Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v."

Transkript

1 DAV e.v. Hohenstaufenring Köln An die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Platz der Republik Berlin Köln, den 17. September 2014 Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 24. September 2014 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen sogenannter PflegeBahr abschaffen BTDrucksache 18/591 Anlagen: Pressemitteilung der DAV zum PflegeBahr vom 25. April 2013 Aktuelle Liste verfügbarer PflegeBahrTarife 31 st International Congress of Actuaries 4 8 June DEUTSCHE AKTUARVEREINIGUNG e.v. Hohenstaufenring 4751 D50674 Köln Telefon: +49 (0)221/ Telefax: +49 (0)221/ info@aktuar.de HypoVereinsbank Member of UniCredit BLZ KontoNr USTIdNr: DE IBAN: DE SWIFT: HYVEDEMM429 1

2 Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Aktuarielle Anmerkungen 1) Aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Die Einführung der staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherung (sog. PflegeBahr) im Jahr 2012 durch die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP ist kontraproduktiv und eine sozialpolitische Fehlentscheidung. Der PflegeBahr nimmt nicht nur eine ergänzende, sondern eine zum Teil ersetzende Funktion in Bezug auf die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ein. Die GEPV ist eindeutig dazu konzipiert worden, die bewusst nur als Teilabsicherung konzipierte Pflegepflichtversicherung bedarfsgerecht zu ergänzen. Es ist nie der Anspruch erhoben worden, damit eine Vollabdeckung der Pflegekosten zu erreichen. 2) Aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Zur Absicherung des allgemeinen Lebensrisikos der Pflegebedürftigkeit ist der sog. PflegeBahr ungeeignet. Da nach Auskunft des Verbandes der Privaten Krankenversicherung das Durchschnittsalter in den neu abgeschlossenen staatlich geförderten Zusatztarifen 28 Jahre beträgt, ist ungewiss, was die vereinbarten Mindestleistungen von 600 Euro Pflegegeld in der Pflegestufe III bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Zukunft wert sind. Die folgende Tabelle zeigt die derzeitige Altersstruktur: Das Durchschnittsalter beläuft sich auf 47,8 Jahre. Wie die Anlage verdeutlicht, ist durchaus bei vielen Versicherungsunternehmen eine Dynamisierung der Leistungen vorgesehen. 3) Aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Die geförderten Tarife sind aufgrund des Kontrahierungszwangs und der fehlenden risikobezogenen Prämienkalkulation teurer als vergleichbare nicht geförderte Produkte. Das führt zu einer negativen Risikoselektion und weiteren Beitragssteigerungen. Stiftung Warentest und andere Fachinstitute, Fachzeitschriften, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Gewerkschaften, Sozial und Pflegeverbände raten deshalb vom Abschluss eines Vertrages ab. Bei einigen Unternehmen ist der Abschluss der GEPV auch Voraussetzung für die Versicherung nach einem ungeförderten Pflegezusatztarif. Damit wird erreicht, dass auch in großem Umfang Versicherte mit gutem Risiko den geförderten Tarif abschließen und dort damit eine ausgewogene Bestandsstruktur erreicht wird. Die Kalkulation mit einem Rechnungszins von nur 2,75 Prozent bewirkt, dass auch in 2

3 Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. der aktuellen Niedrigzinsphase in den ersten Jahren erhebliche Überzinsen erzielt werden (die Nettoverzinsung der PKVUnternehmen lag im Jahr 2012 bei über 4 Prozent), die ausschließlich für die Versicherten der GEPV verwendet werden und beitragsstabilisierend eingesetzt werden können. Monatsgeldstruktur GEPV 1.400, , ,00 800,00 600,00 Monatsgeld 400,00 200,00 0, Das durchschnittliche Monatsgeld für die Pflegestufe III beläuft sich auf ca. 825 bei per rund versicherten Personen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) ist die berufsständische Vertretung der Aktuare in Deutschland. Sie schafft die Rahmenbedingungen für eine fachlich fundierte Berufsausübung ihrer Mitglieder und steht im ständigen Dialog mit allen für sie relevanten nationalen und internationalen Institutionen, um im Interesse der Aktuare und zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ihren Sachverstand in gesetzgeberische Prozesse einzubringen. 3

4 Anlage 1 Pressemitteilung der DAV vom 25. April 2013 DAV begrüßt PflegeBahr und sieht keine Anhaltspunkte für Kostenexplosion wegen des Kontrahierungszwanges Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt die Einführung der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (GEPV) durch die Bundesregierung. Mit der GEPV ist erstmals eine fakultative privatrechtliche Versicherung entstanden, die praktisch der gesamten Bevölkerung, unabhängig vom Gesundheitszustand des Einzelnen, eine Absicherung ermöglicht. Sie bietet damit eine interessante Möglichkeit, die bewusst nur als Teilabsicherung konzipierte Pflegepflichtversicherung bedarfsgerecht zu ergänzen. Die GEPV folgt dem gleichen Kalkulationsprinzip wie die private Pflegepflichtversicherung. Neben dem Anteil am Beitrag, der das Risiko abdeckt, ein Pflegefall zu werden, enthält der Beitrag einen verzinslich angelegten Sparanteil, um für das Alter vorzusorgen, in dem typischerweise das Pflegerisiko deutlich ansteigt. In der Pflegeversicherung ist der Sparanteil am Beitrag im Vergleich zum Risikoanteil in jungen Jahren wesentlich höher als in der privaten Krankenversicherung, weil bei jungen Menschen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit relativ gering ist. Deswegen ist ähnlich wie in der Altersvorsorge eine lange Ansparphase von großer Bedeutung. Bei der Kalkulation der Tarife konnten die KrankenversicherungsAktuare auf eine 25jährige Erfahrung bei Pflegezusatzversicherungen und fast 20 Jahre bei der Pflegepflichtversicherung zurückgreifen. Da über die soziale und private Pflegepflichtversicherung die gesamte Bevölkerung erfasst ist, war eine stabile Kalkulation der Pflegefallwahrscheinlichkeiten und der Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen möglich. Aktuarielle Herausforderungen stellten allerdings zwei Elemente der GEPV dar: Die neu eingeführte Pflegestufe 0 für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Kontrahierungszwang. Für die Kalkulation der Leistungen der Pflegestufe 0 konnten die Aktuare die aktuellsten bundesweiten Studien über Prävalenz und Inzidenz von Demenz sowie über den Zusammenhang zwischen Demenz und den verschiedenen Pflegestufen heranziehen. Um mögliche negative Auswirkungen des Kontrahierungszwanges auf die Beitragsentwicklung auszuschließen, konnten die Aktuare verschiedene Maßnahmen treffen. Zusätzlich zu dem klassischen Sicherheitszuschlag, der bei den meisten Tarifen zwischen 5 und 10 Prozent liegt, wirkt z. B. die gesetzliche Regelung einer fünfjährigen Wartezeit nochmals als 5prozentiger Sicherheitsaufschlag. Die Kalkulation mit einem Rechnungszins von nur 2,75 Prozent bewirkt, dass auch in der aktuellen Niedrigzinsphase in den ersten Jahren erhebliche Überzinsen erzielt werden (die Nettoverzinsung der PKVUnternehmen lag im Jahr 2012 bei über 4 Prozent), die ausschließlich für die Versicherten der GEPV verwendet werden und beitragsstabilisierend eingesetzt werden können. Bei manchen Unternehmen ist der Abschluss der GEPV auch Voraussetzung für die Versicherung nach einem ungeförderten Pflegezusatztarif. Damit wird erreicht, dass auch in großem Umfang Versicherte mit gutem Risiko den geförderten Tarif abschließen und dort damit eine ausgewogene Bestandsstruktur erreicht wird. Schließlich bietet auch die staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr einen Anreiz für alle Gesunde wie Kranke, sich zu versichern. Daher geht die DAV davon aus, dass alle Vermutungen, die Beiträge in den Tarifen der GEPV würden wegen des Kontrahierungszwanges nach einigen Jahren massiv steigen, völlig haltlos sind. Unbegründet ist auch der von einigen Seiten geäußerte Vorwurf, die Förderung würde durch die einkalkulierten Kosten völlig aufgezehrt: Da maximal 10 Prozent des Beitrages als Verwaltungskosten einkalkuliert werden dürfen, sind das z. B. bei dem Standardbeitrag von 15 Euro 1,50 Euro im Monat oder 18 Euro im Jahr gegenüber 60 Euro Förderung. 4

