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1 SV-relevante Fehlzeiten Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können. Aus den Aufzeichnungen müssen die Kalenderdaten und die Art der Fehlzeit ersichtlich sein. Um die Sicherheit des Abrechnungsverfahrens wesentlich zu erhöhen, ist die Steuerung über einen Fehlzeitenschlüssel vorzunehmen. Die Bewertung der Fehlzeitenarten mit ihren Auswirkungen auf die Ermittlung der Sozialversicherungstage, die Dauer der Mitgliedschaft und die Abgabe der Meldungen wird damit maschinell durchgeführt. Durch eine weitere maschinelle Prüfung, die verhindert, daß der Kalendermonat nach dem Beginn einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Unterbrechung und der Kalendermonat vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung nach einer solchen Unterbrechung mit laufendem beitragspflichtigem Entgelt und mit Sozialversicherungstagen belegt ist, können darüber hinaus mögliche Handlingfehler des Anwenders weitgehend ausgeschlossen werden. Sozialversicherungstage in Verbindung mit einer Fehlzeit (Fehlzeiten-Index 2.1 bis 3.2) sind jedoch zulässig. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz gewährte Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Sozialleistungen und Nichtanwendung des 23c SGB IV können durch ergänzende Parametrisierung der vorhandenen Lohnartenschlüssel berücksichtigt werden. Verschlüsselung der sv-relevanten Fehlzeiten Bei Verwendung der Fehlzeitenschlüssel sind folgende Schritte zu vollziehen: Erfassen des Beginns und der Art der Unterbrechung (Fehlzeitenschlüssel). Maschinelle Ermittlung der SV-Tage für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Maschinelle Überwachung, ob eine Unterbrechung im Sinne des Melderechts vorliegt. Erstatten der. Erfassen des Endes der Unterbrechung. Zusätzlich wird die Sicherheit des Abrechnungsverfahrens erhöht, wenn eine Plausibilitätsprüfung zwischen Fehlzeitendefinition und Lohnartendefinition erfolgt. Seite a03-1 von a03-7

2 Verschlüsselung der betriebsinternen Fehlzeiten Frei zur Verwendung für den Anwender Seite a03-2 von a03-7

3 der Fehlzeiten / Index 1.1 Pflege eines kranken Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, Zahlung von Krankengeld Auswirkungen auf die SV- Tage, Anwendung Monats- /Tages-Bemessungsgrenze in Teilzahlungszeiträumen Kürzung der SV-Tage; ( 45 SGB V) 1.5 Pflegezeit Kürzung der SV-Tage SV-rechtliche Behandlung Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen, ein voller Kalendermonat ohne SV-Tage kann nicht entstehen. (Grund der Abgabe = 30) (Grund der Abgabe = 13) (ab ) ( 3, 4 PflegeZG) ( 6 und 8 DEÜV) 1.6 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege (bis zu 10 Arbeitstage) SV-Tage/Mitgliedschaft laufen weiter; in Monaten mit 30 SV- Tagen Anwendung Monats- BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG Meldesachverhalt grundsätzlich nicht gegeben, weil max. 10 Arbeitstage möglich sind. Bei mehr als 1 Zeitmonat ohne Entgelt: (Grund der Abgabe=34) (ab ) ( 2 PflegeZG) 2.1 Unbezahlter Urlaub ** SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG 2.2 Unbezahlte Fehlzeit (z.b. unentschuldigtes Fehlen/ Arbeitsbummelei/ Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt) ( 7 Abs. 3 SGV IV) ( 6 DEÜV) ( 8 DEÜV) ( 6 und 8 DEÜV) bei mehr als 1 Zeitmonat ohne Entgelt: (Grund der Abgabe=34) 2.3 Unrechtmäßiger Streik 2.4 Pflege eines kranken Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, keine Seite a03-3 von a03-7

4 2.5 (bis ) Zahlung von Krankengeld Krankentagegeld für privat Krankenversicherte 2.5 (ab ) privat Krankenversicherte ohne Krankentagegeld 2.6 Arbeitsunfähigkeitszeiten bei Personen die eine volle Erwerbsminderungs- oder Altersvollrente erhalten, über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus. 2.7 Arbeitsunfähigkeitszeiten bei geringfügig entlohnten Beschäftigten über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus. Seite a03-4 von a03-7

