Seminar für die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse 2014

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1 Seminar für die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse 2014 Bericht aus der Arbeitsgruppe versichertenfreundliche Bescheidgestaltung von Wolfgang Siegel

2 Neujahrsgruß der Arbeitsgruppe versichertenfreundliche Bescheidgestaltung Alles Gute für Sonnenschein und Gesundheit wünschen Ihnen Manfred Kühl, Hauptverwaltung Markus Nimmesgern, Hauptverwaltung Jörg Schudmann, BV Bochum Hans-Rudolf Meyer, Vorstandsmitglied Wolfgang Siegel, Vorstandsmitglied Lofer, Januar 2012: so sieht Winter aus

3 Inhalt des Berichts: Ergebnisse der Sitzung der Arbeitsgruppe am in Mannheim Gegenstand: Diskussionsbeiträge beim letztjährigen Seminar Anregungen aus den Rentenausschüssen betreffend 1. Ablehnung einer Berufskrankheit nach Nr Leitfäden zur kundenorientierten Korrespondenz 3. Bescheide in leichter Sprache 4. Merkblatt bei Rentenbescheiden 5. Bescheid über Ablehnung Hinterbliebenenrente 6. Bescheid über Rentenentziehung 7. Schriftgröße im Bescheidkopf und Vereinheitlichungen 8. Sonstiges

4 Ihre Diskussionsbeiträge in Warnemünde 2013 (1) Betreff: Bescheide über die Ablehnung einer Hauterkrankung als BK (kein Unterlassungszwang) Bei diesen Fallkonstellationen haben die Versicherten vor dem Bescheid häufig vorbeugende Leistungen nach 3 erhalten (z.b. Hautschutzseminar im Schuberz, hautärztliche Behandlung) und können dann im Beruf bleiben Vorschlag aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Im Bescheid nicht auch den Anspruch auf vorbeugende Leistungen ablehnen, sondern anerkennen und erläutern, dass die vorbeugenden Leistungen bereits erbracht wurden. Entscheidung Arbeitsgruppe: Zustimmung zum Vorschlag (Verwendung des Vordrucks V 1970). Die Verwaltung wird dies nun in ihrem Facharbeitskreis Berufskrankheiten thematisieren und die Umsetzung veranlassen.

5 Ihre Diskussionsbeiträge in Warnemünde 2013 (2) Betreff: Bescheide über die Ablehnung oder Anerkennung eines Rentenanspruchs In den allgemeinen Erläuterungen dieser Bescheide wird beschrieben, dass Voraussetzung für eine Rentenanspruch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist und was diese bedeutet. Vorschlag aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer In den Erläuterungen auch erklären, dass Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Grad der Behinderung (GdB) sich unterscheiden. Entscheidung Arbeitsgruppe: Keine Zustimmung zum Vorschlag, weil nicht alle Versicherten einen GdB beantragen. Daher nur bei Bedarf erläutern, z.b. im Wi-Verfahren

6 Ablehnung einer Berufskrankheit nach Nr (1) Ausgangslage: Mit dem Bescheidformular V 1913 wird abgelehnt, eine Erkrankung der Lendenwirbelsäule als BK nach Nr anzuerkennen. Der Begründungsteil des Formulars enthält folgende alternative Sätze, die durch individuelle Aussagen ergänzt werden sollen: 1. Alternative Ihre Berufstätigkeit als ist grundsätzlich wirbelsäulenbelastend. Bei Ihnen besteht jedoch keine bandscheibenbedingte Erkrankung. 2. Alternative Bei Ihnen liegt eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule vor. Diese bandscheibenbedingte Erkrankung ist aber nicht mit schwerwiegenden, das alterstypische Maß weit überschreitenden, radiologischen Veränderungen verbunden.

7 Ablehnung einer Berufskrankheit nach Nr (2) Vorschlag eines Rentenausschusses: An den Satz im ersten Teil der Begründung Bei Ihnen besteht jedoch keine bandscheibenbedingte Erkrankung sollte angefügt werden: im Sinne der Berufskrankheit Nr Entscheidung Arbeitsgruppe: 1. Zustimmung zum Vorschlag, weil dadurch der Zusammenhang zur BK-Nummer 2108 deutlicher als bisher wird. 2. Der zweite Satz (Hinweis auf schwerwiegende radiologische Veränderungen der LWS) passt nicht ganz zu den allgemeinen Erläuterungen auf der Rückseite des Bescheides. Deshalb Überarbeitung durch Experten der Verwaltung unter Berücksichtigung der gültigen Konsensempfehlungen notwendig. 3. Danach erneute Beratung in der Arbeitsgruppe

8 Leitfäden zur kundenorientierten Korrespondenz Ausgangslage: Ein Mitglied eines Rentenausschusses hat die Arbeitsgruppe auf den Sprachleitfaden der DRV aufmerksam gemacht Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppe dazu: Der Leitfaden entspricht im Wesentlichen der BGW-Broschüre Verständlich schreiben, eine Arbeitshilfe für Korrespondenz Eine offensive Kommunikation dieser Broschüre innerhalb der Sachbearbeitung hat die Arbeitsgruppe schon 2008 befürwortet. Die Arbeitsgruppe empfiehlt erneute Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum verständlichen Formulieren (z.b. inhouse-seminare in allen Bezirksverwaltungen in 2014 oder 2015) Mitglieder der Renten- und Widerspruchausschüsse können in den Sitzungen schwer verständliche Textpassagen in Bescheiden ändern lassen

