Statistische Berichte Niedersachsen

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1 Statistische Berichte Niedersachsen Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen 30 in Mio. Übernachtungen im Reiseverkehr im Reiseverkehr 2000 bis 2011 Halbjahre 2000 bis 2011 Sommerhalbjahr Winterhalbjahr G IV1 - hj 2 / 2011 (zugl. G IV1-m 4 / 2012) Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr April 2012 und Winterhalbjahr 2011/2012

2 Auskünfte: Zentrale Informationsstelle Tel Fax Herausgeber: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) V.i.S.d.P.: Dr. Christoph Lahmann Zu beziehen durch: LSKN - Schriftenvertrieb -, Postfach , Hannover, Dienstgebäude Göttinger Chaussee 76 Tel , Fax E- ail: vertrieb@lskn.niedersachsen.de Internet: Erschienen im 201 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, Hannover 201. Vervielfältigung und Verbreitung auch auszugsweise mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhalt Seite Allgemeine Angaben zur Statistik...4 Fachlich Verantwortliche...8 Kurorte und Heilbäder in Niedersachsen...9 Übersichtskarte der Reisegebiete Niedersachsens...12 Tabellenteil 1. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten in Niedersachsen nach Herkunftsländern Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten nach Regionalgliederung (Gemeinden) und zusammengefassten Gästegruppen Beherbergungsstätten, Gästebetten und Kapazitätsauslastung in Heil- und Seebädern zus., übrigen Gemeinden zus. und Niedersachsen Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten nach Reisegebieten, Betriebsarten und zusammengefassten Gästegruppen Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste auf Campingplätzen in Niedersachsen nach Herkunftsländern

4 Allgemeine Angaben zur Statistik Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse der Beherbergungsstatistik in Niedersachsen, die aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr durchgeführt wird. Es handelt sich dabei um eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze (zehn oder mehr Betten für Beherbergungsstätten bzw. mindestens zehn Stellplätze im Touristikcamping bei Campingplätzen). Nicht einbezogen ist das Dauercamping, das nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) dem Bereich der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zugeordnet wird. Die Abgrenzung der statistischen Einheiten richtet sich nach der Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Danach werden unabhängig vom wirtschaftlichen Schwerpunkt des Betriebes alle fachlichen Betriebsteile erfasst, die - für sich genommen - dem Bereich des Beherbergungsgewerbes zuzuordnen sind. Der gesetzlich vorgeschriebene Erfassungsbereich der Beherbergungsstatistik ist aber mit dem gewerblichen Sektor des Beherbergungsgewerbes nicht deckungsgleich. Ausgeklammert werden die ebenfalls dem Beherbergungsgewerbe zuzurechnenden "Privatquartiere unter zehn Betten". Allerdings werden Unterkunftsstätten, die wirtschaftssystematisch und funktionell anderen Dienstleistungsbereichen (z.b. Vorsorge- und Reha-Kliniken; Schulungsheime) oder institutionell anderen als dem Unternehmenssektor zugerechnet werden (z.b. Erholungs- und Ferienheime gemeinnütziger Träger; Jugendherbergen) mit in die Beherbergungsstatistik einbezogen. Nach Wortlaut und Zielsetzung des Beherbergungsstatistikgesetzes kommt es für die Berichtskreiszugehörigkeit der Beherbergungsstätten weder auf die Gewinnerzielungsabsicht des Betriebs noch auf den Aufenthaltszweck der Gäste an. Ebenso wenig ist maßgebend, ob die Gästebeherbergung betrieblicher Haupt- oder nur Nebenzweck ist. Entscheidend ist lediglich, dass auf Dauer mindestens zehn Unterbringungsmöglichkeiten angeboten werden, die für die Beherbergung von Reisenden, d.h. Personen bestimmt sind, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Ein Aufenthalt gilt - in Anlehnung an die melderechtlichen Vorschriften ( 16 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz vom , BGBl. I S ff.) dann als vorübergehend, wenn er die Dauer von zwei Monaten im Allgemeinen nicht überschreitet. Eine Unterbringung wird bis zu einem Aufenthalt von max. einem Jahr berücksichtigt. Der vorübergehende Ortswechsel kann durch Urlaub und Freizeit, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit oder sonstige Gründe veranlasst sein. Die Beherbergungsstatistik wird als monatliche Erhebung bei allen Betrieben oder Betriebsteilen durchgeführt, die nach Einrichtung oder Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Das Merkmal Zahl der Gästezimmer wird zusätzlich einmal jährlich erhoben. Rechtsgrundlagen: Beherbergungsstatistikgesetz ( BeherbStatG ) vom 22. Mai 2002 ( BGBl. I S ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2011 ( BGBl. I S ) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz ( BStatG ) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 ( BGBl. I S ) geändert worden ist, sowie die Verordnung ( EU ) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates ( ABl. L 192 vom , S. 17 ). Erhoben werden die Angaben zu 4 BeherbStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus 6 Absatz 1 BeherbStatG in Verbindung mit 15 BStatG. Hiernach sind der Inhaber, die Inhaberin, der Leiter oder die Leiterin des Beherbergungsbetriebes zur Auskunftserteilung verpflichtet. 4 Nach 6 Absatz 3 BeherbStatG besteht für Existenzgründer im Sinne des 7g Absatz 7 Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 ( BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179 ) im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als Euro erwirtschaftet hat. Existenzgründer, die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machen wollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen. Es steht ihnen jedoch frei, die Auskünfte zu erteilen.

