Seniorenpolitisches Gesamtkonzept. für den Landkreis Miltenberg

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1 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg Augsburg und München, November 2009 Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) & Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS)

2 Zusammenstellung und Bearbeitung durch: Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) Spiegelstraße München Telefon: 089/ Telefax: 089/ info@afa-sozialplanung.de Institut für Sozialplanung, Jugendund Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik (SAGS) Theodor-Heuss-Platz Augsburg Telefon: 0821/ Telefax: 0821/ institut@sags-consult.de Begleitgremium: Dietmar Andre, Dr. Erwin Dittmeier, Rüdiger Ehrhardt, Dr. Hans Jürgen Fahn, Erich Hein, Hermann Hellmuth, Dr. Hubert Hortig, Dr. Wolfgang Katte, Renate Kemmann, Monika Knüpf, Bürgermeister Thomas Köhler, Doris Münch, Edwin Pfeifer, Antje Roth-Rau, Otto Schmedding, Bürgermeister Peter Schmitt, Manfred Vill, Bürgermeister Walter Weiner, Petra Winter, Gisela Zöller Herausgeber: Landkreis Miltenberg Landrat Roland Schwing Brückenstr. 2, Miltenberg Ansprechpartner: Manfred Vill, Sozialamt Tel /

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...3 Vorwort...4 Kurzfassung Einleitung Bevölkerung im Landkreis Miltenberg: Bestand und Prognose Handlungsfeld Wohnen zu Hause Handlungsfeld Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung Handlungsfeld Gesellschaftliche Teilhabe Handlungsfeld Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren Handlungsfeld Präventive Angebote Handlungsfeld Unterstützung pflegender Angehöriger Handlungsfeld Angebote für besondere Zielgruppen Handlungsfeld Hospiz- und Palliativversorgung Handlungsfeld Kooperations- und Vernetzungsstrukturen Handlungsfeld Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit Handlungsfeld Betreuung und Pflege Pflegebedarfsplanung Umsetzungsperspektiven und Ausblick Stiftung Altenhilfe Darstellungsverzeichnis

4 Vorwort Es kommt weniger darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, als vielmehr darauf, den Jahren mehr Leben zu geben. (Anonymes Sprichwort) Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, den Lebensabend im gewohnten Umfeld zuhause verbringen, in einer Umgebung, die den Bedürfnissen älterer Menschen in jeglicher Hinsicht Rechnung trägt wer von uns möchte dies nicht?! Ausgehend von diesem Grundgedanken hat der Landkreis Miltenberg nach einer gründlichen Bestandsaufnahme der dafür maßgeblichen Strukturen das vorliegende Seniorenpolitische Gesamtkonzept von der Arbeitsgemeinschaft Sozialplanung in Bayern erstellen lassen. Im Vorfeld wurden Landkreisbürgerinnen und -bürger über 60 Jahre eingehend befragt, Meinungen und Informationen von ehrenamtlichen Gruppen, Einrichtungen und Diensten wurden eingeholt sowie über 70 regionale Expertinnen und Experten in zwei Workshops eingebunden. Begleitet wurde die Arbeit von einem Gremium aus Bürgermeistern, Kreisräten, Vertretern der Wohlfahrtsverbände, der ehrenamtlichen Seniorenarbeit, der Ärzteschaft und der Verwaltung. Ich möchte deshalb an dieser Stelle zunächst allen ganz herzlich danken, die auf diese Weise mit dazu beigetragen haben, die Inhalte und Aussagen dieses Konzepts auf eine breite fachliche und politische Basis zu stellen. Vor allem bedingt durch die steigende Lebenserwartung wird der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung wie im gesamten Bundesgebiet so auch in unserem Landkreis weiter wachsen. Die Zahl der über 65-jährigen Landkreisbürgerinnen und -bürger wird in den nächsten zwanzig Jahren um 45 % auf ansteigen. Die Zahl der Hochbetagten über 85 Jahre wird sich auf Menschen fast verdoppeln. 4

5 Aber schon heute so bescheinigt uns die durchgeführte Erhebung andererseits auch verfügt der Landkreis Miltenberg nicht nur über vielfältige und gute Angebote im Seniorenbereich und in der Altenpflege, sondern vor allem auch über eine große Zahl von Menschen, die bereit sind, ihre Angehörigen im Bedarfsfall zuhause zu betreuen und zu versorgen. Mit einem Anteil von 79 % zuhause betreuter Pflegebedürftiger liegt der Landkreis Miltenberg deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (68,4 %). Gegliedert nach elf Handlungsfeldern enthält dieses Konzept nunmehr Empfehlungen und Maßnahmevorschläge, die nach dem Grundsatz ambulant vor stationär dazu beitragen sollen, die Strukturen für einen seniorengerechten Landkreis Miltenberg zu stabilisieren und noch weiter auszubauen und zu verbessern. Mein Appell richtet sich nun an alle Verantwortlichen auf Landkreisebene und in unseren Gemeinden, aber auch an die Entscheidungsträger in den Verbänden, den Einrichtungen und der ehrenamtlichen Seniorenarbeit, jetzt die vielfältigen Ideen und Vorschläge dieses Konzeptes im Sinne unserer Seniorinnen und Senioren umzusetzen und dadurch mit dazu beizutragen, dass der Landkreis Miltenberg mit seinen Städten, Märkten und Gemeinden für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch im fortgeschrittenen Lebensalter eine liebenswerte und gute Heimat bleiben kann. Ihr Roland Schwing Landrat 5

6 Kurzfassung Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Miltenberg basiert auf einer Analyse der derzeitigen Versorgungssituation älterer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Darauf aufbauend erfolgte eine Einschätzung der künftigen Entwicklungen, differenziert nach einzelnen Handlungsfeldern. Es wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: Bestandserhebung bei den Einrichtungen und Diensten, die in der Seniorenarbeit tätig sind; die Bestandserhebung erfolgte im Zeitraum April bis Juli 2009; Durchführung einer Bevölkerungsprognose Ende 2008; Schriftliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern (60 Jahre und älter). Die Befragung erfolgte im Zeitraum von März bis April 2009; Zwei Workshops mit lokalen Expertinnen und Experten am und ; Schriftliche Befragung der kreisangehörigen Kommunen. Die Befragung erfolgte Ende Die Ergebnisse und Maßnahmen wurden in einem Begleitgremium vorgestellt und diskutiert. Die Bevölkerung wird bis zum Jahr 2028 von derzeit rund Personen auf Personen abnehmen. Die Zahl der 60-Jährigen und Älteren wird allerdings bis zum Jahr 2028 von rund auf rund Personen zunehmen. Differenziert nach einzelnen Altersgruppen sind es vor allem die Hochaltrigen ab dem 85sten Lebensjahr, die prozentual besonders stark wachsen werden. Wohnen zu Hause, das ist auch der Wunsch der meisten Befragten, denn 70 Prozent sagen, dass eine andere Wohnform für sie nicht in Frage kommt. Rund zwei Drittel wohnen im Wohneigentum, der überwiegende Teil (80 %) kommt auch in der Wohnung/dem Haus gut zurecht. Essen auf Rädern, Hausnotruf, aber auch Haushaltshilfen können neben einer pflegerischen Versorgung bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Die größte Ressource sind (Ehe-)Partner oder Kinder, die bei Bedarf unterstützen können. Diejenigen, die eine barrierefreie Wohnung wünschen, können auf 12 Wohnanlagen, die für Senioren konzipiert wurden, zurückgreifen. Wichtige Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind die weitere Förde- 6

