Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses im Programm 271, 281 KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses im Programm 271, 281 KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium)"

Transkript

1 Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses im Programm 271, 281 KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium) Name/Firma (laut Handelsregister) Antragsteller, Ort Kreditinstitutsnummer Antragsnummer (von der KfW auszufüllen) Für den Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses aus Bundesmitteln ist es erforderlich, alle das zu fördernde Vorhaben betreffende Fragen durch Ankreuzen oder Ausfüllen der Felder sachgemäß und korrekt auszufüllen. Nach Durchführung des Vorhabens werden die technischen Daten und die Daten zum Finanzierungsplan erneut abgefragt, um für weitere Programmentwicklungen eine bessere Datengrundlage zu haben. Weiterhin sind die Einverständniserklärungen auf der letzten Seite erforderlich. Zum Beispiel wird dieser Antrag aus Gründen der regelmäßig stattfindenden Programmevaluierung und um Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Programms zu erlangen, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und von diesem an mit der Evaluierung des Programms beauftragte Forschungsinstitute weitergegeben. Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses für folgende Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 (Zutreffendes bitte auswählen) 1. die Errichtung oder Erweiterung einer großen Solarkollektoranlage, 2. die Errichtung oder Erweiterung einer automatisch beschickten Anlage zur Verbrennung und Vergasung von fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kw Nennwärmeleistung, 3. die Errichtung oder Erweiterung einer automatisch beschickten Anlage zur Verbrennung und Vergasung von fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung mit mehr als 100 kw Nennwärmeleistung, 4. die Errichtung oder Erweiterung eines Wärmenetzes, das aus erneuerbaren Energien gespeist wird, 5. die Errichtung oder Erweiterung eines großen Wärmespeichers mit mehr als 20 m³, 6. die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität, 7. die Errichtung oder Erweiterung von Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas. Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses für die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage zur Nutzung der Tiefengeothermie wird auf einem separaten Formblatt mit der Formularnummer gestellt. Ich bestätige, dass 1. ich kein Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten bin, 2. es sich bei der geförderten Anlage nicht um eine Eigenbauanlage oder einen Prototypen und nicht um eine gebrauchte Anlage oder um eine Anlage mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlageteilen handelt. Formular-Nr Version 03/2009 Sofern für dieses Vorhaben auch andere öffentliche Mittel, wie z. B. Zulagen, Investitionskostenzuschüsse oder Betriebskostenzuschüsse der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen beantragt wurden/gewährt werden oder noch beantragt werden, sind diese im Folgenden einzutragen. Auch de-minimis-beihilfen sind einzutragen. Darüber hinaus bitte bei Fördermaßnahmen in Energieerzeugungsanlagen Ansprüche auf Vergütungen nach EEG eintragen (Bitte Angabe der Jahressumme an EEG-Vergütung bei geplanter Auslastung). Bei der Fördermaßnahme Wärmenetz bitte die Wärmenetzförderung nach 7 a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (KWKG) eintragen, sofern beantragt/gewährt. 1

2 Fördergeber Art der Förderung Förderhöhe in Euro Subventionswert in Euro Hinweis: Fördervoraussetzung für Unternehmen und freiberuflich Tätige ist, dass maximal zulässige Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden. Die Gesamtförderung durch Zuwendungen (durch Zinsverbilligung des Darlehens und Tilgungszuschuss aus diesem Programm sowie die oben genannten anderen öffentlichen Zuwendungen) dürfen die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für Umweltschutzbeihilfen/Erneuerbare Energien nicht überschreiten. 1. Große Solarkollektoranlage (Mindestbruttokollektorfläche 40 m²) Es handelt sich bei der beantragten Fördermaßnahme um eine Errichtung oder Erweiterung einer großen Solarkollektoranlage, die kundenspezifisch gefertigt wird. Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z. B. Schwimmbadabsorber). Die große Solarkollektoranlage dient folgender Nutzung: a) Der Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung eines Wohngebäudes mit mindestens 3 und mehr Wohneinheiten oder eines Nichtwohngebäudes mit mindestens 500 m² Nutzfläche. (Diese Mindestgröße gilt nicht bei Gebäuden (Gemeinschaftsanlagen) zur sanitären Versorgung, z. B. auf Campingplätzen.) b) Der Bereitstellung von Prozesswärme. c) Der solaren Kälteerzeugung (Kühlung, ggf Entfeuchtung). Thermische Solaranlagen können nur gefördert werden, wenn ein Nachweis vorgelegt wird, dass der eingesetzte Solarkollektortyp nach EN geprüft wurde und unter Testbedingungen ein jährlicher Kollektorertrag von mindestens Q kol 525 kwh/m 2 bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % erreicht wird und durch eine Bescheinigung einer nach EN ISO/IEC akkreditierten Prüfstelle nachgewiesen wurde sowie die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004) erfüllt sind (Nachweis durch Herstellererklärung). Solarkollektoren, für die ab dem Jahr 2007 eine Prüfung nach EN erfolgt ist oder erfolgt, sind nur förderfähig, sofern sie das europäische Prüfzeichen Solar Keymark tragen. Ab dem Jahr 2010 ist für Solarkollektoren, die mit einer Flüssigkeit als Wärmeträgermedium betrieben werden, eine Zertifizierung nach dem europäischen Prüfzeichen Solar Keymark eine Fördervoraussetzung. Abweichend hiervon ist eine Förderung von Solarkollektoren mit Luft als Wärmeträgermedium (Luftkollektoren) möglich, wenn die Kollektoren mit einer transparenten Abdeckung auf der Frontseite versehen sind und durch ein nach ISO akkreditiertes Prüfinstitut in Anlehnung an EN geprüft wurden. Hierbei müssen die Wärmeleistung bestimmt und die Prüfungen für die Zuverlässigkeit bestanden werden. Gesonderte Nachweise a) bei großen Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung: Die Auslegung der großen Solarkollektoranlagen muss durch Systemsimulation erfolgt sein. Mit einem geeigneten Systemsimulationsprogramm (z. B. T-Sol, TRNSYS) wurde folgender Wert für die beantragte Fördermaßnahme errechnet: Hinweis: Anlagen sind förderfähig, wenn der durch die Systemsimulation berechnete Kollektorwärmeertrag größer als der für die Förderung vorgegebene Mindestkollektorwärmeertrag ist. Der erforderliche Mindestwert des jährlichen Kollektorwärmeertrages, bezogen auf die Bruttokollektorfläche kann unter eingesehen werden. Der Mindestkollektorertrag stellt eine gesonderte Qualitätsanforderung an förderfähige Anlagen dar. Es ist sinnvoll, bei der Systemsimulation eine aktuelle Softwareversion zu benutzen. 2

