A. Ein neues Führungsmodell für die Gemeinde Weggis
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- Henriette Fertig
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1 A. Ein neues Führungsmodell für die Gemeinde Weggis Mit der neuen Gemeindeordnung erfolgt der Schritt zu einem neuen, zukunftsgerichteten Führungsmodell. Schon bei der Erarbeitung der bestehenden Gemeindeordnung 2007 standen neben dem so genannten Operativen Modell, wie es in Weggis traditionell gewachsen ist, weitere Modelle zur Diskussion. Weggis entschied sich jedoch damals, beim Bekannten und Bewährten zu bleiben, dies im Wissen, dass dieses Modell nach Jahren wieder zu überprüfen sein wird, wenn die Zeit reif ist für eine neue Organisation. Legislaturziel: Modell überdenken Da sich nun in den nächsten Jahren mehrere altersbedingte Mutationen im Kader der Verwaltung abzeichnen, sah sich der Gemeinderat in der Verantwortung, das bestehende Modell zu überdenken. Dies wurde als Legislaturziel formuliert und kommuniziert. Auch hatte man in der Zwischenzeit in mehreren Gemeinden Erfahrungen mit neuen Modellen gemacht, und diese sollten nun ebenfalls in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Das Operative Modell Im Operativen Modell besteht keine strikte Trennung zwischen strategischen und operativen Aufgaben. Das heisst, der Gemeinderat ist sowohl für die politische und strategische Führung wie auch für die Führung der Ressorts verantwortlich. Dort nehmen die einzelnen Gemeinderäte auch operative Tätigkeiten wahr. Der Gemeinderat ist also politisches und administrativ vollziehendes Führungsorgan. Weitere Merkmale des Operativen Modells: Mitarbeitende haben häufig mehrere Vorgesetzte, und es gibt unterschiedlich grosse Gemeinderatspensen, aktuell in Weggis zwischen 40 und 100 Prozent. und die anderen Modelle Neben dem Operativen Modell gibt es drei weitere, das Geschäftsleitungsmodell, das Delegierten-Modell und das Geschäftsführermodell. Beim Geschäftsleitungsmodell bildet der Gesamtgemeinderat die Geschäftsleitung und hat eine strategische Ressortverantwortung. Beim Delegierten-Modell funktioniert der Gesamtgemeinderat wie ein Verwaltungsrat mit einem von ihm Delegierten als Verwaltungsleiter. Und schliesslich lässt sich das Geschäftsführermodell so beschreiben: Der Gemeinderat wirkt als Verwaltungsrat und hat einen Geschäftsführer als Verwaltungsleiter. Vorteile des Geschäftsführermodells Eine Analyse der vier Modelle ergab dann für den Gemeinderat Weggis das Ergebnis, das traditionelle Operative Modell mit dem neuen Geschäftsführermodell abzulösen. Den Aufwand für den Modellwechsel beurteilt er zwar als hoch, weil grundlegende Änderungen in der Gemeindeorganisation vorgenommen werden müssen. Dennoch überwiegen die Vorteile: Der Gemeinderat ist ausschliesslich für strategische Aufgaben verantwortlich. Die Fokussierung auf das operative Tagesgeschäft fällt weg und ermöglicht so eine vorausschauende Denkweise. Ausgebildetes Fachpersonal in der Verwaltung übernimmt sämtliche Sachaufgaben. Mit dem Milizsystem (kleinere Gemeinderatspensen) können der Gemeinde vermehrt führungserfahrene Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Verfügung stehen. Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 1
2 Was ändert sich für die Bevölkerung? Die Anliegen der Bevölkerung werden künftig in erster Linie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung bearbeitet. Die spezifisch ausgebildeten Fachpersonen erhalten grössere Entscheidungskompetenzen und können so operative Aufgaben schneller erledigen, auch weil sie nicht an Sitzungstermine gebunden sind. Ebenfalls wird so auch die Erreichbarkeit der für die Erbringung der gewünschten Dienstleistungen zuständigen Personen verbessert. Kurz gesagt: Der Dienstleistungsgrad soll erhöht werden. Übersicht über die vier Gemeindeführungsmodelle: Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 2
