Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADULO GmbH

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADULO GmbH 1. GELTUNG Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen der Parteien. 2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Die Leistungsbeschreibung legt den vereinbarten Funktionsumfang der jeweiligen Software bzw. Softwaremodule verbindlich fest. Angegebene Preise sind freibleibend und unverbindlich. Angebote behalten 30 Tage ihre Gültigkeit. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, sofern die Lieferung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. In solchen Fällen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat. 3. LIEFERBEDINGUNGEN, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG Von ADULO angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich bestätigt. Der Ablauf verbindlicher Lieferfristen und -termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht, eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen und von der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Ein dem Kunden zustehender Schadensersatz-anspruch aus 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB beschränkt sich bei Fällen leichter Fahrlässigkeit auf maximal 20 % des vereinbarten Preises. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist. Pflichtverletzungen hat ADULO nur zu vertreten, wenn ein Verschulden vorliegt. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab, ist ADULO berechtigt, dem Kunden als Mindestschaden 20% des Preises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächliche Schaden von ADULO geringer ist. 4. AUSLIEFERUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHT Lieferungs-, Versand- und/oder Installationskosten werden von ADULO nicht übernommen. Weitere Leistungen für die Vertragssoftware, wie z.b. Einweisung, Installation, Anpassung, Pflege oder Schulung regeln die Vertragspartner gegebenenfalls in gesonderten rechtlich selbständigen Vereinbarungen. Ohne solche ausdrücklichen Vereinbarungen werden solche weiteren Leistungen von ADULO nicht geschuldet.

2 Die beim Kunden vorhandene Hardwareumgebung und Installationen müssen den Angaben von ADULO sowie den geltenden Fachnormen entsprechen. Der Kunde wird die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt einspielen und installieren, auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen sowie etwa auftretende Fehler unverzüglich ADULO mitteilen. 5. PREISE UND ZAHLUNG Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung. Alle Rechnungen sind - vorbehaltlich einer anderen konkreten Vereinbarung - sofort zur Zahlung fällig. Überschreitet der Kunde Zahlungsfristen, so werden, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, Kosten für Erinnerungen und Mahnungen nach billigem Ermessen berechnet. Zahlungen dürfen an Angestellte von ADULO nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-Vollmacht vorweisen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. ADULO ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse oder per Nachnahme bar auszuführen, oder gewährte Zahlungsziele zu streichen, wenn sie vernünftigerweise annehmen muss, dass eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden eingetreten ist und hieraus eine Gefährdung der Zahlungsansprüche von ADULO folgt. 6. EIGENTUMSVORBEHALT ADULO behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Ebenso gehen alle vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an einer Software erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Diese Vorbehaltsrechte gelten auch hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Schutzstecker (Dongle). Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf die Rechte von ADULO hinzu-weisen und unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls ADULO schriftlich zu benachrichtigen. ADULO ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (z.b. Zahlungsverzug) die Ware auf dessen Kosten zurückzuverlangen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte bezieht sich dieses Verlangen auf die Rückgabe aller überlassener Schutzstecker und auf die Unterlassung der weiteren Nutzung der Vertragssoftware. 7. ANSPRÜCHE BEI MÄNGELN Für Mängel, die bei der Übergabe der Vertragssoftware vorhanden sind, steht ADULO während der gesetzlichen Frist nur gemäß folgenden Regeln ein: a) Als Mängel im Sinne dieser Regelungen gelten Abweichungen der Vertragssoftware von der Leistungsbeschreibung oder sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit der Vertragssoftware zum üblichen, in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigen.