7 rung von barrierefreiem Wohnraum, Unterstützung bei der Wohnungsanpassung und Wohnberatung sowie die Förderung von Nachbarschaftshilfen. Um die Lebensqualität in den kreisangehörigen Kommunen zu stärken, muss die Orts- und Entwicklungsplanung an die Bedürfnisse Älterer ausgerichtet sein. Immerhin 20 Prozent der Befragten nutzen ein Hilfsmittel (meist Gehstock), wenn sie das Haus verlassen. Die Stärkung bzw. der Erhalt der Ortskerne, z.b. durch Geschäfte, Treffpunkte, Ärzte, sichert (nicht nur) für Ältere die Lebensqualität am Ort. Um Entfernungen zu überwinden, z.b. zum Einkaufen oder zum Arztbesuch nutzen die Älteren unterschiedliche Verkehrsmittel. Dabei spielt das Auto im Landkreis die wichtigste Rolle, gefolgt vom Fahrrad. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch die Zahl derjenigen, die gefahren werden. Fahr- und Begleitdienste werden nicht nur von den Angehörigen oder Nachbarn durchgeführt, sondern es stehen auch eine Reihe von organisierten Fahrdienste zur Verfügung, die möglicherweise künftig noch an Bedeutung gewinnen, weil der Anteil der Hochaltrigen stark zunehmen wird. Zentrale Maßnahme sind die Sicherstellung der Nahversorgungsinfrastruktur und das Hinwirken auf einen barrierefreien öffentlichen Raum. Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis können ein dichtes Netz an Sport-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturangeboten nutzen. Intensiver haben wir uns mit den Angeboten der offenen Seniorenarbeit beschäftigt und fanden eine breite Angebotspalette, die mit zunehmendem Alter (ab 70 Jahren) deutlich häufiger in Anspruch genommen wird. 60-Jährige kennen in der Regel die Angebote, nutzen sie aber nur zu einem kleinen Teil. Neben diesen Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe soll Seniorenbeauftragten oder Seniorenbeiräten eine zunehmende Bedeutung zukommen, weil sie als Ansprechpartner für Wünsche und Bedürfnisse Älterer eine wichtige Aufgaben übernehmen können. Nicht alle Gemeinden haben bislang einen Seniorenbeauftragten oder Seniorenbeirat. Wichtige Maßnahme sind neben der Stärkung der Seniorenvertretung die weitere Förderung von Angeboten, insbesondere unter dem Blickwinkel generationsübergreifend und neue Medien. Über 20 Prozent der Befragten sind bürgerschaftlich engagiert, häufig in Vereinen oder kirchlichen Einrichtungen. Daneben gibt es einige Initiativen die als innovativ bezeichnet werden können, wie z.b. das Main-Ehrenamt oder das Projekt Begegnung der Generationen am Hermann-Staudinger-Gymnasium in Erlenbach a. Main. Die Stärkung und Anerkennung des Bürgerschaftlichen Engagements soll auch künftig weiter fortgesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger können im Landkreis verschiedene präventive Angebote nutzen, beispielsweise Angebote der VHS, der Sportvereine oder Selbsthilfegrup- 7

8 pen. Ein besonderes Augenmerk gilt hier den Hochbetagten und dem Erhalt ihrer Mobilität durch Kurse zur Sturzprävention. Da pflegende Angehörige am bedeutendsten bei Hilfe oder Pflege sind, ist eine ausreichende Unterstützung in Form von Beratung oder zeitlicher Entlastung zu sichern. Im Landkreis wurde hierzu eine Fachstelle für pflegende Angehörige innerhalb der Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige eingerichtet. Es ist wichtig, diese Stelle zu erhalten und mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit weiter bekannt zu machen. Ihre Hauptaufgabe sollte im Ausbau weiterer Entlastungsmöglichkeiten liegen. Eine besondere Zielgruppe sind Menschen mit Demenzerkrankung. Deren Anzahl wird bis zum Jahr 2028 von rund auf zunehmen, was die Notwendigkeit begründet, die bestehenden Angebote für diese Menschen noch weiter auszubauen. Hierbei profitieren auch die pflegenden Angehörigen. Weitere, zahlenmäßig eher kleinere Gruppen sind alt gewordene Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund. Das im Landkreis vorhandene Angebot der Hospiz- und Palliativversorgung wird durch die beiden Hospizvereine geprägt. Ein bestehender Arbeitskreis Palliativ und Hospiz trägt neben anderen Aktivitäten dieses Thema in die Öffentlichkeit. Eine wünschenswerte Maßnahme ist sicherlich eine bessere Koordination, damit ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle haben und von da aus auch die Koordination der Hilfen erfolgt. Pflegebedürftige Menschen werden überwiegend (zu rund 80 %) zu Hause gepflegt und betreut. Verglichen mit anderen Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken nimmt hier der Landkreis Miltenberg eine Spitzenposition ein. Andererseits wiesen die stationären Pflegeeinrichtungen eine sehr gute Auslastung auf. Auch Dank der Unterstützung der Stiftung Altenhilfe haben die stationären Einrichtungen überwiegend einen sehr guten Standard. Um auch künftig den Grundsatz ambulant vor stationär zu erfüllen, wird künftig mehr Personal im ambulanten Bereich einzusetzen sein. Die Pflegeplätze sollten in der Variante ambulant vor stationär bis zum Jahr Plätze umfassen. Die Pflegebedarfsprognose sieht in der Variante ambulant vor stationär nicht nur einen Ausbau der ambulanten Dienste vor, sondern auch eine weitere Stärkung der teilstationären Angebote. Aber auch im stationären Bereich sind weitere Plätze notwendig. 8