3 Die Eingabedaten in das Systemsimulationsprogramm werden durch Dokumentation der Eingabedaten belegt (Datenerhebungsbogen KfW-Formularnummer: ) und bei der KfW eingereicht. Mit den Antragsunterlagen ist das Angebot zur Anlage mit Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts und eine technische Systembeschreibung einzureichen. Das hydraulische Systemkonzept ist in der Regel eine Zeichnung, die den prinzipiellen Aufbau des Solarsystems und den Verlauf der Rohrleitungen zwischen den einzelnen Komponenten Kollektorfeld, Pumpe, Speicher und ggf. Wärmeüberträger zeigt. Dem hydraulischen Systemkonzept ist ebenso zu entnehmen, wie das Solarsystem in die konventionelle Wärmeerzeugung eingebunden werden soll. Die technische Systembeschreibung ergänzt das hydraulische Systemkonzept und beschreibt in Worten, wie die Solaranlage grundsätzlich funktioniert. Dies bedeutet, dass der technischen Systembeschreibung zu entnehmen ist, wann die Solaranlage in Betrieb geht, unter welchen Bedingungen Solarwärme genutzt werden kann und wann die Solaranlage wieder abschaltet. Ebenso sollte der Zweck der Solaranlage (z.b. Trinkwasservorwärmung oder Raumheizungsunterstützung) und der einzelnen Anlagenteile (z. B. Pufferspeicher, Trinkwasserspeicher etc.) klar benannt sein. Diese Unterlagen werden an das BMU und von diesem an ein beauftragtes Forschungsinstitut weitergegeben. b) bei großen Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme: Im Rahmen der Antragstellung ist eine Anlagendokumentation vorzulegen. Diese dient als Grundlage für die Beurteilung, ob mit der beantragten Investitionsmaßnahme der Verwendungszweck (Bereitstellung von Prozesswärme) erfüllt werden kann. Die Anlagendokumentation umfasst ein detailliertes Angebot und ein detailliertes hydraulisches Anlagen-Schema. Zusätzlich zu der Anlagendokumentation sind bei Antragstellung noch folgende Unterlagen vorzulegen: Angaben zum Tagesverlauf sowie zum Jahresverlauf des zu Grunde gelegten Lastenprofils, Angabe des erwarteten spezifischen Kollektorwärmeertrags der Anlage (kwh/m²) und des zu erwartenden Deckungsbetrages der Solaranlage zum jährlichen Bedarf an Prozesswärme. Diese Angaben sind nachvollziehbar zu erläutern. Datenerhebungsbogen (KfW-Formularnummer: ) für große solarthermische Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. c) bei großen Solarkollektoranlagen zur solaren Kälteerzeugung oder zur sommerlichen Gebäudeklimatisierung: Im Rahmen der Antragstellung ist eine Anlagendokumentation vorzulegen. Diese dient als Grundlage für die Beurteilung, ob mit der beantragten Investitionsmaßnahme der Verwendungszweck (Bereitstellung solarer Kühlung) erfüllt werden kann. Die Anlagendokumentation umfasst ein detailliertes Angebot und ein detailliertes hydraulisches Anlagen-Schema. Zusätzlich zu der Anlagendokumentation sind bei Antragstellung noch folgende Unterlagen vorzulegen: Angabe des erwarteten spezifischen Kollektorwärmeertrages der Anlage (kwh/m²a) und des erwarteten Deckungsbeitrags der Solaranlage zum jährlichen Bedarf an Wärme zur Kühlung/ sommerlichen Klimatisierung. Diese Angaben sind nachvollziehbar zu erläutern. Datenerhebungsbogen (KfW-Formularnummer: ) für große solarthermische Anlagen zur solaren Kälteerzeugung oder zur sommerlichen Gebäudeklimatisierung. Technische Angaben zur beantragten Fördermaßnahme (Art der Anlagentechnik, Leistung der Anlagentechnik, Angaben über die jährlich erzeugte Energiemenge): Typenbezeichnung der Solarkollektoranlage: Flachkollektor oder Röhrenkollektor. Größe des Kollektorfelds: m². Nennwärmeleistung: kw Jährlich erzeugte Energie (gemäß Konzept resp. Messung): kwh 3

4 Wird ein Pufferspeicher verwendet? Ja Nein Der Pufferspeicher hat ein Volumen (bezogen auf das Speichermedium Wasser) von Liter. Es wird ein Zusatzkessel betrieben (bitte auswählen): ja, nein. Falls ja, bitte ankreuzen, mit welchem Brennstoff der Zusatzkessel betrieben wird: mit fossilen Brennstoffen, mit erneuerbaren Brennstoffen. Wie hoch ist der jährliche Wärmebedarf der Abnehmer/des Abnehmers? kwh. Die Solarkollektoranlage wird auf einem Neubau / einem bestehenden Gebäude errichtet. 2. und 3. Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen, Nichtzutreffendes streichen) Bei der geförderten Anlage handelt es sich um die Errichtung/die Erweiterung einer automatisch beschickten Anlage zur Verbrennung und Vergasung fester Biomasse für die (ausschließlich) thermische Nutzung mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kw. Bei der geförderten Anlage handelt es sich um die Errichtung/die Erweiterung einer automatisch beschickten Anlage zur Verbrennung und Vergasung fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 und höchstens kw Nennwärmeleistung. Technische Angaben zur beantragten Fördermaßnahme (Art der Anlagentechnik, Leistung der Anlagentechnik, Angaben über die jährliche Energiemenge): Typenbezeichnung des Biomassekessels: Nennwärmeleistung des Biomassekessels: kw Nennwärmeleistung der Erweiterung des Biomassekessels: kw Jährlich erzeugte Wärmeenergie des Biomassekessels (gemäß Konzept resp. Messung): kwh Folgende Brennstoffe werden im Biomassekessel verfeuert: Wird eine Abgasreinigung verwendet? Ja. Nein. Typenbezeichnung der Anlagentechnik zur Abgasreinigung: Wird ein Pufferspeicher verwendet? Ja. Nein. Der Pufferspeicher hat ein Volumen (bezogen auf das Speichermedium Wasser) von Liter. Es wird ein Zusatzkessel betrieben (bitte auswählen): ja, nein. Falls ja, bitte ankreuzen, mit welchem Brennstoff der Zusatzkessel betrieben wird: mit fossilen Brennstoffen, mit erneuerbaren Brennstoffen. Wie hoch ist der jährliche Wärmebedarf der Abnehmer/des Abnehmers in kwh? kwh. Sofern es sich um eine KWK-Biomasseanlage handelt, bitte zusätzlich Folgendes beantworten: Installierte elektrische Leistung des Biomassekessels: kw Wird die KWK-Biomasseanlage streng wärmegeführt betrieben? Ja. Nein. (KWK-Biomasseanlagen sind nur förderfähig, sofern sie streng wärmegeführt betrieben werden. Die Förderung erfolgt als Ausgleich für die Optimierung des Betriebs auf die Wärmenutzung.) 4

5 Wie hoch ist der elektrische Wirkungsgrad? Wie hoch ist der Gesamtwirkungsgrad? Prozent. Prozent. (Eine Förderung mit Darlehen und Tilgungszuschuss ist nur möglich, sofern der elektrische Wirkungsgrad größer als 10 Prozent und der Gesamtwirkungsgrad größer als 70 Prozent ist. Der Nachweis erfolgt anhand von Prüfstands- und Referenzmessungen.) Ich bestätige die Einhaltung der folgenden technischen Angaben und Emissionsgrenzwerte: Bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu kw für den Einsatz von Brennstoffen gemäß 3 Abs. 1 Nummer 4, 5 und 5a oder 8 der Ersten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand (273 K, 1013 hpa) sowie bei Einsatz von Brennstoffen gemäß 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 100 kw oder mehr bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 11 %: Kohlenmonoxid: 250 mg/m 3 bei Nennwärmeleistung. 250mg/m 3 auch im Teillastbereich soweit Brennstoffe nach 3 Abs. 1 Nummer 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden Staubförmige Emissionen: 50 mg/m 3 Kesselwirkungsgrad: mindestens 89 % Bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als kw für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß 3 Abs. 1 Nummer 4, 5, 5a oder 8 der 1. BImSchV (jeweils bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 11%) werden die Anforderungen der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 24. Juli 2002, (GMBl. 2002, Heft 25-29, S ) eingehalten. Ich bestätige weiterhin, dass 1. es sich bei der geförderten Anlage nicht um eine Anlage zum Einsatz von Biomasse, für die die Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe (17. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommt handelt, 2. es sich nicht um eine Anlage handelt, in der zur Beseitigung bestimmte Abfälle einer Behandlung vor einer Ablagerung zugeführt werden ( 10 KrW-/AbfG) und 3. in der Anlage nicht überwiegend Abfallstoffe aus der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz verfeuert werden (z. B. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonstiges verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, ausgenommen sind unbehandelte Holzreste). Innovationsbonus für Biomasseanlagen zur (ausschließlichen) thermischen Nutzung: Neben der Grundförderung können automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung und Vergasung fester Biomasse für die (ausschließlich) thermische Nutzung mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kw bei besonders niedrigen Staubemissionen und/oder bei Errichtung eines Pufferspeichers mit einer erhöhten Förderung (Innovationsförderung) gefördert werden. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Die staubförmigen Emissionen der vorstehend genannten Biomasseanlage zur thermischen Nutzung beträgt laut Hersteller maximal 15 mg/m 3 (Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand (273 K, 1013 hpa). Der Nachweis erfolgt anhand von Prüfstands- und Referenzmessungen. (Bei Messungen durch den Schornsteinfeger bei Anlagen bis 1000 kw: Die Unterschreitung der Grenzwerte ist durch mindestens zwei Messungen nachzuweisen.) 5

