Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Mitgliedsgemeinden: Gehren (Jesuborn, Möhrenbach) m Pennewitz m Herschdorf (Allersdorf, Willmersdorf) m Neustadt Voraussichtlich nächste Ausgabe: Redaktionsschluss: Jahrgang Freitag, den 13. Mai 2016 Nr. 5 Foto: Heike Bluhm Silberberglauf in Möhrenbach Handwerkermarkt in Gehren Waldkinderfest in Möhrenbach Kinderfest in Allersdorf Oldtimertreffen Oldtimerpokal im Schobsetal in Gehren

2 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Gemeinde Mellenbach-Glasbach, Gemeindeamt, Mühlwiese 1 in Mellenbach-Glasbach Donnerstag (außer am ) 17:00-19:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Bekanntmachung Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Schwarza (Saale) von der Talsperre Goldisthal bis zum Pegel Schwarzburg Das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in Weimar beabsichtigt, für die Schwarza (Saale) von der Talsperre Goldisthal bis zum Pegel Schwarzburg auf Teilen der Gemarkungen Goldisthal, Katzhütte, Oelze, Oberhammer, Wald Unterbreitenbach, Böhlen, Meuselbach, Schwarzmühle, Blumenau, Wildenspring, Mellenbach, Allersdorf, Oberhain, Glasbach, Obstfelderschmiede, Unterweißbach, Mankenbach, Sitzendorf, WBZ Schwarzburg I und II sowie Schwarzburg das Überschwemmungsgebiet neu festzustellen. Die Feststellung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745). Im Rahmen des nach 117 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hierzu durchzuführenden Anhörungsverfahrens wird Folgendes bekannt gegeben: Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Topografische Karten Maßstab 1 : und Liegenschaftskarten Maßstab 1 : bzw. 1 : 2.000) liegen vom 30. Mai bis einschließlich 29. Juni 2016 in folgenden Behörden während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus: Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg (für die Gemeinde Goldisthal), Bauamt, Zimmer 210, Kirchweg 2 in Neuhaus am Rennweg Montag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Mittwoch 8:30-12:00 Uhr Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag 8:30-11:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Bauamt, Obere Marktstraße 1 in Gehren Dienstag 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:30 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11, Bauamt, Raum 207 in Großbreitenbach Dienstag 8:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr Freitag 8:00-12:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Bergbahnregion/Schwarzatal, Bauamt, Zimmer 12 in Oberweißbach/Thür. Wald Montag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 9:00-12:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Schwarzatal, Hauptstraße 40 (Haus II), Bauamt, Zimmer 209 in Sitzendorf Montag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag 9:00-12:00 Uhr Gemeinde Mellenbach-Glasbach, Kindergarten, Barigauer Weg 11 in Mellenbach-Glasbach Donnerstag (nur am ) 17:00-19:00 Uhr Gemeinde Unterweißbach, Lichtetalstraße 38 in Unterweißbach Dienstag 15:00-17:00 Uhr Gemeinde Oberhain, Feuerwehrvereinshaus, Oberhain 87 in Oberhain Donnerstag 17:30-18:30 Uhr Gemeinde Sitzendorf, Hauptstraße 40 in Sitzendorf Donnerstag 16:00-18:00 Uhr Gemeinde Schwarzburg, Burkersdorfer Straße 2 in Schwarzburg Dienstag 16:00-18:00 Uhr Etwaige Bedenken gegen die Feststellung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis zwei Wochen nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung IV, Referat Wasserwirtschaft, Weimarplatz 4 in Weimar, Haus 2, Zimmer 1809 zu folgenden Dienststunden vorgebracht werden: Montag - Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben. Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet. Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Weimar, Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 440, Wasserwirtschaft Im Auftrag H.-Günter Breitbarth Referatsleiter Ausschreibung Die VG Langer Berg verkauft ein Multifunktionsgerät Konica Minolta bizhub 350 zum Kopieren/Drucken/Scannen Schwarz/Weiß Duplexdruck möglich 2 Schubladen Touchscreendisplay Das Gerät ist selbst abzuholen. Angebote können bis zum 3. Juni 2016 an die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Hauptamt, Obere Marktstraße 1 in Gehren - Ausschreibung Kopierer - gerichtet werden. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Mindestgebot 100,00. Für Rückfragen oder für Besichtigungen des Gerätes stehen wir gern zur Verfügung.

3 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Stadt Gehren Beschlüsse In der 20. Stadtratssitzung der Stadt Gehren vom 14. April 2016 wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 145/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 3 - Zimmerer- und Holzbauarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Scharf Systemelemente e.k. aus Hilmersdorf Beschluss-Nr. 146/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 4 - Dachdecker- und Spenglerarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Pensold Bedachungen aus Oppurg Beschluss-Nr. 147/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 5 - Fenster, Innentüren, Außentüren und Tore im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Firma Wiegand aus Scheibe-Alsbach Beschluss-Nr. 148/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 6 - Heizung / Lüftung / Sanitär-Installation im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Firma Trautmann GmbH aus Arnstadt Beschluss-Nr. 149/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 7 - Elektroarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Firma Schönefeld GmbH aus Unterpörlitz Beschluss-Nr. 150/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los Photovoltaikanlage im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Firma Elektro Glenk GmbH aus Blaufelden - Gammersfeld Beschluss-Nr. 151/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 8 - Trockenbauarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Firma BWD Torsten Hermes aus Rudolstadt Einladung zur Einwohnerversammlung Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gehren einschließlich der Ortschaften Jesuborn und Möhrenbach, ich lade Sie ganz herzlich zu einer Einwohnerversammlung am Mittwoch, dem , um Uhr in den großen Stadthaussaal nach Gehren, Obere Marktstr. 1 ein. Entsprechend der gültigen Hauptsatzung werden Einwohnerversammlungen durchgeführt, um die Einwohner über wichtige Stadtangelegenheiten zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Informationsschwerpunkte der Einwohnerversammlung sind: - geplante Regionalgebietsreform in Thüringen, Möglichkeiten und Ziele der Stadt Gehren - Informationen zur Haushaltssituation und geplante Maßnahmen Sonstiges, Anfragen Die Einwohner können vorab bis zum Anfragen in speziellen Stadtangelegenheiten im Sekretariat des Bürgermeisters einreichen. Mit freundlichen Grüßen Ronny Bössel Bürgermeister Beschluss-Nr. 152/20/2016 Der Stadtrat der Stadt Gehren beschließt die Vergabe der Leistungen für das Los 9 - Putz- und Malerarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Gehren an das Unternehmen: Gerüst- und Fassadenbau Döbele aus Ilmenau Bössel Bürgermeister Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Zusammenhang mit der am 08. Juni 2016 geplanten Einwohnerversammlung, in der u.a. über mögliche zukünftige Verwaltungsstrukturen gesprochen werden soll, möchte ich Ihnen nachfolgend einen objektiven Überblick über den derzeitigen aktuellen Stand und bezogen auf die Stadt Gehren geben. Dabei werde ich mich auf die Ebene der Städte und Gemeinden beschränken. Die derzeitige Landesregierung sieht ein großes politisches Handlungsdefizit für die Durchführung einer Gebietsreform im Freistaat Thüringen. Ursache dafür ist die nach wie vor vorhandene Kleinteiligkeit (z. Zt. noch 843 Gemeinden, davon 6 kreis-

