Titelseite: Schaalseelandschaft (K. Leidorf) als Lebensraum für Kraniche (F. C. Robiller / piclease).
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2 Titelseite: Schaalseelandschaft (K. Leidorf) als Lebensraum für Kraniche (F. C. Robiller / piclease). Impressum: Text: Mareike Vischer-Leopold Dr. Sandra Balzer Dr. Peter Boye Redaktion & Layout: Mareike Vischer-Leopold Bildnachweis (Seitenzahl): F. C. Robiller / piclease (7), P. Boye (10 links; 14 oben rechts), E. Thielscher / piclease (10 rechts; 14 oben links), P. Leopold (11; 19), R. Nagel (13; 15), RANA, F. Meyer (16), E. Schröder (18 oben), NABU (18 unten) Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz Konstantinstr Bonn Telefon: Fax: presse@bfn.de Internet: Stand vom Oktober 2009
3 30 Jahre Vogelschutzrichtlinie 3 Einleitung Ein wesentlicher Meilenstein der europäischen Naturschutzgeschichte ist die Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahre Bereits in den 70er Jahren wurde von verschiedenen Seiten vehement auf den fortschreitenden und dramatischen Artenschwund hingewiesen. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten haben damals neben den internationalen Regelungen auch nationale Naturschutzgesetze eingeführt. Ausschlaggebend für die Formulierung der Richtlinie war die Jagd auf Zugvögel, die zu erheblichen Verlusten in den Populationen dieser Arten führte. Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union gewährleistet den grenzübergreifenden Schutz aller wildlebenden Vogelarten. Was regeln die Anhänge der Vogelschutzrichtlinie? Anhänge der Vogelschutzrichtlinie Gebietsausweisung (Anhang I) Bejagung (Anhang II) Handel (Anhang III) Anzahl der aktuell in Deutschland vorkommenden Vogelarten 91 (z. B. Kampfläufer, Auerhuhn, Schreiadler) 68 (z. B. Graugans, Wacholderdrossel) 18 (z. B. Reiherente, Blässhuhn) Fang-, Tötungs- und Transportmethoden (Anhang IV) - Forschung (Anhang V) - Für besonders bedrohte Vogelarten sind besondere Schutzgebiete einzurichten. Es handelt sich EU-weit um ca. 190 Arten, davon kommen in Deutschland regelmäßig 91 Arten vor. Zusätzlich sollen für die regelmäßig auftretenden Zugvögel Vermehrungs-, Rast-, Überwinterungs- und Mauserplätze gesichert werden. Die EU-Vogelschutzgebiete bilden zusammen mit den Gebieten der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) das europäische Schutzgebiets-
4 4 netz Natura Die beiden EU-Naturschutzrichtlinien stellen somit eines der erfolgreichsten Naturschutzinstrumente im Kampf gegen den Artenverlust dar, indem sie helfen, die Vielfalt der europäischen Vogelwelt zu bewahren und zu fördern. Anlässlich des 30jährigen Jubiläums der Vogelschutzrichtlinie möchte die Broschüre im Folgenden einen Überblick über ihre Erfolge und zukünftigen Herausforderungen geben. Die Umsetzung in Deutschland Nach Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie hat es lange gedauert, bis die Auswahl und Meldung der Schutzgebiete für Deutschland weitestgehend abgeschlossen werden konnte. So ging die Einrichtung des Schutzgebietsnetzes zunächst nur sehr schleppend voran. Zwischen 2000 und 2009 hat sich die offiziell gemeldete Fläche verdoppelt und spiegelt die Anstrengungen der Bundesländer, Schutzgebiete auszuweisen, wider. Die Auswahl wurde durch die Erstellung eigener Fachkonzepte, die Bereitstellung ehrenamtlicher Daten ornithologischer Fachverbände sowie die Vorschlagslisten geeigneter Gebiete (Important Bird Area, 1989 und 2000) der deutschen Partner von BirdLife International unterstützt. Offizielle Meldung Deutschlands von Vogelschutzgebieten an die EU-Kommission Flächengröße [ha]; Säulen Anzahl Gebiete; Punkte Anm.: 1992: Flächengröße nur ungefähre Angabe; 2001: Zusammenlegung von Vogelschutzgebieten in Baden-Württemberg
