MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG
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- Matilde Schenck
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1 MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG Raphael Lang Senior Manager, Steuerberatung, KPMG AG, Zug Michael Sterchi Partner, Head Equity Compensation, KPMG AG, Zürich Präsentation Raphael Lang Inhaltsverzeichnis 1. Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers gemäss MBV 2. Spezialfälle der Quellensteuer 3. Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis 4. Vorbescheid zwischen dem Arbeitgeber und der Steuerbehörde (Ruling) Seite 2 1
2 Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers gemäss MBV Bescheinigungspflicht gilt ab 1. Januar 2013 Gestaltung der Bescheinigung grundsätzlich frei. Die Minimalanforderungen gemäss MBV müssen eingehalten und klar ersichtlich sein Bescheinigung dient dazu, Berechnungsgrundlagen für die geldwerte Leistung rechnerisch nachvollziehbar offen zu legen Gilt für alle noch ausstehenden und nicht besteuerten Mitarbeiterbeteiligungen Administrative Knacknuss: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihm sämtliche Lohnausweis und MBV relevanten Daten vorliegen (Monitoring im internationalen Verhältnis) Seite 3 Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers gemäss MBV Bescheinigung Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen Besteuerung im Zeitpunkt der Abgabe Mitarbeiteraktien (Art. 4 MBV) Mitarbeiteroptionen (Art. 5 Abs. 1 MBV) Bezeichnung des Plans x x Datum Erwerb x x Anzahl der Instrumente x x Verkehrswert x 1) x 2) Allfällige Sperrfristen, Dauer allfälliger Rückgabeverpflichtungen x x Erwerbspreis x x Im Lohnausweis bzw. in Quellensteuerabrechnung bescheinigter geldwerter Vorteil x x 1) Verkehrswert (Tagesschlusskurs) oder Formelwert bei nichtkotierten Aktien 2) Börsenkurs (Tagesschlusskurs) der Option Seite 4 2
3 Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers gemäss MBV Bescheinigung über Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien sowie unechte Beteiligungen Besteuerung im Zeitpunkt der Realisation des geldwerten Vorteils Zeitpunkt Erwerb (Art. 5 Abs.2 lit. a MBV) Zeitpunkt Ausübung, Verkauf, Umwandlung (Art. 5 Abs. 2 lit. b MBV) Bezeichnung des Plans x x Datum Erwerb x x Datum Entstehen Ausübungsrecht (wenn bestimmbar) x Anzahl der Instrumente x x Datum Ausübung, Verkauf, Umwandlung x Verkehrswert Aktie oder Formelwert (nichtkotiert) im Zeitpunkt Ausübung, Verkauf, Umwandlung x Ausübungs- Verkaufs- oder Umwandlungspreis x Im Lohnausweis bzw. Quellensteuerabrechnung bescheinigter geldwerter Vorteil x Seite 5 Spezialfälle der Quellensteuer (1) Grenzgänger/Internationale Wochenaufenthalter: Keine pro rata Aufteilung Arbeitstätigkeit in CH: volle Besteuerung in CH (Quellensteuer) Allfällige Drittstaatentage sind auszuscheiden Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland: Keine pro rata Aufteilung Quellenbesteuerung nach Art. 93 Abs. 3 DBG bzw. 90 Abs. 4 StG-ZG Seite 6 3
4 Spezialfälle der Quellensteuer (2) Ehemalige Mitarbeiter (nach Beendigung Arbeitsverhältnis): Wohnsitz in CH: Bescheinigung an den Wohnsitz des ehemaligen Mitarbeiters (Art. 15 MBV) Wohnsitz im Ausland: Bescheinigung an den Sitzkanton und Arbeitgeber muss Quellensteuer einbehalten (Art. 8 MBV) Seite 7 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis Fall 1: Import von Mitarbeiteroptionen : Zuteilung der Optionen im Ausland an John Expat Vestingperiode beträgt 4 Jahre : John Expat verlegt Wohnsitz in die Schweiz (Kanton ZG) : Ausübung der Optionen in der Schweiz Besteuerung der Optionen bei Ausübung Ausübungsgewinn: CHF Seite 8 4
