Montag, 26. Juni 2016, 17:00 Uhr, Abteilung Dienste + Sicherheit, Gemeindehaus C. Christian Pfaller, Ressortvorsteher Bau + Werke

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1 Protokoll der Politischen Gemeindeversammlung Datum Dienstag, 20. Juni 2017 Ort Dauer Vorsitz Protokoll Als Stimmenzähler wird gewählt Zentrum Bassersdorf, Dorfplatz 19:30 bis 20:20 Uhr Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler Verwaltungsdirektor-Stv. Elvira Venosta Tobias Weber, Im Rietli 5, 8303 Bassersdorf Anzahl anwesende 85 Stimmberechtigte Nichtstimmberechtigte Stimmrecht Protokollunterzeichnung Entschuldigt Die nichtstimmberechtigten Personen sind den separaten Plätzen zugewiesen worden. Am Tisch der Vorsteherschaft sind der Verwaltungsdirektor Christian Pleisch sowie Verwaltungsdirektor-Stv. Elvira Venosta nicht stimmberechtigt. Zudem RPK-Mitglied Ralph Weber (nicht mehr in Bassersdorf wohnhaft). Das Stimmrecht wird von niemandem bestritten. Montag, 26. Juni 2016, 17:00 Uhr, Abteilung Dienste + Sicherheit, Gemeindehaus C Christian Pfaller, Ressortvorsteher Bau + Werke Gast - Presse Reto Hoffmann, Dorfblitz Christian Wüthrich, Zürcher Unterländer Die Präsidentin weist darauf hin, dass ein Fotograf von swissinfo für eine Fotoreportage zum Thema Demokratie einige Bilder von dieser Gemeindeversammlung machen wird und fragt an, ob jemand etwas gegen die Verwendung der Bilder einzuwenden hat. Dies ist nicht der Fall. karl hügin-platz postfach 8303 bassersdorf tel

2 Seite 2 9 Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler begrüsst die Anwesenden und eröffnet die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde. Sie stellt fest, dass ordnungsgemäss nach den gesetzlichen Vorschriften eingeladen wurde, die Akten innert der gesetzlichen Frist auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt wurden und Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person verlangt werden konnte. Zusätzlich wurde die Einladung mit Anträgen und Berichten auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet, den Bestellern per oder Post zugestellt und am Veranstaltungsort aufgelegt. Traktanden 1. Politische Gemeinde Genehmigung der Jahresrechnung 2016 inklusive Sonderrechnungen 2. Führung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste durch einen privatrechtlichen Verein 3. Revision der Friedhof- und Bestattungsverordnung 4. Neubau Parkplatz Wertstoffsammelstelle Ufmatten, Kreditabrechnung 5. Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes Auf Anfrage erklären sich die Stimmberechtigten mit der Traktandenliste und der Aufnahme des gesprochenen Wortes einverstanden. Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler teilt weiter mit, dass innert Frist eine Anfrage nach 51 des Gemeindegesetzes eingereicht wurde. Die Gemeindepräsidentin weist auf den im Anschluss an die Versammlung stattfindenden Frage- und Orientierungsanlass zum Thema Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach (HPS) hin.

3 Seite 3 9 Traktandum 1 Politische Gemeinde Genehmigung der Jahresrechnung 2016 inklusive Sonderrechnungen Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen des Geschäfts in der Weisungsbroschüre und liest den Antrag des Gemeinderates vor. Der Vorsteher des Ressorts Finanzen + Liegenschaften, Christoph Füllemann, erläutert das Geschäft anhand der in der Weisungsbroschüre abgedruckten Übersichten zur Jahresrechnung 2016 (Seiten 5 bis 11). Er stellt fest, dass der Jahresabschluss grundsätzlich positiv bewertet werden darf. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass durch das gute Ergebnis die Verschuldung weniger stark angestiegen ist, dass jedoch weiterhin auf den Abbau der Schulden hingearbeitet werden muss. RPK-Präsident Georg Fallegger führt aus, dass die RPK die Rechnung insgesamt als erfreulich erachtet. Anlässlich der Besichtigungen der ARA sowie der Schulhäuser Chrüzacher und Geeren mit den Verantwortlichen aus der Verwaltung konnte die RPK feststellen, dass die Abteilungsleiter ein sehr gutes Kostenbewusstsein haben, was für die Zukunft als sehr wichtig erachtet wird. Er dankt an dieser Stelle den Angestellten der Verwaltung für ihre gute Arbeit. Georg Fallegger weist darauf hin, dass der Ertragsüberschuss von rund CHF 3.8 Mio. auch die Auflösung der Vorfinanzierung für das Schulhaus Chrüzacher enthält, was das Ergebnis um rund CHF 1.9 Mio. verbessert hat. Der erfreuliche Jahresabschluss ist vor allem auf höhere Steuereinnahmen zurückzuführen. Auf der anderen Seite sind auch die Abschreibungen gestiegen. Der RPK-Präsident weist auch auf die Neubewertung der Liegenschaften hin, welche auf Anordnung des Kantons erfolgt ist, und eine Erhöhung des Vermögens, aber auch des Eigenkapitals um jeweils CHF 3.7 Mio. zur Folge hat. Die künftigen, grossen Investitionen veranlassen die RPK, die Verschuldung der Gemeinde genau zu beobachten. Sie macht darauf aufmerksam, dass kein Raum für Steuersenkungen oder für unüberlegte Ausgaben da ist. Diskussion Stavros Lapsanidis teilt mit, dass die FDP Bassersdorf die Jahresrechnung geprüft hat und zur Genehmigung empfiehlt. Die Diskussion wird nicht weiter verlangt. Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme: 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt die Jahresrechnung 2016 inkl. der Sonderrechnungen. 2. Die Laufende Rechnung schliesst bei CHF Aufwand und CHF Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von CHF ab. 3. Die Investitionsrechnung zeigt beim Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von CHF und Einnahmen von CHF Nettoinvestitionen von CHF