5 Heutiger Meldestand 5 In Deutschland sind derzeit mit einem Anteil von mehr als 11 % der Landfläche 738 Vogelschutzgebiete gemeldet. Die marinen Vogelschutzgebiete erstrecken sich über 32,8 % der marinen Fläche Deutschlands. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands wurden zwei Vogelschutzgebiete eingerichtet, die 15,6 % der Gesamtfläche der AWZ bedecken. Vogelschutzgebiete in Deutschland (Stand ) Bundesland Anzahl der Gebiete terr. Fläche [ha] marine Fläche [ha] 1 terr. Meldeanteil [%]² Baden-Württemberg ,9 Bayern ,8 Berlin ,6 Brandenburg ,0 Bremen ,1 Hamburg ,4 Hessen ,7 Mecklenburg-Vorpommern ,5 Niedersachsen ,1 Nordrhein-Westfalen ,7 Rheinland-Pfalz ,1 Saarland ,2 Sachsen ,5 Sachsen-Anhalt ,3 Schleswig-Holstein ,7 Thüringen ,3 AWZ Deutschland ,2 1 Bodensee-, Watt-, Bodden- und Meeresflächen nach Angaben des jeweiligen Bundeslandes, ² Meldeanteil bezogen auf die Landfläche des jeweiligen Bundeslandes gemäß Statistischem Jahrbuch 2008 bzw. auf die AWZ (Ausschließliche Wirtschaftszone)
6 6 Vogelschutzgebiete in Deutschland Stand: August 2009 Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2009; (digitale Abgrenzung aus den offiziellen Meldeunterlagen der Bundesländer); Darstellung ohne punktförmige Gebiete.
7 Management 7 In den Vogelschutzgebieten kommt es nun durch ein gutes Management und seine erfolgreiche Umsetzung darauf an, die nötigen Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Vogelarten zu treffen (Art. 3 Vogelschutzrichtlinie). Planungen und Eingriffe innerhalb der Gebiete sind möglich, wenn sie die Vorkommen der Arten nicht beeinträchtigen. Andernfalls ist eine Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 3 (FFH- Richtlinie) erforderlich. Störungen, die sich erheblich auf geschützte Arten der Richtlinie auswirken können und die eine Verschlechterung ihrer Lebensräume hervorrufen, sind in jedem Fall zu vermeiden (Art. 6, Abs. 2 FFH-Richtlinie). Beispiel für eine Managementmaßnahme: Ablenkfütterung für rastende Kraniche entlasten betroffene Landwirte. Bericht und Monitoring Die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie wird auch durch regelmäßige Berichtspflichten und Bestandserhebungen gewährleistet. Alle drei Jahre wird mit Hilfe eines sogenannten Durchführungsberichtes festgestellt, inwiefern sich die Bestandssituation der Vogelarten verändert hat (Art. 12 Vogelschutzrichtlinie). Auf der Basis der Berichte aller Mitgliedstaaten
8 8 erstellt die EU-Kommission anschließend einen zusammenfassenden Bericht. Dieser ist gemeinsam mit dem Bericht zum Erhaltungszustand in den FFH-Gebieten ein wesentlicher Bestandteil, um über den Zustand der Biologischen Vielfalt in der Europäischen Union Auskunft geben zu können. Seitens der EU-Kommission wird die zukünftige Vereinheitlichung der Berichte nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie angestrebt. Eine wichtige Grundlage für die regelmäßigen Berichte können zukünftig die Daten sein, die durch das bundesweite Vogelmonitoring erhoben werden. Das Vogelmonitoring stellt nationale und länderbezogene Angaben zur Verbreitung der Vogelarten, ihrer Bestandsentwicklung sowie ihrem Brutund Rastbestand bereit. Es wird vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) bundesweit koordiniert und seit 2008 durch die Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung finanziell unterstützt. An den Dauerbeobachtungen sind mehr als ehrenamtliche MitarbeiterInnen beteiligt, daneben sind behördliche Spezialerfassungen erforderlich. Die beiden folgenden Beispiele zeigen die Bestandsentwicklungen heimischer Vogelarten: Die in Deutschland kontinuierlich abnehmenden Brutbestände der Uferschnepfe zeigen, dass Hilfsmaßnahmen für diese Art bisher nicht ausreichen. Der Schwarzstorch profitierte dagegen von den konsequenten Schutzanstrengungen seit den 80er Jahren. U fersch n ep fe Brutbestände in Deutschland (Stand Juli 2009) Sch w arz sto rch Quelle: DDA auf Basis von Länderabfragen und eigenen Erhebungen
