Gestaltung der kommunalen Energieversorgung im Kreis Groß-Gerau
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- Brigitte Messner
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1 Gestaltung der kommunalen Energieversorgung im Kreis Groß-Gerau Gerau
2 Betriebswirtschaftliche Gründe für ein Engagement in der örtlichen Energieversorgung Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt Gewerbesteuer Ausschüttungen Zinsen Querverbund (steuerliche Optimierung) Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags bindet für (bis zu) 20 Jahre. Die Konzession hat einen Wert, der über der Summe der Konzessionsabgaben liegt. Der Netzbetrieb ist reguliert. Attraktive, garantierte Rendite in effizienten Netzen
3 Präferenzmodell: Riedwerke beteiligen sich an der ÜWG Stromnetze GmbH & Co. KG und an der ÜWG GmbH Vorteile: Steuerlicher Querverbund ist vorhanden (Gewinnanteile KöStfrei). Gewinne senken Verbandsumlage der Kommunen. Kommunalrechtliche Zulässigkeit des Anteilserwerbs an ÜWG Stromnetze GmbH & Co. KG und an ÜWG GmbH ist gegeben. Genehmigung der Kreditaufnahme durch Aufsichtsbehörde zur Finanzierung Anteilskauf ist möglich. Bündelung der kommunalen Interessen im Zweckverband. Synergieeffekte bei Zusammenarbeit mit Riedwerke- Tochtergesellschaften. Beteiligungscontrolling durch Riedwerke
4 Präferenzmodell Kreis Groß-Gerau Die Aufwendungen und Erträge der geplanten Beteiligung werden nur auf die Kommunen verrechnet, für die Anteile an der Netzgesellschaft erworben werden. 51 % Kommunen 49 % 5,0 % 74,9 % 95,0 % ÜWG GmbH 25,1 % ÜWG Stromnetze GmbH Voraussetzung für die vollständige Nutzung des steuerlichen Querverbunds ist die Umwandlung der ÜWG Netze GmbH in eine GmbH & Co. KG
5 Netzbetriebsstruktur: Pachtmodell Stadtwerke Mainz AG Gesellschafter 95 % Konzessionsabgabe Mitglieder- Kommunen ÜWG GmbH 25,1 % Dienstleistungsvertrag (insbesondere kaufmännische Dienstleistungen) Gesellschafter 5 % ÜWG Stromnetze GmbH (Netzeigentümer + Konzessionär; kein eigenes Personal) Zweckverband Riedwerke Gesellschafter 74,9 % Pachtvertrag (Pächter betreibt Netz und hält es instand; nimmt Netznutzungsentgelte ein und zahlt Pacht) Stadtwerke Mainz Netze GmbH (Pächter) Endkunden
6 Rechtliche Voraussetzungen Übertragung einer Aufgabe der Kommunen auf die Riedwerke Beschluss Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung erforderlich Konzessionsabgabe bleibt den Kommunen erhalten Vertragsverhältnis zum Netzbetreiber (Konzessionär) bleibt unberührt Änderung der Verbandssatzung der Riedwerke
7 Rechtliche Voraussetzungen Beschluss der Verbandsversammlung über Erwerb Gesellschaftsanteile an ÜWG Stromnetze GmbH und ÜWG GmbH Abschluss des Vertragswerks Beteiligung der Kommunalaufsicht der Riedwerke (RP Darmstadt) Kartellrechtliche Prüfung wegen Zusammenschlussvorhaben notwendig (ggf. Anzeige/Anmeldung gem. 39 ff. GWB)
8 Änderungen in der Verbandssatzung Ergänzung einer neuen Aufgabe der Riedwerke (neuer 4 Abs. 1) Kommunale Energieerzeugung und -versorgung sowie Netzbetrieb im Bereich Strom und Gas Stimmberechtigung für diese Aufgabe in der Verbandsversammlung nur für Kommunen, die die Aufgabe übertragen haben (neuer 8 Abs. 2) Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung für Angelegenheiten in diesem Aufgabenbereich entsprechend angeglichen ( 11 Abs. 1 Satz 2)
