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1 Abgabegründe Datenbausteine DSLW DBNA DBAN DBAL DBAE DBZA DBZE DBAW DBFR DBUN DBMU DBAV DBVO DBHE DBBE DBLT DBSF DBTK 01 = bei J J J J J m N m N N N N N N N N m m 02 = bei Kinderpflege- J J J J J N J m J N N N N N N N N m 03 = bei Mutterschaftsgeld J J J N m m N m N N J N N N N N m m 04 = bei Versorgungskrankengeld J J J J J m N m N N N N N N N N m m 11 = Entgeltbescheinigung RV bei Leistungen med. Reha J J J J J m N m N N N N N N N J m N 12 = Entgeltbescheinigung RV bei Leistungen zur Teilhabe J J J J J m N m N N N N N N N J m N 21 = Entgeltbescheinigung UV bei J J J J J m N m N J N N N N N N m m Stand: von 6 Version 6.0.4
2 Abgabegründe Datenbausteine DSLW DBNA DBAN DBAL DBAE DBZA DBZE DBAW DBFR DBUN DBMU DBAV DBVO DBHE DBBE DBLT DBSF DBTK 22 = Entgeltbescheinigung UV bei J J J J J m N m N J N N N N N J m m 23 = Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflege- J J J J J N J m J J N N N N N N N m 31 = Entgeltbescheinigung BA J J J J J m N m N N N N N N N J m N 41= Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen J J J N N N N N N m N J N N N N N N 51 = Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen ( 23c SGB IV) J J J N N N N N N N N N N N J N N N 61 = Vorerkrankungszeiten KV J N N N N N N N N N N N J N N N N N 71 = Höhe der Entgeltersatzleistung J N N N N N N N N N N N N J N N N N Stand: von 6 Version 6.0.4
3 Erläuterung Abgabegrund: DSLW (Daten zur Steuerung) DBNA (Datenbaustein Name) DBAN (Datenbaustein Anschrift) DBAL (Datenbaustein Allgemeines) DBAE (Datenbaustein Arbeitsentgelt) DBZA (Datenbaustein Arbeitszeit) DBZE (Datenbaustein Arbeitszeit bei Erkrankung/Verletzung des Kindes) DBAW (Datenbaustein Abwesenheitszeiten ohne Arbeitsentgelt) DBFR (Datenbaustein Angaben zur Freistellung bei Erkrankung/Verletzung des Kindes) DBUN (Datenbaustein Arbeits-/Schul-/Kindergartenunfall) DBMU (Datenbaustein Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld) DBAV (Datenbaustein Anforderung Vorerkrankungsmitteilung (nur KV) DBVO (Datenbaustein Vorerkrankungszeiten) DBHE (Datenbaustein Höhe der Entgeltersatzleistung) DBBE (Datenbaustein Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen - 23c SGB IV) DBLT (Datenbaustein Zusatzdaten für die Berechnung des es bei Leistungen zur Teilhabe) DBSF (Datenbaustein Zusatzdaten für die Berechnung der Entgeltersatzleistung für Seeleute) DBTK (Datenbaustein Zusatzdaten für die Berechnung der Entgeltersatzleistung bei Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld) Stand: von 6 Version 6.0.4
4 Erläuterung Kennzeichen: J = Datenbaustein muss vorhanden sein N = Datenbaustein darf nicht vorhanden sein m = Datenbaustein darf (nur) bei entsprechenden Sachverhalten vorhanden sein Stand: von 6 Version 6.0.4
5 (01) (11,12,22, 31) (21) (01) Fälle in denen eine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten der Krankenkasse erfolgt, ist dies als durchgehende anzusehen und keine erneute Meldung Folgt im Nachgang zu einer Rehabilitation ist durch den aufgrund der Kontinuität der grundsätzlich keine neue Meldung Die Krankenkasse wendet sich wegen der Berechnungsgrundlage bilateral an die träger. Folgt durch z.b. Wegfall des Arbeitsunfalls auf ist durch den aufgrund der Kontinuität der grundsätzlich keine neue Meldung Der Krankenkasse liegen regelhaft alle notwendigen Unterlagen vor bzw. wendet sich wegen der Berechnungsgrundlage bilateral an die Berufsgenossenschaft. (11, 12, 22, 31) Sofern eine Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsma ßnahme durchgeführt