9 Gefährdung von Vogelarten in Deutschland 9 Die Gefährdungssituation der Vogelwelt wird durch die Rote Liste der Brutvögel zusammengefasst. Aktuell werden in ihren Gefährdungskategorien insgesamt 47 Arten aufgeführt, die auch im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannt werden. Mit der Ausweisung und dem Management der Vogelschutzgebiete sollte eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung dieser gefährdeten Brutvogelarten geschaffen worden sein. Unter den gefährdeten Brutvogelarten sind viele Zugvögel. Vor allem Langstreckenzieher, deren Überwinterungsgebiete südlich der Sahara liegen, sind überdurchschnittlich stark bedroht. Die Vogelschutzrichtlinie fördert die europaweite Abstimmung gezielter Schutzmaßnahmen, indem wichtige Rastgebiete erhalten werden und die Bejagung entweder verboten oder reglementiert ist. Rote-Liste-Kategorien Arten gesamt Arten des Anhangs I Vogelschutzrichtlinie Anzahl Anzahl Anteil 1 Vom Aussterben bedroht % 2 Stark gefährdet % 3 Gefährdet % R Arten mit geografischer Restriktion % Brutvogelarten in den Gefährdungskategorien der Roten Liste (Südbeck et al. 2007) und Anteile derjenigen unter ihnen, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie stehen. Vogelschutz Vögel werden durch unterschiedliche Umweltfaktoren beeinträchtigt oder sogar gefährdet. Deshalb sieht die Vogelschutzrichtlinie vor, dass sämtliche in Europa wildlebenden Vogelarten vor Nachstellungen, absichtlichen Störungen und Beschädigungen ihrer Eier und Nester zu schützen sind. Für die in der Richtlinie genannten Arten müssen zusätzliche Maßnahmen zum
10 10 Schutz ihrer Lebensräume ergriffen werden. Vögel dürfen nur im Rahmen einer geregelten Jagd aus der Natur entnommen werden. Das Aufstellen von Fallen, Eiersammeln und der Handel mit Wildvögeln sind verboten. Direkte Verluste erleiden viele Vogelbestände aber auch durch Unfälle im Straßenverkehr, an Glasscheiben oder an Stromleitungen. Deutschland hat beim Schutz vor Stromschlägen an Freileitungen eine international führende Rolle übernommen, damit beispielsweise unsere Rotmilane und Weißstörche auch auf ihrem Zug nach Süden nicht mehr vom Stromtod bedroht werden. Ein Grünfink ist an einer Leimrute gefangen. Bis zum EU- Beitritt wurden in vielen Ländern Südeuropas solche Fallen für Singvögel gestellt. Jetzt ist das illegal. Die Vogelschutzrichtlinie gibt vor, welchen Anforderungen die Jagd auf Vögel genügen muss, um als nachhaltige Nutzung gelten zu können. Vogeljagd Wildlebende Vogelarten werden in vielen Ländern als natürliche Ressource genutzt. In Deutschland spielt beispielsweise die Jagd auf Wasservögel eine große Rolle. Die Vogelschutzrichtlinie gibt mit ihrem Anhang II vor, welche Arten in welchen europäischen Regionen bejagt werden dürfen und welche Schonzeiten einzuhalten sind. Unter Beteiligung von internationalen Vogelschutzund Jagdverbänden wurde ein Leitfaden zu den Jagdbestimmungen der Richtlinie entwickelt ( wildbirds/hunting/docs/hunting_guide_de.pdf).
11 Forschung 11 Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Forschung: Für die Arten des Anhangs I und regelmäßig auftretende Zugvogelarten müssen insbesondere die Bestände erfasst, ihre wichtigsten Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete ermittelt und gegebenenfalls die Auswirkungen der Jagd auf sie überwacht werden. Einen aktuellen Forschungsschwerpunkt bilden Untersuchungen, inwiefern sich der Klimawandel auf Vögel auswirkt. Einige Arten werden sich nach Norden ausbreiten können, aber viele Arten mit speziellen Ansprüchen werden ihre Lebensgrundlagen vielerorts verlieren. Für diese klimasensitiven Arten müssen jetzt geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die europäischen Vogelschutzgebiete bilden dabei das unverzichtbare Sicherungsnetz. Das Alpenschneehuhn als klimasensitive Art in seinem natürlichen Lebensraum.
