias Grewe erfreut, dass wir den Weg über die Verwaltungsgerichte nicht gehen mussten, nachdem ein Gespräch im Staatsministerium unter Beteiligung von Herrn Staatsminister Murawski und Vertretern von Finanzministerium, Innenministerium und Justizministerium führen konnten. Es folgten weitere Gespräche, mit der Finanzministerin, dann wieder mit dem Ministerialdirektor des Finanzministeriums. Forderungen und Vorschläge wurden ausgetauscht. Am Ende hat das Land Baden-Württemberg eingesehen, dass eine erneute Verschiebung der Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung ohne eine strukturelle gleichzeitige Verbesserung für alle nicht akzeptiert werden würde und dass umgekehrt die Absenkung der Eingangsbesoldung schnellstmöglich beendet werden muss. Dabei war für die Landesregierung zunächst die Vereinbarung im Koalitionsvertrag maßgeblich, wonach ein stufenweiser Abbau bis zum Ende der Legislaturperiode erfolgen sollte. Ein gewichtiges Argument auf unserer Seite war dabei sicher der von uns unterstützte Prozess eines unserer Mitglieder vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, welches die Verfassungswidrigkeit der Absenkung der Eingangsbesoldung angenommen und daher das Verfahren ausgesetzt sowie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Wir sehen das Ergebnis der Verhandlungen als einen Erfolg, sowohl die Tatsache der Beteiligung und die Form der Beteiligung als auch die Ergebnisse, bei denen wir die zeitlichen Verschiebungen im Verhältnis zu den ersten Vorschlägen sowohl bei den Ge- mitteilungen 1/2017 5

6 Berichte des Vorstandes haltserhöhungen als auch bei der Beseitigung der Absenkung deutlich zurückführen konnten. Allen im geschäftsführenden Vorstand, die sich eingebracht haben, teilweise sehr kurzfristig für Gespräche zur Verfügung standen und die in den letzten Wochen eine Menge Zeit zu investieren bereit waren, danke ich für diesen Einsatz. Die Besoldung wird weiterhin ein Thema für uns bleiben. Maßstab ist für uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai Auf der Ebene des Deutschen Richterbundes wird beobachtet, wie sich die verschiedenen Landesregierungen verhalten. Es zeigt sich, dass eine Reihe von Landesregierungen glauben, dass es damit getan sei, die Kriterien der ersten Stufe in mindestens drei Bereichen zu erfüllen, ohne sich mit der zweiten Stufe befassen zu müssen. Dies ergibt sich aus dem Urteil jedoch gerade nicht, sodass diese zweite Stufe verstärkt in den Blick genommen werden muss. Dies werden wir mit den Gremien des Deutschen Richterbundes weiterverfolgen. Von der Vereinbarung mit der Landesregierung sind die laufenden Gerichtsverfahren, aber auch die Verfahren, in denen ein Widerspruch eingelegt wurde, ausgenommen. Hier hofft das Land auf eine ihm günstige Entscheidung, wir gehen vom Gegenteil aus. II. Mitglieder Unser Verband zählt inzwischen Mitglieder. Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Wir haben viel für Sie, unsere Mitglieder, erreicht, in allen Bereichen. Wir präsentieren Ihnen aktuell ausgewogene Listen an Kandidaten für die Mitwirkungsgremien aller Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften kein anderer Berufsverband bietet diese Breite und damit auch die Möglichkeit für Sie alle, sich einzubringen. Seien Sie alle zu diesem Engagement ermutigt. Wenn Sie noch nicht Mitglied sind, nutzen Sie die Beitrittserklärung in diesem Heft oder auf unserer Internetseite. Und wer jemanden kennt, der noch nicht Mitglied bei uns ist, möge sie oder ihn ansprechen. III. Gespräche Schnell nach der Konstituierung des Landtages haben wir die Gespräche aufgenommen mit Justizminister und Ministerialdirektor, mit den Arbeitskreisen der meisten Parteien, insbesondere jetzt aber auch mit den Fraktionsführungen, z. T. sogar mit ganzen Fraktionen. Manche Gesichter sind neu, manche sind bekannt. Wir haben schnell die Gesprächsfäden der Vergangenheit aufnehmen können. Die dauernden Kontakte erweisen sich als hilfreich. Die Forderungen bezüglich des Personals und der Besoldung sind so dringend und drängend geworden, dass wir erste Erfolge verzeichnen können. Freilich ließ sich die Opposition immer leichter überzeugen als die Regierungsfraktionen. Auch mit den Organisationen der jeweiligen Parteien, die sich mit Rechtspolitik befassen, haben wir Gespräche geführt und bringen uns bei Veranstaltungen, etwa auf Podien, ein, z. B. bei einer Diskussion zum Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole durch Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, durch die Friedrich-Ebert-Stiftung in Stuttgart. Der Verlauf des vergangenen Jahres hat unsere Haltung zur AfD bestätigt. Es wurden von einigen der Abgeordneten der AfD öffentlich Ansichten kundgegeben, die mit unseren rechtsstaatlichen Grundüberzeugungen nicht vereinbar sind. Wir bleiben bei unserer Zurückhaltung. Mit dem Beamtenbund sind wir weiter und enger im Gespräch. Denn dies ist der Berufsverband, der mit sehr ähnlichen Problemen im Alltag beschäftigt ist. Gemeinsam mit dem Beamtenbund und mit dem Bund der Hochschullehrer konnten wir eine Veranstaltung bei der Landespressekonferenz durchführen. Hier war die Nachwuchsgewinnung unser zentrales Thema, das von der Besoldung nicht getrennt werden kann. Die Organisationserfahrung des Beamtenbundes kam uns dabei zugute. Und gemeinsame Erklärungen finden bei der Presse eine deutlich intensivere Beachtung. Schließlich sind bei den Pensionären die Interessen oder Belastungen identisch mit den unseren. Diese Gespräche wollen wir ebenfalls fortsetzen und prüfen, ob sie gegebenenfalls in eine projektorientierte Zusammenarbeit münden können. 6 mitteilungen 1/2017

7 Berichte des Vorstandes IV. Stufenvertretungen Im vergangenen Jahr fanden die ersten Wahlen zu den Stufenvertretungen statt. Bei diesen Wahlen haben wir umfangreiche Kandidatenlisten erarbeitet. Und wir waren mit diesen Listen erfolgreich, in allen Gerichtsbarkeiten. Allen, die sich für unsere Wahllisten zur Verfügung gestellt haben, danke ich. Sie belegen die Lebendigkeit und die Vielfalt unseres Verbandes. Die inhaltliche Arbeit dieser Gremien begleiten wir mit großem Interesse. Wir wollen eng und vertrauensvoll mit dem Landesrichter- und -staatsanwaltsrat zusammenarbeiten. In unseren Sitzungen zum geschäftsführenden Vorstand möchten wir einen Bericht aus diesem Gremium zum festen Bestandteil unseres Austauschs machen. Wir freuen uns auch über die Verlinkung auf der Intranetseite. Die Wahlen haben sich jedoch als sehr formal und unhandlich gezeigt. Die gute Idee und das große Engagement der Beteiligten wurden durch die Formalien teilweise überdeckt. Wir wollen für die nächste Wahl die Handhabung deutlich vereinfachen und haben dies bereits gegenüber dem Ministerium vorgeschlagen. V. 100 % PEBB Y Weniger als 100 % gefährdet die Erfüllung unserer rechtsstaatlich gebotenen Aufgaben. Und umgekehrt: Mehr als 100 % Aufgabenerfüllung ist von keinem Kollegen zu fordern. Die Landesregierung muss die Voraussetzungen schaffen, dass in jeder Dienststelle 100 % PEBB Y-Deckungsgrad erreicht werden. Das habe ich in meinem letzten Bericht zu diesem Thema geschrieben. Und jedes Wort gilt unverändert. Neu ist, dass das Ziel 100 % PEBB Y auch dem Ziel des Koalitionsvertrages entspricht. Und neu ist, dass tatsächlich neue zusätzliche Stellen geschaffen wurden mit Blick auf diese jahrelange Unterdeckung. 74 neue Stellen sind erreicht und weitere Stellen sind angekündigt, denn zusätzlicher Stellenbedarf besteht unverändert. Dem Justizminister ist ein Stellenzuwachs bereits in diesem Haushaltsjahr gelungen, den kaum jemand in dieser Dimension erhofft hatte. Das sind erfreuliche Nachrichten und ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte werden folgen und der Minister formuliert es auch genau in dieser Weise. Zu lange Jahre ist die Justiz in Baden-Württemberg runtergespart worden. Es ist dringend geboten, hier Abhilfe zu schaffen. Wir freuen uns, dass sich der Minister unsere Position zu eigen gemacht hat und die Verstärkung durch weitere Stellen umsetzt. Denn die Kolleginnen und Kollegen in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften müssen die unzureichende Personalausstattung nicht durch persönliche Mehrarbeit ausgleichen. Wir werden auf 100 % PEBB Y drängen, werden es zur Kernfrage einer Qualitätsoffensive machen. VI. EDV Die Pilotierung der elektronischen Akte begleiten wir unverändert mit Spannung. Wir werden unsere nächste Gesamtvorstandssitzung in Mannheim durchführen und alle Vertreter der Bezirksgruppen können direkt Erfahrungsberichte hören und Eindrücke sammeln. Die bisherigen Meldungen sind durchaus ambivalent. Es wird darum gehen, die Chancen zu erkennen und sichtbar zu machen. Aber es geht auch darum, Risiken für unseren Arbeitsalltag zu erkennen und ihnen effektiv zu begegnen. Das gilt zum einen für das Problem der Verlagerung von Tätigkeiten von Servicekräften auf die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Das gilt zum anderen aber in besonderer Weise für die Beeinträchtigung, ja schon Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit. Hier wird es eine große Aufgabe für den Landesrichterund -staatsanwaltsrat sein, mit entsprechenden Dienstvereinbarungen den Risiken zu begegnen. VII. Sicherheit Unser Gesamtvorstand hatte beschlossen, die Frage der Sicherheit in unseren Dienstgebäuden erneut auf die Agenda zu nehmen. In Pressegesprächen und in allen Gesprächen mit Abgeordneten konnten wir die Sensibilität für die Situation unserer Kolleginnen und Kollegen schärfen. Der tragische Verlauf im Rahmen einer Entwaffnung eines sogenannten Reichsbürgers in Bayern hat die Aufmerksamkeit erhöht. Wir konnten deutlich machen, dass es eine Illusion ist, anzunehmen, dass in all unseren mitteilungen 1/2017 7