5 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis Fall 1: Import von Mitarbeiteroptionen Zuteilung im Ausland ( ) Verlegung Wohnsitz in CH ( ) Vesting in der Schweiz ( ) Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Vesting Periode Ausübungsperiode Ausübungsgewinn: CHF Periode im Ausland Periode in der Schweiz Relevante Periode für die pro rata Berechnung Tage Nicht relevant für die pro rata Berechnung Seite 9 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis Lösung Fall 1: Import von Mitarbeiteroptionen Ganzer Gewinn von CHF ist im Lohnausweis in Ziffer 5 zu deklarieren Pro rata Anteil von CHF in der Bescheinigung gemäss Art. 7 MBV ausweisen Basis Quellenbesteuerung: Anteiliger geldwerter Vorteil von CHF John Expat kann in seiner Steuererklärung CHF als nicht in der Schweiz steuerbare ausländische Einkünfte in Abzug bringen (gilt auch in Verbindung mit nicht DBA-Staaten) Seite 10 5
6 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis Fall 2: Export von Mitarbeiteroptionen : Zuteilung der Optionen an Hans Brunner Wohnsitz im Kanton Zug Arbeitgebersitz und Arbeitsort im Kanton Zug Vestingperiode beträgt 4 Jahre : Wegzug aus der Schweiz : Ausübung der Optionen im Ausland Ausübungsgewinn: CHF Seite 11 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis Fall 2: Export von Mitarbeiteroptionen Zuteilung in der Schweiz ( ) Wegzug aus der Schweiz ( ) Vesting im Ausland ( ) Ausübung im Ausland ( ) Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Ausübungsperiode Vesting Periode Periode in der Schweiz Periode im Ausland Ausübungsgewinn: CHF Relevante Periode für die pro rata Berechnung Tage Nicht relevant für die pro rata Berechnung Seite 12 6
7 Mitarbeiterbeteiligungen im internationalen Verhältnis Lösung Fall 2: Export von Mitarbeiteroptionen Besteuerung zum Zeitpunkt der Ausübung Anteilsmässige Quellenbesteuerung in der Schweiz gemäss Art. 97a DBG bzw. 31bis VO StG-ZG Arbeitgeber muss Quellensteuern zum Spezialsatz auf CHF einbehalten (Direkte Bundessteuern: 11.5% Kanton Zug: 15%) Bescheinigung an den Kanton Zug gemäss Art. 8 MBV Seite 13 Vorbescheid zwischen dem Arbeitgeber und der Steuerbehörde (Ruling) (1) Im Ergebnis sollen sich die Mitarbeiter, der Arbeitgeber und die Steuerbehörden auf die zugesicherten steuerlichen Konsequenzen verlassen können Einreichung sämtlicher relevanten Planbzw. Vertragsunterlagen bei der kantonalen Steuerbehörden des Sitzkantons des Arbeitgebers Achtung: Ein Ruling ist für andere Kantone nicht zwingend verbindlich Seite 14 7
8 Vorbescheid zwischen dem Arbeitgeber und der Steuerbehörde (Ruling) (2) Altrechtliche Steuerrulings, die eine Zuteilungs- oder Vestingbesteuerung zusicherten, behalten ihre Gültigkeit insoweit die Besteuerung (bei Zuteilung oder Vesting) bis und mit der Steuerperiode 2012 erfolgt Wichtig: Ab Steuerperiode 2013 gibt es keine altrechtliche Zuteilungs- oder Vestingbesteuerung mehr Altrechtliche Steuerrulings, die dem neuen Recht nicht entsprechen, entfalten ab Steuerperiode 2013 keine Wirkung mehr Im Zweifelsfall besser ein neues Ruling einholen Seite 15 Präsentation Michael Sterchi Inhalt Allgemeines Eine Gesellschaft Mutter Tochterverhältnis Emissionsabgabe/Kapitaleinlagereserve Umsatzabgabe Seite 16 8
9 Beschaffung der Aktien Echte Mitarbeiterbeteiligungen erfordern Aktien Kauf am Markt Halten eigener Aktien Maximal 10 % möglich Haltedauer max. 12 Jahre Reserven für eigene Aktien Ausgabe neuer Aktien: Bedingte Kapitalerhöhung Genehmigte Kapitalerhöhung Gratisaktien Verwässerung Aktionäre Seite 17 Unternehmenssteuern Mitarbeiterbeteiligung Allgemeine gesetzliche Grundlagen: DBG 58 Abs. 1 lit a + b - Besteuerung analog Einzelabschluss gemäss OR - Geschäftsmässig begründete Kosten - Personalaufwand DBG 60 lit. a: nicht abzugsfähig - Kapitalerhöhungen - Kapitalverwässerung auf Stufe Aktionär Unechte Mitarbeiterbeteiligungen: Geldbasierte Pläne sind voll abzugsfähig Seite 18 Nicht veröffentlichter Entwurf eines Kreisschreibens/Diskussion AGUN 9