12 12 Die Flächennutzung in den Vogelschutzgebieten Die Auswertung von Flächennutzungsdaten liefert Informationen über die Anteile verschiedener Nutzungsformen in den Vogelschutzgebieten und gibt eine erste Auskunft über die Anteile verschiedener Lebensräume, die geschützt werden. Die großen Anteile der Watt- und Meeresflächen, der Lagunen und Ästuare dokumentieren ihre besondere Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete. Große Anteile stellen auch Lebensräume des Offenlandes, die Vogelarten wie Neuntöter, Heidelerche oder Kiebitz wichtige Nahrungs- und Brutstätten bieten. Besonders die Anhang I-Arten können von einem angepassten Gebietsmanagement profitieren. Erste positive Einflüsse auf den Erhaltungszustand von Vogelarten sind so auf die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie zurückzuführen. Flächennutzung (CORINE Land Cover) Vogelschutzgebiete Watt- und Meeresflächen, Lagunen und Ästuare 32,8 % Sandflächen und Dünen an Küste und im Binnenland 0,2 % Salzwiesen und Binnensalzstellen 0,3 % Binnengewässer 2,8 % Moore, Heiden und Sümpfe 1,8 % Vegetationsarme Flächen, Felsen, Gletscher 0,7 % Grünland 12,5 % Acker und sonstige landwirtschaftliche Kulturen 18,6 % Laub- und Mischwälder 17,3 % Nadelwälder 13,2 % Siedlung 0,6 % Nutzungsanteile in Vogelschutzgebieten (Datenbasis: digitale Meldedaten der Vogelschutzgebiete [BfN, August 2009]; CORINE Land Cover, Umweltbundesamt, DLR-DFD 2004)
13 Lebensraum landwirtschaftliche Nutzflächen Beispiel Feldlerche (Alauda arvensis) 13 Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen war die Feldlerche früher eine der häufigsten Vogelarten. Heute ist sie durch die starke Intensivierung der Landwirtschaft in manchen Gebieten bereits vollständig verschwunden. Für den Schutz der Feldlerche und anderer Brutvögel, z. B. Rebhuhn und Kiebitz, ist ein Gegensteuern in der Nutzungsintensität unerlässlich. In Großbritannien werden seit mehreren Jahren sogenannte Feldlerchenfenster erfolgreich erprobt, die durch das bewusste kurzzeitige Abschalten der Sämaschinen entstehen und den Feldvögeln als Brutstätte dienen. In Deutschland wurde erstmals 2009 ein bundesweites Feldlerchenprojekt vom Deutschen Bauernverband und NABU ins Leben gerufen. Brutbestand der Feldlerche in Deutschland (1990 = 100%) Stand Juli 2009; Quelle: DDA 2009 Im Vergleich zu 1990 hat sich der Brutbestand der Feldlerche bis 2007 um 30 % verringert. Lebensraum Wald Beispiel Schwarzspecht (Dryocopus martius) In Deutschland tritt der Schwarzspecht in 441 Vogelschutzgebieten auf. Daneben ist er noch in 503 FFH-Gebieten als charakteristische Art angegeben. Der Schwarzspecht hat eine Schlüsselfunktion in der Lebensgemeinschaft Wald, denn höhlenbewohnende Arten wie Hohltaube, Dohle oder Rauhfußkauz sind auf seine verlassenen Bruthöhlen angewiesen.