5 Anlage 2 Aktuelle Liste verfügbarer PflegeBahrTarife Leistungen in Pflegestufe...(%) Monatsgeld in Stufe III* Dynamik Besonderheit "0" I II III Allianz (PZTG02) % alle 3 J., bis max. Inflationsrate, bis 69. LJ b. Kopplung mit PZTB02 entfällt die WZ Alte Oldenburger mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate AXA mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate Barmenia (EPM) von Zeit zu Zeit i.h.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit PflegePlus entfällt die WZ BBKK mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate Central (T 576) nach 3 J. i.h.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10% DBV Debeka (EPG) mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate alle 3 J. i.h.v. allg. Inflationsrate DFV (Förder Pflege) % alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall Deutscher Ring (DRK 3675) % alle 3 J., bis max. Inflationsrate DEVK (FPT) DKV (KFP) Recht auf alle 3 J. entspr. d. allg. Inflationsrate mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate Bonusprogramm nach Ablauf von 15 J. Domcura (FörderPflege) % alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall Envivas (Pflege Aktiv) nach 3 J. i.h.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10% 5

6 Anlage 2 Leistungen in Pflegestufe...(%) Monatsgeld in Stufe III* Dynamik Besonderheit Ergo Direkt (FörderPflege Schutz) mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate Hallesche mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate Geltungsbereich auch Schweiz HanseMerkur (PB) mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit PA entfällt WZ, Geltungsbereich auch Schweiz HUK (PTS) LVM mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate jährlich lt. Verbraucherpreisindex, bis 65. LJ Münchener Verein (Tarif 490) mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate Nürnberger (NPV) i.h.v. allg. Inflationsrate möglich b. Kopplung mit PTF/PTS entfällt die WZ, Dynamisierung dann möglich PAX (PTS) k.a. Provinzial keine Dynamisierung R + V (Pflege FörderBahr) nach 3 J. i.h.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10% Signal Iduna SDK (PZ/PZM) UKV % alle 3 J., bis max. Inflationsrate keine Dynamisierung mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate b. Kopplung mit Tarif PS o. PE entfällt die WZ VGH (Pflege Bahr) mögl. i.h.v. allg. Inflationsrate VPV (Förder Pflege) % alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall * Maximales altersunabhängig versicherbares Monatsgeld in PS III. Für jüngere Versicherte sind höhere Summen versicherbar. Copyright 2014, 1A Verbraucherportal, Rostock / Leonie Pfennig 6

7 Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. zum Antrag der Fraktion Die Linke Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen sogenannter PflegeBahr abschaffen (BTDrucksache 18/591) Sozialverband VdK Deutschland e.v. In den Ministergärten Berlin Telefon: Telefax: kontakt@vdk.de Berlin, den 17. September

8 1. PflegeBahr Die steuerliche Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung soll gestoppt werden und den Versicherten eine Rückabwicklung ermöglicht werden. Bewertung: Die nach wie vor nicht ausgestandene Finanz und Wirtschaftskrise hat bewiesen, dass die Kapitaldeckung erhebliche Risiken aufweist. Erfahrungsgemäß können sich Menschen mit geringem Einkommen und hohem Risiko pflegebedürftig zu werden, auch mit Förderung keine Zusatzversicherung leisten. Bei den anderen sind im Pflegefall die Leistungen zu niedrig, um den Eigenanteil zu decken. Aus Sicht des Sozialverbandes VdK sollten daher für Neuverträge die steuerliche Förderung von Pflegezusatzversicherungen abgeschafft und dazu vorgesehene Steuermittel direkt zur Verbesserung der Versorgung in der Pflegeversicherung eingesetzt werden. 2. Leistungsdynamisierung Die Realwertverluste der Leistungen der Pflegeversicherung sollten ausgeglichen werden und die Dynamisierung nach 30 durch eine regelgebundene Leistungsdynamisierung ersetzt werden. Die Leistungsdynamisierung solle sich zu zwei Dritteln an der Lohnentwicklung und zu einem Drittel an der Preisentwicklung orientieren. Bewertung: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 haben die Leistungen fast 25 % an Wert eingebüßt. Das ursprüngliche Ziel, die Sozialhilfeabhängigkeit zu verringern, kann nicht mehr erreicht werden. Der Sozialverband VdK unterstützt eine regelgebundene Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen. Statt jetzt die Realwertverluste der letzten 20 Jahre auszugleichen, sollte die Chance genutzt werden, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen. Aus Sicht des Sozialverbandes VdK hat die uneingeschränkte Gleichbehandlung von körperlicher, geistiger und seelischer Hilfsbedürftigkeit bei den Leistungen Vorrang. 3. Leistungsverbesserungen Kurzfristig sollen grundlegende Leistungsverbesserungen vorgenommen werden und langfristig soll das Teilkaskoprinzip abgeschafft werden. Bewertung: Aus Sicht des Sozialverbands VdK ist eine Große Pflegereform notwendig. Es geht hier nicht nur um die Pflegeversicherung allein, sondern alle Strukturen und Angebote, die ein würdiges Leben im Alter und Behinderung ermöglichen oder derzeit behindern, müssen in den Reformprozess einbezogen werden. Die UNKonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung gilt auch für pflegebedürftige Menschen. Auch sie haben ein Recht auf Teilhabe, das noch gar nicht in der Pflegeversicherung abgebildet ist. 2

9 Der Sozialverband VdK fordert, bezogen auf die Leistungen der Pflegeversicherung, dass Pflege wieder bezahlbar wird. Solidarität und Eigenverantwortung müssen bei den Leistungen wieder so gewichtet werden, dass Pflegende und ihre Angehörigen nicht überfordert werden. Der Anstieg der Eigenfinanzierung der Betroffenen und die wieder steigende Sozialhilfeabhängigkeit müssen gestoppt und wieder zurückgeführt werden. 3

10 Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Straße Berlin Abteilung Sozialpolitik Tel.: 030 / Fax: 030 / Sekretariat: 030 / fabian.müllerzetzsche@sovd.de STELLUNGNAHME zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 24. September 2014 zum a) Antrag der Fraktion DIE LINKE. Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung sogenannter PflegeBahr abschaffen BTDrucksache 18/591. Im vorliegenden Antrag befasst sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE mit dem Leistungsumfang und der Finanzierung der Pflegeversicherung. Im Einzelnen wird die Bundesregierung im Antrag aufgefordert: 1. die steuerliche Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung zu stoppen, 2. für vorhandene Verträge ein Rückabwicklungsrecht zu schaffen, 3. realwerterhaltende Leistungsanpassungen spätestens ab 2014 vorzunehmen, 4. eine regelgebundene Leistungsdynamisierung zur Sicherung der Kaufkraft der Pflegeversicherungsleistungen einzuführen, die sich zu zwei Dritteln an der allgemeinen Lohnentwicklung und zu einem Drittel an der allgemeinen Preisentwicklung orientiert, Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Str. 63, Berlin kontakt@sovd.de Amtsgericht BerlinCharlottenburg VR B Steuernummer 27/630/50433 UStIdNr. DE Bankverbindung: EDG Kiel, BLZ , Konto Präsident: Adolf Bauer Bundesgeschäftsführerin: Martina Gehrmann

