Warn-und Alarmdienst zum Schutz vor Wassergefahren in Thüringen

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1 Warn-und Alarmdienst zum Schutz vor Wassergefahren in Thüringen Diskussionspunkt Alarmstufe Alarmstufe als Begriff für Grenzwasserstand an Pegeln und zugleich für Gefahrenlage in Landkreisen/kf. Städten Übertragung der Verantwortlichkeit zur Auslösung an Landkreise/kf. Städte Zusammenstellung: TLUG/51-cpf, 17. Mai 2017

2 EINLEITUNG Rückblick / Bezug zum Vortrag vom (Her)ausgaben durch die HNZ : HOCHWASSERMELDUNGEN HOCHWASSERNACHRICHTEN AUSLÖSEN VON ALARMSTUFEN

3 Die Begrifflichkeiten und der Formalismus hinsichtlich der Herausgabe von HW-Meldungen, HW-Nachrichten und dem Auslösen von Alarmstufen sind in der ThürWAWassVO geregelt. Herausgabe durch HNZ Herausgabe durch HNZ AS 1 + AS 2 durch HNZ AS 3 durch TMUEN HW-Meldungen(HWM) beziehen sich auf (Hochwassermelde-)Pegel - Meldungen über Überschreitungen von festgelegten Wasserständen - Meldungen über den aktuellen Wasserstand HW-Nachrichten(HWN) beziehen sich auf Flussgebiete/Gewässer - Pleiße, Weiße Elster, Saale, Ilm, Unstrut, Leine, Werra, Mainzuflüsse (Steinach) - HW-Warnung, HW-Information einschl. HW-Vorhersage, HW-Schlussmeldung Auslösen von Alarmstufen(AS) bezieht sich auf Flussabschnitte -wird gegenüber den für die betroffenen Gebiete zuständigen Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte vorgenommen Die Herausgabe und Verteilung der HWM, HWN und AS (1,2) erfolgt durch die HNZ an der TLUG über das sog. Kommunikationssystem für Hochwassernachrichten und Wetterdaten (KsHwW). [Datenbankserver im Landesrechenzentrum mit Zugriff für die HNZ]

4 Hochwassermeldepegel Flussgebiet Anzahl Pleiße 2 Weiße Elster 5 Saale 10 Ilm 3 Unstrut 15 Leine 1 Werra 16 Mainzuflüsse (Steinach) 1 HWMP in TH: 53 vierstufiges Grenzwertsystem mit Richtwasserständen für: Meldebeginn(Mb) -Vorwarnstufe für ein sich anbahnendes Hochwasser Alarmstufe 1(A1) - Kontrolldienst Alarmstufe 2(A2) - ständiger Wachdienst Alarmstufe 3(A3) - Hochwasserabwehr Kriterium für Hochwassermeldung Kriterien für Alarmstufenauslösung zur rechtzeitigen Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Hochwasserabwehr und des Katastrophenschutzes in Landkreisen, Städten, Gemeinden

5 Hochwassermeldung (HWM) Bezug: Hochwassermeldepegel Die des Pegels erfolgt direkt vom Pegel (basierend auf 1-Min.-Messwerten). (Nur) das Erreichen des die HNZ gemeldet. wird vom Pegel an Zentrales Element zur Absicherung der Entgegennahme der Grenzwertmeldung ist die ständige Rufbereitschaft Hochwasser. [= wöchentl. Wechsel, Kreis von rd. 20 entsprechend geschulten TLUG-Mitarbeitern] Nach Entgegennahme und Plausibilisierung der Grenzwertmeldung wird die für den betreffenden Pegelvon den Mitarbeitern der HNZ/Rufbereitschaft über das KsHwWautomatisiert an einen definierten Empfängerkreis rausgeschickt. Camburg-Stöben/Saale

6 Hochwassermeldung (HWM) Bezug: Hochwassermeldepegel Ausgabe der HWM durch die HNZ: als Fax oder aneinen individuellen Verteiler/Empfängerkreis, d.h. spezifisch für die einzelnen Hochwassermeldepegel bspw. an ZENTRALE LEITSTELLEN Landeseinsatzzentrale Th. Polizei inkl. Lagezentrum TMIK Flussmeistereien Talsperrenbetreiber Messdienst Hydrometrie Einrichtungen der Nachbarbundesländer Bundeswehr TLVwA TMUEN u.a.