4 Seite Die Investitionsrechnung zeigt beim Finanzvermögen keine Nettoveränderung. 5. Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je CHF aus. 6. Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von CHF und durch die Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen von CHF erhöht sich das Eigenkapital von CHF auf CHF Traktandum 2 Führung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste durch einen privatrechtlichen Verein. Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen in der Weisungsbroschüre und liest den behördlichen Antrag vor. Der Vorsteher des Ressorts Bildung, Hans Stutz, erläutert das Geschäft. Grund für diese Vorlage ist eine Änderung im Volksschulgesetz, welches neu eine Mindestgrösse von drei Vollzeitstellen für die Führung eines Schulpsychologischen Dienstes vorschreibt. Bassersdorf hat derzeit aufgrund der Schülerzahlen für den Schulpsychologischen Dienst 120 Stellenprozente eingerichtet. Zusammen mit diversen Schulen im Bezirk wurden Lösungen gesucht, welche weiterhin einen einfachen Zugang zu Schulpsychologischen Dienstleistungen gewährleistet. Mit der vorgeschlagenen Form wird es möglich, elf Schulpsychologische Dienste zu vergleichen, was der Qualitätssicherung dient. Hans Stutz erläutert die Aufgaben der neuen Fachstelle und zeigt die entstehenden Kosten auf. Sowohl organisatorisch als auch kostenmässig wird die Gründung eines Vereins für die Führung einer gemeinsamen Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste von der Schulpflege positiv beurteilt. Die Schulpflege beantragt deshalb die Zustimmung zu diesem Geschäft. Doris Meier-Kobler weist auf den Abschied der RPK auf Seite 61 der Weisungsbroschüre hin und teilt mit, dass die RPK auf einen ergänzenden Kommentar verzichtet. Diskussion Die Diskussion wird nicht verlangt. Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme: 1. Die Gemeinde Bassersdorf stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen, interkommunalen Vertrages mit den Gemeinden Wallisellen, Glattfelden, Brütten, Lufingen, Embrach, Nürensdorf, der Primarschulgemeinde Oberembrach, der Sekundarschulgemeinde Embrach Oberembrach Lufingen, der Schulgemeinde

5 Seite 5 9 Dietlikon und der Primarschulgemeinde Winkel betreffend der Führung einer gemeinsamen Koordinationsund Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste zu und genehmigt den Beitritt der Gemeinde Bassersdorf in den Verein KOFAS Koordinations- und Fachstelle für die kommunalen Schulpsychologischen Dienste im Bezirk Bülach und der Gemeinde Brütten. 2. Die Schulpflege wird mit dem Vollzug beauftragt. Traktandum 3 Revision der Friedhof- und Bestattungsverordnung Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen in der Weisungsbroschüre und liest den behördlichen Antrag vor. Der Vorsteher des Ressorts Sicherheit, Michael Fenaroli, hat keine Ergänzungen zu dem in der Weisung umschriebenen Geschäft. Das Traktandum hat keine finanziellen Auswirkungen, weshalb die RPK das Wort nicht verlangt. Diskussion Ueli Bachmann fragt nach, warum Art. 10 der Verordnung gestrichen wird. Er vertritt die Meinung, dass die Wahl der Bestattungsart, Erdbestattung oder Kremation, jedem zustehen sollte. Michael Fenaroli erklärt, dass die Wahl der Bestattungsart weiterhin möglich ist. Die Diskussion wird nicht weiter verlangt. Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme: 1. Die revidierte Friedhof- und Bestattungsverordnung des Zweckverbandes Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf wird genehmigt. 2. Die Verordnung tritt nach Zustimmung der Gemeindeversammlungen Bassersdorf und Nürensdorf per 1. August 2017 in Kraft.