6 Für den Biomassekessel wird ein Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung installiert. 4. Errichtung oder Erweiterung eines Wärmenetzes, das aus erneuerbaren Energien gespeist wird (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen, Nichtzutreffendes bitte streichen) Das Wärmenetz wird zu mindestens 50 % aus erneuerbarer Energie gespeist. Das Wärmenetz wird zu mindestens 20 % aus solarer Strahlungsenergie gespeist und darüber hinaus fast ausschließlich mit Wärme aus hocheffizienter KWK oder aus Wärmepumpen. (Wärme aus einem fossil befeuerten Spitzenkessel bis zu einem Anteil von 10 % der eingespeisten Wärme ist zulässig.) Welche regenerative Energie wird in das Wärmenetz eingespeist? Bitte auch Angaben zur Art und Leistung der Erzeugungsanlage machen. Erfolgt die Errichtung oder die Erweiterung des Wärmenetzes im Rahmen einer erstmaligen Erschließung oder in bereits erschlossenen Wohngebieten oder Nichtwohngebieten (z. B. Gewerbegebieten)? im Rahmen einer erstmaligen Erschließung in bereits erschlossenen Wohngebieten oder Nichtwohngebieten (z. B. Gewerbegebieten). Der Wärmeabsatz beträgt im Mittel über das gesamte förderbare Netz: mindestens 500 und nicht mehr als kwh pro Jahr und Meter Trasse mehr als kwh pro Jahr und Meter Trasse. Eine Zuleitung außerhalb des förderbaren Wärmenetzes wird bei der Berechnung des Mindestwärmeabsatzes nicht berücksichtigt. bei erstmaliger Erschließung: bei erschlossenem Gebiet: Die Trassenlänge beträgt insgesamt m m. Die Trassenlänge der Hauptleitungen beträgt m m. Die Trassenlänge der Hausanschlüsse beträgt m. (Mit Trassenlänge Hausanschlüsse ist bei indirekter Wärmeübergabe nur die Strecke des Wärmenetzes gemeint, die die Hauptleitung mit der Wärmeübergabestation verbindet und bei direkter Wärmeübergabe nur die Strecke von der Hauptleitung bis zur Außenwand des Gebäudes des Wärmenutzers.) Die Anzahl der Hausübergabestationen lautet Stück. Zu den förderfähigen Investitionen zählen auch die Nettoinvestitionskosten für jede Hausübergabestation, für die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Wärmenetzes ein verbindlicher Anschlussvertrag geschlossen wurde und für die kein kommunaler Anschlusszwang (z. B. gemäß Gemeinderatsbeschluss) besteht. Die Förderung für die Hausübergabestation wird ausschließlich für die tatsächliche Investition gewährt. Besteht ein kommunaler Anschlusszwang? Ja Nein. Falls kein kommunaler Anschlusszwang besteht: Wer trägt die Investitionskosten der Hausübergabestationen? Die Investitionskosten der Hausübergabestationen sind Teil meiner (Investor und Betreiber des Wärmenetzes) gesamten Investitionskosten. Einen Baukostenzuschuss oder eine vergleichbare Beteiligung vom Wärmenutzer (oder vom Hausbesitzer/Eigentümer des angeschlossenen Wohn- oder Nichtwohngebäudes) erhalte ich nicht. 6

7 Ich erhalte vom Wärmenutzer (oder vom Hausbesitzer/Eigentümer des angeschlossenen Wohn- oder Nichtwohngebäudes) einen Baukostenzuschuss oder eine vergleichbare Beteiligung für meine Investition in das Wärmenetz und den Hausanschluss. Die vom Wärmeabnehmer (oder vom Hausbesitzer/Eigentümer des angeschlossenen Wohn- oder Nichtwohngebäudes) zu tragenden Kosten für das Wärmenetz und oder des Hausanschlusses, vermindern sich um den für die Hausübergabestation gewährten Tilgungszuschuss. Art der Hausübergabestationen: direkt indirekt Wärmekunden: Wohngebäude Nichtwohngebäude Prozesswärme Mit folgenden Netzverlusten wird gerechnet: % bezogen auf die jährlich erzeugte Energie. Für Wärmenetze, die pro Meter Trassenlänge eine Zuschlagszahlung nach 7 a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) für die Errichtung oder Erweiterung (Neu- und Ausbau) eines Wärmenetzes erhalten können, können nach den BMU-Richtlinien zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt mit reduzierten Fördersätzen ergänzend gefördert werden. Das Wärmenetz ist nach 7 a KWKG förderfähig 1. Die Förderung beträgt Euro. Das Wärmenetz wird nicht nach 7 a KWKG gefördert. Grund: Ablehnung des Förderantrages (Bescheid beifügen) Die Ablehnung wird erwartet. Bitte Grund angeben. 5. Errichtung oder Erweiterung eines großen Wärmespeichers von mehr als 20 m³ (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen, Nichtzutreffendes bitte streichen) Als Innovationsförderung werden große oberirdische Wärmespeicher von mehr als 20 m³ gefördert, die besondere Qualitätsanforderungen erfüllen (mit Ausnahme von Wärmespeichern für Ein- oder Zweifamilienhäuser). Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden. Es muss sich dabei um große Wärmespeicher handeln, die Wärme aus erneuerbaren Energien speichern. (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen, Nichtzutreffendes bitte streichen): Der Wärmespeicher hat ein Speichervolumen von mehr als 20 m³ Wasservolumen. Der Wärmespeicher dient dem Ausgleich des Tagesgangs der Wärmelast bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und sein jährlicher Wärmeverlust liegt bei weniger als 10 % der entnommenen Wärme. Der Wärmespeicher dient dem Ausgleich des saisonalen Gangs der Wärmelast bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Der saisonale Wärmespeicher wird mindestens 12-mal im Jahr entladen und sein jährlicher Wärmeverlust liegt bei weniger als 10 % der entnommenen Wärme. Der saisonale Wärmespeicher wird weniger als 12-mal im Jahr entladen und sein jährlicher Wärmeverlust liegt bei höchstens 40 % der entnommenen Wärme. Die im Wärmespeicher unter Auslegungsbedingungen maximal enthaltende, nutzbare Wärmemenge beträgt wenigstens 15 % des maximalen täglichen Wärmebedarfs der angeschlossenen Wärmeverbraucher. Um welche Art von Wärmespeicher handelt es sich? Um einen Wasserspeicher mit einem Wasservolumen von Um einen Latentwärmespeicher mit einem Volumen von m³. m³ Wasseräquivalent. 1 Hinweis: Wird die Förderung nach KWKG doch abgelehnt, kann ein höherer Fördersatz nachträglich beantragt werden. Bitte Ablehnungsbescheid beifügen. 7

