Die Bürgerstiftung Offenbach am Main Offenbach am Main
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- Eduard Lange
- vor 6 Jahren
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1 Die Bürgerstiftung Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 WIKOM - Ausfertigung vom 13. August / /
2 Die Bürgerstiftung, Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag... 1 B. Grundsätzliche Feststellungen... 2 I. Erläuterung zur Geschäftsentwicklung... 2 C. Rechtliche Grundlagen... 3 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung... 3 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung... 4 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss... 5 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung... 5 F. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage... 6 G. Feststellungen aus der Prüfung des Erhalts des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel... 6 I. Erhalt des Stiftungsvermögens... 6 II. Satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel... 7 H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung... 8 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks... 8 II. Schlussbemerkung... 9 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) / / I - Druckdatum
3 Die Bürgerstiftung, Abkürzungsverzeichnis AO ESO e.v. GBO HGB IDW KStG PS SOH StiftG Hess Abgabenordnung Eigenbetrieb Stadt eingetragener Verein GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbh Offenbach Handelsgesetzbuch Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v, Düsseldorf Körperschaftsteuergesetz Prüfungsstandard Stadtwerke Offenbach Holding GmbH Stiftungsgesetz Hessen / / II - Druckdatum
4 Die Bürgerstiftung, A. Prüfungsauftrag 1. Vom Kuratorium der Bürgerstiftung,, (im Folgenden Bürgerstiftung oder Stiftung ), wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 gewählt. Daraufhin erteilte uns der Vorstandsvorsitzende, Herr Winfried Männche, mit Schreiben vom 16. Juni 2014 den Auftrag, den Jahresabschluss der Bürgerstiftung, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Einnahmen- und Ausgabenrechnung (entsprechend der handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung), für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 unter Einbeziehung der Buchführung für dieses Geschäftsjahr gemäß 316 ff. HGB zu prüfen. 2. Die Bürgerstiftung ist mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. November 2008 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt worden. 3. Die gesetzlich nicht vorgeschriebene Prüfung erfolgte auf der Grundlage von 6 Abs. 6 der Stiftungssatzung nach den Vorschriften der 317 ff. HGB. Der vorliegende Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk richten sich daher an die Stiftung. 4. Die Stiftung hat keinen Lagebericht aufgestellt, da dies gesetzlich und nach der Satzung nicht vorgeschrieben ist. 5. Darüber hinaus waren wir entsprechend 12 StiftG Hess und 6 Abs. 7 der Stiftungssatzung beauftragt, im Rahmen der Abschlussprüfung auch den Erhalt des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel zu prüfen und hierüber entsprechend 321 Abs. 4 HGB zu berichten. Wir weisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt F. hin. 6. Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 7. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart / / Druckdatum
5 Die Bürgerstiftung, 8. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie die geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung als Anlagen 1 bis 3 beigefügt sind. B. Grundsätzliche Feststellungen I. Erläuterung zur Geschäftsentwicklung 9. Der als Anlage 6 dem Bericht beigefügte Tätigkeitsbericht war formal nicht Gegenstand unserer Prüfung. Wir haben uns jedoch davon überzeugt, dass die Angaben des Vorstands im Tätigkeitsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen. 10. Aus dem - unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ( 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) - aufgestellten Jahresabschluss sowie den sonstigen uns vorgelegten Unterlagen heben wir folgende Aspekte hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stiftung von Bedeutung sind: Das Stiftungskapital von T 250 wurde am 17. März 2009 von der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH auf das Konto der Bürgerstiftung eingezahlt. Weitere Zustiftungen erfolgten bis zum 31. Dezember 2011 in Höhe von T 28, insbesondere in Höhe von T 25 durch den Eigenbetrieb Stadt (ESO),. Das ursprüngliche Stiftungskapital (T 250) wurde in einem Sparkassenbrief angelegt, der sich mit 3 % p. a. verzinst und eine Laufzeit bis zum 23. Februar 2015 hat. Die Zustiftungen des Berichtsjahres wurden ebenfalls in einem Sparkassenbrief angelegt, der sich mit 0,4 % p. a. verzinst und eine Laufzeit bis zum 30. November 2013 hat. Nach dem Ende der Laufzeit wurden die frei gewordenen Mittel auf einem Zins- und Cash-Konto bei der Sparkasse Offenbach angelegt. Aus diesen Sparkassenbriefen erzielte die Stiftung im Geschäftsjahr 2013 Erträge in Höhe von T 8. Im Geschäftsjahr 2013 wurden nur noch Spendenmittel in Höhe von T 1 eingeworben. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wurde das Patenschaftsmodell Offenbach, bei dem fünf Schülerstipendien bis Juli 2013 vergeben wurden, sowie zwei Prämienauszahlungen für den Bürgerbrunnen Wilhelmsplatz realisiert. Die laufenden Verwaltungskosten der Stiftung werden bis Ende 2016 von der GBO übernommen. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2013 ein Jahresfehlbetrag von T 5 erwirtschaftet / / Druckdatum
