TOP 1. Aktuelle Debatte Krankenhausstrukturgesetz der Großen Koalition: Gravierende Nachteile für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg
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1 15. LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG 134. Sitzung Mittwoch, 15. Juli 2015, 9:00 Uhr TOP 1 Aktuelle Debatte Krankenhausstrukturgesetz der Großen Koalition: Gravierende Nachteile für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg Rede von Stefan Teufel MdL Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort.
2 Abg. Stefan Teufel CDU: Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die baden-württembergischen Krankenhäuser leisten mit ihren Beschäftigten in Baden- Württemberg einen unverzichtbaren Beitrag zu der Gesundheitsversorgung im Land. Auch in Zukunft müssen sich die Menschen im Land Baden-Württemberg auf eine hochwertige Gesundheitsvorsorge verlassen können. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in allen Landesteilen ist ein zentrales Anliegen der CDU-Landtagsfraktion. Hierfür muss das Land, aber auch der Bund ich sage ganz bewusst: auch der Bund die Rahmenbedingungen setzen. Wir benötigen auch in Zukunft eine gut erreichbare, aber auch eine hochwertige Krankenhausversorgung im Land Baden-Württemberg. Angesichts des medizinischen Fortschritts sowie der demografischen Entwicklung bedarf es immer wieder auch im Gesundheitsbereich gezielter Reformen. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat der Bund, gestützt auf die Bund-Länder- Arbeitsgruppe, Reformvorschläge vorgelegt. Das Bundesgesetz zielt darauf ab, die Qualität in der Krankenhausversorgung zu stärken. Genau um diesen Punkt Qualität geht es in diesem Gesetz. Wir von der CDU-Landtagsfraktion begrüßen, dass das Pflegestellenförderprogramm bis zu einer Höhe von 600 Millionen im Mittelpunkt des Gesetzes steht, des Weiteren, dass der Strukturfonds zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen bis zu einer Höhe von 500 Millionen im Gesetz vorgesehen wird. Wir kritisieren den Wegfall des Versorgungszuschlags. Der Wegfall des Versorgungszuschlags bedeutet, dass den Kliniken allein in Baden-Württemberg ab 2016 über 60 Millionen entzogen werden. Wir von der CDU-Landtagsfraktion fordern, dass dieser Wegfall des Versorgungszuschlags vom Bund zurückgenommen wird. Des Weiteren kritisieren wir von der CDU-Landtagsfraktion, dass vor allem Fehlanreize in der Mengensteuerung beseitigt werden müssen. Die CDU-Fraktion hätte sich wie die
3 FDP/DVP-Fraktion gewünscht, dass Frau Altpeter an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe teilgenommen und direkt Einfluss genommen hätte auf die Eckpunkte, die jetzt 1 : 1 im Gesetz niedergeschrieben worden sind. Wir betonen auch aus baden-württembergischer Sicht, dass baden-württembergische Kliniken die niedrigste Bettenkapazität aller 16 Bundesländer aufweisen. Mit 530 Betten auf Einwohner hat Baden-Württemberg schon eine Strukturbereinigung durchgeführt. Seit dem Jahr 2000 wurden im Land Baden-Württemberg über 35 Kliniken geschlossen, und über 40 % der Kliniken in Baden-Württemberg schreiben im Jahr 2014 rote Zahlen. Dies sind Punkte, welche wir auch dem Bund immer wieder deutlich machen müssen, nämlich dass das Land Baden-Württemberg hier schon sehr weit ist mit seinen Hausaufgaben in der Strukturpolitik der Krankenhäuser. Die CDU-Fraktion fordert fünf Punkte: Erstens eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch den Bund. Es muss jetzt auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont werden: Wir fordern eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch den Bund. Zweitens: Das Land Baden-Württemberg muss seinen Investitionsverpflichtungen nachkommen, auch bei der Pauschalförderung. Das ist keine Erblast. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben immer honoriert, dass Grün-Rot die Investitionsförderung erhöht hat. Das haben wir honoriert, und das möchten wir auch heute unterstreichen. Aber bei den derzeitigen Steuereinnahmen ist es nur gerechtfertigt, dass man bei der Krankenhausinvestitionsförderung nachlegt. Wir fordern aber auch, dass bei der Pauschalförderung ein stärkeres Gewicht gesetzt wird. Drittens: Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit besser zu betonen. Wir müssen im Land Baden-Württemberg ein größeres Augenmerk auf das Thema sektorenübergreifende Zusammenarbeit richten.
4 Viertens: Wir unterstützen innovative Versorgungskonzepte. Und fünftens: Uns, der CDU-Landtagsfraktion, liegt auch das Thema Telemedizin am Herzen. Wir sind der Ansicht, dass das Land Baden-Württemberg die Entwicklungen in der Telemedizin verschläft. Andere Bundesländer leisten viel höhere Förderbeiträge beim Thema Telemedizin. Baden-Württemberg behandelt das Thema Telemedizin stiefmütterlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht für eine gut erreichbare und hochwertige Gesundheitsversorgung im Land Baden-Württemberg. Vielen Dank. 2. Runde Abg. Stefan Teufel CDU: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin Altpeter, die CDU-Landtagsfraktion ist an Ihrer Seite, wenn Sie die baden-württembergischen Interessen auch bei der Fortsetzung des Versorgungszuschlags erhalten wollen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die duale Finanzierung ein wichtiges Instrument ist, um die Strukturpolitik in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sinnvoll weiter fördern zu können. Aber um die duale Finanzierung auch im Bund weiter sicherstellen zu können, ist es erforderlich, dass alle Länder die Investitionskostenpauschale auch weiterhin sinnvoll finanzieren. Wenn das nicht der Fall ist, reden wir einer monistischen Finanzierung das Wort, und die monistische Finanzierung bei den Krankenhäusern ist nicht die Zielsetzung der CDU-Landtagsfraktion. Lassen Sie uns gemeinsam die Zeit nutzen, um zwischen der zweiten und dritten Lesung dieses Bundesgesetzes unseren Einfluss geltend zu machen, damit der
5 Versorgungszuschlag in Höhe von 60 Millionen den baden-württembergischen Krankenhäusern und Kliniken auch weiterhin zur Verfügung steht. Vielen Dank.
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