11 5. kurzfristig grundlegende Leistungsverbesserungen der Sozialen Pflegeversicherung vorzunehmen, 6. langfristig das Teilleistungsprinzip in der Pflegeversicherung abzuschaffen. I. Gesamtbewertung: Im vorliegenden Antrag werden zentrale Entwicklungen in Bezug auf die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich zutreffend problematisiert. Der Sozialverband Deutschland kritisiert seit langem das Armutsrisiko Pflege, das im Zusammenwirken von Teilleistungscharakter der Pflegeversicherung und fortschreitenden Wertverlust der Pflegeversicherungsleistungen begründet liegt, sowie die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos, die durch die Einführung einer steuerlichen Förderung privater Pflegezusatzversicherungen weiter vorangetrieben wurde. Der SoVD unterstützt insbesondere die im Antrag enthaltenen Forderungen nach realwerterhaltenden Leistungsanpassungen, nach Einführung einer verbindlichen Dynamisierungsautomatik sowie nach einer Überwindung des Teilleistungscharakters der Pflegeversicherung. II. Zu den Forderungen im Einzelnen: 1. Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung stoppen Der SoVD hält an seiner Einschätzung bei Einführung der staatlichen Förderung bestimmter privater Pflegezusatzversicherungen fest, wonach diese zur weiteren Öffnung der sozialen Kluft führt, unwirtschaftlich ist und eine Absicherung existenzieller Risiken wie Pflegebedürftigkeit am Kapitalmarkt grundsätzlich kein sachgerechter Weg ist. Insofern sollte, bevor der Staat private Pflegezusatzversicherungen fördert, das gesamtgesellschaftliche Risiko der Pflegebedürftigkeit durch die umlagefinanzierte Sozialversicherung bedarfsdeckend abgesichert werden. 2. Realwerterhaltende Leistungsanpassungen vornehmen Bei Einführung der Pflegeversicherung war es vorrangiges Ziel, ein Abrutschen in die Sozialhilfebedürftigkeit aufgrund der hohen Ausgaben für Pflegeleistungen bei Eintreten von Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Dieses Ziel wurde weitgehend verfehlt. In den letzten Jahren hat die Zahl der Menschen, die wegen des hohen Eigenkostenanteils bei den Pflegekosten auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind, insbesondere bei vollstationärer Versorgung, wieder stetig zugenommen. Diese Entwicklung wird durch die bis 2008 fehlende und seither unzureichende Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung noch verschärft, die zu einem fortlaufenden Wertverlust der Leistungen der Pflegeversicherung führt. Um diese Entwicklung auszugleichen, muss erstens eine Dynamisierungsautomatik eingeführt (s.u.) sowie die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung so angepasst werden, dass die relative Leistungshöhe bei Einführung der Pflegeversicherung wiederhergestellt ist. 2

12 3. Regelgebundene Leistungsdynamisierung einführen Die Schaffung einer Dynamisierungsautomatik ist für den Werterhalt der Pflegeversicherungsleistungen dringend notwendig. Sie muss als eine im Gesetz verankerte, jährlich automatisch wirkende Anpassungsregelung ausgestaltet werden, damit der Gesetzgeber nicht jeweils gesondert tätig werden muss. Als Bezugsgröße zur Berechnung der jährlichen Anpassung im Rahmen dieser Dynamisierungsautomatik schlägt der SoVD die Veränderung der Bezugsgröße nach 18 SGB IV vor. Da diese sich an der Bruttolohnentwicklung orientiert, wäre so berücksichtigt, dass der Wertverlust der Pflegeversicherungsleistungen im Dienstleistungssektor Pflege maßgeblich mit der Entwicklung der Lohnkosten verknüpft ist. Die Funktion, den Wert von Sozialversicherungsleistungen zu erhalten, hat die Bezugsgröße nach 18 SGB IV bereits für Teile des SGB V. 4. Grundlegende Leistungsverbesserungen der Sozialen Pflegeversicherung vornehmen Die derzeitigen Zuschüsse der Pflegekasse decken den pflegebedingten Bedarf nie vollständig ab, sondern sind durch Höchstbeträge gedeckelt. Sie unterstützen die pflegebedürftigen Menschen lediglich dabei, die bei Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten zu tragen. Die Versicherten sind stets gezwungen, einen zunehmend erheblichen Eigenanteil an den im Pflegefall entstehenden Kosten privat zu tragen. Solange bedarfsdeckende Leistungen der Pflegeversicherung nicht sichergestellt worden sind, muss zumindest die Lücke zwischen den anfallenden und den von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten bei eintretender Pflegebedürftigkeit deutlich verringert werden. Nach dem Vorbild der skandinavischen Staaten sollte auch in Deutschland ein erheblich höherer Anteil des Bruttosozialproduktes für die Pflege aufgewendet werden. 5. Teilleistungsprinzip in der Pflegeversicherung abschaffen Aus Sicht des SoVD muss Ziel der Pflegepolitik perspektivisch eine stärkere Orientierung der Leistungen der Pflegeversicherung an den Bedarfen Betroffener sein. Langfristig muss auch eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Versicherung mit Sachleistungscharakter diskutiert werden. Vorbedingung für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer echten Sachleistungsversicherung ist allerdings die Entwicklung wissenschaftlicher Kriterien zur Messung des objektiven Pflegebedarfs von Betroffenen. III. Zusammenfassung Der SoVD unterstützt die Forderungen im vorliegenden Antrag weitgehend. Zur Verringerung des Armutsrisikos Pflege fordert der SoVD die Einführung einer jährlich verbindlichen Dynamisierungsautomatik sowie den rückwirkenden Ausgleich der Wertverluste der Pflegeversicherungsleistungen. Die politisch gewollte Privatisierung des Pflegerisikos muss rückgängig gemacht werden, indem unter anderem die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen abgeschafft wird. Finanzielle 3

13 Spielräume, die zur besseren Deckung der Lücke zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den Pflegekosten nötig wären, können durch eine Stärkung der solidarischen Umlagefinanzierung erreicht werden. Der SoVD setzte sich für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer PflegeBürgerversicherung ein. Dabei muss perspektivisch auch über die Abkehr vom Teilleistungsprinzip diskutiert werden. Vor der Einführung des Sachleistungsprinzips in der Pflegeversicherung braucht es aber eine wissenschaftliche Definition objektiver Pflegebedarfe. Berlin, den 18. September 2014 DER BUNDESVORSTAND Abteilung Sozialpolitik 4

14 Vereinte Dienstleistungs gewerkschaft Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 24. September 2014 zum Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, und der Fraktion DIE LINKE: Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen sogenannter PflegeBahr abschaffen BTDrs. 18/591 Berlin, den 22. September 2014 Herbert WeisbrodFrey Bereichsleiter Gesundheitspolitik beim Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di PaulaThiedeUfer 10, Berlin

