Meldesachverhalte und Meldefristen. Kurzbeschreibung. Anmeldungen. Abmeldungen
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- Tobias Falk
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1 Kurzbeschreibung Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung gibt es zahlreiche Sachverhalte, die mit unterschiedlichen Abgabegründen innerhalb bestimmter Fristen zu melden sind. Diese Meldesachverhalte, die entsprechenden Meldungen, Abgabegründe und Fristen werden hier übersichtlich dargestellt. Anmeldungen Beginn der Wechsel der Krankenkasse sverhältnis Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem sverhältnis Sonstige Gründe /Änderungen im sverhältnis Aufnahme einer in bestimmten Wirtschaftsbereichen/- zweigen sbeginn Anmeldung 11 Mit der ersten folgenden (bei der neuen Krankenkasse) Krankenkassenwechsel Anmeldung 12 Mit der ersten folgenden Beitragsgruppenwechsel Anmeldung 13 Mit der ersten folgenden Sofortmeldung 20 Spätestens am Tag der saufnahme en Ende der Wechsel der Krankenkasse sverhältnis Wechsel der Beitragsgruppe sverhältnis Sonstige Gründe /Änderungen im sverhältnis sende 31 Mit der nächsten folgenden (bei der bisherigen Krankenkasse) Krankenkassenwechsel 32 Mit der nächsten folgenden Beitragsgruppenwechsel 33 Mit der nächsten folgenden der Änderung Seite 1
2 (HI155016) Ende der nach ohne Arbeitsentgelts nach 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat) Ende der bei wegen Arbeitskampf von mehr als einem Monat Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) Ende der wegen Todes 34 Mit der nächsten folgenden sende 35 Mit der nächsten folgenden sende 36 Mit der nächsten folgenden dem Wechsel 49 Mit der nächsten folgenden dem Todesfall An-/en Beginn und Ende der / 40 Mit der ersten folgenden Jahresmeldungen/Entgeltmeldungen szeit und Arbeitsentgelt für jeden am eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für jeden am eines Jahres Beschäftigten Jahresmeldung 50 Mit der ersten folgenden bis zum des Folgejahres UV-Jahresmeldung 92 Spätestens bis zum des Folgejahres Meldungen wegen ohne Arbeitsentgelts von weniger als einem Monat (z. B. unbezahlter Urlaub, Krankengeldbezug) ohne keine Meldung Gleichzeitige An Wochen nach Ablauf des Seite 2
3 Arbeitsentgelts für mindestens einen Kalendermonat, ohne dass die Mitgliedschaft in der Kranken- /Pflegeversicherung davon berührt wird (z. B. Krankengeldbezug) wegen Elternzeit für mindestens einen Kalendermonat wegen Ableistung gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst für mindestens einen Kalendermonat 52 2 Wochen nach Ablauf des 53 2 Wochen nach Ablauf des Meldungen in Insolvenzfällen Weiterbeschäftigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels Masse weiterbeschäftigter Arbeitnehmer Freistellung von der bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels Masse Rechtliches Ende der während des Insolvenzverfahrens bei freigestellten Arbeitnehmern Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer während des Insolvenzverfahrens Insolvenztag sende zum Tag 71 Mit der nächsten folgenden vor dem Insolvenztag Insolvenztag (ohne 72 Mit der nächsten folgenden erneute Anmeldung) rechtlichem Ende Jahresmeldung 70 Mit der ersten folgenden bis zum des Folgejahres Meldungen für geringfügig Beschäftigte Beginn einer geringfügigen Seite 3
4 Ende einer geringfügigen Wechsel in der Art der geringfügigen ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV oder umgekehrt) beim selben Arbeitgeber Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im laufenden sverhältnis Beginn und Ende einer geringfügigen sbeginn sende 1. Meldung: 32 Mit der ersten bzw. nächsten 12 folgenden Entgeltabrechnung, 2. Meldung: spätestens innerhalb von 6 Anmeldung Wochen nach der Änderung der 1. Meldung: 32 Mit der ersten bzw. nächsten (BGR RV: 1) folgenden Entgeltabrechnung, 2. Meldung: Anmeldung 12 spätestens innerhalb von 6 (BGR RV: 5) Wochen Wechsel der Beitragsgruppe Gleichzeitige An- 40 Mit der ersten folgenden / Weitere Meldungen Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. in beitragsfreien Zeiten) Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen vor Rentenbeginn ( 194 SGB VI) bei Rentenantragstellung Meldung von Arbeitsentgelten bei Mehrfachbeschäftigung mit vermuteter Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze Sondermeldung 54 Mit der ersten folgenden der Auszahlung Sondermeldung 55 Mit der ersten folgenden dem Störfall Sondermeldung 56 Mit der nächsten folgenden Sondermeldung 57 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung nach Antrag des Arbeitnehmers, frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn Sondermeldung 58 Mit der ersten folgenden Anforderung der Krankenkasse Seite 4
5 auf Anforderung der Krankenkasse (GKV- Monatsmeldung) Seite 5
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