Allianz-AUB 88. oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignisverursacht waren.
|
|
- Kasimir Rosenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AllgemeineUnfallversicherungs-Bedingungen U1260/01 für Kinderund Erwachsenemitverbesserten Leistungen (Allianz-AUB88) Besondere BedingungenfürdieUnfallversicherungmitZuwachs vonleistungundbeitrag Allianz-AUB 88 1Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietetversicherungsschutz bei Unfällen,die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichertwerden können, ergeben sich aus 7;aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbartsind. Der Versicherungsschutz umfaßtunfälleinderganzen Welt. I Ein Unfall liegt vor,wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. IV. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule (1) ein Gelenk verrenkt wird oder (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. 2Ausschlüsse Nichtunter den Versicherungsschutz fallen: I. (1) Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen,auch soweitdiese auftrunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Versicherungsschutzbestehtjedoch,wenndieseStörungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignisverursacht waren. (2) Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, daßer vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. (3) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind; Unfälle durch innere Unruhen, wenn der Versicherte auf seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. (4) Unfälle des Versicherten a) bei der Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen; b) als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; c) bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit. (5) Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, daßer sich alsfahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugesan Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. (6) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind. (1) Gesundheitsschädigungen durch Strahlen. (2) Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmtoder vornehmen läßt. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlaßt waren. (3) Infektionen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die KrankheitserregerdurcheineunterdiesenVertrag fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind. Nichtals Unfallverletzungen gelten dabei Hautoder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangen;für Tollwutund Wundstarrkrampf entfällt diese Einschränkung. Für Infektionen,die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, gilt (2) Satz 2entsprechend. (4) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Versicherungsschutzbestehtjedoch,wennKinder, die im Zeitpunkt des Unfalles das 10.Lebensjahr noch nicht vollendethaben, Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme von für sie schädlichen Stoffen erleiden. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel. I (1) Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind. (2) Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen ausinneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignisim Sinne des 1I die überwiegende Ursache ist. IV. Krankhafte Störungen infolgepsychischerreaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind. 3Nicht versicherbare Personen I. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichertsind dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke. Pflegebedürftig ist,wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne von I.nichtmehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung. I Der für dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke seit Vertragsabschlußbzw.Eintrittder Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen. U1260 (0/01 V) 1.92, Seite 1
2 4BeginnundEnde des Versicherungsschutzes I. Der Versicherungsschutz beginnt,sobald der erste Beitrag gezahlt ist, jedoch frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wird der erste Beitrag erstdanach angefordert, dann aber innerhalb von 14 Tagen gezahlt,so beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Der Vertrag kann beendetwerden durch schriftliche Kündigung eines der Vertragspartner (1) zum Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Kündigung mußspätestensdrei Monate vor dem Ablauf zugegangen sein;anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweilsum ein Jahr; (2) wenn der Versicherer eine Leistung nach 7erbracht hat oder gegen ihn Klage aufeine solche Leistung erhoben worden ist. Die Kündigung muß spätestens einen Monatnach Leistung oder -im Falle eines Rechtsstreits -nach Klagerücknahme,Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugegangen sein. Sie wird erstnach Ablauf eines Monatsab Zugang wirksam. I Der Vertrag endet ohne Kündigung,wenn die vereinbarte Dauer weniger alsein Jahr beträgt, zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. IV. Der Versicherungsschutz trittaußer Kraft, sobald der Versicherte im Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz Dienst in einer militärischen oder ähnlichenformation leistet. Der Versicherungsschutz lebtwieder auf, sobald dem Versicherer die Anzeige desversicherungsnehmers über die Beendigung des Diensteszugegangen ist. 5Beitragszahlung I. Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag einschließlich der Versicherungsteuer und der vereinbarten Nebenkosten unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins, Folgebeiträge am jeweiligen Fälligkeitstage zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Beitragesgelten die Bestimmungen der 38und39desGesetzesüber den Versicherungsvertrag (VVG). Bei Teilzahlung des Jahresbeitrages werden die noch ausstehenden Raten des Jahresbeitrages sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug gerät. Rückständige Folgebeiträge können nur innerhalb eines Jahres seitablaufder nach 39 Abs. 1VVG gesetzten Zahlungsfristen gerichtlich geltend gemacht werden. I Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hatder Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht. IV. Im Fall des 4IV. wird die Pflicht zur Beitragszahlung unterbrochen. 6 VersicherungvonKindernnachVolljährigkeit, Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung, Wehrdienst I. (1) Die Versicherung von Kindern wird zum vereinbarten Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet,fortgeführt. Der Versicherungsnehmer hatdann folgendes Wahlrecht: a) Die Versicherungssummen bleiben unverändert, und es istder Beitrag zu zahlen, der sich ausdem zu diesem Zeitpunktgültigen Tarif des Versicherers für Erwachsene ergibt. b) Der Beitrag bleibt unverändert,und die Versicherungssummen vermindern sich im Verhältnis des zu diesem Zeitpunkt gültigen Erwachsenen-Tarifbeitrages zum bisherigen Beitrag. (2) HatderVersicherungsnehmerseinWahlrechtnach (1) nichtbis spätestens zwei Monate nach Beginn desneuen Versicherungsjahres ausgeübt,setzt sich der Vertrag nach (1) b) fort. (1) Während der Vertragsdauer eintretende Änderungen der BerufstätigkeitoderBeschäftigungdes Versicherten sind unverzüglich anzuzeigen. Die Ableistung von Pflichtwehrdienstoder Zivildienst sowie die Teilnahme an militärischen Reserveübungen gelten nichtalsänderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung. (2) a) Ergibt sich für eine neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten nach dem zur Zeitder Änderung gültigen Tarifdes Versicherers ein niedrigerer Beitrag,so istnach Ablauf eines Monats vom Zugang der Anzeige an nur dieser zu zahlen. b) Ergibt sich ein höherer Beitrag, sowirdnochfür zwei Monate von dem Zeitpunkt der Änderung der Berufstätigkeitoder Beschäftigung an Versicherungsschutz nach den bisherigen Versicherungssummen geboten. Tritt nach Ablauf dieser Fristein Unfall ein,ohne daßeine Änderungsanzeige erfolgt oder eine Einigung über den Beitrag erzielt worden ist, so vermindern sich die Versicherungssummen im Verhältnis deserforderlichen Beitrages zum bisherigen Beitrag. 7Die Leistungsarten Die jeweils vereinbarten Leistungsarten und deren Höhe (Versicherungssummen) ergeben sich aus dem Vertrag. Für die Entstehung desanspruchs und die Bemessung der Leistungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen. I. Invaliditätsleistung, verbesserte Mehrleistung (1) Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität)desVersicherten,soentsteht Anspruch aufkapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Hatder Versicherte bei Eintritt des Unfalles das 65. Lebensjahr vollendet,so wird die Leistung als Rente gemäß 14 erbracht. Die Invaliditätmußinnerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablaufeiner Fristvon weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemachtsein. (2) Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. a) Als feste Invaliditätsgrade gelten -unter Ausschlußdes Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität-bei Verlustoder Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk eines Armes bisoberhalb des Ellenbogengelenks 70 Prozent 65 Prozent U1260 (0/01 V) 1.92, Seite 2
3 eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks einer Hand im Handgelenk eines Daumens eines Zeigefingers eines anderen Fingers eines Beines über der Mitte des Oberschenkels eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels eines Beines bis unterhalb des Knies eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels eines Fußes im Fußgelenk einer großen Zehe einer anderen Zehe eines Auges des Gehörsauf einem Ohr des Geruchs des Geschmacks 60 Prozent 55 Prozent 20 Prozent 10 Prozent 5Prozent 70 Prozent 60 Prozent 50 Prozent 45 Prozent 40 Prozent 5Prozent 2Prozent 50 Prozent 30 Prozent 10 Prozent 5Prozent b) Bei Teilverlustoder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach a) angenommen. c) Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit nicht nach a) oder b) geregelt sind, so istfür diese maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. d) Sind durch den Unfallmehrerekörperlicheoder geistige Funktionen beeinträchtigt,so werden die Invaliditätsgrade, die sich nach (2) ergeben, zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nichtangenommen. (3) Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktionbetroffen,dieschonvorherdauernd beeinträchtigtwar, so wird ein Abzug in Höhe dieservorinvaliditätvorgenommen.dieseistnach(2) zu bemessen. (4) a) Führtein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen der Nummern (2) und (3) zu einer Invalidität des Versicherten von mindestens 70 Prozentvor Vollendung des25.lebensjahres, 80 Prozentvor Vollendung des50.lebensjahres, 90 Prozentvor Vollendung des65.lebensjahres, erbringtder Versicherer die doppelte Invaliditätsleistung. Maßgeblich ist dasalter des Versicherten bei Eintrittdes Unfalles. b) Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf höchstens DM beschränkt.bestehenfürdieversichertepersonbeiderallianz Versicherungs-AG, Bayerischen VersicherungsbankAG, der Frankfurter Versicherungs- AG und der Deutschen Versicherungs-AGweitere Unfallversicherungen, so gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen. (5) Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb einesjahres nach dem Unfall ein,so bestehtkein Anspruch auf Invaliditätsleistung. (6) Stirbt der Versicherte aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder - gleichgültig, aus welcher Ursache -später alsein Jahr nach dem Unfall und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung nach (1) entstanden, so ist nach dem Invaliditätsgrad zu leisten,mit dem aufgrundderzuletzterhobenenärztlichenbefundezu rechnen gewesen wäre. Verbesserte Übergangsleistung (1) Besteht nach Ablauf von drei Monaten seit Eintritt desunfalles ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeitvon 100 Prozentund hatdiese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden,so wird die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Übergangsleistung gezahlt. (2) Besteht nach Ablauf von sechsmonatennocheine Beeinträchtigung von mehr als50 Prozent, sowird unter den sonstigen Voraussetzungen von (1) die versicherte Übergangsleistung erbracht. Eine Leistung nach (1) wird angerechnet. (3) Zur Geltendmachung wird auf 9VI.verwiesen. I Tagegeld (1) Führt der Unfall zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld gezahlt. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung des Beeinträchtigungsgrades richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten. (2) DasTagegeld wird längstens für ein Jahr, vom Unfalltage an gerechnet,gezahlt. IV. Krankenhaustagegeld (1) Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet,längstens jedoch für zwei Jahre,vom Unfalltage an gerechnet. (2) Krankenhaustagegeld entfälltbei einem Aufenthaltin Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten. V. VerbessertesGenesungsgeld (1) Genesungsgeld wird in Höhe des versicherten KrankenhaustagegeldesfürdiegleicheAnzahlvon Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstensjedoch für 100 Tage. (2) Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt, (3) Der Anspruch auf Genesungsgeld entstehtmitder Entlassung aus dem Krankenhaus. VI. Todesfalleistung Führtder Unfall innerhalb einesjahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Zur Geltendmachung wird auf 9V verwiesen. 8Einschränkungder Leistungen Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheitoder desgebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt. U1260 (0/01 V) 1.92, Seite 3
4 9Die ObliegenheitennachEintritt eines Unfalles I. Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt,istunverzüglich ein Arzthinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten. Der Versicherte hat den ärztlichen Anordnungen nachzukommen und auch im übrigen die Unfallfolgen möglichst zu mindern. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäßauszufüllen und umgehend an den Versicherer zurückzusenden. Darüber hinausgeforderte sachdienliche Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen. I Der Versicherte hat darauf hinzuwirken, daßdie vom Versicherer angeforderten Berichte und Gutachten alsbald erstattet werden. IV. Der Versicherte hatsich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen.die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägtder Versicherer. V. Die Ärzte, die den Versicherten -auch aus anderen Anlässen -behandelt oder untersuchthaben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen,alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. VI. Der Versicherungsnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung der Übergangsleistung nach 7(1) spätestens vier,einen Anspruch nach 7(2) spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles geltend zu machenunduntervorlageeinesärztlichenattesteszu begründen. V Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies innerhalb von48stundenzumelden,auchwennderunfallschon angezeigt ist. Die Meidung soll telegrafisch erfolgen. Dem Versicherer ist dasrechtzu verschaffen,eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. 