15 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Vorbemerkungen Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, die steuerliche Förderung der ergänzenden privaten Pflegeversicherung zu stoppen und eine realwerterhaltende Leistungsanpassung vorzunehmen, um entstandene Lücken in der Sozialen Pflegeversicherung vollständig auszugleichen. Die bisherige Dynamisierungsregel soll ersetzt werden durch eine regelgebundene Leistungsdynamisierung, die sich zu 2/3 an der allgemeinen Lohnentwicklung und zu 1/3 an der allgemeinen Preisentwicklung orientiert. Kurzfristig sollen Leistungsverbesserungen erfolgen und langfristig soll das Teilleistungsprinzip abgeschafft werden. Zu diesem Antrag bedarf es einiger grundsätzlicher Bemerkungen. Die Einführung der Sozialen Pflegeversicherung als eigenständige Säule der Sozialversicherung war ein Meilenstein. Als Teil unseres solidarischen Sicherungssystems hat sie sich grundsätzlich bewährt und genießt in der Bevölkerung hohe Akzeptanz. Wie jedes solidarische Sicherungssystem muss sie aber auch an bestehende und künftige Herausforderungen angepasst werden. Die Leistungen müssen sich am Pflege und Betreuungsbedarf orientieren und müssen für alle unabhängig von ihren Einkünften zugänglich sein. Dazu wird eine dauerhafte Sicherung der solidarischen Finanzierung benötigt. Der Anspruch auf eine Versicherungsleistung muss in einem Solidarsystem die Regel sein. Bürgerinnen und Bürger wollen nicht abhängig von Sozialhilfe werden. Weil jedoch zunächst die Pflegeversicherung als ein Teilleistungssystem ausgestaltet wurde und weil trotz steigender Kosten eine Dynamisierung weitgehend unterblieben ist, steigt trotz bestehender Pflegeversicherung die Belastung des Einzelnen. Die Abhängigkeit von sozialen Hilfesystemen nimmt zu. Vor allem Pflegebedürftige in Heimen brauchen immer häufiger Hilfe zur Pflege, weil sie ihren Pflegebedarf aus der Pflegeversicherung nicht decken können oder weil vorhandenes Vermögen aufgezehrt wurde. Die ambulanten Sachleistungen sind inzwischen so unzureichend, dass gerade untere Einkommensbezieher sich aus finanziellen Erwägungen für stationäre Pflege entscheiden müssen. Gleichzeitig steigt dadurch die Belastung der kommunalen Haushalte deutlich an. Etwa 40% der pflegebedürftigen Personen kommen aus Haushalten mit einem Einkommen bis Euro pro Jahr oder auf den Monat gerechnet weniger als Euro (SOEP Sie lagen damit im untersten Einkommensviertel. Pflegebedürftigkeit ist häufig mit niedrigen Haushaltseinkommen verbunden. Dies hat den Effekt, dass Haushalte mit geringen Einkommen für die Pflege weitaus häufiger aus eigenem Einkommen bezahlen müssen als Haushalte mit hohen Einkommen. Die unzureichende Finanzierung betrifft vor allem Frauen. Lüngen hat bereits in einem Gutachten für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di darauf hingewiesen, dass der typische Bezieher der Hilfe zur Pflege weiblich, über 65 Jahre alt, deutscher Staatsangehörigkeit ist und in einer Pflegeeinrichtung lebt. (Lüngen, Vollversicherung in der Pflege Quantifizierung von Handlungsoptionen, Osnabrück 2012). Soll es zukünftig nicht zu einer ausgeprägten Mehrklassenpflege in der pflegerischen Versorgung kommen, ist das Pflegerisiko insgesamt solidarisch besser abzusichern. 2

16 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di PflegeBahr verschärft Probleme Gegen eine private Zusatzversicherung für über die Pflegeversicherung hinausgehende Wohlfühlleistungen gibt es keine Einwände. Eine private Zusatzversicherung ist jedoch ungeeignet, die erforderliche Absicherung bei Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten. Sie bedeutet den Weg hin zu einer Basisversorgung und auf das jeweilige Sparvermögen abhebende und abgestufte Leistungsansprüche. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat daher bereits 2012 zum Pflege Neuausrichtungsgesetz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Pflege nur nachhaltig finanziert werden kann, wenn dies solidarisch und paritätisch geschieht und von der gesamten Bevölkerung und allen Generationen gleichermaßen getragen wird. Eine, der paritätischen Finanzierung entzogene individualisierte private Zusatzversicherung als Ersatz für die ungelösten Finanzierungsfragen in der Pflege, wie sie mit dem so genannten PflegeBahr vorgenommen wurde, hat ver.di abgelehnt. Aus heutiger Sicht kann bestätigt werden, dass die 2012 eingeführte staatlich geförderte Zusatzversicherung kein Problem gelöst hat. Im Gegenteil, sie hat erforderliche Lösungen verschoben und damit Probleme verschärft. Wer sich eine private Pflegezusatzversicherung leisten kann, hat dadurch eine zusätzliche staatliche Förderung erhalten. Wer sich diese Zusatzversicherung nicht leisten kann, erhält nichts. Für die Gruppe der Bevölkerung, für die am dringendsten eine verbesserte Finanzierung gebraucht wird, bietet die private Pflegezusatzversicherung keine Lösung. Für Pflegebedürftige in den unteren Einkommensgruppen kommt eine private Zusatzversicherung nicht in Frage und das war auch mit dem Gesetz nicht gewollt. Die damalige Bundesregierung ging nur von einer sehr geringen Inanspruchnahme aus. So wurde erwartet, dass von den mehr als 65 Mio. Anspruchsberechtigten im Jahr 2013 nur etwa 1,5 Mio. förderfähige Verträge abschließen. Diese Zahl wurde weit unterschritten und lag 2013 weit unter Könnten sich alle Anspruchsberechtigten die private Pflegevorsorge leisten, so müssten aus dem Bundeshaushalt mehr als 4 Mrd. EUR und von den privaten Haushalten das Doppelte, nämlich rund 8 Mrd. Euro aufgewendet werden. Allein der Bundeszuschuss wäre deutlich höher als die mit dem Pflegestärkungsgesetz I verbundene Einnahmesteigerung. Die damalige Bundesregierung glaubte also selbst nicht daran, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem PflegeBahr beim Aufbau einer nachhaltigen, generationengerechten Ausgestaltung der sozialen Sicherung unterstützt werden. Zum Vergleich: Ende 2011 hatten knapp 1,9 Millionen Bürgerinnen und Bürger Pflegezusatzpolicen (abgeschlossen. Die deutlich hinter den Erwartungen gebliebene Zahl der Abschlüsse mit staatlicher Förderung zeigt, dass keinesfalls von attraktiven Verträgen für die Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden kann. Würde sich der heutige Trend zum Vertragsabschluss fortsetzen, wären erst in 195 Jahren alle Anspruchsberechtigten versichert. Die Verteilung des Staatszuschusses ist zudem mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. In der Kostenfolgenabschätzung für die Einführung des PflegeBahrs ging die Bundesregierung davon aus, dass es möglich sei, die Verwaltungskosten auf unter 10 Pro 3

