kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die Erhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent."

Transkript

1 r. 3, Mai ach drei intensiven Verhandlungsrunden konnte ein Lohnabschluss (siehe Lohntabelle ) für alle rbeiter im österreichischen Hotelund Gastgewerbe erreicht werden. Mit Wirksamkeit vom wurden die GZ 02Z2927 M P.b.b. Verlagspostamt 8020 Graz neue löhne us dem Inhalt eue Löhne S. 1, 2, 4 und 5 Saisonverlängerung S. 2 lkomat-est S. 3 Barbewegungsverordnung III S. 6, 7 kollektivvertraglichen Löhne um jeweils 2,3 Prozent erhöht. Die rhöhung bei den Lehrlingsentschädigungen beträgt jeweils 2,5 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen für Fremdsprachenkenntnisse und achtarbeit sowie die Pauschale für Dienstkleidung bei Lehrlingen werden österreichweit vereinheitlicht und auf folgende Beträge angehoben: Fremdsprachenzulage: uro 29, Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge: uro 33,50 (Doppellehre uro 50,25) achtarbeitszuschlag: uro 19, Gehälter Bei edaktionsschluss gab es einen vorläufigen KV-bschluss. Demnach wurden die Gehälter ab um 2,3% erhöht, wobei die sich ergebenden Beträge jeweils auf den nächsten vollen uro aufzurunden sind. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,5% erhöht, wobei in der Steiermark im 3. Lehrjahr eine ngleichung lles verbieten? auchen verboten. rinken verboten. Lärmen verboten. tmen verboten? Schön langsam muss man sich fragen, wie weit wir uns noch entmündigen lassen. Wobei ich nicht dem exzessiven lkoholgenuss das Wort reden möchte. s ist aber zu billig, auf jeden Missbrauch sofort mit Verboten zu reagieren und wahllos Schuldzuweisungen zu machen. Unsere Wirte sind nicht daran interessiert, volltrunkene Jugendliche in oder vor ihren Lokalen zu haben. Sie verwehren sich jedoch dagegen, dass die Verantwortung dafür auf sie alleine abgeschoben wird, nur weil ltern unwillig oder unfähig sind, ihre Sprösslinge zu erziehen. Prävention beginnt nämlich in der Familie und das gilt sowohl für den lkohol als auch für das ikotin, meint Ihr Peter Mühlbacher Präsident

2 S I S O V L Ä G U G 2 neue löhne an den Wert der anderen Bundesländer erfolgt. rhöhung der Zulagen Fremdsprachenzulage: uro 29, Fehlgeldentschädigung: uro 29, achtarbeitszuschlag: uro 19, Die inführung einer Dienstkleidungspauschale in der Höhe von uro 9, für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent ab Die Lohntabelle finden sie auf den Seiten 4 und 5 dieser usabe. Saisonverlängerung Zusatzkollektivvertrag eilaufhebung Vom 25. bis 27. Mai findet in Graz die VI- LI die größte Verkostung steirischer Spitzenweine statt. Die Wirtschaftskammer lädt Sie gemeinsam mit den Veranstaltern zum Gastronomietag ein. m Sonntag, , erhalten Sie ab 11 Uhr im Wein- rophy-haus betrieben von den ourismusschulen Bad Gleichenberg ein VILI-Frühstück (auf inladung von oni s Babette Freilandeiern) sowie Der Verwaltungsgerichtshof hat mit rkenntnis vom (veröffentlicht am ) festgestellt, dass eine kollektivvertragliche egelung, die eine Verlängerung eines Dienstverhältnisses durch nhängen von Überstunden vorsieht, nichtig ist. Dies deshalb, da es in dieser Hinsicht keine gesetzliche rmächtigung für die Kollektivvertragsparteien gibt. Dies bedeutet, dass bei Saisonarbeitsverhältnissen keine am nde des Durchrechnungszeitraumes bestehenden Überstunden zur Verlängerung herangezogen werden müssen. Konsequenz: Keine Verpflichtung zur Verlängerung durch Überstunden in der laufenden Saison Keine achzahlungen für vorangegangene Saisonen im Falle einer Überprüfung durch die Gebietskrankenkasse aus diesem itel ufrecht bleibt hingegen die kollektivvertragliche Verpflichtung zur Verlängerung des r b e i t s v e r h ä l t n i s s e s durch die Hälfte des im laufenden Urlaubsjahr erworbenen Urlaubsanspruches im usmaß von höchstens sieben Werktagen. Die Gehaltstabelle wird im nächsten Info veröffentlicht ( und im Internet unter wko.at/ stmk/gastronomie oder wko.at/stmk/hotellerie). Weiters werden nähere Details zur inführung der Dienstkleidungspauschale bekannt gegeben. Diesbezüglich bringt das rkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs aber eine Klarstellung: Zur Verlängerung heranzuziehen sind nur die im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses noch offenen Urlaubsansprüche. Wurde daher der Urlaubsanspruch während der Saisonbeschäftigung bereits zur Gänze verbraucht, verlängert sich das Dienstverhältnis demnach nicht. Wir gehen daher davon aus, dass die Gebietskrankenkassen dies auch in allen Bundesländern künftig so handhaben werden. VILI Graz inladung zum VIP-Brunch ein kostenloses VILI-Package. Dieses Package beinhaltet einen Umhängebeutel samt Verkostungsglas und den VILI Festivalguide, der Sie auf Ihrer Genussreise durch die steirischen Weinkeller inmitten der Grazer ltstadt begleiten wird. us organisatorischen Gründen bitten wir um nmeldung zum VIP-Brunch unter der elefonnummer 0664/ oder per -Mail unter vinaliagraz@a1.net