6 Die Bürgerstiftung, C. Rechtliche Grundlagen 11. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen sind in Anlage 5 aufgeführt. 12. Der Jahresabschluss für das Jahr 2012 wurde am 23. Oktober 2013 vom Kuratorium in der von uns geprüften Fassung genehmigt. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung und der nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss trägt der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. 14. Ferner war unsere Prüfung auftragsgemäß darauf ausgerichtet, festzustellen, ob das Stiftungsvermögen im Berichtsjahr entsprechend 6 StiftG Hess ungeschmälert erhalten geblieben ist und die Stiftungsmittel satzungsgemäß verwendet wurden. 15. Bei unserer Prüfung haben wir den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Stiftungen (IDW PS 740) beachtet. 16. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 17. Unsere Prüfung haben wir im Juli 2014 im Wesentlichen in den Geschäftsräumen der GBO, die im Auftrag der Stiftung deren Bücher geführt und den Jahresabschluss erstellt hat, in Offenbach am Main durchgeführt. Die Schlussbearbeitung des Auftrages erfolgte in unseren Geschäftsräumen. 18. Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehand / / Druckdatum
7 Die Bürgerstiftung, lungen, oder außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Vorstands. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Vorstand der Stiftung. Die Überwachung des Vorstands obliegt dem Kuratorium, dass dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 20. Die Stiftung war im Berichtsjahr im Wesentlichen vermögensverwaltend tätig. Daher haben wir unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Prüfungsdurchführung im Wesentlichen Einzelfallprüfungshandlungen auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Eine Beurteilung des internen Kontrollsystems haben wir insoweit vorgenommen, als sie zur Bestimmung des Risikos wesentlicher Fehler in der Rechnungslegung erforderlich war. 21. Prüfungsschwerpunkt waren im Berichtsjahr das Finanzanlagevermögen sowie das Bankguthaben. 22. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gesellschaft haben wir u. a. Kontoauszüge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Daneben haben wir uns eine Bankbestätigung zukommen lassen. 23. Vom Vorstand und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 24. Der Vorstand hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind. E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 25. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften / / Druckdatum
8 Die Bürgerstiftung, 26. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss 27. Im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 der Stiftung wurden die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet. 28. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 29. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Stiftung. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 30. Die Bewertung des unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Sparkassenbriefes erfolgt zum Nennwert. 31. Die Bankguthaben werden ebenfalls zum Nennwert ausgewiesen. 32. Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben / / Druckdatum
9 Die Bürgerstiftung, F. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 33. Das Anlagevermögen (T 250) besteht aus dem in einem Sparkassenbriefen angelegten Stiftungsvermögen. Im Umlaufvermögen ist das Bankguthaben (T 47) ausgewiesen. Im Vorjahr war ein zweiter Sparkassenbrief mit T 28 aus den Zustiftungen des Jahres 2011 im Anlagevermögen ausgewiesen. Nach der Fälligkeit dieses Sparkassenbriefes am 30. November 2013 wurden die Mittel auf einem Zins- und Cash-Konto angelegt. 34. Das Eigenkapital setzt sich aus dem Stiftungskapital (T 278), dem Gewinnvortrag (T 21) und dem Jahresfehlbetrag (T 5) zusammen. 35. Die sonstigen betrieblichen Erträge (T 1,1, Vorjahr: T 11,4) betreffen ausschließlich Spenden. 36. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T 13,5) betreffen mit T 3,5 die finanzielle Unterstützung von insgesamt fünf Stipendiaten, sowie mit T 10,0 die ausgelobten Preisgelder für die Entwürfe zur Gestaltung des Bürgerbrunnens. 37. Die Verwaltungskosten wurden von der GBO getragen. 38. Die Zinserträge betrugen in 2013 T 7,6 (Vorjahr: T 7,8). 39. Insgesamt ergibt sich aufgrund der geringeren Spendeneinnahmen ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T 4,7, nachdem im Vorjahr noch ein Jahresüberschuss in Höhe von T 8,0 erzielt wurde. G. Feststellungen aus der Prüfung des Erhalts des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel I. Erhalt des Stiftungsvermögens 40. Nach 6 Abs. 1 StiftG Hess ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem Bestand zu erhalten. Als Stiftungsvermögen im Sinne des Gesetzes wird das Grundstockvermögen verstanden, welches das Vermögen umfasst, das der Stiftung anlässlich ihrer Errichtung übertragen wurde, sowie die danach erhaltenen Zustiftungen. 41. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung steht am 31. Dezember 2013 das Grundstockvermögen in Höhe von ,00 ungeschmälert zur Verfügung. Weiterhin waren in 2011 Zustiftungen in Höhe von ,00 zu verzeichnen, diese stehen am Bilanzstichtag weiterhin ungeschmälert zur Verfügung / / Druckdatum
10 Die Bürgerstiftung, II. Satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel 42. Die Mittelverwendungen des Berichtsjahres entsprechen der Satzung der Stiftung / / Druckdatum
11 Die Bürgerstiftung, H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 43. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 30. Juli 2014 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Bürgerstiftung, : Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Einnahmen- und Ausgabenrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der Bürgerstiftung,, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 12 StiftG Hess wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsmäßige Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der sonstigen Stiftungsmittel. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Stiftungssatzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 12 StiftG Hess unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach 12 StiftG Hess ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen / / Druckdatum