5 Zweck und Ziele der Statistik Die Ergebnisse der Beherbergungsstatistik dienen als Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen, für infrastrukturelle Planungen sowie für Maßnahmen der Tourismuswerbung und der Marktforschung. Nach der Definition der Welttourismus-Organisation umfasst der Tourismus die Aktivitäten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder bestimmten anderen Zwecken nicht länger als ein Jahr ohne Unterbrechung aufhalten. Mit den Ergebnissen der Beherbergungsstatistik werden auch die aus der europäischen Tourismusstatistik- Verordnung resultierenden Datenlieferungsverpflichtungen erfüllt. Einbeziehung der Nutzer Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Die von Seiten der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene durch Gesetzesänderungen oder Änderungen entsprechender europäischer Rechtsakte umsetzten. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss Tourismusstatistik eingebracht. Neben den institutionalisierten Gremien steht die Tourismusstatistik in einem fortwährenden Dialog mit den wichtigsten Tourismusverbänden. Erhebungsmethodik Art der Datengewinnung Die Daten werden im Rahmen einer schriftlichen Befragung erhoben. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber(-innen) oder Leiter(-innen) der Betriebe. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Als Erhebungsinstrumente werden Papier- und Internet-Fragebogen verwendet. Die Erhebung erfolgt entweder postalisch, per Fax oder über gesicherte Internet-Verbindungen (Online-Meldung IDEV, Sie wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Aus den Ergebnissen der Statistischen Landesämter stellt das Statistische Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen. Belastung der Auskunftspflichtigen Die Belastung der Betriebe des Beherbergungsgewerbes wird sowohl durch die Abschneidegrenze bei der Berichtspflicht als auch durch den sehr beschränkten Umfang des Merkmalskataloges in Grenzen gehalten. Darüber hinaus steht den Auskunftspflichtigen die Möglichkeit offen, online zu melden. Einige Softwareanbieter haben eine Möglichkeit (e-core) entwickelt, Angaben automatisch aus den vorhandenen Buchungssystemen extrahieren zu können. Genauigkeit Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus sind für den Bereich der Beherbergung ab der Abschneidegrenze als sehr genau einzustufen, da alle Betriebe total erfasst werden. Auswirkungen der Abschneidegrenze Die von der Erhebung ausgenommenen Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten dürften von der Zahl her die Betriebe mit zehn oder mehr Betten sogar übertreffen. Ihr Gewicht bei den in der Erhebung erfassten Merkmalen ist aber wesentlich geringer anzusetzen. Dies gilt in besonderem Maße für die beiden Merkmale Gästeankünfte und Übernachtungen. Vergleiche mit Ergebnissen von nachfrageseitigen Erhebungen über das Reiseverhalten sowie Angaben über Kleinbeherbergungsstätten (mit weniger als neun Betten), die auf landesrechtlicher Grundlage in den Ländern Rheinland-Pfalz und Bayern erhoben werden, legen den Schluss nah, dass der Anteil der Übernachtungen, die auf Grund der Abschneidegrenze nicht erfasst werden, im Bundesdurchschnitt unter 20 Prozent liegen dürfte. Der Anteil der Gäste in diesen Kleinbeherbergungsstätten ist auf Grund der in diesen Betrieben üblicherweise längeren durchschnittlichen Aufenthaltsdauer noch deutlich niedriger zu veranschlagen. 5

6 Fehler durch nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Meldungen Falls berichtspflichtige Betriebe nicht oder verspätet melden, werden die fehlenden Angaben maschinell eingeschätzt, um zum festgesetzten Termin ein Gesamtergebnis ausweisen zu können. Die Schätzungen basieren auf den bereits vorliegenden Angaben der Betriebe, die zum gleichen Wirtschaftszweig gehören. Aus den Schätzungen ergibt sich die Notwendigkeit zu Rückkorrekturen. Sobald zu einem späteren Zeitpunkt die Originalmeldungen der geschätzten Betriebe eingehen, werden die Schätzwerte durch Originalwerte ersetzt. Außerdem können auch Unternehmen selbst bereits gemeldete Werte nachträglich korrigieren. Das Aufbereitungssystem ist so eingerichtet, dass Rückkorrekturen jeweils nur im Berichtsjahr und dem Vorjahr möglich sind. Die Monatsergebnisse eines Berichtsjahres bekommen insofern nach der Bearbeitung des Monats Dezember des Folgejahres jeweils endgültigen Charakter. Tabellen und Veröffentlichungen Die Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus werden ausschließlich online veröffentlicht. Sie können im Internet kostenfrei abgerufen werden. Auf der Webseite können unter dem Link Statistik Themenbereich Reiseverkehr, Gastgewerbe Statistische Berichte, folgende Rubrik aufgerufen werden: - Statistische Veröffentlichungen des LSKN Seit 2006 steht ein Großteil der Publikationen des Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsens nur noch als kostenloser Download im PDF-Format zur Verfügung. - G IV 1 Gäste und Übernachtungen im Reiseverkehr - G IV 1a Beherbergung im Reiseverkehr (Schnellbericht) Ebenfalls unter dem Link Statistik befindet sich die - LSKN-Online-Datenbank Hier sind Daten bis zur Gemeindeebene verfügbar, ebenso auf Reisegebietsebene. Daten über den Reiseverkehr befinden sich in der Merkmalsgruppe 735 (bis 2008) und 736 (ab 2009) Betriebsarten mit WZ-Schlüssel nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 Beherbergung im Reiseverkehr umfasst die kurzzeitige Beherbergung von Besuchern und anderen Reisenden. Einige Einheiten gewähren nur Unterkunft, während andere auch Mahlzeiten und/oder Freizeitaktivitäten anbieten. Die im Erhebungsteil des Fragebogens erfragten Angaben beziehen sich auf den einzelnen Beherbergungsbetrieb oder, falls die Beherbergung eine Nebentätigkeit des Betriebes ist, auf den mit dieser Nebentätigkeit befassten fachlichen Betriebsteil. Hotels (55101): Diese Unterklasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern und Suiten. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Betten machen und reinigen der Zimmer, verfügen über ein auch für Passanten zugängliches Restaurant und bieten eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Parkplätzen, Textilreinigung, Schwimmbädern, Trainings- und Erholungseinrichtungen, Versammlungs- und Konferenzräumen an. In dieser Unterklasse sind enthalten: Hotels, Ferienhotels, Suite-/Apartmenthotels. Hotels garnis (55102): Diese Unterklasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern und Suiten. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Betten machen und reinigen der Zimmer, sowie ggf. eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Parkplätzen, Textilreinigung, Schwimmbädern, Trainings- und Erholungseinrichtungen, Versammlungs- und Konferenzräumen an. Die hier zu klassifizierenden Einheiten verfügen nicht über ein Restaurant und bieten höchstens Frühstück an, Boardinghouse sind in dieser Unterklasse enthalten. Gasthöfe (55103): Diese Unterklasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Betten machen und reinigen der Zimmer an und verfügen neben dem auch für Passanten zugänglichen Gastraum in der Regel nicht über weitere Aufenthaltsräume. 6