4 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 freie Städte und 17 Landkreise). Insbesondere in der demografischen Entwicklung wird eine erhebliche Herausforderung für die öffentlichen Haushalte in der Zukunft gesehen. Man rechnet vor, dass 1990 noch 2,61 Mill. Einwohner in Thüringen lebten, nach einer Prognose für das Jahr 2035 werden es voraussichtlich weniger als 1,88 Mill. Einwohner sein. Gleichzeitig geht die Zahl der Erwerbstätigen deutlich zurück, das heißt, es kommt zu einer Veränderung der Altersstruktur und damit zu einer Alterung der Gesellschaft. Prognostiziert werden weiterhin erhebliche Mindereinnahmen des Freistaates im Bereich Steuern und Landesfinanzausgleich sowie bei Bundeszuweisungen und der Rückgang der Mittel aus dem Solidarpakt II bis Folge der schlechteren Landeseinnahmen ist dann eine noch schlechtere Finanzausstattung für die Städte und Gemeinden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Verwaltungen durch notwendige modere Datentechnik und -verarbeitung. Ziel der Gebietsreform soll deshalb die Bildung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften sein. Bei den zukünftigen Strukturvorstellungen legt man Einwohnerzahlen zugrunde, die dauerhaft, aber mindestens bis Ende 2035 erreicht werden sollen. Vorrang haben sollen freiwillige Gemeindeneugliederungen, wobei diese Phase nur bis Ende Oktober 2017 andauern soll. Angekündigt wird die Gebietsreform als Teil einer Gesamtreform, wobei das Gesamtbild der notwendigen Funktional- und Verwaltungsreform auf Landesebene noch weitgehend unklar ist. Gegen dieses Vorgehen organisieren sich zahlreiche Widerstände im Land. Hauptkritik ist eine unzureichende Aufgabenkritik vor der Gebietsreform (betrifft den Verwaltungsumbau insgesamt). Man befürchtet Schnellverfahren ohne ausreichende Bürgerbeteiligung und dass die angepriesenen Einsparungen tatsächlich nicht oder erst mit großer Verzögerung eintreten. Insbesondere steht die für Städte und Gemeinden derzeit im Fokus stehende Einwohnerzahl von gefordert Einwohnern im Jahre 2035 in der Kritik. Das bedeutet, dass ca. 600 Kommunen (von derzeit 843) und 69 Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden, das heißt 70 % der Kommunen sind erheblich von der Reform betroffen. In vielen Teilen des Landes wird die Opferung der Verwaltungsgemeinschaften gerade durch kleinere Gemeinde als Verlust der Selbständigkeit und Weg in eine Zentralisierung gesehen. Vor diesem Hintergrund plant eine Initiative ein Volksbegehren gegen das so genannte Vorschaltgesetz, welches jetzt im 2. Regierungsentwurf vorliegt und demnächst den Landtag passieren soll. Bei aller verständlichen Kritik, auch der Unterzeichner vertritt die Auffassung, dass die Phase für weitere freiwillige Gebietszusammenschlüsse deutlich zu kurz festgelegt werden soll (Oktober 2017), ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren eine Gebietsreform auf Ebene der Städte und Gemeinden kommen wird und kommen muss. Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und damit verbundene notwendige Reformbemühungen in den Verwaltungen sind nicht von der Hand zu weisen. Ziel der Gebietsreform muss es aus meiner Sicht aber sein, zukunftsfähige Strukturen zu bilden, in denen sich unsere Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Mentalität, ihrem Selbstverständnis, ihrer kulturellen Entwicklung und ihrem Heimatgefühl wieder finden und eine regionale Verbundenheit auch bei einer größeren Anzahl von Ortsteilen nicht der Anonymität zum Opfer fällt. Vor diesem Hintergrund hat sich der Stadtrat der Stadt Gehren bereits mehrfach in den letzten Jahren mit dem Thema Gemeindeneugliederung beschäftigt. Dabei bestand das Ziel, auf freiwilliger Basis eine Struktur mit deutlich mehr Einwohnern zu finden. Ein erster Grundsatzbeschluss dazu erfolgte im Stadtrat bereits am 3. August Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit der Stadt Langewiesen, der Gemeinde Wolfsberg und den Verwaltungsstrukturen in der Region Großbreitenbach Gespräche über die kommunale Zusammenarbeit zu führen. Mit diesem Beschluss war man der Zeit offensichtlich voraus, außer gelegentlichen Zusammenkünften der Verwaltungsspitzen ereignete sich nicht Greifbares. In einem erneuten Grundsatzbeschluss positionierte sich der Stadtrat am 3. Mai Auch hier wurde als Ziel des Stadtrates die Bildung einer Stadt mit mehreren Ortsteilen als Landgemeinde mit mittelfristig deutlich über Einwohnern angestrebt. Eine Einheits- bzw. Landgemeinde in den Grenzen der bisherigen VG s Großbreitenbach und Langer Berg sollte dabei nicht angestrebt werden, vorrangig blieb die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg durch Zusammenschluss ihrer Mitgliedsgemeinden. Eine abgestimmte Zusammenarbeit bzw. weitergehende Zusammenschlüsse sollten mit der Stadt Langewiesen, der Gemeinde Wolfsberg und der Stadt Ilmenau angestrebt werden. Keine Präferenz mehr im Beschluss fand die Region Großbreitenbach, vor dem Hintergrund, dass man zwischenzeitlich mit den Festlegungen zur Fortschreibung des Regionalplanes in der Stadt Gehren sehr schlechte Erfahrungen und eine Schwächung der Stadt zugunsten des Grundzentrums Großbreitenbach erfahren hatte. Infolge dieses Beschlusses ergaben sich erneute Diskussionen, zunächst ohne greifbare Ergebnisse. Mit der Eingliederung von Möhrenbach als Ortschaft in der nunmehrigen Landgemeinde Stadt Gehren ab 2014 konnte zumindest ein erster Schritt in Richtung einer Gebietsreform vollzogen werden. Infolge beschloss der Stadtrat am 21. April 2015 einen erneuten Beschluss zu den Grundsätzen einer künftigen Landgemeinde. Dieser lautete wie folgt: 1. Die Stadt Gehren strebt die Bildung einer Landgemeinde mit folgenden Städten und Gemeinden einschließlich deren Ortsteile an: Gemeinde Herschdorf, Gemeinde Pennewitz, Gemeinde Wolfsberg, Stadt Langewiesen. 2. Die Bildung der Landgemeinde soll zum erfolgen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den potenziellen Partnern in der Landgemeinde einen entsprechenden Zeitplan zu erarbeiten. 4. Die Bürgerschaft ist in geeigneter Weise frühzeitig zu unterrichten und einzubeziehen. Diese Beschlusslage gilt bis heute fort. Der Vorteil dieser möglichen Struktur besteht darin, dass sich Partner mit einer vergleichbaren Infrastruktur zusammen schließen könnten, welche bereits in zahlreichen Fragen zusammen arbeiten. Die Größe der Beteiligten ermöglicht ein ausgewogenes Stimmengewicht, eine sinnvolle Weiternutzung der vorhandenen Rathäuser in Wolfsberg, Langewiesen und Gehren wäre durch eine einvernehmliche dezentrale Ämteraufteilung bürgernah möglich. Zwischenzeitlich haben sich auch einige der angesprochenen Gemeinden mit Beschlüssen ihrer kommunalen Gremien positioniert. Der Gemeinderat der Gemeinde Wolfsberg fasste im Juni 2015 einen Beschluss, der inhaltlich den Zielstellungen des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Gehren entspricht. Der Gemeinderat der Gemeinde Pennewitz fasste im November 2015 einen Beschluss, das damals gerade vorgelegte Leitbild der Regierung Zukunftsfähiges Thüringen abzulehnen und möchte vorrangig als eigenständige Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg erhalten bleiben. Für den Fall, dass eine Eigenständigkeit in Zukunft nicht mehr möglich sein soll, präferiert auch die Gemeinde Pennewitz den Zusammenschluss einer Landgemeinde mit der Stadt Gehren, der Gemeinde Wolfsberg und der Stadt Langewiesen. Bereits im November 2012 hatte der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf erklärt, perspektivisch eine Neuordnung der kommunalen Strukturen auf freiwilliger Basis anzustreben. Vorrangig soll dabei die Umwandlung der VG Langer Berg durch Zusammenschluss ihrer Mitgliedsgemeinden zu einer Landgemeinde erfolgen. Darüber hinaus gehende Möglichkeiten zukünftiger Zusammenarbeiten mit angrenzenden Kommunen sollen geprüft werden. Unklar bleibt die abschließende Positionierung aus der Stadt Langewiesen. Da Teile der Bevölkerung und des Stadtrates einen Zusammenschluss mit Ilmenau vorziehen, währenddessen andere den Zusammenschluss in Richtung Wolfsberg und Gehren präferieren, läuft bereits seit geraumer Zeit eine Voruntersuchung zur weiteren Vorgehensweise. Zunächst wurden Fragenkataloge zu den potenziellen Partnern gesendet und inzwischen ausgewertet. Infolge sind Bürgerversammlungen und eine Bürgerbefragung vorgesehen, deren Ergebnis voraussichtlich im September 2016 zu einem Beschluss des Stadtrates führen soll.