8 6. Errichtung oder Erweiterung von Biogasaufbereitungsanlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen, Nichtzutreffendes bitte streichen) Gefördert werden Anlagen, die Biogas auf Erdgasqualität aufbereiten und das aufbereitete Gas in ein Gasnetz einspeisen, sofern die Methanemission der Aufbereitung in die Atmosphäre höchstens 0,5 % pro Normkubikmeter (Nm³) beträgt, der Stromverbrauch maximal 0,5 Kilowattstunden pro Nm³ Rohgas bei der Aufbereitung und Einspeisung beträgt und die Bereitstellung der Prozesswärme der Aufbereitungsanlage aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas nachgewiesen werden kann. Biogasanlagen (zur Produktion des Biogases) sind nicht förderfähig. Es handelt sich bei der Fördermaßnahme um eine Errichtung / Erweiterung einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität. Welche Aufbereitungstechnik wird verwendet: Druckwechsel-Adsorption Druckloses Waschverfahren (auch Aminwäsche genannt) Druckwasserwaschverfahren Membranverfahren Wie hoch ist der Stromverbrauch pro Nm³ bei der Aufbereitung und Einspeisung des Rohgases? kwh/nm³ Wie hoch ist der maximale Methanverlust in Relation zum Biorohgas? % Woraus wird die Prozesswärme für die Aufbereitungsanlage erzeugt? Auf welche Aufbereitungskapazität (maximalen Volumenstrom) ist die Anlage ausgerichtet? Norm-Kubikmeter pro Stunde (Nm³/h). (Für Biogasaufbereitungsanlagen mit einer Aufbereitungskapazität von mehr als 350 Nm³ pro Stunde aufbereitetes Biorohgas (Biomethan, Biogas in Erdgasqualität) kann kein Tilgungszuschuss gewährt werden. Eine Förderung mit Darlehen ist jedoch dennoch möglich, wenn die o. g. Förderbedingungen eingehalten werden.) 7. Errichtung oder Erweiterung von Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen, Nichtzutreffendes bitte streichen) Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas (mind. 300 m Luftlinie) einschließlich des Gasverdichters und der Gastrocknungsanlage sind förderfähig, sofern das darin transportierte Biogas einer KWK-Nutzung oder einer Aufbereitung auf Erdgasqualität zugeführt wird. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen Biogasanlage (zur Produktion des Biogases) und Übergabe des unaufbereiteten Biogases zur Nutzung (in eine Anlage zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität oder Nutzung durch eine KWK-Anlage) beträgt Meter Luftlinie. Die Nutzung des unaufbereiteten Biogases erfolgt in einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität einer KWK-Anlage. Kostenangaben für alle Fördermaßnahmen (siehe 1. bis 7.) und Finanzierung (alle Angaben ohne MwSt.) Summe der mit dem Gesamtvorhaben verbundenen Investitionskosten Euro Investitionskosten Anlagentechnik des Wärmeerzeugers/Stromerzeugers: 1. Investitionskosten Solarkollektoranlage inkl. Pufferspeicher 1 Euro 2./3. Investitionskosten Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse inkl. Pufferspeicher 1 Euro 1 Erfüllt der Pufferspeicher die Kriterien von den unter 5. aufgeführten großen Wärmespeichern, so sind die Investitionskosten des Pufferspeichers bei große Wärmespeicher einzutragen und die in 5. abgefragten Bedingungen zu bestätigen. Ist der Pufferspeicher kleiner bzw. erfüllt nicht die unter 5. aufgeführten Bedingungen, so sind die Investitionskosten direkt der Solarkollektoranlage (Nr. 1) bzw. der Biomasseanlage (Nr. 2 oder Nr. 3) zuzurechnen (und auch förderfähig) und werden in der Summe der Investitionskosten Solarkollektoranlage inkl. Pufferspeicher aufgeführt. 8

9 Investitionskosten Wärmeverteilung: 4. Investitionskosten Wärmenetz (gesamte Trasse, Rohre, etc.): Euro davon Investitionskosten nur für die Trasse der Hauptleitungen Euro Investitionskosten Gebäude Heizzentrale Euro Investitionskosten Übergabestationen: Euro 5. Investitionskosten große Wärmespeicher: Euro 6. Investitionskosten Biogasaufbereitungsanlage: Euro 7. Investitionskosten Biogasleitungen: Euro Planungskosten: Euro Erklärungen des Antragstellers: Ich versichere, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind und dass ich sie durch geeignete Unterlagen belegen kann. Ich erkläre mich bereit, auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte zu der geplanten Investition zu geben sowie nach Durchführung der geförderten Investition aktualisierte technische Daten einzureichen. Ich erkläre mich bereit, auf Anfrage, zum Zeitpunkt des Verwendungsnachweises aktualisierte Daten erneut einzureichen. Ich verpflichte mich, die geförderte Anlage mindestens 7 Jahre ordnungsgemäß zu betreiben. Ich erkläre, dass über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist und ich keine eidesstattliche Versicherung nach 807 ZPO (Zivilprozessordnung) oder 284 Abgabenordnung 1977 abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin. Ich verpflichte mich, der KfW eine entsprechende Mitteilung zu machen, sofern bis zum Zeitpunkt der Vorlage der nach den Richtlinien vorgesehenen Verwendungsnachweisunterlagen ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet oder beantragt wird. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendung des Bundes geltenden Bestimmungen an die KfW zurückzuzahlen sind. Mir ist bekannt, dass Angaben zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck in dieser Anlage zum Kreditantrag (Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses) gemäß der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 20. Februar 2009 subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit 2 Subventionsgesetz darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Mir ist bekannt, dass eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens unter Hinweis auf die Förderung bei Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften, kommunalen Zweckverbänden und gemeinnützigen Antragstellern eine Fördervoraussetzung ist. Sofern ich zu dem vorstehend genannten Antragstellerkreis gehöre, sage ich hiermit eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens unter Hinweis auf die Förderung zu. Bei einer Investition einer Biomasseanlage: Ich erkläre mein Einverständnis, dass das BMU bzw. die KfW nach Anmeldung eine ggf. auch wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Emissionsanforderungen nach Nummer 9.2 und a) der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, die in diesem Formular unter 2. und 3. aufgeführt sind, durchführt oder durchführen lässt. Die Prüfung ist für den Eigentümer der Anlage gebührenfrei. Bei Nachweis der Nichteinhaltung der Emissionsanforderung können die Fördermittel zurückgefordert werden. Die im Rahmen der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu erbringenden Nachweise (die in diesem Formular genannt sind), können im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation ver- 9

10 wendet und ausgewertet werden. Mit der wissenschaftlichen Evaluation der geförderten Anlagen sollen Qualitätsstandards bei förderfähigen Anlagen weiterentwickelt werden. Die Förderung kann davon abhängig gemacht werden, ob der Weitergabe dieser Unterlagen an vom BMU beauftragte wissenschaftliche Forschungsinstitute zugestimmt sowie die Bereitschaft erklärt wird, auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte zu geben. Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung, -übermittlung und Datennutzung Ich erkläre mein Einverständnis, dass die KfW dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) meinen Namen sowie die Höhe und den Zweck der beantragten Zuwendung mitteilt. Ferner bin ich damit einverstanden, dass das BMU die erhaltenen Daten dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall bekannt gibt. Ich erkläre mein Einverständnis, dass der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses in der vorliegenden Form an das BMU und zu Zwecken der Evaluierung sowie statistischen Auswertung an vom BMU beauftragte Forschungsinstitute weitergegeben werden darf. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die KfW dem BMU oder dessen Beauftragten zum Zwecke einer Evaluierung des Programms Einsicht in die erforderlichen Unterlagen des Förderverfahrens gewährt. Ich bin auch damit einverstanden, dass die KfW die zusätzlichen Auskünfte und aktualisierten technischen Daten an das BMU weitergibt. Ich erkläre mich bereit, auf Anfrage, die in diesem Antrag erwähnten weiteren Unterlagen sofern mein Vorhaben davon betroffen ist einzureichen. Ebenso bin ich damit einverstanden, dass die KfW die zur Verfügung gestellten technischen und sonstigen Daten zum Zwecke statistischer Auswertungen verwendet. Ort, Datum Unterschrift(en) Antragsteller (und Dienstsiegel bei Direktkrediten) 10