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13 Die Bürgerstiftung, Anlagen Anlage Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember Einnahmen- und Ausgabenrechnung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 4 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 Tätigkeitsbericht Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften / / Druckdatum
14 ## Die Bürgerstiftung, Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v s e i t e P a s s i v s e i t e Vorjahr Vorjahr EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen , ,00 I. Stiftungskapital , ,00 davon Grundstockvermögen ,00 (Vorjahr: ,00) B. Umlaufvermögen II. Gewinnvortrag , ,28 III. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss (+) , ,22 I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , , , , , ,50 B. Verbindlichkeiten I. Sonstige Verbindlichkeiten 3.000,00 0, , , , ,50 Anlage 1
15 Die Bürgerstiftung, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember Vorjahr EUR EUR 1. Sonstige betriebliche Erträge 1.170, ,00 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen , ,10 3. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 7.605, ,21 4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5,43 35,11 5. Jahresfehlbetrag (-) / Jahresüberschuss (+) , ,22 Anlage 2
16 Einnahmen- und Ausgabenrechnung Einnahmen aus laufender Tätigkeit 7.611, Einnahmen aus Zuwendungen 1.170,00 3../. Satzungsmäßige Leistungen ,00 4. = Einnahmen-/Ausgabenüberschuss (-) aus laufender Tätigkeit , Einnahmen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens ,00 6. = Einnahmen-/Ausgabenüberschuss (-) aus der Investitionstätigkeit ,00 7. Erhöhung/Verminderung (-) des Bestandes an Geldmitteln im engeren Sinne , Bestand der Geldmittel im engeren Sinne am Anfang der Periode ,50 9. = Bestand der Geldmittel im engeren Sinne am Ende der Periode ,87 Anlage 3
17 Die Bürgerstiftung, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Bürgerstiftung, : Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Einnahmen- und Ausgabenrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der Bürgerstiftung,, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch 12 StiftG Hess wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsmäßige Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der sonstigen Stiftungsmittel. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Stiftungssatzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 12 StiftG Hess unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach 12 StiftG Hess ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses / / Anlage 4 Druckdatum Seite 1
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19 Die Bürgerstiftung, Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen A. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Stiftungsname: Die Bürgerstiftung, Sitz: Anerkennung: Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. November Satzung: Gültig in der Fassung vom 17. November Stiftungszweck: Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur sowie Völkerverständigung, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalpflege, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitswesen, Brauchtum und Stadtgeschichte und die Förderung des bürgerlichen Engagements. Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Dauer der Stiftung: Die Dauer der Stiftung ist unbestimmt. Stiftungsvermögen: Die Stiftung wurde von der SOH mit einem Grundstockvermögen von ,00 ausgestattet. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Stiftung mit Zustiftungen in Höhe von ,00 ausgestattet. Organe: Kuratorium, Vorstand / / Anlage 5 Druckdatum Seite 1
20 Die Bürgerstiftung, Kuratorium: Das Kuratorium besteht aus mindestens fünf bis höchstens zwölf Personen. Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH ist stets als Mitglied im Kuratorium vertreten. Das Kuratorium setzte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt zusammen: Eva Dude (Vorsitzende), ehemalige Hauptgeschäftsführerin IHK Offenbach, Horst Schneider, Oberbürgermeister der Stadt, Peter Walther, Geschäftsführer der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Stefan Grüttner, Sozialminister des Landes Hessen, Sigrid Wölfel, Diplom-Betriebswirtin in der Immobilienwirtschaft, Erol Cavus, Unternehmer in, Manfred Wirsing, Ehrenbürger und Ehemaliger Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung, Eva Reiß, Pfarrerin und Dekanin für das evangelische Dekanat und Regina Umbach-Rosenow, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit,. Vorstand: Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person und höchstens aus fünf Personen. Der Vorstandsvorsitzende wird von der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH bestimmt. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Vorstand kann bei Bedarf einen hauptamtlichen Geschäftsführer einsetzen. Im Berichtsjahr waren zum Vorstand bestellt: Winfried Männche (Vorsitzender), Elisabeth Fritz (stellv. Vorsitzende), Dr. Michael Pletzsch (Vorstandsmitglied), Clemens Rosenberger (Schatzmeister), Sofia Solkidou (Syndica) / / Anlage 5 Druckdatum Seite 2
21 Die Bürgerstiftung, Wichtige Kuratoriumsbeschlüsse: Im Berichtsjahr wurden folgenden wesentliche Beschlüsse gefasst: Genehmigung des Wirtschaftsplans 2013, Beschluss über die Fortsetzung des Projektes Bürgerbrunnen Wilhelmsplatz, Beschluss über die Förderung der Projekte Deutschsommer und Diesterweg-Stipendium. B. Steuerliche Verhältnisse Steuerpflicht: Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der 51 ff. AO. Mit Schreiben des Finanzamts Offenbach vom 11. Oktober 2011 ist sie für die Jahr 2011 bis 2013 von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit / / Anlage 5 Druckdatum Seite 3
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