9 1. Einleitung 1.1 Gesetzliche und weitere Grundlagen Das am 01. Januar 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) hat zweifelsohne weit reichende Konsequenzen für die Altenhilfe und Altenpflege. Es hat wie der Art. 69 Abs. 2 deutlich macht auch zu einer Aufgabenerweiterung des örtlich zuständigen Trägers der Altenhilfe geführt: Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzepts, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohnund Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. Die bisherige Bedarfsermittlung ist somit neben anderem nur mehr Bestandteil des Gesamtkonzepts. In der Begründung zu Art. 69 AGSG heißt es: Während Art. 69 Abs. 1 unverändert dem bisherigen Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) entspricht, ist Abs. 2 neu. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen ist es notwendig, im Rahmen eines regionalen Gesamtkonzeptes die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, Bildung und Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen, die geriatrischen und gerontopsychiatrischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgungsangebote zu verzahnen und neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu entwickeln. Dies entspricht dem Beschluss des Bayerischen Landtages vom 11. November 2004 (LT-Drs. 15/1997) und trägt zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei. Zielsetzung eines regionalen, integrativen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts (SPGK) ist es daher, den Grundsatz ambulant vor stationär konsequent umzusetzen und damit ein möglichst langes, selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. 9

10 Im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wurde von einer Arbeitsgruppe (Kommunale Spitzenverbände, Sozialministerium, AfA) ein entsprechendes Eckpunktepapier mit Arbeitshilfen entwickelt. Dieses Dokument wurde am 06. Juni 2008 auf einer Fachtagung vorgestellt und diente als Grundlage für die Erarbeitung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Miltenberg. 10

11 1.2 Vorgehensweise und Arbeitsschritte Im Wesentlichen wurden bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts für den Landkreis Miltenberg die folgenden zentralen Arbeitsschritte durchgeführt: Ermittlung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen im Landkreis Miltenberg und deren Prognose anhand der demographischen Entwicklung. Fortschreibung der vorhandenen Pflegeinfrastruktur im Rahmen der Pflegebedarfsplanung: Erhebung, Feststellung und Bewertung des Bestandes im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Beteiligung der älteren Landkreisbewohnerinnen und Landkreisbewohner durch eine schriftliche Befragung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Betroffenen im Gesamtkonzept. Befragt wurden im Zeitraum von Mitte März bis Ende April 2009 insgesamt rund Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren (jeder zwölfte). Bezogen auf den gesamten Landkreis waren dies 8,3 Prozent der Einwohner ab 60 Jahren. 1 Von knapp der Hälfte der angeschriebenen Personen wurde der Fragebogen ausgefüllt und zurückgesandt, was einer beachtlichen Rücklaufquote von 47 Prozent entspricht und damit das sehr rege Interesse der Befragten an dieser Thematik dokumentiert. Auf Grund der sehr hohen Rücklaufquoten und der repräsentativen Stichprobenauswahl können für viele der gestellten Fragen auch Hochrechnungen auf die Landkreisbevölkerung ab 60 Jahren und älter vorgenommen werden. Dabei ist die als repräsentativ einzustufende Zahl der Antworten mit dem Faktor 25,5 zu multiplizieren. Die sich ergebende Anzahl stellt dann die geschätzte Gesamtzahl für den Landkreis Miltenberg dar. Zu beachten ist jedoch, dass die Repräsentativität nicht pauschal gilt. So ist davon auszugehen, dass beispielsweise Personen mit starken körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen (z.b. Sehschwäche, Demenzerkrankung) zu einem geringeren Teil an der Befragung teilgenommen haben. 1 In Dorfprozelten und Kleinheubach wurden auf Wunsch der Gemeinden Vollerhebungen durchgeführt. Die daraus resultierenden zusätzlichen Befragten sind in der obigen Beschreibung für den Landkreis Miltenberg nicht enthalten. 11

12 Durchführung einer Kommunalbefragung und Analyse der im Landkreis vorhandenen Angebote der offenen Seniorenarbeit. Befragung von Seniorenbeauftragen im Landkreis Miltenberg. Einbeziehung von örtlichen Fachexpertinnen und Fachexperten durch ein Begleitgremium, in dem u.a. die zahlreichen Erhebungen vorgestellt und diskutiert wurden. Zwei ganztägige, von der Arbeitsgemeinschaft moderierte Expertenworkshops am 17. Juni und 3. Juli 2009 zur Bearbeitung der Handlungsfelder. Teilnehmer waren Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenarbeit (Sozialverbände, Einrichtungen und ambulante Dienste), des Kreistags, der Kirchen, der Kommunen, der Senioren und nicht zuletzt des Landratsamtes selbst. Ziel dieser gut besuchten Veranstaltung im Landratsamt war es insbesondere, für die einzelnen Handlungsfelder Bestandsbewertungen Ressourcen und Defizite - und Maßnahmenvorschläge sowie Leitlinien für die künftige Seniorenarbeit im Landkreis Miltenberg zu erarbeiten. Diese Leitlinien haben sozusagen einen übergeordneten Stellenwert. Folgende Handlungsfelder wurden am 17. Juni 2009 diskutiert: Unterstützung pflegender Angehöriger Bürgerschaftliches Engagement Hospiz- und Palliativversorgung Sicherstellung der Betreuung und Pflege Verbesserung Kooperation / Koordination Diese Handlungsfelder standen am 3. Juli 2009 auf der Tagesordnung: Wohnen zu Hause Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung Beratung und Öffentlichkeitsarbeit Gesellschaftliche Teilhabe Präventive Angebote Da der Landkreis in seiner sozialgeografischen Struktur heterogen ist, wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt drei Versorgungsregionen gebildet: der nördliche Landkreis, der südliche Landkreis und der Südspessart (vgl. Darstellung 1-1 nächste Seite). Wesentliche Aussagen werden für die drei Versorgungsregionen differenziert dargestellt. 12

13 Darstellung 1-1: Versorgungsregionen im Landkreis Miltenberg Main Versorgungsregionen im Landkreis Miltenberg Sulzbach a. Main Niedernberg Leidersbach Nördlicher Landkreis Großwallstadt Hausen Mömlingen Kleinwallstadt Obernburg a. Main Elsenfeld Eschau Altenbuch Erlenbach a. Main Mönchberg Stadtprozelten Faulbach Wörth a. Main Röllbach Dorfprozelten Collenberg Klingenberg a. Main Laudenbach Großheubach Südspessart Kleinheubach Rüdenau Bürgstadt Miltenberg Neunkirchen Weilbach Eichenbühl Amorbach Kirchzell Schneeberg Südlicher Landkreis Quelle: AfA / SAGS

