kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent.
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- Harald Keller
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1 r. 3, Mai ach drei intensiven Verhandlungsrunden konnte ein Lohnabschluss (siehe Lohntabelle ) für alle rbeiter im österreichischen Hotelund Gastgewerbe erreicht werden. Mit Wirksamkeit vom wurden die GZ 02Z2927 M P.b.b. Verlagspostamt 8020 Graz neue löhne us dem Inhalt eue Löhne S. 1, 2, 4 und 5 Saisonverlängerung S. 2 lkomat-est S. 3 Barbewegungsverordnung III S. 6, 7 kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die rhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen für Fremdsprachenkenntnisse und achtarbeit sowie die Pauschale für Dienstkleidung bei Lehrlingen werden österreichweit vereinheitlicht und auf folgende Beträge angehoben: Fremdsprachenzulage: uro 29, Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge: uro 33,50 (Doppellehre uro 50,25) achtarbeitszuschlag: uro 19, Gehälter Bei edaktionsschluss gab es einen vorläufigen KV-bschluss. Demnach wurden die Gehälter ab um 2,3% erhöht, wobei die sich ergebenden Beträge jeweils auf den nächsten vollen uro aufzurunden sind. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,5% erhöht, wobei in der Steiermark im 3. Lehrjahr eine ngleichung lles verbieten? auchen verboten. rinken verboten. Lärmen verboten. tmen verboten? Schön langsam muss man sich fragen, wie weit wir uns noch entmündigen lassen. Wobei ich nicht dem exzessiven lkoholgenuss das Wort reden möchte. s ist aber zu billig, auf jeden Missbrauch sofort mit Verboten zu reagieren und wahllos Schuldzuweisungen zu machen. Unsere Wirte sind nicht daran interessiert, volltrunkene Jugendliche in oder vor ihren Lokalen zu haben. Sie verwehren sich jedoch dagegen, dass die Verantwortung dafür auf sie alleine abgeschoben wird, nur weil ltern unwillig oder unfähig sind, ihre Sprösslinge zu erziehen. Prävention beginnt nämlich in der Familie und das gilt sowohl für den lkohol als auch für das ikotin, meint Ihr Peter Mühlbacher Präsident
2 S I S O V L Ä G U G 2 neue löhne an den Wert der anderen Bundesländer erfolgt. rhöhung der Zulagen Fremdsprachenzulage: uro 29, Fehlgeldentschädigung: uro 29, achtarbeitszuschlag: uro 19, Die inführung einer Dienstkleidungspauschale in der Höhe von uro 9, für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent ab Die Lohntabelle finden sie auf den Seiten 4 und 5 dieser usabe. Saisonverlängerung Zusatzkollektivvertrag eilaufhebung Vom 25. bis 27. Mai findet in Graz die VI- LI die größte Verkostung steirischer Spitzenweine statt. Die Wirtschaftskammer lädt Sie gemeinsam mit den Veranstaltern zum Gastronomietag ein. m Sonntag, , erhalten Sie ab 11 Uhr im Wein- rophy-haus betrieben von den ourismusschulen Bad Gleichenberg ein VILI-Frühstück (auf inladung von oni s Babette Freilandeiern) sowie Der Verwaltungsgerichtshof hat mit rkenntnis vom (veröffentlicht am ) festgestellt, dass eine kollektivvertragliche egelung, die eine Verlängerung eines Dienstverhältnisses durch nhängen von Überstunden vorsieht, nichtig ist. Dies deshalb, da es in dieser Hinsicht keine gesetzliche rmächtigung für die Kollektivvertragsparteien gibt. Dies bedeutet, dass bei Saisonarbeitsverhältnissen keine am nde des Durchrechnungszeitraumes bestehenden Überstunden zur Verlängerung herangezogen werden müssen. Konsequenz: Keine Verpflichtung zur Verlängerung durch Überstunden in der laufenden Saison Keine achzahlungen für vorangegangene Saisonen im Falle einer Überprüfung durch die Gebietskrankenkasse aus diesem itel ufrecht bleibt hingegen die kollektivvertragliche Verpflichtung zur Verlängerung des r b e i t s v e r h ä l t n i s s e s durch die Hälfte des im laufenden Urlaubsjahr erworbenen Urlaubsanspruches im usmaß von höchstens sieben Werktagen. Die Gehaltstabelle