Schulung und Beratung vor Ort. Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulung und Beratung vor Ort. Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen"

Transkript

1 Schulung und Beratung vor Ort Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen

2 Qualifikation für die Zukunft Im Auftrag der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft erbringt SOKA-BAU seit Jahrzehnten eine Vielzahl von Leistungen, die auf die besondere Situation von Arbeitnehmern in der Baubranche abgestimmt sind. Breites Wissen verbunden mit kompetenter Beratung vor Ort durch unser Beratungsteam erleichtert die sinnvolle Nutzung der Angebote von SOKA-BAU. Deshalb haben wir für Sie ein umfangreiches Informations- und Schulungsangebot erstellt. Die Schulungen sind thematisch in einzelne Module unterteilt. Diese sind frei miteinander kombinierbar. Gerne arbeitet unser Beratungsteam Ihre individuellen Anregungen und Vorschläge mit ein. Modul Tarifrente Bau 3 Std. als Intensivschulung 1,5 Std. als Schulung Ein Meilenstein für die Bauwirtschaft Warum wurde die neue Tarifrente Bau eingeführt? Was hat sich zum geändert? Für wen gilt die neue Tarifrente Bau? Für wen gilt die Tarifrente Bau nicht? Wann wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt? Wie viel Rente bekommen im Todesfall die Hinterbliebenen? 2

3 Modul Rentenbeihilfe Der Tarifvertrag zur Rentenbeihilfe Wann bekommt ein Arbeitnehmer Rentenbeihilfe und was muss er dafür tun? Was passiert mit den Ansprüchen auf Rentenbeihilfe bei Arbeitgeber- oder Branchenwechsel bzw. bei Arbeitslosigkeit? Wann erwirbt sich ein Arbeitnehmer unverfallbare Ansprüche? Was tun bei gesundheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Baugewerbe? Wie viel Rentenbeihilfe erhalten gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte? 5 Std. als Intensivschulung 2 Std. als Schulung Eine Kombination der beiden Module Tarifrente Bau und Rentenbeihilfe wird im Tarifgebiet West empfohlen! 3

4 Modul Urlaub 2 Tage als Intensivschulung 5 Std. als Schulung 2,5 Std. als Vortrag Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe Wie funktioniert das Ansparprinzip für Urlaubsansprüche im Bauhauptgewerbe? Was passiert mit dem Urlaub bei Branchenoder Arbeitgeberwechsel? Urlaubsansprüche bei Krankheit, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, usw.? Seit Mindesturlaubsvergütung bei Saison-KUG und Krankheit Entschädigung verfallener Urlaubsansprüche Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Beschäftigungsende Urlaubsansprüche für Angestellte und Auszubildende Vor- und Nachteile der tariflichen Urlaubsregelungen gegenüber dem Bundesurlaubsgesetz Modul BauRente 4 Std. als Intensivschulung 2 Std. als Schulung BauRente ZukunftPlus: Leistungen, Tarife und Angebote Die tarifvertragliche Lösung der Bauwirtschaft zur Zusatzrente Tarife und Leistungen Welchen Nutzen haben der Betriebsrat, die Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bei Umsetzung der BauRente ZukunftPlus im Betrieb? Was passiert mit der BauRente ZukunftPlus bei Krankheit, Kurzarbeit, Arbeits losigkeit, usw.? 4

5 SOKA-BAU-Leistungen im Zusammenhang mit Saison-KUG Saisonales Kurzarbeitergeld im Bauhauptgewerbe Winterbeschäftigungsumlage (Voraussetzungen, Rückerstattung, Höhe) 4 Std. als Intensivschulung 1,5 Std. als Schulung Ansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Urlaubsansprüche bei Saison-KUG Höhe des saisonalen Kurzarbeitergeldes ( Soll-Ist Berechnung ) Modul SIKO Absicherung von Arbeitszeitkonten Flexibilisierung der Arbeitszeit Arbeitszeitmodelle 4 Std. als Intensivschulung 1,5 Std. als Schulung Insolvenzsicherung der Arbeitszeitkonten Gestaltungsmöglichkeiten im Baubetrieb Modul EUROPA Urlaubskassenverfahren auch für Entsendebetriebe und deren Arbeitnehmer Gewährleistung fairen Wettbewerbs Arbeitnehmerschutz Entsendegesetz Urlaubsansprüche entsandter Arbeitnehmer Bürgenhaftung 1 Tag als Intensivschulung 2,5 Std. als Schulung 5