14 2. Bevölkerung im Landkreis Miltenberg: Bestand und Prognose 2.1 Fazit zur Bevölkerungsprognose Für den Landkreis Miltenberg wurde eine detaillierte Bevölkerungsprognose erstellt. Nachstehend werden noch einmal die wichtigsten Ergebnisse dargestellt. Beginnend mit den 50er Jahren bis zum Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts stieg die Bevölkerung im Landkreis Miltenberg mehr oder minder kontinuierlich um knapp die Hälfte an. Auf Grund von Abwanderungen bzw. rückläufiger Zuwanderungen sowie der allgemein niedrigen Geburtenziffern, die mittlerweile auch im Landkreis Miltenberg die Sterbefälle nicht mehr ausgleichen können, sinkt seit Beginn dieses Jahrzehnts die Gesamtzahl der Einwohner im Landkreis Miltenberg (vgl. Darstellung 2-1). Darstellung 2-1: Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Miltenberg Jahr Landkreis Miltenberg In Prozent, 1950=100 % ,0 % 106,1 % 121,6 % 126,3 % 135,5 % 147,8 % 146,7 % (heutiger Gebietsstand) 2 Quelle: AfA / SAGS 2009 nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes Die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Miltenberg wurde und wird stark durch Zu- und Abwanderungen vor allem jüngerer Altersgruppen beeinflusst. Daneben lagen in der Vergangenheit und liegen auch aktuell die Geburtenraten nur leicht höher als in Bayern insgesamt, womit sie für eine (langfristige) Bestandserhaltung bei weitem nicht ausreichen. In Folge dieser beiden Faktoren ist die Bevölkerung im Landkreis Miltenberg derzeit im Mittel mit 42,0 Jahren noch etwas jünger als die bayerische Bevölkerung mit 42,4 Jahren. Ein langfristig weiteres Anwachsen der Bevölkerung im Landkreis könnte sich ausschließlich durch starke Zuwanderungen 2 Vgl. dazu: Statistische Jahrbücher sowie die Veröffentlichungsreihen Kreisdaten bzw. Gemeindedaten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. 14

15 (und deren Kinder) ergeben, aktuell besteht dagegen bereits ein Sterbefallüberschuss (vgl. Darstellung 2-4). Unter Berücksichtigung der von den Gemeinden im Landkreis Miltenberg getroffenen in der Höhe eher geringen Wanderungsannahmen werden in rund zehn Jahren im Landkreis Miltenberg noch ca Einwohner leben; in 20 Jahren ergibt sich dann eine geschätzte Einwohnerzahl von ca Einwohnern. Ohne Zuwanderungen würde die Bevölkerung im Landkreis Miltenberg in den nächsten zwanzig Jahren noch etwas stärker zurückgehen. In zwanzig Jahren würden dann nochmals rund Einwohner weniger im Landkreis Miltenberg leben. Die Entwicklung der einzelnen Altersgruppen wird unterschiedlich verlaufen. Die Anzahl junger Menschen wird vermutlich abnehmen, denn der vor rund zehn Jahren begonnene Geburtenrückgang dürfte sich trotz Zuwanderungen auch in den nächsten Jahren fortsetzen und zeitversetzt auf die Entwicklung der jeweiligen Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen auswirken. Im Seniorenbereich ist alle Altersgruppen zusammengefasst im Prognosezeitraum ein kontinuierliches Anwachsen der Zahl der über 65-Jährigen zu erwarten. Bedingt durch verschieden starke Geburtsjahrgänge in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts entwickelt sich die Zahl einzelner, feiner aufgegliederter Altersgruppen dieses Bevölkerungsteils unterschiedlich. War das Verhältnis der Generationen zueinander in den letzten zehn Jahren im Landkreis Miltenberg noch relativ stabil, so wird sich die Altersverteilung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich verändern. Der Anteil der unter 20- Jährigen wird innerhalb der nächsten ca. fünf Jahre von heute rund 21,7 Prozent auf erstmals unter 20 Prozent der Bevölkerung sinken; nach 2020 dürfte nur noch ca. jeder sechste Einwohner unter 20 Jahre alt sein. Der Anteil der über 60- Jährigen wird dagegen von heute rund 23 Prozent auf ca. 30 Prozent der Bevölkerung bis 2020 ansteigen. In den Zwanziger Jahren wird dann der Anteil der über 60-Jährigen weiter ansteigen und in den frühen Dreißiger Jahren wird er zwischen 35 und unter 40 Prozent liegen. Während in den nördlichen Gemeinden des Landkreises die Anteile jüngerer Altersgruppen häufig höher sind, finden sich in seinen südlichen Gemeinden häufiger höhere Anteile bei älteren Altersgruppen. 15

16 2.2 Zukünftige Entwicklung der älteren Bevölkerungsgruppen Die Darstellung 2-2 zeigt nun die Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis Miltenberg in den letzten beiden und den nächsten beiden Jahrzehnten. Bereits in den letzten 20 Jahren stieg die absolute Zahl der Senioren im Alter von 65 Jahren oder älter um über oder um über 50 Prozent gegenüber 1988 an. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Auch in den nächsten zwanzig Jahren wird die Zahl dieser Altergruppe im Landkreis Miltenberg um nochmals rund Personen oder weitere 45 Prozent zunehmen. Bedingt durch die beiden Weltkriege wie auch den Einfluss wirtschaftlicher Faktoren entwickelten bzw. entwickeln sich die einzelnen Altersgruppen wellenförmig. Die steigende Lebenserwartung sorgt dabei langfristig für einen überproportionalen Anstieg der Zahl der Hochbetagten (85 Jahre und älter). So wird sich die absolute Zahl der Gruppe der über 84-Jährigen gegenüber heute bereits in den nächsten fünfzehn Jahren verdoppeln, gegenüber 1988 dürfte sie sich bis zum Jahr 2028 sogar nahezu verfünffachen. Eine detaillierte Darstellung für die absolute wie auch relative Entwicklung der einzelnen Altersgruppen der über 60-Jährigen enthält die Darstellung 2-3. Darstellung 2-2: Entwicklung der älteren Bevölkerung im Landkreis Miltenberg 240 in % (Diagramm), 2008=100% bzw. in Personen (Tabelle) u. ä u.ä in Altersgruppen Personen u. ä mit Wanderungen, 2008=100 Prozent Quelle: AfA / SAGS

17 Darstellung 2-3: Entwicklung der Altersgruppen ab 60 Jahren im Landkreis Miltenberg u. ä u. ä u. ä u. ä =100 Prozent ,0 % 133,5 % 147,3 % 176,4 % 179,6 % 142,2 % ,0 % 79,5 % 106,5 % 118,0 % 141,7 % 144,2 % ,0 % 100,9 % 81,1 % 109,1 % 121,5 % 145,9 % ,0 % 133,2 % 135,5 % 110,8 % 149,9 % 166,8 % ,0 % 107,5 % 146,7 % 151,1 % 126,3 % 170,3 % ,0 % 122,5 % 134,8 % 190,4 % 196,9 % 167,7 % ,0 % 228,2 % 287,6 % 325,1 % 475,6 % 478,0 % 95 u. ä. 100,0 % 94,5 % 218,3 % 292,7 % 340,4 % 493,6 % 60.u. ä. 100,0 % 110,5 % 122,0 % 137,8 % 152,4 % 156,9 % 65 u. ä. 100,0 % 104,6 % 115,5 % 127,9 % 145,4 % 160,7 % 80 u. ä. 100,0 % 120,0 % 153,6 % 178,0 % 176,2 % 196,3 % , Modell mit Wanderungen, absolut und in Prozent Quelle: AfA / SAGS 2009 nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes 17

