Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/ November 2014 SMUL Ref.

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1 Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/ November 2014 SMUL Ref. 58

2 Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/2014 Sachstand Richtlinienerstellung und Genehmigungsverfahren Förderinhalte RL NE/2014 Fördergegenstand A.1 - Biotopgestaltungsvorhaben Auswahl der Fördervorhaben Ausblick 2

3 Sachstand Richtlinienerstellung und Genehmigungsverfahren Grundlage der Förderung mit EU Mitteln ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR). EPLR beschreibt die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen und legt die Verteilung der Mittel zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat Sachsen fest. Für die Förderung von Maßnahmen der RL NE/2014 sind im Zeitraum im EPLR 52,3 Mio. EUR vorgesehen. Sachstand EPLR: Einreichung zur Genehmigung am 23. Mai 2014 Aktuell Abstimmung mit Europ. Kommission zu Rückfragen und Änderungsbedarfen Programmgenehmigung voraussichtlich Ende 2014 Sachstand Richtlinie: Anhörungsverfahren zum Richtlinienentwurf bis Ziel: Verabschiedung der Richtlinie bis Ende 2014 Alle Aussagen stellen aktuellen Planungsstand dar. Änderungen im weiteren Abstimmungsprozess sind möglich! 3

4 Fördergegenstände RL NE/2014 Stand: A Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung A.1 Biotopgestaltung A.2 Artenschutz A.3 Technik und Ausstattung A.4 Biotopgestaltung im Wald A.5 Artenschutz im Wald A.6 Biotopgestaltung - Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen B Naturschutzfachplanungen und Dokumentation von Artvorkommen B.1 Naturschutzfachplanungen B.2 Studien zur Dokumentation von Artvorkommen C Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit C.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer C.2 Naturschutzbezogene Öffentlichkeits-/ Bildungsarbeit C.3 Zusammenarbeit zum Schutz der biologische Vielfalt D Komplexvorhaben des Naturschutzes D.1 Komplexvorhaben des Naturschutzes nach Förderprogrammen Dritter D.2 Komplexe Einzelvorhaben des Naturschutzes mit besonderer fachpolitischer Bedeutung E Vorhaben der Prävention vor Wolfsschäden 4

5 Neue Förderinhalte in der RL NE/2014 A.4 Biotopgestaltung im Wald: Ein Teil der Förderung des bisherigen Teils D der RL WuF/2007 wird zukünftig über die RL NE/2014 gefördert (insb. Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Mooren und Gewässern im Wald sowie die Herstellung lichter Bereiche oder die Entnahme naturschutzfachlich unerwünschter Mischbaumarten). B.1 Naturschutzfachplanungen: Für Landkreise als Zuwendungsempfänger wird die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und die Erhebung hierfür erforderlicher Datengrundlagen gefördert. 5

6 Neue Förderinhalte in der RL NE/2014 B.2 Studien zur Dokumentation von Artvorkommen: Im Zusammenhang mit Artbetreuungsmaßnahmen stehende Studien zur Dokumentation von Artvorkommen können zukünftig aus ELER-Mitteln über die RL NE/2014 gefördert werden. Dies betrifft insbesondere die Erfassung von Artvorkommen an Niststätten geschützter Vogelarten, an Fledermausquartieren oder auf Amphibienwanderrouten oder Arten und Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung in NATURA 2000 Gebieten). Die förderfähigen Arten und Inhalte werden durch das SMUL vorab bekanntgegeben. C.3 Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt Die Förderung kann für Zusammenarbeitsprojekte gewährt werden, die mindestens zwei Einrichtungen betreffen und dem Schutz der biologischen Vielfalt dienen. Die Antragstellung ist nur nach einem speziellen Aufruf zur Antragstellung möglich, der auch die förderfähigen thematischen Ziele definiert. 6

7 Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/2014 Fördergegenstand A.1 - Biotopgestaltung 7