6 Modul Azubi Auszubildende und SOKA-BAU Urlaubsansprüche von gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden Ansprüche der Auszubildenden nach BBTV und BRTV allgemeinverbindliche und tarifliche Ansprüche Urlaub im Auslernjahr Möglichkeiten für Auszubildende und Betrieb BauRente ZukunftPlus für Auszubildende? Das Azubi-Angebot von SOKA-BAU 2,5 Std. als Intensivschulung 1,5 Std. als Schulung 45 Min. als Vortrag Modul Berufsbildung Ausbildung im Baugewerbe Vorteile der umlagefinanzierten Ausbildung für Arbeitgeber und Auszubildende Leistungen von SOKA-BAU an Ausbildungsbetriebe und überbetriebliche Ausbildungsstätten 2,5 Std. als Intensivschulung 1 Std. als Schulung Der Übergang vom Ausbildungsverhältnis in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis 6

7 Organisation Der Betriebsrat kann nach Maßgabe des BetrVG an den Schulungen teilnehmen. Nach Absprache können die Referenten für das technische Equipment sorgen. Räumlichkeiten sollten nach Möglichkeit vom Veranstalter vor Ort organisiert werden. Informations- und Schulungsmaterial wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Kosten Kosten für die Anreise, Verpflegung und ggf. Übernachtung der Referenten werden von SOKA-BAU übernommen. Termine Wir bitten um möglichst frühzeitige Terminabsprache. Melden Sie sich am besten direkt bei unserem Beratungsteam. Bitte sprechen Sie vor dem Versand der Einladungen und vor der Buchung der Räumlichkeiten den Termin mit uns ab. 7

8 Z CH Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir stehen Ihnen selbstverständlich für Fragen zu sämtlichen Themenbereichen der Bauwirtschaft zur Verfügung. Wir vom Beratungsteam freuen uns auf viele intensive, motivierende Veranstaltungen mit Ihnen. Unser Beratungsteam: Dagmar Hambsch Mobil: Christian Helberg Mobil: Bodo Olitzsch Mobil: Steffen Spengler Mobil: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße 7, Wiesbaden

Urlaub alles paletti? Augen auf beim Arbeitnehmer- Kontoauszug!

Urlaub alles paletti? Augen auf beim Arbeitnehmer- Kontoauszug! www.soka-bau.de Urlaub alles paletti? Augen auf beim Arbeitnehmer- Kontoauszug! Schlau Anspruch ist gut... Kluge Köpfe wissen: Wer arbeitet, hat auch Anspruch auf Urlaub. Und im Baugewerbe funktioniert

Mehr

SOKA-BAU Partner der deutschen Bauwirtschaft. Frankfurt,

SOKA-BAU Partner der deutschen Bauwirtschaft. Frankfurt, SOKA-BAU Partner der deutschen Bauwirtschaft Frankfurt, 28.08.2014 Agenda 1 Leistungsportfolio SOKA-BAU SOKA-BAU im Profil Altersvorsorge Sicherung von Urlaubsansprüchen Finanzierung der Berufsbildung

Mehr

2 Übernahme des Auszubildenden

2 Übernahme des Auszubildenden Tarifvertrag zur Übernahme von Auszubildende im Baugewerbe 2 Übernahme des Auszubildenden (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht

