Das Buch soll auf verständliche und dank Herrn Plaßmann humorvolle Weise mit den verbreitetsten Irrtümern in der Arbeitswelt aufräumen.
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- Henriette Kramer
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3 Kaum ein Rechtsbereich berührt so viele Menschen wie das Arbeitsrecht. Dies ist ein Grund dafür, dass es wohl kein Rechtsgebiet gibt, auf dem so viele Fehlvorstellungen vorherrschen. Wer als Arbeitnehmer glaubt, er hätte mehrere Abmahnungen frei, bevor es zur Kündigung kommt, lebt gefährlich. Wer als Arbeitgeber denkt, er könne per Mail kündigen und brauche auch keinen Kündigungsgrund, lernt unter Umständen unnötig und kostenträchtig. Der Autor sieht in seiner anwaltlichen Praxis immer wieder in verblüffte Gesichter, wenn er mit Mythen aufräumen muss. So etwa wenn ihm der Arbeitnehmer freudestrahlend erklärt, er habe eine Kündigung erhalten. Diese sei ja unwirksam, weil er krank geschrieben sei. Das Buch soll auf verständliche und dank Herrn Plaßmann humorvolle Weise mit den verbreitetsten Irrtümern in der Arbeitswelt aufräumen.
4 Keine Reaktion des Arbeitgebers gilt als Urlaubsgenehmigung! Während des Urlaubs braucht man sich nicht krank zu melden! Nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitnehmer einen Urlaubsantrag stellt und hierauf keine Antwort erhält. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass der Urlaub stillschweigend genehmigt ist. Ein Schweigen des Arbeitgebers gilt nicht als Zustimmung zu dem Urlaubsantrag. Bei Antritt des Urlaubs riskiert der Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung. Etwas anderes gilt, wenn zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung regelt, dass der Urlaub als genehmigt gilt, wenn er nicht innerhalb einer gewissen Frist verweigert wird oder aber, wenn der Arbeitnehmer das Bestehen einer entsprechenden betrieblichen Übung beweisen kann. Die Pflicht, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen und ggf. auch nachzuweisen, trifft den Arbeitnehmer auch während des Urlaubs. Die Meldung liegt insbesondere mit im Interesse des Arbeitnehmers, da die durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben werden. Im Urlaub muss ich erreichbar bleiben! Der Arbeitnehmer braucht im Urlaub nicht erreichbar zu sein. Mit Beginn des Urlaubs ist er für dessen Dauer von der Arbeitspflicht freigestellt, und zwar unwiderruflich. Ein Rückruf ist nur bei engen Voraussetzungen, d.h. in Notfällen möglich. Selbst eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mitarbeiter freiwillig während des Urlaubs für Telefonate zur Verfügung steht, ist unwirksam
5 Prof. Dr. Dirk Beckmann ist seit mehr als 15 Jahren Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Soest. Er ist dabei nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Hier betreut und vertritt er Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen bzw. Verfahren. Neben zahlreichen Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist er als Dozent bundesweit und langjährig für namhafte Seminarveranstalter aktiv. Dirk Beckmann ist auch als Vorsitzender in Einigungsstellenverfahren tätig, u. a. bei einer der größten Kliniken Europas. Er ist seit 2009 Professor an der FOM, Hochschule für Oekonomie und Management mit Hauptsitz in Essen. Weitere Informationen unter: Thomas Plaßmann ist Karikaturist und Cartoonist mit Wohnsitz in Essen. Er publiziert täglich in Tageszeitungen wie beispielsweise der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung. Darüber hinaus veröffentlicht er in Zeitschriften, Büchern, und Fachpublikationen. Ein Schwerpunkt seines Wirkens liegt in der humorvollen Darstellung rechtlicher Themen. Thomas Plaßmann ist vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit der Spitzen Feder des Bundesverbands der Deutschen Zeitungsverleger sowie im Rahmen des Deutschen Preises für politische Karikatur Der künstlerische Strich. Weitere Informationen unter: Karsten Ludwig ist Verleger und Agentur-Geschäftsführer. Er bietet mit seinen Unternehmen in einer Nische insbesondere unter Einbeziehung von Kunst und Kultur Leistungen in den Bereichen Marketing und Marketingkommunikation. Betreut werden dabei Kunden vom regionalen Mittelstand bis zum multinationalen Konzern, aber auch Institutionen, Vereine bzw. Vereinigungen. Mit dem Ziel subtil Wertschätzung zu dokumentieren, entstehen dabei kunst- und kulturaffine Produkte, die nachhaltig Botschaften übermitteln. Weitere Informationen und Kontakt unter:
6 Herausgeber Karsten Ludwig Linkstraße Möhnesee Telefon Fax Autor Prof. Dr. Dirk Beckmann Kanzlei für Arbeitsrecht Jakobistraße Soest Illustrator Thomas Plaßmann Gestaltung ensemble»design, Soest / München Druck Name der Druckerei, Ort ISBN Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen Nachdrucks und der fotomechanischen Wiedergabe. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags, die Verwendung in anderen Medien ist verboten. 56
7 Kaum ein Rechtsbereich berührt so viele Menschen wie das Arbeitsrecht. Dies ist ein Grund dafür, dass es wohl kein Rechtsgebiet gibt, auf dem so viele Fehlvorstellungen vorherrschen. Wer als Arbeitnehmer glaubt, er hätte mehrere Abmahnungen frei, bevor es zur Kündigung kommt, lebt gefährlich. Wer als Arbeitgeber denkt, er könne per Mail kündigen und brauche auch keinen Kündigungsgrund, lernt unter Umständen unnötig und kostenträchtig. Der Autor sieht in seiner anwaltlichen Praxis immer wieder in verblüffte Gesichter, wenn er mit Mythen aufräumen muss. So etwa wenn ihm der Arbeitnehmer freudestrahlend erklärt, er habe eine Kündigung erhalten. Diese sei ja unwirksam, weil er krank geschrieben sei. Das Buch soll auf verständliche und humorvolle Weise mit den verbreitetsten Irrtümern in der Arbeitswelt aufräumen.
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