17 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zent der Fördermittel zu begrenzen. Damit wären die Bürokratiekosten mehr als doppelt so hoch, wie in der sozialen Pflegeversicherung. Die geförderten Policen bieten gegenüber den nicht geförderten auch ein deutlich schlechteres PreisLeistungsVerhältnis. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungsbranche hier nicht nach ihren gewohnten Prinzipien arbeiten kann, also mit Gesundheitsprüfungen und Ausschlüssen. Eine Lösung der demographiebedingten Probleme mit der neuen Zusatzversicherung wird auch von den privaten Versicherungen nicht erwartet. Insgesamt wurde mit dem PflegeBahr ein Irrweg beschritten, der die gemeinsame solidarische Basis in Deutschland und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährdet. Stück für Stück wird das Prinzip der sozialen Selbstverwaltung unterhöhlt und durch privatwirtschaftliche Prägung ersetzt. Deshalb hatte ver.di einer solchen Politik eine klare Absage erteilt. Der Fehlstart der ergänzenden privaten Pflegeversicherung war bereits vor Verabschiedung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes absehbar. Die in Aussicht gestellten Geldleistungen in der Pflegestufe III in Höhe von mindestens 600 Euro reichen nicht aus, um die bei den privaten Haushalten verbleibenden Pflegeleistungen zu finanzieren. ver.di sieht im PflegeBahr keine nachhaltige und demographiefeste Absicherung des Pflegerisikos. Die Beiträge sind für die gleiche Versicherungssumme für ältere deutlich teurer als für Jüngere. Es besteht zwar keine Altersgrenze für die Verträge, jedoch ist durch die Vorgabe einer Wartezeit von höchstens fünf Jahren ein Teil der älteren Menschen faktisch ausgeschlossen. Versicherungsnehmer, die hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder allein durch Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, haben einen Anspruch, den Vertrag ohne Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für eine Dauer von mindestens drei Jahren ruhen zu lassen oder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit rückwirkend zum Zeitpunkt des Eintritts zu kündigen. Damit wären ihre Leistungen im Versicherungsfall berührt. Eine solche Versicherung, auf die im Falle von Hilfebedürftigkeit nicht zurückgegriffen werden kann, ist entbehrlich. Sie schafft eben keinen sozialen Ausgleich, sondern verschärft Unterschiede. Auch deshalb ist die geförderte Pflegezusatzversicherung keine Lösung. Die bereits oben angesprochenen umfangreichen Bürokratiepflichten sind ein weiteres Argument für die Einstellung dieser Zusatzversicherung. So müssen Zulagen auf Antrag nach einem amtlich vorgeschriebenem Muster gewährt werden. Es muss eine Zulagenummer bei der zentralen Stelle beantragt werden. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung neben Antragsdaten, Höhe der Beiträge, Versicherungsnummer und Zulagenummer zu bestätigen, dass der Antragsteller eine zulageberechtigte Person ist und der jeweilige Versicherungsvertrag die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt. Diese Daten müssen bei der zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung geprüft werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Zulage im Auftrag des Bundesversicherungsamtes. Mitteilungspflichten sind auch für die gesetzliche Pflegeversicherung, das Ver 4

18 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sicherungsunternehmen oder die Künstlersozialkasse vorgesehen, bei der die Pflegeversicherung besteht. Weitere Bürokratiepflichten sind vorgesehen, wenn die zentrale Stelle nachträglich erkennt, dass der Zulageanspruch nicht besteht oder weggefallen ist. Die Verwaltungskosten der zentralen Stelle werden vom Bundesministerium für Gesundheit in tatsächlicher Höhe erstattet. Die erheblich höheren Abschluss und Verwaltungskosten für eine Versicherung, die nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung in Anspruch genommen wird, sind nicht verantwortbar. Schließlich werden nicht nur die Privatversicherer und der Bundeshaushalt, sondern auch insbesondere die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesversicherungsamt belastet. Auch wenn eine Erstattungsregelung durch das BMG vorgesehen ist, werden diese Kosten von der Gesamtheit der Bevölkerung getragen werden müssen. Das heißt, auch wer sich gegen den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung entscheidet, muss sich über Steuern an deren Kosten beteiligen. Aus all diesen Gründen ist eine Fortführung der staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherung nicht verantwortbar. Fördermittel und Bürokratielast müssen vermieden und direkt für eine Verbesserung der Pflegesituation eingesetzt werden. Dynamisierung von Leistungen Dies könnte auch einer verbesserten Leistungsdynamisierung zugutekommen. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahre 1995 bis zum Jahr 2008 keine Leistungsanpassungen vorgenommen wurden. Somit ist ein schleichender Realwertverlust durch Inflation und Kostensteigerungen im Pflegebereich entstanden. Parallel dazu erhöhte sich kontinuierlich der Eigenanteil der Pflegebedürftigen. Zudem wurde von den Pflegeeinrichtungen versucht die Kosten zu reduzieren. Pflege ist personalintensiv, ca. 75 bis 80 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Effizienzgewinne und Innovationsspielräume der Einrichtungen gingen immer zu Lasten des Personals. Aufgrund der demografischen Entwicklung nehmen die Herausforderungen in der Pflege weiter zu. Schon heute besteht ein Mangel an Fachkräften. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Zunahme an Pflegebedürftigen wird mit einem hohen zusätzlichen Pflegekräftebedarf bis 2030 von rund Vollkräften in der Altenpflege, darunter etwa Pflegefachkräfte gerechnet (Bundesagentur für Arbeit, Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2011 Gesundheits und Pflegeberufe). Die Bundesregierung will mit dem Pflegestärkungsgesetz I die Leistungsbeträge mit Wirkung zum 1. Januar 2015 um 4 Prozent anheben, um die Entwicklung der Preise in den letzten drei Jahren zu berücksichtigen. ver.di kritisiert in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass die angestrebte Dynamisierung von 4 Prozent zu gering ausfällt, der durch die fehlende bzw. unzureichende Dynamisierung entstandene Kaufkraftverlust wird unzureichend ausgeglichen, womit zu befürchten ist, dass die Pflegeversicherung dauerhaft entwertet bleibt. ver.di sieht es als dringend geboten an, den entstandenen Kaufkraftverlust mit den durch die geplante Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent zukünftig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln auszugleichen und für die Zukunft entsprechend der Regelung in 30 SGB XI zu gewähr 5

19 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di leisten, dass der Kaufkraftverlust in regelmäßigen Abständen erhoben und in voller Höhe verpflichtend ausgeglichen wird. Ein weitergehender Ausgleich muss spätestens mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfolgen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft fordert dessen zügige Umsetzung noch in dieser Legislatur. Die neuen Leistungen werden allerdings nur dann den Versicherten zugutekommen, wenn sie ausreichend finanziert sind und das erforderliche Personal zur Verfügung steht. Dynamisierungsregeln sollten sich daher nicht auf die bisherigen, sondern auf die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlichen Leistungen beziehen. Dabei ist darauf zu achten, dass Lücken in den neuen Leistungen erst gar nicht entstehen. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs müssten zudem die Leistungen des PflegeBahrs grundlegend verändert und die Leistungshöhen angepasst werden. ver.di hält dies für eine gute Gelegenheit den falschen Weg zu beenden. Stattdessen sollte die Einführung des Sachleistungsprinzips ohne die durch die Teilabsicherung vorgesehene Deckelung erfolgen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat 2012 mit dem Gutachtenauftrag an Prof. Markus Lüngen, Hochschule Osnabrück, gezeigt, dass eine Vollversicherung nicht nur wünschenswerte Effekte hätte und eine Teilhabe pflege und hilfebedürftiger Menschen am gesellschaftlichen Leben besser ermöglichen würde, sondern auch in einem Solidarsystem finanzierbar ist. ver.di hält es für geboten diesen Weg einer Vollversicherung, von der alle Bürgerinnen und Bürger profitieren, weiter zu verfolgen. Damit könnte insbesondere auch die derzeit bestehende Benachteiligung von Frauen in der Pflegeteilversicherung beendet werden. Derzeit müssen Frauen etwa doppelt so viel Zuzahlungen im Pflegefall leisten, wie Männer. Gleichzeitig sind sie als Pflegende von der unzureichenden Leistungshöhe weitaus stärker betroffen. Die Vollversicherung in der Pflege ist auf der Seite der Leistungserbringung das solidarische Pendant zur Bürger/innenversicherung. Weiterentwicklung zur Bürger/innenversicherung Pflege ver.di will wie der DGB zur Absicherung des Pflegerisikos die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung zu einer Bürger/innenversicherung Pflege. Diese kann von der gesetzlichen als auch von der privaten Pflegeversicherung angeboten werden. Mit einer Bürger/innenversicherung wird das Pflegerisiko für alle durch einkommensabhängige und paritätisch finanzierte Beiträge abgesichert, ergänzt durch Beiträge auf andere Einkunftsarten. Notwendige Leistungsverbesserungen und eine angemessene Leistungsdynamisierung lassen sich mit einem Solidarbeitrag besser verwirklichen als mit einer privaten Zusatzversicherung, die die Versicherten allein unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen zu tragen hätten. Auch wenn insgesamt mit einer Beitragssatzsteigerung für bessere Leistungen zu rechnen ist, wird ein solidarisch und paritätisch finanzierter Pflegeversicherungsbeitrag in der Bevölkerung als wesentlich gerechter empfunden. Ebenfalls hält ver.di wie der DGB die Steuerfinanzierung gesellschaftlich erwünschter Leistungen in der Pflegeversicherung (z.b. für die Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen) für erforderlich. 6