7 Alarmstufe auslösen/aufheben (AS) Bezug: Flussabschnitte in Landkreisen/kreisfreien Städten Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 Vorgaben der ThürWAWassVO[ 6 (1), (3), (4)]: Zur rechtzeitigen Einleitung und Durchführung von Maßnahmen der Hochwasserabwehr und des Katastrophenschutzes in den Landkreisen, Städten und Gemeinden werden für betroffene Flussabschnitte folgende Alarmstufen festgelegt: Alarmstufe 1 Kontrolldienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken, Durchlässen und sonst. Gefährdungspunkten Alarmstufe 2 ständiger Wachdienst an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Brücken, Durchlässen und sonst. Gefährdungspunkten Alarmstufe 3 Hochwasserabwehr Die Auslösung/Aufhebung der Alarmstufen wird - bei Alarmstufe 1 und 2 durch den Präsidenten der TLUG (vertreten durch den Leiter der HNZ) - bei Alarmstufe 3 auf Vorschlag der TLUG/HNZ durch den zuständigen Minister gegenüber den für die betroffenen Gebiete zuständigen Landräten und Oberbürgermeisternder kreisfreien Städte vorgenommen unter gleichzeitiger Information der zuständigen zentralen Leitstellen.

8 Alarmstufe auslösen/aufheben (AS) Bezug: Flussabschnitte in Landkreisen/kreisfreien Städten Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 Kriterien der Alarmstufenauslösung[ThürWAWassVO 6 (2)]: Alarmstufen können in Abhängigkeit von der Entwicklung des Abflussgeschehens für die in 2 genannten Gewässer ausgelöst werden, wenn der zugehörige Richtwasserstand an mindestens einem HW-Meldepegel des Gewässers oder seines Einzugsgebietes überschritten und an weiteren Pegeln eine steigende Tendenz zu erkennen ist. Kriterien der Alarmstufenaufhebung[ThürWAWassVO 6 (6)]: Alarmstufen können in Abhängigkeit von der Entwicklung des Abflussgeschehens aufgehoben werden, wenn die zugehörigen Richtwasserstände nach Ablauf einer Hochwasserwelle an mindestens einem HW-Meldepegel des Gewässers oder seines Einzugsgebietes unterschritten sind.

9 Alarmstufe auslösen/aufheben (AS) Bezug: Flussabschnitte in Landkreisen/kreisfreien Städten ALARMSTUFE 1 ALARMSTUFE 2 Alarmstufe 3 Ausgabe der AS durch die HNZ: als Fax an einen definierten Verteiler [gemäß ThürWAWassVO] für Alarmstufe 1 und 2: an Landrat/Oberbürgermeister nachrichtlich an ZENTRALE LEITSTELLE TMUEN TLVwA

10 Alarmstufe auslösen/aufheben (AS) Bezug: Flussabschnitte in Landkreisen/kreisfreien Städten Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 ALARMSTUFE 3 Ausgabe der AS durch die HNZ: als Fax an einen definierten Verteiler [gemäß ThürWAWassVO] für Alarmstufe 1 und 2: an Landrat/Oberbürgermeister nachrichtlich an ZENTRALE LEITSTELLE TMUEN TLVwA für Alarmstufe 3 (als Vorschlag): an Ministerin (TMUEN) nachrichtlich an TLVwA

11 DISKUSSIONSPUNKT1: Alarmstufe als Begriff für Grenzwasserstand an Pegeln undzugleich für Gefahrenlage in Landkreisen/kreisfreien Städten

12 Thüringen Alarmstufe als Bezeichnung für Richtwasserstandan Hochwassermeldepegeln UND Alarmstufe als Bezeichnung für Gefahrenlage in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bspw. am Pegel Nordhausen/Zorge hat der Wasserstand die Alarmstufe 1 erreicht bzw. überschritten vierstufiges Grenzwertsystem mit Richtwasserständen für: Meldebeginn(Mb) Alarmstufe 1(A1) Alarmstufe 2(A2) Alarmstufe 3(A3) Kriterien für Alarmstufenauslösung Zur rechtzeitigen Einleitung und Durchführung von Maßnahmen der Hochwasserabwehr und des Katastrophenschutzes in den Landkreisen, Städten und Gemeinden werden für betroffene Flussabschnitte folgende Alarmstufen festgelegt: Hochwasser-Alarmstufe 1(Kontrolldienst) Hochwasser-Alarmstufe 2 (ständiger Wachdienst) Hochwasser-Alarmstufe 3 (Hochwasserabwehr)

13 Grenzwertsystem im Ländervergleich Bayern

14 Grenzwertsystem im Ländervergleich Hessen

15 Grenzwertsystem im Ländervergleich Sachsen-Anhalt

16 Grenzwertsystem im Ländervergleich Sachsen

17 Grenzwertsystem im Ländervergleich Hessen Meldestufe 1 Meldestufe 2 Meldestufe 3 Thüringen Meldebeginn Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 Sachsen-Anhalt Meldegrenze Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 Alarmstufe 4 Sachsen Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 Alarmstufe 4 Bayern Meldestufe 1 Meldestufe 2 Meldestufe 3 Meldestufe 4

