Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU), eingegangen am 19. Januar 1999

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1 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU), eingegangen am 19. Januar 1999 Muttersprachlicher Unterricht für griechische Schülerinnen und Schüler Laut amtlicher Schulstatistik stellen die griechischen Schülerinnen und Schüler das zweitstärkste Kontingent ausländischer Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Europäischen Union an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen. Insbesondere in bezug auf die Erteilung muttersprachlichen Unterrichts gibt es jedoch erhebliche Probleme und Beschwerden, wie mir vorliegende umfangreiche Unterlagen griechischer Elternvereine belegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele griechische Schülerinnen und Schüler gibt es im Schuljahr 1998/99 an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen? 2. Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Schulformen? 3. Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte sowie die einzelnen Bezirksregierungen? 4. Wie ist die Entwicklung entsprechend Frage 1 und 2 in den Schuljahren seit 1990 jeweils? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler erhalten im Schuljahr 1998/99 griechischen muttersprachlichen Unterricht? 6. An welchen Schulen wird dieser jeweils erteilt? 7. Wie viele Lehrerstunden stehen pro griechischem Schüler bzw. pro griechischer Schülerin für muttersprachlichen Unterricht zur Verfügung, jeweils vom Schuljahr 1990/91 bis zum Schuljahr 1998/99? 8. Ist die Versorgung mit Lehrerstunden einheitlich geregelt oder gibt es regionale oder schulformspezifische Abweichungen? 9. Über welche Qualifikationen, insbesondere schulform- und fachspezifisch, müssen Lehrkräfte für den muttersprachlichen griechischen Unterricht verfügen, wer befindet über ihre Einstellung? 10. Trifft es zu, daß längst pensionierte Arbeitskräfte eingestellt werden bzw. worden sind, obwohl junge Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? 11. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Einstellungspraxis? 12. Welche weiteren konkreten Probleme und Beschwerden von Eltern griechischer Schülerinnen und Schüler sind insbesondere im Hinblick auf die Erteilung muttersprachlichen Unterrichts, aber auch darüber hinaus jeweils im einzelnen der Landesregierung bekannt? 13. Welche Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme hat sie jeweils im einzelnen ergriffen oder wird dies zukünftig tun? (An die Staatskanzlei übersandt am 25. Januar 1999 II/ ) 1

2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 19. Februar /5 II/ Der muttersprachliche Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft ist ein freiwilliges, zusätzliches Unterrichtsangebot. Die Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht setzt gem. Ziff. 7 des Erlasses Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft vom 3. Februar 1999 die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten voraus. Lernziele und Inhalte des muttersprachlichen Unterrichts sind in dem o. g. Erlass sowie in entsprechenden Rahmenrichtlinien formuliert. Sie sind auf die Integration der hier lebenden Kinder ausländischer Herkunft ausgerichtet und haben sich demnach an deren Lebenswirklichkeit hier und nicht an dem im Herkunftsland existierenden Schulsystem und den dortigen Lehrplänen zu orientieren. Die Schulen und die Schulbehörden sind bemüht, die betroffenen Erziehungsberechtigten sowie Vereinigungen ausländischer Eltern über diese Ziele und die Organisation des muttersprachlichen Unterrichts zu informieren und hier beratend zu wirken. Die letzten dem Kultusministerium vorliegenden Statistiken beruhen auf dem Stand 8. September 1997 (Schuljahr 1997/98). Die Auswertung der Erhebungen zum 14. September 1998 (Schuljahr 1998/99) liegt noch nicht vor. Sie wird Ende März/Anfang April vom Landesamt für Statistik übersandt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1: Im Schuljahr 1997/98 besuchten 1872 griechische Schülerinnen und Schüler die niedersächsischen allgemein bildenden Schulen. Zu 2: Anzahl griechischer Schülerinnen und Schüler in den Schulformen: Anzahl Schulform Schülerinnen und Schüler Grundschule einschl. Vorklasse 724 IGS FWS, Primarbereich 18 Sonderschule f. Lernbehinderte 14 Sonderschule für Geistigbehinderte 4 Sonderschule f. sonst. Behinderungen 6 Primarbereich insgesamt 766 Orientierungsstufe 263 Hauptschule 246 Realschule 212 Gymnasium Sek. I 105 IGS FWS Sek. I 61 KGS OS 8 KGS Hauptschulzweig 8 KGS Realschulzweig 8 KGS Gymnasialzweig Sek. I 2 2