9 Bescheide in leichter Sprache für Menschen mit Handicaps Ausgangslage: Ein Rentenausschuss hat angeregt, für Menschen mit Behinderungen Bescheide in leichter Sprache zu verfassen Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe: Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen die Erarbeitung von Bescheidmustern oder Erläuterungen in leichter Sprache aus (ebenso der Arbeitskreis Formtexte der DGUV) Gründe: i.d.r. keine genaue Kenntnis der Sachbearbeitung darüber, welche Behinderung besteht und inwieweit Textverständnis eingeschränkt ist. Ohne genaue Kenntnis aber keine Entscheidung über Ausmaß und Inhalt einfacher Sprache in Bescheiden möglich. Bei grundloser Abfassung des Bescheides in leichter Sprache kann Empfänger sich sehr verletzt fühlen. Bescheidmuster dienen der Standardisierung, nicht aber der Individualisierung, auf die Menschen mit Behinderungen angewiesen sind Betreuer kann bei Bedarf Bescheidinhalt erläutern

10 BGW-Merkblatt bei Rentenbescheiden Ausgangslage: Jeder Empfänger einer laufenden Rente erhält mit Rentenbescheid ein Merkblatt. Darin u.a. Erläuterung zur Rentenüberweisung: Bei Rentenbeginn vor dem : Die monatliche Rente wird so überwiesen, dass Ihnen der Betrag spätestens am letzten Bankarbeitstag vor dem jeweiligen Monatsersten auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird ( 218 c Abs.1 SGB VII). Bei Rentenbeginn ab dem : Die monatliche Rente wird am Monatsende fällig und Ihrem Konto spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Monats gutgeschrieben ( 96 Abs. 1 SGB VII).. Ein Rentenausschuss hat angeregt, die erste Alternative für Altfälle (= Beginn vor dem ) zu streichen. Entscheidung Arbeitsgruppe: Zustimmung zum Vorschlag. Überschrift ( Bei Rentenbeginn ab ) bleibt aber unverändert. Dadurch können Versicherten erkennen, dass diese Erläuterung bei Rentenbeginn davor nicht gilt (seltene Fälle).

11 Bescheid Hinterbliebenenrente und einmalige Beihilfe Ausgangslage: Wenn Schwerverletzte (= Rentenempfänger mit MdE ab 50%) versterben und der Tod nicht Folge des Versicherungsfalls ist, wird eine Hinterbliebenenrente abgelehnt und eine einmalige Beihilfe gezahlt (i.h.v. 40% des Jahresarbeitsverdienstes). Im Bescheidformular (V 2780) heißt es: Wir zahlen Ihnen eine einmalige Hinterbliebenenbeihilfe von.. Sie haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente Vorschlag eines Rentenausschuss: In den zweiten Satz ein aber einfügen (Sie haben aber keinen Anspruch ) Votum der Arbeitsgruppe: Keine Zustimmung, Grund: die Entscheidungssätze (Ablehnung Rente und Anerkennung einmalige Beihilfe) stehen in keinem Gegensatz zueinander. Satz 2 neu formulieren Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht Dadurch wird die möglicherweise konfrontativ wirkende Anrede Sie haben keinen Anspruch vermieden.

12 Bescheid Rentenentziehung (V 1760) Ausgangslage: Der Bescheid über die Entziehung einer Rente enthält u.a. folgende Aussage: Ihre Erwerbsfähigkeit wird durch die Folgen des Versicherungsfalls nicht mehr in rentenberechtigendem Grade gemindert. Die Rente wird daher entzogen. Frage eines Rentenausschusses: Ist der Hinweis auf die Erwerbsfähigkeit auch dann erforderlich, wenn der Betroffene gar nicht mehr arbeitet, sondern z.b. schon Rentner ist und ein Ehrenamt ausübt? Antwort Arbeitsgruppe: Ja. Grund: Begriff Minderung der Erwerbsfähigkeit ist abstrakt und bezieht sich nicht auf die konkrete Tätigkeit des Versicherten.

13 Schriftgröße im Bescheidkopf, Vereinheitlichung %-Sätze Ausgangslage: Jeder Bescheid enthält eine Überschrift mit einer Kurzbezeichnung, über was entschieden wird, Beispiel: Hinweis eines Rentenausschusses: Das Kleingedruckte (z.b. über Ablehnung einer Berufskrankheit ) ist nicht lesbar. Beratungsergebnis Arbeitsgruppe: Eine Änderung des Kleingedruckten ist notwendig (Erhöhung auf Arial 8 oder 9, je nach Platzangebot im einzelnen Bescheidformular) Näheres stimmen die zuständigen Fachabteilungen der Hauptverwaltung ab Alle Bescheide sollen möglichst in 2014 geändert werden, sofern die dafür benötigten Ressourcen zur Verfügung stehen. Außerdem Schreibweise vom Hundert, v.h. oder % im Zusammenhang mit dem Grad der MdE vereinheitlichen (Standard: %-Zeichen), sofern Ressourcen vorhanden sind

14 Sonstiges: Zahlen in Rentenbescheiden Ausgangslage: In Rentenbescheiden werden manchmal Datumsangaben und Zahlen aneinandergesetzt. Dies erschwert die Lesbarkeit. Negativbeispiel (von einem Rentenausschuss vorgelegt): Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe: Die Aneinanderreihung von Zahlen lässt sich beim Ausfüllen des Bescheides vermeiden. Beispiel: Erst den Betrag, dann das Wort monatlich, dann das ab-datum eintragen. Ergebnis im Beispielsfall dann: Die Rente beträgt 210,00 monatlich ab und 210,53 monatlich ab

15 Zum Abschluss Die Umstellung aller Bescheide auf das aktuelle BGW-Logo ist trotz knapper Ressourcen zwischenzeitlich gelungen Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus den Renten- und Widerspruchsausschüssen greift die Arbeitsgruppe weiterhin gerne auf. Vielen Dank für Ihre bisherigen konstruktiven Vorschläge

16 Bericht aus der Arbeitsgruppe Bescheidgestaltung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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