3 Die wichtigsten Änderungen Der Wechsel vom Operativen Modell zum Geschäftsführermodell verlangt Änderungen in der bisherigen Gemeindeordnung. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Die vollständige Fassung der neuen Gemeindeordnung ist am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich und auch auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet ( Rubrik Neue Gemeindeordnung). 1. Trennung strategische Führung operative Arbeit Die Mitglieder des Gemeinderates üben die politische Steuerung über das ihnen zugeteilte Ressort aus. Sie vertreten dieses im Gemeinderat, in den Gemeinde- und Orientierungsversammlungen sowie in der Öffentlichkeit. Sie üben keine operativen Führungsfunktionen aus. So umschreibt 23 der neuen Gemeindeordnung die Trennung der politisch-strategischen Führungsebene des Gemeinderates von der operativen Arbeit der Verwaltung. Die Delegation von operativen Aufgaben an die Verwaltung ermöglicht dem Gemeinderat, sich der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde, den notwendigen Planungen und dazu gehörenden Projekten zu widmen. 2. Gemeinderat = Nebenamt Weiter heisst es in 23: Die Mitglieder des Gemeinderates sind in einem Nebenamt mit ausgeglichenen Pensen tätig. Wenn sich der Gemeinderat künftig vom operativen Tagesgeschäft trennt, bedeutet dies, dass die beim Gemeinderat wegfallenden Stellenprozente auf die Verwaltung umgelagert werden. Die neuen Pensen, je zwischen 20 bis 30%, machen eine interessante Aufgabe für einen grösseren Kreis von Personen, welche sich für ein Amt als Gemeinderätin oder Gemeinderat zur Verfügung stellen, attraktiver. Ein Pensum in dieser Grössenordnung ist besser vereinbar mit Beruf, Familie und Freizeit. 3. Wahl des Gemeindepräsidiums und vier Gemeinderatsmitglieder In 16 der neuen Gemeindeordnung heisst es: Die Stimmberechtigten wählen im Urnenverfahren: a) die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten und vier weitere Gemeinderatsmitglieder. Die einzelnen Mitglieder werden also, mit Ausnahme des Gemeindepräsidenten/der Gemeindepräsidentin, nicht mehr wie bis anhin in bestimmte Funktionen wie Gemeindeammann und Sozialvorsteher gewählt. 4. Ressortzuteilung Die Zusammensetzung und Organisation des Gemeinderates ist in 23 geregelt: Es bestehen folgende Ressorts: a) Präsidiales b) Bildung c) Finanzen d) Bau & Infrastruktur e) Soziales Mit Ausnahme des Ressorts Präsidiales wird die Ressortzuteilung vom Gemeinderat vorgenommen. Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 3
4 Während die Ressorts gegenüber heute unverändert bleiben, erfährt deren Zuteilung eine Neuerung: Der Gemeinderat konstituiert sich künftig selber, wie dies zum Beispiel sowohl beim Luzerner Regierungsrat als auch im Bundesrat geschieht. So können die einzelnen gewählten Gemeinderatsmitglieder gemäss ihren Fähigkeiten eingesetzt werden. 5. Die Geschäftsführung Schliesslich umschreibt 28 der neuen Gemeindeordnung die Arbeit der neu zu installierenden Geschäftsführung: 1. Die Geschäftsführung besteht aus einem Geschäftsführer oder einer Geschäftsführerin. 2. Der Gemeinderat wählt die Geschäftsführung. 3. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil. 4. Die Geschäftsführung a) führt die Verwaltung im Rahmen der Organisationsverordnung, der vorgegebenen Ziele, der finanziellen Rahmenbedingungen und der Weisungen des Gemeinderates, b) erstattet dem Gemeinderat periodisch Bericht über den Stand der Zielerreichung und der Finanzen, c) erfüllt alle Aufgaben der Gemeinde, die in der Rechtsordnung nicht einem anderen Organ übertragen sind, d) trägt dem Gemeinderat gegenüber die Verantwortung für das Funktionieren der Gemeindeverwaltung, insbesondere für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe. 5. Der Gemeinderat regelt das Nähere in der Organisationsverordnung. 6. Der Gemeindeschreiber / Die Gemeindeschreiberin Dazu sagt 30 der neuen Gemeindeordnung folgendes: 1. Der Gemeinderat wählt den Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin. 2. Der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin ist Stabsstelle des Gemeinderats und nimmt an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teil. 3. Der Gemeinderat kann die Aufgaben des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiberin der Geschäftsführung übertragen. 4. Die Aufgaben werden in der Organisationsverordnung umschrieben. Aufgrund der Grösse der Gemeinde Weggis soll der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin auch die Aufgaben des Gemeindeschreibers oder der Gemeindeschreiberin wahrnehmen. Die Formulierung der beiden 28 und 30 in der revidierten Gemeindeordnung lässt die Möglichkeit zu, dass die Aufgaben der Geschäftsführung und diejenigen des Gemeindeschreibers/der Gemeindeschreiberin auch durch zwei Personen ausgeübt werden könnten. 