wird und deshalb gezahlt wird, ist aufgrund der Kontinuität der grundsätzlich keine neue Meldung Der leistende Träger wendet sich wegen der Berechnungsgrundlage bilateral an die Krankenkasse Folgen unterschiedliche zeiträume aufeinander ist durch den aufgrund der Kontinuität der grundsätzlich keine neue Meldung vorzunehmen Folgt auf ist durch den aufgrund der Kontinuität der grundsätzlich keine neue Meldung Der Träger des es wendet sich bilateral an die Berufsgenossenschaft/ Krankenkasse. (21) Kann grundsätzlich nicht erfolgen, regelhaft Umdeutung des gesamten Falles als Arbeitsunfall. Daher Neumeldung mit Grund 21 und Stornierung der 01 Meldung Folgt im Nachgang zu einer Rehabilitation ist durch den aufgrund der Kontinuität der grundsätzlich keine neue Meldung Die Krankenkasse/ Berufsgenossenschaft wendet sich wegen der Berechnungsgrundlage bilateral an die träger Fälle in denen eine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten der Berufsgenossenschaften erfolgt, sind als durchgehende fälle anzusehen und es ist keine erneute Meldung durch den (02) bereits Rehabilitations- oder Wiedereingliederungs maßnahme und damit das bereits Kinderpflegeverletzt engeld (23) bereits Rehabilitations- oder Wiedereingliederungs maßnahme und damit das vorzunehmen bereits Mutterschaftsgeld (03) Hierbei endet das spätestens am Tag vor Beginn des Mutterschaftsgeldes, durch den Hierbei endet das spätestens am Tag vor Beginn des Mutterschaftsgeldes, durch den Hierbei endet das spätestens am Tag vor Beginn des Mutterschaftsgeldes, durch den Stand: von 6 Version 6.0.4
6 Kinderkra nkengeld (02) Kinderpfle geverletzt engeld (23) Muttersch aftsgeld (03) (01) Erkrankung des Kindes Grund 01 durch den Erkrankung des Kindes Kinderpflegeverletztengeld bereits vorher daher ist eine Grund 01 durch den Mutterschaftsgeldanspruch bereits beendet Grund 01 durch den (11, 12, 22, 31) Meldung mit Grund 11, 12, 22 oder 31 durch den Kinderpflegeverletztengel d Meldung mit Grund 11, 12, 22 oder 31 durch den Mutterschaftsgeldanspru ch bereits beendet sein, Meldung mit Grund 11, 12, 22 oder 31 durch den (21) Erkrankung des Kindes daher ist eine Grund 21 durch den Erkrankung des Kindes Kinderpflegeverletztengeld bereits vorher daher ist eine Grund 21 durch den Mutterschaftsgeldanspruch bereits beendet Grund 21 durch den (02) Sofern es sich um dasselbe Kind handelt, ist dies als ein durchgängiger fall zu werten und keine erneute Meldung abzusetzen. Handelt es sich um die Erkrankung eines anderen Kindes, so ist dies als neuer Fall zu werten und ein neuer Datensatz abzusetzen. Erkrankung des Kindes Kinderpflegeverletzte ngeld Mutterschaftsgeldans pruch bereits beendet Kinderpflegeverletzt engeld (23) Erkrankung des Kindes Sofern es sich um dasselbe Kind handelt, ist dies als ein durchgängiger Kinderpflegeverletzte ngeldfall zu werten und keine erneute Meldung abzusetzen. Handelt es sich um die Erkrankung eines anderen Kindes, so ist dies als neuer Fall zu werten und ein neuer Datensatz abzusetzen. Mutterschaftsgeldans pruch bereits beendet Mutterschaftsgeld (03) durch den Kinderpflegeverletztenge ld durch den Stand: von 6 Version 6.0.4
DSLW DBNA DBAN DBAL DBAE DBZA DBEE DBAW DBFR DBUN DBMU DBVO DBHE DBBE DBLT DBSF DBTK DBAP DBID. J J J N N N N N J N N N N N N N N J m Krankengeld 1
DSLW DBNA DBAN DBAL DBAE DBZA DBEE DBAW DBFR DBUN DBMU DBVO DBHE DBBE DBLT DBSF DBTK DBAP DBID 01 = Entgeltbescheinigung KV bei 1 J J J J J m N m N N N N N N N m m J m 02 = Entgeltbescheinigung KV bei
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