5 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Möglich ist aber auch, dass sich eine unterliegende Seite mit dem Ergebnis dieses Beschlusses nicht abfindet und die Korrektur durch einen Bürgerentscheid anstrebt. Mit diesem würden dann weitere Monate ins Land gehen. Dieser lange Weg zur Entscheidungsfindung hat natürlich auch Konsequenzen für die betroffenen Partner, denn die zur Verfügung stehende Zeit in der gesetzlichen Freiwilligkeitsphase wird immer geringer. Wird dem erhofften Zusammenschluss verspätet zugestimmt, geht dies zu Lasten der notwendigen Verhandlungszeit für einen Vertrag über die freiwillige Gemeindeneugliederung, d.h. die Bildung einer neuen Gemeinde zwischen den unterschiedlichen beteiligten Partnern. Erfahrungsgemäß bedarf die Verhandlung derartiger Zusammenschlussverträge sehr viel Zeit, was aus der Sicht von Gehren anhand der Erfahrung bei der Bildung der gemeinsamen Gemeinde zwischen Gehren und Möhrenbach unter Berücksichtigung der Jesuborner Interessen nur bestätigt werden kann. In diesen Verträgen werden die Grundsätze, beispielsweise über die Erhaltung ortsspezifischer Besonderheiten, die öffentlichen Einrichtungen wie Feuerwehr, Kindergärten, Bibliotheken und Kulturhäuser sowie besondere Prioritäten bei zukünftigen Investitionen in den Ortsteilen und vieles andere mehr festgelegt. Nach Expertenmeinungen sollten dafür in Abhängigkeit von Anzahl und Größe der beteiligten Gemeinden bis zu 18 Monate Vorbereitungszeit eingeplant werden. Schnell fällt auf, dass diese Zeit bereits jetzt nicht mehr zur Verfügung steht. Im Falle des Scheiterns der angestrebten Struktur, indem sich die Stadt Langewiesen durch Beschluss des Stadtrates und / oder der Bürgerschaft Richtung Ilmenau entscheidet, fehlt den verbliebenen Partnern in jedem Fall die Zeit zu einer vernünftigen Verständigung mit anderen Partnern in der Freiwilligkeitsphase, das heißt, es entscheidet der Gesetzgeber nach Gutdünken. Welche Kriterien der Gesetzgeber dabei sieht, wurde zunächst in dem Leitbild, welches Ende 2015 verabschiedet wurde, veröffentlicht. Auf Grund dieses Leitbildes soll noch in diesem Sommer das Vorschaltgesetz zur Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform erlassen werden, welches jetzt im 2. Regierungsentwurf vorliegt. Der Gesetzentwurf sagt bezogen auf die Gemeinden u.a. aus, dass zentral örtliche Strukturen gestärkt werden sollen. Explizit genannt sind dabei Mittelzentren (hier Ilmenau) in ihrer Stadt- Umlandbeziehung mit den unmittelbar angrenzenden Gemeinden. Die kreisangehörigen Gemeinden sollen mindestens 6000 Einwohner bezogen auf das Jahr 2035 haben. Die Bildung, Änderung und Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften wird ausgeschlossen, ihre Auflösung erfolgt durch Gesetz. Die Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden, die die derzeitigen Landkreisgrenzen überschreiten, sind möglich, sofern diese der Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte nicht entgegenstehen und diese Gemeindeneugliederung nicht vor der Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft treten (Anmerkung: 2018). Jede neu gegliederte Gemeinde soll so strukturiert sein, dass sie die Funktion eines zentralen Ortes übernehmen kann. Anträge auf Bildung von freiwilligen Gemeindestrukturen durch Auflösung und Zusammenschluss oder Eingliederung, die den Vorgaben dieses Gesetzes entsprechen, sind bis zum 31. Oktober 2017 zu stellen. Für Förderungen freiwilliger Gemeindeneugliederungen ist für jede die Neugliederung beantragende Gemeinde weiterhin ein Förderbetrag von mindestens vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass eine Genehmigung freiwilliger Zusammenschlüsse dann erfolgt, wenn die entstehende Struktur die Anforderung des Gesetzes erfüllt, wobei die Bevölkerungszahl, bezogen auf das Jahr 2035, eine wesentliche Rolle spielt. Die Bevölkerungszahlen 2035 basieren dabei auf der ersten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung, welche durch das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht wurde. Bezogen auf die angestrebte Partnerschaft ergibt sich dabei für den Gebietsstand zum folgendes Bild: Kreisangehörige Bevölkerung zum Bevölkerungs- Stadt bzw vorausberechnung Gemeinde für 2035 Gehren Herschdorf Pennewitz Langewiesen Wolfsberg Es ergäbe sich also hieraus eine Struktur mit fast Einwohnern im Jahre 2035, welche den Vorgaben des Vorschaltgesetzes Genüge tun würde. Entscheidet sich jedoch Langewiesen für Ilmenau, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Wolfsberg auf Grund der geringen verbleibenden gemeinsamen Gemeindegrenzen mit Gehren und bisherigen Verflechtungen mit Langewiesen dem nachfolgt bzw. durch den Gesetzgeber so zugeordnet wird. Auf Grund bisheriger Erfahrungen ist auch davon auszugehen, dass Herschdorf zumindest nach der Freiwilligkeitsphase dem oberen Kreisgebiet zugeordnet werden könnte. Damit reicht die verbleibende Einwohnerzahl nicht aus, um eine neue Struktur, welche dem Gesetzesentwurf entspricht, zu begründen. Inwieweit nach der Freiwilligkeitsphase überhaupt noch Interessen einzelner selbständiger Gemeinden bei Zusammenschlüssen Berücksichtigung finden, ist derzeit offen, jedoch sollte der wahrnehmbare Bürgerwille dabei keine unmaßgebliche Rolle spielen. Es wären noch unterschiedliche Regelungen denkbar: Die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach ist für das Jahr 2035 (einschließlich Großbreitenbach, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Wildenspring) noch mit Einwohnern ausgewiesen. Zuzüglich Neustadt am Rennsteig ergibt sich eine Erhöhung um rechnerisch 557 Einwohner, was zunächst lediglich Einwohnern entspricht. Selbst bei einer möglichen Zuordnung von Herschdorf reicht man mit dann Einwohnern nicht aus. Möglicherweise kommen dazu, das derzeit umworbene Goldisthal (248) und Katzhütte (901), jeweils bezogen auf die Vorausberechnung Diese Struktur würde die Vereinigung von Gemeinden aus drei Landkreisen (Ilm-Kreis, Landkreis Sonneberg und Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) erfordern, liegt aber insgesamt nur bei vorausberechneten Einwohnern im Jahr Inwieweit der Gesetzgeber einen Zusammenschluss über mehrere Kreisgrenzen mit diesem Ergebnis zulässt bleibt abzuwarten. Ich wurde durch den Bürgermeister der Stadt Großbreitenbach angesprochen, die Beteiligung an einer solchen Struktur zu überdenken. Auf Grund der regionalen Ausdehnung und der bisher fehlenden Zusammenarbeit mit den Gemeinden über die Grenzen des Ilm-Kreises hinaus sprechen dafür für Gehren nach meiner Einschätzung kaum Argumente. Vorstellbar erscheint allerdings, dass der Gesetzgeber zur Klärung der Situation eine Vereinigung der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften Großbreitenbach und Langer Berg in einer neuen Struktur durch Gesetz anstrebt. Einwohnerseitig ergibt sich bezogen auf den prognostizierten Gebietsstand 2035 (VG Großbreitenbach 3.584, VG Langer Berg 4.677) mit über Einwohner dabei eine ausreichende Einwohnerstärke. Das Ziel einer Verwaltungsverflechtung in diesem Bereich wurde unsererseits allerdings, wie bereits erwähnt, bereits vor einigen Jahren aufgegeben, nachdem die Stadt Großbreitenbach gegen eine Arbeitsteilung im Bereich der Melde- und Standesämter der VG s intervenierte und sich nach der Regionalplanentscheidung eines Grundzentrums für Großbreitenbach zu Lasten der VG Langer Berg bzw. der Stadt Gehren der Eindruck verfestigt, dass aufgrund des dort derzeit proklamierten Zentrumsanspruches die Bereitschaft für einen fairen gebietsübergreifenden Interessenausgleich ohnehin nicht gegeben ist. Eine weitere Möglichkeit für die Stadt Gehren besteht bei Scheitern der Vorzugsvariante deshalb in dem Versuch des Anschlusses an die Verwaltungsstrukturen in Richtung Ilmenau. Die grundsätzliche Bereitschaft dazu hatte die Stadt Gehren mittels Stadtratsbeschluss bereits im Jahre 2012 signalisiert. Dieser Weg entspricht auch der von der Landesregierung geforderten Stärkung eines Mittelzentrums, wäre für uns eine realistische Alternative, allerdings in der Freiwilligkeitsphase nicht realisierbar. Für die Stadt Ilmenau wird sich dabei natürlich auch die Frage stellen, welche Umlandgemeinden per Gesetz ohnehin zugeordnet werden. Aus der geschilderten Situation wird deutlich, dass für die Entwicklung der Stadt Gehren unterschiedliche Optionen denkbar sind. Das Schwierige in diesem Prozess besteht darin, dass wir das Heft des Handelns nicht selbst übernehmen können, sondern auf die Entscheidung kommunaler Partner und auch des Gesetzgebers angewiesen sind. Umso nachdrücklicher stellt sich die Frage, wie die Bürgerschaft diesen Prozess beurteilt und

6 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 welcher Weg aus dem öffentlichen Meinungsbild aus der Stadt heraus angestrebt werden soll. Ich möchte Sie einladen, sich an dieser wichtigen Diskussion zu beteiligen und freue mich auf Ihr Erscheinen und Ihren Beitrag zur Einwohnerversammlung. Mit freundlichen Grüßen Ronny Bössel Bürgermeister Beschluss-Nr. 093/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Herschdorf für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen in der als Anlage beigefügten Form. Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Personen... 9 Anzahl der anwesenden Personen... 8 Ja-Stimmen... 8 Nein-Stimmen... 0 Enthaltungen... 0 Barrierefreier Zugang in der Trauerhalle auf dem Friedhof der Stadt Gehren Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab sofort kann der neue barrierefreie Zugang im Nebeneingangsbereich der Feierhalle auf dem Friedhof in der Stadt Gehren genutzt werden. Im November 2015 wurde die Maßnahme zur Errichtung dieses neuen Zugangs einschließlich dem Einbau einer neuen Eingangstür mit elektromechanischer Türöffnung begonnen. Die Tiefbau- und Verlegearbeiten für die erforderliche Zugangsrampe hat die Firma Diekau Bau aus Gräfinau-Angestedt fertig gestellt. Der Einbau der Eingangstür mit der elektromechanischen Türöffnung erfolgte durch die Fa. Pausch aus Gehren in Zusammenarbeit mit der Firma Junghanß. Beschluss-Nr. 094/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Finanzplan zur Haushaltssatzung der Gemeinde Herschdorf für das Haushaltsjahr 2016 in der als Anlage beigefügten Form. Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Personen... 9 Anzahl der anwesenden Personen... 8 Ja-Stimmen... 8 Nein-Stimmen... 0 Enthaltungen... 0 In der 14. Gemeinderatssitzung des Gemeinderates der Gemeinde Herschdorf vom 31. März 2016 wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 095/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt das Protokoll der 13. Gemeinderatssitzung vom 18. Februar nichtöffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr. 096/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Verkauf des Flurstückes-Nr. 417 der Flur 4 mit einer Größe von 120 qm in der Gemarkung Willmersdorf an Herrn Christian Wagner, Willmersdorf, Ortsstraße 13 in Herschdorf. Beschluss-Nr. 097/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr 80/1 der Flur 1 in der Gemarkung Allersdorf mit einer Größe von 18 qm von Herrn Conny Wagner, Allersdorf, Ortsstraße 46 in Herschdorf. Der Zugang soll dazu dienen, dass Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen die Trauerhalle barrierefrei erreichen können. Die Tür wird von Innen und Außen über einen Taster geöffnet, welcher im Türrahmenbereich montiert ist. Die aufgewendeten Kosten liegen insgesamt bei etwa R. Bössel Bürgermeister Gemeinde Herschdorf Beschlüsse In der 14. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Herschdorf vom 31. März 2016 wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 092/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt das Protokoll der 13. Gemeinderatssitzung vom 18. Februar öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Personen... 9 Anzahl der anwesenden Personen... 8 Ja-Stimmen... 7 Nein-Stimmen... 0 Enthaltungen... 1 Beschluss-Nr. 098/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr. 92/1 der Flur 1 in der Gemarkung Allersdorf mit einer Größe von 12 qm von Herrn Hans-Jürgen Käßmann, Brahmstraße 12 in Ebern. Beschluss-Nr. 099/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr. 94/1 der Flur 1 in der Gemarkung Allersdorf mit einer Größe von 92qm von Herrn Hans-Peter Hertwig, Allersdorf, Ortsstraße 8 in Herschdorf. Beschluss-Nr. 100/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr. 96/1 der Flur 1 in der Gemarkung Allersdorf mit einer Größe von 4 qm von den Eheleuten Georg und Lieselotte Stieler, Allersdorf, Ortsstraße 2 in Herschdorf. Beschluss-Nr. 101/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr. 97/1 der Flur 1 in der Gemarkung Allersdorf mit einer Größe von 8 qm von den Eheleuten Uwe und Sabine Stieler, Allersdorf, Ortsstraße 3 in Herschdorf. Beschluss-Nr. 102/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr. 98/1 der Flur 1 in der Gemarkung Allersdorf mit einer Größe von 44 qm von Herrn Reiner Möller, Allersdorf, Ortsstraße 4 in Herschdorf. Beschluss-Nr. 103/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Erwerb des Flurstückes-Nr. 99/1 der Flur 1 in der Gemarkung