7. Die Geschäftsleitung Dazu sagt 29 der neuen Gemeindeordnung folgendes: 1. Die Geschäftsleitung besteht aus der Geschäftsführung und den Abteilungsleitenden. 2. Die Geschäftsführung hat den Vorsitz und kann für bestimmte Geschäfte weitere Personen beiziehen. 3. Die Geschäftsleitung ist ein beratendes Organ des Gemeinderates und der Geschäftsführung. Die Geschäftsleitung dient insbesondere der gegenseitigen Information, der Koordination und Vorberatung der Controllingunterlagen. 4. Der Gemeinderat regelt die Aufgaben und Kompetenzen in der Organisationsverordnung. Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 4
5 So sieht die neue Organisation der Gemeinde aus: Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 5
6 B. Neue gesetzliche Grundlagen im Finanzbereich Das neue kantonale Finanzhaushaltsgesetz tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft und bedingt für die Gemeinden Anpassungen in der Gemeindeordnung. Mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz für Gemeinden werden die Grundlagen des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 im Kanton Luzern eingeführt. Damit werden Vorschriften zur Rechnungslegung modernisiert. Neue Planungs- und Kontrollinstrumente So sieht das neue Finanzhaushaltsgesetz neue Planungs- und Kontrollinstrumente vor: Die Gemeindestrategie und das Legislaturprogramm wird der Gemeinderat künftig alle vier Jahre zur Kenntnis bringen. Der Aufgaben- und Finanzplan ist weiterhin jährlich zur Kenntnisnahme vorzulegen, und der Beschluss über das Budget enthält neu auch die Festlegung des Steuerfusses. Neu hat die Gemeinde auch alle vier Jahre eine Beteiligungsstrategie dem Stimmbürger vorzulegen. Mit der Beteiligungsstrategie legt die Gemeinde offen, welche Aufgaben der öffentlichen Hand von Dritten wahrgenommen werden und wie das Risiko dieser Fremddienstleistung beurteilt wird. Begriffe und Finanzkompetenzen In der neuen Gemeindeordnung sind im Weiteren auch die Begriffe an das neue Gesetz angepasst: Die Laufende Rechnung wird zur Erfolgsrechnung, die Bestandesrechnung wird zur Bilanz, der Voranschlag zum Budget. Auch im Kredit- und Ausgabenrecht werden Änderungen gesetzlich vorgegeben. In der Gemeindeordnung ist die Kompetenz der Ausgabenbewilligung festzulegen. Die heutigen Finanzkompetenzen des Gemeinderats werden nicht erweitert. Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 6
7 C. Neue gesetzliche Grundlagen im Bildungsbereich Durch die in den vergangenen Jahren erfolgte Einsetzung von Schulleitungen wird eine Optimierung der Aufgabenteilung zwischen Gemeinderat, Schulpflegen und Schulleitung notwendig. Dabei werden strategische und operative Aufgaben in der Schulführung klar getrennt. So sind beispielsweise seit August 2016 die Schulleitungen für alle personalrechtlichen Fragen zuständig, von der Anstellung bis zur Entlassung von Lehrpersonen. Schulpflege wird Bildungskommission Die Schulpflege wird in Bildungskommission umbenannt. Diese ist für die inhaltliche Ausgestaltung des kommunalen Volksschulangebots zuständig. Sie genehmigt von der Schulleitung erstellte Grundlagenkonzepte, das Leitbild und das Jahresprogramm der Schule. Sie wählt die Schulleitung und überprüft deren Tätigkeit. mit Entscheidungskompetenzen Gemäss kantonalem Gesetz können die Gemeinden in ihren Gemeindeordnungen festlegen, ob die Bildungskommission nur noch eine beratende Funktion einnimmt und die Führungsaufgaben und Kompetenzen dem Gemeinderat zufallen oder ob dem Gemeinderat eine Bildungskommission zur Seite steht, die über Entscheidungskompetenzen verfügt. Eine Bildungskommission mit Entscheidungskompetenzen wird von den Stimmberechtigten gewählt, eine Bildungskommission mit ausschliesslich beratender Funktion wird vom Gemeinderat eingesetzt. Weiterhin Urnenwahl in Weggis In der neuen Gemeindeordnung ist nun festgehalten, dass in Weggis eine Bildungskommission mit Entscheidungskompetenzen gebildet und diese deshalb weiterhin von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt wird. Erläuterungen zur Vernehmlassung der Revision der Gemeindeordnung Weggis, April bis Mai 2017 Seite 7
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