9 Änderungen in der Verbandssatzung Einbeziehung der neuen Aufgabe in den steuerlichen Querverbund ( 24 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 und 2) Nutzen davon auf diejenigen Kommunen begrenzt, die die Aufgabe auf die Riedwerke übertragen haben ( 24 Abs. 4 Satz 3) Verbandsumlagepflicht für diesen Aufgabenbereich auch nur für diese Kommune, und zwar anteilig gem. Verteilungsschlüssel ( 26 Abs. 4 und 28 Abs. 4)
10 Wirtschaftliche Eckpunkte des Anteilserwerbs Wirtschaftliche/steuerliche und rechtliche Prüfung des Anteilserwerbs (Due-Diligence-Prüfung) Kaufpreis wurde nach dem Ertragswertverfahren ermittelt Kaufpreisfinanzierung: über Kreditaufnahme durch Riedwerke Zustand des Netzes: Kaum umfassend technisch prüfbar, da unterirdisch; aber Instandhaltungs- und Investitionsverpflichtung über Pächter (Stadtwerke Mainz Netz GmbH) gesichert Aufgabenübertragung durch Kommunen erst, wenn Kaufpreis endgültig feststeht und Verträge unterschriftsreif sind
11 Wirtschaftliche Eckpunkte des Anteilserwerbs ERGEBNISSE DUE DILIGENCE Kaufpreis für ÜWG Stromnetze: bei Vollausschüttung des Bilanzgewinns vor Anteilsübertragung: 17,98 Mio. (74,9 % von 24,0 Mio.) Unternehmenswert vor Ausschüttung von 28,3 Mio. Errechnete Rendite: ca. 8,2 % p.a. nach Gewerbesteuer im Modell, bestätigt durch Unternehmenswertermittlung bei niedrigerer Investition der Riedwerke ( 17,98 Mio.) und nach angepasstem Pachtvertrag Kaufpreis für 5 %-ÜWG Anteil: noch zu verhandeln, aber: Kaufpreissicherung durch Kaufpreis-Renditegarantie der Stadtwerke Mainz und Rücktrittsrecht der Riedwerke Unternehmenswert ÜWG: rd. 63,5 Mio
12 Risiken des Anteilserwerbs ÜWG Netze Das Ergebnis und damit die künftigen Ausschüttungen der ÜWG Stromnetze hängen von der Höhe der seitens der Netzbetreiber zu zahlenden Pacht ab. Der bestehende Pachtvertrag soll verändert werden. Die Pacht soll zukünftig lediglich die Verzinsung des kalkulatorischen Nettovermögens (Ertragswert) abbilden. Der Zinssatz für die Verzinsung dieses kalkulatorischen Nettovermögens orientiert sich dabei an den Vorgaben der Regulierungsbehörden. Zusammenfassend hängt das Ergebnis der ÜWG Stromnetze damit künftig lediglich von der Höhe des kalkulatorischen Nettovermögens sowie der seitens der Regulierungsbehörden festgelegten Zinssätze ab. Risiken bestehen damit aus Sicht der Erwerber im Wesentlichen aus der Festlegungshoheit der Regulierungsbehörden hinsichtlich der kalkulatorischen Zinssätze
13 Risiken des Anteilserwerbs ÜWG Es ist darüber hinaus geplant, dass sich der Zweckverband Riedwerke auch an der ÜWG GmbH beteiligt. Da der Tätigkeitsbereich der ÜWG GmbH sehr vielschichtig und differenziert ist und insbesondere nur einen mittelbaren Bezug zu den Stromnetzen der Kommunen des Zweckverbands Riedwerke aufweist, ist nicht angedacht, dass die Beteiligung des Zweckverbands Riedwerke sich auf sämtliche Chancen und Risiken der Gesellschaft bezieht. Vielmehr soll die Beteiligung nach den Vorstellungen der Stadtwerke Mainz mit einer fixen, garantierten jährlichen Dividende ausgestattet werden. Diese Dividende stellt dann eine fixe Verzinsung des eingesetzten Kaufpreises dar, die von den Stadtwerken Mainz garantiert ist