7 Pensionen (55104): Diese Unterklasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Betten machen und reinigen der Zimmer an und geben Speisen und Getränke nur an Hausgäste ab. Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten (552..): Diese Klasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen in separaten Räumlichkeiten, die entweder aus vollständig möblierten Zimmern oder aus Wohn-, Ess- und Schlafräumen bestehen und mit Kochgelegenheiten oder vollständig ausgestatteten Küchen versehen sind. Dabei kann es sich um Wohnungen in kleinen mehrstöckigen Einzelgebäuden oder Gebäudekomplexen handeln, oder um eingeschossige Bungalows, Ferienhäuser und Hütten. Es werden bestenfalls minimale zusätzliche Dienstleistungen angeboten. Erholungs- und Ferienheime (55201): Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Müttern, Kindern oder Betreuten sozialer Einrichtungen zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden. Ferienzentren (55202): Diese Unterklasse umfasst Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten (auch mit Kochgelegenheit), einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen wie z. B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, z. B. Schwimmbad, Tennis, Tischtennis, Kleingolf und Trimm Dich Anlagen. Ferienhäuser und Ferienwohnungen (55203): Diese Unterklasse umfasst Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber eine Kochgelegenheit vorhanden ist. Jugendherbergen, Schullandheime und Hütten (55204): Diese Unterklasse umfasst Beherbergungsstätten mit in der Regel einfacher Ausstattung, vorzugsweise für Jugendliche oder Angehörige der sie tragenden Organisation (z. B. Wanderverein), in denen Speisen und Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden. Campingplätze (55300): Diese Unterklasse umfasst: kurzzeitige Beherbergung auf Campingplätzen, Caravanparks und Freizeitcamps sowie Camps für Fischer und Jäger. Bereitstellung von Stellplätzen und Einrichtungen für Wohn- Reisemobile. Bei Reisemobilstellplätzen handelt es sich um spezielle Flächen, auf denen das befristete Abstellen von Reisemobilen oder Wohnwagen für ein oder mehrere Nächte erlaubt ist und die als Mindestservice die Möglichkeit bieten, sich mit Wasser und/oder Strom zu versorgen. Ein Reisemobilstellplatz liegt auch dann vor, wenn es keine ständige Aufsicht über diesen Stellplatz gibt. Ferner ist es unerheblich, ob der Reisemobilstellplatz privat oder von einer Gemeinde oder sonstigen öffentlichen Einrichtung betrieben wird. Betrieb von Schutzhütten oder einfachen Biwakeinrichtungen für das Aufstellen von Zelten oder das Ausbreiten von Schlafsäcken. Schulungsheime (85.53, 85.59) Dieser Abschnitt umfasst: Fahr- und Flugschulen (85320) Unterricht in Kraftfahr-, Flug-, Segel- und Bootsführerschulen, der nicht zu Zertifikaten und Führerscheinen zur beruflichen Nutzung führt - Diese Unterklasse umfasst nicht Fahr-, Flug- und Schifffahrtsschulen für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer, Berufsflugzeugführerinnen und -führer sowie Berufsschiffsführerinnen und -führer (s ) 7

8 Allgemeine und politische Erwachsenenbildung (85591) Diese Unterklasse umfasst allgemeine Erwachsenenbildung, d. h. Unterricht außerhalb des regulären Schul und Hochschulsystems, der in Tages- oder Abendkursen in Schulen oder in besonderen Einrichtungen (Volkshochschulen usw.) für Erwachsene erteilt wird. Berufliche Erwachsenenbildung (85592) Diese Unterklasse umfasst berufliche Erwachsenenbildung, d. h. Unterricht außerhalb des regulären Schul und Hochschulsystems, der in Tages- oder Abendkursen in Schulen oder in besonderen Einrichtungen für Erwachsene erteilt wird. Sowie Unterricht a. n. g. (85599) Vorsorge- und Rehabilitationskliniken (86103): Diese Unterklasse umfasst Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation), fachlich medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sind, den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patientinnen und Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr und Heilungskräfte zu helfen und in denen die Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Hier eingeordnet werden kurz oder langfristige Tätigkeiten der Sanatorien, Einrichtungen der Präventivmedizin, Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens, die für die Aufnahme von Patientinnen und Patienten ausgerüstet sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre Behandlung unter unmittelbarer ärztlicher Verantwortung. Sonstige Beherbergungsstätten (zählen nicht zum Erhebungsbereich der Beherbergungsstatistik) Privatquartiere (55901): Diese Unterklasse umfasst Kleinbeherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten, die für jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden (auch als Bestandteil der Wohnung einer Privatvermieterin bzw. eines Privatvermieters). Sonstige Beherbergungsstätten a. n. g. (55909): Diese Unterklasse umfasst die vorübergehende oder längerfristige Unterbringung in Einzel- oder Gemeinschaftszimmern oder Schlafsälen für Studenten, Wanderarbeiter (Saisonarbeiter) und andere Personen. Zeichenerklärung: - = nichts, weil nichts vorhanden ist,. = Nachweis nicht möglich, weil eine Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist, x = Nachweis ist nicht sinnvoll, ** = Veränderungsrate beträgt 999 % und mehr. 8 Fachlich Verantwortliche: Dr. Wolfgang Vorwig Fachgebietsleiter Tel Heike Sturm Teamleiterin Tel