Mehr

Gemeinsame Einrichtung gemäß TVG - Praxiserfahrungen - aba-jahrestagung , Berlin

Gemeinsame Einrichtung gemäß TVG - Praxiserfahrungen - aba-jahrestagung , Berlin Gemeinsame Einrichtung gemäß TVG - Praxiserfahrungen - aba-jahrestagung, Berlin Das TVG bildet die rechtliche Grundlage der Gemeinsamen Einrichtungen Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949 (TVG): Rechte

Mehr

Mandanten-Info Baulohn. Baulohn. Besonderheiten bei der Abrechnung

Mandanten-Info Baulohn. Baulohn. Besonderheiten bei der Abrechnung Mandanten-Info Baulohn Baulohn Besonderheiten bei der Abrechnung Mandanten-Info Baulohn Inhalt 1. Einführung... 1 2. Geschichte der Baulohnabrechnung... 1 3. Besonderheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Mehr

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland -

Das Urlaubsverfahren. - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Das Urlaubsverfahren - Entsendung auf Baustellen in Deutschland - Übersicht 1. Vorstellung von SOKA-BAU 2. Zweck des Urlaubsverfahrens 3. Rechtliche Grundlagen 4. Urlaubsverfahren 5. Monatsmeldungen 6.

Mehr

nimmt an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, hat die monatlichen Meldungen an SOKA-BAU erteilt und die gemeldeten Beiträge bezahlt.

nimmt an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teil, hat die monatlichen Meldungen an SOKA-BAU erteilt und die gemeldeten Beiträge bezahlt. Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG SOKA-BAU, 65179 Wiesbaden Mustermann Postanschrift: 65179 Wiesbaden Telefon (kostenfrei): 0800 1200 111 Telefax

Mehr

I. Flächentarifvertrag im Baugewerbe 1. Historische Schnipsel

I. Flächentarifvertrag im Baugewerbe 1. Historische Schnipsel Sozial- und tarifpolitische Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung am Beispiel des Baugewerbes WSI Tarifpolitische Tagung 2011 Stabilisierung des Flächentarifvertrages Reform der Allgemeinverbindlicherklärung

Mehr

CS-Wartung 077G vom 28.6.2013

CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die wichtigsten Änderungen im Überblick Die wichtigsten Änderungen im Überblick Wir möchten Sie umfassend informieren. Deshalb arbeiten wir derzeit an der Neuauflage dieser Broschüre. Die wichtigsten Änderungen zu den Sozialkassenverfahren,

Mehr

Für Beschäftigte der Bauwirtschaft. Saison Kurzarbeitergeld

Für Beschäftigte der Bauwirtschaft. Saison Kurzarbeitergeld Für Beschäftigte der Bauwirtschaft Saison Kurzarbeitergeld Saison-Kurzarbeitergeld Die Saison-Kurzarbeitergeld-Regelung ist als Sonderregelung des Kurzarbeitergeldes (Kug) konzipiert. Das Saison-Kug hat

Mehr

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V.

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. 0. Übersicht Berlin Brandenburg Sep 15 Sep 15 Tätige Beschäftigte inklusive techn./kfm. Angestellter, tätiger Inhaber und Auszubildende 20.712 32.827 Beschäftigte

Mehr

Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern

Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Stand Januar 2011 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen eine Kurz information über die wichtigsten tariflichen Bestimmungen. Selbstverständlich

Mehr

Grundlagen der Abrechnung im Bauhauptgewerbe mit DATEV LODAS

Grundlagen der Abrechnung im Bauhauptgewerbe mit DATEV LODAS Grundlagen der Abrechnung im mit DATEV LODAS Arbeitsunterlage Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und Anschriften

Mehr

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr , Berlin, Telefon (030) , Telefax (030)

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr , Berlin, Telefon (030) , Telefax (030) SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr. 72-73, 10317 Berlin, Telefon (030) 51539-0, Telefax (030) 51539-100 Berlin, im Februar 1999 Rundschreiben Nr. 1/99 An alle Betriebe des Baugewerbes in Berlin

Mehr

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes Neuerungen im Sozialkassenbereich Auswirkungen auf die Gerüstbaubetriebe Mitgliederversammlung Mecklenburg-Vorpommern - 21. November 2015 - Vorbemerkung Die nachfolgende Unterlage ist Grundlage der Mitgliederversammlung

Mehr

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V.