6 Seite 6 9 Traktandum 4 Neubau Parkplatz Wertstoffsammelstelle Ufmatten, Kreditabrechnung Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler verweist auf die Erläuterungen in der Weisungsbroschüre und liest den behördlichen Antrag vor. Der Stv. des Ressortvorstehers Bau + Werke, Christoph Füllemann, weist darauf hin, dass die Kosten von rund CHF auch die Umbuchung des Landwertes enthalten, die eigentlichen Baukosten betragen rund CH Diese Kosten sind gebührenfinanziert. Doris Meier-Kobler verweist auf den Abschied der RPK auf Seite 77 der Weisungsbroschüre, RPK Präsident Georg Fallegger verzichtet auf das Wort. Diskussion Die Diskussion wird nicht weiter verlangt. Die Gemeindeversammlung beschliesst ohne Gegenstimme: 1. Die Kreditabrechnung für die Erstellung der Parkierungsanlage Wertstoffsammelstelle Ufmatten mit Landwertumbuchung im Gesamtbetrag von CHF und einer Kostenunterschreitung von CHF wird genehmigt. Traktandum 5 Anfragen nach 51 des Gemeindegesetzes Es wurde eine Anfrage nach 51 des Gemeindegesetzes eingereicht. Anfrage von Rosmarie Altorfer Mühlemann, Jakob Spaltensteinstrasse 3, 8303 Bassersdorf vom : In den Medien wurde die Umstrukturierung des Altersheimes Breiti angekündigt. Dazu habe ich folgende Fragen: A) Der Gemeinde Bassersdorf wurde das Breiti-Land zu einem Spezialpreis verkauft mit der Auflage, dort ein Gemeinde eigenes Altersheim zu erstellen. Durch eine Pflegeabteilung wurde die Betreuung bis zum Lebensende sichergestellt. Die demografischen Veränderungen machten Anpassungen notwendig, so wird seit Jahren im ganzen Haus gepflegt und beim Umbau 2008 wurden die ersten notwendigen Anpassungen für eine Demenzabteilung vorgenommen. Der eigentliche Ausbau wurde jedoch gestoppt. Nun soll dies nachgeholt werden. Gleichzeitig informieren Sie, dass nur noch Personen ab der Pflegestufe 3 ins Altersheim eintreten können. Ein Eintrittsentscheid kann nicht mehr selbständig gefällt werden, eine Triagestelle entscheidet.