9 Kurorte und Heilbäder in Niedersachsen - aktueller Stand nach der neuen Kurortverordnung - Ort Landkreis Prädikat Altenau Goslar Heilklimatischer Kurort Bad Bederkesa Cuxhaven Ort mit Moor-Kurbetrieb Bad Bentheim Grafschaft Bentheim Moorheilbad, Mineralheilbad Bad Bevensen Uelzen Jod-Sole-Heilbad Bad Bodenteich Uelzen Kneippkurort Bad Eilsen Schaumburg Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb Bad Essen Osnabrück Ort mit Sole-Kurbetrieb Bad Fallingbostel Heidekreis Kneippheilbad Bad Gandersheim Northeim Soleheilbad Bad Grund Osterode am Harz Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb Bad Harzburg Goslar Soleheilbad Bad Iburg Osnabrück Kneippkurort Bad Laer Osnabrück Soleheilbad Bad Lauterberg Osterode am Harz Kneippheilbad Bad Münder Hameln-Pyrmont Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb Bad Nenndorf Schaumburg Moorheilbad, Mineralheilbad Bad Pyrmont Hameln-Pyrmont Moorheilbad, Mineralheilbad Bad Rothenfelde Osnabrück Soleheilbad Bad Sachsa Osterode am Harz Heilklimatischer Kurort Bad Salzdetfurth Hildesheim Soleheilbad, Moorheilbad Bad Zwischenahn Ammerland Moorheilbad Baltrum Aurich Nordseeheilbad Borkum Leer Nordseeheilbad Butjadingen (OT Burhave mit Fedderwardersiel) Wesermarsch Nordseebad Butjadingen (OT Tossens) Wesermarsch Nordseebad Cuxhaven (OT Duhnen, Döse, Grimmershörn) Cuxhaven Nordseeheilbad Dornum (OT Dornumer-/ Westeraccumersiel) Aurich Nordseebad Esens (OT Bensersiel) Wittmund Nordseeheilbad Goslar (OT Hahnenklee-Bockswiese) Goslar Heilklimatischer Kurort Hitzacker Lüchow-Dannenberg Kneippkurort Juist Aurich Nordseeheilbad Langeoog Wittmund Nordseeheilbad Neuharlingersiel Wittmund Nordseeheilbad Norden (OT Norddeich/Westermarsch II) Aurich Nordseeheilbad Norderney Aurich Nordseeheilbad Otterndorf Cuxhaven Nordseebad Salzgitter-Bad Kreisfreie Stadt Ort mit Sole-Kurbetrieb Soltau Heidekreis Ort mit Sole-Kurbetrieb Spiekeroog Wittmund Nordseeheilbad Varel (OT Dangast) Friesland Nordseebad, Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb Wangerland (OT Horumersiel-Schillig) Friesland Nordseeheilbad Wangerooge Friesland Nordseeheilbad Wittmund (OT Carolinensiel-Harlesiel) Wittmund Nordseebad Wremen Cuxhaven Nordseebad 9

10 Erholungsorte in Niedersachsen (Küstenbadeorte *) - aktueller Stand nach der neuen Kurortverordnung - Ort Amelinghausen Ankum (Kernort) Bad Bentheim (OT Gildehaus) Barßel (OT Barßel) Bippen (Kernort) Bispingen (Kernort) Bodenwerder-Polle (OT Bodenwerder) Braunlage (OT Hohegeiß mit Wolfsbachmühle u. Heimathütte) Bremervörde Brookmerland (OT Marienhafe, Upgant-Schott und Osteel) Bunde Detern (OT Detern, Stickhausen und Velde) Dornum (OT Neßmersiel*) Esens (Kernort) Esterwegen Faßberg (OT Müden Örtze) Friedeburg (Kernort) Ganderkesee (Kernort) Ganderkesee (OT Stenum) Hagen a. T. W. Hann. Münden (Kernort) Haselünne (Kernort) Hatten (OT Kirchhatten) Hatten (OT Sandkrug) Hornburg Hude (Kernort und OT Vielstedt) Jemgum (OT Ditzum) Jever (Kernort) Krummhörn (OT Greetsiel) Löningen (Kernort) Neustadt a. Rgbe. (OT Mardorf) Rieste (OT Rieste) Schwarmstedt (Kernort und OT Bothmer) Schortens (OT Schortens, Heidmühle, Ostiem, Oestringfelde und Grafschaft) Sögel (OT Sögel) Soltau Surwold (OT Börgermoor und OT Börgerwald) Uelsen (Kernort) Uslar (OT Uslar) Wangerland (OT Hohenkirchen) Wangerland (OT Hooksiel*) Wangerland (OT Minsen-Förrien) Weener (Kernort) Westerstede Wietzendorf Wingst Wittmund (Kernort) Worpswede Wunstorf (OT Steinhude) 10 Landkreis Lüneburg Osnabrück Grafschaft Bentheim Cloppenburg Osnabrück Heidekreis Holzminden Goslar Rotenburg (Wümme) Aurich Leer Leer Aurich Wittmund Emsland Celle Wittmund Oldenburg Oldenburg Osnabrück Göttingen Emsland Oldenburg Oldenburg Wolfenbüttel Oldenburg Leer Friesland Aurich Cloppenburg Hannover Osnabrück Heidekreis Friesland Emsland Heidekreis Emsland Grafschaft Bentheim Northeim Friesland Friesland Friesland Leer Ammerland Heidekreis Cuxhaven Wittmund Osterholz Hannover