10 Eine Gesellschaft Kauf Aktien Unternehmen Börse/Markt Aktien Mitarbeiteroptionen Mitarbeiter Mitarbeiteroptionen: Ausübungspreis CHF Jahre Laufzeit Kurs bei Ausübung CHF 150 Nennwert Aktie CHF 10 Mögliche Aktienbeschaffung: 1. Kauf am Markt bei Zuteilung CHF Kauf am Markt bei Ausübung CHF Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung) Ausübungspreis CHF 100 Seite 19 Eine Gesellschaft Steuerlich abzugsfähige Personalkosten: Personalaufwand an Agio Personalaufwand Mitarbeiteroptionen: Ausübungspreis CHF Jahre Laufzeit Kurs bei Ausübung CHF 150 Nennwert Aktie CHF 10 Bezahlt durch Mitarbeiter CHF 100 Kauf Ausübung Preis Agio 90 AK 10 Kapitalerhöhung Kauf bei Zuteilung Mögliche Aktienbeschaffung: 1. Kauf am Markt bei Zuteilung CHF Kauf am Markt bei Ausübung CHF Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung) Seite 20 10
11 Aktien Gruppengesellschaften Verrechnung Tochtergesellschaft Holding Kauf Aktien Mitarbeiteroptionen Verrechnung Tochtergesellschaft Börse/Markt Aktien Mitarbeiteroptionen: Ausübungspreis CHF Jahre Laufzeit Kurs bei Ausübung CHF 150 Nennwert Aktie CHF 10 Mögliche Aktienbeschaffung: 1. Kauf am Markt bei Zuteilung CHF Kauf am Markt bei Ausübung CHF Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung) Weiterverrechnung Gruppengesellschaften: Zu Verkehrswert CHF 150 Seite 21 Mitarbeiter Mitarbeiter Gruppengesellschaft Steuerlich abzugsfähige Personalkosten: Personalaufwand Bezahlt durch Mitarbeiter CHF Personalaufwand an Kassa für Agio Holding Agio = Preis Agio AK Mitarbeiteroptionen: Ausübungspreis CHF Jahre Laufzeit Kurs bei Ausübung CHF 150 Nennwert Aktie CHF 10 Mögliche Vorgehen: 1. Kauf am Markt bei Zuteilung CHF Kauf am Markt bei Ausübung CHF Ausgabe neuer Aktien (Kapitalerhöhung) Weiterverrechnung Gruppengesellschaften: Zu Verkehrswert CHF 150 Seite Kauf Ausübung Kapitalerhöhung Kauf bei Zuteilung 11
12 Stempelsteuern Beschaffung der Aktien Emissionsabgabe: Kauf am Markt Umsatzabgabe Kapitalerhöhung: Emissionsabgabe Agio bezahlt von Tochtergesellschaft Agio Mitarbeiter Aktienkapital 10 Zweistufiges Emissionsverfahren Seite 23 Kapitaleinlageprinzip und reserve (KER) Bildung von KER: Kauf am Markt keine KER Kapitalerhöhung: Gruppengesellschaft: KER auf 140 Einzelgesellschaft: KER auf 90 Seite 24 KER-Bildung erst wenn Aktien an Mitarbeiter abgegeben Agio bezahlt von Tochtergesellschaft Agio Mitarbeiter Aktienkapital 12
13 Umsatzabgabe bei Mitarbeiterbeteiligungen Kauf am Markt: - Andere Partei Effektenhändler (Börse/Bank) - In der Regel ½ Abgabe auf dem Kaufpreis: %o auf CHF 100 (Kauf bei Zuteilung) %o auf CHF 150 (Kauf bei Ausübung) Weitergabe an Mitarbeiter - Arbeitgeber qualifiziert als Effektenhändler (mehr als 10 Mio. steuerbare Urkunden in Bilanz) - In der Regel 1/1 Abgabe 1.5 %o auf Entgelt - Ausnahme: Weitergabe am selben Tag zu gleichen Konditionen Entgelt (umstritten): Ausübungspreis Mitarbeiter CHF 100? Marktwert der Aktie CHF 150? Seite 25 Schlussfolgerungen Steuerliche Abzugsfähigkeit: - Rechtliche Kriterien beachten - Verbuchung im Einzelabschluss planen - Umsatzabgabe klären und planen Seite 26 13
14 Kontakte Raphael Lang Senior Manager, Steuerberatung KPMG AG, Zug Tel: Mail: Michael Sterchi Partner, Head Equity Compensation KPMG AG, Zürich Tel: Mail: Seite 27 14
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