3 lkomat-test inerseits sind in den meisten Lokalen alkoholische Getränke ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, andererseits dürfen entsprechende Gesetze nicht negiert werden. In diesem Umfeld sind Gastronomen und Mitarbeiter immer stärker gefordert, Verantwortung gegenüber rwachsenen und vor allem Jugendlichen wahrzunehmen. Der Fachgruppe ist es wichtig, Wirte und Gäste für den verantwortungsvollen Umgang mit lkohol zu sensibilisieren. us diesem Grund wird von Seiten der Fachgruppe Gastronomie in rwägung gezogen, mehrere lkomaten käuflich zu erwerben Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe Gastronomie Körblergasse Graz Per Fax: 16/ DW -Mail: und diese kostenlos an unsere Mitgliedsbetriebe zu verleihen. Voraussetzung ist aber ein entsprechendes Interesse an dieser lkohol-selbstkontroll-ktion. s ist geplant, die estgeräte für einen Zeitraum von einer Woche zu verleihen. Vom Betrieb sind lediglich die Selbstkosten der Mundstücke (pro Stück ca. uro 0,33 inkl. Ust) zu bezahlen. Die Selbstkontrolle erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung, sie bietet keinen echtsanspruch bei lkoholmessungen durch die xekutive. Zum insatz der unverbindlichen Vorkontrolle gelangen bei den Gästen jene Geräte, wie sie auch die xekutive bei den Vortests verwendet. Wir bitten um Verständnis, dass diese estgeräte nur dann von uns käuflich erworben werden, wenn genügend Interesse an dieser ktion bekundet wird. us diesem Grunde bitten wir um Ihre Interessenbekundung mittels nachstehenden Formulars. Bei Zustandekommen dieser ktion wird selbstverständlich ein Begleitmaterial (z. B. Plakate, Folder) für Ihre Gäste von uns zur Verfügung gestellt sowie weitere Informationen zum Verleihservice bekannt gegeben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, dann retournieren Sie uns bitte nachfolgenden bschnitt: L K O M - S Ja, ich habe grundsätzlich Interesse am Gratis-lkomat-est und möchte eines von der Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Gastronomie, zur Verfügung gestelltes Leihgerät verwenden. ame: dresse: el.-r.: Datum Unterschrift 3