8 Berichte des Vorstandes Gebäuden jederzeit eine optische Eingangskontrolle stattfindet. Auch eine Kameraüberwachung mittels eines Monitors am anderen Ende des Gerichtsgebäudes ohne Möglichkeit des Einschreitens ist faktisch keine Kontrolle. Wir haben zu wenig ausgebildete Wachtmeister. Der Justizminister hat auch diese Problematik aufgenommen und sich unsere Forderung nach mehr Sicherheit in den Gerichtsgebäuden zu eigen gemacht. Im neuen Haushalt sind auch zusätzliche Wachtmeisterstellen enthalten. Auch wenn diese erst noch gefunden und ausgebildet werden müssen es ist ein richtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. VIII. Gremien des DRB In den Gremien des Deutschen Richterbundes sind wir vielfach beteiligt und wollen es weiterhin sein. Besonders nenne ich an dieser Stelle Herrn Dr. Schneiderhan als Mitglied des Präsidiums, der diesen Einsatz schon seit vielen Jahren erbringt. Aber auch in Kommissionen und Arbeitsgruppen zu ejustice, zum Europarecht, zu Controlling, zur Nachwuchsgewinnung, zu sichtbarer Neutralität im Gerichtssaal sind wir vertreten und bringen uns ein.. IX. Beitragsanpassung Im letzten Jahr bereits wollten wir über eine Beitragsanpassung abstimmen. Aber durch ein Versehen enthielt dieser Bericht zwar die Darstellung, nicht aber die gesondert erstellte Tagesordnung. Darum nehmen wir dieses Jahr einen neuen Anlauf. Zur Beitragsanpassung selbst und zum Erfordernis, den DRB mit seinen vielfältigen und vielfachen Leistungen zu unterstützen, hatte ich bereits vor zwei Jahren an dieser Stelle Ausführungen gemacht. Die dort dargestellten Gründe, nämlich die Kosten für die notwendige weitere Intensivierung und Professionalisierung der Arbeit des DRB, gelten unverändert, weshalb wir Ihnen eine neue Staffelung der Beiträge vorschlagen: Reguläre Mitglieder: 165 Pensionäre mit DRiZ: 135 Pensionäre ohne DRiZ: 110 Ehegatten regulärer Mitglieder: 110 Ehrenmitglieder: 80 Assessoren, längstens drei Jahre: 115 X. Dank Die Darstellung in einem solchen Rechenschaftsbericht enthält nur die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes. Allen, die darin tätig sind, danke ich. Ohne ihren Einsatz und ihre Unterstützung wäre nicht leistbar, was ich Ihnen dargestellt habe. Aber auch die vielen Unterstützer in den Bezirks- und Fachgruppen, die verschiedenen Veranstaltungen und Diskussionsrunden vor Ort sind für uns wichtig, helfen uns, unsere Blickwinkel zu erweitern. Schließlich wäre unsere Arbeit ohne die Hilfe von Frau Masen nicht so, wie Sie sie wahrnehmen und annehmen können. Allen, die helfen, die Interessen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Richterinnen und Richter zu unterstützen, danke ich herzlich. 8 mitteilungen 1/2017

9 Berichte Kommentar Wer hätte das gedacht? Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Erfolge allerorten. Zunächst die 74 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte. Es ist kaum zu glauben, aber sie kommen wirklich und weitere sollen folgen. Was haben wir geredet, argumentiert, geworben, gestritten und jetzt ist es soweit. Kann sich irgendjemand daran erinnern, dass die Justiz einfach so, ohne spezielles Terrorpaket o. Ä. wegen der schieren und unabweisbaren Notwendigkeit tatsächlich zusätzliche Stellen bekommen hätte? Dass Pebb y 100 ernst genommen wird? Statt dünnhäutiger Reaktionen auf Hilferufe aus der Provinz: Stellen! Egal wie man politisch zur neuen Führung im Justizministerium steht, muss man mit den Worten eines Kollegen anerkennen: Hier ist ein Minister, der nicht nur will, sondern auch kann, der die aktuell für die Justiz günstige Situation nutzt. In dieses Bild fügt sich alles andere als eine Kleinigkeit auch die erfolgreiche Abwehr eines vom Rechnungshof verlangten Abbaus von 360 Stellen im Servicebereich (nicht auszudenken!) durch den Ministerialdirektor im Dezember des letzten Jahres. Und dann die Gehaltsrunde. Erstmals ist es uns mit einer Mischung aus Hintergrundgesprächen, juristischem Druck und verbandspolitischen Verhandlungen gelungen, auf höchster Ebene als Vertreter der dritten Gewalt an den Spitzengesprächen über unsere Besoldung unmittelbar und auf Augenhöhe mit BBBW und DGB in zahlreichen Verhandlungsrunden beteiligt zu werden. Und das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen: nominelle 1:1-Übernahme der Tarifergebnisse mit einem zusätzlichen BW-Bonus, in Anbetracht dessen der überschaubare zeitliche Versatz hinnehmbar Hans Jörg Städtler-Pernice war. Vor allem aber und für nichts haben wir mehr gekämpft: nach der mit unserer Unterstützung von einem unserer Mitglieder erreichten Vorlageentscheidung des VG Karlsruhe vom , wonach die Absenkung der Eingangsbesoldung verfassungswidrig ist, die vollständige Abschaffung der 8-%-Absenkung auf einen Schlag schon zum Es hat sich gelohnt. Hätte es noch eines Beweises bedurft, belegen diese Erfolge die Bedeutung eines Berufsverbandes wie des unseren mit dem Gewicht der großen Zahl unserer Mitglieder. Jedes Mitglied zählt und jedes weitere Mitglied erhöht unser Gewicht in den Verhandlungen. Hans Jörg Städtler-Pernice mitteilungen 1/2017 9

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11 Kassenbericht Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2016 vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2016 Einnahmen: 2014/ / (Q2 Q4) Mitgliedsbeiträge , , ,33 Zinsen 1.567, ,46 20,61 Sonst. Einnahmen 150,00 184,90 DRB-Werbemittel/Erstattungen 6.742,18 Werbung 5.372, ,50 Summe Einnahmen , , ,34 Ausgaben: Rückerstatt. aus Beitragseinnahmen 3.349, , ,53 Reisekosten 8.761, , ,46 Gehalt und Vergütung , , ,50 Sozialabgaben 2.742, , ,50 Büromaterial und Einrichtung 2.135, , ,56 Porto 1.274,22 936,88 732,92 Telefon 476,77 639,08 327,37 Miete 2.160, , ,00 Gruppenbeiträge , , ,00 DRiZ , , ,99 DRB-Beiträge , , ,71 Sonderausgaben 7.114, , ,94 Drucksachen , , ,41 Bankgebühren 99,43 132,92 63,95 Summe Ausgaben , , ,84 Saldo , , ,50 Das Geschäftsjahr 2016, welches nach der auf der Mitgliederversammlung in Rottweil beschlossenen Änderung des Geschäftsjahres ein Rumpfgeschäftsjahr ist und lediglich die Quartale 2 4/2016 umfasst, hat mit einem positiven Saldo von ,50 EUR abgeschlossen. Insoweit ist freilich zu berücksichtigen, dass dieser Saldo nur eingeschränkt aussagekräftig ist, da er naturgemäß zwar nicht die während eines vollen Geschäftsjahres anfallenden Ausgaben abbildet, demgegenüber aber die Einnahmen, die auch für ein volles Jahr zu erwarten gewesen wären, nahezu vollständig umfasst, da die Mitgliedsbeiträge im Wesentlichen einmal jährlich eingezogen werden. Dieser Einmaleffekt wirkt sich insbesondere dergestalt aus, dass die Quartalszahlungen an den DRB (21.886,57 EUR) und den Beck-Verlag (rd EUR) nicht im Ergebnis des (Rumpf-) Geschäftsjahres enthalten sind. Auch unter Berücksichtigung dieses Einmaleffekts und der weiteren laufenden Kosten wäre aber auch bei einer Abrechnung zum ein positiver Saldo zu berichten gewesen. Die Ausgaben bewegen sich im Übrigen auf dem Niveau des Vorjahres. Die vergleichsweise geringeren Kosten für Drucksachen beruhen darauf, dass die Mitteilungen im verkürzten Berichtszeitraum nur ein Mal erschienen sind. Auch die Einnahmen des Vereins haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht nennenswert verändert. Dies gilt leider nicht für die Zinseinnahmen, deren Niveau im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld nach Auslaufen eines alten Anlagekontos wie erwartet nicht gehalten werden konnte. Die Mitgliederzahl des Vereins hat sich weiter positiv entwickelt. Mit Stichtag zum hatten wir Mitglieder, darunter Aktive und 476 Pensionäre. Ich bedanke mich wiederum bei unserer Geschäftsstellenleiterin, Frau Masen, für die sehr gute Zusammenarbeit und für die zeitnahe Buchung der zahlreichen Zahlungsvorgänge. Dr. Andreas Bauer mitteilungen 1/

