Die Anerkennung ist erfolgt! (Flüchtlingseigenschaft/subsidiärer Schutz) Was ist zu tun?
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- Claus Schmidt
- vor 6 Jahren
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1 Die Anerkennung ist erfolgt! (Flüchtlingseigenschaft/subsidiärer Schutz) Was ist zu tun? Diese Aufstellung soll die auf die Anerkennung folgenden notwendigen Schritte darstellen und einige Hintergrundinformationen geben. Wenn Sie Hilfestellung bei den Anträgen geben möchten, leiten Sie die Flüchtlinge an, erklären Sie Begriffe aber übernehmen Sie bitte nicht die vollständige Antragstellung! Leisten Sie Hilfe zur Selbsthilfe! Welche Anträge sind den nächsten Tagen unbedingt zu stellen: 1. Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde - evtl. Beantragung eines Reiseausweises (nicht: bei nur subsidiärem Schutz) 2. Aufnahmeantrag bei einer Krankenkasse 3. Konto eröffnen, falls noch nicht vorhanden 4. Leistungsantrag beim Jobcenter 5. ggfls. Kindergeldantrag 6. ggfls. Antrag Elterngeld 7. ggfls Antrag Bildung und Teilhabepaket (Münsterland-Karte) 8. Wohnungssuche - Einverständniserklärung zum Einbehalten der Nutzungsgebühr von den laufenden Leistungen bei Verbleib im ÜHeim abgeben Wichtige Pflichten im Jobcenter: pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Terminen, sonst absagen Angabe aller Einkünfte und von Vermögen regelmäßige Teilnahme an Sprachkursen oder sonstigen vermittelten Maßnahmen, Praktika ständige Erreichbarkeit außer am Wochenende kein Urlaub oder eine längere Ortabwesenheit ohne Genehmigung bei Pflichtverletzungen drohen Leistungskürzungen! Was schnell vergessen wird: Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bei eigener Wohnung stellen. Kontoauszüge sammeln und in der Reihenfolge abheften. Kontodeckung für laufende Abbuchungen am Monatsende/Anfang! Besonders wichtig beim Übergang von Asyl zu SGB II-Leistungen! Wichtig als Erstes: Die Flüchtlinge sollten umgehend mit dem Anerkennungsbescheid beim Sozialamt vorsprechen, weil hier Fristen eine Rolle spielen: Für den laufenden Monat der Zustellung des Anerkennungs-Bescheides bleibt das Sozialamt zuständig. Ab dem Folgemonat ist das Jobcenter für die Leistungsbewilligung zuständig. 1
2 Bitte beachten: Die Jobcenterleistungen sind vor allem im ersten Monat nicht immer zum 01. eines Monats auf dem Konto gutgeschrieben! Für laufende Abbuchungen z.b. Job- Ticket, Essensgeld in der Schule, sonst. Verträge muss Geld auf dem Konto stehen bleiben sonst drohen kostenpflichtige Rücklastschriften! 1. Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen Die notwendigen Formulare werden im Sozialamt bereits ausgehändigt. Für jede Person muss ein Formular ausgefüllt und ein aktuelles biometrisches Foto beschafft werden. Das Bürgerbüro stellt die notwendige Meldebescheinigung aus. Mit diesen Unterlagen und dem Anerkennungsbescheid bitte bei Herrn Stegt Zimmer oder Vertretung vorsprechen. Dort wird der Antrag geprüft und anschließend den Antragstellern wieder ausgehändigt, damit sie mit dem Antrag direkt zur Ausländerbehörde gehen können. Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung über den Antrag (gelber Zettel) aus. Die Bescheinigung ist für die Anträge bei der Kindergeldkasse und beim Jobcenter erforderlich. Die Sprechzeiten der Ausländerbehörde in Ahlen, Bismarkstr. 10 sind: Dienstags 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr Donnerstags 8.