3 Schulform Anzahl Schülerinnen und Schüler Integrierte Haupt- u. Realschule 4 Sonderschule f. Lernbehinderte 50 Sonderschule für Geistigbehinderte 8 Sonderschule f. sonst. Behinderungen 3 Sek. I-Bereich insgesamt 978 Gymnasium 82 Abendgymnasium 6 Kolleg 2 IGS, Sek. II 12 KGS, Sek. II 1 Sek. II-Bereich 103 Zu 3: Aufteilung nach Bezirksregierungen (davon in kreisfreien Städten). Eine Aufteilung nach Landkreisen erfolgt in der Statistik nicht, sondern nach Schulstandorten: Bezirksregierung Braunschweig 390 Davon Stadt Braunschweig 66 Bezirksregierung Hannover 1001 Davon Stadt Hannover 526 Bezirksregierung Lüneburg 133 Bezirksregierung Weser-Ems 348 Davon Emden 6 Davon Delmenhorst 34 Davon Oldenburg 20 Davon Osnabrück 28 Zu 4: Die Entwicklung der Schülerzahlen seit 1990 wird hier nach den Bereichen (Primar- und Sekundarbereich) dargestellt. Eine Aufteilung nach Schulformen wird seit 1994 in der amtlichen Statistik nicht mehr vorgenommen. Bereich Schülerzahl Primarber Sek. I Sos Sek. II Insgesamt Zu 5: Im Schuljahr 1997/98 nahmen 1011 Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches und des Sekundarbereiches I am griechischen muttersprachlichen Unterricht teil. Am Unterricht in Neugriechisch als Fremdsprache (einschließlich Unterricht in der Muttersprache 3

4 und muttersprachlichem Unterricht anstelle einer Fremdsprache) im Sekundarbereich II nahmen im Schuljahr 1997/ Schülerinnen und Schüler teil. Zu 6: Der muttersprachliche Unterricht in Griechisch wurde im Schuljahr 1997/98 an folgenden Schulformen erteilt: Bezirksregierung Schulen GS GHS OS HS IGS RS Braunschweig Hannover Lüneburg 1 1 Weser-Ems 5 3 Insges. NI Die einzelnen Schulstandorte sind: BR Braunschweig Grundschule Echternstr., Braunschweig Pestalozzischule, Einbeck HS am Teichenweg, Einbeck Brüder-Grimm-Schule, Göttingen Alfred-Teves-Schule, Gifhorn Grundschule am Wall, Hann. Münden Nicolaischule, Herzberg Martin-Luther-Schule, Northeim Grundschule am Jacobitor, Osterode Grund- und Hauptschule am Amselstieg, Salzgitter Grundschule Harztorwall, Wolfenbüttel BR Hannover Herderschule, Bad Pyrmont Hauptschule Berenbostel OS Edenstraße, Hannover Hauptschule Isernhagener Str., Hannover Grundschule Meterstr., Hannover IGS Roderbruch, Hannover OS Salzmannstr., Hannover Grundschule Wendlandstr., Hannover Elisabeth-Schule, Hildesheim Grundschule Karlstr., Holzminden St.-Bernward-Schule, Lehrte Grundschule Seelze Grundschule am Stadtturm, Stadthagen BR Lüneburg Neustädter Grund- und Hauptschule, Celle St.-Ursula-Schule, Lüneburg Lucas-Backmeister-Schule, Uelzen BR Weser-Ems Grundschule Früchteberg, Emden Kantor-Wiebold-Schule, Melle Grundschule Bloherfelde, Oldenburg Hauptschule Innenstadt, Osnabrück 4