12 Präsidialrat Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Präsidialrats der Arbeitsgerichtsbarkeit 1. Wolfgang Gundel Richter am Arbeitsgericht Freiburg Geb in Schwäbisch Hall, verheiratet, zwei Kinder. Studium an den Universitäten Würzburg und Tübingen; Referendariat am Landgericht Heilbronn, Referendarsprecher. Seit 1990 wiss. Hilfskraft, ab 1993 wiss. Assistent am Institut für Straf- und Strafprozessrecht bei Prof. Dr. Weber, Universität Tübingen, Assistentensprecher; 1994 wiss. Assistent am Institut für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg, 1998 Verwaltungsleiter als Fakultätsassistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg. Am Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit, zunächst Arbeitsgericht Karlsruhe und seit 2004 Arbeitsgericht Freiburg, unterbrochen durch Abordnung an das LAG Baden-Württemberg Mitglied des Präsidiums bis Pressesprecher des Arbeitsgerichts Freiburg. Tätigkeiten in der Referendarausbildung, der Geschäftsleiterausbildung und der Insolvenzrichterausbildung (Dt. Richterakademie). 2. Dr. Betina RIEKER Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen Geboren am in Hilden, verheiratet, zwei Kinder. Studium in Konstanz, wissenschaftliche Assistentin an der Universität Lausanne und Promotion an der Universität Konstanz juristische Mitarbeiterin bei der BG Chemie in Heidelberg, Richterin an den Arbeitsgerichten Lörrach/Kammern Radolfzell, Ulm, Reutlingen und Stuttgart, Richterin am Arbeitsgericht Ulm, unterbrochen vom wegen Abordnung ans Landesarbeitsgericht, ab April 2010 Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, seit Februar 2014 Direktorin des Arbeitsgerichts Reutlingen. Seit 1994 Mitglied im Richterverein, von 2000 bis 2003 Vorsitzende der Fachgruppe Arbeitsrichter. 3. Dr. Wiebke Robrecht Richterin am Arbeitsgericht Stuttgart 42 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder bis 2000 Studium in Freiburg und Aberdeen (Großbritannien), 2000 bis 2002 Referendariat am Landgericht Freiburg, 2002/2003 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht, Universität Freiburg bis 2008 Arbeitsgericht Freiburg und Außenkammern Villingen-Schwenningen und Offenburg bis 2010 Auslandsaufenthalt (USA). 2010/2011 Arbeitsgericht Freiburg und sechsmonatiges Betriebspraktikum Elternzeit. Seit März 2013 Arbeitsgericht Stuttgart (halbes Deputat), unterbrochen von einer Abordnung an das Arbeitsgericht Reutlingen (August 2013 bis Februar 2014). Seit 2016 Güterichterin beim Arbeitsgericht Stuttgart. Mitglied im Verein der Richter und Staatsanwälte seit 2004, stellvertretende Vorsitzende der Fachgruppe Arbeitsrichter seit mitteilungen 1/2017

13 Präsidialrat 4. Nicole SchäFER Richterin am Arbeitsgericht Karlsruhe Geboren am in Lübeck, verheiratet, 2 Kinder. Studium in Kiel, Lyon und Tübingen, Referendariat in Karlsruhe, Rechtsanwältin in Karlsruhe. Seit 1997 Arbeitsrichterin, zunächst in Ludwigsburg und Karlsruhe, nach der Elternzeit ( ) in Pforzheim und Karlsruhe, seit 2014 dort auch Güterichterin Abordnung an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Seit 2015 Mitglied der Arbeitsgruppe Güterichterverfahren. Seit 2014 Mitglied im Verein der Richter und Staatsanwälte e. V. Nikolaus Zimmermann Richter am Arbeitsgericht Ulm Geboren 1969 in Bad Urach, verheiratet, zwei Kinder (sieben und zwei Jahre). Studium in Tübingen, Referendariat in Ravensburg. Von Dezember 1996 bis November 2001 als Rechtsanwalt in Ravensburg tätig. Von Dezember 2001 bis November 2002 und von März 2004 bis Januar 2005 beim Amtsgericht Sigmaringen als Jugendstraf-, Straf und Vormundschaftsrichter, von Dezember 2002 bis Februar 2004 Staatsanwaltschaft Hechingen. Seit Januar 2005 am Arbeitsgericht Ulm, 2007/2008 im sechsmonatigen Betriebspraktikum, Daimler AG. Von Oktober 2009 bis August 2010 (50% Teilzeit) und im August 2015 und Mai 2016 Elternzeit. Seit 2002 im Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. und seit 2006 im Vorstand der Fachgruppe der Arbeitsrichter. Seit 2005 im Präsidium des Arbeitsgerichts und seit Juli 2013 Ersatzmitglied des Präsidialrats. Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit I. Vorsitzender 1. Reiner Frey Präsident des Landgerichts Tübingen Geboren am 17. April 1960 in Baiersbronn, verheiratet, 2 Kinder. Jurastudium in Tübingen von 1979 bis Referendariat beim Landgericht Rottweil. Zweites Juristisches Staatsexamen Eintritt in den Justizdienst am 1. Februar 1988; Assessorenzeit Amtsgericht Reutlingen, Staatsanwaltschaft Tübingen, Amtsgericht Tübingen, Landgericht Tübingen. Ernennung zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen am 1. Februar April 1991 bis Mitte 1992 Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz in Dresden (Personalreferat höherer Dienst). Anschließend Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Tübingen bis 1997 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg (Strafrechtsabteilung). Am 1. Oktober 1997 Ernennung zum Richter am Landgericht und Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart bis Dezember 2000 (Präsidialrichter und Beisitzer im 3. Strafsenat; Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht am 27. April 1999) bis Juli 2006 Direktor des Amtsgerichts Reutlingen und anschließend bis Oktober 2009 Präsident des Landgerichts Hechingen; seit Oktober 2009 Präsident des Landgerichts Tübingen. mitteilungen 1/

14 Präsidialrat 2. Andreas NEFF Präsident des Landgerichts Freiburg Geboren am in Freiburg. Studium und Referendarzeit in Freiburg. Eintritt in den Justizdienst 1986 in Konstanz, 1989 Abordnung an das Justizministerium (Strafrechtsabteilung, Schwerpunkt internationale Rechtshilfe und Jugendstrafrecht) Versetzung an das Landgericht Karlsruhe (Zivilkammer), 1994 Erprobungsabordnung und 1996 Versetzung an das OLG Karlsruhe. Dort neben der richterlichen Tätigkeit in einem Zivilsenat zuständig als Organisationsreferent mit dem Aufgabenschwerpunkt Einführung von Serviceeinheiten und stellvertretender Leiter der Gemeinsamen DV-Stelle Justiz erneute Abordnung an das Justizministerium als Leiter des neu geschaffenen EDV-Referats Ernennung zum Präsidenten des AG Mannheim und im Oktober 2010 zum Präsidenten des LG Freiburg. Andreas Neff lebt in Freiburg, hat zwei erwachsene Kinder und ist verheiratet. Mitglied des Richtervereins seit II. Weitere Mitglieder 1. Thomas BaSSmann Vorsitzender Richter am Landgericht Ellwangen 46 Jahre, verheiratet, vier Kinder. Studium in Tübingen von 1991 bis 1996, Referendariat in Stuttgart von 1996 bis Im Juli 1998 Eintritt in die Justiz bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen, danach als Assessor für ein gutes Jahr Strafrichter am Amtsgericht Bad Mergentheim, sodann Mitglied einer Zivilkammer am Landgericht Ellwangen. Dort im September 2001 planmäßig geworden. Von da an bis Januar 2006 Mitglied einer erstinstanzlichen Zivilkammer. Von Februar 2006 bis Oktober 2006 Elternzeit. Ab November 2006 wieder Mitglied einer erstinstanzlichen Zivilkammer. Von November 2007 bis Oktober 2010 Abordnung an den Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat, elternzeitbedingt mit halber Arbeitskraft. November 2010 bis Januar 2013 wieder in Vollzeit Mitglied einer Zivilkammer am Landgericht Ellwangen; dort seit Juni 2011 Referent für die freiwillige Gerichtsbarkeit. Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart von Februar bis Juli 2013; von August 2013 bis Dezember 2013 Mitglied einer Zivilkammer am Landgericht Ellwangen. Von Januar 2014 bis Dezember 2015 und Juli 2016 bis jetzt Vorsitzender einer kleinen Strafkammer; von Januar bis Juni 2016 vertretungshalber Vorsitzender einer erstinstanzlichen Zivilkammer. Seit Oktober 2005 Referendarsunterricht, teilweise als AG-Leiter Zivil, von März 2006 bis Mitte 2014 Prüfer in der ersten juristischen Staatsprüfung, seit Dezember 2014 Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. 2. David BOEHM Richter am Amtsgericht Villingen-Schwenningen 41 Jahre, verheiratet, 2 Kinder. Studium von 1996 bis 2001 in Freiburg bis 2004 Referendariat in Freiburg. Eintritt in die Justiz im Juni 2004 beim Arbeitsgericht Stuttgart. Seit 2004 Mitglied im Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg. Von 2005 bis 2007 Verwendung beim Arbeitsgericht Freiburg, Außenkammern Villingen-Schwenningen und Offenburg. Anfang 2008 Wechsel ans Amtsgericht Tuttlingen, dort Ernennung zum Richter auf Lebenszeit. Anfänglich neben Tätigkeit als Familien- und Betreuungsrichter auch mit Ordnungswidrigkeiten- und Zivilsachen betraut. Ab 2009 Familien-und Betreuungsrichter. Wechsel November 2011 ans Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Seit Februar 2012 Familienrichter und Pressesprecher. Dozent für Familienverfahrensrecht beim Landgericht Rottweil. 14 mitteilungen 1/2017