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Zurzeit ist es in den Sprechzeiten sehr voll und dadurch kann z.b. bei Ankunft erst um Uhr nicht gewährleistet werden, dass ein Anliegen noch bearbeitet werden kann. Kostenerstattungen für die Fahrten nach Ahlen oder notwendige Fotos erfolgen nicht! Reisepass für Flüchtlinge beantragen: Ist die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, kann zusätzlich ein Reiseausweis für Flüchtlinge beantragt werden. Da der Ausweis Geld kostet, sollte geklärt werden, ob Auslandsreisen geplant sind. Sonst: Ablauf wie oben Anmeldung bei einer Krankenkasse. Jeder Flüchtling kann sich nach der Anerkennung bei einer Krankenkasse seiner Wahl anmelden. An Anerkennungsbescheid und ein Foto denken! Die Anmeldebestätigung muss dem Jobcenter vorgelegt werden. Sollte eine Krankenkassenkarte vorhanden sein, weil die Person vom Sozialamt als Betreuungskunde in der Regel bei der AOK gemeldet war, gilt diese Karte im Folgemonat nicht mehr! Die Karte muss beim Sozialamt zurückgegeben werden! Leistungsantrag beim Jobcenter Der Antrag muss zum vereinbarten Termin ist mit dem Namen des/der zuständigen Sachbearbeiters/in auf dem Umschlag vermerkt beim Jobcenter eingereicht werden. Bitte den Antrag soweit möglich ausfüllen (bitte anleiten, nicht abnehmen!). Bei Fragen helfen die Mitarbeiter/Innen im Jobcenter Anlaufstelle Oelde, Am Markt 8. 2
3 Auf dem Laufzettel sind weitere Unterlagen aufgeführt, auch diese müssen beschafft werden z.b. fortlaufende Kontoauszüge; Unterlagen zum Fahrzeug. Je schneller alle Fragen beantwortet und Unterlagen eingereicht sind, desto schneller kann die Bewilligung erfolgen! Kosten für eine Haftpflichtversicherung (Höchstbeitrag 60,00 /Jahr) können im SGB II berücksichtigt werden! Weitere Versicherungen werden nicht anerkannt! Integration in den Arbeitsmarkt Im Jobcenter führt der/die zuständige Fallmanager/In ein Gespräch, in dem Sprach- und Berufskenntnisse festgestellt werden sollen. Liegen schon Sprachzertifikate oder Übersetzungen von Zeugnissen, Anerkennungen von Berufsabschlüssen vor, sollten diese zum Termin mitgenommen werden. Wichtig: Im Integrationsbereich geht Ausbildung vor Arbeit. Vorrang vor allem hat jedoch der Spracherwerb. Integrationsangebote können nur aus wichtigen Gründen abgelehnt oder abgebrochen werden sonst drohen Leistungskürzungen! Für Mütter mit Kleinkindern soll künftig beim Besuch von Sprachkursen eine Kinderbetreuung ermöglicht werden, damit auch sie teilnehmen können. Bildung und Teilhabe Im Jobcenter werden Leistungen nach Bildung und Teilhabe über die Münsterland-Karte abgerechnet. Da die Kinder im Rechtskreis SGB II neu sind, muss für sie ein neuer Antrag gestellt werden. Eine Anmeldung zur Münsterland-Karte ist wie bisher über einen schriftlichen Antrag oder im Internet möglich. Ab dem 15. Lebensjahr muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden, wenn z.b. das Schulgeld, Mittagessen etc. in Anspruch genommen werden soll. Wer einen Schulabschluss z.b. auf dem Berufskolleg anstrebt, sollte sich auch nach Leistungen von Bildung und Teilhabe erkundigen! Infos zur Münsterlandkarte: Stichwort: - Bildung und Teilhabe Münsterlandkarte Antrag auf Kindergeld Wenn Kinder vorhanden sind, muss schnellstmöglich ein Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse NRW Postanschrift: Familienkasse Arbeitsagentur Ahlen, Bismarkstr. 10, Ahlen - gestellt werden. Formulare gibt es im Bürgerbüro. Bei den Anträgen ist u.a. Frau Hesse behilflich. Dazu muss die Bescheinigung der Ausländerbehörde vorliegen s.o.! Allerdings wird das Kindergeld von den Leistungen des Jobcenters als Einkommen abgezogen. Eltern sind verpflichtet, vorrangige Leistungen wie das Kindergeld zu beantragen! Antrag auf Elterngeld 3