14 Risiken des Anteilserwerbs ÜWG Sofern eine entsprechende Garantie durch die Stadtwerke Mainz abgegeben wird, ist eine detaillierte Untersuchung der finanziellen und steuerlichen Chancen und Risiken dieser Gesellschaft nicht notwendig. Die Verzinsung ist nicht von den Chancen und Risiken der ÜWG GmbH abhängig. Entscheidend sind daher aus unserer Sicht nur zwei Fragen: In welcher nominellen Höhe wird die Beteiligung gewährt, die zu einem Anteil von 5 % führt? (zum Beispiel: 5 % von 63,5 Mio. = ,00) Wie hoch ist der Zinssatz mit der diese Beteiligung verzinst wird? (zum Beispiel bei 7 % = ,00) Nettodividende für Riedwerke: T 222 abzüglich Steuern und Zins für Finanzierungsdarlehen rund T 87 p.a
15 Daten zur Unternehmensbewertung Kapitalisierungszinssatz ÜWG Netze Basiszinssatz 2,75 % Risikozuschlag 5,5 % unverschuldeter Betafaktor 0,43 Finanzielle Überschüsse nach Steuern ÜWG Netze 2012 bis 2016 zwischen 1,6 und 1,7 Mio. Nachhaltig ab ,25 Mio. (ab 2017 Thesaurierung) Bilanzdaten 2012 ÜWG Netze Sachanlagen 33,0 Mio. Umlaufvermögen 0,7 Mio. Eigenkapital 25,4 Mio. abzüglich Ausschüttung 4,26 Mio. Verbindlichkeiten Stadtwerke - Konzern 1,6 Mio. Übrige Verbindlichkeiten 6,7 Mio. Bilanzdaten 2012 ÜWG Sachanlagen 30,7 Mio. Umlaufvermögen 48,3 Mio., davon 40,1 Mio. Forderungen an Konzern Eigenkapital/Sonderposten/EEZ 63,8 Mio. Verbindlichkeiten 15,2 Mio
16 Prämissen der Modellrechnung Beteiligungserträge aus der ÜWG GmbH werden in Höhe einer angenommenen, noch zu verhandelnden Nettodividende von T 87 p.a. berücksichtigt. Die ÜWG Netzgesellschaft nimmt zur Finanzierung von Investitionen Fremdkapital auf (Sicherstellung der Finanzierung der geplanten Ausschüttung). Zinsen 4,75% p.a. Der Zweckverband finanziert den Anteilserwerb durch Fremdkapital zu Kommunalkreditkonditionen. Zinsen 3,00 %, Tilgung 2,00% p.a. Körperschaftsteuer und Soli entfällt bei steuerlichem Querverbund. Gewerbesteuerhebesatz - 380,00% Gewinnanteile - 8,2 % nach Gewerbesteuer vom Kaufpreis im Modell Die tatsächlichen Jahresergebnisse lagen in der Vergangenheit deutlich höher. Der Pachtvertrag wird angepasst
17 Erfolgsplan ÜWG Netzgesellschaft GmbH & Co. KG MODELLRECHNUNG in T ab 2017 Betriebliche Erträge Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Summe Aufwendungen Betriebliches Ergebnis Zinsergebnis Ergebnis vor Steuern Gewerbeertragsteuer Jahresergebnis davon 74,9 % Bei einem Kaufpreis von 17,98 Mio. entspricht die Dividende von T p.a. nach Gewerbesteuer einer Rendite von ca. 8,2 %
18 Körperschaftsteuerbelastung ohne steuerlichen Querverbund ab 2017 T T T T T T Jahresergebnis ÜWG Netze nach Gewerbesteuer Anteil Kommanditist Riedwerke (74,9%) abzüglich Sonderbetriebsausgaben: Zinsen zur Finanzierung der Darlehen für die Beteiligung Zu versteuerndes Einkommen des Zweckverbandes Steuerbelastung ohne steuerlichen Querverbund (15,83 %) verbleibender Gewinnanteil