18 Grenzwertsystem im Ländervergleich Darstellung der Wasserstände im Internet: SACHSEN-ANHALT HESSEN BAYERN SACHSEN THÜRINGEN keine HW-Situation Meldestufe 1 unterschritten keine Meldestufe (überschritten) kein Hochwasser W < Meldebeginn (zzt. noch blau, demnächst grün) Richtwasserstände: Meldegrenze Alarmstufe I / 1 Meldestufe I / 1 Meldestufe 1 Alarmstufe 1 Meldebeginn Alarmstufe II / 2 Meldestufe II / 2 Meldestufe 2 Alarmstufe 2 Alarmstufe 1 Alarmstufe III / 3 Meldestufe III / 3 Meldestufe 3 Alarmstufe 3 Alarmstufe 2 Alarmstufe IV / 4 Meldestufe 4 Alarmstufe 4 Alarmstufe 3

19 Thüringen Vorschlag der HNZ: Umbenennung der Richtwasserstände in Abgrenzung zur Alarmstufenauslösung von: Meldebeginn Alarmstufe 1 Alarmstufe 2 Alarmstufe 3 in: Meldebeginn neu Meldestufe 1 neu Meldestufe 2 neu Meldestufe 3 weiterhin korrespondierende Stufen Hochwasser-Alarmstufe 1 Hochwasser-Alarmstufe 2 Hochwasser-Alarmstufe 3

20 bspw. Sachsen-Anhalt: Veröffentlichung von AS im Internet SACHSEN-ANHALT Bedeutung der Alarmstufen: Die Farbgebung der Pegel in der Karte zeigt lediglich die Überschreitung des Richtwertes für die jeweilige Alarmstufe. Die tatsächlich geltenden Alarmstufen mit dem zugehörigengeltungsbereich sind in der "Tabelle: Ausgerufene Alarmstufen" zusammengefasst. Es kann vereinzelt in Abhängigkeit von den aktuellen örtlichen Gegebenheiten Unterschiede zur Kartendarstellung geben; entscheidend ist die in der Tabelle ausgewiesene Gültigkeit. Alarmstufe 1 (Meldebeginn) das Flussbett ist bordvoll, stellenweise kleinere Ausuferungen noch keine Gefährdung der Anlieger erhöhte Wachsamkeit Alarmstufe 2 (Kontrolldienst) Ausuferungen beginnen, die bei eingedeichten Gewässern bis an den Deichfuß reichen Land-und forstwirtschaftliche Flächen sind überflutet, teilweise leichte Verkehrsbehinderungen an Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen Kontrolle von Gewässern, gefährdeten Anlagen und Objekten sowie der Ausuferungsbereiche Beseitigung von Abflusshindernissen Alarmstufe 3 (Wachdienst) Überflutung einzelner Grundstücke, Straßen oder Keller möglich Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen bei eingedeichten Gewässern steht das Wasser bis zur halben Deichhöhe ständiger Wachdienst auf den Deichen durch die Wasserwehren Durchführung von vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen, Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden Beginn von Maßnahmen zur Deichverteidigung, Auslagerung von Hochwasserbekämpfungsmaterialien an bekannte Gefahrenstellen Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr) Überflutung größerer Flächen, unmittelbare Gefährdung für Menschen, Tiere, Objekte und Anlagen Standsicherheit der Deiche ist gefährdet, Gefahr der Deichüberströmung aktive Abwehrmaßnahmen von Deichverteidigung bis zur Evakuierung von Mensch und Tier

21 bspw. Sachsen-Anhalt: Richtwasserstände für Th. Pegel 1 in Thüringen: Meldebeginn 260 cm Alarmstufe cm Alarmstufe cm Alarmstufe cm 2 3 in Thüringen: Meldebeginn 280 cm Alarmstufe cm Alarmstufe cm Alarmstufe cm in Thüringen: Meldebeginn 390 cm

22 DISKUSSIONSPUNKT2: Alarmstufe Übertragung der Verantwortlichkeit zur Auslösung, zumindest für AS 1 und AS 2, an Landkreise/kr.Städte

23 Thüringen Tenor der Informations- und Diskussionsveranstaltung der HNZ über den Hochwasserwarn-und -alarmdienstin Thüringen am : Die HNZ ist am besten in der Lage, die Hochwassersituation und deren zukünftige Entwicklung in der Gesamtheit abzuschätzen und entsprechende Prognosen abzuleiten. Allerdings fehlen der HNZ oft der regionale Bezug und die lokale Kenntnis, um einschätzen zu können, zu welchem Zeitpunkt und für welches Gebiet eine Alarmstufenauslösung sinnvoll und notwendig ist. Das ist vor Ort bei den Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. ihren Fachbehörden und Leitstellen besser gegeben. Vorschlag der HNZ: Übertragung der Verantwortung für die Auslösung bzw. Aufhebung der Hochwasser-Alarmstufen 1 und 2 an die Landkreise/kreisfreien Städte HNZ schätzt weiterhin die hydrologische Lage, die wahrscheinliche zukünftige Entwicklung sowie das Gefahrenpotential von Hochwasserlagen ein, beurteilt und warnt, um dann ggf. den Landkreisen/kf. Städten die Auslösung von Hochwasser-Alarmstufen zu empfehlen [analog zum Vorgehen für AS 3 mit Vorschlag an TMUEN]

24 bspw. Sachsen

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