7 Seite 7 9 Wer ist in dieser Triagestelle vertreten, wer bestimmt diese Personen? Wie teuer kommt diese Triagestelle und wer bezahlt die Kosten? B) Die Projektgruppe favorisiert eine externe Betriebsgesellschaft. Mit welchen Institutionen wurden bereits Verhandlungen geführt? C) Durch einen Zusammenschluss mit z.b. dem KZU gibt es personelle Überschneidungen. Wie viele Stellen würden im Altersheim abgebaut? D) In der Pressemitteilung war zu lesen, dass Gebäude und Land im Besitz der Gemeinde bleiben sollen. Bereits heute haben Personal und Besucher des Breitis Schwierigkeiten zu parkieren, da der Parkplatz von Arbeitnehmern oder Besuchern aus den umliegenden Gebäuden rege benutzt wird. Wie gestaltet sich die zukünftige Nutzung? Antwort des Gemeinderates A) Die vom Gemeinderat beschlossene Altersstrategie folgt u.a. vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Kantons Zürich, dass im schweizweiten Vergleich (zu) viele Betten in Pflegeinstitutionen im Kanton Zürich mit nicht oder nur leicht pflegebedürftigen Personen belegt werden. Der Gemeinderat hat daher entschieden, dass in der Regel nur noch Personen ins Altersheim Breiti eintreten dürfen, welche einen höheren Pflegebedarf als 40 Minuten pro Tag aufweisen (ab BESA Stufe 3). Nicht davon betroffen sind Menschen, die sozial verwahrlost und/oder dement sind. Diese Personen können auch ohne Pflegeaufwand ins Altersheim Breiti eintreten. Der Gemeinderatsbeschluss verfolgt mit dieser Strategie zwei Ziele: 1. Die vom Gemeinderat entworfene Strategie entspricht dem Wunsch vieler älterer EinwohnerInnen aus Bassersdorf, möglichst lange in der eigenen gewohnten Umgebung leben zu können und einen Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim so lange wie möglich hinauszuzögern. Diesem Bedürfnis möchte der Gemeinderat z.b. mit der bestmöglichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen (Projekt Socius) oder der freiwilligen Erhöhung des Gemeindebeitrags an die Tages- und Nachtklinik in Embrach gerecht zu werden. 2. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind in Zukunft in Bassersdorf Pflegebetten ein begehrtes Gut. Es wird mittel- bis langfristig eine Verknappung des Angebotes an Pflegebetten geben. Dies bedeutet, dass diese (kostenintensiven) Pflegebetten mit Menschen mit einem möglichst hohen Pflegebedarf belegt werden sollen. Zurzeit ist eine Expertenrunde, bestehend aus der Leiterin des Altersheims Breiti, der Leiterin der Spitex, der Altersbeauftragten, der Leiterin Disposition KZU, dem Abteilungsleiter Soziales & Alter sowie einer Vertreterin der Hausärzte aus Bassersdorf daran, Vorschläge für ein Stellenprofil zuhanden des Gemeinderats zu erarbeiten. Das Aufgaben- und Funktionsprofil der Triagestelle ist bis Ende Juli 2017 zu erarbeiten. Ab diesem Zeitpunkt können auch die Kosten der Triagestelle bekannt gegeben werden. Die Kosten werden ab 1. Januar 2018 unter der Laufenden Rechnung der Gemeindeverwaltung Bassersdorf anfallen. Die Wahl einer Person für die Triagestelle wird in einem ordentlichen Verfahren durch die Personalabteilung getroffen. B) Präzisierung: Der Gemeinderat und nicht die Steuergruppe 65+ hat an seiner Sitzung vom 7. März 2017 entschieden, eine Betreiberlösung zu suchen.

8 Seite 8 9 Bislang wurden keine Verhandlungen geführt. Der Auftrag zur Betreibung des Altersheims Breiti wird öffentlich ausgeschrieben (Submission). Die Bevölkerung wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 über das Geschäft abstimmen können. C) Die Eingliederung des Altersheims Breiti in eine allfällige neue Organisationsstruktur eines Betreibers ist Teil der Ausschreibungskriterien. Vom neuen Betreiber wird eine Besitzstandwahrung fürs Personal von einem Jahr gefordert. Im Weiteren ist der Stellenmarkt beim Pflegepersonal angespannt. Arbeitgeber haben Schwierigkeiten geeignetes Personal zu finden. Da die Bettenzahl im Altersheim Breiti nicht reduziert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein allfälliger neuer Betreiber grosses Interesse daran hat, das bestehende Personal längerfristig an die Firma zu binden. D) Mit einer Parkplatzerweiterung wird das Problem nicht gelöst. Es ist korrekt, dass der Platz mehrheitlich von Besuchern der umliegenden Gebäude genutzt wird. Der Gemeinderat macht sich daher Gedanken, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um das Fremdparkieren unterbinden zu können. Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler fragt Rosmarie Altorfer, ob die Antwort so zufriedenstellend ist. Frau Altdorfer äussert nochmals ihre Befürchtung bezüglich möglicher Entlassungen bei einem Betreiberwechsel und weist auf die Problematik der Parksituation hin. Doris Meier-Kobler weist auf eine Informationsveranstaltung zum Thema Altersstrategie hin. Diese findet am 10. Juli 2017 um Uhr im Franziskuszentrum statt und bittet Interessierte, diesen Termin heute schon zu reservieren. Schluss der Versammlung Gemeindepräsidentin Doris Meier-Kobler informiert über die Rechtsmittel, das Protokolleinsichtsrecht sowie die Möglichkeit, die gefassten Beschlüsse und das Protokoll anzufechten und verweist dabei auf die Fristen und Vorschriften des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über die Politischen Rechte. Auf die Anfrage, ob Einwände gegen die Versammlungs- bzw. Geschäftsführung und die Abstimmungen erhoben werden, meldet sich niemand. Die Gemeindepräsidentin schliesst die Versammlung und verweist auf den im Anschluss an die Gemeindeversammlung stattfindenden Frage- und Orientierungsabend.

9 Seite 9 9 Für die Richtigkeit des Protokolls: Elvira Venosta Verwaltungsdirektor-Stv. Genehmigung des Protokolls Die Richtigkeit des Protokolls bezeugen: Bassersdorf, 26. Juni 2017 Namens der Gemeindeversammlung: Doris Meier-Kobler Gemeindepräsidentin Der Stimmenzähler: Tobias Weber

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