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. 0. Übersicht Beschäftigte (monatlich) Berlin Brandenburg Apr 10 Apr 10 Tätige Beschäftigte inklusive techn./kfm. Angestellter, tätiger Inhaber und Auszubildende

Mehr

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V.

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. 0. Übersicht Berlin Brandenburg Mai 12 Mai 12 Tätige Beschäftigte inklusive techn./kfm. Angestellter, tätiger Inhaber und Auszubildende 19.485 32.249 Beschäftigte

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft

Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft Teilnahme an den Sozialkassen- verfahren der Bauwirtschaft Kurzinformation für Betriebe in Bayern Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Kurzinformation möchten wir Ihnen einen Überblick über

Mehr

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V.

Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. 0. Übersicht Berlin Brandenburg Apr 11 Apr 11 Tätige Beschäftigte inklusive techn./kfm. Angestellter, tätiger Inhaber und Auszubildende 18.876 30.418 Beschäftigte

Mehr

1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 Bauhauptgewerbe 1.1 Einführung Geschichte Daten 1.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 1.3 Angestellte

1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 1 Bauhauptgewerbe 1.1 Einführung Geschichte Daten 1.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 1.3 Angestellte 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 1 Bauhauptgewerbe 12 1.1 Einführung Geschichte Daten 12 1.1.1 Geschichtlicher Überblick 12 1.1.2 Daten und Kennzahlen 12 1.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 19 1.2.1 Bau-Lohnabrechnung

Mehr

1 Inhaltsverzeichnis. 1 Vorwort 3. 1 Bauhauptgewerbe 14

1 Inhaltsverzeichnis. 1 Vorwort 3. 1 Bauhauptgewerbe 14 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 1 Bauhauptgewerbe 14 1.1 Einführung Geschichte Daten 14 1.1.1 Geschichtlicher Überblick 14 1.1.2 Daten und Kennzahlen 15 1.2 Gewerbliche Arbeitnehmer 21 1.2.1 Bau-Lohnabrechnung

Mehr

Berufsstart Bau Jetzt zupacken! Mach Dich fit für Deine Ausbildung!

Berufsstart Bau Jetzt zupacken! Mach Dich fit für Deine Ausbildung! www.soka-bau.de Berufsstart Bau Jetzt zupacken! Mach Dich fit für Deine Ausbildung! Baggern statt büffeln! Eine gezielte Vorbereitung auf eine Ausbildung in der Bauwirtschaft. Die Bauwirtschaft geht zur

Mehr

Abweichend von den Nrn. 3.1 und 3.2 gelten im Gebiet des Landes Berlin folgende Regelungen:

Abweichend von den Nrn. 3.1 und 3.2 gelten im Gebiet des Landes Berlin folgende Regelungen: Anlage zum Rundschreiben BRTV Auszug 7 Nr. 4.9 und 8 Seite 1 BRTV 7 Nr. 4.9 4.9 Wegekostenerstattung in Berlin Abweichend von den Nrn. 3.1 und 3.2 gelten im Gebiet des Landes Berlin folgende Regelungen:

Mehr

Wir möchten Ihnen im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Sozialkassenverfahren vorstellen:

Wir möchten Ihnen im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Sozialkassenverfahren vorstellen: Rundschreiben Nr. 4/2015 Änderungen zum Sozialkassenverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, Wiesbaden, den 29. Oktober 2015 die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk, der Bundesverband Gerüstbau

Mehr

Urlaubsverfahren bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland Informationsbroschüre für Arbeitgeber