10 FolgenvonObliegenheitsverletzungen Wird eine nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei,essei denn, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeitberuht. Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibter zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Unfalles noch aufdie Bemessung der Leistung gehabt hat. 11 Fälligkeit der Leistungen I. Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, die der Versicherungsnehmer zum Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen sowie über den Abschlußdes für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens beizubringen hat, istder Versichererverpflichtet,innerhalbeinesMonats-beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten -zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Die ärztlichen Gebühren,die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruchesentstehen, übernimmtder Versicherer bei Invalidität bis zu 1Promille der versicherten Summe, bei Übergangsleistung bis zu 1Prozentder versicherten Summe, bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz, bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. Erkenntder Versicherer den Anspruch an oder haben sich Versicherungsnehmer und Versicherer über Grund und Höhe geeinigt,so erbringt der Versicherer die Leistung innerhalb von zwei Wochen. Vor Abschlußdes Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahresnach Eintrittdes Unfalles nur beanspruchtwerden, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichertist. I Stehtdie Leistungspflichtzunächst nur dem Grunde nach fest,so zahltder Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse. IV. VersicherungsnehmerundVersicherersindberechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintrittdes Unfalles, erneutärztlich bemessen zu lassen.bei Kindern bis zur Vollendung des 14.LebensjahreswirddieFristvondreiJahrenauffünf Jahre verlängert. Dieses Recht muß seitens desversicherers mitabgabe seiner Erklärung entsprechend I., seitens des Versicherungsnehmers innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als sie der Versicherer bereitserbracht hat,so istder Mehrbetrag mit 5Prozentjährlich zu verzinsen. V. Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen,wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen läßt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der abschließenden Erklärung des Versicherers. Die Rechtsfolgen der Fristversäumnistreten nur ein, wenn der Versicherer in seiner Erklärung aufdie Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung hingewiesen hatte. 12 Rechtsverhältnisse am Vertragbeteiligter Personen I. Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), so steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht demversicherten,sonderndemversicherungsnehmer zu. Er istneben dem Versicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen sind aufdessen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden. I Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne Zustimmung des Versicherers weder übertragen noch verpfändetwerden. 13 Anzeigen undwillenserklärungen Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich abzugeben und sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.die Vermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt. 14 Rentenzahlungbei Invalidität I. Soweit bei Invalidität Rentenzahlung vorgesehen ist ( 7I. (1)),ergeben sich für eine Kapitalleistung von DM die folgenden Jahresrentenbeträge. Der Berechnung wird das am Unfalltag vollendete Lebensjahr zugrunde gelegt. U1260 (0/01 V) 1.92, Seite 4
5 Alter Betragder Jahresrente für Männer Frauen ,22 87, ,52 91, ,08 95, ,90 99, ,01 103, ,41 108, ,12 113, ,16 119, ,57 125, ,38 131,75 75 und darüber 162,65 138,89 Die Rente wird vom Abschluß der ärztlichen Behandlung, spätestens vom Ablauf des auf den Unfall folgenden Jahres an, bis zum Ende des Vierteljahres entrichtet, in dem der Versicherte stirbt. Sie wird jeweils am Ersten eines Vierteljahresim voraus gezahlt. I Versicherungsnehmer und Versicherer können innerhalb von drei Jahren nach erstmaliger Bemessungder Rente jährlich eine Neubemessung verlangen. IV. Die in I. genannten Jahresrentenbeträge können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde auch für bestehende Versicherungen geändert werden. Die gesetzlichen Vorschriften der 8Abs. 3, 38 und 39 VVG, auf die in 4und 5Allianz-AUB 88 verwiesen wird, lauten wie folgt: 8 3. Der Versicherungsnehmer kann ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangenist,zumendedesdrittenjahresoderjedes darauffolgendenjahresuntereinhaltungeinerfristvon dreimonatenkündigen,esseidenn,daßderversicherer dem Versicherungsnehmer schriftlich vor Abschlußdes Vertrages auch Verträge für die Dauer von einem