7 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Allersdorf mit einer Größe von 67 qm von Frau Marlis Heinritz, Herrn Stephan Heinritz, Frau Kati Heinritz und Herrn Danny Heinritz, Allersdorf, Ortsstraße 5 in Herschdorf. Beschluss-Nr. 104/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Hans-Jürgen Kemter, Allersdorf, Ortsstraße 18, Herschdorf zum Neubau einer Garage in der Gemarkung Allersdorf, Flur 4, Flurstück-Nr. 14. Beschluss-Nr. 105/14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Sebastian Rögner, Turmstraße 17, Herschdorf zum Teilabbruch und Umbau - Nutzungsänderung eines Gebäudeteils zum Wohnen in der Gemarkung Herschdorf, Flur 5, Flurstück-Nr. 980/7. In der 15. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Herschdorf vom 27. April 2016 wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 106/15/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt den Verkauf der Flurstücke-Nr. 1002, 1001, 1000/1 (Teilfläche), 999/1 (Teilfläche), 998/1 (Teilfläche) in der Flur 5 Gemarkung Herschdorf (Gebäude und Grundstücke) an Herrn Silvio Langbein und Frau Dr. Berit Schütze, Lange-Berg-Straße 3b, Herschdorf. Zimmermann Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Herschdorf für das Haushaltsjahr 2016 Auf der Grundlage des 55 Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Herschdorf folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt 4 Die Steuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 275 v.h. b) für Grundstücke (B) 390 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v.h. Öffentliche Bekanntmachung Hierdurch wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Herschdorf für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen nach der rechtsaufsichtlichen Prüfung öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Herschdorf für das Haushaltjahr 2016 mit allen Anlagen liegt vom bis zu den Öffnungszeiten der Verwaltung - Dienstag, 8.00 bis Uhr und bis Uhr, Mittwoch von 8.00 bis Uhr und Donnerstag, 8.00 bis Uhr und bis Uhr - im Zimmer 3 der Verwaltung in Gehren, Obere Marktstraße 1, zu jedermanns Einsicht aus. Danach wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Herschdorf für das Haushaltsjahr 2016 mit allen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 zu den Öffnungszeiten der Verwaltung - Dienstag, 8.00 bis Uhr und bis Uhr, Mittwoch von 8.00 bis Uhr und Donnerstag, 8.00 bis Uhr und bis Uhr - im Zimmer 3 der Verwaltung in Gehren, Obere Marktstraße 1, zur Einsichtnahme für jedermann zur Verfügung gehalten, 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO. Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Gemeinde Herschdorf, Obere Marktstraße 1, Gehren, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, Paragraph 21 (4) ThürKO. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 entfällt 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Herschdorf, den 19. April 2016 Gemeinde Herschdorf Zimmermann Bürgermeister Impressum (Siegel) Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Obere Marktstraße 1, Gehren Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

8 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl in der Gemeinde Herschdorf am Der Wahlausschuss der Gemeinde Herschdorf hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Herschdorf als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. 2. Wahlvorschlag 1 Christliche Demokratische Union (CDU) Siegmund, Heiko geb Tischlermeister/Dipl. Lehrer Schwarzburger Straße 17 Wahlvorschlag 2 Einzelbewerber Zimmermann, Bernhard geb Rentner Geschwister-Scholl-Straße 11 Wahlvorschlag 3 Einzelbewerber Hornschuh, Holger geb Karosseriebaufacharbeiter Lange-Berg-Straße Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Herschdorf, den 4. Mai 2016 Bluhm Wahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Herschdorf 1. Am 5. Juni 2016 findet die oben genannte Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Herschdorf bildet zwei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich in 01 Herschdorf, Feuerwehr, Geschwister-Scholl-Straße, 02 Willmersdorf, Gaststätte Kulturhaus, Ortsstraße 12a. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl des Bürgermeisters (drei Wahlvorschläge zugelassen) Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 5. Juni 2016, bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 6. Juni 2016, von 8.00 bis voraussichtlich Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Herschdorf, den 4. Mai 2016 Bluhm Wahlleiterin

9 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Herschdorf Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am , um 20:00 Uhr im Gemeindebüro, Lindenstraße 5a, Herschdorf, statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses Der Zutritt ist für jedermann frei. Bluhm Wahlleiterin Annahme von Baum- und Strauchschnitt Privathaushalte der Gemeinde Herschdorf können an folgenden Tagen unbelasteten Baum- und Strauchschnitt in Kleinmengen abgeben: Samstag, den und von Uhr Angenommen wird maximal 1 m 3 / Anlieferer. Es wird ausschließlich Baum- und Strauchschnitt bis 20 cm Durchmesser aus Privathaushalten angenommen. Keine gewerblichen Anlieferer! Ebenso verboten ist das Anliefern von Laub, Rasenschnittgut oder anderen Gartenabfällen, hierfür steht die Kompostieranlage des Ilm-Kreises in Langewiesen zur Verfügung. Annahmestelle ist der Platz vor dem Gebäude der alten Schule, Geschwister-Scholl-Straße 16. Die Annahme erfolgt nach Anweisung des Personals. Gemeinde Neustadt Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl in der Gemeinde Neustadt am Rennsteig am Der Wahlausschuss der Gemeinde Neustadt/Rstg. hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. 2. Wahlvorschlag 1 Christliche Demokratische Union (CDU) Hettstedt, Matthias geb Polizeibeamter Hüttenstraße 8 Wahlvorschlag 2 Interessengemeinschaft Neustadt am Rennsteig Macheleidt, Dirk geb Außenstellenleiter Hüttenstraße 6a 3. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Neustadt/Rstg., den 4. Mai 2016 Brettel Wahlleiter Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Neustadt/Rstg. 1. Am 5. Juni 2016 findet die oben genannte Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Neustadt/Rstg. bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindezentrum, Rennsteigstraße 46. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl des Bürgermeisters (zwei Wahlvorschläge zugelassen) Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

10 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/ Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 5. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 6. Juni 2016, von 8.00 bis voraussichtlich Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Neustadt/Rstg., den 4. Mai 2016 Brettel Wahlleiter Annahme von Baum- und Strauchschnitt Privathaushalte der Gemeinde Neustadt können an folgenden Tagen unbelasteten Baum- und Strauchschnitt in Kleinmengen abgeben: Freitag, den und von Uhr Samstag, den und von Uhr Angenommen wird maximal 1 m 3 / Anlieferer. Es wird ausschließlich Baum- und Strauchschnitt bis 20 cm Durchmesser aus Privathaushalten angenommen. Keine gewerblichen Anlieferer! Ebenso verboten ist das Anliefern von Laub, Rasenschnittgut oder anderen Gartenabfällen, hierfür steht die Kompostieranlage des Ilm-Kreises in Langewiesen zur Verfügung. Annahmestelle ist der Bauhof der Gemeinde Neustadt, Hüttenstraße 48. Die Annahme erfolgt nach Anweisung des Personals. Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Neustadt am Rennsteig Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am , um 20:00 Uhr im Seniorenclub des Gemeindezentrums, Rennsteigstraße 46, Neustadt am Rennsteig, statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses Der Zutritt ist für jedermann frei. Brettel Wahlleiter Gemeinde Pennewitz Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl in der Gemeinde Pennewitz am Der Wahlausschuss der Gemeinde Pennewitz hat in seiner Sitzung am folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in Pennewitz als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden. 2. Wahlvorschlag 1 Einzelbewerber Escher, Frank geb Finanzierungssachbearbeiter Königseer Straße 44 Wahlvorschlag 2 Einzelbewerber Menger, Werner geb Versicherungs-/Finanzberater Neue Welt Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Pennewitz, den 4. Mai 2016 Wendemuth Wahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 5. Juni 2016 zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Pennewitz 1. Am 5. Juni 2016 findet die oben genannte Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Pennewitz bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im

11 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Sitzungszimmer der Gemeinde, Königseer Straße 5. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: 3.1. Wahl des Bürgermeisters (zwei Wahlvorschläge zugelassen) Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 5. Juni 2016 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 6. Juni 2016, von 8.00 bis voraussichtlich Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Pennewitz, den 4. Mai 2016 Wendemuth Wahlleiterin Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Pennewitz Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am , um 20:00 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeinde, Königseer Straße 5, Pennewitz, statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses Der Zutritt ist für jedermann frei. Wendemuth Wahlleiterin Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Mitteilungen Tag des offenen Denkmals am 11. September 2016 Teilnehmer können sich bis zum bei der VG Langer Berg bzw. beim Ilm-Kreis bis zum mit einem schon vorbereiteten Vordruck anmelden. Auszüge aus dem Schreiben der Denkmalbehörde: Liebe Denkmalbesitzer und Denkmalbetreuer, Das Motto für den nächsten Denkmaltag heißt Gemeinsam Denkmale erhalten. Im Mittelpunkt soll dabei das gemeinsame Arbeiten für die Erhaltung unseres kulturellen Erbes stehen. Dabei soll das Zusammenarbeiten von Privatleuten und lokalen Gruppen wie Vereinen mit allen anderen Bezugsgruppen im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege im Fokus sein Gemeinsam Denkmale erhalten bedeutet, sich bewusst zu machen, wer einen in dem Anliegen unterstützen kann, historische Bauten zu erhalten. Allianzen müssen gebildet, Potenziale erkannt werden. Das Motto Gemeinsam Denkmale erhalten soll Ihnen alle Türen öffnen, Ihren Besuchern Ihre Begeisterung zu vermitteln. Es darf gern genutzt werden, um Mitstreiter zu gewinnen, Partnern zu danken, Erreichtes zu feiern, neue Ideen auszutauschen und sich gegenseitig zu motivieren... Wichtige Informationen finden Sie im Internet unter Dort können Sie kostenfrei Werbematerialien bestellen, Sie können sich aber auch an unsere Behörde wenden. Plakate in verschiedenen Formaten sind auch über uns erhältlich...