15 Präsidialrat 3. Andreas BRILLA weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Mannheim 42 Jahre, verheiratet, 4 Kinder. Jurastudium ganz überwiegend in Heidelberg, 1. Staatsexamen 1999, Referendariat - unterbrochen durch Elternzeit - in Rheinland-Pfalz, Weiterbildungsstudium Mediation an der Fernuniversität Hagen, 2. Staatsexamen Mai Bis zum Eintritt in die Justiz Baden-Württemberg zum freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Nach Stationen bei der Staatsanwaltschaft (Zweigstelle) Pforzheim, dem Amtsgericht Mannheim (Familiensachen) und dem Landgericht Mannheim (Zivil- und Strafkammern) seit September 2007 planmäßiger Staatsanwalt, aber weiterhin als Richter kraft Auftrags in einer Strafkammer beim Landgericht Mannheim tätig Jahresabordnung in die JVA Bruchsal als Abteilungsleiter und weiterer Stellvertreter des Anstaltsleiters. Danach wieder am Landgericht Mannheim, seit März 2009 als planmäßiger Richter dort in einer Strafkammer Erprobungsabordnung in einem Familiensenat am Oberlandesgericht Karlsruhe. Im Anschluss zurück ans Amtsgericht Mannheim in die Familien- und Betreuungsabteilung, seit März 2012 als weiterer aufsichtführender Richter. Mitglied im Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg seit 2006, seit 2012 im Vorstand der Bezirksgruppe Mannheim aktiv. 4. Ina FISCHER Richterin am Landgericht Stuttgart Geboren am , verheiratet, 2 Kinder. Studium und Referendariat in Heidelberg. Nach dem 2. Staatsexamen im Juli 1994 Eintritt in die Justiz bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Nach einem Jahr Wechsel an das Amtsgericht Nürtingen, Zivilrecht und Unterbringungssachen. Das letzte Assessorenjahr beim Landgericht Stuttgart in einer erstinstanzlichen Zivilkammer. Danach bis Mai 2000 Amtsgericht Ludwigsburg (Zivilsachen), dann Wechsel ans Amtsgericht Stuttgart, nach Beginn der Leitung einer Referendar-AG im Zivilrecht. Dort zuständig für Zivilsachen und Betreuung/Unterbringung. Nach Geburt des 1. Kindes und anschließender Elternzeit von 9 Monaten Wiederaufnahme mit 50 % Teilzeitbeschäftigung im Februar 2002, zunächst in einem Referat Miet- und Wohnungseigentumssachen, zusätzlich Notaraufsicht. Nach weiterer Unterbrechung von 8 Monaten Elternzeit nach der Geburt des 2. Kindes unter Fortführung der Notaraufsicht im Bereich allgemeine Zivilsachen, vertretungsweise einige Monate Betreuung/ Unterbringung. Ab 2009 Mitglied des Präsidiums und des Richterrates des Amtsgerichts Stuttgart. Nach dem Wechsel an das Landgericht Stuttgart im April 2011 in eine Beschwerdekammer, ab dem Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart in den 3. Zivilsenat. Nach Beendigung der Abordnung Rückkehr an das Landgericht Stuttgart im Mai 2013, 10. Zivilkammer. Seit Oktober 2014 Fortbildungsreferentin des Landgerichts Stuttgart. mitteilungen 1/

16 Präsidialrat 5. Jan Derk FISCHER Richter am Amtsgericht (sv) Nürtingen Geboren am in Münster, verheiratet, 3 Kinder. Studium von 1987 bis 1992 in Münster und Freiburg bis 1995 Referendariat in Ulm. Eintritt in die Justiz im Oktober 1995 beim Amtsgericht Berlin-Mitte als Zivilrichter; danach 1996/1997 Richter beim Amtsgericht Besigheim (Zivil); 1997/1998 Staatsanwaltschaft Heilbronn (Vermögensdelikte); 1998/1999 Landgericht Stuttgart (Jugendstrafkammer); 1999 bis 2003 Staatsanwaltschaft Stuttgart (Jugenddelikte). Von 2003 bis 2014 Richter am Amtsgericht beim Amtsgericht Esslingen; zunächst Strafsachen und Verfahren nach dem Betreuungs- und Unterbringungsgesetz; ab Oktober 2003 bis 2009 Zivilrichter (mit WEG-Verfahren bis Dezember 2007), dabei in der Zeit von bis Erziehungsurlaub mit Teilzeitbeschäftigung zu ½. Ab Juli 2007 bis März 2009 Familienverfahren und Zivilverfahren je zu ½ AKA. Von April 2009 bis Dezember 2014 Erziehungsurlaub / altersunabhängige Teilzeitbeschäftigung (½ bzw. ¾), zunächst als Familienrichter, seit Mitte 2011 als Zivilrichter, unterbrochen von Februar 2012 bis Juli 2012 aufgrund einer Abordnung an das OLG Stuttgart (Zivilsenat, Teilzeit ½). Seit Richter am Amtsgericht (sv) beim Amtsgericht Nürtingen (1,0 AKA), Zivilverfahren, WEG-Verfahren, Nebengebiete. Seit 2 Wahlperioden ständiges Mitglied des Präsidialrats. 6. Christoph Freudenreich Direktor des Amtsgerichts Sigmaringen Geboren am in Bad Urach, verheiratet, zwei erwachsene Kinder. Studium in Tübingen; wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen; Referendariat am Landgericht Hechingen. Seit Februar 1992 im Justizdienst. Assessor bei den Landgerichten Hechingen und Tübingen, der Staatsanwaltschaft Tübingen und dem Amtsgericht Calw. Ab Mai 1995 Richter am Landgericht Tübingen als Mitglied in verschiedenen Straf- und Zivilkammern. Von Februar 2001 bis Juni 2003 Abordnung an das Bundesjustizministerium. Von Juli 2004 bis März 2005 abgeordnet an das Oberlandesgericht Stuttgart (Strafsenat). Ab September 2005 Direktor des Amtsgerichts Rottenburg (Straf-, Jugend- und Familiensachen). Von August 2010 bis Februar 2012 Vorsitzender Richter am Landgericht in Hechingen. Seit März 2012 Direktor des Amtsgerichts Sigmaringen und Familienrichter. Mitglied des Präsidialrats seit mitteilungen 1/2017