18 Darstellung 2-4 zeigt, dass mittlerweile die Zahl der Sterbefälle die der Geburten überwiegt. Bis gegen Ende dieses Jahrzehnts beträgt der Sterbefallüberschuss bereits rund 150 Einwohner, bis Mitte der Zwanziger Jahre rund 400 Einwohner pro Jahr. Entsprechend hoch müssten die Zuwanderungen (oder auch ein Anstieg der Geburtenzahlen) in diesen Jahren sein, um einen Rückgang der Bevölkerung zu vermeiden. Darstellung 2-4: (Prognostizierte) Entwicklung der Geburten-/ Sterbefallüberschüsse im Landkreis Miltenberg, Anzahl Geburten-Sterbefälle Bis ab 2008 (Ohne Wanderungen) Mit Wanderungen Entwicklung der Geburten-/Sterbefallüberschüsse Bis 2006 ab 2008 (Ohne Wanderungen) Mit Wanderungen Quelle: AfA / SAGS 2009 nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes Darstellung 2-5 zeigt die Bevölkerungsverteilung der älteren Bevölkerung in den Gemeinden zum Stand Anfang 2009 in absoluten und relativen Werten. Daran anschließend werden die Entwicklungen bis 2018 für die beiden Gruppen der 60- bis 79-Jährigen sowie der 80-Jährigen und Älteren in ihrer räumlichen Verteilung auf den Landkreis Miltenberg dargestellt (siehe Darstellungen 2-6 und 2-7). Eine weitere bis 2028 reichende Prognose steht im gesonderten Prognosebericht zur Verfügung. 18

19 Darstellung 2-5: Anteil der 60-Jährigen u. ä. an allen Einwohnern in Prozent -Gemeindename -Bevölkerungsstand Anfang Prozentanteil 60-Jähriger und älter Mömlingen ,4 Niedernberg ,4 Großwallstadt ,0 Obernburg a. Main ,5 Kleinwallstadt ,7 Elsenfeld ,6 Erlenbach a. Main Wörth a. Main 23, ,4 Klingenberg a. Main ,7 Laudenbach ,0 Sulzbach a. Main ,6 Rüdenau ,6 Kleinheubach ,0 Weilbach ,6 Amorbach ,6 Kirchzell ,1 Leidersbach ,5 Hausen ,7 Mönchberg ,1 Röllbach ,1 Großheubach ,1 Miltenberg ,0 Schneeberg ,2 Eschau ,3 Collenberg ,5 Bürgstadt ,4 Anteil der 60-Jährigen und älter an der Bevölkerung in % < 21 % (8) < 23 % (7) < 24 % (7) < 26 % (6) >= 26 % (4) Altenbuch ,1 Stadtprozelten 354 Dorfprozelten 23, ,0 Neunkirchen Eichenbühl ,3 25,5 Faulbach ,5 Landkreis Miltenberg: Stand Jährige und älter 23,2% 60-Jährige und älter Quelle: SAGS 2009 Quelle: AfA / SAGS 2009 nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes 19

20 Darstellung 2-6: Veränderung der 60- bis unter 80-Jährigen von 2008 bis 2018 (mit Wanderung); 2008=100 Prozent 60- bis unter 80-Jährige im Jahr Gemeindename im Vergleich zum Jahr 2008 (100%), MW -Bevölkerungsstand 2018 < 100 % (3) -Prozentanteil im Vergleich zu 2008 < 110% (7) Mömlingen ,4 Niedernberg ,5 Großwallstadt ,7 Obernburg a. Main ,7 Kleinwallstadt ,3 Elsenfeld ,9 Erlenbach a. Main ,7 Wörth a. Main ,3 Klingenberg a. Main ,6 Laudenbach ,6 Sulzbach a. Main ,2 Kleinheubac h ,5 Weilbach ,3 Leidersbach ,7 Hausen ,6 Mönchberg ,8 Röllbach ,8 Großheubach Rüdenau 110, ,2 Miltenberg ,4 Eschau ,9 Collenberg ,5 Bürgstadt ,9 < 120 % (12) < 130 % (7) >= 130 % (3) 2008 = 100% Dorfprozelten ,3 Altenbuch ,4 Stadtprozelten ,5 Neunkirchen Eichenbühl ,4 110,4 Faulbach ,3 Kirc hzell ,2 Amorbach ,7 Schneeberg ,4 Landkreis Miltenberg: bis unter 80-Jährige im Jahr ,0% im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2008 Quelle: AfA / SAGS 2009 nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes 20

21 Darstellung 2-7: Veränderung der 80-Jährigen und älter von 2008 bis 2018 (mit Wanderung); 2008=100 Prozent 80-Jährige und älter im Jahr Gemeindename im Vergleich zum Jahr 2008 (100%) - Bevölkerungsstand Prozentanteil im Vergleich zu 2008 < 140 % (6) < 150 % (4) Sulzbach a. Main < 160 % (6) 369 Niedernberg 150,8 < 170 % (6) ,0 >= 170 % (10) Mömlingen ,6 Großwallstadt ,2 Obernburg a. Main ,5 Kleinwallstadt ,2 Elsenfeld ,3 Erlenbach a. Main ,4 Wörth a. Main ,9 Klingenberg a. Main ,0 Laudenbach ,2 Kleinheubach ,5 Weilbach ,7 Leidersbach ,5 Hausen ,5 Mönchberg ,9 Röllbach ,1 Großheubach 369 Rüdenau 161, ,2 Miltenberg ,7 Eschau ,2 Collenberg ,4 Bürgstadt , = 100% Dorfprozelten ,8 Altenbuch ,9 Stadtprozelten ,8 Neunkirc hen Eichenbühl ,6 156,0 Faulbach ,6 Kirc hzell ,7 Amorbach ,5 Schneeberg ,2 Landkreis Miltenberg: Jährige und älter im Jahr ,7% 80-Jährige und älter im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2008 Quelle: AfA / SAGS 2009 nach Daten des Bayerischen Statistischen Landesamtes 21

