Informationsveranstaltung zur Einführung der neuen Einschulungsuntersuchung
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1 Informationsveranstaltung zur Einführung der neuen Einschulungsuntersuchung 16:00 Begrüßung Programm Herrn Sozialdezernent A. Goßner Frau Dr. A. Huber, Amt für Gesundheit u. Versorgung 16:20 Die Neukonzeption der Einschulungsuntersuchung Frau Dr. J. Grieshop-Gestefeld, Sachgebiet Kinder und Jugend 16:40 Die Bedeutung der Kooperation Schule/Kindergarten im Zusammenhang mit der neuen ESU Frau H. Wittenmeier, Schulamt Konstanz 17:00 Prävention und Sozialraumorientierung, die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Frau S. Senne, Kreisjugendamt 17:20 Diskussion 17:50 Schlusswort Herr Dr. E. Lenz, Amt für Gesundheit und Versorgung 1
2 Die Neukonzeption Der Ministerratsbeschluss vom Gesetzliche Grundlagen Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht Ziele der neuen Einschulungsuntersuchung Schritt 1: Wer macht was? Schritt 2: Wer macht was? Ausblick Schuljahr 08/09 im Landkreis Konstanz Zusammenfassung
3 Ministerratsbeschluss : Entbürokratisierung Bildung eines Arbeitskreises unter Federführung des Sozialministeriums unter den Vorgaben: Vorverlagerung der ESU, Zeit gewinnen für die Förderung der Kinder und Ressourcen beachten Ergebnis: Neukonzeption der ESU in 2 Schritten, Modellphase über 2 Jahre Gutachten von Prof. Bode (SPZ Uni Ulm)
4 Ministerratsbeschluss vom : Einführung der neuen Einschulungsuntersuchung in 2 Schritten landesweit im 4. Quartal dieses Jahres
5 Gesetzliche Grundlagen Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht und ist gesetzlich festgelegt. Folgende Artikelgesetze werden derzeit geändert und bilden die Grundlage für die neue ESU: Das Schulgesetz 5, ( 72), 91, das Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) 8 vom , die Meldeverordnung 6a, die Schuluntersuchungsordnung vom die Richtlinien des SM zur Durchführung der ESU vom
6 Die neue Einschulungsuntersuchung ist Pflicht: Bei Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr: Für alle Kinder, die bis zum des laufenden Schuljahres das vierte Lebensjahr vollendet haben. Bei Schritt 2 im letzten Kindergartenjahr: für alle Kinder, die in der Schule angemeldet werden. 6
7 Ziele der neuen Einschulungsuntersuchung: Schritt 1: im vorletzten Kindergartenjahr: Gesundheitsförderung und Prävention Schritt 2: im letzten Kindergartenjahr: Gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit 7
8 Schritt 1: Wer macht was? Die Eltern: erhalten einen Elternfragebogen und den Termin für ihr Kind, erklären ihr Einverständnis für den Informationsaustausch zwischen Erzieher/innen, Lehrer/innen und dem schulärztlichen Dienst (Schularzt/in und schulmedizinische Assistentin) Und legen bereit: das Impfbuch das gelbe Früherkennungsheft den Elternfragebogen mit der Schweigepflichtsentbindung
9 Schritt 1: Wer macht was? Die Erzieher/-innen Füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus: 1. den validierten Grenzsteinen der Entwicklung Je zwei Fragen zu Körpermotorik, Sprachentwicklung, sozialer und emotionaler Kompetenz 2. den Fragen zur Konzentration und Unruhe aus dem SDQ (Stärken und Schwächen): (5 Fragen) 9
10 Schritt 1: Wer macht was? Die medizinische Assistentinnen führen bei allen Kindern ein Screening durch: Sehen und Hören Körpergröße und Körpergewicht Sprache Motorik und Malentwicklung Mengenerfassung Verhalten Durchsicht von Impfbuch und U-Heft besprechen im Amt die Ergebnisse mit dem Arzt/Ärztin 10
11 Schritt 1, wer macht was? Der Arzt/ die Ärztin bewertet die Untersuchungsergebnisse und die Dokumente entscheidet über eine Untersuchung des Kindes in Anwesenheit der Eltern (bei circa 30% der Kinder) führt befundorientiert eine Untersuchung durch z. B. einen Sprachtest (SETK 3 5) berät die Eltern über Fördermaßnahmen, erstellt einen Bericht und empfiehlt befundorientiert das weitere Vorgehen. 11
12 Schritt 1, wer macht was? Der Arzt empfiehlt: 1. Keine Maßnahmen 2. Häusliche Förderung 3. Förderung im Rahmen des normalen Kindergartenprogramms 4. Spezielle pädagogische Förderung, runden Tisch oder 5. Untersuchung beim Kinder-/Hausarzt /ärztin 12
13 Schritt 2: Wer macht was? Die Erzieher/innen: Aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus: 1. den validierten Grenzsteinen der Entwicklung (1-4 Fragen zur Körpermotorik, Körperbewusstsein, Hand- Fingermotorik, Sprach-, kognitiver Entwicklung und zur sozialen Kompetenz) 2. Fragen zur Unruhe und Konzentration (5 Fragen zu Stärken und Schwächen SDQ-D) 13
14 Schritt 2: Wer macht was? Die Kooperationslehrer/-innen: Empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren. 14
15 Schritt 2. Wer macht was? Der Arzt/die Ärztin 1. wertet die Erzieherinnenfragebögen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus 2. entscheidet über weitere Untersuchungen bei a) ausgewählten Kindern aus Schritt 1 b) Kindern mit ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr c) Kindern ohne Kindergartenbesuch oder U 9 15
16 Schritt 2: Wer macht was? Der Arzt/ die Ärztin berät die Eltern ausführlich und erstellt gfs. einen Bericht für die Eltern, die Schule, den Kindergarten oder den Kinder-/Hausarzt/ärztin 16
17 Ausblick 08/09 Unsere Planung: Umsetzung der ESU Schritt 1 ab Anfang November 08 Schwerpunkt liegt im Schuljahr 2008/9 bei Schritt 1 der Neukonzeption Einschulungsjahrgang 09 auf Empfehlung der Schule/ Kooperationslehrer nach der Schulanmeldung alle Kinder ohne U9 oder Besuch eines Kindergarten
18 Zusammenfassung Fortsetzung der ESU durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in zwei Schritten Begleitung der Kinder in Kooperation mit den Eltern, Erzieherinnen, Kooperationslehrern und Kinderärzten Vernetzung mit den Programmen des Kultusministeriums ist vorgesehen Entscheidung über die Einschulung und die Form der Beschulung erfolgt weiterhin durch die Schule
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ziel erreicht! 19
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