17 Präsidialrat 7. Markus GeSSler Vizepräsident des Landgerichts Ravensburg Vizepräsident des Landgerichts Ravensburg, geboren am in Tettnang, verheiratet und Vater von zwei Kindern (17 und 14 Jahre). Studium in Konstanz, Referendariat von 1992 bis 1995 beim Landgericht Ravensburg mit Wahlstation bei der dt. Botschaft in Vilnius/Litauen. Seit August 1995 im Justizdienst, zunächst Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Februar 1997 bis Oktober 1999 Abordnung an das Justizministerium. Seit als Richter am Landgericht Ravensburg in verschiedenen Zivilkammern. Dort zeitweise stellv. Ausbildungsleiter und Pressesprecher. Abordnung an das OLG Stuttgart von Juni 2006 bis Februar Seit Vorsitzender zunächst der Kammer für Handelssachen, dann der 2. Zivilkammer und nunmehr seit dem der Arzthaftungskammer und seit dem gleichzeitig Vizepräsident. Von 1999 bis 2007 Prüfer im 1. Juristischen Staatsexamen und seit 2007 Prüfer im 2. Juristischen Staatsexamen. Beisitzer im Landesberufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg. Ersatzmitglied des Präsidialrats seit Private Ehrenamtliche Tätigkeiten: Vorsitzender der DRK-Ortsvereins Tettnang (seit 2005) Trainer der U15-Mädchenfußballerinnen beim TSV Tettnang 8. Matthias Merz Richter am Oberlandesgericht Stuttgart Geboren am 18. Dezember 1969 in Stuttgart, verheiratet, 2 Kinder. Studium von 1990 bis 1995 in Tübingen bis 1997 Referendariat beim Landgericht Stuttgart; Eintritt in die baden-württembergische Justiz im Juni 1997; Assessor beim Amtsgericht Ulm, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und beim Landgericht Stuttgart; ab Februar 2000 bis Dezember 2004 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (Abteilung Sexualdelikte u. a.); 2005 Richter beim Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt (Familiensachen); 2006 bis Mai 2010 Richter beim Landgericht Stuttgart (Schwurgerichtskammer und Große Strafkammer); Juni bis November 2010 Abordnung an das OLG Stuttgart (Strafsenat); seit Dezember 2010 Richter am OLG in verschiedenen Strafsenaten des OLG Stuttgart (Rechtsmittelsenate und 1. Instanz in Staatsschutzverfahren); 2010 bis 2012 Pressesprecher des OLG Stuttgart; seit 2007 Referendarsunterricht; seit 2006 ehrenamtlich im Vorstand des Vereins Bewährungshilfe Stuttgart, seit 2014 als dessen Vorsitzender. 9. Dr. Rita Meyer-Spasche Richterin am Landgericht Karlsruhe 44 Jahre, verheiratet, ein Kind. Von 1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg, wissenschaftliche Angestellte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Freiburg, 1998 und 2001 bis 2002 Promotionsstudium an der University of Aberdeen in Großbritannien, 1999 bis 2001 Referendariat am Landgericht Heidelberg. Im Februar 2003 Eintritt in die Justiz beim Amtsgericht Bruchsal als Strafrichterin, danach Staatsanwältin (allgemeines Dezernat) bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und seit 2005 zunächst als Assessorin am Landgericht Karlsruhe (Kammer für Kapitalanlagesachen), dort 2007 Ernennung zur Richterin auf Lebenszeit bis 2010 Erziehungsurlaub mit Teilzeitbeschäftigung zu 1/2; seit Januar 2010 Mitglied der Berufungskammer für Wohnungseigentumssachen und Beschwerdekammer des Landgerichts Karlsruhe, unterbrochen durch die Erprobungsabordnung zum Oberlandesgericht Karlsruhe im Jahr Mitglied im DRB seit 2007, Ersatzmitglied im Präsidialrat seit mitteilungen 1/

18 Präsidialrat 10. Sabine Roggenbrod Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart Geboren in Schwäbisch Hall, 61 Jahre alt, verheiratet, 3 Kinder. Studium in Tübingen bis Referendariat beim Landgericht Tübingen. Daneben wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Seit in der Justiz. Assessorenzeit bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen und dem Amtsgericht Crailsheim, danach dort planmäßig als Straf- und Familienrichterin, ab 1994 als Vorsitzende des Schöffengerichts. Vom bis Abordnung zum Oberlandesgericht Stuttgart (Strafsenat). Ab Vorsitzende Richterin am Landgericht Ellwangen (Kleine Straf- und Jugendkammer; ab Große Strafkammer/ Schwurgerichtskammer). Seit Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Stuttgart (Strafsenat). Ab 1991 AG-Leiterin für Rechtsreferendare. Seit 1992 Prüferin im 1. und seit 2003 im 2. Juristischen Staatsexamen. Mitglied des DRB seit Ersatzmitglied des Präsidialrates seit 2001, ständiges Mitglied seit Uwe Schäfer Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim 52 Jahre, verheiratet, 2 Kinder. Jurastudium in Heidelberg, 1. Staatsexamen 1990, 2. Staatsexamen März April 1993 Assessor am Landgericht Mannheim in einer Zivilkammer und einer Wirtschaftsstrafkammer, danach Zivilrichter am Amtsgericht Mannheim und Staatsanwalt in der Betäubungsmittelabteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Seit April 1996 planmäßiger Staatsanwalt in der dortigen Wirtschaftsabteilung, 1999 Abordnung an das Landgericht Mannheim als Zivilrichter, hier Planrichter seit Im Jahr 2005 Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe in einen Zivilsenat, danach Rückkehr zum Landgericht. Im Februar 2008 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht, mit 0,8 AKA Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer und mit 0,2 AKA Mitglied der Beschwerdekammer in Zivilsachen. Im Verein der Richter und Staatsanwälte seit 1993, Ersatzmitglied im Präsidialrat Alexander Wetter Richter am Landgericht Freiburg Geboren am in Stuttgart, verheiratet, zwei Kinder. Studium in Freiburg und Hamburg, Referendariat in Freiburg. Eintritt in die Justiz im Dezember Assessor am AG Mannheim (Zivilrecht), bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Landgericht Stuttgart (Zivilkammer). Von 1999 bis 2001 Staatsanwaltschaft Stuttgart. Von April 2001 bis Juni 2004 Abordnung an das Justizministerium Baden-Württemberg (Landesjustizprüfungsamt). Seit Juli 2004 Richter am Landgericht Freiburg in verschiedenen Strafund Zivilkammern Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe (Zivilsenat), seit Oktober 2012 wieder Landgericht Freiburg (Zivilkammer). Mitglied des Präsidiums des Landgerichts Freiburg seit 2007 (mit Unterbrechung während der Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe). Mitglied des Vorstands der Bezirksgruppe Freiburg des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. 18 mitteilungen 1/2017

19 Hauptstaatsanwaltsrat Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder des Hauptstaatsanwaltsrats 1. Heiko Baumert Erster Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Offenburg Geboren am in Offenburg, ledig, Jurastudium in Freiburg, Referendariat in Offenburg. Eintritt in den Justizdienst am 2. Januar 2003, zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Pforzheim. Vom bis zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. In der Zeit vom bis zum Zivilrichter beim Landgericht Baden-Baden und beim Amtsgericht Achern. Im September 2006 Ernennung zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Im Dezember 2014 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Offenburg und Ernennung zum Ersten Staatsanwalt, dort Dezernent für Tötungsdelikte und Betäubungsmittelstrafsachen und Rechtshilfedezernent. Von Januar 2015 bis Februar 2016 Pressesprecher der Behörde, seit März 2016 stellvertretender Abteilungsleiter. Seit 2008 als Prüfer in der Amtsanwaltsprüfung und zwischen 2013 und 2016 auch als Dozent in der Amtsanwaltsausbildung. Zudem als AG-Leiter für die Rechtsreferendare beim Landgericht Offenburg bestellt und in der Referendarsausbildung in Offenburg und in Baden-Baden tätig. 2. Jörg Böhmer Erster Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Ellwangen Geboren am in Münster, verheiratet, zwei Kinder, Erster Staatsanwalt. Jurastudium an der Universität Augsburg mit anschließendem Referendariat in Bayern. Eintritt in den Justizdienst Baden-Württemberg im Januar Assessor bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen, dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd und beim Landgericht Ellwangen. Anschließend Ernennung zum Staatsanwalt und seitdem in verschiedenen Dezernaten bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen tätig, u. a. auch als Rechtshilfedezernent und derzeit als Leiter der Vollstreckungsabteilung. Seit 2008 Mitglied der länderübergreifenden TV-StA-Textgruppe. Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart im Jahr Vorstandsmitglied der Ortsgruppe Ellwangen des Vereins der Richter und Staatsanwälte Baden-Württemberg. 3. Karl-Josef Diehl Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Ravensburg Geboren am in Mainz, drei Kinder. Jurastudium an den Universitäten Mainz und Dijon. Eintritt in den Justizdienst Baden-Württemberg im April Assessor bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg, den Amtsgerichten Ravensburg und Bad Waldsee sowie beim Landgericht Ravensburg. Ernennung zum Staatsanwalt im April 1997 und seitdem in verschiedenen Dezernaten bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg sowie viele Jahre in der Referendarausbildung tätig. Seit 2007 Pressesprecher. Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart im Jahr Ernennung zum Ersten Staatsanwalt im Februar 2011, zum Oberstaatsanwalt im Juni Seit Januar 2016 ständiger Vertreter des Behördenleiters. Bearbeitung vorwiegend von Wirtschaftsstrafsachen und politischen Strafsachen. Mitglied des Hauptstaatsanwaltsrates seit dem Jahr mitteilungen 1/