wird im nächsten Info veröffentlicht ( und im Internet unter wko.at/ stmk/gastronomie oder wko.at/stmk/hotellerie). Weiters werden nähere Details zur inführung der Dienstkleidungspauschale bekannt gegeben. Diesbezüglich bringt das rkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aber eine Klarstellung: Zur Verlängerung heranzuziehen sind nur die im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses noch offenen Urlaubsansprüche. Wurde daher der Urlaubsanspruch während der Saisonbeschäftigung bereits zur Gänze verbraucht, verlängert sich das Dienstverhältnis demnach nicht. Wir gehen daher davon aus, dass die Gebietskrankenkassen dies auch in allen Bundesländern künftig so handhaben werden. VILI Graz inladung zum VIP-Brunch ein kostenloses VILI-Package. Dieses Package beinhaltet einen Umhängebeutel samt Verkostungsglas und den VILI Festivalguide, der Sie auf Ihrer Genussreise durch die steirischen Weinkeller inmitten der Grazer ltstadt begleiten wird. us organisatorischen Gründen bitten wir um nmeldung zum VIP-Brunch unter der elefonnummer 0664/ oder per -Mail unter vinaliagraz@a1.net
3 lkomat-test inerseits sind in den meisten Lokalen alkoholische Getränke ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, andererseits dürfen entsprechende Gesetze nicht negiert werden. In diesem Umfeld sind Gastronomen und Mitarbeiter immer stärker gefordert, Verantwortung gegenüber rwachsenen und vor allem Jugendlichen wahrzunehmen. Der Fachgruppe ist es wichtig, Wirte und Gäste für den verantwortungsvollen Umgang mit lkohol zu sensibilisieren. us diesem Grund wird von Seiten der Fachgruppe Gastronomie in rwägung gezogen, mehrere lkomaten käuflich zu erwerben Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe Gastronomie Körblergasse Graz Per Fax: 16/ DW -Mail: und diese kostenlos an unsere Mitgliedsbetriebe zu verleihen. Voraussetzung ist aber ein entsprechendes Interesse an dieser lkohol-selbstkontroll-ktion. s ist geplant, die estgeräte für einen Zeitraum von einer Woche zu verleihen. Vom Betrieb sind lediglich die Selbstkosten der Mundstücke (pro Stück ca. uro 0,33 inkl. Ust) zu bezahlen. Die Selbstkontrolle erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung, sie bietet keinen echtsanspruch bei lkoholmessungen durch die xekutive. Zum insatz der unverbindlichen Vorkontrolle gelangen bei den Gästen jene Geräte, wie sie auch die xekutive bei den Vortests verwendet. Wir bitten um Verständnis, dass diese estgeräte nur dann von uns käuflich erworben werden, wenn genügend Interesse an dieser ktion bekundet wird. us diesem Grunde bitten wir um Ihre Interessenbekundung mittels nachstehenden Formulars. Bei Zustandekommen dieser ktion wird selbstverständlich ein Begleitmaterial (z. B. Plakate, Folder) für Ihre Gäste von uns zur Verfügung gestellt sowie weitere Informationen zum Verleihservice bekannt gegeben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, dann retournieren Sie uns bitte nachfolgenden bschnitt: L K O M - S Ja, ich habe grundsätzlich Interesse am Gratis-lkomat-est und möchte eines von der Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Gastronomie, zur Verfügung gestelltes Leihgerät verwenden. ame: dresse: el.-r.: Datum Unterschrift 3
4 Lohntabelle für alle rbeiter der steirischen Hotel- und Gastgewerbebetriebe Gültig ab 1. Mai Garantielöhner (männlich, weiblich) Monats- lohn bis zum 3. Dj. Monats- lohn ab dem 4. Dj. Monats- lohn ab dem 7. Dj. Monats- lohn ab dem 10. Dj. Monats- lohn ab dem 13. Dj. Monats- lohn ab Monats- lohn ab dem 16. Dj. dem 19. Dj. Monats- lohn Monats- lohn ab ab dem 22. Dj. dem 25. Dj. 1. Maitre d`hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Ser 1241, , , , , , , , ,90 2. Maitre d`hotel-stellvertreter, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften 3. Chef de rang(bteilungschef), Chef d`etage, tagenchef, Barmixer*), Sommelier (Weinkellner; mit Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner) 4. Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Kellner mit Inkasso; evier-, tagen-(zimmer-), Frühstücks-, Barkellner 5. Commis de rang, Kellner, Kellner ohne Inkasso, Speisen-, Getränke-Kellner 6. Kellner(Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso 7. Kellner(Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen 8. Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin) Chefportier lleinportier, ag- und achtportier 1159, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Portiergehilfe, Hotelgehilfe, Lohndiener, Bademeister in Badeanlagen, die nur Hotelgästen zugänglich sind; Hallengehilfe, Liftführer in Beherbergungsbetrieben Zimmermädchen, lleinzimmermädchen (bzw. - stubenmädchen, -stubenfrau) 13. Zimmermädchen, (bzw. -stubenmädchen, -stubenfrau) *)usdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist. ageslohn = Monatslohn : 22 age Stundenlohn = Monatslohn : 173 Stunden Fremdsprachenzulage 29,00 achtarbeiterzuschlag 19,00 Dienstkleiderpauschale für Lehrlinge 33,50 bzw. 50,25 bei Doppellehre Gastronomiefachmann/frau maximaler Sachbezugswert bei Lehrlingen 32,70
5 Festlöhner (männlich, weiblich) Monats- lohn bis zum 3. Dj. dem 4. Dj. dem 7. Dj. dem 10. Dj. dem 13. Dj. dem 16. Dj. dem 19. Dj. dem 22. Dj. dem 25. Dj. 1. Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) freie Vereinbarung 2. Küchenleiter freie Vereinbarung 3. Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften, Barchef*) 1405, , , , , , , , ,60 4. Sous-Chef, Küchenchefstellvertreter 1255, , , , , , , , ,60 5. lleinkoch 1226, , , , , , , , ,10 6. Chef de partie, bteilungskoch (z.b. Gardemanger, ntremetier, otisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer*) 7. Cuisinier, Koch mit Lehrzeit, Küchenfleischer 8. Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin 9. Küchenhilfskräfte, z.b.herdmädchen, Geschirreiniger, Silberputzer 10. Kellermeister 11. Küchenwirtschafterin 12. Beschließerin (Hotel-, Wäsche-), Gouvernante 13. Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof 1136, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Keller- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur 15. Wäscherin, Büglerin, äherin 16. aumpfleger, Garderobe-, oilettenfrau, oilettenbedienung mit utomaten, ürsteher, sonstige Hilfskräfte *)usdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist. Löhne für rbeitnehmer auf Schutzhütten bis 3.Dj. ab 4.Dj. ab 7.Dj. ab 10.Dj. ab 13.Dj. ab 16.Dj. ab 19.Dj. ab 22.Dj. ab 25.Dj. 1. Kellnerin und Stubenmädchen 2. Köchin 1098, , , , , , , , ,80 3. Küchenhilfe, bwäscherin, männliche und weibliche Hilfskräfte Lehrlingsentschädigung estaurantfachmann/frau, Koch, Systemgastronomiefachmann/frau Gastronomiefachmann/frau (4 Lehrjahre) 1. Lehrjahr 479,00 2. Lehrjahr 539,00 3. Lehrjahr 654,00 4. Lehrjahr 708,00 50 % der Lehrlingsentschädigung für estaurant-fachmann/frau und 50 % der Lehrlingsentschädigung für Gastronomiefachmann/frau (Doppellehre) im 3. und 4. Lehrjahr können dem ronc entnommen werden. Die übrigen Lehrlingsentschädigungen dürfen nicht aus den Umsatzprozenten bezahlt werden.. Dienstkleiderpauschale Gastgewerbliche Lehrlinge haben nspruch auf eine Pauschale für Dienstkleidung in der Höhe von 33,50 pro Monat. Das Dienstkleidungspauschale bei bsolvierung des 4 -jährigen Lehrberufes Gastronomiefachmann/frau (Doppellehre) erhöht sich auf 50,25 während der gesamten Dauer des Lehrverhältnisses. Quartier und Verpflegung für Lehrlinge Wird Lehrlingen Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des rbeitgebers gewährt, darf der bzug monatlich 32,70. sofern ein bzug vereinbart wurde, nicht überschreiten. Der bzug ist vom ettobetrag vorzunehmen. eilweiser Sachbezug ist nach dem Zehntelanteil des amtlichen Sachbezuges zu bewerten.