11 Luftkurorte in Niedersachsen - aktueller Stand nach der neuen Kurortverordnung - Ort Bad Fallingbostel Bissendorf (OT Schledehausen) Braunlage (OT Braunlage einschl. Königskrug) Bruchhausen-Vilsen Clausthal-Zellerfeld (OT Zellerfeld) Großefehn (OT Timmel und OT Westgroßefehn) Hage (Flecken Hage und Gd. Berumbur und Lütetsburg) Hankensbüttel (einschl. OT Isenhagen und Emmen) Langelsheim (OT Lautenthal) Langelsheim (OT Wolfshagen) Sankt Andreasberg Schneverdingen Walkenried (Mitgliedsgemeinde Zorge) Werdum Wiesmoor (Kernort) Wildeshausen (Kernort) Landkreis Heidekreis Osnabrück Goslar Diepholz Goslar Aurich Aurich Gifhorn Goslar Goslar Goslar Heidekreis Osterode am Harz Wittmund Aurich Oldenburg 11

12 12

13 1. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten in Niedersachsen nach Herkunftsländern April 2012 Winterhalbjahr - November 2011 bis April 2012 Verän- Verän- durch- Verän- Verän- durch- derung derung schnitt- derung derung schnitt- gegen- gegen- An- liche gegen- gegen- An- liche Herkunftsland Insge- über Insge- über teil Aufent- Insge- über Insge- über teil Aufent- (ständiger Wohnsitz) samt Vor- samt Vor- an halts- samt Vor- samt Vor- an halts- jahres jahres 1) dauer jahres jahres 1) dauer monat monat 2) zeitr. zeitr. 2) Anzahl % Anzahl % % Tage Anzahl % Anzahl % % Tage Niedersachsen insgesamt , ,4 100,0 3, , ,1 100,0 2,8 Bundesrepublik Deutschland , ,8 91,9 3, , ,6 90,6 2,9 Ausland zusammen , ,4 8,1 2, , ,2 9,4 2,5 Belgien , ,8 3,1 2, , ,1 3,1 2,2 Bulgarien , ,6 0,4 4, , ,9 0,5 3,2 Dänemark , ,5 9,1 2, , ,6 6,8 2,1 Estland , ,3 0,2 1, , ,1 0,1 1,8 Finnland , ,3 0,9 1, , ,4 0,9 2,0 Frankreich , ,0 2,8 2, , ,5 3,3 2,0 Griechenland , ,8 0,5 4, , ,7 0,6 3,2 Großbritannien, Nordirland , ,7 5,0 2, , ,0 5,6 2,3 Irland, Republik , ,0 0,3 2, , ,0 0,5 2,0 Island , ,2 0,1 2, , ,1 0,1 2,4 Italien , ,7 2,9 2, , ,0 3,5 2,4 Lettland , ,2 0,3 2, , ,0 0,2 2,1 Litauen 700-4, ,3 0,4 1, , ,3 0,4 2,2 Luxemburg , ,5 0,4 2, , ,4 0,4 1,9 Malta 14-77, ,0-5, , ,6-2,8 Niederlande , ,9 28,7 3, , ,0 25,1 2,9 Norwegen , ,4 1,6 2, , ,2 1,0 1,8 Österreich , ,2 2,4 2, , ,3 3,2 2,1 Polen , ,3 5,1 2, , ,1 6,4 3,1 Portugal , ,8 0,6 2, , ,0 0,6 2,6 Rumänien 500 6, ,1 0,5 2, , ,4 0,7 2,7 Russland , ,0 2,5 2, , ,2 3,1 2,3 Schweden , ,2 3,8 1, , ,6 3,0 1,7 Schweiz , ,8 3,2 2, , ,0 2,8 2,0 Slowakische Republik , ,0 0,5 3, , ,5 0,7 3,4 Slowenien 251 0, ,9 0,3 3, , ,9 0,4 3,9 Spanien , ,6 1,9 2, , ,4 2,1 2,2 Tschechische Republik , ,0 1,4 2, , ,3 1,9 2,5 Türkei , ,4 1,3 3, , ,7 1,3 2,5 Ukraine , ,4 0,6 2, , ,0 0,7 2,7 Ungarn , ,9 2,1 6, , ,9 1,5 4,3 Zypern 29 0, ,7-3, , ,1 0,1 2,9 sonstige europäische Länder , ,5 1,0 2, , ,2 1,3 2,2 Europa ohne BRD zusammen , ,0 83,9 2, , ,2 82,1 2,5 Republik Südafrika , ,2 0,2 3, , ,4 0,2 2,7 sonstige afrikanische Länder , ,3 0,4 3, , ,6 1,1 5,1 Afrika zusammen 517 6, ,7 0,6 3, , ,2 1,3 4,5 Arabische Golfstaaten , ,1 0,6 2, , ,5 0,8 3,2 China VR, Hongkong , ,8 3,7 2, , ,5 2,5 3,1 Indien 683-9, ,5 0,9 3, , ,6 0,7 3,7 Israel , ,1 0,2 3, , ,7 0,2 2,4 Japan , ,5 0,9 2, , ,4 0,9 1,9 Süd-Korea , ,4 0,3 2, , ,3 0,3 2,8 Taiwan , ,6 0,3 2, , ,9 0,2 2,9 sonstige asiatische Länder , ,8 1,2 3, , ,1 1,5 3,4 Asien zusammen , ,5 8,0 2, , ,9 7,1 2,9 Kanada , ,2 0,6 2, , ,7 0,7 2,7 USA , ,6 2,7 2, , ,1 3,5 2,4 Mittelamerika und Karibik , ,5 0,4 3, , ,4 0,5 3,2 Brasilien 898 9, ,7 1,1 3, , ,9 1,1 3,6 sonstige südamerik. Länder , ,3 0,5 2, , ,3 0,5 3,0 Amerika zusammen , ,3 5,3 2, , ,1 6,3 2,7 Australien , ,5 0,3 2, , ,0 0,3 2,2 Neuseeland, Ozeanien 58-34, ,2 0,1 2, , ,3 0,1 1,9 Australien,Neuseeland,Ozeanien , ,0 0,3 2, , ,0 0,4 2,1 ohne Angabe , ,1 1,9 1, , ,3 2,8 1, Beherbergungsbetriebe mit 10 und mehr Betten, sowie Campingplätze mit 10 und mehr Stellplätzen. 1) Bei Bundesrepublik und Ausland zusammen: Anteil an Übernachtungen insgesamt - sonst: Anteil an Übernachtungen am Ausland zusammen 2) Rechnerischer Wert: Übernachtungen / Ankünfte 13