20 Hauptstaatsanwaltsrat 4. Kerstin Fuhrmann Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Heilbronn Geboren am in Heilbronn und ledig. Jurastudium und 1. Staatsexamen in Würzburg; Referendariat und 2. Staatsexamen in Heilbronn. Eintritt in den Justizdienst am Assessorin bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn sowie beim Amtsgericht und beim Landgericht Heilbronn. Seit 2000 planmäßige Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Dort mehrere Jahre Leiterin einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare, Mitglied des Staatsanwaltsrats der Staatsanwaltschaft Heilbronn und Leiterin der Strafvollstreckungsabteilung. Von Mitte 2007 bis Mitte 2010 Abordnung an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof Karlsruhe und anschließend bis Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Seit wieder bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn; dort Ernennung zur Ersten Staatsanwältin am Seit 2012 stellvertretende Pressesprecherin, Ermittlungsführerin in Disziplinarangelegenheiten, Ansprechpartnerin für Revisionsverfahren und zuständig für die Koordination NEUSTART Gerichtshilfe. Ab tätig bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, seit Oktober 2014 als planmäßige Dezernentin. Dort zuständig u. a. für den Auslieferungsverkehr mit dem Ausland, Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten aus dem Bereich der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und von Steuerberatern sowie die teilweise Dienstaufsicht über eine Staatsanwaltschaft. Seit Abteilungsleiterin BtM/OK bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn und seit nichtständige Beisitzerin des Dienstgerichtshofes für Richter bei dem OLG Stuttgart in Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte. Erneut Mitglied des Staatsanwaltsrats der Staatsanwaltschaft Heilbronn. 5. Klaus Hoffmann Erster Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Freiburg Geboren am in Frankfurt/ Main, verheiratet, drei Kinder. Jurastudium in Freiburg; Referendariat in Offenburg. Eintritt in den Justizdienst im Juni 2001 zunächst als Zivilrichter beim Amtsgericht Lahr. Von Mai 2002 bis Juni 2003 beim Landgericht Baden-Baden (Zivil- und Strafkammer), anschließend bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden tätig bis Juli Von August 2005 bis Juli 2010: Staatsanwalt beim UN-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag. Ab August 2010 bei der Staatsanwalt Freiburg, zunächst in einer Allgemeinabteilung, ab Frühjahr 2011 Dezernent für Verfahren der organisierten Kriminalität und für Betäubungsmittelstrafsachen, Rechtshilfedezernent und seit Oktober 2010 IuK-Ansprechpartner. Ernennung zum Ersten Staatsanwalt im Juli Seit Februar 2015 stellvertretender Abteilungsleiter einer Allgemeinabteilung. Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe von Mai 2016 bis Januar Ehrenamtlich tätig als Prädikant für die Evangelische Landeskirche in Baden. 20 mitteilungen 1/2017

21 Hauptstaatsanwaltsrat 6. Tomas Orschitt Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Freiburg Geboren am in Freiburg, verheiratet, drei Kinder. Jurastudium und Referendariat in Freiburg. Eintritt in den Justizdienst am 2. Mai 2001 zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Pforzheim. Von Juni 2002 bis April 2003 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Zweigstelle Lörrach. In der Zeit von Mai 2003 bis September 2003 Strafrichter beim Amtsgericht Baden-Baden. Ab Oktober 2003 Zivilrichter beim Landgericht Freiburg und seit September 2004 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg. Zunächst 11 Jahre Dezernent für Verfahren der organisierten Kriminalität und für Betäubungsmittelstrafsachen mit Unterbrechung durch Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe von Juli 2014 bis Ende März 2015, Rechtshilfedezernent und seit Oktober 2015 Leiter der Abteilung III (Allgemeine Strafsachen). Ernennung zum Ersten Staatsanwalt im Februar Seit 1. November 2011 nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichtshofes für Richter bei dem OLG Stuttgart in Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte. Mitglied des Staatsanwaltsrates der Staatsanwaltschaft Freiburg von 2008 bis Ernennung zum Oberstaatsanwalt im Oktober Seit Mai 2013 Mitglied des Hauptstaatsanwaltsrates. 7. Thomas Pfeiffer Erster Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Mannheim Geb in Frankfurt a. M., verheiratet, zwei Kinder. Studium an den Universitäten Saarbrücken, Nancy und Heidelberg. Erstes Staatsexamen 1994, Referendariat am Landgericht Mosbach, zweites Staatsexamen Eintritt in die Justiz im Januar Zunächst Tätigkeit beim Amtsgericht Sinsheim als Zivilrichter, 1998 Wechsel zur Staatsanwaltschaft Mannheim, Jugendabteilung, 1998/1999 tätig beim Landgericht Heidelberg in einer Zivilkammer. Seit 2000 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, dort von März 2000 mit Unterbrechung durch Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe 2010/2011 bis Oktober 2016 in der Wirtschaftsabteilung. Seit November 2016 Leiter der Vollstreckungsabteilung. In der Referendarsausbildung als AG-Leiter tätig. Mitglied des Staatsanwaltsrats der Staatsanwaltschaft Mannheim seit Frank REIBER Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Stuttgart Geboren am in Stuttgart, ledig; Jura-Studium in Tübingen, Referendariat in Stuttgart; Eintritt in die Justiz im August Zunächst beim Landgericht Stuttgart (Schwurgericht und Wirtschaftsstrafkammer) und den Amtsgerichten Esslingen und Nürtingen (Zivilreferat) tätig. Seit 1995 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart in verschiedenen Dezernaten (u. a. Rechtshilfe, politische Strafsachen und Korruption). Seit 2002 stellvertretender Abteilungsleiter einer Allgemeinabteilung, unterbrochen durch die Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Von 2011 bis 2015 Leiter der Vollstreckungsabteilungen, seither Leiter einer Allgemeinabteilung. Mitglied des Hauptstaatsanwaltsrats seit 2009, ab 2013 erstes Ersatzmitglied. mitteilungen 1/

22 Hauptstaatsanwaltsrat 9. Peter Vobiller Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Ravensburg Geb. am in Pfullendorf, ledig. Studium und Referendariat in Tübingen. Eintritt in den Justizdienst im Mai Assessor bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, beim Landgericht Stuttgart und beim Amtsgericht Ludwigsburg. Von 2004 bis 2016 unterbrochen durch Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart im Jahr 2015 Staatsanwalt in einer Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bearbeitung von Steuer-, Zoll- und Außenwirtschaftsstrafsachen sowie Betrugs- und Untreuedelikten. Ernennung zum Ersten Staatsanwalt im April Ab 2012 stellvertretender Abteilungsleiter. Seit Juni 2016 Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. 10. Dr. Beate Weik Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Stuttgart Geboren am in Künzelsau, verheiratet, zwei Kinder. Jurastudium und Referendariat in Freiburg, Zweites Staatsexamen 1995, wiss. Mitarbeiterin beim Max-Planck-Institut Freiburg, Promotion. Seit August 1996 bei der Justiz Baden-Württemberg, zunächst beim Amtsgericht Ludwigsburg (Zivilrecht) und beim Landgericht Stuttgart (Jugendkammer); seit 1998 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart (Jugendsachen, allgemeine Strafsachen). Seit 2006 stellvertretende Abteilungsleiterin, 2007 Ernennung zur Gruppenleiterin. Von Sommer 2009 bis Herbst 2013 bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, zunächst in der Abordnung, anschließend als Plandezernentin; zuständig v. a. für Rechtshilfe- und Auslieferungssachen sowie berufsrechtliche Verfahren. Seit Oktober 2013 Leiterin einer Allgemeinabteilung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, seit Oktober 2015 Hauptabteilungsleiterin der Wirtschaftsabteilungen. Seit 2008 in der Bezirksgruppe Stuttgart aktiv, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, seit 2010 nichtständiges Mitglied des Richterdienstgerichts bei dem Landgericht Karlsruhe in Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte. 22 mitteilungen 1/2017

23 Berichte der Bezirksgruppen Bericht der Bezirksgruppe Stuttgart Assessoren-Infoabend in Stuttgart Die Bezirksgruppe Stuttgart veranstaltete am 9. November 2016 einen Informationsabend für Assessorinnen und Assessoren. Das Podium war hochkarätig besetzt. Die Präsidentin und der Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart, Frau Horz und Herr Haiß, der Präsident des Amtsgerichts Stuttgart, Herr Rumler, der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Herr Mahler, sowie die Personalreferenten des Justizministeriums für die württembergische Justiz, Frau Leßner und Herr Diekmann, waren der Einladung des Richtervereins gefolgt. Im ersten Teil der gut besuchten Veranstaltung stellten die Podiumsgäste sich und ihren jeweiligen Aufgabenbereich vor. Sie berichteten aus ihrer jeweiligen Sicht über alles, was für Assessorinnen und Assessoren wichtig ist. So sprachen sie in lockerer Atmosphäre u. a. über den Bereitschaftsdienst, Zeugnisse, Forum Star, den Kontakt zur Verwaltungsspitze, das Planmäßigkeitsgespräch und vieles mehr. Im Anschluss daran konnten Fragen aus dem Publikum gestellt werden, wobei auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, diese anonym über den Bezirksgruppenvorstand zu stellen. Nach welchen Kriterien werden Planstellen vergeben?, Wer bekommt eine Sonderverwendung?, Wie funktioniert ein Wechsel innerhalb und außerhalb des Bundeslandes? waren einige der Themen, die die Assessorinnen und Assessoren interessierten. Auch das Dauerthema Absenkungsbeitrag wurde angesprochen. Eine muntere Diskussion entspann sich um die Frage, ob man Assessorinnen und Assessoren zum Berufsstart einen (ehrenamtlichen) Coach zur Seite stellen sollte. Gerade an den Amtsgerichten scheint hier Handlungsbedarf zu bestehen. Im dritten Teil der Veranstaltung mischten sich die Podiumsgäste bei Brezeln und Wein unter die Assessorinnen und Assessoren. In geselliger Runde konnte noch so manche Einzelfrage geklärt und interessante Diskussion geführt werden. Vielen Dank an alle Beteiligten für den rundum gelungenen Abend! (Ester Krämer / Dr. Johannes Fridrich) Bericht über eine Informationsveranstaltung zu den Mitwirkungsgremien am in Freiburg Am konnten sich alle interessierten Kolleginnen und Kollegen in der Cafeteria des Oberlandesgerichts Karlsruhe Außensenate Freiburg durch drei von der Bezirksgruppe Freiburg organisierte Vorträge über Zusammensetzung, Arbeits- und Funktionsweise von Präsidial,- Hauptstaatsanwalts- sowie Bezirks- und Landesrichterrat informieren. Unser Mitglied Herr DirAG Thomas Krebs vom Amtsgericht Lahr berichtete über den Präsidialrat. Unser Mitglied Herr OStA Tomas Orschitt von der Staatsanwaltschaft Freiburg stellte den Hauptstaatsanwaltsrat vor. Beide Gremien wirken unter anderem bei Abordnungs- und Beförderungsentscheidungen, Planmäßigkeiten, Weiterbeschäftigungen über 24 Monate, Versetzungen, Versetzungen in den Ruhestand und Entlassungen mit. Getagt wird in regelmäßigen Abständen. Der Hauptstaatsanwaltsrat trifft sich alle sechs Wochen und verbindet seine Sitzungen mit Besuchen der Staatsanwaltschaften und Zweigstellen im Land, der Präsidialrat tagt mo- mitteilungen 1/