3 b) Der Kunde wird eventuell auftretende Mängel unverzüglich und möglichst schriftlich ADULO mitteilen und dabei auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. c) ADULO wird nach Eingang der Mängelmitteilung den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung vornehmen. ADULO ist berechtigt, diese Nacherfüllung durch Überlassung einer geänderten Version der Vertragssoftware durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, diese gemäß Ziffer 4 Absatz 3 unverzüglich zu untersuchen. Sind gemeldete Mängel nicht ADULO zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten (insbesondere auch Reisekosten) ADULO zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten. d) Gelingt die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren vom Kunden gesetzten Nachfrist fehl, oder ist sie dem Kunden unzumutbar, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche aus Mängeln zu, den Vergütungsanspruch herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen, es sei denn aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen ergibt sich etwas anderes. e) ADULO ist nicht mehr zur Haftung aus Mängeln verpflichtet, wenn an der Vertragssoftware ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ADULO Änderungen vorgenommen wurden, es sei denn, der Kunden weist nach, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel stehen und Analyse sowie Beseitigung des Mangels nicht wesentlich erschweren. Eine Zustimmung seitens ADULO zu einer solchen Änderung ist damit nicht verbunden. Die Haftung entfällt auch, wenn der Kunde die Vertragssoftware in einer anderen als in der vorgesehenen Hardware und/ oder Software-Umgebung einsetzt. f) Für Mangelfolgeschäden haftet ADULO nicht, insbesondere auch nicht für den Verlust von Daten und im Übrigen nur nach den Bestimmungen in Ziffer 8. Es ist Sache des Kunden, regelmäßige, zeitnahe Datensicherungen zu erstellen. g) Die Haftung von ADULO für Arglist bleibt unberührt. h) Garantien werden von ADULO nur bei besonderer Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt noch keine Garantie dar. i) Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln gegenüber ADULO verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche auf Ersatz von Personenschäden.

4 8. HAFTUNG ADULO haftet außerhalb der Ansprüche bei Mängeln (Ziffer 7) nur ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von ADULO oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden; unter Begrenzung auf Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Vertragssoftware typisch und vorhersehbar sind, aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten oder bb) für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von ADULO grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (u.a. auch für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in der Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt. Ein Mitverschulden des Kunden - hierzu gehört auch eine unzureichende Datensicherung - ist diesem anzurechnen. Die Haftung für Pflichtverletzungen, die ADULO zu vertreten hat, wegen Arglist, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ansprüche gegenüber ADULO unterliegen der Verjährung innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung 9. RECHTSEINRÄUMUNG AN DEN KUNDEN Der Kunde erhält die Vertragssoftware im Objekt-Code in einer für das vereinbarte Betriebssystem erforderlichen Gestaltung auf einem Datenträger. Der Kunde wird die Vertragssoftware nur im vertragsmäßigen Umfang gegebenenfalls mit Schutzstecker (Dongle), nutzen, wozu Installation, Laden und Ablauf des Programms sowie eine (1) Kopie für die Datensicherung gehören. Ist die Software mit einem Schutzstecker ausgestattet, wird der Kunde diesen stets sorgfältig aufbewahren, kein Umgehungsprogramm einsetzen und einen etwaigen Verlust des Schutzsteckers sofort melden. Der Schutzstecker repräsentiert und ist gleichbedeutend mit der zugrunde liegenden Softwarelizenz. Störungen des Schutzsteckers werden durch Austausch - im Rahmen der Gewährleistung kostenlos -, Zerstörungen werden ebenfalls durch Austausch gemäß Preisliste, Verluste des Schutzsteckers (auch Diebstahl/Unterschlagung) werden nur gegen Erwerb einer neuen Lizenz der Software reguliert. Der Kunde wird die Vertragssoftware nur in Verbindung mit dem ausgelieferten Schutzstecker nutzen. Eine Vervielfältigung der Vertragssoftware über den Vertragsumfang hinaus ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer zur Anfertigung einer Sicherungskopie oder im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Urheberrechtsgesetzes. Das Gleiche gilt für Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen der Vertragssoftware sowie für die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse durch den Kunden. Überschreitet der Kunde die vertragliche Nutzungsrechtseinräumung, zahlt er je Übernutzungskopie bzw. Übernutzungsteilnehmer den Betrag, der 150 % einer Vergütung gemäß Preisliste von ADULO für den jeweiligen Nutzungsumfang entspricht.

5 Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens durch ADULO bleibt hiervon unberührt. 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen ADULO ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines aus einem anderen Vertragsverhältnis stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen ADULO, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Klausel zu ersetzen, die in ihrem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort ist der Sitz von ADULO. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind, Würzburg. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

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