Urlaubsverfahren bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland Informationsbroschüre für Arbeitgeber www.soka-bau.de Urlaubsverfahren bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland DE Informationsbroschüre für Arbeitgeber Urlaubsverfahren bei Entsendung auf Baustellen in Deutschland Informationsbroschüre

Mehr

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einführung 1.1 Arbeitsrecht im Dachdeckerhandwerk 1.1.1 Gesetze 1.1.2 Tarifverträge 1.1.3 Arbeitsvertrag 1.1.4 Betriebliche Übung 1.1.5 Vorgehensweise in

Mehr

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT 2011/2012 ISBN 978-3-87199-200-1 ( 3-87199-200-3 ) [ Seite 1 von 6 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT Gewerbliche Arbeitnehmer,

Mehr

Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014

Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014 Tarifverträge für das Baugewerbe 2013/2014 Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte/Poliere Redaktionelle Leitung: RA Harald Schröer, Berlin Herausgeber: Zentralverband Deutsches Baugewerbe e. V. ~RUdOlf

Mehr

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin.

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin. SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstraße 72/73, 10317 Berlin, Telefon 030 51539-0, Telefax 030 51539-100 http://www.sozialkasse-berlin.de Rundschreiben Nr. 01/2015 An alle Betriebe des Baugewerbes

Mehr

Arbeitsrecht. 1 Urlaubsrecht HI HI664424

Arbeitsrecht. 1 Urlaubsrecht HI HI664424 TK Lexikon Arbeitsrecht Baugewerbe Arbeitsrecht 1 Urlaubsrecht HI726618 HI664424 Hierzu sieht 13 Abs. 2 BUrlG ausdrücklich für das Baugewerbe die Möglichkeit von abweichenden Tarifverträgen vor, soweit

Mehr

Baulohn 2016

Baulohn 2016 Baulohn 2016 www.auren.de Baulohn Baulohn reicht weit über den typischen lohn hinaus! Setzt ein Betrieb über die Hälfte der Arbeitszeit für baugewerbliche Tätigkeiten ein, ist er verpflichtet, Beiträge

Mehr

Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. Januar 2015

Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. Januar 2015 Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. Januar 015 Zu A.: Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Diese Berechnung ist auf das Jahr 015 bezogen und,

Mehr

Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern

Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Gültig ab 01. Januar 2013 Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 21. November 1983; In

Mehr

Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 12.

Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 12. Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vom 12. Juni 1992 in der Fassung vom 14. Juni 1993, 27. April 1994, 18. Juli 1994,

Mehr

Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk

Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaubsanspruch Der Jahresurlaub eines Lehrlings richtet sich nach den im Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) eingetragenen Urlaubsansprüchen. Die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser Einführung 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser Einführung 13 Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser 12 1 Einführung 13 1.1 Neue Tarifverträge 14 1.2 Übersichten 17 1.2.1 Aktuelles Tarifwerk (gewerblich Beschäftigte) 18 1.2.2 Tarifgeschehen seit 2003 19 1.2.3

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Ein Gang durch das AEntG

Ein Gang durch das AEntG Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland durch Unternehmen mittels Arbeitnehmerentsendung Ein Gang durch das AEntG 1. Einführung Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 817 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag

Mehr

Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft

Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft Urlaubsansprüche gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft Informationen für Arbeitgeber Inhalt Einleitung.... 4 1 Urlaubsdauer.... 6 Allgemeines.... 6. Urlaubsanspruch... 6. Errechnen der Urlaubsdauer...

Mehr

Inhalt Vorwort... 3 ABSCHNITT 1... 11 Arbeitspapiere im Baugewerbe... 11 ABSCHNITT 2... 17 Einstellung von gewerblichen Arbeitnehmern...