Jahr, drei, fünfund zehn Jahren angeboten hat und dabei auf Verträge miteiner Dauer von fünf und mehr Jahren einen Prämiennachlaßeinräumt,dessen Vomhundertsatz mindestens der Dauer der Laufzeit entspricht Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nichtbewirktist,berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.esgilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nichtinnerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird. 2. Istdie Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei Wird einefolgeprämienichtrechtzeitiggezahlt,sokann der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufdessen Kosten schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen; zur Unterzeichnung genügt einenachbildungdereigenhändigenunterschrift.dabei sind die Rechtsfolgen anzugeben, die nach Abs. 2,3 mit dem Ablaufe der Frist verbunden sind. Eine Fristbestimmung, die ohne Beachtung dieser Vorschriften erfolgt, istunwirksam. 2. Trittder Versicherungsfall nach dem Ablaufe der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeitdes Eintrittsmitder Zahlung der Prämie oderdergeschuldeten Zinsen oder Kosten im Verzuge,so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. 3. Der Versicherer kann nach dem Ablaufe der Frist,wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung im Verzuge ist, das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfristdergestalt erfolgen, daßsie mit Fristablaufwirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitpunkt mit der Zahlung im Verzuge ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder,falls die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist,innerhalb eines Monats nach dem Ablaufe der Zahlungsfristdie Zahlung nachholt,sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. 4. Soweit die in Abs. 2,3 bezeichneten Rechtsfolgendavon abhängen,daßzinsenoderkostennichtgezahltworden sind, treten sie nur ein, wenn die Fristbestimmung die Höhe der Zinsen oder den Betrag der Kosten angibt. U1260 (0/01 V) 1.92, Seite 5
6 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit Zuwachs von Leistung und Beitrag 1. Die Versicherungssummen werden jeweils um den Prozentsatz erhöht, um den der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung derangestelltenangehoben wird,mindestens jedoch um 4Prozent. Dabei werden die Versicherungssummen für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Tausend DM, für Tagegeld und Krankenhaustagegeld aufvolle DM und für die Übergangsleistung auf volle Hundert DM aufgerundet. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen. 2. Die Erhöhung der Versicherungssummen erfolgt jeweils zu dem Beginn des Versicherungsjahres, der dem Stichtag der Anhebung des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten folgt oder mitihm übereinstimmt. 3. Der Versicherungsnehmer wird über die erhöhten Versicherungssummen unterrichtet,spätestens mit der Aufforderung zur Zahlung des neuen Beitrags. Über die neuen Versicherungssummen erhälter einen Nachtrag. 4. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung über die Erhöhung jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres widerrufen,spätestens jedoch sechswochen nach Unterrichtung über die Erhöhung gemäßnummer 3. Der Versicherungsnehmer ist aufden Fristablaufhinzuweisen.Der Widerruf istschriftlich an die Hauptverwaltung desversicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle zu richten. AufAntrag des Versicherungsnehmers wird die Versicherung wieder mitzuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt. 5. Der Versicherer kann die nächstfällige oder alle weiteren Erhöhungen von Versicherungssummen und Beiträgen mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich widerrufen. U1260 (0/01 V) 1.92, Seite 6
Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88
1 Kloth - Private Unfallversicherung Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88 Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88 Die Gegenüberstellung orientiert sich am Aufbau der AUB
MehrInformationen Freizeit-Unfallversicherung
Informationen Freizeit-Unfallversicherung Nach Maßgabe des mit der EVG abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrages gewährt die DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK- Versicherungsverein a.g.
MehrSeite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1
Seite 1 Stand: 01.10.2013 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter
MehrAllgemeine Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB 99)
Allgemeine Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB 99) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich
Mehr- die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist.
Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung- 1 Was ist versichert? 1. Stößt Ihnen oder einer anderen in der KFZ- Unfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem
MehrGruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.