11 Erklärung des Herstellers/Anlagenbauers/Installateurs/Planers zu der beantragten Fördermaßnahme (Mehrfachnennungen möglich): Für die Maßnahme nach Nr. Ort, Datum Unterschrift mit Firmenstempel des Herstellers/Anlagenbauers/Installateurs/Planers (Nichtzutreffendes bitte streichen) Für die Maßnahme nach Nr. Ort, Datum Unterschrift mit Firmenstempel des Herstellers/Anlagenbauers/Installateurs/Planers (Nichtzutreffendes bitte streichen) Für die Maßnahme nach Nr. Ort, Datum Unterschrift mit Firmenstempel des Herstellers/Anlagenbauers/Installateurs/Planers (Nichtzutreffendes bitte streichen) Für die Maßnahme nach Nr. Ort, Datum Unterschrift mit Firmenstempel des Herstellers/Anlagenbauers/Installateurs/Planers (Nichtzutreffendes bitte streichen) Der Nachweis des Herstellers/Anlagenbauers/Installateurs/Planers erstreckt sich auf alle für die entsprechende Anlage angekreuzten und entsprechend zu bestätigenden Tatsachen. Können einzelne Tatsachen nicht bestätigt werden, so ist vom Hersteller/Anlagenbauer/Installateur/Planer anzugeben, für welche Teile die Bestätigung nicht gilt. Folgendes kann nicht bestätigt werden (bitte hier aufführen, ggf. Anlage benutzen): 11

12 Angaben zur besonderen Förderwürdigkeit Pflichtangabe für Großunternehmen Nach Nummer 4.1, Buchstabe g, der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom können Großunternehmen nur nach besonderer Förderwürdigkeit von Maßnahmen gemäß Nr , , und a) gefördert werden. Die Beurteilung erfolgt anhand individueller Merkmale des jeweiligen Vorhabens. Dazu sind Merkmale, in Bezug auf das Vorhaben besonders förderwürdig erscheinen, im Folgenden schlüssig darzustellen. Folgende Merkmale sind zum Beispiel denkbar und sollten plausibel und schlüssig ausgeführt werden: Investitionen mit Modellcharakter (z. B. erstmalige Anwendung in der Region, besondere beispielgebende Wirkung oder Anwendung neuartiger Anlagenkonzepte oder wesentlicher Anlagenteile. Besonderes öffentliches Interesse (z. B. Kommunale Beteiligung, Versorgung öffentlicher Gebäude, Versorgung von Wohnbauten des sozialen Wohnungsbaus oder Schaffung von Arbeitsplätzen) Besondere Energieeinsparung (Die Primärenergieeinsparung bei der Deckung des Wärmebedarfs erreicht wenigstens 75 %, mindestens jedoch jährlich MWh oder bei Solarkollektoranlagen, sofern eine Bruttokollektorfläche von mindestens 500 m² überschritten wird.) Bitte tragen Sie in den Kasten die Merkmale und Aspekte Ihres Vorhabens ein, die nach Ihrer Ansicht eine besondere Förderwürdigkeit ausmachen (Pflichtangabe nur für Großunternehmen): Ort, Datum Unterschrift(en) Antragsteller 12

KfW-Programm Erneuerbare Energien

KfW-Programm Erneuerbare Energien KfW-Programm Erneuerbare Energien Biogas Infotage 2016 KfW-Förderpraxis für Wärmenetze Mario Hattemer Bank aus Verantwortung Gewerbliche Umweltschutzfinanzierung KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard

Mehr

Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land

Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land Übersicht Förderprogramme zum Thema Bioenergie und Bioenergiedörfer untergliedert in Bund und Land Bund Programm Wer wird gefördert Was wird gefördert Wie wird gefördert Kontakt Wärmenetzförderung nach

Mehr

Förderungsmöglichkeiten der Tiefengeothermie-Nutzung

Förderungsmöglichkeiten der Tiefengeothermie-Nutzung Förderungsmöglichkeiten der Tiefengeothermie-Nutzung 3. Tiefengeothermie-Forum 9. September 2008, Technische Universität Darmstadt Verena Köln, Referentin Förderpolitik Agenda KfW Bankengruppe KfW Förderbank

Mehr

Förderratgeber Privatpersonen

Förderratgeber Privatpersonen Förderratgeber Privatpersonen Solarthermie-Anlagen Seite 1 von 10 Zuschuss Solarthermische Anlagen BAFA Fördergeber Förderprogramm Programm-Nr. Förderziel Förderart Wie wird gefördert? Fördergegenstände

Mehr

ERNEUERBARE ENERGIEN. Sie möchten natürliche Energien nutzen?

ERNEUERBARE ENERGIEN. Sie möchten natürliche Energien nutzen? ERNEUERBARE ENERGIEN Sie möchten natürliche Energien nutzen? Weitblick lohnt sich für alle Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft! Ihre Nutzung ist klimafreundlich, sicher und schont zudem die Umwelt

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Marktanreizprogramm - Bundesweite Förderung solarthermischer Anlagen

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Marktanreizprogramm - Bundesweite Förderung solarthermischer Anlagen Stand: 22.10.2007 Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Marktanreizprogramm - Bundesweite Förderung solarthermischer Anlagen Richtlinie vom 12. Januar 2007, Änderungen

Mehr

Förderübersicht Biomasse (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung)

Förderübersicht Biomasse (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Förderübersicht Biomasse (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung 3 Zusatzförderung 9 Brennwertnutzung 4 Partikelabscheidung 5 Nachrüstung 6 Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus

Mehr

Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Jetzt umstellen mit Fördermöglichkeiten aus dem Marktanreizprogramm. Für Unternehmen und Kommunen Das Marktanreizprogramm für Unternehmen und Kommunen Mit dem Marktanreizprogramm

Mehr

Staatliche Förderung für Wärmepumpen

Staatliche Förderung für Wärmepumpen Staatliche Förderung für Lassen Sie Ihre Heizungsanlage jetzt auf erneuerbare Energien umstellen und beantragen Sie Investitionszuschüsse. Dank der staatlichen Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft

Mehr

Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute

Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute Finanzierung von Biogasanlagen mit Fördermitteln der KfW/LR Investitionsbank Schleswig-Holstein Uwe Büchner, Leiter Bundesförderung/Kreditinstitute Firmenkunden Immobilienkunden Kommunalkunden Zuschüsse

Mehr

2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6.