24 Berichte der Bezirksgruppen natlich am Ort des Vorsitzenden des Präsidialrats. Bei Bewerbungsentscheidungen übersendet das Justizministerium die Personalakten des oder der Bewerber/-innen. Der Vorsitzende des Gremiums wertet die Akten aus und bestimmt zusätzlich einen Berichterstatter / eine Berichterstatterin, der/die den übrigen Mitgliedern jeden Bewerber / jede Bewerberin auf der Basis der Personalakten vorstellt. Abiturdurchschnitt, Examensnoten, Beurteilungen und Vermerke über den Inhalt etwaiger Personalgespräche werden referiert. Es gilt: Quod non est in actis, non est in mundo. Außerhalb der Dienstakten liegende Umstände (der berühmte Flurfunk etwa) können nicht Grundlage der Entscheidung sein. Der Hauptstaatsanwaltsrat lässt sich zusätzlich die Auswahlvermerke des Justizministeriums vorlegen. Der Präsidialrat verzichtet auf diese Vermerke. Pro Sitzung werden bisweilen bis zu 25 Personalentscheidungen getroffen. Stimmen die Gremien den Vorschlägen des Justizministeriums nicht zu, können sie einen Gegenvorschlag aus der Gruppe der Mitbewerber/-innen machen. Es kommt dann zu einem Einigungsgespräch mit dem Justizminister. Kommt es auch hier zu keiner Einigung, entscheiden der Staatsanwalts- bzw. Richterwahlausschuss. Übereinstimmend berichteten die Referenten über eine Zunahme der Anzahl von Mitbewerbern. Im Rahmen der Beteiligung bei der Erprobungsabordnung lässt sich der Präsidialrat die Liste der vom Justizministerium vorgeschlagenen und der weiteren Bewerber/-innen vorlegen. Er schlägt auch Änderungen vor. Der Hauptstaatsanwaltsrat prüft entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich die formellen Voraussetzungen der vorgeschlagenen Bewerber/-innen. Für die Mitwirkung in beiden Gremien erhalten die Mitglieder Arbeitskrafterleichterungen, die ständigen Vertreter jedoch nicht. Über Gremien mit ganz anderen Aufgaben, den Bezirks- und den Landesrichter- sowie den Staatsanwaltsrat, berichtete NRV-Mitglied Frau VRi inlg Dr. Susanne Müller, Landgericht Freiburg. Da die Gremien noch jung sind, verwendeten die Mitglieder die ersten Monate auf die Konstituierung einer Arbeitsstruktur, unter anderem Bildung von Arbeitsgruppen, Kontaktherstellung zum Justizministerium und zu Landesrichterräten aus anderen Bundesländern. Beide Gremien haben gestufte Mitwirkungsrechte. Beide Gremien warten bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht erst auf Aufforderungen des Justizministeriums bzw. des Oberlandesgerichts zur Abgabe von Stellungnahmen, sondern können auch initiativ tätig werden. Zur wirksamen Wahrnehmung dieser Rechte wird sich der Bezirksrichterrat demnächst mit dem Budgetverantwortlichen beim Oberlandesgericht zu einem Gespräch treffen. Die beim jeweiligen Gericht ansässigen örtlichen Richter- und Staatsanwaltsräte als lokale Mitbestimmungsorgane wurden ermuntert, ihrem jeweiligen Bezirksrat, aber auch dem Landesrichter- und Staatsanwaltsrat Anregungen zu geben. Beide Gremien sind auch dankbar für stets mögliche Anregungen einzelner Kollegen. Die Referentin riss exemplarisch das Thema elektronische Akte als ein Feld der Mitbestimmungsrechte an und erwähnte etwa die Frage, ob mit Einführung der elektronischen Akte und der Möglichkeit eines vollständigen Arbeitens vom heimischen Schreibtisch aus alsbald Dienstzeitvereinbarungen getroffen würden, um ein vom Justizministerium möglicherweise befürchtetes Verwaisen der Gerichte zu vermeiden. Auch bei Fragen der Gesundheit und Arbeitsplatzsicherheit werden die Gremien angehört und können sich mit ihrem Vor-Ort-Wissen einbringen. Der Landesrichter- und Staatsanwaltsrat hat Beteiligungs- und somit auch Initiativrechte bezüglich der Beurteilungsrichtlinie. Offen ist bislang, inwieweit die Bezirksrichterräte Informations- und Beteiligungsrechte bei der Durchführung der Stichtagsbeurteilung haben. Insgesamt gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht und dem Justizministerium konstruktiv. Dr. Anne Kaltenbach, OLG Karlsruhe Außensenate Freiburg Dirk Loescher, LG Freiburg André Pressel, Notariat St. Blasien 24 mitteilungen 1/2017

25 VARIA Nachruf Zum Tode unseres langjährigen Vorsitzenden Dr. Kurt Rudolph Am 29. Januar 2017 verstarb unser langjähriger Vorsitzender Dr. Kurt Rudolph zwei Tage nach Vollendung seines 90. Lebensjahres in seiner Heimatstadt Reutlingen, in der er auch seinen Ruhestand nach seiner Zuruhesetzung als Präsident des Landgerichts Tübingen im Jahr 1992 in seinem geliebten Heim in der Memmingerstraße bis kurz vor seinem Tod verbracht hat. während der Herrschaft des Nationalsozialismus ihr Amt ausübten und entsprechend aus einem obrigkeitsverhafteten Selbstverständnis heraus ihr Amt wahrnahmen. Die mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wieder aktivierten Richterverbände waren deshalb vor allem damit befasst, den gegen sie in der Öffentlichkeit artikulierten Vorwurf des Versagens während des Dritten Reichs abzuwehren. Mit seinem Tod verliert der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg nicht nur eine große Richterpersönlichkeit, die wie keine andere Inhalt und Geist des Wirkens des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg, im besonderen Maße auch über den Bereich des Landes Baden-Württemberg hinaus im Deutschen Richterbund geprägt hat, sondern auch einen Kollegen, der sein Richteramt mit Leib und Seele versehen und bleibende Maßstäbe in Bezug auf die Ausübung des richterlichen Amtes gesetzt hat. Kurt Rudolph war von 1978 bis 1990 Landesvorsitzender, aber bereits seit Ende der 60er-Jahre sowohl im Landesrichterverein als auch im Deutschen Richterbund in verschiedenen Gremien tätig. In der baden-württembergischen Justiz hat er mehrere Richterämter ausgeübt. Er begann seine richterliche Tätigkeit als Amtsrichter an verschiedenen Gerichten, war danach Mitglied und später Vorsitzender der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (sog. Bender-Kammer), die bundesweit durch ihre besondere Verhandlungsführung vor allem durch die Stärkung der Verfahrensrechte der Beteiligten in prozessualer Hinsicht Maßstäbe gesetzt hat, die Eingang in die Gesetzgebung der Zivilprozessordnung gefunden haben, im Anschluss daran Vorsitzender eines Senats für Familiensachen am OLG Stuttgart und zuletzt Präsident des Landgerichts Tübingen. Als Kurt Rudolph Mitte der 50er-Jahre in die baden-württembergische Justiz eintrat, traf er auf Richter und Staatsanwälte, die weitgehend noch in der Weimarer Republik tätig waren, zu großen Teilen auch Bereits als junger Richter hat Kurt Rudolph erkannt, dass nach der weitgehend widerstandslosen Gleichschaltung der Justiz und der Bereitschaft von Richtern und Staatsanwälten, mit den Mitteln des Rechts das Terrorregime der Nationalsozialisten zu unterstützen, die Entwicklung einer unabhängigen Justiz eine zentrale Aufgabe des Deutschen Richterbunds war, um in der damals noch jungen Bundesrepublik die Voraussetzungen für eine unabhängige, das Vertrauen der Menschen gewinnende Justiz zu schaffen. Unter anderem aufgrund seiner Initiativen hat es sich der Deutsche Richterbund zur Aufgabe gemacht, Grundsätze für ein dem demokratischen Staatswesen gerecht werdendes Richterbild zu entwickeln, mit denen die Leitbilder des Grundgesetzes eines demokratischen, sozialen sowie der Würde des Menschen verpflichteten Rechtstaats verwirklicht werden. Kurt Rudolph hat sich mit der Formulierung dieser abstrakt wirkenden Grundsätze nicht begnügt, sondern deren Realisierung vor allem aufgrund seiner Stellung als Landesvorsitzender rechtspolitisch eingefordert. Er hat aufgrund der Rechtsbindung aller Staatsgewalt durch eine formale Trennung und Abgrenzung der rechtsprechenden Gewalt von den anderen Staatsgewalten insbesondere darum gekämpft, dass diese in der Verfassungswirklichkeit umgesetzt wird. Dies ist durch den Ausbau der Beteiligung der Richter und Staatsanwälte bei der Besetzung der Ämter in Form der Bildung von Präsidialräten sowie des sog. Richterwahlausschusses und des Hauptstaatsanwaltsrats in Baden-Württemberg jedenfalls in diesem Bereich zu Beginn der 70er-Jahre zusammen mit anderen mitteilungen 1/