12 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Ratsam ist es bereits frühzeitig Öffnungszeiten zu klären, ob es ein begleitendes Programm geben soll... Wie und wann melde ich Denkmale zum Tag des offenen Denkmals? Höchst erfreut sind wir darüber, dass auch wieder in diesem Jahr die Universität Ilmenau in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt eine Broschüre mit den geöffneten Denkmalen und den Veranstaltungen rund um den Denkmaltag erstellen wird - stand es doch auf der Kippe! Die Studenten werden mit Ihnen wieder Kontakt aufnehmen. Auch für diese werden das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege absolutes Neuland sein, haben Sie bitte Verständnis... In bewährter Form, gibt es wieder den Fragebogen zur Anmeldung beim Ilm Kreis, der auch unserer Verwaltung im Kulturbereich zur Verfügung steht. Wir wünschen uns gemeinsam, dass Sie wieder rege teilnehmen. Für interessante Hinweise, Details, Geschichten und Anekdoten, aber auch Änderungsvorschläge wären wir Ihnen sehr dankbar. Die Anmeldung wünscht der Ilm-kreis bis zum 31.Mai 2016 zurück, damit die Daten rechtzeitig für die Broschüre usw. zur Verfügung stehen. Falls Sie sich über die VG Langer Berg anmelden möchten, dann lassen Sie uns Ihre Unterlagen bis spätestens zum 27. Mai 2016 zukommen. Den vorbereiteten Vordruck haben wir vorliegen. Die Denkmalbehörde des Ilm Kreises übernimmt auch online die Anmeldung bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, eine separate Anmeldung ist somit nicht erforderlich. Bei einer Anmeldung werden Sie dann weiter auf dem Laufenden gehalten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei den Vorbereitungen! Kulturbereich VG Langer Berg Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region Juni 2016 für die VG Langer Berg Kabarett in der Scheune Uhr Großbreitenbach Museumsscheune Kinderfest ab Uhr Allersdorf Sportplatz Allersdorf Nachmittag des BdV Fröhlich sein und Singen Uhr Gehren Heimatstube des BdV Gehrener Handwerkermarkt Uhr Gehren An der Schlossruine Oldtimertreffen Oldtimerpokal im Schobsetal Uhr Gehren Schlossruine Jahre Partnerschaft ev.-luth. Kirchgemeinden Herchen - Gehren Gehren Chorkonzert Uhr Langewiesen Liebfrauenkirche Tränkenfest Friedersdorf Gemeindesaal St. Vitusfeuer Uhr Jesuborn Auf dem Schulberg Fußballcamp Gehren Sportplatz Sonnwendfeuer Uhr Gehren oberhalb Sportplatz Gehren Gartenfest der Sparte Langer Berg Uhr Gehren Gartenanlage Langer Berg Tag der Verkehrssicherheit Uhr Gehren An der Schlossruine Altstadtfest Großbreitenbach Zwiebelmarkt Herschdorfer Traktortreffen Uhr Herschdorf Ortsmitte Gemeinsames Gulaschessen Uhr Ausfahrt der Traktoren Uhr Musikalischer Nachmittag Uhr Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung beim BdV Gehren Uhr Gehren Heimatstube des BdV Kräuterabend am Johannistag Uhr Jesuborn Bürgerhaus Jesuborn Fischerfest Uhr Gehren Heideteich Jahre Feuerwehr Gillersdorf Feuerwehr Backhausfest Langewiesen Backhaus Gottessegen Flugmodellshow Uhr Großbreitenbach Modellflugplatz jeden Montag Zumba für alle Uhr Gehren Schobse-Sporthalle Uhr Neustadt Turnhalle Apr.-Okt. Bergwerksfahrt mit Führung Langewiesen Schaubergwerk Volle Rose Di-Fr Fahrt mit der Feldbahn Uhr Sa-So / FT Uhr jeden Montag Gemütlicher Seniorennachmittag Uhr Neustadt Seniorentreff jeden Dienstag Wanderung am Rennsteig mit anschließendem Kaffeetrinken Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg jeden Donnerstag Gemütlicher Abend mit Tanzmusik Uhr Neustadt Rennsteighotel Kammweg jeden Samstag Jede Wiese eine Apotheke Kräuterwanderung mit Rosalie Uhr Neustadt Treffpunkt Kammweg

13 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Sonstiges 14. Friedersdorfer Tränkenfest Der Heimat- und Geschichtsverein Friedersdorf Ölschröte e. V. sowie der Feuerwehrverein Friedersdorf laden recht herzlich zu unserem Dorffest ein und würden sich freuen, auch in diesem Jahr wieder viele Gäste begrüßen zu können. Programm: Samstag, den 11. Juni 2016 ab 19:00 Uhr Auftakt am Gemeindesaal, den 12. Juni 2016 ab 14:00 Uhr Musikalische Unterhaltung mit den Lange Berg Musikanten aus Herschdorf Für unsere kleinen Gäste steht eine Hüpfburg bereit. Die Verpflegung ist durch Kaffee und selbstgebackenen Kuchen, Bratwürste und Rostbrätel sowie Getränke gesichert. H. Traute Vorsitzende Heimatverein D. Scheffler Vorsitzender Feuerwehrverein - Eintritt frei - Sei mutig und wild und trainiere gut! Das ist das Motto bei den Fußballerlebnissen. Und am Ende bekommst du dann das exklusive Wilde Kerle Trikot. Werde auch ein Teil der Legende. Dampfhammerhart, Superdribbler und am Ende der drei Tage, ein faszinierendes Spielefest mit den Eltern und dem ganzen Verein. Traust Du Dich? Weitere Infos zum Fußballerlebnis bekommst du beim Ansprechpartner des SV Gehren 1911, Sebastian Heller (Tel ), bei INTERSPORT Prediger, Friedrich-Hofmann-Str. 4-6 in Ilmenau und auf Der Thüringer Engagement-Preis geht in die vierte Runde Wer gibt, bekommt auch etwas zurück. Das Zurückgeben erhält mit der Verleihung des Thüringer Engagement-Preises eine neue Qualität. Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt Euro soll das vielfältige bürgerschaftliche Engagement Thüringer Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gewürdigt werden. Zum vierten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung in diesem Jahr den Thüringer Engagement-Preis aus. Er ist mit insgesamt Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren - per Post oder direkt über die Internetseite www. thueringer-engagement-preis.de. In fünf Kategorien - Einzelperson, Jugend, Senioren, Vereine, Initiativen und Verbände sowie Unternehmen - ist der Engagement-Preis mit je Euro dotiert. Bis zum 6. Juni 2016 nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www. thueringer-engagement-preis.de gibt es dazu ein Nominierungs- Formular. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting (September 2016) mitbestimmen. Der Sieger in der Kategorie Unternehmen wird von der Jury gekürt. Wilde Kerle Fußballerlebnis 2016 Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet dann am 4. November in Erfurt statt. Der Thüringer Engagement-Preis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank. SV Gehren 1911 NACHFOLGER GESUCHT! Die Wilden Kerle sind erwachsen geworden. Jetzt suchen sie Kinder, die bereit sind, in ihre Fußstapfen zu treten. Traust Du Dich? Im neuen Kinofilm WILDE KER- LE - Die Legende lebt treten sieben neue, unerschrockene Helden im Kampf um den berüchtigten Teufelstopf an. Wenn du dich traust, kannst du selbst ein Wilder Kerl werden - beim Wilde Kerle Fußballerlebnis in Gehren, von Freitag, 10. Juni , 12. Juni 2016 Hier bietet sich allen großen und kleinen Kindern die Möglichkeit, ein Teil der Legende zu werden. Mit dem Fußballerlebnis kommen die Wilden Kerle, der Film und die Story nach Gehren. Ein einmaliger Platzaufbau mit Bannern vom Teufelstopf, vom Casting und vielen weiteren Details aus dem Film. Bei einem phantastischen Fußballtraining im Hexenkessel, im Wilden Wald oder in der Geheimhalle, lernst du das Einmaleins des Fußballs und die Tricks, mit denen die Galaktischen Sieger im Kampf um den Teufelstopf geschlagen werden. Magische Wettbewerbe suchen den Wildesten Kerl (und die Wildesten Mädchen) und den Spieler des Jahres. Meet and Greet mit den Original Schauspielern oder ein Stipendium am Deutschen Fußball Internat - einmalige Preise für alle Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren. Teile aus dem Film werden inszeniert und du wirst ein Teil der Legende. Verdiene dir dein Wilde Kerle Trikot. Das Trikot mit dem Stern, das es nur beim Fußballerlebnis gibt. Zum Start bekommst du eine super Ausrüstung, das Wilde Kerle Event Shirt, Hose und Stutzen, einen Wilde Kerle Ball und die Wilde Kerle Trinkflasche.