2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6. Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im

Mehr

Staatliche Förderung für Biomasseanlagen

Staatliche Förderung für Biomasseanlagen Staatliche Förderung für n Lassen Sie Ihre Heizungsanlage jetzt auf erneuerbare Energien umstellen und beantragen Sie Investitionszuschüsse. Dank der staatlichen Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft

Mehr

Förderung von Umwelt- u. Energieeffizienzvorhaben. 19. April 2013, Günther Bielmeier, Fördermittelspezialist

Förderung von Umwelt- u. Energieeffizienzvorhaben. 19. April 2013, Günther Bielmeier, Fördermittelspezialist Förderung von Umwelt- u. Energieeffizienzvorhaben 19. April 2013, Günther Bielmeier, Fördermittelspezialist Wichtigkeit des Themas Energieeffizienz für Unternehmen Seite 2 sehr wichtig sehr 56% wichtig

Mehr

7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG

7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 7. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Finanzierung von Erneuerbaren Energien Berlin, 15. Oktober 2010 Mario Hattemer KfW-Mittelstandsbank Agenda 1. KfW Bankengruppe 2. Struktur der gewerblichen Umweltschutzfinanzierung

Mehr

Technische Anlage zum Verwendungsnachweis im Programm 271, 281 KfW-Programm Erneuerbarer Energien "Premium"

Technische Anlage zum Verwendungsnachweis im Programm 271, 281 KfW-Programm Erneuerbarer Energien Premium Zurücksetzen Technische Anlage zum Verwendungsnachweis im Programm 271, 281 KfW-Programm Erneuerbarer Energien "Premium" Name/Firma (laut Handelsregister) Darlehensnehmer, Ort Geschäftspartnernummer der

Mehr

Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU

Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU NABU-Fachtagung Kurzumtriebsplantagen: Ein sinnvoller Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz? Berlin, 12. November 2008 Bewertung und Förderung von Energieholz aus Sicht des BMU Dr. Bernhard Dreher Bundesministerium

Mehr

Förderung Energieeffizienter Wärmenetze

Förderung Energieeffizienter Wärmenetze Kommunaler Klimaschutzkongress Baden-Württemberg 2017 Förderung Energieeffizienter Wärmenetze Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 64 Referat für erneuerbare

Mehr

Fördermittelspezial: Brennpunkte aus der Wärmeprojektpraxis

Fördermittelspezial: Brennpunkte aus der Wärmeprojektpraxis Fördermittelspezial: Brennpunkte aus der Wärmeprojektpraxis 2. [GGSC] Erfahrungsaustausch Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Harald Asum Die Themen: 1. Energiebereitstellung aus EE in Deutschland

Mehr

Förderungsmöglichkeiten für Wärmepumpen und Geothermie

Förderungsmöglichkeiten für Wärmepumpen und Geothermie Förderungsmöglichkeiten für Wärmepumpen und Geothermie 30. September 2016, 2. Willicher Praxistage Geothermie Dr. Martin Sabel, Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. Agenda Fördermöglichkeiten Kreditanstalt

Mehr

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung An die Stadt Kehl Bereich Planung/Umwelt Herderstraße 3 77694 Kehl Antragsnummer: Eingangsvermerke: Bitte beachten

Mehr

Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase

Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Förderung von Energieberatung

Mehr

Programm zur Förderung erneuerbarer Energien

Programm zur Förderung erneuerbarer Energien Programm zur Förderung erneuerbarer Energien Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbare Energien in Deutschland PROGRAMM-NR 128. Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und aus Gründen

Mehr

Deckblatt Nachweis des Eigentümers nach 20 EWärmeG

Deckblatt Nachweis des Eigentümers nach 20 EWärmeG Deckblatt Seite 1 von 1 Hinweis: Diese Vorlage dient der Nachweisführung und ist der unteren Baurechtsbehörde spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage vorzulegen. Dieses Deckblatt

Mehr

Workshop Wärmegesetze. Übersicht über die technischen Anforderungen an erneuerbare Energien. Energie braucht Impulse

Workshop Wärmegesetze. Übersicht über die technischen Anforderungen an erneuerbare Energien. Energie braucht Impulse Workshop Wärmegesetze Übersicht über die technischen Anforderungen an erneuerbare Energien EnBW Energiegemeinschaft e.v. Jörg Launer 07.02.2013 Energie braucht Impulse Definitionen I Wärmegesetze EEWärmeG:

Mehr

*5.BM.1.2* 5.BM.1.2. (Dieser Antrag wird automatisch verarbeitet. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.)

*5.BM.1.2* 5.BM.1.2. (Dieser Antrag wird automatisch verarbeitet. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.) Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse *5.BM.1.2* 5.BM.1.2 Bundesamt für Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Bitte beachten Sie: Der Zuwendungsbescheid

Mehr

Stadt Neuburg an der Donau Telefon (08431) Fax (08431)

Stadt Neuburg an der Donau Telefon (08431) Fax (08431) GefA ALB HWS CIP 2017 Telefon (08431) 55-219 Fax (08431) 55-460 Email: umwelt@neuburg-donau.de An: Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 Karlsplatz A 12 (Rathaus) 86633 Neuburg an der Donau Antrag auf Förderung

Mehr

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung HINWEIS: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, d. h. vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages in Bezug auf die zu

Mehr

Zukunftsfähig heizen. werthaltig investieren. Bundesförderung Mit Heizsystemen von ÖkoFEN. werthaltig investieren

Zukunftsfähig heizen. werthaltig investieren. Bundesförderung Mit Heizsystemen von ÖkoFEN. werthaltig investieren Zukunftsfähig heizen werthaltig investieren Bundesförderung 2009 Mit Heizsystemen von ÖkoFEN werthaltig investieren dauerhaft günstig heizen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten www.oekofen.de Europas

Mehr

Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Messeprogramm junge innovative Unternehmen Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen

Mehr

Attraktive Förderung. für Pellets und Solar. gültig ab August 2012

Attraktive Förderung. für Pellets und Solar.  gültig ab August 2012 Attraktive Förderung für Pellets und Solar gültig ab August 2012 f ür g n u r F ör de o lar S + s Pellet ht! er h ö www.oekofen.de Das Marktanreizprogramm 2 Das Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung

Mehr

Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP)

Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien Das Marktanreizprogramm des Bundes (MAP) Ralph Schmidt, Geschäftsführer ARGE SOLAR e.v. Infoveranstaltung AKS, 03.06.2009 BAFA -Bundesamt für Wirtschaft

Mehr

MUSTER. Antrag auf Förderung einer Visualisierungsmaßnahme Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Formulars?

MUSTER. Antrag auf Förderung einer Visualisierungsmaßnahme Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Antrag auf Förderung einer Visualisierungsmaßnahme nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

Gültig ab Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmnummern 270, 271, 281, 272, 282

Gültig ab Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmnummern 270, 271, 281, 272, 282 Gültig ab 01.04.2011 Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmnummern 270, 271, 281, 272, 282 Investitionskredite für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien Das KfW-Programm Erneuerbare

Mehr

Neue Heizung? Doppelt gespart. Fördergelder nutzen!

Neue Heizung? Doppelt gespart. Fördergelder nutzen! Neue Heizung? Doppelt gespart. Fördergelder nutzen! Fördermittelübersicht Heizkesseltausch mit KfW-Förderung oder Kreditprogramm Beantragung der Fördermittel über den Paradigma Förderservice Investitionszuschuss

Mehr

Merkblatt Erneuerbare Energien

Merkblatt Erneuerbare Energien KfW-Programm "Premium 271/281 272/282 Kredit Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Förderziel Das KfW-Programm "Premium" unterstützt besonders förderungswürdige größere

Mehr

Förderung erneuerbarer Energien. Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse

Förderung erneuerbarer Energien. Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse Förderung erneuerbarer Energien Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Absicht, eine Maßnahme zur Nutzung erneuerbarer Energien durchzuführen,

Mehr

KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282)

KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282) Sie sind hier: Startseite > Service > Kreditantrag, Formulare, Merkblätter > Merkblätter > Umweltschutz > KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282) KfW-Programm Erneuerbare Energien (270,

Mehr

Merkblatt Erneuerbare Energien

Merkblatt Erneuerbare Energien Programmnummer 271/281 Programmnummer 272/282 (Tiefengeothermie) Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Förderziel Das unterstützt besonders förderungswürdige größere

Mehr

CitrinSolar informiert. Neues Marktanreizprogramm 2015

CitrinSolar informiert. Neues Marktanreizprogramm 2015 CitrinSolar informiert Neues Marktanreizprogramm 2015 CitrinSolar informiert - Das Marktanreizprogramm 4/2015 Die aktuelle Novelle bringt insbesondere folgende Neuerungen: Die Antragsberechtigung wird

Mehr

Fördermöglichkeiten von Nahwärmenetzen - BAFA- und KfW-Förderung einfach erklärt!