8 A.1 - Biotopgestaltung Inhalt: Gefördert werden Biotopgestaltungsvorhaben, insbesondere die Anlage und Sanierung von Gehölzen des Offenlandes, die Nachpflanzung, Neuanlage und Sanierung von Streuobstwiesen, die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen (z. B. durch artenreiches Saatgut), Managementeingriffe zum Erhalt von Biotopen (z. B. Entbuschungsmaßnahmen), Aufwendungen im Zusammenhang mit Änderungen der Flächennutzung sowie die Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Mooren und Gewässern. Zuwendungsvoraussetzungen: Das Vorhaben ist für die Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der natürlichen biologischen Vielfalt zweckmäßig Im Fall der Nutzung oder Umgestaltung von Flächen oder sonstigem unbeweglichen Vermögen, das sich nicht im Eigentum des Antragstellers befindet, ist ein Nachweis der Flächenverfügbarkeit bzw. der Verfügbarkeit des sonstigen unbeweglichen Vermögens zu erbringen, sofern nicht im begründeten Ausnahmefall die Flächenverfügbarkeit im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie als Bestandteil des Fördervorhabens ermittelt werden soll 8 Das Vorhaben liegt nicht im Wald oder die vorrangige Zielstellung des Vorhabens liegt nicht im Wald 8

9 A.1 - Biotopgestaltung Abgrenzung: Biotopgestaltungsmaßnahmen, die sich sowohl auf Waldgebiete als auch aufs Offenland beziehen, werden entsprechend der vorrangigen Zielstellung des Vorhabens vollständig einem Fördergegenstand (A.1 oder A.4) zugeordnet. Von der Förderung nach A.1 der RL NE/2014 nicht erfasst sind: Vorhaben, die Gegenstand der Förderung der Förderrichtlinie WuF/2014 sind. Vorhaben zur Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen durch Mitglieder von Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse als Begünstigte. Vorhaben, die ausschließlich der Unterhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht dienen. Vorhaben, deren Umsetzung aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist. Vorhaben nach A.1 auf Flächen, auf denen bereits Kompensationsmaßnahmen festgesetzt wurden. Die Förderung von Maßnahmen an Gewässern ist nur zulässig, wenn das beantragte Vorhaben überwiegend naturschutzfachlichen Zielen dient und keine Förderung über die Förderrichtlinie GH/2014 erfolgen kann. 9 9

10 A.1 - Biotopgestaltung Förderfähige Ausgaben: Ausgaben (Kosten und Aufwendungen) für Biotopgestaltungsvorhaben einschließlich Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und sonstigem unbeweglichem Vermögen, für Planung, Management, Projektorganisation und Projektsteuerung, Erfolgskontrolle sowie für den Erwerb oder die Miete von Technik oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Umsetzung der Vorhaben erforderlich sind. Grunderwerb kann in besonders begründeten Ausnahmefällen mehr als 10 % der Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen Art der Förderung: Förderung auf Basis tatsächlicher Ausgaben Förderung auf Basis standardisierter Einheitskosten für Personalkosten (einschl. Nebenkosten) und unentgeltliche Eigenleistungen Förderung anhand von Festbeträgen für bestimmte Vorhabentypen 10 10

11 Höhe der Förderung in der RL NE/2014 Fördersätze bei Anteilsfinanzierung in der RL NE/2014 (außer kommunale Antragsteller!) 11 Fördergegenstand Regelfördersatz Vorhaben, die sich auf Arten, Lebensraumtypen oder Biotope mit der Einstufung in Stufe 3 der Bedeutung für den Artenund Biotopschutz im Freistaat Sachsen beziehen Vorhaben, die sich auf Arten, Lebensraumtypen oder Biotope mit der Einstufung in Stufe 2 oder Stufe 1 der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen beziehen A.1 Biotopgestaltung 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent A.2 Artenschutz 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent A.3 Technik und Ausstattung 80 Prozent - - A.4 Biotopgestaltung im Wald 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent A.5 Artenschutz im Wald 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent A.6 Stützmauern landwirtschaftlicher 80 Prozent - - Flächen B.2 Studien zur Dokumentation von 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent Artvorkommen C.2 Naturschutzbezogene 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent Öffentlichkeits- / Bildungsarbeit C.3 Zusammenarbeit zum Schutz der 80 Prozent 90 Prozent 100 Prozent biologischen Vielfalt Stand: Entwurf v