14 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Stadt Gehren Mitteilungen Osterferien 2016 im Jugendclub Ferienspiele im Jugendclub, dieses Mal leider nur 4 Tage und dann war wieder Schule. Die Ferienaktionen sind ganz nach den Wünschen der Ferienkinder ausgewählt und so starteten 14 gutgelaunte Jungen und Mädchen in die Töpferwerkstatt von Susanne Smalun. Mit viel Ausdauer und Kreativität entstanden für unser gesundes Frühstück Müslischalen, Tassen und aus den Tonresten wurden kleine Figuren, wie Elefant, Schwein u. a. gebastelt. Das Schwimmbad in Arnstadt war am darauffolgenden Tag unser Ausflugsziel und alle hatten viel Spaß im Wasser und Bewegung und Fitness pur. Wieder im Club angekommen, hatten alle großen Hunger und bei gemütlichen Kartenspielen kamen wir wieder zu neuen Kräften. Am Donnerstag fuhren wir nach Ilmenau in das Spieleland auf die Rollschuhbahn. Dabei ging es sehr sportlich zu und es wurden viele Runden gedreht. Die Nachmittage verbrachten wir mit Gesellschaftsspielen, Tischtennis, PS und Billardspielen. Zum gemütlichen Kaffeetrinken verwöhnte uns wieder die Bäckerei Nippe, die uns wieder kostenlos mit Kuchen und Gebäck versorgte. Schatzsuche mit Picknick auf der Kyrillhütte war unser letztes Ferienangebot. Doch als wir früh aus dem Fenster sahen, war Frau Holle so fleißig gewesen, dass bestimmt 30 cm Schnee lagen und unsere Schatzsuche leider nicht stattfinden konnte. Das war sehr schade, denn fast keiner war schon mal zu der Kyrillhütte gewandert. Das wollten wir mit unserer Schatzsuche und vielen Überraschungen ändern. So musste Plan B durchgeführt werden. Den Nachmittag verbrachten wir in der Schobsesporthalle bei lustigen Spielen und Zweifelderball. Hungrig vom Sport verzehrten wir unser gesundes Picknick im Jugendclub und danach wurde die große Schatzkiste gesucht und der Inhalt geplündert. In gemütlicher Abschlussrunde wurde Rückschau auf die Ferientage gehalten und die Wünsche für die Sommerferien geäußert, die auf alle Fälle auf dem Sommerferienplan stehen werden. Ein großer Dank geht an unsere Iris, die extra Urlaub genommen hat, um uns tatkräftig zu unterstützen. Ein großes Danke geht auch an unsere Karin, sie hat für uns Mittagessen gekocht, als wir im Spieleland waren. Der 13. Frühjahrsputz am 9. April 2016 in der Landgemeinde Gehren - ein voller Erfolg und saubere Orte! Zum 13. Mal rief die Stadträtin und Vorsitzende des Kulturausschusses zum Frühjahrsputz auf. In Gehren, Jesuborn und Möhrenbach wurde gebaut, gefegt, geputzt und Unrat entsorgt. Das Ergebnis waren gereinigte Ortszentren, Ordnung um die Vereinshäuser und auf Straßen und Plätzen. Dem Aufruf mit Plakaten und zahlreichen Telefonaten folgten viele Meldungen von Vereinen und Interessengemeinschaften und eine zunehmende Anzahl von Bürgern unserer Landgemeinde waren auf den Straßen und Plätzen beim Kehren und Säubern aktiv dabei. Der Frühjahrsputz begann mit dem Schmücken der Osterbrunnen. In allen drei Orten sind die Osterbrunnen eine Augenweide und ein begehrtes Fotomotiv. Der Bauhofchef Henry Kühn ist der liebe Bewacher der Hasenfamilie in Gehren, die er täglich am frühen Morgen am Brunnen aufgestellt und am Abend zur Ruhe eingeholt hat. Den Frauen für das Schmücken und Henry Kühn sei dafür ein herzliches Dankeschön gesagt. Viele Vereine haben schon lange Zeit feste Objekte zum Frühjahrsputz im Plan. Durch eine gute Abstimmung und Koordinie-

15 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 rung fanden schon zahlreiche Einsätze vor dem eigentlichen Frühjahrsputz statt. Der Motorsportclub begann bereits am 21. März mit seinem Einsatz rund um das Vereinsobjekt und setzt diesen mit der Renovierung der Innenräume fort. In altbewährter Weise reinigten die Gymnastikfrauen den Spielplatz im Gehrener Park, der Bachkreis säuberte die Grünanlage um das Bachdenkmal, der Heimatgeschichtsverein Gehren schaffte Ordnung um den schönen Schlossbrunnen am Parkeingang. Der Bauhof war immer gut informiert und der Abfall wurde sofort entsorgt. Zum angesetzten Tag am 9. April übernahm im Innenbereich der Stadt Gehren das Modestübchen Beyer die Grünfläche auf der Kreuzung und am Kirchberg und um die große Linde waren wie jedes Jahr der Chor viva la musica und Mitglieder des Sportvereines Abteilung Volleyball, bei der Reinigung anzutreffen. Der Platz konnte sich danach sehen lassen. Gleich neben an waren die Vereinsmitglieder und Kinder vom MUG aktiv und reinigten den Aktivspielplatz und die Sportanlage. Auch die Kameraden der Feuerwehr waren bei der Reinigung ihres Objektes anzutreffen. Das gesamte Objekt wurde rundum geputzt und besonders das Dach und die Dachrinnen von Ästen und Laub befreit. Der BDV trug mit der Reinigung um das Vereinshaus und den Parkeingang zur sauberen Ansicht um die Schlossanlage und den Park bei. Am Haideteich waren die Sportfischer mit 17 Mitgliedern im Einsatz. Die Ufer wurden gereinigt, Unrat aus dem Teich entfernt, der Ententeich bekam ein neues Häuschen, der Springbrunnen wurde in Betrieb gesetzt und vor dem Vereinshaus eine große Masse Splitt aufgebracht. Der angrenzende Havannaclub begann am Nachmittag mit seinem Einsatz und nahm eine Reinigung seines Objektes und der Außenanlagen vor. Für die Ausbesserung der Zuwegung zur Gartenanlage Haselstaude war vom Verein Schotter bestellt, womit alle Löcher wieder verschlossen wurden. So hat das beliebte Erholungsgebiet wieder einen schönen Anblick. Zum Frühjahrsputz in Möhrenbach waren die Gymnastikfrauen, der Carnevalschef und die Fußballer aktiv. Die Straßen und Grünanlagen wurden gereinigt und die Fußballer bauten die Grillanlage wieder ordentlich mit neuen Brettern zusammen. Bereits frühzeitig wurde vom Bauhof ein Hänger an der Bushaltestelle

16 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 bereitgestellt, der am Ende der Aktion von den Gymnastikfrauen voll mit Müll gefüllt war. Die gründliche Reinigung des Ortskerns und der schön geschmückte Osterbrunnen hinterließen einen hervorragenden Eindruck. Dank gilt hier allen fleißigen Beteiligten. Auch in Jesuborn waren in gewohnter Art und Weise alle Vereine zum Frühjahrsputz aktiv und von Walter Woletz sehr gut koordiniert. Durch den Heimat- und Bürgerverein Jesuborn wurde der Osterbrunnen im Ort wunderbar geschmückt und im Vorfeld der Graben über den Friedhof reinigt und dann am Tag des Frühjahrsputzes übernahm der Verein noch die Reinigung des Jesuborner Friedhofs. Dabei waren auch die Wanderfreunde eifrig mit im Einsatz. Auf dem Spielplatz in Jesuborn waren wie immer ganz aktiv die Mitglieder des Feuerwehrvereins und der Kirmesgesellschaft bei der Reinigung der Spielplatzanlage anzutreffen. Die Gartenanlage Jesuborn hatte tonnenweise Schotter zum Wegebau angefordert. Hier waren zahlreiche Mitglieder bei der Straßenausbesserung und bei der Reinigung der Wegeränder anzutreffen. Unheimliche Mengen von Abfallhaufen waren ein Zeugnis ihrer fleißigen Arbeit. Durch die hervorragende Mitarbeit aller Bauhofmitarbeiter wurden in Vorbereitung des Frühjahrsputzes die von Vereinen und Interessengemeinschaften bestellten Materialien wie z.b. rund 15 Tonnen Schotter und Splitt und eine große Anzahl Müllsäcke termingerecht bereitgestellt. Genau so perfekt erfolgte auch der schnelle Abtransport des gesamten Unrates, die zusätzliche Bereitstellung von Technik für größere Räumaktionen der Vereine und auch die erste Annahme in diesem Jahr von Grünschnitt und Abfallprodukten wurde trotz riesigem Andrang durch Henry Kühn ordnungsgemäß gesichert. Besonderer Dank geht an die mit Technik unterstützenden Firmen. Das waren die Firmen: Landschaftsbau Schwarz und Firma Tiefbau Fickenscher aus Gehren und an Ralf Süß, der mit Technik der Firma Vergölst Partnerbetrieb MHS GmbH Langewiesen im Einsatz war. Rund 240 Mitglieder aus Vereinen und Interessengemeinschaften und eine stark zunehmende Anzahl von Bürgern unserer Landgemeinde haben sich am Frühjahrsputz beteiligt. Dafür sei allen im Namen der Stadt, des Bürgermeisters Ronny Bössel und der Kulturausschussvorsitzende und Organisatorin Frau Zobel ganz herzlich gedankt. Und es gibt noch weitere Meldungen: der Förderverein vom Kindergarten Sonnenschein hat am 23. April seinen Frühjahrsputz durchgeführt und mit dem Bau eines tollen, interessanten Zauns um die Spielanlage begonnen. Der Carnevalsverein hat die Reinigung des Kirchenvorplatzes ausgeführt, der Verein der Gartenfreunde Haltestelle hat am 16. April die Gartenanlage gereinigt und den gelieferten Schotter verarbeiten, der Gartenverein Langer Berg hat am 23. April die Gartenanlage gereinigt und den gelieferten Schotter beim Wegebau verarbeitet. Der Sportverein, Abteilung Fußball wird am spielfreien Wochenende seinen Einsatz durchführen die und die Schützengesellschaft und Schwarzburger Ritterschaft zu Gehren wird wie immer das Denkmal und den Saarstein im Mai herrichten. Wir sagen allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön. Wir alle können stolz auf unsere schön gereinigten Orte schauen und wünschen allen Bürgern eine schöne Frühlingszeit.