4 Lohntabelle für alle rbeiter der steirischen Hotel- und Gastgewerbebetriebe Gültig ab 1. Mai Garantielöhner (männlich, weiblich) Monats- lohn bis zum 3. Dj. Monats- lohn ab dem 4. Dj. Monats- lohn ab dem 7. Dj. Monats- lohn ab dem 10. Dj. Monats- lohn ab dem 13. Dj. Monats- lohn ab Monats- lohn ab dem 16. Dj. dem 19. Dj. Monats- lohn Monats- lohn ab ab dem 22. Dj. dem 25. Dj. 1. Maitre d`hotel, Oberkellner mit mindestens 5 Ser 1241, , , , , , , , ,90 2. Maitre d`hotel-stellvertreter, Oberkellner mit weniger als 5 Servierkräften 3. Chef de rang(bteilungschef), Chef d`etage, tagenchef, Barmixer*), Sommelier (Weinkellner; mit Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kellner) 4. Demi-chef, Chef de rang-stellvertreter, Kellner mit Inkasso; evier-, tagen-(zimmer-), Frühstücks-, Barkellner 5. Commis de rang, Kellner, Kellner ohne Inkasso, Speisen-, Getränke-Kellner 6. Kellner(Servierkraft) ohne Lehrzeit mit Inkasso 7. Kellner(Servierkraft) ohne Lehrzeit ohne Inkasso, Bedienungskräfte in Heimen 8. Hilfskräfte im Service (z.b. Getränkemädchen, Mehlspeisenverkäuferin) Chefportier lleinportier, ag- und achtportier 1159, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Portiergehilfe, Hotelgehilfe, Lohndiener, Bademeister in Badeanlagen, die nur Hotelgästen zugänglich sind; Hallengehilfe, Liftführer in Beherbergungsbetrieben Zimmermädchen, lleinzimmermädchen (bzw. - stubenmädchen, -stubenfrau) 13. Zimmermädchen, (bzw. -stubenmädchen, -stubenfrau) *)usdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist. ageslohn = Monatslohn : 22 age Stundenlohn = Monatslohn : 173 Stunden Fremdsprachenzulage 29,00 achtarbeiterzuschlag 19,00 Dienstkleiderpauschale für Lehrlinge 33,50 bzw. 50,25 bei Doppellehre Gastronomiefachmann/frau maximaler Sachbezugswert bei Lehrlingen 32,70

5 Festlöhner (männlich, weiblich) Monats- lohn bis zum 3. Dj. dem 4. Dj. dem 7. Dj. dem 10. Dj. dem 13. Dj. dem 16. Dj. dem 19. Dj. dem 22. Dj. dem 25. Dj. 1. Chef de cuisine, Küchenchef mit Brigade (mindestens 5 Köche oder Köchinnen) freie Vereinbarung 2. Küchenleiter freie Vereinbarung 3. Chef de cuisine, Küchenchef mit Küchenkräften, Barchef*) 1405, , , , , , , , ,60 4. Sous-Chef, Küchenchefstellvertreter 1255, , , , , , , , ,60 5. lleinkoch 1226, , , , , , , , ,10 6. Chef de partie, bteilungskoch (z.b. Gardemanger, ntremetier, otisseur, Saucier, Patissier), Grill-, Diätkoch, Barmixer*) 7. Cuisinier, Koch mit Lehrzeit, Küchenfleischer 8. Koch ohne Lehrbrief, Hilfskoch, Gasthausköchin, Kaffeeköchin, Salaterin 9. Küchenhilfskräfte, z.b.herdmädchen, Geschirreiniger, Silberputzer 10. Kellermeister 11. Küchenwirtschafterin 12. Beschließerin (Hotel-, Wäsche-), Gouvernante 13. Kaffeehaus-, Küchen-, Buffet-, Schankkassier (mit oder ohne Schankausgabe), Buffetier mit Inkasso am Bahnhof 1136, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Keller- und Schankhilfe, Buffetfräulein, Buffethilfe, Kondukteur 15. Wäscherin, Büglerin, äherin 16. aumpfleger, Garderobe-, oilettenfrau, oilettenbedienung mit utomaten, ürsteher, sonstige Hilfskräfte *)usdrückliche Vereinbarung ist notwendig, da eine Beschäftigung sowohl als Garantielöhner als auch als Festlöhner möglich ist. Löhne für rbeitnehmer auf Schutzhütten bis 3.Dj. ab 4.Dj. ab 7.Dj. ab 10.Dj. ab 13.Dj. ab 16.Dj. ab 19.Dj. ab 22.Dj. ab 25.Dj. 1. Kellnerin und Stubenmädchen 2. Köchin 1098, , , , , , , , ,80 3. Küchenhilfe, bwäscherin, männliche und weibliche Hilfskräfte Lehrlingsentschädigung estaurantfachmann/frau, Koch, Systemgastronomiefachmann/frau Gastronomiefachmann/frau (4 Lehrjahre) 1. Lehrjahr 479,00 2. Lehrjahr 539,00 3. Lehrjahr 654,00 4. Lehrjahr 708,00 50 % der Lehrlingsentschädigung für estaurant-fachmann/frau und 50 % der Lehrlingsentschädigung für Gastronomiefachmann/frau (Doppellehre) im 3. und 4. Lehrjahr können dem ronc entnommen werden. Die übrigen Lehrlingsentschädigungen dürfen nicht aus den Umsatzprozenten bezahlt werden.. Dienstkleiderpauschale Gastgewerbliche Lehrlinge haben nspruch auf eine Pauschale für Dienstkleidung in der Höhe von 33,50 pro Monat. Das Dienstkleidungspauschale bei bsolvierung des 4 -jährigen Lehrberufes Gastronomiefachmann/frau (Doppellehre) erhöht sich auf 50,25 während der gesamten Dauer des Lehrverhältnisses. Quartier und Verpflegung für Lehrlinge Wird Lehrlingen Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des rbeitgebers gewährt, darf der bzug monatlich 32,70. sofern ein bzug vereinbart wurde, nicht überschreiten. Der bzug ist vom ettobetrag vorzunehmen. eilweiser Sachbezug ist nach dem Zehntelanteil des amtlichen Sachbezuges zu bewerten.