20 Universität zu Köln Stellungnahme zum Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Katja Kipping, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert und der Fraktion DIE LINKE: Deckungslücken der sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherungen sogenannter PflegeBahr abschaffen (Bundestagsdrucksache 18/591) vorgelegt zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages vom Zusammenfassung 1. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE besteht aus drei Teilen: Der Forderung nach Abschaffung des sogenannten PflegeBahr, der Forderung nach Verbesserung der Leistungsdynamisierung sowie der Forderung nach wesentlicher Leistungsverbesserung und Umstellung der Pflegeversicherung auf ein Vollleistungssystem ohne Eigenbeteiligung. 2. Der PflegeBahr dürfte weniger als finanzieller Anreiz sondern eher als Hinweis darauf verstanden werden, sich zu überlegen, das Pflegerisiko zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzend zu versichern. Hier lässt sich in der Praxis ein gewisser positiver Effekt erkennen, ansonsten scheint diese Regelung aus finanzieller Sicht wenig hilfreich zu sein. Eine Abschaffung würde in erster Linie das Vertrauen in die Kontinuität der Politik stören. 3. Eine regelgebundene Leistungsdynamisierung im Sinne der Anpassung der Leistungsbeträge nicht im Sinne einer Ausweitung von Leistungen ist zu befürworten. 4. Die vorgeschlagene Umstellung der Teilleistungsversicherung auf eine Vollversicherung ist nicht zu befürworten. Bei ersterer wird unter stärkerer Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips der solidarischen Finanzierung und Leistung aus der Pflegeversicherung besser Rechnung getragen. Wirtschafts und Sozialwissenschaftliche Fakultät Seminar für Wirtschafts und Sozialstatistik Professor Dr. Eckart Bomsdorf Telefon Telefax Köln, Besucheranschrift: Universitätsstr. 22a SSCGebäude Köln

21 2 Ausgangslage 5. Im Vorfeld der Einführung der Pflegeversicherung 1994/1995 waren nach zum Teil kontroversen Diskussionen Eckpunkte festgelegt worden, die heute noch für die Pflegeversicherung konstituierende Elemente darstellen. Zum einen sollte die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgen. Dies bedeutete gleichzeitig für den größten Teil der Bevölkerung, dass die Pflegeversicherung mittels eines Umlageverfahrens finanziert werden sollte. Nur für den kleinen Teil der privat Krankenversicherten galt dies nicht. Für diese ist die Pflegeversicherung wie die Krankenversicherung nach dem Prinzip der Kapitaldeckung konstruiert. Diese Zweiteilung der Pflegeversicherung ist nicht unumstritten; allerdings ist sie nicht Gegenstand des aktuellen Gesetzentwurfs. Zudem lässt sie sich nicht einfach beseitigen. 6. Ein weiterer wesentlicher Eckpunkt bei der Einführung der Pflegeversicherung war und ist auch heute noch, dass es sich hierbei keineswegs um eine Vollkaskoversicherung ohne Eigenbeteiligung sondern eher um eine Art Teilkaskoversicherung, genauer Teilversicherung, handeln soll. Diese Art der Versicherung war seinerzeit vom Gesetzgeber und wohl auch von der Gesellschaft so gewollt worden. Die Pflegeversicherung sollte laut Begründung zum Entwurf des Pflegeversicherungsgesetzes 1994 dazu beitragen, die aus der Pflegebedürftigkeit entstehenden Belastungen zu mildern. Mit der Konstruktion der Pflegeversicherung als Teilversicherung wurde u.a. berücksichtigt, dass bestimmte Leistungen beispielsweise in der stationären Pflege, die sowohl im Fall der Pflege als auch bei den Nichtpflegebedürftigen anfallen, von den jeweils betroffenen Personen gezahlt werden sollen. Zusätzlich stand und steht es natürlich jedem frei, selbst privat für den Fall der Pflege vorzusorgen. Für diejenigen, bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht ausreichen, ist weiterhin ergänzend der Staat bzw. die Gemeinschaft zuständig. Zur Dynamisierung der Leistungsbeträge und der Leistungen wurde im Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz die Dynamisierung der Leistungsbeträge in gewissem Umfang auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die erste Anpassung wurde jedoch auf das Jahr 2015 verschoben. Die Dynamisierung der Leistungen ist zu begrüßen, sie hätte jedoch früher beginnen müssen. Außerdem sollte nunmehr festgelegt werden, welche Größe als Dynamisierungsindex dienen soll. Eine FallzuFallVerwendung unterschiedlicher Größen ist nicht hilfreich, sie könnte sogar als reine Anpassung nach Kassenlage missverstanden werden. Ein Automatismus hinsichtlich der Dynamisierung der Leistungsbeträge ist daher anzustreben. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist das seit Jahrzehnten gängige Praxis.

22 3 8. Die Forderung nach einer Pflegeversicherung, die alle Leistungen übernimmt, mag verständlich sein, sie dient jedoch nicht zwangsläufig der Gerechtigkeit. Wäre es wirklich gerecht, in der stationären Pflege alle Kosten zu übernehmen, unabhängig davon ob die Pflegebedürftigen ein Vermögen von Euro oder von Euro haben? 9. Sollte die Pflegeversicherung eine Vollversicherung sein, müsste grob gesagt der aktuelle Beitragssatz mindestens verdoppelt werden. Langfristig würden dann Beitragssätze resultieren, die bei über 10 % des beitragspflichtigen Einkommens liegen werden. 10. Müssen wir wirklich immer den paternalistischen Staat fordern, sollten wir nicht in gewissem Umfang auch das Subsidiaritätsprinzip zur Geltung kommen lassen? Insoweit ist der Vorschlag der Erweiterung der Pflegeversicherung zu einer Vollkaskoversicherung ohne Eigenbeteiligung zu hinterfragen. Wer nicht einen Teil selber bezahlen will oder kann, muss, wenn er keine Leistungen von der Gemeinschaft zu erwarten hat, selbst zusätzliche Vorsorge treffen. Eigenvorsorge bedeutet auch Freiheit, Freiheit bedeutet auch Verantwortung. Immer nur nach dem Staat zu rufen, ist keine Lösung. Subsidiarität schafft Solidarität. Eine Umwandlung des vieldiskutierten Solis in einen Demo(grafie)soli als Leistung der Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger wäre hier bedenkenswert.

