Das Ausbildungförderwerk Garten- Landschafts- und Sportplatzbau
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- Birgit Färber
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1 Das Ausbildungförderwerk Garten- Landschafts- und Sportplatzbau
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3 Das Ausbildungsförderwerk Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.v. (AuGala) wurde 1977 durch eine tarifvertragliche Vereinbarung zwischen dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.v. (BGL) und der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU), gegründet. Hauptziel des AuGaLa ist es, durch ein umfassendes Leistungsangebot die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen und damit sowohl die Zahl der Ausbildungsplätze als auch die Nachfrage nach diesen zu vergrößern.
4 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Eintreten für ein ausreichendes Angebot an und eine ausreichende Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sowie für eine qualifizierte Berufsausbildung der Auszubildenden im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau auf der Grundlage des Tarifvertrages Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. 1. Zur Erhöhung des Angebotes an Ausbildungsplätzen erhalten die Ausbildungsbetriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Erstattungszahlungen für die Kosten überbetrieblicher Ausbildung sowie für die Zeiten der ausbildungsbedingten Abwesenheit der Auszubildenden aus dem Ausbildungsbetrieb. 2. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen soll mittels Öffentlichkeitsarbeit erhöht werden. 3. Zum Zwecke der qualifizierten Berufsausbildung führt der Verein überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau durch und erstellt und verteilt Unterrichtshilfen und Lernmittel.
5 Zielsetzung: Ziel des AuGaLa ist die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstandes durch Erweiterung des Bestandes an Fachkräften und Anhebung ihrer Qualifikationen. Dies soll durch Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und durch Verbesserung der Ausbildung, insbesondere durch Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung, erreicht werden.
6 Vertragsgrundlagen: Vertragsgrundlagen für das AuGaLa sind der zwischen dem BGL und der IG BAU abgeschlossene Tarifvertrag Berufsbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Mitglied des AuGaLa Mitglieder des AuGaLa sind die Landesverbände des BGL, der BGL selbst und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt.
7 Wonach bemisst sich die Ausbildungsumlage? 0,8 % der lohnsteuerpflichtigen Bruttolohnsumme sind als Ausbildungsumlage zu zahlen. Fördermaßnahmen Besuch anerkannter überbetrieblicher Ausbildungsstätten bzw. maßnahmen. Hierzu gehören im Wesentlichen die tatsächlich gezahlten Lehrgangsgebühren zuzüglich Unterkunft und Verpflegung (abzüglich gewährter Zuschüsse) sowie die Reisekosten.
8 Fördermaßnahmen Ausbildungsvergütung für die Zeit des Besuchs einer anerkannten überbetrieblichen Ausbildungsstätte bzw. maßnahme. Ausbildungsvergütung für den Besuch der Berufsschule. bestimmter Prozentsatz der vorhandenen Mittel kann zur Förderung der Schulung von Ausbildern in den Betrieben verwendet werden kann. weiterer Prozentsatz des Gesamtmittelaufkommens kann zur Nachwuchswerbung verwendet werden.
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
2 Übernahme des Auszubildenden
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