19 Weitere Prämissen zur Beurteilung der Beteiligung für den Wirtschaftsplan des Zweckverbands Riedwerke Nur Kommunen (Verbandsmitglieder) mit Konzessionsvertrag werden bei der Verteilung von Einnahmen und Ausgaben im Aufgabenbereich Stromnetz der Riedwerke berücksichtigt. Aufteilung des Jahresergebnisses aus dem Aufgabenbereich Stromnetz auf die Verbandsmitglieder erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen. Grundlage der Beispielrechnung sind die Zahlen aus dem Wirtschaftsplan 2011 der Riedwerke ergänzt um die Zahlen des neuen Aufgabenbereichs Stromnetz ab Gewinnanteil aus Beteiligung für den Zweckverband vor Tilgung in 2013: Anteiliger Gewinn des Zweckverbandes: T von diesem Gewinnanteil sind die Sonderbetriebsausgaben des Zweckverbandes abzusetzen: abzüglich Zinsen T 539 = T 954 Anfängliche Tilgung (2013) von 2 % T 360. Verbleibender Zufluss beim Zweckverband in 2013: Gewinnanteil nach Zinsen T 954 abzüglich Tilgung T 360 = T 594 Vergleich zur Modellrechnung vor Unternehmensbewertung: T 594 p.a. statt T 707 p.a. bei deutlich niedrigerem Kaufpreis von 17,98 Mio. statt 22,1 Mio. aber gleicher Rendite von 8,2 % Hinzu kommt eine angenommene Nettodividenden für die Anteile an der ÜWG von T 86 p.a.; ergibt in Summe T 680 p.a
20 Ergebnisauswirkung Kommunen - Beispielrechnung Ermittlung Jahresergebnis 2013 Riedwerke (ohne Abfallentsorgung): Jahresüberschuss Wasser Jahresfehlbetrag ÖPNV/AVM Zwischensumme Gewinnanteil Beteiligung ÜWG Netzgesellschaft (nach Zinsen und nach Tilgung) Jahresfehlbetrag einschließlich Tilgung vor Umlage Verbandsumlage Satzungsgemäßer Mindestgewinn
21 Ergebnisauswirkung Kommunen - Beispielrechnung Aufteilung Verbandsumlage 2013 Riedwerke: Die Aufteilung der Verbandsumlage auf die Verbandsmitglieder erfolgt gemäß (geänderter) Satzung der Riedwerke: wie bisher nach Haltestellenabfahrten (75%) und Zug-/Buskilometer (25%) auf alle Verbandsmitglieder nach Einwohnerzahl auf die Verbandsmitglieder mit Konzessionsvertrag
22 Ergebnisauswirkung Kommunen - Beispielrechnung Verbandsmitglieder Verbandsumlage vor Jahresergebnis Stromnetz Gesamt Einwohner %-Anteil Entlastung Gesamt Biebesheim , Bischofsheim , Büttelborn , Gernsheim , Ginsheim-Gustavsbg , Groß-Gerau , Kelsterbach , Mörfelden-Walldorf , Nauheim , Raunheim , Riedstadt , Stockstadt , Trebur , Rüsselsheim*) 0 0 0, Zwischensumme Kommunen , Kreis Groß-Gerau , Gesamtfinanzierung *) Wird über Infrastrukturkostenausgleich abgegolten. Aufteilung Jahresergebnis Stromnetz gemäß Einwohnerzahl endgültige Verbandsumlage
23 Ergebnisauswirkung Kommunen - Beispielrechnung Schlussbemerkungen: Die Kommunen mit Konzessionsvertrag können durch die Gewinnanteile aus der Beteiligung an der ÜWG Netzgesellschaft GmbH & Co. KG uns der ÜWG GmbH ihre Verbandsumlage deutlich reduzieren. Die Einsparungen bei einem Gewinnanteil nach Zinsen und Tilgung von insgesamt 680 T liegen - in Abhängigkeit der jeweiligen Einwohnerzahl - zwischen T 39 (Stockstadt) und T 147 (Riedstadt). Bei dem Gewinnanteil von T 680 im Jahr 2013 und der Verteilung nach Einwohnerzahlen hätte die Gemeinde Biebesheim statt einer Verbandsumlage einen Ausgleichsanspruch von 5 T
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