Fördermöglichkeiten von Nahwärmenetzen - BAFA- und KfW-Förderung einfach erklärt! Seminar Abwärmenutzung von Biogasanlagen am in Lengdorf - BAFA- und KfW-Förderung einfach erklärt!, M.Sc. Fachreferent im Mitgliederservice Fachverband Biogas e.v. Gliederung Förderung durch das BAFA Förderung

Mehr

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Informationsveranstaltung: Fördermittel für Biomassefeuerungsanlagen Wabern 05.03.2008 Das Marktanreizprogramm

Mehr

4 900, 2 000, 3 800, Übersicht über staatliche Förderungen. bis , Marktanreizprogramm 2012/2013 CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm KfW

4 900, 2 000, 3 800, Übersicht über staatliche Förderungen. bis , Marktanreizprogramm 2012/2013 CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm KfW Übersicht über staatliche Förderungen Marktanreizprogramm 2012/2013 CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm KfW bis 18 000, Sonnenkollektoren Vitosol im Mehrfamilienhaus 3 800, für Luft/Wasser- Wärmepumpe Vitocal

Mehr

KfW-Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Unternehmen Energiekosten sparen, nachhaltig profitieren!

KfW-Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Unternehmen Energiekosten sparen, nachhaltig profitieren! KfW-Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Unternehmen Energiekosten sparen, nachhaltig profitieren! Nagold, 26.03.2014 N.E.T.Z. Walter Schiller, Handlungsbevollmächtigter Bank aus

Mehr

Finanziell so attraktiv wie nie!

Finanziell so attraktiv wie nie! Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung & Solar NEU seit 01.01.2016 durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung

Mehr

Antrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms

Antrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms 1.000 EFFIZIENTE ÖFEN FÜR RHEINLAND-PFALZ mit gleichzeitigem Nachweis der Verwendung SIE HABEN FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG? Weitere Informationen erhalten sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem

Mehr

Gültig ab KfW-Programm Erneuerbare Energien

Gültig ab KfW-Programm Erneuerbare Energien Anlage 6 zum Kommunlrundschreiben Nr. 23/2008 vom 18.12.2008 Gültig ab 01.01.2009 KfW-Programm Erneuerbare Energien PROGRAMM-NR. 270, 271, 281, 272, 282 Investitionskredite für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer

Mehr

Förderprogramme des Bundes für Kommunen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Anke Schäfer

Förderprogramme des Bundes für Kommunen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Anke Schäfer Förderprogramme des Bundes für Kommunen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Anke Schäfer BINE Informationsdienst Unsere Aufgabe Informationen aus der Forschung für die Anwendung Gefördert von Seite

Mehr

59L Nachweis nach EEWärmeG 2009

59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 Seite 1 59L Nachweis nach EEWärmeG 2009 (Stand: 16.12.2008) Das Programm erstellt den Nachweis der Nutzungspflicht nach 3 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Antrag auf Gewährung eines Zuschusses im Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (431) An die KfW Niederlassung Berlin 10865 Berlin Bitte füllen Sie den Antrag auf Zuschussgewährung in Druckschrift

Mehr

Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz Förderfähige Anlagenkonzepte

Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz Förderfähige Anlagenkonzepte Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz Förderfähige Anlagenkonzepte Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz Förderfähige Anlagenkonzepte 2 Im Rahmen der Innovationsförderung kann die Effizienz

Mehr

Merkblatt Erneuerbare Energien

Merkblatt Erneuerbare Energien KfW-Programm "Premium" 271/281 272/282 Kredit Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Förderziel Das KfW-Programm "Premium" unterstützt besonders förderungswürdige größere

Mehr

Etablierung von Nahwärmenetzen Effizienzsteigerung für Biogasanlagen und Synergien im ländlichen Raum

Etablierung von Nahwärmenetzen Effizienzsteigerung für Biogasanlagen und Synergien im ländlichen Raum Etablierung von Nahwärmenetzen Effizienzsteigerung für Biogasanlagen und Synergien im ländlichen Raum Peggy Nehring Bioenergieberatung Sachsen-Anhalt Gliederung 1) Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt 2) Biogas

Mehr

Verwendungsnachweis. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kältetechnik Frankfurter Straße Eschborn

Verwendungsnachweis. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kältetechnik Frankfurter Straße Eschborn Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Kältetechnik Frankfurter Straße 29 35 65760 Eschborn Verwendungsnachweis Angaben zum Antragsteller Unternehmensname lt. Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung

Mehr

KfW-Erneuerbare Energien

KfW-Erneuerbare Energien KfW-Erneuerbare Energien Überblick Allgemeine Informationen Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Im Programmteil

Mehr

Energiewende mitgestalten. Heizung auf erneuerbare Energien umstellen und staatliche Förderung erhalten

Energiewende mitgestalten. Heizung auf erneuerbare Energien umstellen und staatliche Förderung erhalten Energiewende mitgestalten Heizung auf erneuerbare Energien umstellen und staatliche Förderung erhalten ENERGIEWENDE MITGESTALTEN Die Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser schont das

Mehr

Energiesparer NRW. Eine Auszeichnung für Ihr Haus.

Energiesparer NRW. Eine Auszeichnung für Ihr Haus. . Eine Auszeichnung für Ihr Haus. Bitte senden Sie diesen Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach 102545 44025 Dortmund Die

Mehr

Finanziell so attraktiv wie nie!

Finanziell so attraktiv wie nie! Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung Solar durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung www.oekofen.de Für Pellet-

Mehr

Mini-KWK-Anlagen Hinweise zum Antrag auf Listung einer KWK-Anlage bis einschließlich 20 kw el (nur für Hersteller bzw. Prüforganisationen)

Mini-KWK-Anlagen Hinweise zum Antrag auf Listung einer KWK-Anlage bis einschließlich 20 kw el (nur für Hersteller bzw. Prüforganisationen) Mini-KWK-Anlagen Hinweise zum Antrag auf Listung einer KWK-Anlage bis einschließlich 20 kw el (nur für Hersteller bzw. Prüforganisationen) Dem Antrag auf Listung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1.

Mehr

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen

Richtlinie der Universitätsstadt Marburg. zur Förderung von solarthermischen Anlagen 60/11 Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen 1. Ziel der Förderung Ziel dieser Richtlinien ist die finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Betreibern,

Mehr

KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Änderung der Fördermöglichkeiten zum 15.08.2012

KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Änderung der Fördermöglichkeiten zum 15.08.2012 An alle mit uns in Verbindung stehenden Berater, Kammern, Verbände, Ministerien und andere Organisationen Datum: 15.08.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgendem

Mehr

Übersicht über staatliche Förderungen

Übersicht über staatliche Förderungen Übersicht über staatliche Förderungen Aktuelle Informationen zum Marktanreizprogramm 2010 Anwendungsbereiche Energieträger Mehrfamilienhäuser Gewerbe/ Industrie Solar Gas Biomasse Einfamilienhäuser Nahwärmenetze

Mehr

Förderprogramm 2012 BAFA

Förderprogramm 2012 BAFA Förderprogramm 2012 BAFA Stand 15.August 2012 Die Wärmearchitektur mit Zukunft 1 : Einführung Ab dem 15.08.2012 hat das Bundesumweltministerium die Mindestfördersätze für Investitionen in die Wärmeerzeugung

Mehr

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand Checkliste Antragstellung Energieberatungen im Mittelstand Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Ablauf des Förderverfahrens Energieberatungen

Mehr

Finanziell so attraktiv wie nie!