17 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Programm zum 8. Oldtimerpokal und 12. Handwerkermarkt am Wir laden alle ganz herzlich zum 8. MSC-Oldtimerpokal im Schobsetal und den 12. Handwerkermarkt am Samstag, dem 11. Juni 2016 an die Schlossruine Gehren ein! Uhr Eintreffen der Fahrer an der Schlossruine und Anmeldung Uhr Eröffnung des 8. Oldtimertreffens Oldtimerpokal im Schobsetal und anschließender Fahrerbesprechung Uhr Eröffnung des 12. Historischen- und Handwerkermarktes mit Taubenflug und Salutschüssen. Vereine, Händler und Gewerbetreibenden freuen sich, Sie begrüßen zu können! Geöffnet haben: - das Stadt- und Schlossmuseum - die Ausstellung von Portalsteinen des Gehrener Schlosses und Ausstellung Bombenlager Esbach ; - es gibt Vorführungen alter und neuerer Handwerke - einen kleinen Tiergarten mit Streichelzoo und - eine Ausstellung mit Bildern von Otto Schröder im Cafè Cramer Uhr Start zum 1. Gleichmäßigkeitslauf am Schlossportal, anschließend Zuverlässigkeitsfahrt Uhr Musikalischer Frühschoppen mit der Residenz-Stadtkapelle Gehren (Platzkonzert) anschl. Mittagessen mit Thüringer Spezialitäten vom Rost am Stand der Fleischerei Eichhorn und (Wild-)Schweinbraten vom Spieß durch den SV Gehren e.v. / Abt. Fußball sowie selbstgemachte Erbsensuppe vom MSC Gehren e.v Uhr Musikalische Unterhaltung Uhr Eröffnung Kinderflohmarkt im Jugendclub Underground! ca Uhr Eintreffen der Fahrer zum 2. Gleichmäßigkeitslauf am Schlossportal Uhr Programm der Kinder der KITA Sonnenschein Gehren und anschl. Kinderschminken und -basteln Uhr Lustige Märchenaufführung: Der gestiefelte Kater und der Wunsch-Dümpel Märchentanten der KITA Sonnenschein Gehren Uhr Musikalische Unterhaltung ca Uhr ca Uhr Autocorso durch die Schobse-Stadt Gehren Siegerehrung und Überreichung der Oldtimerpokale im Schobsetal am Schlossportal Uhr Ende des Oldtimerpokals und des Handwerkermarktes Unsere Handwerker sind: Holzschnitzerei mit der Motorsäge, Stuckateur, Imker, Handarbeiten, Fleischer, Bäcker, Schmuckhersteller, Schützen u.a.! Für leckere Speisen vom Rost und vom Grill, Getränke, Kuchen, Kaffee und Eis wird bestens gesorgt! Alle Organisatoren und Mitwirkenden freuen sich über Ihren Besuch.

18 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Im Wald zu Gehren geht s gar lustig zu seitdem im Gehrener Unterholz die Märchen Einzug gehalten haben, trauen sich sogar Promis in die Provinz. Zum Adventstanz 2015 erschienen Helene Fischer und Andrea Berg zum Battle im Steinbruch. Es war DAS Highlight der vergangenen Vorweihnachtszeit und führte dazu, dass wir, die ehemaligen Märchentanten der Kita Sonnenschein Anfang 2016 eine Interessengemeinschaft Gehrener Unterholz gründeten. Nun gehören wir offiziell zur Vereinsgemeinschaft der Stadt Gehren und freuen uns, das kulturelle Geschehen hier und in der Umgebung zu bereichern. Erste Veranstaltung unserer diesjährigen Tournee war die Vereinsmeisterschaft in Friedrichroda, bei der nicht nur unser gutes Aussehen, sondern auch unser Auftritt für positive Schlagzeilen gesorgt hat. Das war Radio zum Anfassen und Anschauen und man glaubt es kaum, auch Radiomoderatoren sind ganz normale Menschen. Wenn wir auch nicht siegreich waren, so hatten wir doch alle ein spannendes Wochenende mit viel Spaß, guter Unterhaltung und einem Supertraining für die Lachmuskeln. Für unseren perfekten Auftritt unterstützte uns das Team vom Gasthaus Zum Steinbruch um Thomas Krauße, dem wir ganz herzlich für die Mitfinanzierung unserer Vereins-Shirts danken möchten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit vielen gemeinsamen Highlights.

19 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Sind Sie nun neugierig geworden, wer wir sind, oder was wir tun? Dann schauen Sie mal beim diesjährigen Handwerkermarkt in Gehren vorbei. Dort können Sie die Premiere unseres neuen Stücks Der gestiefelte Kater und der Wunsch-Dümpel live erleben. Sehen Sie ein wundervolles Märchen mit einem absolut überraschenden Ausgang. Seien Sie dabei und lachen Sie gemeinsam mit uns. Denn jedes Lächeln verschönert den Tag und sorgt für Wohlbefinden. Das haben wir erst am zur Walpurgisnacht wieder geprobt, und... es funktioniert. Wir freuen uns auf Sie beim Gehrener Handwerkermarkt am Nicole John im Namen der IG Gehrener Unterholz 1. Gehrener Walpurgisnacht war ein voller Erfolg Am Vorabend vom 1. Mai luden Vereine und Interessengemeinschaften zur Walpurgisnacht ein. Mit viel Mühe und Liebe zum Detail wurde vor den Kulissen der Schlossruine ein mystisches Ambiente für diesen Abend gestaltet. Hexen, Teufel und viele schön kostümierte Kinder tummelten sich vor der Schlossruine. Solch eine Walpurgisnacht-Party hat es in Gehren zu vor noch nicht gegeben, umso mehr freuten sich die Veranstalter, dass sehr viele Gehrener und Gäste der Einladung gefolgt sind und sich mehr und mehr der Platz vor der Schlossruine mit hunderten Menschen füllte. Wir gratulieren Gratulation zum Geburtstag an Bürger der Stadt Gehren im Monat Juni Frau Maria Both zum 80. Geburtstag Schleusinger Str Frau Gisela Meder zum 75. Geburtstag Talstr Frau Anna Lange zum 95. Geburtstag Großbreitenbacher Str Frau Irmgard Langbein zum 80. Geburtstag Talstr Frau Martina Theilig zum 70. Geburtstag Schleusinger Str Herrn Horst Mittag zum 75. Geburtstag Carl-Marien-Str Herrn Wilfried Freitag zum 70. Geburtstag Wiesenweg 2 a Herrn Jürgen Herzberg zum 70. Geburtstag Schleusinger Str Frau Edith Schmidt zum 75. Geburtstag Esbachstr Herrn Karlheinz Venus zum 70. Geburtstag Albertstr Herrn Gerhard Hesse zum 85. Geburtstag An der Schobse Frau Ingrid Miny zum 80. Geburtstag Wohlrosetal Frau Gerda Stephan zum 80. Geburtstag Bahnhofstr Herrn Klaus Wollnik zum 75. Geburtstag Am Friedhof 2 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Ronny Bössel Bürgermeister Stadt Gehren Gratulation zum Geburtstag an Bürger der Stadt Gehren Ortsteil Jesuborn im Monat Juni Frau Ingeborg Hesse zum 90. Geburtstag August-Bebel-Str Frau Margot Hellmundt zum 85. Geburtstag Mühlweg 5 Die Organisatoren (Gehrener Hupfdolen, Interessengemeinschaft Gehrener Carneval, Gasthaus zum Steinbruch, Fleischerei Eichhorn und die Liveband Under my Surface ) bedanken sich bei den Gästen für das rege Interesse und hoffen auf ein nächstes Mal! Die Organisatoren Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Ronny Bössel Bürgermeister Stadt Gehren Andreas Ziebell Ortschaftsbürgermeister Jesuborn

20 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Gratulation zum Geburtstag an Bürger der Stadt Gehren Ortsteil Möhrenbach im Monat Juni Frau Jutta Mogg zum 80. Geburtstag Uferstr. 8 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Ronny Bössel Bürgermeister Stadt Gehren Bastian Hoffmann Ortschaftsbürgermeister Möhrenbach Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinden Gehren, Jesuborn, Möhrenbach, Pennewitz Monat Juni 2016 Meine Stärke und mein Lied ist der Herr, er ist für mich zum Retter geworden. Ex. 15, 2 Gehren 2. nach Trinitatis, 05. Juni Uhr Gottesdienst 3. nach Trinitatis, 12. Juni Uhr Gottesdienst mit der Partnergemeinde Herchen 4. nach Trinitatis, 19. Juni Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl 5. nach Trinitatis, 26. Juni 2016 kein Gottesdienst in Gehren Gemeindenachmittag: 09. Juni 2016 Donnerstag, Uhr im Gemeindehaus 23. Juni 2016 Donnerstag, Uhr im Gemeindehaus Christenlehre: dienstags Uhr Uhr im Gemeindehaus Jesuborn 2. nach Trinitatis, 05. Juni Uhr Gottesdienst 3. nach Trinitatis, 12. Juni Uhr Gottesdienst mit der Partnergemeinde Herchen in der Stadtkirche zu Gehren 4. nach Trinitatis, 19. Juni Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Christenlehre: dienstags Uhr Uhr im Gemeindehaus in Gehren Möhrenbach 2. nach Trinitatis, 05. Juni Uhr Gottesdienst 3. nach Trinitatis, 12. Juni 2016 kein Gottesdienst in Möhrenbach 4. nach Trinitatis, 19. Juni Uhr Gottesdienst 5. nach Trinitatis, 26. Juni 2016 kein Gottesdienst in Möhrenbach Christenlehre: dienstags Uhr Uhr im Gemeindehaus in Gehren Kindernachmittag: nach Absprache Pennewitz 3. nach Trinitatis, 12. Juni Uhr Gottesdienst 5. nach Trinitatis, 26. Juni Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Gemeindenachmittag: 16. Juni 2016 Donnerstag, Uhr im Pfarrhaus Christenlehre: dienstags Uhr Uhr im Gemeindehaus in Gehren Das Pfarrbüro ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag Uhr Uhr Freitag Uhr Unseren Gemeindegliedern, allen Einwohnern und Gästen eine segensreiche Zeit wünscht Ihr Pfarrer Dr. Udo Huß Das Pfarramt gibt bekannt: Im Namen des Gemeindekirchenrates sowie Pfarrer Dr. Udo Huß möchte ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken für die große Unterstützung zum Kirchenputz in Möhrenbach. Steffen Köhler im Namen des Gemeindekirchenrates Vereine und Verbände