14 14 Schutzgebiete mit Lebensraumtypen des Waldes spielen für die Erhaltung des Schwarzspechts (Anhang I) eine wichtige Rolle. Vermessung und Beringung eines Wachtelkönigs (Anhang I). Lebensraum Kulturlandschaft Beispiel Wachtelkönig (Crex crex) Der Wachtelkönig zählt zu den global bedrohten Arten Mitteleuropas. Er ist an offenes, extensiv genutztes Kulturland gebunden. Die Intensivierung der Landwirtschaft hat zu erheblichen Lebensraumverlusten geführt. Direkte Verfolgung in den Durchzugsgebieten im Mittelmeerraum steigert die Verlustrate enorm. Europaweit wurden im Zeitraum 1970 bis 1990 Bestandseinbrüche von etwa 50 % registriert. Seit 1990 erholen sich die Bestände in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern. Mit der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie müssen für den Wachtelkönig Vogelschutzgebiete für den Wachtelkönig (Stand: August 2009)
15 15 Gebiete ausgewiesen werden, in denen die landwirtschaftliche Nutzung den Ansprüchen der Art angepasst wird. Zudem ist seine direkte Verfolgung strafbar. In Deutschland kommt der Wachtelkönig in 247 Vogelschutzgebieten vor (zu 91 % mit Brutnachweis). Hinzu kommen 104 FFH-Gebiete, in denen die Art gesondert aufgeführt ist. Während der Zugzeit rastet eine große Anzahl von Goldregenpfeifern (Anhang I) aus Skandinavien und dem nördlichen Russland in Deutschland. Vogelschutzgebiete für den Goldregenpfeifer (Stand: August 2009); Gebiete mit mehr als rastenden Individuen sind mit einem dicken Punkt dargestellt. Zugvögel Beispiel Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) In Deutschland gibt es derzeit 162 Vogelschutzgebiete, in denen der Goldregenpfeifer gemeldet ist. Die wenigen deutschen Brutpaare kommen in den Vogelschutzgebieten Esterweger Dose (11 Brutpaare [BP]), Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor (7 BP) und Diepholzer Moorniederung (5 BP) vor. Die übrigen Gebiete dienen dem Goldregenpfeifer als Rastgebiete während der Zugzeit. Mit mehr als rastenden Goldregenpfeifern konnten im niedersächsischen Gebiet Unterelbe die meisten Individuen beobachtet werden. Mit dem europäischen Netz an Vogelschutzgebieten haben auch Zugvögel eine Chance.
16 16 30 Jahre Vogelschutzrichtlinie Zentrale Schutzinstrumente der Vogelschutzrichtlinie sind die Einrichtung von Vogelschutzgebieten und die besonderen Artenschutzmaßnahmen. Für die besonders bedrohten Vogelarten des Anhangs I und für die regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sind die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Für die Zugvogelarten sollen Schutzmaßnahmen ergriffen werden hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Wanderstrecken. Die Artikel 5 bis 9 der Vogelschutzrichtlinie enthalten die einschlägigen Bestimmungen zum Artenschutz. Der Handel ist für sämtliche europäische Wildvögel im lebenden oder toten Zustand bzw. ihre Federn, Eier etc. gemäß Richtlinie prinzipiell verboten. Die Ausnahmen zu den Jagd- und Handelsverboten werden in den Anhängen II und III in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie geregelt. Erfolge Die Auswahl und Meldung der Vogelschutzgebiete ist in Deutschland weitgehend abgeschlossen. Mit einem terrestrischen Meldeanteil von 11,2 % liegt Deutschland knapp über dem Durchschnitt in der Europäischen Union (10,8 %). Das Natura 2000 Barometer zeigt den aktuellen Meldestand in der EU: index_en.htm. Die Vogelschutzgebiete nehmen zusammen mit den FFH- Gebieten 15,3 % der terrestrischen Fläche Deutschlands ein, damit sind die wichtigsten Flächen Deutschlands im Schutzgebietssystem Natura 2000 erfasst. Für alle Natura 2000 Gebiete gelten nun einheitliche Schutzbestimmungen (Art. 7 FFH-Richtlinie ). Offene Heidelandschaften bedürfen eines Managements für Vogelarten wie Heidelerche und Ziegenmelker.