Finanziell so attraktiv wie nie! Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung eizung & Solar NEU seit 01.01.2016 durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 April 2010 Informationsblatt Nr. 22 April 2010 1. BImSchV Teil 1: Regelungen für die Errichtung, die wesentliche Änderung und den Betrieb von Holzzentralheizungskesseln ab dem 22. März 2010 1. Zielsetzung Zum 22.

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Tierzucht (vom Schweinehalter einzureichen über den Hybridschweinezuchtverband Nord/Ost e.v. HSZV N/O) 1. Behörde Landesamt für

Mehr

Wärmenutzung aus Biogasanlagen und Bioenergiedörfer eine Bestandsaufnahme für Baden-Württemberg

Wärmenutzung aus Biogasanlagen und Bioenergiedörfer eine Bestandsaufnahme für Baden-Württemberg Wärmenutzung aus Biogasanlagen und Bioenergiedörfer eine Bestandsaufnahme für Baden-Württemberg Konrad Raab Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat Erneuerbare Energien

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Sie können diese Bestätigung zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW einreichen oder der KfW die Angaben im Kreditantrag mitteilen.

Mehr

Innovationsförderung für Brennstoffzellen-Heizgeräte

Innovationsförderung für Brennstoffzellen-Heizgeräte Innovationsförderung für Eine aktualisierte Zusammenfassung aller Fördermöglichkeiten Gunter Maetze Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Ulm Gunter Maetze Dipl.-Ing.(FH)

Mehr

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.

Mehr

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz 01.12.2009 EffNet Netzwerkpartner-Treffen Dipl.-Ing. Irina Kollert Gliederung Änderungen EnEV 2009 MUFV - Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude MUFV

Mehr

A N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring

A N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring GEMEINDE UNTERFÖHRING A N T R A G auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring Hinweise zum Ausfüllen: Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 5. Dezember 2007

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 5. Dezember 2007 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 5. Dezember 2007 1. Zuwendungszweck 1.1 Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts

Mehr

Die Förderung für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt!

Die Förderung für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt! Förder-News fotolia.com Die für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt! NEU: für Kombikessel mindestens O ic e S LA RF O C U S Fö r d e rs v er 5.500,* * ink l. neuem Pufferspeiche r Das

Mehr

Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV

Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Erweiterung der Auslegungsfragen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV Stand 06. September 2013 Vorbemerkung Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.

Mehr

NETZAUSBAU DURCH FÖRDERUNG

NETZAUSBAU DURCH FÖRDERUNG NETZAUSBAU DURCH FÖRDERUNG ANREIZE FÜR WÄRMENETZE -SPEICHER UND WÄRMEERZEUGER Expertenworkshop Rechtsfragen und Lösungsansätze zur Transformation der Wärmenetze Stiftung Umweltenergierecht Würzburg, 26.

Mehr

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung

Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung MBA/Dipl.-Ing.(FH) Matthias Kabus Folie 1 Förderung von KWK-Anlagen Energiesteuergesetz (EnergieStG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und Degressionen für Anlagen, die im Jahr

Mehr

Finanziell so attraktiv wie nie!

Finanziell so attraktiv wie nie! Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung & Solar durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung www.oekofen.de Für Pellet-

Mehr

Merkblatt Ökologisch Bauen

Merkblatt Ökologisch Bauen Merkblatt Ökologisch Bauen Merkblatt - Ökologisch Bauen Datum: 10/2008 Finanzierung des Neubaus von KfW-Energiesparhäusern 40, Passivhäusern und KfW-Energiesparhäusern 60 sowie des Einbaus von Heizungstechnik

Mehr

3 erneuerbare Wärmeprojekte

3 erneuerbare Wärmeprojekte 3 erneuerbare Wärmeprojekte Fördermöglichkeiten und Umsetzungsoptionen 74321 Bietigheim-Bissingen Kontakt@ing-buero-schuler.de www.ing-buero-schuler.de Tel. 0 7142 93 63-0 1 Realisierte Anlagen 1988-2013

Mehr

Biomasse Grundwissen zum Marktanreizprogramm

Biomasse Grundwissen zum Marktanreizprogramm Biomasse Grundwissen zum Marktanreizprogramm Biomasse 2 Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung

Mehr

A N S U C H E N. Förderungswerber/in. Zutreffendes bitte ankreuzen!

A N S U C H E N. Förderungswerber/in. Zutreffendes bitte ankreuzen! A N S U C H E N MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 25 Technisch-wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser, besondere Angelegenheiten der Stadterneuerung Muthgasse 62 A-1194 Wien DVR: 0000191

Mehr

Verbindliche Erklärung

Verbindliche Erklärung Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) Betreiber der Stromerzeugungsanlage Standort der Stromerzeugungsanlage

Mehr

Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing

Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s VNG Marco Kersting Operatives Marketing Das Erneuerbarbe-Energien-Wärmegesetz und die Erfüllungsmöglichkeiten über Mini-BHKW s Marco Kersting Operatives Marketing Primärenergieverbrauch in Deutschland 0591 Erdgasverbrauch in Deutschland 0384c

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen Vom 18. Juni 2008 1. Zuwendungszweck 1.1. Förderziel Deutschland hat sich die Erhöhung des Anteils von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)

Mehr

Sie möchten natürliche Energien nutzen?

Sie möchten natürliche Energien nutzen? ERNEUERBARE ENERGIEN Sie möchten natürliche Energien nutzen? Die Zukunftsförderer Weitblick belohnen wir mit langfristigen Finanzspritzen Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen eine Initiative, die sich

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2. -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 15. März 2002 Bundesanzeiger Nr. 58 vom 23. März 2002, S.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 15. März 2002 Bundesanzeiger Nr. 58 vom 23. März 2002, S. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 15. März 2002 Bundesanzeiger Nr. 58 vom 23. März 2002, S. 5877 1 Zuwendungszweck 1.1 Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen

Mehr

Die Förderung für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt!

Die Förderung für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt! Förder-News Die für Ihre neue Heizung war noch nie so attraktiv wie jetzt! 3 3 3 Heizkosten sparen Umwelt entlasten kassieren fotolia.com Das Marktanreizprogramm (MAP) und das neue Anreizprogramm Energieeffizienz

Mehr

A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *)

A N S U C H E N. für den Einbau von Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung *) An die Brucker Bundesstraße 2 5700 Zell am See um Zuerkennung einer Förderung A N S U C H E N für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Zusatzheizung *) für den Einbau einer Biomasseheizung *)

Mehr

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25

Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 Rückantwortschreiben Zu senden an: ---------------------------------------------------------- Patentanwalts- Kanzlei Klemm z.hd. Herrn PA. Rolf Klemm Baierbrunner Str. 25 D-81379 München Absender: Antragsteller/

Mehr

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm

Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Bestätigung zum Kreditantrag 130/132 KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (Diese Bestätigung kann zusammen mit dem Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden, andernfalls sind die Angaben der KfW im Kreditantrag

Mehr

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 Unternehmen: Adresse: Aktenzeichen: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

Mehr

Inhalt NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. vom 11.

Inhalt NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. vom 11. NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2015 Inhalt I. Zuwendungszweck... 4 1. Präambel... 4 2. Rechtsgrundlagen und

Mehr