14 2. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten April 2012 Winterhalbjahr November 2011 bis April 2012 Land - Verän- Verän- durch- Verän- Verän- durch- Statistische Region derung derung schnitt- derung derung schnitt- - gegen- gegen- liche gegen- gegen- liche Kreisfreie Stadt/Landkreis Insgesamt über Insgesamt über Aufent- Insgesamt über Insgesamt über Aufent- - dem Vor- dem Vor- halts- dem Vor- dem Vor- halts- Gemeinde jahres- jahres- dauer jahres- jahres- dauer - monat monat zeitraum zeitraum Ortsteil Braunschweig, Stadt , ,0 1, , ,0 1, Salzgitter, Stadt , ,9 3, , ,0 2, OT.Salzgitter-Bad , ,8 3, , ,5 3, Salzgitter, Stadt , ,2 3, , ,2 3, Wolfsburg, Stadt , ,0 2, , ,4 2, Gifhorn, Stadt , ,3 2, , ,7 1, Hankensbüttel , ,9 3, , ,3 3, Isenbüttel , ,1 3, , ,5 3, Jembke Meinersen , ,7 3, , ,0 3, Müden (Aller) Ribbesbüttel Sassenburg , ,5 5, , ,3 4, Sprakensehl Wahrenholz , ,6 2, , ,1 2, Wesendorf , ,4 2, , ,6 2, Weyhausen , ,0 1, , ,0 1, Wittingen, Stadt , ,9 3, , ,3 3, übrige Gemeinden LK , ,7 3, , ,1 3,7 151 Gifhorn , ,0 3, , ,7 2, Bovenden, Flecken Duderstadt, Stadt , ,1 2, , ,4 2, Gieboldehausen, Flecken Gleichen Göttingen, Stadt , ,2 1, , ,6 1, Hann. Münden, Stadt , ,6 2, , ,5 2, Staufenberg übrige Gemeinden LK , ,1 1, , ,5 1,6 152 Göttingen , ,2 1, , ,6 1, Kernort Altenau Altenau übr.stadtgebiet Altenau, Bergstadt , ,3 4, , ,3 3, Kernort Bad Harzburg , ,2 3, , ,9 3, Harzburg übr.stadtgebie , ,3 3, , ,8 2, Bad Harzburg, Stadt , ,5 3, , ,6 3, Clausthal-Zellerfeld , ,0 5, , ,5 5, OT.Buntenbock , ,6 2, , ,7 2, Clausthal-Zellerfeld, B , ,2 4, , ,4 5, Hahnenklee/Bockswiese , ,0 3, , ,9 3, Goslar, Stadtgebiet , ,0 2, , ,6 2, Goslar, Stadt insges , ,4 2, , ,8 2, OT.Lautenthal OT.Wolfshagen , ,7 2, , ,5 2, Langelsheim, Stadtgebie Langelsheim, Stadt , ,6 2, , ,4 2, Schulenberg im Oberharz , ,4 2, , ,9 2, Seesen, Stadt , ,4 2, , ,2 2, Vienenburg, Stadt Wildemann, Bergstadt 878 4, ,4 2, , ,6 2, Braunlage , ,1 3, , ,1 3, Hohegeiß , ,1 3, , ,4 3, Sankt Andreasberg , ,6 4, , ,5 3, Braunlage, Stadt , ,6 3, , ,5 3, übrige Gemeinden LK Goslar , ,6 3, , ,1 3, Helmstedt, Stadt , ,6 1, , ,6 1, Königslutter am Elm, St , ,2 1, , ,6 1, Lehre 469-5, ,1 2, , ,0 2, übrige Gemeinden LK , ,3 2, , ,7 2,3 154 Helmstedt , ,5 1, , ,1 1, Kernort Gandersheim , ,9 21, , ,1 20, Gandersheim übr.stadtge , ,6 4, , ,8 3, Bad Gandersheim, Stadt , ,0 11, , ,2 13, Bodenfelde, Flecken , ,4 3, , ,1 3, Dassel, Stadt , ,4 2, , ,5 2, Einbeck, Stadt , ,8 1, , ,0 1, Hardegsen, Stadt , ,8 2, , ,5 2, Katlenburg-Lindau , ,7 1, , ,2 2, Kreiensen Nörten-Hardenberg, Flec , ,5 1, , ,9 1, Northeim, Stadt , ,5 2, , ,4 1, Uslar, Stadt , ,6 2, , ,4 1, übrige Gemeinden LK Northeim , ,8 3, , ,2 3, Kernort Bad Grund Bad Grund übr.stadtgebi Bad Grund (Harz), Bergs , ,7 2, , ,3 3, Kernort Bad Lauterberg Bad Lauterberg, übriges Bad Lauterberg im Harz, , ,6 4, , ,6 3, Bad Sachsa, Stadtgebiet , ,3 3, , ,5 3, OT.Steina , ,8 3, , ,0 3, Bad Sachsa, Stadt , ,9 3, , ,1 3, Herzberg am Harz, Stadt , ,3 2, , ,0 3, Osterode am Harz, Stadt , ,9 2, , ,6 2, Walkenried , ,2 4, , ,8 4, Wieda , ,5 2, , ,6 3, Zorge , ,9 7, , ,5 8, übrige Gemeinden LK Osterode am Harz , ,8 3, , ,3 3, Peine, Stadt , ,6 2, , ,0 2, übrige Gemeinden LK Peine , ,9 2, , ,4 2, Wolfenbüttel, Stadt , ,2 2, , ,9 2, übrige Gemeinden LK , ,1 2, , ,4 2,4 158 Wolfenbüttel , ,0 2, , ,7 2,5 14