22 3. Handlungsfeld Wohnen zu Hause Leitgedanke: Wohnen zu Hause ist auch im Kontext mit Wohlfühlen und Emotionen zu werten und umfasst bei Bedarf auch Pflege zu Hause. Dieses Handlungsfeld befasst sich mit der Wohnsituation und den Wohnwünschen älterer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Miltenberg. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, welche Hilfen im Bedarfsfall außerhalb von pflegerischen Leistungen zur Verfügung stehen und welche alternativen Wohnangebote im Landkreis vorhanden sind. Zur Einführung sei hier auch noch einmal kurz auf die Entwicklung der älteren Bevölkerung hingewiesen. Während bis zum Jahr 2028 die Gesamtbevölkerung von rund Einwohner auf Einwohner abnehmen wird, wird die Zahl der 65-Jährigen und Älteren um rund 45 Prozent zunehmen. Die einzelnen Altersgruppen werden aber unterschiedlich wachsen. Die Gruppe der 90-Jährigen und Älteren weist hierbei die größte Dynamik auf. Die Zahl dieser Personen dürfte von derzeit rund 369 Personen auf fast Personen bis 2028 zunehmen. 3.1 Wohnsituation älterer Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Miltenberg Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg wohnen mit Ausnahme der nördlichen Gemeinden im Umland der kreisfreien Stadt Aschaffenburg (mit einer stärkeren Bindung zur Wirtschaftsregion Rhein-Main-Gebiet) in überwiegend ländlich geprägten Gemeinden. Knapp ein Viertel (22,2 %) der über 60-Jährigen stammt aus kleinen Gemeinden mit weniger als Einwohnern. 43,6 Prozent wohnen in mittelgroßen Gemeinden mit bis unter Einwohnern. Aus größeren Gemeinden, die und mehr Einwohner haben, kommen 34,2 Prozent. Als Neubürger unter den Senioren (Zuzug in den letzten fünf Jahren) können nur weniger als fünf Prozent bezeichnet werden (vgl. Darstellung 3-1). Man kann also davon ausgehen, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger gut in ihr soziales Umfeld integriert sind. 22

23 Darstellung 3-1: Seit wann wohnen Sie in der Kommune? Jahre 14,8% Jahre 11,7% Jahre 5,1% Jahre 3,8% 5-9 Jahre 3,0% Jahre 3,4% bis 4 Jahre 4,6% u. länger 16,7% 437 seit Geburt 36,9% bis 4 Jahre 5-9 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 50 u. länger seit Geburt Keine Angabe: 8 Befragte Quelle: Bürgerbefragung im Landkreis Miltenberg, AfA / SAGS 2009 Nur knapp ein Fünftel (19 %) der Befragten lebte alleine, d.h. 81 Prozent der Befragten lebten mit anderen Personen zusammen. Die meisten davon (73,7 %) mit einem (Ehe-)Partner; mit Kindern lebten 439 der Befragten (23,2 %) und mit sonstigen Personen (im wesentlichen Schwiegertöchter, Schwiegersöhne und Enkelkinder) 2,8 Prozent der Befragten zusammen. Allerdings gab es auch Befragte, die sowohl mit (Ehe-)Partnern als auch mit Kindern zusammenwohnten, so dass bei der nachstehenden Darstellung 3-2 auch Mehrfachnennungen möglich sind. Das bedeutet, dass ein Fünftel der Befragten im Bedarfsfall auf keine unmittelbare Hilfe zurückgreifen kann. 23

24 Darstellung 3-2: Wohnsituation (Mehrfachnennungen möglich) Alleine 19,0% Nicht alleine 81,0% Mit Anderen 2,8% Mit Kindern 23,3% 839 Mit (Ehe)-Partner 73,9% Wohnsituation Alleine Nicht alleine Mit (Ehe)-Partner Mit Kindern Mit Anderen Keine Angabe 20 Befragte, Mehrfachnennungen Quelle: Bürgerbefragung im Landkreis Miltenberg, AfA / SAGS Barrierefreiheit der Wohnung und der näheren Wohnumgebung Zu Hause wohnen zu bleiben, in der angestammten Umgebung, im gewohnten Wohnumfeld das ist die überwiegend von den älteren Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürgern gewünschte Wohnform. Ein barrierearmes Wohnumfeld ist eine wichtige Voraussetzung für das Wohnen bleiben. Ein Blick auf die Eigentumsverhältnisse zeigte zunächst, dass rund zwei Drittel im Wohneigentum leben, knapp 20 Prozent hatten ein lebenslanges Wohnrecht und nur rund 15 Prozent wohnten zur Miete (siehe Darstellung 3-3). Dies ist wahrscheinlich einer der Gründe, warum 70 Prozent der Befragten in ihrer/m angestammten Wohnung/Haus bleiben möchten. 24

25 Darstellung 3-3: Wohnen zur Miete/im Eigentum wohne im Wohneigentum 65,6% wohne zur Miete 15,6% 220 lebenslanges Wohnrecht 18,8% wohne zur Miete wohne im Wohneigentum lebenslanges Wohnrecht Quelle: Bürgerbefragung im Landkreis Miltenberg, AfA / SAGS 2009 Insgesamt 864 (72,9 %) Befragte mussten Treppen steigen, um in ihre Wohnung zu kommen. Immerhin ein Viertel der Befragten gab an, dass es keine Barrieren beim Wohnungszugang gab. Eine wichtige Voraussetzung für einen Verbleib in der eigenen Wohnung ist die Anpassung der Wohnung und des unmittelbaren Wohnumfeldes an die veränderten Bedürfnisse bei abnehmenden körperlichen Fähigkeiten. Fast 80 Prozent der Seniorinnen und Senioren, die an der Befragung teilgenommen haben, kamen in ihrer eigenen Wohnung / im eigenen Haus gut zurecht. Aber immerhin rund 20 Prozent berichteten über Schwierigkeiten. Von den 250 Personen, die Schwierigkeiten hatten, nannten 81 Personen Probleme im Badbereich (hochgerechnet für den Landkreis über Personen), 199 Personen Probleme mit Stufen (hochgerechnet für den Landkreis über Personen) und 47 Personen andere Probleme (hochgerechnet für den Landkreis fast Personen). 25

26 Da es sich um Mehrfachnennungen handelt, ist die Zahl der genannten Probleme nicht identisch mit der Zahl der Personen, die grundsätzlich Schwierigkeiten haben. Hier gibt es erwartungsgemäß einen Zusammenhang mit dem Alter; so waren es vor allem die Hochaltrigen ab 85 Jahren, die auf Probleme aufmerksam machten (in dieser Altersgruppe ist es jeder Zweite). Das bedeutet aber, dass angesichts der Zunahme dieser Altersgruppe von derzeit rund Personen auf Personen im Jahr 2018 der Wohnberatung und Wohnungsanpassung vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. 3.3 Wohnwünsche und Wohnformen Bereits heute gibt es vielfältige Wohnangebote für Ältere, die unterschiedlichen Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen. Über geeignete Wohnformen im Alter hatten fast ein Viertel (22,4 %) der Befragten, die auf diese Frage eine Antwort gaben, schon nachgedacht. Weitere 7,7 Prozent dachten sogar aktuell darüber nach. Die deutliche Mehrheit der Befragten (fast 70 %) wollte aber ihre derzeitige Wohnform auch in Zukunft nicht ändern. Insgesamt hatten 337 Personen schon einmal über einen Umzug nachgedacht. Darstellung 3-4: Überlegungen zu künftigem Wohnen Ja, ich denke aktuell darüber nach 8% 22% Ja, ich habe bereits darüber nachgedacht Keine Angabe 67 Befragte, Mehrfachnennung möglich Quelle: Bürgerbefragung im Landkreis Miltenberg, AfA / SAGS % Nein, etwas anderes kommt nicht für mich in Frage 26