12 Höhe der Förderung in der RL NE/2014 Einstufung der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie NE/2014 Einstufung Arten LRT Biotoptypen Stufe 1 - Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand D oder SN schlecht, unzureichend oder unbekannt ist - Arten der Gefährdungsstufe 0, 1 oder R der Roten Liste Deutschlands oder der Roten Liste Sachsens - Arten der Gefährdungsstufe 2 der Roten Liste Sachsens, die gleichzeitig Arten des Anhangs I der Vogelschutz-RL sind oder den Anhang I-Arten nach sächsischen Fachkonzept gleichgestellt sind - Arten der Gefährdungsstufe 2 der Roten Liste Deutschlands, für die eine besondere bzw. starke Verantwortlichkeit Deutschlands besteht LRT deren Erhaltungszustand D oder SN schlecht ist Biotoptypen mit Gefährdungsgrad 1 der Roten Liste Sachsens Stufe 2 - Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand D und SN günstig ist - Arten des Anhang V der FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand D oder SN schlecht, unzureichend oder unbekannt ist - Arten der Gefährdungsstufe 2 der Roten Liste Sachsens - Arten der Gefährdungsstufe 3 oder G der Roten Liste Sachsens, die gleichzeitig Arten des Anhangs I der Vogelschutz-RL sind oder den Anhang I-Arten nach sächsischen Fachkonzept gleichgestellt sind - Arten der Gefährdungsstufe 3 oder G der Roten Liste Sachsens, für die eine besondere bzw. starke Verantwortlichkeit Deutschlands besteht - Landeszielarten für den Biotopverbund - Weitere Arten mit besonderem fachlichen Handlungsbedarf im Freistaat Sachsen gemäß Festlegung SMUL LRT deren Erhaltungszustand D oder SN unzureichend oder unbekannt ist Biotoptypen mit Gefährdungsgrad 2 der Roten Liste Sachsens Stand: Entwurf v

13 Höhe der Förderung in der RL NE/2014 Einstufung der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Sachsen im Rahmen der Richtlinie NE/2014 Einstufung Arten LRT Biotoptypen - Arten der Gefährdungsstufe 3 oder G der Roten Liste Sachsens - Arten der Gefährdungsstufe V oder D der Roten Liste Sachsens, die gleichzeitig im Anhang V der FFH-Richtlinie geführt werden und deren Erhaltungszustand Stufe 3 günstig ist Biotoptypen mit - Arten des Anhangs I der Vogelschutz-RL bzw. Arten, die den Anhang I-Arten Gefährdungsgrad 3 der der Vogelschutz-Richtlinie nach sächsischen Fachkonzept gleichgestellt werden LRT deren Roten Liste Sachsens - Arten der Gefährdungsstufe V oder D der Roten Liste Sachsen, für die eine Erhaltungszustand D (einschließlich besondere bzw. starke Verantwortlichkeit Deutschlands besteht und SN günstig ist Streuobstwiesen) - Regionale Zielarten für den Biotopverbund (derzeit noch nicht definiert) - Sonderkriterium: Dokumentation von Artvorkommen an Amphibienschutzanlagen, sofern es sich nicht um Arten der Stufen 1 oder 2 handelt Stufe 4 Stufe 5 - Arten der Kategorie V und D der Roten Liste Sachsens - Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG alle anderen wildlebenden Arten Biotoptypen mit Gefährdungsgrad R und V der Roten Liste Sachsens Stand: Entwurf v

14 Höhe der Förderung in der RL NE/2014 Fördersätze bei Anteilsfinanzierung in der RL NE/2014 für kommunale Antragsteller Fördergegenstand A Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung Fördersätze für kommunale Antragsteller (%) Region Chemnitz/ Region Leipzig Region Dresden A.1 Biotopgestaltung A.2 Artenschutz A.3 Technik und Ausstattung A.4 Biotopgestaltung im Wald A.5 Artenschutz im Wald A.6 Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen B Naturschutzfachplanungen und Studien zur Dokumentation von Artvorkommen B.1 Naturschutzfachplanungen B.2 Studien zur Dokumentation von Artvorkommen C Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit C.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer - - C.2 Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- / Bildungsarbeit C.3 Zusammenarbeit biologische Vielfalt Stand: Entwurf v