17 Zukünftige Herausforderungen 17 Mit dem Abschluss der Einrichtung der Schutzgebiete nach den Kriterien der Vogelschutzrichtlinie rücken weitere wichtige Aufgaben um die Ziele der Richtlinie und das Gebietsmanagement in den Vordergrund. Dazu gehört u. a. die Weiterentwicklung des Berichtswesens, um standardisierte Daten zum Erhaltungszustand der Vogelartenpopulationen zu erhalten. Der Aufbau eines deutschlandweiten Monitoringsystems mit besonderem Augenmerk auf die Vogelschutzgebiete soll Informationen über die langfristige Entwicklung der Vogelbestände in den Gebieten liefern. Nach der Meldung der Gebiete muss der Schwerpunkt nun auf die Erstellung und Umsetzung der Managementpläne gelegt werden. Die jahrelangen Anstrengungen, die zum Aufbau der Schutzgebietskulisse unternommen wurden, müssen jetzt um konkrete Maßnahmen in den Schutzgebieten ergänzt werden. Ziel ist ein Gebietsmanagement, das Schutz und Nutzung in Einklang bringt und das Engagement der Nutzer entsprechend honoriert. Daneben soll das Management der Vogelbestände mit Artenhilfs- oder Artenschutzprogrammen ergänzt werden. Von der Ausweisung von Schutzgebieten und der Beschränkung der Jagd haben viele Arten und darüber hinaus auch die Lebensräume, an die sie gebunden sind, profitiert. Um den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen, muss besonderes Augenmerk auch auf die Arten gelegt werden, für die nicht explizit Schutzgebiete eingerichtet wurden. Dies betrifft etwa die Feldvögel der offenen, intensiv genutzten Agrarlandschaft, die in den letzten Jahren von einem besonders starken Rückgang betroffen sind. Durch das Zusammenspiel der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie liegt ein europaweit zentraler und sehr bedeutender Beitrag zur Erfüllung der Konvention über die biologische Vielfalt vor. Das im Rahmen der europäischen Naturschutzrichtlinien etablierte Netz von Schutzgebieten stellt deutschland- und europaweit einen der größten Erfolge der Naturschutzpolitik dar, und bildet zudem eine wichtige Grundlage um langfristig den Auswirkungen des Klimawandels begegnen zu können.
18 18 Vogelschutz weltweit Neben der Vogelschutzrichtlinie gibt es zahlreiche internationale Abkommen und Programme, die den Schutz der Vogelarten grenzübergreifend fördern sollen. Dazu gehört die Ramsar- Konvention (1971), die z. B. Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung als Lebensraum für Wat- und Wasservögel sichert. Junge Weißstörche auf ihrem Horst. Die Bonner Konvention (1979) stellt ein Übereinkommen zur Erhaltung aller wandernden wildlebenden Tierarten dar. Sie regelt z. B. den staatenübergreifenden Schutz von Lebensräumen entlang der Wanderwege und benennt Arten, deren Erhaltungszustand ungünstig ist und eine besondere internationale Zusammenarbeit erforderlich macht. So wurde 1995 für afrikanisch-eurasische Wat- und Wasservögel das Regionalabkommen AEWA (African-Eurasian Waterbird Agreement) geschlossen. Ende August verlassen die Weißstörche ihre Brutgebiete in Europa, da das Nahrungsangebot im Winter nicht ausreicht. Sie legen auf ihrem Zug oft mehr als Kilometer zurück. Dabei nutzen sie die Thermik über größeren Landflächen aus. Nur so können sie die Etappen, die täglich durchschnittlich 150 bis 300 km betragen können, meistern. Auf ihrem Zug sind die Störche zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Neben der Veränderung der Landschaft und der Landnutzung, die oft zum Verlust der Nahrungsgrundlage während des Zuges führt, sind auch Kollisionen mit Stromleitungen oder Windkraftanlagen eine große Gefahr. Direkte Verfolgung durch den Menschen gehört zu einer starken Bedrohung. Zugrouten der Weißstörche Durch das Beobachten des Storchenzuges anhand besenderter Vögel können die Zugrouten erforscht werden. Die daraus gewonnenen Informationen stellen die Grundlage für den Schutz der Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete dar.
19 Weiterführende Informationen Das Bundesamt für Naturschutz gibt umfangreiche Informationen zum Thema Natura 2000, FFH- und Vogelschutzrichtlinie heraus. Die Broschüre Natura 2000 in Deutschland Edelsteine der Natur informiert über die Ziele des Natura Schutzgebietssystems und ist frei erhältlich. Eine Dokumentation der deutschen Schutzgebiete ist als CD-ROM/ DVD erhältlich. Weitere Informationen, Angaben zu den Bestellmöglichkeiten sowie thematisch sortierte Links zu den Bundesländern, dem Bund und der EU finden Sie auf der regelmäßig aktualisierten Natura 2000-Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter: Weitere Quellen: DONALD, P. F., SANDERSON, F. J., BURFIELD, I. J., BIERMAN, S. M., GREGORY, R. D. & WA- LICZKY, Z. (2007): International conservation policy delivers benefits for birds in Europe. Science 317: SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 44: Möwenschwarm in der Nordsee.
20 Weiterführende Informationen Bücher, CD-ROM/DVD, Broschüren vom BfN (Schriftenvertrieb: Vögel in Deutschland ( Kontakt: Bundesamt für Naturschutz Konstantinstr Bonn Telefon: Fax: pbox-bfn@bfn.de Internet:
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