6 Serie V O D U G 6 Barbewegungsverordnung III Wie berichtet, besteht seit 1. Jänner für alle Betriebe grundsätzlich (einige usnahmen gibt es aber) die Verpflichtung, alle Bareingänge und Barausgänge einzeln und in ihrer ntstehung und bwicklung nachvollziehbar aufzuzeichnen. Was bedeutet dies konkret für die Gastronomiebetriebe? 1. Betrieb mit einem Jahresumsatz unter UO , Hier besteht keine inzelaufzeichnungspflicht Gassenverkauf Werden bei Verkäufen im Lokal ufzeichnungen geführt, im Gassenverkauf jedoch nicht, so kann die Losungsermittlung für den Gassenverkauf mittels Kassasturz erfolgen. Dies jedoch nur, wenn der Umsatz des Gesamtbetriebes (Lokal + Gassenverkauf) unter UO ,- liegt. 2. Betrieb mit einem Jahresumsatz über UO , Werden bei einer ischabrechnung mehrere Produkte zu einem bestimmten Zeitpunkt an Kunden in einer Gesamtsumme abgerechnet und boniert, erfolgt das Inkasso dann jedoch in eilbeträgen an mehrere Personen, kann die ischbonierung als einzelne Bareingangsaufzeichnung gewertet werden. Das Inkasso muss zeitnah erfolgen. Des Weiteren müssen der Zeitpunkt der Bonierung, der Verrechnungskreis, das heißt der isch und die auf die einzelnen Produkte entfallenden eilbeträge ersichtlich oder ermittelbar sein. Laut Finanzverwaltung erfüllt eine Stock- oder Standverrechnung nicht die rfordernisse der ordnungsgemäßen ufzeichnung. Bei der Stock- oder Standverrechnung stellen der innerbetriebliche Warenverkehr und nicht die vom Unternehmer erzielten innahmen den nknüpfungspunkt. Der Kellner ist Mitarbeiter des Unternehmers und kassiert in dessen amen und auf dessen echnung. Daher dient eine Stockverrechnung zwar einer Warenlagerbuchführung oder der Kontrolle der Mitarbeiter, sie ersetzt aber nicht die ordnungsgemäße Losungsermittlung. Betriebe ohne DV Grundsätzlich ist jede rt chronologischer, händischer ufzeichnungen der einzelnen Bareinnahmen möglich. s bleibt dem Unternehmer überlassen, ob er der ufzeichnungspflicht beispielsweise durch Paragondurchschriften, echenstreifen, Strichlisten, Kassabucheinzelaufzeichnungen oder egistrierkassenstreifen mechanischer egistrierkassen nachkommt. Jede rt der ufzeichnung, die auf Grund der Summenbildung der einzelnen Bareingänge eine rmittlung der ageslosung ermöglicht, kommt in Betracht. Betriebe mit DV Jede rt der elektronischen Bonierung wird als ausreichend angesehen. Die Belege sind in chronologischer eihenfolge abzulegen. Gastgarten Der Umsatz wird im örtlichen aheverhältnis zu der dem Unternehmer