23 Stellungnahme zum Antrag der Fraktion DIE LINKE Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen sogenannter PflegeBahr abschaffen BTDrs. 18/591 anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 24. September 2014 in Berlin 22. September 2014 Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung xx. September 2014 ist ein wichtiger Anreiz für die Bürger, für den Pflegefall rechtzeitig ergänzende Vorsorge zu treffen. Über Personen schlossen bis Ende Juli 2014 eine geförderte Pflegezusatzversicherung ab. Die Menschen sind schon in jungen Jahren zu vorausschauender Eigenverantwortung bereit: Über 50 Prozent der Personen, die eine geförderte Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, sind jünger als 50 Jahre, 28,6 Prozent sogar jünger als 40 Jahre. Die geforderte Umstellung der gesetzlichen Pflegeversicherung von einer Teilkostenin eine Vollkostenversicherung geht an der Wirklichkeit vorbei, weil diese Forderung die Finanzierungsprobleme umlagefinanzierter Systeme bei demografisch bedingter Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung ignoriert. Die Forderung nach einer nachteilsfreien Rückabwicklung geschlossener Verträge käme in letzter Konsequenz einer verfassungswidrigen Enteignung der Versicherten gleich (Art. 14 Abs. 3 GG). Der Eingriff müsste sich zudem an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen. Postfach GustavHeinemannUfer 74c Telefon Telefax Internet Köln Köln (0221) (0221) info@pkv.de

24 An der Notwendigkeit ergänzender Pflegevorsorge hat sich seit der Verabschiedung des PflegeNeuausrichtungsGesetzes im Jahr 2012 nichts geändert. Die Antragsteller weisen zurecht auf die zum Teil beträchtlichen Selbstbehalte hin, die nicht nur im Pflegeheim, sondern auch bei häuslicher Pflege zu tragen sind, weil es sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich um eine Teilkostenversicherung handelt. Angesichts der demografisch bedingten Finanzierungsprobleme umlagefinanzierter Systeme, die sich in den kommenden Jahrzehnten weiter verschärfen werden, gehen Vorstellungen, die Pflegeversicherung könne auf Vollkostendeckung umgestellt werden, an der Wirklichkeit vorbei. Es liegt auch in der Verantwortung des Staates, die Bürger rechtzeitig auf Schwierigkeiten hinzuweisen, die sich bei der Finanzierung einer den Wünschen und Bedürfnissen entsprechenden Pflege künftig ergeben können. Die Zulagenförderung ist dabei nicht bloß ein finanzieller Anreiz, sondern auch eine wichtige Botschaft an die Bürger, rechtzeitig ergänzend vorzusorgen. Daher ist es konsequent, die Zulagenförderung für die ergänzende Pflegeversicherung fortzusetzen. Das Vorsorgekonzept der geförderten Pflegezusatzversicherung funktioniert gut: Über Personen haben bis Ende Juli 2014 eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen. Insgesamt 50,2 Prozent der Versicherten sind jünger als 50 Jahre, 28,6 Prozent sind sogar jünger als 40 Jahre, nur 22,4 Prozent sind 60 Jahre und älter. Die Menschen sind also schon in jungen Jahren zu vorausschauender Eigenverantwortung bereit. Eine Aushöhlung des Solidarprinzips bzw. eine Privatisierung des Pflegerisikos, wie die Antragsteller befürchten, kann darin nicht gesehen werden. Das folgt schon daraus, dass nicht erkennbar ist, dass die Leistungen der Pflegeversicherung zurückgeführt werden sollen. Vielmehr sieht der aktuell debattierte Gesetzentwurf eines SGB XIÄnderungsgesetzes vor, die Leistungen der Pflegeversicherung aufzustocken und den Berechtigtenkreis mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 erneut auszuweiten. Außerdem werden bei finanzieller Bedürftigkeit die verbleibenden Kosten von der Sozialhilfe getragen, mit der Folge, dass niemand aus finanziellen Gründen unversorgt bleibt. Wenn eingewandt wird, die private Vorsorge bringe bei Menschen, die sonst im Pflegefall auf diese Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe angewiesen wären, keine Verbesserung, so wird verkannt, dass bei sehr vielen Menschen der natürliche Wunsch besteht, das Leben bis zum Ende ohne die Inanspruchnahme von Transferzahlungen zu meistern und dass dies eine wichtige Quelle der Lebenszufriedenheit sein kann. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, die vom Sozialhilfeträger zur Erstattung herangezogen würden. Eine verantwortungsbewusste Regierung wird diese Einstellung fördern und nicht zu beseitigen trachten. Unter FairnessGesichtspunkten wäre durchaus erwägenswert, dass Einkünfte aus einer Pflegezusatzversicherung von der Einkommensanrechnung beim Bezug von bedürftigkeitsabhängigen Leistungen freigestellt werden. So würden die entsprechenden Gelder für zu 2

Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v.

Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. DAV e.v. Hohenstaufenring 47 51 50674 Köln An die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Köln, den 17. September 2014 Stellungnahme der Deutschen

Mehr

Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v.

Stellungnahme der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. DAV e.v. Hohenstaufenring 47 51 50674 Köln An die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Köln, den 17. September 2014 Stellungnahme der Deutschen

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden

Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Pflege-Tagegeld (Tarif PZT-Komfort) Rechtzeitig vorsorgen damit Sie später gut umsorgt werden Jetzt mit noch besseren Leistungen Unser Kooperationspartner: Möchten Sie Ihren Angehörigen die Pflegekosten

Mehr

Die Pflegelücke wird immer größer Mit AXA bieten Sie staatlich geförderten Schutz.

Die Pflegelücke wird immer größer Mit AXA bieten Sie staatlich geförderten Schutz. Info für Vertriebspartner Die Pflegelücke wird immer größer Mit AXA bieten Sie staatlich geförderten Schutz. Die private Pflegeabsicherung von AXA Pflege-Bahr und Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Merkblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung:

Merkblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: Merkblatt Staatlich geförderte, private Pflegezusatzversicherung: Pflege-Bahr 1. Was ist Pflege-Bahr? 2. Welche Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert? 3. Welche Fördervoraussetzungen gibt

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? VERBRAUCHERINFORMATION Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen

Mehr

Ihr plus An Besser versorgt sein

Ihr plus An Besser versorgt sein Kranken- Versicherung Ihr plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus Neu: Leistung für erforderliche vollstationäre Pflege Leistung bei Demenz Keine Wartezeiten Die vier häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der

Mehr

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege

Mehr

Private Vorsorge für den Pflegefall

Private Vorsorge für den Pflegefall Private Vorsorge für den Pflegefall Bericht der IW Consult GmbH Köln, 10. August 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668 Köln Postanschrift: Postfach 10 19

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. FÜR TARIFE

Mehr

Die solidarische Pflege-Bürgerversicherung. Anforderungen an eine leistungsfähige, gesetzliche Pflegeversicherung

Die solidarische Pflege-Bürgerversicherung. Anforderungen an eine leistungsfähige, gesetzliche Pflegeversicherung November 2013 Anforderungen an eine leistungsfähige, gesetzliche Pflegeversicherung Das Pflegesystem in der Bundesrepublik Deutschland steht vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Neben strukturellen

Mehr

1. Was ist der Pflege - Bahr?

1. Was ist der Pflege - Bahr? BFFM GmbH & Co KG Normannenweg 17-21 20537 Hamburg www.bffm.de Januar 2013, Nr. 2 Pflegeversicherungen Stiftung Warentest hält den neuen Pflege - Bahr für sinnvoll Und die ersten Policen sind auch schon

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Ihr plus An Besser versorgt sein

Ihr plus An Besser versorgt sein Kranken- Versicherung Ihr plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung

Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:

Mehr

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren

Mehr

Jetzt Pflegezulage sichern!

Jetzt Pflegezulage sichern! Deutsche-Förder-Pflege Jetzt Pflegezulage sichern! Sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Mit der Deutschen-Förder-Pflege der Barmenia. Einfach, unkompliziert und staatlich gefördert. Pflege

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen

Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen Kosten im Pflegefall KEINE FRAGE DES ALTERS Kaum jemand denkt in jungen Jahren an eine mögliche

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Kann für Kinder grundsätzlich keine förderfähige Pflege- Zusatzversicherung abgeschlossen werden?