Inhalt Vorwort... 3 ABSCHNITT 1... 11 Arbeitspapiere im Baugewerbe... 11 ABSCHNITT 2... 17 Einstellung von gewerblichen Arbeitnehmern... Vorwort In dem aktualisierten Ratgeber wird die komplexe Materie der Baulohnabrechnung unter Berücksichtigung der verschiedenen Lohn- und Rahmentarifverträge, ergänzend zur praktischen Lohnabrechnung,

Mehr

Mindesturlaubsvergütung bei Ausfallstunden ohne Lohnanspruch

Mindesturlaubsvergütung bei Ausfallstunden ohne Lohnanspruch Mindesturlaubsvergütung bei Ausfallstunden ohne Lohnanspruch Seite 1 von 6 INHALT 1 Gemeldeter Bruttolohn nach 6 VTV als Berechnungsgrundlage... 3 2 Anrechnung von Urlaubsgewährungen auf Ansprüche aus

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Anspruchsvoraussetzungen Leistungen Abrechnungsverfahren Tabellenwerk Rechtsgrundlagen

Inhaltsverzeichnis. Anspruchsvoraussetzungen Leistungen Abrechnungsverfahren Tabellenwerk Rechtsgrundlagen Saison-Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft 2007/2008 ISBN 978-3-87199-186-8 ( 3-87199-186-4 ) [ Seite 1 von 5 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] Vorwort der Herausgeber... 5 Geleitwort des Verlages...

Mehr

Andreas Harnack. IG Bauen-Agrar-Umwelt

Andreas Harnack. IG Bauen-Agrar-Umwelt Andreas Harnack IG Bauen-Agrar-Umwelt WSI - Tariftagung 26./27. September 2007 Präsentation WSI Tagung, Ha, 260907 1 Ausgangssituation Positive wirtschaftliche Stimmung Bauindustrie, weniger Bauhandwerk

Mehr

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc. Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016

Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016 Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016 Jürgen Bänsch, Bezirksleitung IG Metall Bayern IG Metall, Jürgen Wechsler 1 Einstieg Tarif für Vertrauensleute 1 Rückblick Tarifrunde

Mehr

Wir begleiten die Bauwirtschaft

Wir begleiten die Bauwirtschaft Wir begleiten die Bauwirtschaft Geschäftsbericht 2009 1950 1959 1960 1969 1970 1979 1980 1989 1990 1999 2000 2010 Wir begleiten die Bauwirtschaft. Und das schon seit sechs Jahrzehnten. Die Geschichte der

Mehr

Soziale Sicherheit beim Übergang in ein Schweizer Arbeitsverhältnis

Soziale Sicherheit beim Übergang in ein Schweizer Arbeitsverhältnis Soziale Sicherheit beim Übergang in ein Schweizer Arbeitsverhältnis Leitfaden für Bauarbeiter aus Deutschland, die in ein Schweizer Arbeitsverhältnis wechseln (Stand September 2010) Vergleich der Sozialversicherungen

Mehr

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes Information der Berliner Betriebe des Gerüstbauerhandwerks Tarifliche Änderungen und Auswirkungen auf das Sozialkassenverfahren ab 2016 Berlin, 11. November 2015 Vorbemerkung Die nachfolgende Unterlage

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 551 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert am 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag hat mit Zustimmung

Mehr

Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern

Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Gültig ab 01. Januar 2008 Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 21. November 1983; In

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung der Herausgeber... 5 Inhaltsübersicht... 7 Abkürzungsverzeichnis Vorwort... 21

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung der Herausgeber... 5 Inhaltsübersicht... 7 Abkürzungsverzeichnis Vorwort... 21 Vorbemerkung der Herausgeber..................... 5 Inhaltsübersicht.............................. 7 Abkürzungsverzeichnis.......................... 17 Vorwort................................... 21 1.