5 Zu 7: Grundschule Quakenbrück Grundschule Neustadt, Quakenbrück Hauptschule Quakenbrück Grundschule Roffhausen, Schortens Oldeeogschule, Wilhelmshaven Statistisch sieht die Relation zwischen den Lehrerstunden für den muttersprachlichen Unterricht in Griechisch und der einzelnen Schülerin bzw. dem einzelnen Schüler in den Schuljahren 1990/91 bis 1997/98 wie folgt aus: Jahr Teilnehmende Schülerinnen und Schüler erteilte Wochenstunden Lehrerstunden pro Schülerin/Schüler , , , , , , , ,47 Zu 8: Nach dem geltenden Erlass beträgt die Wochenstundenzahl im muttersprachlichen Unterricht bei allen angebotenen Sprachen bis zu max. fünf Wochenstunden. In diesem Rahmen kann die Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden regional unterschiedlich sein. Schulformspezifische Regelungen bestehen nicht, da die Lernziele und Unterrichtsinhalte in den Rahmenrichtlinien schulformunabhängig formuliert sind und die Lerngruppen häufig aufgrund der Schülerverteilung aus Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Schulformen und Schuljahrgänge gebildet werden müssen. Zu 9: Für den muttersprachlichen Unterricht in Griechisch gelten die gleichen Rechtsvorschriften wie für alle anderen in Niedersachsen angebotenen Muttersprachen. Demnach müssen Lehrkräfte, die muttersprachlichen Unterricht erteilen, über eine abgeschlossene Lehrerausbildung im Herkunftsland oder in der Bundesrepublik Deutschland sowie über Deutschkenntnisse verfügen (Ziff. 12 des Erlasses Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft vom 3. Februar 1993). Da der muttersprachliche Unterricht, wie oben ausgeführt, weder in inhaltlicher noch organisatorischer Hinsicht schulformspezifisch erteilt wird, ist ein schulformspezifischer Einsatz der Lehrkräfte nicht vorgesehen. Der muttersprachliche Unterricht umfasst auch nicht verschiedene Fächer, sondern ist ein eigenes Fach: Gemäß den geltenden Rahmenrichtlinien werden im muttersprachlichen Unterricht einerseits die muttersprachlichen Kenntnisse gepflegt und weiterentwickelt und andererseits umwelt- und herkunftslandbezogene Themen und Inhalte behandelt. Auswahl und Einstellung der Lehrkräfte für den muttersprachlichen Unterricht liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen als Einstellungsbehörden. Zu 10 und 11: Lehrkräfte, die sich um eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst zur Erteilung des muttersprachlichen Unterrichts bewerben, müssen die in Niedersachsen geforderten o.g. Einstellungsvoraussetzungen und auch die sonstigen in der Bundesrepublik 5

6 Deutschland geltenden ausländer- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfüllen. Ihr arbeitsrechtlicher Status im Heimatland ist für hier abgeschlossene Arbeitsverträge, wie auch in einem 1994 ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Hannover festgestellt worden ist, ohne rechtliche Relevanz. Einzelfälle, in denen Lehrkräfte für den griechischen muttersprachlichen Unterricht nach dem Recht des Heimatlandes das Pensionsalter erreicht haben und Rentenbezüge in Griechenland erhalten, sind nur im Regierungsbezirk Hannover bekannt. Sofern solche Lehrkräfte über unbefristete Arbeitsverträge verfügen, sind sie nach deutschem Recht bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in der Bundesrepublik Deutschland zu beschäftigen. Diese Rechtslage ist auch dem griechischen Generalkonsulat und der griechischen Botschaft, mit denen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht, bekannt. Zu 12 und 13: Im Regierungsbezirk Hannover hat es in der Vergangenheit seitens des Griechischen Elternvereins in Hannover und Niedersachsen e. V. mehrere Eingaben und Beschwerden gegenüber der zuständigen Bezirksregierung gegeben, die insbesondere das Ziel hatten, Lehrkräfte mit Gymnasiallehrbefähigung nach griechischem Recht am Standort Hauptschule Isernhagener Straße in Hannover einzusetzen. Seitens der zuständigen Schulbehörden ist der Verein mehrmals sowohl schriftlich als auch im Rahmen von Gesprächen über die in Niedersachsen geltenden Rechtsvorschriften zu der Organisation und den Inhalten des muttersprachlichen Unterrichts sowie zur Einstellung und zum Einsatz der Lehrkräfte informiert worden. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Vereins gegen den zuständigen Generaliendezernenten der Bezirksregierung Hannover wurde von dem Regierungspräsidenten mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Im Regierungsbezirk Lüneburg kam es zu Jahresbeginn nach dem Ausscheiden einer Lehrkraft zu einer einmonatigen Verzögerung bis zur Einstellung einer neuen Lehrkraft; das führte zu einigen Nachfragen von Eltern, die inzwischen durch die Wiederaufnahme des Unterrichts erledigt sind. In den Regierungsbezirken Braunschweig und Weser-Ems sind keine Probleme und Beschwerden von Eltern griechischer Schülerinnen und Schüler bekannt. Mit Datum vom 4. Februar 1999 ist dem Kultusministerium eine Landtagseingabe verschiedener griechischer Vereinigungen, die im wesentlichen Fragen des Einsatzes der Lehrkräfte betrifft, zur Stellungnahme zugeleitet worden. Die Bearbeitung findet derzeit statt. Jürgens-Pieper 6 (Ausgegeben am 9. März 1999)

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