Gruppen-Unfallversicherung für Friseure (Stand: 01.07.2002/V.18.07.2002) gem. Empfehlung des Allgemeinen Berufsverbandes der Selbständigen e.v. (ABS e.v.) mit der Nürnberger Versicherungsgruppe Das Highlight:
MehrBesondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)
Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen
MehrSchadenanzeige für Unfall Privatpersonen
Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:
MehrAllgemeine Bedingungen für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung zur Payango ExplorerCard Single
Allgemeine Bedingungen für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung zur Payango ExplorerCard Single 1 Versicherter, Versicherer, Versicherungsnehmer 2 Versicherungsumfang 3 Versicherungsleistungen und -summen
MehrALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS UNFALLVERSICHERUNG. Stand: 01.06.2006
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND INFORMATIONEN ZU IHRER JANITOS UNFALLVERSICHERUNG Stand: 01.06.2006 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE JANITOS UNFALLVERSICHERUNG Stand: 01.06.2006 Wegweiser Seite
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrMEDIEN-VERSICHERUNG a. G. KARLSRUHE
MEDIEN-VERSICHERUNG a. G. KARLSRUHE vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Borsigstraße 5 76185 Karlsruhe Telefon 0721/5 69 00 0 Fax 0721/5 69 00 16 kontakt@medienversicherung.de www.medienversicherung.de
MehrVersicherungsbedingungen
wiesnschutz Teil A: Unfallversicherung 1 Was ist versichert? 2 Welche Leistungen sind bei Invalidität vereinbart? 3 Welche Leistungen sind im Todesfall vereinbart? 4 Wo gilt der Versicherungsschutz? 5
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrVersicherungsbedingungen für die Unfallversicherung
Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000) - Fassung Juli 2004 - Der Versicherungsumfang 1. Was ist versichert? 2. Welche Leistungsarten können
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gruppenunfallversicherung für Tarifmitarbeiter (GUV)
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gruppenunfallversicherung für Tarifmitarbeiter (GUV) (Stand 26.11.2012) 1. Was ist durch die GUV versichert? Versicherungsschutz wird geboten bei Unfällen
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrAllgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich
MehrBedingungsheft zur Unfall-Versicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)
Bedingungsheft zur Unfall-Versicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000)... 2 Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter
MehrKundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für
Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:
MehrGEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT
GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag
MehrVersicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die
MehrAllgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004)
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) in der Fassung 10/2007 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
MehrAllgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) Fassung Januar 2008
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) Fassung Januar 2008 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als
MehrBarmenia. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen. (Barmenia-AUB 99) Versicherungen. Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Barmenia-AUB 99) Barmenia Versicherungen Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal Stand 1.10.2001 Inhaltsübersicht
MehrVertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen
Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße
MehrBerufshaftpflicht für Steuerberater
Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrKloth - Private Unfallversicherung 1 AUB 1961 1
Kloth - Private Unfallversicherung 1 AUB 1961 1 A. Versicherte Gefahr 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer gewährt entsprechend den versicherten Leistungen Versicherungsschutz gegen die Folgen
MehrKurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung
Kurzinformation zur Freizeit-Unfallversicherung Längerer Urlaub und kürzere Arbeitszeit bringen mehr Freizeit. Mehr Freizeit heißt aber auch mehr Unfälle, ob auf der Urlaubsfahrt, beim Bergsteigen, beim
MehrDie private Unfallversicherung. GKA / MAS Unfall-Industrie
Die private Unfallversicherung Was ist ein Unfall? Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesund-heitsschädigung
MehrUnfallversicherung. Max Muster. Wichtig für jeden! Vorschlag für. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Herr Thorsten Heinrich
Unfallversicherung Wichtig für jeden! Vorschlag für Max Muster Beratung durch: Heinrich GmbH Versicherungsmakler Uerdinger Str. 400 47800 Krefeld Tel.: 02151 / 6446680 Fax: 02151 / 6446681 http://www.heinrich-1918hilsenbeck.de/
MehrAllgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung GDV-Musterbedingungen Stand: 03/2000 Unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrLuftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen (AVB 200/2008)
AXA Versicherung AG Luftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen (AVB 200/2008) 1 Gegenstand der Versicherung 1.1 Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während
MehrProduktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG
Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick
MehrUnfallversicherungsbedingungen der R+V-PrivatPolice (UNB 01/08) Inhaltsverzeichnis
Ausgabe Januar 2008 Seite 1 Unfallversicherungsbedingungen der R+V-PrivatPolice (UNB 01/08) Inhaltsverzeichnis Seite Der Versicherungsumfang 2 1 Was ist versichert? 2 2 Welche Leistungsarten können vereinbart
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrÜ b e r l e i t u n g s a b k o m m en
Seite 1 von 5 Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en 1 (1) Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der oben genannten öffentlich-rechtlichen
MehrUnfallversicherung: AUB
Unfallversicherung: AUB ommentar zu den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) mit Sonderbedingungen von Wolfgang Grimm 4., neubearbeitete Auflage Unfallversicherung: AUB Grimm schnell und portofrei
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrAllgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (Karlsruher AUB 2002)
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (Karlsruher AUB 2002) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen
MehrZusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen
BEDP0022 Versicherungsbedingungen Tarif BR-WZ 2004 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend
MehrSpardaMasterCard Versicherungsbestätigung
SpardaMasterCard Versicherungsbestätigung DEVK. Persönlich, preiswert, nah. Servicenummer und Adresse: DEVK Versicherungen Riehler Straße 190 50735 Köln Service Telefon: 0180 2 757-757 (6 Cent pro Anruf
MehrAnlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife
Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite
MehrDie Bausteine im Detail. SLP-Existenzschutz SLP-Existenzschutz Plus
Die Bausteine im Detail SLP-Existenzschutz SLP-Existenzschutz Plus Baustein 1: Absicherung bei Invalidität durch Unfälle (Unfallrente) Ab einem Invaliditätsgrad von 50 % als Folge eines Unfalls, bestimmter
MehrUnfallversicherung»Plus«
Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Unfallversicherung»Plus«I. Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen des Bayerischen Versicherungsverbandes (AUB 98/BVV) Stand 01.01.2002
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrPrivate Unfallversicherung
Private Unfallversicherung 1. Was ist eine Private Unfallversicherung? Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause, ob im Haushalt, als Heimwerker, auf der Baustelle oder in der Freizeit: Das
MehrAusgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG
Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen
MehrAllgemeine Bedingungen 1999 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG
Mannheimer Versicherung AG Allgemeine Bedingungen 1999 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG (Mannheimer AB-Unfall 99) mit den Bedingungen für die jeweiligen Leistungsarten Stand 01.09.2001
MehrFamilienrabatt Familien mit 3 versicherten Personen (inkl. mind. ein Erwachsener) wird ein Beitragsnachlass von 10 % gewährt
Leistungsumfang* Vergiftungen durch Gase und Dämpfe (außer Berufs- und Gewerbekrankheiten) Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen Unfälle in Folge von Bewusstseinsstörungen,
MehrI. Fahrer-Unfallschutz
I. Fahrer-Unfallschutz Der Fahrer-Unfallschutz sichert Sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen ab. Vorsorge zahlt sich also aus. Optimale Absicherung für Sie als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines
MehrBesondere Bedingungen zur Unfallversicherung
Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung BBU-UnfallSpar - 01/2008 Inhaltsverzeichnis A Erweiterungen zu den AUB 2008 1. Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen 2. Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe
MehrRV_01_334_20_9011_001_0_US_Lay 3_Seiter_VS+RS_4 06.06.12 09:27 Seite 1. www.ruv.de. Versicherungsbestätigung für Ihre ClassicCard
RV_01_334_20_9011_001_0_US_Lay 3_Seiter_VS+RS_4 06.06.12 09:27 Seite 1 www.ruv.de Versicherungsbestätigung für Ihre ClassicCard 091091 01 334 211 20 80 9011 0046 001 0 07.12 11.06 RV_01_334_20_9011_001_0_Layout
MehrAlter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
Mehrfür den Einschluss von Unfällen bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt (Nr.