26 Varia Gleichgesinnten, so vor allem dem damaligen Justizminister Bender gelungen und war für die damalige Zeit nahezu revolutionär und ist auch heute noch weitgehend einzigartig in Deutschland. Mit Sorge hat Kurt Rudolph die Erkenntnis umgetrieben, dass die zu seiner Zeit völlig unzureichende personelle wie sachliche Ausstattung der Bedeutung einer funktionierenden rechtsprechenden Gewalt, die für einen demokratischen Rechtsstaat konstitutiv ist, nicht gerecht wurde und wie er es ausdrückte eines Rechtsstaates unwürdig ist. Er hat dies mit der ihm eigenen Nachhaltigkeit und unverblümten Deutlichkeit artikuliert und sich trotz Widerständen und persönlicher Angriffe weil persönlich unabhängig hierdurch in seinen mahnenden Worten und konkreten Forderungen nicht beeindrucken lassen und auch Nachteile in seiner beruflichen Entwicklung in Kauf genommen. Ein großes Anliegen war es ihm, das Versagen der Justiz im Dritten Reich in das öffentliche Bewusstsein zu bringen. Zusammen mit der Evangelischen Akademie in Bad Boll sowie gleichgesinnten Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten hat der Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg auf der Grundlage der von ihm mitgestalteten Konzeption in den Jahren 1980 bis 1983 in vier Tagungen das Verhalten der Justiz im Dritten Reich untersucht und zugleich eine Verbindung zur Grundfrage hergestellt, welches richterliche Selbstverständnis und Bewusstsein entwickelt werden muss, um die Justiz gegen ein erneutes Versagen zu wappnen. In einer der Einführungsreden zu diesen Tagungen hat Kurt Rudolph darauf hingewiesen, dass die Justiz dem vom Grundgesetz erteilten Auftrag, nicht nur der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch dem Demokratieprinzip sowie der Sozialstaatlichkeit verpflichtet zu sein, nur gerecht werden kann, wenn diese Prinzipien das richterliche Handeln im Umgang mit den Verfahrensbeteiligten mit einschließen. Hierbei hat er auf den Grundsatz eines fairen Prozesses, die Hilfe für den sozial Schwächeren, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinung und die Sozialbindung des Eigentums hingewiesen, zugleich aber erkannt, dass eingenommene Rechtsstandpunkte unvermeidbar von politischen Vorverständnissen abhängen, die Richter sich aber gerade deshalb dessen bewusst sein müssen, um das richterliche Gebot der Unvoreingenommenheit und Neutralität zu wahren. Als im Zusammenhang mit dem sog. Nato-Doppelbeschluss Richterinnen und Richter an öffentlichen Demonstrationen gegen die Aufstellung von Abwehrraketen teilnahmen, hat er entsprechend mit dem sich daraus ergebenden Zwiespalt gerungen, als es galt, die jedermann zustehende Meinungsfreiheit trotz des Gebots der Wahrung der richterlichen Neutralität verstehbar zu machen. Aus heutiger Sicht liegt dies alles weit zurück. Die Justiz hat den Auftrag des Grundgesetzes angenommen und maßgebend zur Entwicklung unseres heutigen stabilen demokratischen Gemeinwesens beigetragen; es ist deshalb nicht zu viel gesagt, dass das nachhaltige Wirken von Kurt Rudolph wegweisend hierzu beigetragen hat. Kurt Rudolph hat durch sein Handeln das Selbstverständnis und Wirken des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg bis heute sehr stark geprägt. Alle, die nach ihm Verantwortung im Richterverein übernommen haben, waren und sind von dem Bestreben geleitet, die von ihm vermittelten Grundsätze in seinem Sinne und Geist weiterzuführen. Sein Einsatz für das demokratische Gemeinwohl, sein Mut und sein kompromissloses Einstehen für eine dem Auftrag des Grundgesetzes gerecht werdende Justiz sind uns ein bleibendes Vermächtnis. Jeder, der mit ihm im Richterverein tätig war, konnte sich seinem außergewöhnlich großen und selbstlosen Engagement sowie seiner mitreißenden Art nicht entziehen. Diese Eigenschaften sowie seine in besonderem Maße offene und liebenswürdige Wesensart werden uns stets in dankbarer Erinnerung bleiben. Die Person Kurt Rudolph wäre aber unvollkommen gewürdigt, wenn an dieser Stelle nicht seine ausgeprägte Herzlichkeit und Gastfreundlichkeit hervorgehoben würde, die viele Mitwirkende im Richterbund in der Vergangenheit vor allem in seinem Haus in der Memmingerstraße zusammen mit seiner geliebten Ehefrau Charlotte erlebt und genossen haben. Auch dieses hat den Zusammenhalt innerhalb des Richtervereins geprägt. Helmut Borth 26 mitteilungen 1/2017

27 Beitrittserklärung Deutscher Richterbund Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. Ja, ich erkläre meinen Beitritt zum Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. Name/Vorname: Dienststelle: Dienstbezeichnung: Straße: PLZ: Wohnort: Geburtstag: Telefon: Assessor Pensionär Ehegatte eines Mitglieds ohne DRiz Name des Mitglieds: In die Übermittlung meiner Anschrift an den DRB zum Zwecke der Erfassung aller Mitglieder des Deutschen Richterbundes sowie die Einrichtung einer persönlichen Kennung für das DRB-Forum (www. drb-forum.de) willige ich in entsprechender Anwendung von 4 a Abs. 3 I. V. 3 Abs. 9 BDSG ein. Ort, Datum unterschrift Einzugsermächtigung der Mitgliedsbeiträge (reguläre Mitgliedschaft 145, ; Assessoren, längstens drei Jahre, 115, ; Pensionäre 115, ; Pensionäre ohne DRiZ 90, ; Ehegatten von regulären Mitgliedern ohne DRiZ 90, ; Ehrenmitglieder 60, ) Hiermit ermächtige ich den Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V. widerruflich, den von mir zu entrichtenden Vereinsbeitrag alljährlich am 1. Juli eines Jahres zulasten meines Kontos im Lastschriftverfahren einzuziehen. Nummer / IBAN: Bankleitzahl / BIC: Name der Bank: Kontoinhaber: Ort, Datum: unterschrift: Bitte senden an die Geschäftsstelle Hauffstr. 5, Stuttgart. mitteilungen 1/

28 Für Ihre Sicherheit! Eine der Säulen eines belastbaren Abstammungsgutachtens ist die sorgfältig dokumentierte Probenentnahme. Unser zuverlässiger Service für Ihre Gutachten: Das Institut für Serologie und Genetik organisiert und überwacht die Probenentnahmetermine und informiert das Gericht bei Änderung des Sachstandes. Unser Institut nimmt schriftlich Kontakt mit den Beteiligten auf und vereinbart in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern/Arztpraxen verbindliche Termine, überprüft zeitnah die Einhaltung der Termine, informiert zeitnah das Gericht, wenn Termine für Probenentnahmen nicht eingehalten werden. Wir organisieren und überwachen für Sie die Probenentnahme weltweit zu vertraglich mit dem jeweiligen Bundesland vereinbarten, fixen Sonderpreisen. Basis-/ Anfechtungsgutachten 390,- *: 17 Systeme / richtlinienkonform Triofall (Kind, Mutter, mögl. Vater) 2 Testkits verschiedener Hersteller / 2 DNA-Isolationen aus 2 Tupfern je Proband Komplettgutachten 580,- *: 17 Systeme / richtlinienkonform (Kind, Mutter, alle in Frage kommenden Männer) 2 Testkits verschiedener Hersteller / 2 DNA-Isolationen aus 2 Tupfern je Proband Vollgutachten 690,- *: 31 Systeme / 3-fach-Analyse / richtlinienkonform Triofall (Kind, Mutter, mögl. Vater) 3 versch.testkits versch. Hersteller / 2 DNA-Isolationen aus 2 Tupfern je Proband *zzgl. MwSt. und Probenentnahmekosten Institut für Serologie und Genetik Dr. med. Detlef Kramer Prof. Dr. med. Jan Kramer Dr. rer. nat. Armin Pahl Sachverständige für gerichtliche Abstammungsgutachten Lauenburger Straße Geesthacht institut@abstammung.de

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