15 Noch 2. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten April 2012 Winterhalbjahr November 2011 bis April 2012 Land - Verän- Verän- durch- Verän- Verän- durch- Statistische Region derung derung schnitt- derung derung schnitt- - gegen- gegen- liche gegen- gegen- liche Kreisfreie Stadt/Landkreis Insgesamt über Insgesamt über Aufent- Insgesamt über Insgesamt über Aufent- - dem Vor- dem Vor- halts- dem Vor- dem Vor- halts- Gemeinde jahres- jahres- dauer jahres- jahres- dauer - monat monat zeitraum zeitraum Ortsteil 1 Bisher: Reg.-Bez. Braun , ,2 2, , ,0 2, Hannover, Landeshauptst , ,2 1, , ,9 1, Barsinghausen, Stadt , ,6 1, , ,5 1, Burgdorf, Stadt 733-2, ,3 2, , ,8 1, Burgwedel, Stadt , ,0 1, , ,4 1, Garbsen, Stadt , ,2 2, , ,2 2, Gehrden, Stadt Hemmingen, Stadt , ,0 2, , ,8 2, Isernhagen , ,7 1, , ,0 1, Laatzen, Stadt , ,3 2, , ,9 2, Langenhagen, Stadt , ,7 1, , ,5 1, Lehrte, Stadt , ,0 2, , ,9 2, OT.Mardorf , ,9 3, , ,0 2, Neustadt, Stadtgebiet , ,7 2, , ,8 2, Neustadt am Rübenberge, , ,8 3, , ,0 2, Pattensen, Stadt , ,0 2, , ,3 2, Ronnenberg, Stadt 890-5, ,7 2, , ,5 1, Seelze, Stadt , ,5 2, , ,0 3, Sehnde, Stadt , ,4 2, , ,3 2, Springe, Stadt , ,9 3, , ,4 4, Uetze Wedemark , ,0 1, , ,9 1, Wennigsen (Deister) , ,6 2, , ,8 2, OT.Steinhude , ,4 2, , ,1 2, Wunstorf, Stadtgebiet , ,8 2, , ,3 2, Wunstorf, Stadt , ,0 2, , ,4 2,2 241 Region Hannover , ,5 2, , ,9 1, Bassum, Stadt , ,4 3, , ,7 2, Brockum Diepholz, Stadt 557-3, ,2 1, , ,1 1, Hüde 499 9, ,0 3, , ,0 2, Lembruch , ,0 2, , ,9 2, Scholen Stuhr , ,5 1, , ,5 1, Sudwalde Sulingen, Stadt 388 2, ,4 1, , ,5 2, Syke, Stadt , ,2 2, , ,1 1, Twistringen, Stadt , ,6 2, , ,1 2, Wagenfeld 364-1, ,5 1, , ,3 1, Bruchhausen-Vilsen, Fle Engeln Bruchhausen-Vilsen, Fle , ,5 2, , ,8 1, übrige Gemeinden LK Diepholz , ,9 2, , ,3 1, Aerzen, Flecken , ,4 1, , ,4 1, Bad Münder, Stadt , ,2 5, , ,3 5, Bad Münder, Ortsteile , ,1 2, , ,9 2, Bad Münder am Deister, , ,5 4, , ,8 4, Bad Pyrmont, Stadtgebie OT.Hagen Bad Pyrmont, Stadt , ,1 6, , ,7 7, Coppenbrügge, Flecken 192 6, ,2 2, , ,3 2, Emmerthal , ,5 2, , ,3 2, Hameln, Stadt , ,1 2, , ,1 1, Hessisch Oldendorf, Sta , ,5 2, , ,1 1, Salzhemmendorf, Flecken , ,9 3, , ,5 3,3 252 Hameln-Pyrmont , ,4 4, , ,9 4, Alfeld (Leine), Stadt , ,4 1, , ,7 1, Kernort Salzdetfurth Salzdetfurth, übr. Stad Bad Salzdetfurth, Stadt , ,0 6, , ,6 6, Bockenem, Stadt 343 4, ,9 1, , ,1 1, Elze, Stadt 85-24, ,1 4, , ,1 3, Giesen , ,1 2, , ,8 2, Hildesheim, Stadt , ,5 2, , ,6 2, Nordstemmen , ,7 2, , ,4 2, Sarstedt, Stadt , ,1 2, , ,6 2, Schellerten , ,4 1, , ,2 2, übrige Gemeinden LK Hildesheim , ,6 2, , ,8 2, Bodenwerder , ,3 2, , ,1 2, OT.Rühle 220 0, ,7 2, Bodenwerder, Stadt , ,9 2, , ,6 2, Hehlen , ,6 3, , ,6 2, Heinade , ,5 1, Holzminden, Stadt , ,8 1, , ,6 1, Ottenstein, Flecken übrige Gemeinden LK Holzminden , ,9 1, , ,8 1, Bücken, Flecken Landesbergen , ,9 2, , ,0 2, Liebenau, Flecken Nienburg (Weser), Stadt , ,5 1, , ,1 2, Rehburg-Loccum, Stadt , ,6 1, , ,5 1, Steimbke Stolzenau , ,0 2, , ,5 1, Warmsen übrige Gemeinden LK , ,7 2, , ,0 2,7 256 Nienburg (Weser) ,8 2, , ,8 2, Kurbezirk Bad Eilsen Bad Eilsen, übriger Ort Bad Eilsen , ,0 12, , ,6 13, OT.Bad Nenndorf , ,3 6, , ,5 6, Bad Nenndorf 996 9, ,0 2, , ,7 2, Bad Nenndorf, Stadt , ,0 5, , ,4 5, Bückeburg, Stadt , ,3 2, , ,7 2, Obernkirchen, Stadt , ,8 2, , ,5 1, Rinteln, Stadt , ,0 2, , ,9 1, Stadthagen, Stadt , ,3 2, , ,7 1,9 15