4 Eltern von Kleinkindern bis 14 Monate sollten prüfen lassen, ob ihnen Elterngeld zusteht. Der Antrag wäre an den Kreis Warendorf zu schicken. Infos zum Elterngeld: Stichwort Elterngeld Aber auch hier gilt: Elterngeld ist Einkommen und wird bis auf einen Freibetrag von 30,00 von den Jobcenterleistungen abgezogen. Befreiung von den Rundfunkgebühren Die Befreiung von den Rundfunkgebühren wurde und wird in den städtischen Unterkünften durch das Sozialamt geregelt. Sobald eine eigene Wohnung bezogen wird, muss selbst für die Befreiung von den Rundfunkgebühren gesorgt werden. Dem Bewilligungsschreiben des Jobcenters liegt eine Bescheinigung über den Leistungsbezug bei diese Bescheinigung muss mit dem Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung an die GEZ geschickt werden. Anträge gibt es im Bürgerbüro oder im Jobcenter. Achtung: die Befreiung ist befristet und muss immer wieder neu beantragt werden! Wohnungssuche Mit der Anerkennung endet die Verpflichtung in einem städtischen Übergangswohnheim zu wohnen. Die Flüchtlinge dürfen und sollen sich eine eigene Wohnung suchen, allerdings unterliegen die Miete und Wohnungsgröße Obergrenzen. Die Richtwerte für Oelde sind wie folgt: Stand 01/17 Hinweis: In den Betriebskosten sind Heizkosten nicht enthalten, die anerkennungsfähigen Kosten sind abhängig von Personenzahl und Heizungsart. Grundsätzlich ist vor jedem Wohnungswechsel die Zustimmung des Jobcenters einzuholen. Von dieser Zustimmung sind u.u. die Bewilligung von Renovierungskosten, Mietkaution, Umzugskosten etc. abhängig. Wohnen Flüchtlinge bereits in einer Wohnung, deren Miete die Obergrenze übersteigt, wird das Jobcenter ein sog. Kostensenkungsverfahren einleiten. Allerdings wird die Miete auch über sechs Monate hinaus übernommen, wenn durch das Sammeln von Wohnungsanzeigen, Nachweis von Vorstellungsgesprächen oder Anrufen bewiesen werden kann, dass keine andere geeignete Wohnung auf dem Wohnungsmarkt zu finden ist. 4
5 Durch die Wohnsitzauflage wird ein Umzug in eine andere Kommune nur noch in wenigen Fällen möglich sein (z.b. Arbeitsaufnahme, entfernter Studienort). Zum Schutz vor Obdachlosigkeit müssen anerkannte Flüchtlinge bedauerlicherweise im Augenblick weiterhin in den städtischen Unterkünften wohnen bleiben. Sie erhalten eine neue Einweisungsverfügung und gleichzeitig einen Gebührenbescheid über die zu leistende Nutzungsentschädigung. Es liegt weiterhin kein reguläres Mietverhältnis vor! Damit das Jobcenter die Benutzungsgebühren von den Leistungen einbehalten kann, muss der Hilfeempfänger (anerkannte Flüchtling) eine Einverständniserklärung beim Sozialamt unterschreiben. Bei der eigenen Wohnung gut zu wissen: - Künftig muss Haushaltsstrom von den Regelleistungen gezahlt werden es lohnt sich also auf den Stromverbrauch zu achten z.b. Licht, Kochen, Fernseher, PC - Heizkosten werden nur bis zu feststehenden Höchstgrenzen übernommen also auch hier: Richtig lüften und heizen wichtig. Dieses Papier soll dem besseren Verständnis der Verwaltungsvorgänge dienen; es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Alle Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt, dennoch können aus den Ausführungen keine Ansprüche abgeleitet werden. Anregungen oder Ergänzung werden gerne entgegengenommen! Verantwortlich im Sinne der Redaktion: Stadt Oelde Fachdienst Soziales, Familien und Senioren Mechthild Gröver 5
Reiseausweis und Aufenthaltstitel erhalten am:..
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