15 Vorhabentypen auf Grundlage standardisierter Einheitskosten Vorhabentypen, für die die Zuwendung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt wird (Festbetragsfinanzierung): Anlage/Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen Kopfbaumschnitt Gehölzsanierung Hecken, Feld- und Ufergehölze Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen Gehölzsanierung Obstgehölze (Streuobstbestände / Obstbaumreihen) Pflanzung Obstgehölze (Streuobstbestände / Obstbaumreihen) Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen und Baumreihen Biotopsanierung durch Mahd Dokumentation von Artvorkommen an Amphibienleiteinrichtungen Aber: keine Festbetragsförderung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten für kommunale Antragsteller / öffentliche Auftraggeber möglich! 15

16 Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/2014 Rückblick: Förderung der Anlage und Pflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen in der RL NE/

17 Förderung der Anlage und Pflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen in der RL NE/ ,00 Verteilung der Bewilligungssummen in der RL NE/ , , , , , ,00 andere Vorhaben nach A-D der RL (ohne B.1/B.2) Pflege Hecken, Feld- & Ufergehölze Anlage Hecken, Feld- & Ufergehölze ,00 0,

18 Förderung der Anlage und Pflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen in der RL NE/2007 Verteilung der Bewilligungssummen in der RL NE/ % 38% 7% Anlage Hecken, Feld- & Ufergehölze Pflege Hecken, Feld- & Ufergehölze andere Vorhaben nach A-D der RL (ohne B.1/B.2) Verteilung der Antragsteller Verbände/Vereine 55%, Unternehmen 38%, Kommunen 5%, Privatpersonen 2% Schlussfolgerung: Überprüfung der der Kalkulation zugrunde liegenden Kostenpositionen erforderlich! 18

19 Anpassung der Kalkulation der standardisierten Einheitskosten für die Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen Im Ergebnis der Überprüfung der Kalkulation wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Anpassung der Kosten für gebietsheimisches Pflanzgut Anpassung der zugrunde gelegten Pflanzdichte Reduzierung des Ansatzes für Planungs- und Managementleistungen Differenzierung in flächenhafte Gehölzanlagen und linienhafte Gehölzanlagen Anpassung der berücksichtigten Personalkosten an aktuelle Gehaltsentwicklungen Zusätzlich: keine Berücksichtigung der Anwuchspflege um Abrechnung unmittelbar nach Anlage der Pflanzung zu ermöglichen. 19

20 Festbeträge je Einheit für Vorhabentypen mit standardisierten Einheitskosten Vorhabentyp standardisierte Einheitskosten je Einheit Fördersatz Festbetrag je Einheit Kopfbaumschnitt EUR/Stk. EUR/Stk. Kopfbaumschnitt normaler Aufwand 67,25 80% 53,00 Kopfbaumschnitt hoher Aufwand 169,37 80% 135,00 Gehölzsanierung Hecken-, Feld- und Ufergehölze EUR/m² EUR/m² Gehölzsanierung - Auslichten 2,12 80% 1,69 Gehölzsanierung - Auf den Stock Setzen 4,24 80% 3,39 Gehölzsanierung Steinrücken - Auslichten 2,46 80% 1,96 Gehölzsanierung Steinrücken - Auf den Stock Setzen 4,9 80% 3,92 Gehölzsanierung Obstgehölze (Streuobstbestände/Obstbaumreihen) EUR/Stk. EUR/Stk. Gehölzsanierung Obstgehölze - normaler Aufwand 40,96 80% 32,00 Gehölzsanierung Obstgehölze - hoher Aufwand 73,51 80% 58,00 Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen EUR/m² EUR/m² Anlage von linienhaften Gehölzen - gebietsheimisch 8,19 90% 7,37 Anlage von linienhaften Gehölzen - standortgerecht 7,49 80% 5,99 Anlage von flächenhaften Gehölzen - gebietsheimisch 4,69 90% 4,21 Anlage von flächenhaften Gehölzen - standortgerecht 4,34 80% 3,46 20