6 Serie V O D U G 6 Barbewegungsverordnung III Wie berichtet, besteht seit 1. Jänner für alle Betriebe grundsätzlich (einige usnahmen gibt es aber) die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und in ihrer ntstehung und bwicklung nachvollziehbar aufzuzeichnen. Was bedeutet dies konkret für die Gastronomiebetriebe? 1. Betrieb mit einem Jahresumsatz unter UO , Hier besteht keine inzelaufzeichnungspflicht Gassenverkauf Werden bei Verkäufen im Lokal ufzeichnungen geführt, im Gassenverkauf jedoch nicht, so kann die Losungsermittlung für den Gassenverkauf mittels Kassasturz erfolgen. Dies jedoch nur, wenn der Umsatz des Gesamtbetriebes (Lokal + Gassenverkauf) unter UO ,- liegt. 2. Betrieb mit einem Jahresumsatz über UO , Werden bei einer ischabrechnung mehrere Produkte zu einem bestimmten Zeitpunkt an Kunden in einer Gesamtsumme abgerechnet und boniert, erfolgt das Inkasso dann jedoch in eilbeträgen an mehrere Personen, kann die ischbonierung als einzelne Bareingangsaufzeichnung gewertet werden. Das Inkasso muss zeitnah erfolgen. Des Weiteren müssen der Zeitpunkt der Bonierung, der Verrechnungskreis, das heißt der isch und die auf die einzelnen Produkte entfallenden eilbeträge ersichtlich oder ermittelbar sein. Laut Finanzverwaltung erfüllt eine Stock- oder Standverrechnung nicht die rfordernisse der ordnungsgemäßen ufzeichnung. Bei der Stock- oder Standverrechnung stellen der innerbetriebliche Warenverkehr und nicht die vom Unternehmer erzielten innahmen den nknüpfungspunkt. Der Kellner ist Mitarbeiter des Unternehmers und kassiert in dessen amen und auf dessen echnung. Daher dient eine Stockverrechnung zwar einer Warenlagerbuchführung oder der Kontrolle der Mitarbeiter, sie ersetzt aber nicht die ordnungsgemäße Losungsermittlung. Betriebe ohne DV Grundsätzlich ist jede rt chronologischer, händischer ufzeichnungen der einzelnen Bareinnahmen möglich. s bleibt dem Unternehmer überlassen, ob er der ufzeichnungspflicht beispielsweise durch Paragondurchschriften, echenstreifen, Strichlisten, Kassabucheinzelaufzeichnungen oder egistrierkassenstreifen mechanischer egistrierkassen nachkommt. Jede rt der ufzeichnung, die auf Grund der Summenbildung der einzelnen Bareingänge eine rmittlung der ageslosung ermöglicht, kommt in Betracht. Betriebe mit DV Jede rt der elektronischen Bonierung wird als ausreichend angesehen. Die Belege sind in chronologischer eihenfolge abzulegen. Gastgarten Der Umsatz wird im örtlichen aheverhältnis zu der dem Unternehmer
7 Barbewegungsverordnung III oder seinem Mitarbeiter zur Verfügung stehenden äumlichkeit erbracht. Die Speisen und Getränke werden aus dem Gasthaus bzw. estaurant gebracht. Der Gastgarten fällt daher nicht unter die usnahmebestimmung. ine inzelaufzeichnung aller Bareinnahmen ist vorzunehmen. Schirm- und Schneebar, Strandbar ine Schirm-, Schneeoder Strandbar ist dann von der Verpflichtung zur inzelaufzeichnung befreit, wenn sie sich nicht in einem örtlichen aheverhältnis zu einer zum Betrieb gehörenden äumlichkeit befindet. Das heißt, für den Unternehmer bzw. seine Mitarbeiter, welche an der Schirm-, Schnee- oder Strandbar arbeiten, während des Betriebes nutzbar ist. Steht die Schirm-, Schnee- oder Strandbar einzeln, besteht keine Verpflichtung zur inzelaufzeichnung. Befindet sich die Schirm,- Schnee oder Strandbar z.b. vor dem zum Betrieb gehörenden Hotel, müssen sämtliche Bareinnahmen entsprechend der Vorschriften aufgezeichnet werden. Barbetrieb Die Bar befindet sich in einer fest umschlossenen äumlichkeit. Sämtliche Bareinnahmen sind entsprechend der Gastgewerbliche Hilfskraft Die KIB (Kontrolle illegaler rbeitnehmerbeschäftigung) überwacht die inhaltung der Bestimmungen des usländerbeschäftigungsgesetzes sowie im ahmen des rbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes (VG) die ntsendung ausländischer rbeitnehmer nach Österreich. Weiters erheben die Kontrollorgane u. a. die ordnungsgemäße inbehaltung und bfuhr aller lohnabhängigen bgaben, versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des llgem. Sozialversicherungsgesetzes. In letzter Zeit ist es allerdings bei KIB-Kontrollen zu Problemen gekommen, da zwar Beschäftigungsbewilligungen vorlagen, jedoch waren bei der Berufsbezeichnung entweder bwäscherin oder Stubenmädchen eingetragen. Wenn nun diese rbeitnehmer sowohl in der Küche als auch in den Zimmern arbeiten, sieht die KIB durch die Vorschriften aufzuzeichnen. Die Stock- oder Standverrechnung erfüllt laut Finanzverwaltung ausdrücklich nicht die rfordernisse der ordnungsgemäßen ufzeichnung. heatercafés etc. Das heatercafe befindet sich in einer fest umschlossenen äumlichkeit. Sämtliche Bareinnahmen sind entsprechend der Vorschriften aufzuzeichnen. Die Stock- oder Standverrechnung erfüllt laut Finanzverwaltung ausdrücklich nicht die rfordernisse der ordnungsgemäßen ufzeichnung. Zu beachten ist, dass die ufzeichnung der Bareinnahmen zeitnah zu erfolgen hat. teilweise abgeänderte Beschäftigungsart einen Verstoß gegen das usländerbeschäftigungsgesetz. Diese echtsauffassung ist umstritten und wird von uns nicht geteilt. Da es bislang keine echtssprechung gibt, empfehlen wir dringendst, bei der ntragstellung für einen ausländischen rbeitnehmer in Zweifelsfällen die Berufsbezeichnung gastgewerbliche Hilfskraft zu wählen. H I L F S K F 7
8 U C H V B O danke für DI unterschriften! Für Ihre großartige Beteiligung an der Unterschriftenaktion möchte ich mich nochmals sehr herzlich bedanken. Dank Ihrer famosen Unterstützung haben sich Steirer und Steirerinnen mittels ihrer Unterschrift gegen ein gesetzliches auchverbot in Gaststätten ausgesprochen. Die Unterschriftenaktion ist nunmehr beendet und demnächst werden die Unterschriftenlisten Ministerin Kdolsky übergeben. Die Bereitschaft und das Bemühen der heimischen Gastronomie zum Schutz von ichtrauchern ist eindeutig vorhanden. Obwohl sich Gasthäuser und Lokale im ahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung sehr bemüht haben, ein konfliktfreies Miteinander von ichtrauchern und auchern zu erreichen, konnte nach den Untersuchungen des Gesundheitsministeriums in keinem Bundesland der Zielwert der Selbstverpflichtung (90-prozentige Durchdringungsdichte aller Speiselokale über 75 m², 40% ichtraucherfläche der Lokalfläche) erreicht werden. Im Hinblick auf das Ziel von Ministerin Kdolsky, eine gesetzliche egelung zum verstärkten Schutz von ichtrauchern ab 2008 einzuführen, müssen gemeinsame optimale Lösungen gefunden werden. Wir treten weiterhin für ein harmonisches Miteinander von auchern und ichtrauchern ein und die Maxime heißt: Gebote statt Verbote. Die bsicht von Ministerin Kdolsky, dass Lokale unter 75 m² frei entscheiden können, ob sie ein aucher- oder ichtraucherlokal sind, wird von uns begrüßt. Wir werden uns jedenfalls aktiv bei der rstellung eines Gesetzes einbringen, um bestmöglich Schaden von unseren Betrieben abzuwenden. Darüber hinaus fordern wir aber auch von der öffentlichen Hand eine Förderung von Investitionen in einen verstärkten ichtraucherschutz. Hier darf die Gesellschaft die Gastronomie nicht im Stich lassen, wenn von ihr verlangt wird, zur rreichung eines gesellschaftspolitischen Ziels beizutragen. Für optimale Lösungen sind aber in jedem Fall auch die positive instellung und die Mitwirkung der Gäste erforderlich. Impressum Info Verleger, Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte ourismus und Freizeitwirtschaft, 8021 Graz, Körblergasse ; Fotos: Fischer; Druck: Universal-Druckerei Leoben.
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