Besondere Bedingungen Druckversion für den Einschluss von Unfällen bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt (Nr. 80) Für den Einschluss
Mehrnein B: überwiegend körperlich tätige Berufe 100.000 EUR 5.000 EUR 15 EUR Jährlich
Geburtsdatum: Geschlecht: Progression: Unfallrente: Kosmetische Operationen: Übergangsleistungen: Beginn: 01.01.1983 Männlich 500% 0EUR 5.000 EUR 0 EUR 01.11.2013 Öffentlicher Dienst: Beitragsgruppe: Invaliditätssumme:
MehrBesondere Bedingungen für die SecurFlex Police Summen-Unfall
Besondere Bedingungen für die SecurFlex Police Summen-Unfall (Stand 01/2015) Inhaltsverzeichnis 1 Versicherungsschutz :... 2 Krankheiten oder Gebrechen:... Versicherungsschutz besteht auch bei folgenden
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrZusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125
Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version 01.04.2014 GDV 0125 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
MehrKlauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)
TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrDie Gothaer Unfallversicherung Stand: GUB 2005 04/05
Die Gothaer Unfallversicherung Stand: GUB 2005 04/05 Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung im Rahmenkonzept Medienpool 1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrGewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
ERGO Direkt Lebensversicherung AG 79 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und
MehrVersicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung zur Verkehrsmittel-Unfallversicherung der ClassicCard bei der R+V Allgemeine Versicherung AG Die DZ BANK AG hat im Auftrag Ihrer Bank bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden,
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrPräambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber
MehrInhaltsverzeichnis. Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung BBU Compact 99 Stand 01.05.2003. A Erweiterungen zu den AUB 99
Arheilger Weg 5, 64380 Roßdorf E-Mail: info@haftpflichtkasse.de Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung BBU Compact 99 Stand 01.05.2003 Inhaltsverzeichnis A Erweiterungen zu den AUB 99 1. Gesundheitsschäden
MehrVersicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung WPBHV) Vom 18. Dezember 1998 (BGBl. I
MehrLuftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen CDLU
Luftfahrt Unfallversicherungs-Bedingungen CDLU Inhaltsübersicht Allgemeine Bedingungen 1 Gegenstand der Versicherung 2 Ausschlüsse 3 Nicht versicherbare Personen 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
MehrUnfallversicherungsvertrag
Unfallversicherungsvertrag zwischen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt und SV SparkassenVersicherung Bonifaciusstraße 18 99084 Erfurt 1 Präambel 1) Mit der Thüringer Ehrenamtsversicherung
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrAllgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (AB UBR 2010)
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrWiderrufsrecht & Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder
MehrDeckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
MehrZurück an: Rechtsanwalt Nicolas Klietsch Kurfürstendamm 92 10709 Berlin
Zurück an: Rechtsanwalt Nicolas Klietsch Kurfürstendamm 92 10709 Berlin Ich wünsche eine Erstberatung gegen ein pauschales Honorar in Höhe von 50 inklusive Mehrwertsteuer und aller Auslagen. Es soll gegen
MehrSicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!
Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:
MehrAllgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 88 Fassung 95
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen AUB 88 Fassung 95 1 Der Versicherungsfall Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Mehr1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Dr. Präve bezog sich insbesondere auf folgende Vorschriften der neuen InfoV: 1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen (1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß 7 Abs. 1 Satz 1
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrVersicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen für die CasaArte Musik Spezialunfallversicherung Fassung 01/2013 CH Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AB-Unfall 2013) 3 Bedingungen für
MehrHerzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge)
Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Nützliche Hinweise für Ihre BU-Beratung Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Wichtige Kriterien in den BU-Bedingungen:
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrUNFALLVERSICHERUNG 33
UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG WAS IST DAS? Jährlich passieren in Österreich rund 830.000 Unfälle (Quelle: KfV), davon enden fast 9.000 in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung
MehrGewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
80 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
Mehr