5 der Fehlzeiten / Index 2.8 Aussteuerung 2.9 Einstellung Krankengeld wegen voller Erwerbsminderungsrente SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG 1 Zeitmonat nach Ende des Krankengeldbezuges (ohne Entgelt) (Grund der Abgabe=34) ( 7 Abs. 3 SGV IV) ( 6 DEÜV);( 8 DEÜV) Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zum gemeinsamen Meldeverfahren am 16./ TOP 7 ( 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V 3.1 rechtmäßiger Streik SV-Tage laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat). Mitgliedschaft läuft unbegrenzt (bis Streik-Ende) weiter; Anwendung der Monats-BBG bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG 3.2 Aussperrung 4.1 Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung und Zahlung von Krankengeld und (ab ) Krankentagegeld für privat Krankenversicherte ( 192 SGB V) ( 6 DEÜV) ( 8 DEÜV) Kürzung der SV-Tage; bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: (Grund der Abgabe=35) (Grund der Abgabe=51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt 4.2 Zahlung von Verletztengeld 4.3 Zahlung von Übergangsgeld 4.4 Zahlung von Versorgungskrankengeld 4.5 Mutterschutzfrist ( 7 Abs. 3 Satz 2 SGV IV) Seite a03-5 von a03-7

6 der Fehlzeiten / Index 5.1 Elternzeit Kürzung der SV-Tage; (Bespr. Erg. vom 12./ ) 6.1 Wehrdienst wenn Teilzahlungszeiträume auftreten: Kürzung der SV-Tage (Grund der Abgabe=52) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt (Grund der Abgabe=53) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt 6.2 Zivildienst 6.3 Wehrübung 6.4 Eignungsübung 8.1 KUG/ S-KUG Krank Krankengeld in Höhe des KUG/ S-KUG ( 193, 223 SGB V) Kürzung des Fiktivlohns, Kürzung der SV-Tage Dto. (GDA 51) bei vollem Kalendermonat KUG/ S-KUG krank ** Achtung bei Behinderten: Kürzung der Mindestbemessungsgrundlagen 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 SGB V Spitzenverbände Besprechungsergebnis vom 15./ : 235 Abs. 3 SGB V BSG-Urteil vom RK 38/87 (USK 9028) Hinweis: Sofern mehrere Fehlzeiten unterschiedlicher Art aufeinander treffen ist gem. der Gemeinsamen Verlautbarung der Spitzenverbände vom ( 7 Abs. 3 SGB IV) zu verfahren. Die Abrechnung von laufendem Arbeitsentgelt ist während einer offenen Fehlzeit nicht zulässig. Sofern arbeitgeberseitigen Leistungen (z.b. Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Krankentagegeld, Sachbezüge, Firmen- /Belegschaftsrabatte, vermögenswirksame Leistungen, Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen, Telefonzuschüsse, Beiträge und Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge) während des Bezugs von Entgeltersatz- Leistungen (Sozialleistungen) gewährt werden, gelten diese nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, soweit die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Dies gilt sowohl für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung. Seite a03-6 von a03-7

7 Optionale Fehlzeiten der Fehlzeiten/Index 4.6 Entfernt Siehe neue Fehlzeit Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung 4.8 Entfernt Siehe neue Fehlzeit Arbeitsentgelt während des Bezugs von - Entgeltersatzleistungen ( 23c SGB IV) Kürzung der SV-Tage; Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG Anmeldung (Grund der Abgabe=10) mit dem Tag der tatsächlichen Entgeltzahlung Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. Fehlzeit betriebsintern - Beispiele - der Fehlzeiten/Index 20 bezahlter Urlaub Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. 21 Bildungsurlaub 22 Entgeltfortzahlung 23 Freischicht 24 Freistellung Betriebsrat 25 Nacharbeit 26 Vorarbeit Die sv-relevanten Fehlzeiten sollten immer mit dem o. a. fest vorgegeben werden ( 1-8). Die betriebsinternen Fehlzeiten sollen zur freien Verfügung des Anwenders sein. Es wird empfohlen, nur einen Fehlzeitenschlüssel für sv-relevante und betriebsinterne Fehlzeiten vorzusehen. Seite a03-7 von a03-7

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