27 Die Frage Falls für Sie eine andere Wohnform in Frage kommt, wie würden Sie lieber wohnen? beantworteten diese 337 wie folgt (hierbei sind Mehrfachnennungen zu beachten): 181 Befragte würden sehr gerne oder gerne in einer Wohnung mit gesicherter Betreuung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit wohnen wollen, das sind im gesamten Landkreis über Personen. 128 Befragte würden sich eine Wohnung wünschen, in der sie besser zurecht kommen (barrierefreie Wohnung), im Landkreis sind das über Personen. 63 Befragte könnten sich vorstellen, in einer Haus- oder Wohngemeinschaft mit Gleichaltrigen zu wohnen (immerhin insgesamt ca Personen). 54 Befragte könnten sich auch vorstellen, mit Jüngeren zusammen zu wohnen (über Personen im Landkreis). Es wurde aber auch eine Reihe von anderen Vorstellungen geäußert. Dabei zeigten sich mehrere Optionen: Der Wunsch zu Hause wohnen zu bleiben, aber bei Bedarf mit gesicherter Betreuung (11 Nennungen), drei Befragte würden bei Unterstützungsbedarf zu ihren Kindern ziehen und weitere drei könnten sich vorstellen, vom Land in die Stadt zu ziehen. Insgesamt zeigt dieses Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zum überwiegenden Teil ihre Wohnsituation nicht ändern wollen. Ein Umzug in ein Pflegeheim kommt meist erst dann in Frage, wenn Unterstützungsbedarf besteht. Gemeinschaftsorientierte Wohnformen werden von einer größeren Anzahl Älterer nachgefragt, was unserer Einschätzung nach vor allem daran liegt, dass dort der gemeinschaftliche Aspekt im Vordergrund steht. 27

28 3.4 Wohnangebote im Landkreis Miltenberg Es gibt im Landkreis Miltenberg eine Reihe von Wohnangeboten, die speziell für ältere Bürgerinnen und Bürger konzipiert wurden. Darstellung 3-5 gibt zunächst einen Überblick über bestehende Wohnangebote. Darstellung 3-5: Wohnangebote für Senioren Gemeinde Elsenfeld Elsenfeld Erlenbach a. Main Erlenbach a. Main Erlenbach a. Main Großheubach Klingenberg a. Main Miltenberg Miltenberg Miltenberg Obernburg a. Main Stadtprozelten Quelle: AfA / SAGS 2009 Anschrift der Wohnanlage Betreutes Wohnen Bildstr Elsenfeld Neue Mitte Hofstetter Str Elsenfeld Betreutes Wohnen Hauptstr Erlenbach a. Main Seniorenwohnanlage Hauptstr Erlenbach a. Main Seniorenwohnanlage Hauptstr Erlenbach a. Main Seniorenwohnanlage Rathausstr. 12 u Großheubach Senioren-Vital-Centrum Wilhelmstr Klingenberg a. Main Haus Maria Regina Caritas-Einrichtungen ggmbh Hauptstr Miltenberg Senioren-Wohnanlage Miltenberg-Nord Schirmerstr Miltenberg Senioren-Wohnanlage Miltenberg-Nord Arnouviller Ring Miltenberg Service Wohnen am Wendelinusplatz Am Wendelinusplatz Obernburg a. Main Haus Gräulesberg Am Gräulesberg Stadtprozelten Zahl der Wohnungen 24 Eigentumswohnungen 18 Eigentumswohnungen 15 Eigentumswohnungen, zum Teil vermietet 9 Eigentumswohnungen 8 Eigentumswohnungen 15 Eigentumswohnungen 22 Eigentumswohnungen 48 frei finanzierte Mietwohnungen 34 Eigentumswohnungen, z.t. vermietet 12 Eigentumswohnungen, z.t. vermietet 18 Eigentumswohnungen 10 frei finanzierte Mietwohnungen Betreuungsangebot Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Betreuungsvertrag Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale Keine Grundleistungspauschale 28

29 Im Rahmen einer Nacherhebung wurden weitere drei Einrichtungen in die Untersuchung aufgenommen, die sich entweder in der Planung befinden oder bereits im Entstehen sind. Im Landkreis Miltenberg gibt es in verschiedenen Gemeinden Wohnangebote für Senioren. Im Rahmen einer Nacherhebung bei Gemeinden wurde von weiteren Planungen in Leidersbach und Großheubach berichtet. Im Landratsamt ist noch eine Planung für eine Betreute Wohnanlage in Miltenberg bekannt. Positiv fiel zunächst auf, dass die Wohnanlagen eine Größe haben, die sich nach einer ersten Einschätzung eher an der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde zu orientieren scheint. Die größte Wohnanlage mit 48 Wohneinheiten befindet sich in Miltenberg. Allerdings fällt auf, dass nach unserer Einschätzung nur wenige Wohnanlagen zu den im engeren Sinn Betreuten Wohnanlagen zu zählen sind, wenn als deren Kriterium verbindliche Betreuungsverträge und damit auch eine gesicherte Anwesenheit von Fachpersonal gelten. Die meisten Wohnanlagen erheben keine Grundleistungspauschale. Sie kooperieren mit ambulanten Diensten, die bei Bedarf Betreuung durchführen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass in Wohnanlagen mit oder ohne Betreuung entsprechend SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) immer die freie Wahl des Pflegedienstes gewährleistet sein muss. Zu Recht wurde im Workshop auch darüber diskutiert, dass anerkannte/geschützte Kriterien für Betreutes Wohnen fehlen. In der Regel handelt es sich bei Betreuten Wohnanlagen um barrierefrei erschlossene Miet- oder Eigentumswohnanlagen, die mit dem Einzug den Abschluss eines Betreuungsvertrages vorsehen. Als Qualitätsmaßstab für die Ausgestaltung der Wohnanlagen und Angebote gelten die DIN (Barrierefreiheit) bzw. die DIN (Leistungsangebot). Eine detaillierte Untersuchung der unterschiedlichen Angebote im Hinblick auf die Einhaltung der in der DIN formulierten Qualitätskriterien konnte allerdings nicht durchgeführt werden. Einschätzung des Wohnangebotes für Senioren Einschätzungen, ob die vorhandenen Wohnangebote ausreichend sind, liegen von unterschiedlichen Expertengruppen vor: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 14 Gemeinden des Landkreises sahen durchaus einen weiteren Bedarf an seniorengerechten Wohnangeboten, nur sechs hielten das Angebot für ausreichend. Nur zwei von zwölf ambulanten Pflegediensten meinten, dass das Angebot an Betreutem Wohnen ausreiche. Drei gaben an, dass dies nicht so sei, vier weitere sa- 29