21 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Jugendclub Underground Gehren Ferienspiele vom täglich von Uhr, Freitag von Uhr im Jugendclub für Hortkinder ab 8.00 Uhr mit Frühstück für Kinder und Jugendliche der VG Langer Berg ab 8 Jahre! Angebote: - Badeausflüge - Kletterwald - Kino - Feenweltchen - Basteln, Spielen - Tischkicker, Billard, PS 3 (Änderungen möglich!) Anmeldungen bis 10. Juni 2016 bei Jugendkoordinatorin Renate Koch unter mobil: 0162/ oder zu den Öffnungszeiten im Jugendclub. Öffnungszeiten im Jugendclub Underground Gehren ab 8 Jahren Tägliche Angebote: Billard, Tischtennis, Tischkicker, PS 3 und PC, Brett- und Kartenspiele Montag: Uhr Dienstag: basteln und spielen Uhr Mittwoch: kochen und backen Uhr Wir fahren in den Safari- und Freizeitpark Stukenbrock Jugendclub Möhrenbach Betreute Öffnungszeiten für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren Donnerstag 12. Mai 2016: Uhr Donnerstag 02. Juni 2016: Uhr Ferienfreizeit vom Sommer, Sonne und viel Spaß! Den beliebten Sommerferienspaß will keiner verpassen, sei mit dabei! Teilnehmer von 9-12 Jahren aus der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Wer hat Lust, wieder mit uns eine Entdeckungsreise zu unternehmen? Unser Ziel ist das Tagungshaus Rittergut e.v. in Lützensömmern. Tolle Erlebnisse, Spiel und Spaß mit Freunden und Entspannung von den Eltern warten wieder auf Euch. Anreisetag: An- und Abreise durch die Eltern (es können Fahrgemeinschaften gebildet werden) Uhr Treffpunkt Jugendclub Abreisetag: Freitag ab Uhr bis Uhr Der Teilnehmerbetrag beträgt 150,00, darin enthalten sind Verpflegung, Unterkunft, Ausflüge, Eintrittsgeld und Reisekosten (Schlafsack oder Bettwäsche ist mit zubringen, oder gegen Gebühr vom Rittergut). Wir haben Plätze reserviert, diese müssen bis zum vertraglich gebucht werden, daher ist es erforderlich, dass Sie bei Interesse Ihr Kind spätestens zum oben genannten Termin anmelden. Die Anmeldung ist verbindlich.! Anmeldung bei Jugendkoordinatorin Renate Koch. Für Fragen erreichen Sie mich unter: mobil: zu den Öffnungszeiten im Jugendclub mail: mug-thueringen@web.de Ein Elterninfoabend findet vor der Freizeit im Jugendclub statt. MUG Thüringen e.v. Mit unserem Bus fahren wir durch den Safaripark, danach könnt ihr euch im Freizeitpark vergnügen Wann: Abfahrt: 6.30 Uhr Ankunft: ca Uhr am Jugendclub Gehren Kosten: 29 (Eintritt für beide Parks, Busfahrt, Getränke) Bekanntmachung Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Möhrenbach hat am beschlossen, der Reinertrag aus dem Pachtjahr 2015/2016 wird an die Jagdgenossen nicht ausgeschüttet, sondern den Rücklagen zugeführt. Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung gemäß 10 Abs. 3 BJG nicht berührt. Der Anspruch eines Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung erlischt, falls er nicht innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung dieses Beschlusses schriftlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit der zur Auszahlung erforderlichen Angaben und Unterlagen geltend gemacht wird. Saupe Vorsteher der Jagdgenossenschaft Möhrenbach Anmeldungen mit Anzahlung ab sofort im Jugendzentrum in Gehren!

22 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Gemeinde Herschdorf Wir gratulieren Gratulation zum Geburtstag an Bürger der Gemeinde Herschdorf im Monat Juni Frau Veronika Hertwig zum 85. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr Frau Edda Risch zum 75. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr Frau Helga Baum zum 85. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr Frau Ilse Korn zum 80. Geburtstag Lindenstr Frau Renate Siegmund zum 80. Geburtstag Geschwister-Scholl-Str Herrn Paul Günsche zum 70. Geburtstag Turmstr. 5 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Bernhard Zimmermann Bürgermeister Gemeinde Herschdorf Kirchliche Nachrichten 26. Juni Uhr Großbreitenbach: Fest der Gemeindekreise, Kirche - anschließend Kaffeetrinken und gemütliches Beisammensein, Marienschule 03. Juli Uhr Böhlen: Gottesdienst Uhr Großbreitenbach: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Kirche 10. Juli Uhr Gillersdorf: Gottesdienst Uhr Großbreitenbach: Gottesdienst Gottes Segen für Sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. Vereine und Verbände Die Herschdorfer Freizeitvolleyballer, jetzt Schulhof Blocker, haben ein neues Volleyballnetz! Schon seit mehreren Jahren zwischen April und Oktober treffen sich die Freizeitvolleyballer von Herschdorf auf dem Spiel- und Bolzplatz an der Alten Schule in Herschdorf um Volleyball zu spielen. Schon seit längerer Zeit war klar, die Freizeitsportler benötigen unbedingt ein neues Volleyballnetz und entsprechend stabile Pfosten dazu. Diesem Wunsch nahmen sich mitspielende Mitglieder des SV Herschdorf e.v. an. Der Beschluss dazu war schnell gefasst, traten doch durch diese sportliche Bereicherung im Ort einige der Freizeitvolleyballer dem SV Herschdorf e.v. bei. Im April war es dann so weit. Das Netz und die Pfosten, finanziert durch den SV Herschdorf e.v. und einigen Sponsoren, wurden beschafft und durch einige Freizeitvolleyballer aufgebaut. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Willmersdorf Gottesdienste: Pfingstsonntag, 15. Mai Uhr Großbreitenbach: Festgottesdienst, Kirche Pfingstmontag, 16. Mai Uhr Gillersdorf: Waldgottesdienst a. dem Langen Berg 22. Mai Uhr Großbreitenbach: Festgottesdienst zur Jubiläumskonfirmation, Kirche 29. Mai Uhr Gillersdorf: Gottesdienst, Kirche Uhr Großbreitenbach: Gottesdienst, Kirche 05. Juni Uhr Böhlen: Gottesdienst, Kirche Uhr Großbreitenbach: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Kirche 12. Juni Uhr Großbreitenbach: Tauferinnerungsgottesdienst, Kirche 19. Juni Uhr Großbreitenbach: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl, Kirche Dass man sogar beim Aufbau Spaß haben kann, davon zeugt z.b. diese Bildaufnahme vom SV Herschdorf e.v. Da die Freizeitvolleyballer bereits einige Turniere in VG, der Region und darüber hinaus erfolgreich bestritten, muss jetzt nun auch die Zusammengehörigkeit nach außen dokumentiert werden. Wie anders, als mit einem einheitlichen Trikot. Ein Mannschaftsname, die Schulhof Blocker, ein Trikot mit gutem Design und ein Sponsor wurden gefunden, die Bestellung ausgelöst und mit einem kleinen finanziellen Eigenanteil eines jeden Mitspielers, die Kosten gedeckt. Am, dem 1. Mai 2016, um Uhr, war es dann so weit: Das neue Netz wurde beim Anvolleyballen schon einem ersten Stabilitätstest unterzogen und die Trikots vorgestellt.

23 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 5/2016 Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Neustadt/Rstg. Foto: Elke Jahn Auf diesem Weg möchten sich alle Schulhof Blocker und der SV Herschdorf e.v. noch ganz herzlich bei der Firma Malermeister Ullrich aus Herschdorf für die Unterstützung bei der Anschaffung der Trikots und bei den Sponsoren, für die finanzielle Zuschüsse zur Anschaffung des Volleyballnetzes und der Aufstellpfosten, bedanken. Die Freizeitvolleyballer Schulhof Blocker und der SV Herschdorf e.v. Gemeinde Neustadt Wir gratulieren Gratulation zum Geburtstag an Bürger der Gemeinde Neustadt am Rennsteig im Monat Juni Frau Edith Eichhorn zum 90. Geburtstag Reuscheltalstr Herrn Günther Reh zum 75. Geburtstag Bahnhofstr Frau Rosemarie Sommerfeld zum 75. Geburtstag Rennsteigstr Frau Elfriede Heintz zum 80. Geburtstag Rennsteigstr Herrn Hartmut Rißland zum 70. Geburtstag Rennsteigstr. 28 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 17. Juni die Eheleute Horst und Ursula Stumpe in Neustadt, Rennsteigstr. 2 a. Zu diesem Ehejubiläum übermitteln wir unsere herzlichen Glückwünsche und alles Gute für die weiteren gemeinsamen Ehejahre bei guter Gesundheit. Dirk Macheleidt Bürgermeister Gemeinde Neustadt Gottesdienste: Pfingstsonntag, Uhr Kirche Altenfeld Gemeinsamer Gottesdienst mit Abendmahl für Altenfeld und Neustadt, Uhr Michaeliskirche Gottesdienst, Uhr Michaeliskirche Gottesdienst Der nächste Seniorennachmittag findet am Mittwoch, dem um 15:00 Uhr im Gemeindesaal im Pfarrhaus Neustadt statt. Das Pfarrbüro in Neustadt ist am Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) oder neustadt@kirche-arnstadt-ilmenau.de Telefonisch erreichen Sie das Pfarramt auch am Montag und Freitag von Uhr bis Uhr. Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) , Fax (03677) unterpoerlitz@kirche-arnstadt-ilmenau.de Pfarramt Großbreitenbach: Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) grossbreitenbach@kirche-arnstadt-ilmenau.de Herr Pfarrer Kleefoot: Telefon (0171) Ein neues Gesicht im Pfarramt Neustadt Seit Jahresbeginn hat im Neustädter Pfarramtsbüro Angelika Cuntz die Fäden für die Sekretariatsaufgaben des Kirchengemeindeverbandes Neustadt-Altenfeld in der Hand. Angelika Cuntz übernahm die Aufgaben von Horst Brettel, der sich seither auf die Kirchrechnung und die Friedhofsverwaltung konzentriert. Angelika Cuntz war bis 2015 in Offenbach am Main zu Hause. Allerdings führten sie und ihren Mann bereits mehr als ein Jahrzehnt regelmäßig Urlaube nach Thüringen. Bei einem dieser Aufenthalte in Oberhof hatten sich die Hessen in die Region mit ihren Bergen verliebt und waren, da man ohnehin dem Rhein- Main-Gebiet den Rücken kehren wollte, auf der Suche nach einem Haus. Fündig wurden sie in Möhrenbach. Ihre langjährigen Erfahrungen in der Verwaltung des Kirchengemeindeverbandes Offenbach a.m. kamen ihr bei der Auswahl aus den drei Bewerbungen zugute.

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