2 Übernahme des Auszubildenden
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- Arthur Arnold
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1 Tarifvertrag zur Übernahme von Auszubildende im Baugewerbe 2 Übernahme des Auszubildenden (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmter Zeit zu übernehmen, so hat es dies spätestens vier Monate vor der vereinbarten Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen (2) Unterlässt der Arbeitgeber die schriftliche Mitteilung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis im erlernten Beruf auf unbestimmter Zeit als begründet, das aus betriebsbedingten Gründen nicht vor Ablauf von sechs Monaten durch den Arbeitgeber gekündigt werden kann. Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt 1
2 Weiterentwicklung Tarifrente Bau West und Bau Ost zum Einführung Tarifrente Umschichtung von 5%-Punkten (Angestellte 5,- / Urlaubstag) des zusätzlichen Urlaubsgeldes auf Arbeitnehmer - Rentenkonto in 2016 und 2017 (ab wieder Erhöhung auf 25%) ZVK-Beitrag (einschl. neuer Beitragszusage) West von 3,2 % auf 3,8 % in 2016 und 2017 erhöht, ab 2018 wieder 3,2 % Neu: ZVK-Beitragszusage Ost für Tarifrente Bau ,6 %, ab ,8%, ab % (Angestellte 25 /Monat) Neu: Azubis werden einbezogen; 20 mtl. in West und Ost! 2
3 Umlagefinanzierte Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe Die Finanzierung der Berufsbildung erfolgt über Beiträge, die alle Baubetriebe in Deutschland erbringen müssen (allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag) Beitragshöhe 2013 = 2,3 % der Bruttolohnsumme Beitragshöhe 2014 = 1,9 % der Bruttolohnsumme Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt
4 Umlagefinanzierte Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe Die Finanzierung der Berufsbildung erfolgt über Beiträge, die alle Baubetriebe in Deutschland erbringen müssen (allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag) Beitragshöhe 2013 = 2,3 % der Bruttolohnsumme Beitragshöhe 2014 = 1,9 % der Bruttolohnsumme Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt
5 Umlagefinanzierte Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe Für gewerblich Auszubildende erstatten wir an den Baubetrieb: 10 x die Ausbildungsvergütung 1.AJ 6 x die Ausbildungsvergütung 2.AJ 1 x die Ausbildungsvergütung 3.AJ jeweils zuzüglich einer Pauschale von 20% für Sozialaufwendungen In den Erstattungsbeträgen sind die Urlaubskosten enthalten ( 23 BBTV) Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt
6 Umlagefinanzierte Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe Für techn. / kaufm. Auszubildende erstatten wir dem Baubetrieb: 10 x die Ausbildungsvergütung 1.AJ 4 x die Ausbildungsvergütung 2.AJ jeweils zuzüglich einer Pauschale von 20% für Sozialaufwendungen Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt
7 Umlagefinanzierte Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe Kostenerstattung : pro Ausbildungs-Tagewerk 46,00-50,00 für Internats - Tage 28,00-36,00 die Fahrtkosten von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte Die Erstattung an den Arbeitgeber erfolgt durch Überweisung an die Ausbildungsstätte ( 27 BBTV) Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt
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10 2 Voraussetzungen der Arbeitsverhältnisse Ausgebildete Arbeitnehmer, die ihre Berufsausbildung begonnen und auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung in anerkannten Ausbildungsberufen erfolgreich abgeschlossen haben, werden von XERVON GmbH bei persönlicher und fachlicher Eignung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne dieses Tarifvertrages übernommen. Die Berufsausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Auszubildende in den Abschlussprüfungen mindestens die Gesamtnote ausreichend erreicht hat. 1) Liegt kein erfolgreicher Abschluss vor, besteht kein Anspruch auf Übernahme des ausgebildeten Arbeitnehmers in ein Arbeitsverhältnis. ) Die persönlichen Vorrausetzungen liegen dann vor, wenn der Auszubildende keine berechtigten Abmahnungen erhalten hat, bzw. unentschuldigte Fehltage im erheblichen Maße vorliegen. 1)
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13 2 Ausbildung 1. Die WISAG Produktionsservice GmbH (nachfolgend WPS genannt) wird ab dem eine Ausbildungsquote in Höhe von mindestens 4 % erfüllen. Die Quote berechnet sich auf Basis aller Auszubildenden im Verhältnis zu allen Facharbeitern (Entgeltgruppe 6 bis 14.2). Die Quote ist jeweils zum Jahresanfang (Januar) zu berechnen und dem Gesamtbetriebsrat bekannt zu geben. 2. Alle Auszubildenden die ab dem in der WPS eingestellt werden und ihre Ausbildung im Unternehmen erfolgreich abschließen, wird ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in der WPS angeboten. Das Angebot des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses findet nicht statt, wenn nachweislich personen-, verhaltensbedingte oder wirtschaftliche Gründe gegen eine Übernahme sprechen. 3. Erfolgt die Übernahme des Auszubildenden im erlernten Beruf, so ist der Mitarbeiter für die nächsten beiden Berufsjahre mindestens in die EG 05 einzustufen.
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