Mehr

Arbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI

Arbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung

Mehr

Tarifvertrag. über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 10. Dezember 2014

Tarifvertrag. über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 10. Dezember 2014 Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 10. Dezember 2014 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v., Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, dem Hauptverband der Deutschen

Mehr

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT 2007/2008 ISBN 978-3-87199-184-4 ( 3-87199-184-8 ) [ Seite 1 von 5 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT Gewerbliche Arbeitnehmer,

Mehr

Lohndata. Schulungen für Ihren Kompetenzvorsprung. Lohndata Seminare

Lohndata. Schulungen für Ihren Kompetenzvorsprung. Lohndata Seminare Lohndata Schulungen für Ihren Kompetenzvorsprung Lohndata Seminare Seminare und Workshops: Lohn, Baulohn, BAT/TVöD und andere Tarife. Dynamische Themenbereiche erfordern kontinuierliche Informationen.

Mehr

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub?

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 3. Gibt es halbe Urlaubstage? 4. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Mehr

Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit Betriebvereinbarung Nr...../..über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen der..gesetzlich vertreten durch..und dem Betriebsrat der..wird nachstehende

Mehr

Grundlagen der Abrechnung im Bauhauptgewerbe mit DATEV Lohn und Gehalt

Grundlagen der Abrechnung im Bauhauptgewerbe mit DATEV Lohn und Gehalt Grundlagen der Abrechnung im mit DATEV Lohn und Gehalt Arbeitsunterlage Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und

Mehr

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT 2009/2010 ISBN 978-3-87199-193-6 ( 3-87199-193-7 ) [ Seite 1 von 6 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT Gewerbliche Arbeitnehmer,

Mehr

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen

Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen So sieht es aus ohne Mindestlohn. 06.06.2014 2 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? 06.06.2014 3 Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarifliche ZusatzRente WIR GES TALT EN ZUKUNF T! Ihre Tarifliche Zusatz-Rente Ihr Anspruch auf eine zusätzliche Alte rsversorgung 2 Tarifliche Zusatz-Rente Inhaltsverzeichnis

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 5. Juni 2014

Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 5. Juni 2014 Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) vom 5. Juni 2014 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v., Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, dem Hauptverband

Mehr

Tarifliche Jahresleistung Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie

Tarifliche Jahresleistung Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie Tarifliche Jahresleistung 2014 Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie Juli 2014 Tarifliche Jahresleistung in der Druck- und Medienindustrie Nach den Tarifverträgen der Druck- und Medienindustrie

Mehr

Leitfaden. für die betriebliche Praxis. zur. Berufsausbildung in dualen Studiengängen

Leitfaden. für die betriebliche Praxis. zur. Berufsausbildung in dualen Studiengängen Leitfaden für die betriebliche Praxis zur Berufsausbildung in dualen Studiengängen Stand: August 2012 Inhalt: 1. Einleitung: Duales Studium zur Fachkräftesicherung im Baugewerbe 2. Das Konzept dualer Studiengänge

Mehr

Impressum: Telefon: / Telefax: / Internet:

Impressum: Telefon: / Telefax: / Internet: Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2013 Impressum: Herausgeber Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG Zentrales Versorgungswerk für das

Mehr

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Tarifvertrag. über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28.

Tarifvertrag. über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28. Tarifvertrag über die Altersteilzeit im Baugewerbe (TV Altersteilzeit) vom 19. April 2000 in der Fassung vom 2. Juni 2000 und vom 28. Mai 2004 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.,

Mehr

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst!

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Tarif FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Zum 1. Januar 2016 verändert die Deutsche Bahn ihre Entgelttabellen. Es wird dann für jede/n Arbeitnehmer/in

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/11001 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb

Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb (12. Auflage) ISBN 978-3-87199-166-0 ( 3-87199-166-X ) [ Seite 1 von 5 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] Handbuch des Personalrechts für den Baubetrieb

Mehr

Baulohn 2015. Praktische Lohnabrechnung im Baugewerbe. von Günther Krüger. 1. Auflage. Dr. F. Weiss Verlag München 2015