16 Noch 2. Ankünfte, Übernachtungen und Aufenthaltsdauer der Gäste in Beherbergungsstätten April 2012 Winterhalbjahr November 2011 bis April 2012 Land - Verän- Verän- durch- Verän- Verän- durch- Statistische Region derung derung schnitt- derung derung schnitt- - gegen- gegen- liche gegen- gegen- liche Kreisfreie Stadt/Landkreis Insgesamt über Insgesamt über Aufent- Insgesamt über Insgesamt über Aufent- - dem Vor- dem Vor- halts- dem Vor- dem Vor- halts- Gemeinde jahres- jahres- dauer jahres- jahres- dauer - monat monat zeitraum zeitraum Ortsteil übrige Gemeinden LK , ,0 2, , ,6 1,8 257 Schaumburg , ,2 3, , ,5 4,1 2 Bisher: Reg.-Bez. Hanno , ,3 2, , ,1 2, Bergen, Stadt , ,0 2, , ,0 1, Celle, Stadt , ,0 2, , ,7 2, Eschede 249-9, ,9 3, , ,7 2, OT.Müden , ,6 2, , ,3 2, Faßberg , ,3 4, , ,8 3, Faßberg , ,9 2, , ,0 2, Hermannsburg , ,4 3, , ,3 2, Unterlüß 403-2, ,3 3, , ,4 2, Winsen (Aller) , ,9 3, , ,0 2, übrige Gemeinden LK , ,0 1, , ,0 1,7 351 Celle , ,0 2, , ,9 2, OT.Bederkesa,Ankelohe Bederkesa Bad Bederkesa, Flecken , ,3 2, , ,0 2, Duhnen, Döse, Grimmersh , ,7 4, , ,6 4, Cuxhaven, übriges Stadt , ,7 3, , ,3 2, Cuxhaven, Stadt , ,2 4, , ,2 3, Dorum , ,5 6, , ,9 7, Langen, Stadt Loxstedt , ,3 2, , ,6 3, Nordholz , ,4 3, , ,2 2, Otterndorf, Stadt , ,5 4, , ,8 3, Kernort Wingst , ,3 3, , ,4 3, Wingst, übrige Ortsteil 42-6, ,0 1, , ,6 2, Wingst , ,9 3, , ,6 3, Kurbezirk Wremen , ,8 3, , ,2 2, Wremen, übriges Gemeind , ,7 6, Wremen , ,7 4, , ,4 4, Beverstedt übrige Gemeinden LK , ,8 4, , ,4 3,7 352 Cuxhaven , ,4 4, , ,8 3, Buchholz in der Nordhei , ,9 2, , ,2 2, Egestorf , ,2 2, , ,0 1, Handeloh , ,8 2, , ,4 2, Hanstedt 876-6, ,7 5, , ,7 5, Hollenstedt , ,1 1, , ,8 1, Jesteburg , ,4 3, , ,4 3, Neu Wulmstorf 939 0, ,7 1, , ,4 1, Rosengarten , ,7 1, , ,4 2, Salzhausen , ,4 1, , ,5 1, Seevetal , ,5 2, , ,9 2, Tostedt 595 2, ,2 1, , ,5 1, Undeloh , ,9 3, , ,2 2, Winsen (Luhe), Stadt , ,6 2, , ,6 2, übrige Gemeinden LK Harburg , ,6 2, , ,0 2, Bergen an der Dumme, Fl , ,8 4, , ,9 3, Clenze, Flecken , ,6 5, , ,5 3, Dannenberg (Elbe), Stad , ,4 2, , ,0 2, Gartow, Flecken , ,8 3, , ,7 3, Göhrde , ,0 3, , ,1 3, OT.Hitzacker , ,6 2, , ,9 2, Hitzacker (Elbe) , ,7 2, , ,7 3, Hitzacker (Elbe), Stadt , ,6 2, , ,8 2, Küsten , ,1 2, Lüchow (Wendland), Stad , ,0 2, , ,2 2, Trebel , ,3 4, , ,9 4, übrige Gemeinden LK , ,2 3, , ,0 3,7 354 Lüchow-Dannenberg , ,5 3, , ,5 2, Adendorf Kernort Amelinghausen Amelinghausen,übr.Ort Amelinghausen , ,4 3, , ,0 2, Bleckede, Stadt 234-0, ,3 5, , ,7 3, Brietlingen , ,8 2, , ,0 2, Dahlenburg, Flecken , ,8 2, , ,8 2, Hohnstorf (Elbe) Lüneburg, Hansestadt , ,4 2, , ,3 2, Oldendorf (Luhe) ,9 3, , ,9 2, Rehlingen Amt Neuhaus übrige Gemeinden LK , ,8 2, , ,3 2,3 355 Lüneburg , ,7 2, , ,9 2, Lilienthal , ,5 2, , ,1 2, Osterholz-Scharmbeck, S , ,3 2, , ,8 2, Ritterhude 361-4, ,2 4, , ,6 4, Schwanewede , ,3 5, , ,8 5, Kernort Worpswede Worpswede übr. Ortsteil Worpswede ,3 2, , ,0 1, übrige Gemeinden LK , ,8 3, , ,8 2,1 356 Osterholz , ,1 2, , ,9 2, OT. Bremervörde Bremervörde, übr.stadtg Bremervörde, Stadt , ,9 1, , ,5 1, Gyhum 334 7, ,8 2, , ,1 2, Heeslingen Reeßum Rotenburg (Wümme), Stad , ,0 2, , ,0 2, Selsingen 271 4, ,8 3, , ,9 2, Sittensen 461-5, ,4 2, , ,0 2, Sottrum , ,6 2, , ,6 2, Visselhövede, Stadt , ,8 2, , ,5 1, Wilstedt , ,3 2, , ,9 2, Zeven, Stadt , ,5 2, , ,1 2,0 16

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