Kann für Kinder grundsätzlich keine förderfähige Pflege- Zusatzversicherung abgeschlossen werden? 1 Fragen und Antworten zur staatlichen Förderung der privaten Pflegevorsorge Herausgeber dieser Informationen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Erster Dienstsitz: Rochusstr. 1, 53123 Bonn Zweiter

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

IHR Plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern.

IHR Plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Kranken- Versicherung IHR Plus An Besser versorgt sein Mit den R+V-Pflegetagegeldern. Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall. Jetzt die staatliche Förderung nutzen! Pflegebedürftigkeit kann jeden

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK UND KPET Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV Ich vertrau der DKV Pflegekosten können das Vermögen auffressen!

Mehr

Geld vom Staat. Krankenversicherung. Alles Wissenswerte über die staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung

Geld vom Staat. Krankenversicherung. Alles Wissenswerte über die staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung Geld vom Staat Krankenversicherung Alles Wissenswerte über die staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung Inhaltsverzeichnis Der Staat fördert Ihre private Pflegevorsorge.... 3 Warum ist

Mehr

Stellungnahme. zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 24. September 2014.

Stellungnahme. zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 24. September 2014. Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 24. September 2014 zum Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann,

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Lebensqualität in jedem Alter

Lebensqualität in jedem Alter Lebensqualität in jedem Alter Treffen kann es jeden: heute noch aktiv, später vielleicht auf Hilfe angewiesen. Sichern Sie Ihr Vermögen und schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen.

Mehr

Pflegetagegeld. Private Zusat zversicherungen

Pflegetagegeld. Private Zusat zversicherungen M i t s i c h e r h e i t g u t v e r s o r g t : Pflegetagegeld Private Zusat zversicherungen i m m e r w e n i g e r g e l d immer mehr Pflegefälle Kaum jemand interessiert sich in jungen Jahren für

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr

Herzlich Willkommen Ihr Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Lebensqualität in jedem Alter

Lebensqualität in jedem Alter Lebensqualität in jedem Alter Treffen kann es jeden: heute noch aktiv, später vielleicht auf Hilfe angewiesen. Sichern Sie Ihr Vermögen und schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen.

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Schön, dass ich jetzt gut

Schön, dass ich jetzt gut Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages

Mehr

Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen sogenannter Pflege-Bahr abschaffen

Deckungslücken der Sozialen Pflegeversicherung schließen und die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen sogenannter Pflege-Bahr abschaffen Deutscher Bundestag Drucksache 18/2901 18. Wahlperiode 15.10.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann

Mehr

Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall

Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall Mit über 75 Jahren Erfahrung als unabhängiges Familienunternehmen und als Krankenversicherer wissen wir, dass echte Freiheit und Unabhängigkeit nur aus Sicherheit

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Lebensqualität in jedem Alter

Lebensqualität in jedem Alter Mit umfangreichem Servicepaket für mehr Leistungen! Lebensqualität in jedem Alter Treffen kann es jeden: heute noch aktiv, später vielleicht auf Hilfe angewiesen. Sichern Sie Ihr Vermögen und schützen

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall treffen.

Vorsorge für den Pflegefall treffen. Vorsorge für den Pflegefall treffen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Vollversicherung in der Pflege: Was sie bringen und was sie kosten würde

Vollversicherung in der Pflege: Was sie bringen und was sie kosten würde Vollversicherung in der Pflege: Was sie bringen und was sie kosten würde 1 Gliederung Grenzen der Teilkostenversicherung Das Gutachten: Was ist die Vollversicherung in der Pflege? Wer ist betroffen? Welche

Mehr

Die zusatzversicherung für pflege

Die zusatzversicherung für pflege Die zusatzversicherung für pflege eine sinnvolle Ergänzung? 1 Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt stetig zu.

Mehr

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April 2012 1

Pflegebe- dürftige. Beschäftigte/ Ehrenamt. Pflege. Kommission Soziale Selbstverwaltung - Sozialpolitik 20. April 2012 1 Pflegebe- dürftige Beschäftigte/ Ehrenamt Pflege Wertschätzung Finanzierung 1 Ausgangspunkt 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung - waren 80 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

Prof. Dr. Stefan Greß. Kritische Prüfung der Pflegereform der schwarzgelben Bundesregierung

Prof. Dr. Stefan Greß. Kritische Prüfung der Pflegereform der schwarzgelben Bundesregierung Prof. Dr. Stefan Greß Kritische Prüfung der Pflegereform der schwarzgelben Bundesregierung Vortrag bei der Tagung der Hans-Böckler-Stiftung mit dem Thema Was ist uns gute Pflege wert? Zum Stand der Pflegereform

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Finanzierung des Pflegefallrisikos

Finanzierung des Pflegefallrisikos Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 99 Susanna Kochskämper / Jochen Pimpertz Finanzierung des Pflegefallrisikos Reformperspektiven im demografischen Wandel Forschungsberichte

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Vorbildlich: Die LVM sorgt für niedrige Beiträge auch im Alter Durch eine vorausschauende Beitragskalkulation

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

GEFÖRDERTE ZUSATZVERSICHERUNG FÜR PFLEGE

GEFÖRDERTE ZUSATZVERSICHERUNG FÜR PFLEGE GEFÖRDERTE ZUSATZVERSICHERUNG FÜR PFLEGE Eine sinnvolle Ergänzung? 1 Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen nimmt stetig

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Armutsrisiko Pflege Erfolge und Defizite der Pflegeversicherung

Armutsrisiko Pflege Erfolge und Defizite der Pflegeversicherung Armutsrisiko Pflege Erfolge und Defizite der Pflegeversicherung Sozialpolitisches Fachgespräch der Volkssolidarität Armutsrisiko Pflege Handlungsbedarf und Lösungsansätze Berlin, 3. April 2012 Prof. Dr.

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Pfl egezusatzversicherung

Pfl egezusatzversicherung Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029 Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall treffen.

Vorsorge für den Pflegefall treffen. Prospekt & Antrag Prospekt & Antrag Vorsorge für den Pflegefall treffen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Jetzt neu das Pflegetagegeld mit:

Mehr

Die private Pflegevorsorge

Die private Pflegevorsorge Die private Pflegevorsorge CISCON Versicherungsmakler GmbH 53804 Much Tel.: 02245 / 9157-0 Fax: 02245 / 9157-27 Info@CISCON.de www.ciscon.de Der demografische Wandel in Deutschland ist in vollem Gange.

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

VORSORGE. Weil Lebensqualität keine Frage des Alters ist. VPV VolksPflege Aus Sorge wird Vorsorge. In Kooperation mit

VORSORGE. Weil Lebensqualität keine Frage des Alters ist. VPV VolksPflege Aus Sorge wird Vorsorge. In Kooperation mit VORSORGE Weil Lebensqualität keine Frage des Alters ist VPV VolksPflege Aus Sorge wird Vorsorge In Kooperation mit Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist auch für junge Menschen sinnvoll. Aufgrund

Mehr

Pflegerisiko und Pflegeversicherung Status und Potenziale aus Sicht von Versicherungsmaklern und Verbrauchern

Pflegerisiko und Pflegeversicherung Status und Potenziale aus Sicht von Versicherungsmaklern und Verbrauchern Pflegerisiko und Pflegeversicherung Status und Potenziale aus Sicht von Versicherungsmaklern und Verbrauchern resuro 2008 1 INHALT Bewertung der Gesundheits- und Pflegepolitik Informationsstand Einschätzung

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter

Mehr

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu

Mehr

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN

Mehr

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE.

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. KOMBIMED PFLEGE TARIFE KPEK/KPET KOMBIMED FÖRDER-PFLEGE TARIF KFP Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall KOMBIMED PFLEGE. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH UND PRIVAT VERSICHERTE. Tarife KFP,

Mehr