Baulohn 2015. Praktische Lohnabrechnung im Baugewerbe. von Günther Krüger. 1. Auflage. Dr. F. Weiss Verlag München 2015 Baulohn 2015 Praktische Lohnabrechnung im Baugewerbe von Günther Krüger 1. Auflage Dr. F. Weiss Verlag München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 937015 48 4 schnell und portofrei

Mehr

Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie

Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit: Lebensarbeitszeit und

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Keimzahlen zur Bauwirtschaft 16

INHALTSVERZEICHNIS. Keimzahlen zur Bauwirtschaft 16 INHALTSVERZEICHNIS Keimzahlen zur Bauwirtschaft 16 Graphische Darstellungen 19 - Anteil der Personalkosten am Bruttoproduktionswert 1989 19 - Zusammensetzung der Baubelegschaften 1991 20 - Zahl der gewerblichen

Mehr

Impressum. Telefon: / Telefax: / Internet:

Impressum. Telefon: / Telefax: / Internet: Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2015 Impressum Herausgeber: Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG Zentrales Versorgungswerk für das

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

Mehr

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Mehr

Lohn und Gehalt im Baugewerbe

Lohn und Gehalt im Baugewerbe Lohn und Gehalt im Baugewerbe Marianne Kiepe Lohn und Gehalt im Baugewerbe Handbuch für Unternehmen Marianne Kiepe Senftenberg, Deutschland ISBN 978-3-658-00446-0 DOI 10.1007/978-3-658-00447-7 ISBN 978-3-658-00447-7

Mehr

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung Zur Gewährleistung der Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen gehört bei der Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail die Verschlüsselung. Hierzu stellen wir Ihnen die

Mehr

Tarifvertragsrecht - Grundlagen

Tarifvertragsrecht - Grundlagen Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle

Mehr

Informationen für den Engineering-Bereich

Informationen für den Engineering-Bereich Informationen für den Engineering-Bereich 2. Auflage vom Betriebsrat und der IG Metall 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die IG Metall vorstellen. Dazu gehören unter

Mehr

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT

TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT 2003/2004 ISBN 978-3-87199-163-9 ( 3-87199-163-5 ) [ Seite 1 von 5 ] [ auf 88 % verkleinertes Seitenformat ] TARIFSAMMLUNG für die BAUWIRTSCHAFT Gewerbliche Arbeitnehmer,

Mehr

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt

Mehr

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des

Mehr

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr. 72/73 10317 Berlin Telefon 030 51539-0 Telefax 030 51539-100 Internet: www.sozialkasse-berlin.

SOZIALKASSE DES BERLINER BAUGEWERBES Lückstr. 72/73 10317 Berlin Telefon 030 51539-0 Telefax 030 51539-100 Internet: www.sozialkasse-berlin. über eine zusätzliche im Baugewerbe () vom 5. Juni 2014 in der Fassung vom Zwischen dem dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin, dem Hauptverband der Deutschen

Mehr

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG

Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 24 Arbeitnehmer-Entsendegesetz: AEntG Kommentar von Wolfgang Koberski, Gregor Asshoff, Dieter Hold, Peter Roggendorff 2., neubearbeitete Auflage Arbeitnehmer-Entsendegesetz:

Mehr

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum:

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 077 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Sanitär-Heizung-Klima Abschluß: 27.06.1983

Mehr

Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zu richten

Die fortgewährten Leistungen werden nur auf Antrag erstattet. Der Antrag ist zu richten Anlage 6 Merkblatt für den Arbeitgeber zum Antrag auf Erstattung der fortgewährten Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst oder dem Dienst im Katastrophenschutz 1. Das Bayerische Feuerwehrgesetz

Mehr

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Arbeit und Soziales Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk Vom 9. Dezember 2013 Auf Grund des 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 des Arbeitnehmer-

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

Mehr

Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan

Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Aktuelles Recht für die Praxis Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan von Dr. h.c. Günter Schaub, Friedrich Schindele 2. Auflage Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Schaub / Schindele wird vertrieben

Mehr