30 hen Defizite in einzelnen Gemeinden/Regionen, zwei Einrichtungen enthielten sich eines Urteils darüber. Die befragten Expertinnen und Experten der offenen Seniorenarbeit beurteilten die Versorgungssituation unterschiedlich: Neun fanden das Angebot ausreichend, 15 sahen in manchen Gemeinden bzw. insgesamt im Landkreis noch einen Bedarf. Die Seniorenbeauftragten (10 Nennungen) reklamierten durchweg einen weiteren Bedarf nach Betreutem Wohnen. Die Bürgerinnen und Bürger haben zum Thema Betreutes Wohnen ihre eigene bzw. keine Meinung: Danach gefragt, ob im Landkreis ausreichend Betreutes Wohnen vorhanden ist, äußerten sich rund 70 Prozent nicht ( keine Angabe bzw. weiß nicht ). Die anderen ca. 30 Prozent sahen - mit ganz wenigen Ausnahmen - ein ausreichendes Angebot im Landkreis. Interessanterweise änderte sich aber die Meinung, wenn nach einem ausreichenden Angebot in der Gemeinde gefragt wurde. Der Anteil derer, die sich gar nicht äußerten, lag nur noch bei rund 50 Prozent. Rund 20 Prozent sagten, dass das Angebot ausreichend sei und 30 Prozent sahen einen weiteren Bedarf. Dabei zeigten sich interessante regionale Unterschiede: Die Bürgerinnen und Bürger der Versorgungsregion Südspessart sahen deutlich häufiger einen Bedarf an Betreutem Wohnen als die Bürgerinnen und Bürger der anderen beiden Versorgungsregionen. Nur zwei von elf stationären Einrichtungen gaben an, dass das Angebot an Betreutem Wohnen ausreiche, vier gaben an, dass das Angebot nicht ausreiche, zwei weitere sahen Defizite in einzelnen Gemeinden /Regionen, drei Einrichtungen konnten dies nicht einschätzen. Die am Workshop teilnehmenden Expertinnen und Experten kritisierten wie bereits erwähnt das Fehlen von Qualitätskriterien für Betreute Wohnanlagen. 3.5 Weitere Hilfen für das Wohnen zu Hause Neben den familiären Ressourcen, die im Handlungsfeld Unterstützung pflegender Angehöriger dargestellt werden, gibt es im Landkreis Miltenberg weitere Hilfen, um auch bei Unterstützungsbedarf weiter zu Hause wohnen bleiben zu können. Neben ambulanten pflegerischen Leistungen und Betreuung (siehe Handlungsfeld Betreuung und Pflege) sind es vor allem alltagspraktische Hilfen wie Fahrdienste (siehe 30

31 Handlungsfeld gesellschaftliche Teilhabe), Hausnotrufdienste, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern und Mittagstischangebote. 3.6 Essen auf Rädern Essen auf Rädern wird im Landkreis Miltenberg vom BRK, der Caritas, vom Pflegeheim Elisabethenstift, vom Erlenbacher Essensdienst, von den Johannitern, von Hofmanns Spezialitäten (Goldbach), vom Pflegezentrum Obernburg a. Main und von der Arbeiterwohlfahrt angeboten. Einen offenen Mittagstisch bietet unter anderem das Haus Maria Regina in Miltenberg, die Rohe sche Altenheim-Stiftung in Kleinwallstadt, das Kreisaltenheim Amorbach und das Pflegeheim Elisabethenstift in Großheubach. Es gibt Anbieter, die bis zu 150 oder 160 Haushalte versorgen, und kleinere Dienste wie z.b. den Erlenbacher Essensdienst der Caritas Sozialstation Erlenbach. Alle Anbieter liefern warme Mittagsmenüs, auch am Wochenende. Fast alle Dienste unterstützen bei Bedarf die Älteren, wenn sie bei der Einnahme der Mahlzeiten Unterstützung benötigen. Darüber hinaus vermitteln ambulante Pflegedienste diese Angebote auch an ihre Klienten. Die Nachfrage nach Essen auf Rädern hat sich in den vergangenen zwei Jahren unterschiedlich entwickelt: Bei einigen Diensten ist sie rückläufig, andere hingegen berichten von einer Zunahme oder einer gleichbleibenden Entwicklung. Lediglich die Caritas liefert landkreisweit aus, die anderen Anbieter haben einen begrenzten Einzugsbereich, der meist mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit begründet wird. Wir haben keine Hinweise gefunden, dass einige Regionen des Landkreises Miltenberg nicht mit Essen auf Rädern versorgt werden, so dass von einer guten Versorgungssituation auszugehen ist. 3.7 Hausnotruf Mit einem Hausnotrufsystem können Ältere durchgehend 24 Stunden mit einer Leitstelle Kontakt aufnehmen, um in Notfällen Hilfe zu erhalten. Die Hausnotrufsysteme 31

32 können in allen Wohnungen und Häusern mit Telefonanschluss installiert werden. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der monatlichen Gebühr. Die monatlichen Kosten variieren zwischen 15,14 und 33,71, hinzu kommt eine einmalige Anschlussgebühr. Die folgenden vier Hausnotrufanbieter bieten eine flächendeckende Versorgung an: Darstellung 3-6: Hausnotrufanbieter Anbieter Kunden (Stand: Frühling 2009) Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Miltenberg - Obernburg Caritasverband Johanniter-Unfallhilfe e.v. Deutsche Senior Hausnotruf Deutschland Ca. 200 Hausnotrufkunden Ca. 100 Hausnotrufkunden Ca. 150 Hausnotrufkunden Ca. 25 Hausnotrufkunden Quelle: AfA / SAGS Hilfen im Haushalt Hilfen im Haushalt werden vorwiegend von ambulanten Pflegediensten angeboten, allerdings in der Regel zusammen mit pflegerischen Leistungen. Im Landkreis Miltenberg bieten 13 ambulante Pflegedienste hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung an (siehe auch Handlungsfeld Betreuung und Pflege). Aber auch unabhängig von der Pflegeversicherung gibt es einige ambulante Dienste, die hauswirtschaftliche Versorgung im Angebot haben. Darüber hinaus wird auch von Einrichtungen der Offenen Seniorenarbeit vereinzelt Unterstützung im Haushalt geleistet. Mehrere Einrichtungen gaben an, Hilfen im Haushalt oder beim Einkaufen anzubieten. In einigen Gemeinden haben sich in den letzten Jahren Nachbarschaftshilfen etabliert, die hauswirtschaftliche Versorgung anbieten. Allerdings ist die Nachfrage sehr unterschiedlich, wie nachstehende Darstellung 3-7 zeigt. 32

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