21 Festbeträge je Einheit für Vorhabentypen mit standardisierten Einheitskosten Vorhabentyp standardisierte Einheitskosten je Einheit Fördersatz Festbetrag je Einheit Pflanzung Obstgehölze (Streuobstbestände/Obstbaumreihen) EUR/Stk. EUR/Stk. Anlage & Nachpflanzung von Streuobstbeständen/Obstbaumreihen 85,67 80% 68,00 Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen und Baumreihen EUR/Stk. EUR/Stk. Pflanzung Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen - gebietsheimisch Pflanzung Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen - standortgerecht 85,60 90% 77,00 81,24 80% 64,00 Biotopsanierung durch Mahd EUR/ha EUR/ha Biotopsanierung durch Mahd - mittlere Erschwernis 783,88 90% 705,00 Biotopsanierung durch Mahd - hohe Erschwernis 1.864,72 90% 1.678,00 Biotopsanierung durch Mahd - sehr hohe Erschwernis 3.260,56 90% 2.934,00 Biotopsanierung durch Mahd - extrem hohe Erschwernis 5.885,84 90% 5.297,00 Anlage / Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen Anlage / Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen - bei Vorsteuerabzugsberechtigung Anlage / Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen - ohne Vorsteuerabzugsberechtigung Dokumentation von Artvorkommen an Amphibienleiteinrichtungen Artdokumentation an Amphibienleiteinrichtung inkl. Auf- und Abbau Zaun Artdokumentation an Amphibienleiteinrichtung ohne Auf- und Abbau Zaun EUR / m² sichtbare Mauerfläche 517,00 80% 413,00 616,00 80% 492,00 EUR/m EUR/m 5,80 90% 5,21 5,04 90% 4,53 21

22 Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/2014 Auswahl der Fördervorhaben 22

23 Auswahl der Fördervorhaben Verfahrensgrundsatz gemäß Art. 49 ELER-VO: Es erfolgt eine Auswahl der Vorhaben anhand von Auswahlkriterien, um die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Förderung auf die übergeordneten EU-Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums sicherzustellen. Umsetzung im Förderverfahren gemäß Leitlinien der Europäischen Kommission: Alle bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangenen Förderanträge werden nach vorab festgelegten Auswahlkriterien bewertet und in eine Reihenfolge gebracht (Ranking). Bewilligung der Anträge erfolgt nach dieser Reihenfolge im Rahmen der für den jeweiligen Antragszeitraum vorab festgelegten Mittel. Auswahlkriterien der RL NE/2014: Auswahlkriterien der RL NE/2014 spiegeln die fachliche Bedeutung der Fördervorhaben wider, d.h. Vorhaben mit hoher fachlicher Priorität werden vorrangig gefördert. 23

24 Auswahlkriterien für Vorhaben des Fördergegenstands A.1 Auswahlkriterium im Rahmen des Fördergegenstands A.1 Bedeutung des Vorhabens für den Biotopund Artenschutz verwendeter Indikator Vorhaben ist ausgerichtet auf Arten, LRT oder Biotope der Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Punkte Erläuterung: Die Einstufung der Arten, LRT und Biotope entspricht der Übersicht auf den Folien 12 und 13. Lage des Vorhabens in einem Schutzgebiet/Biotopverbundgebiet - in streng geschützten Gebieten (NLP, Pufferzone BR, NSG), Natura Gebieten oder in Kernbereichen des landesweiten Biotopverbundes - in Gebieten mit weniger restriktivem Schutzcharakter (LSG, NP, Biosphärenreservat Zone III und IV) oder in Verbindungsbereichen des landesweiten Biotopverbundes 8 4 Vorhaben dient der Umsetzung einer konkreten naturschutzfachlichen Planung - außerhalb der genannten Gebiete ja nein Gesamtpunktzahl max. 100 Schwellenwert 20 24

25 Ausblick Aktuell: Vorbereitung der Antragsunterlagen und Verfahrensbestimmungen Parallel: Abstimmungen mit SAB zur Fortführung des Vorfinanzierungsdarlehens Ausweitung auch auf Vorhaben mit Festbetragsfinanzierung (einschl. Anlage und Pflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen) angestrebt Ziele für die RL NE/2014: Antragstellung ab Januar 2015 Bewilligungen ab Ende 1. Quartal 2015 Auszahlungen ab Ende 2. Quartal

26 Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt über die RL NE/2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

39156* *D2014/ / lt. Verteiler Begleitausschuss zu EPLR lt. Verteiler Begleitausschuss

39156* *D2014/ / lt. Verteiler Begleitausschuss zu EPLR lt. Verteiler Begleitausschuss *D2014/391562014/ 39156* SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 01076 Dresden Ihr/-e Ansprechpartner/-in Henning Kuschnig lt. Verteiler Begleitausschuss zu EPLR 2014-2020lt.

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