7 Barbewegungsverordnung III oder seinem Mitarbeiter zur Verfügung stehenden äumlichkeit erbracht. Die Speisen und Getränke werden aus dem Gasthaus bzw. estaurant gebracht. Der Gastgarten fällt daher nicht unter die usnahmebestimmung. ine inzelaufzeichnung aller Bareinnahmen ist vorzunehmen. Schirm- und Schneebar, Strandbar ine Schirm-, Schneeoder Strandbar ist dann von der Verpflichtung zur inzelaufzeichnung befreit, wenn sie sich nicht in einem örtlichen aheverhältnis zu einer zum Betrieb gehörenden äumlichkeit befindet. Das heißt, für den Unternehmer bzw. seine Mitarbeiter, welche an der Schirm-, Schnee- oder Strandbar arbeiten, während des Betriebes nutzbar ist. Steht die Schirm-, Schnee- oder Strandbar einzeln, besteht keine Verpflichtung zur inzelaufzeichnung. Befindet sich die Schirm,- Schnee oder Strandbar z.b. vor dem zum Betrieb gehörenden Hotel, müssen sämtliche Bareinnahmen entsprechend der Vorschriften aufgezeichnet werden. Barbetrieb Die Bar befindet sich in einer fest umschlossenen äumlichkeit. Sämtliche Bareinnahmen sind entsprechend der Gastgewerbliche Hilfskraft Die KIB (Kontrolle illegaler rbeitnehmerbeschäftigung) überwacht die inhaltung der Bestimmungen des usländerbeschäftigungsgesetzes sowie im ahmen des rbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes (VG) die ntsendung ausländischer rbeitnehmer nach Österreich. Weiters erheben die Kontrollorgane u. a. die ordnungsgemäße inbehaltung und bfuhr aller lohnabhängigen bgaben, versicherungs- und melderechtlichen Bestimmungen des llgem. Sozialversicherungsgesetzes. In letzter Zeit ist es allerdings bei KIB-Kontrollen zu Problemen gekommen, da zwar Beschäftigungsbewilligungen vorlagen, jedoch waren bei der Berufsbezeichnung entweder bwäscherin oder Stubenmädchen eingetragen. Wenn nun diese rbeitnehmer sowohl in der Küche als auch in den Zimmern arbeiten, sieht die KIB durch die Vorschriften aufzuzeichnen. Die Stock- oder Standverrechnung erfüllt laut Finanzverwaltung ausdrücklich nicht die rfordernisse der ordnungsgemäßen ufzeichnung. heatercafés etc. Das heatercafe befindet sich in einer fest umschlossenen äumlichkeit. Sämtliche Bareinnahmen sind entsprechend der Vorschriften aufzuzeichnen. Die Stock- oder Standverrechnung erfüllt laut Finanzverwaltung ausdrücklich nicht die rfordernisse der ordnungsgemäßen ufzeichnung. Zu beachten ist, dass die ufzeichnung der Bareinnahmen zeitnah zu erfolgen hat. teilweise abgeänderte Beschäftigungsart einen Verstoß gegen das usländerbeschäftigungsgesetz. Diese echtsauffassung ist umstritten und wird von uns nicht geteilt. Da es bislang keine echtssprechung gibt, empfehlen wir dringendst, bei der ntragstellung für einen ausländischen rbeitnehmer in Zweifelsfällen die Berufsbezeichnung gastgewerbliche Hilfskraft zu wählen. H I L F S K F 7

8 U C H V B O danke für DI unterschriften! Für Ihre großartige Beteiligung an der Unterschriftenaktion möchte ich mich nochmals sehr herzlich bedanken. Dank Ihrer famosen Unterstützung haben sich Steirer und Steirerinnen mittels ihrer Unterschrift gegen ein gesetzliches auchverbot in Gaststätten ausgesprochen. Die Unterschriftenaktion ist nunmehr beendet und demnächst werden die Unterschriftenlisten Ministerin Kdolsky übergeben. Die Bereitschaft und das Bemühen der heimischen Gastronomie zum Schutz von ichtrauchern ist eindeutig vorhanden. Obwohl sich Gasthäuser und Lokale im ahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung sehr bemüht haben, ein konfliktfreies Miteinander von ichtrauchern und auchern zu erreichen, konnte nach den Untersuchungen des Gesundheitsministeriums in keinem Bundesland der Zielwert der Selbstverpflichtung (90-prozentige Durchdringungsdichte aller Speiselokale über 75 m², 40% ichtraucherfläche der Lokalfläche) erreicht werden. Im Hinblick auf das Ziel von Ministerin Kdolsky, eine gesetzliche egelung zum verstärkten Schutz von ichtrauchern ab 2008 einzuführen, müssen gemeinsame optimale Lösungen gefunden werden. Wir treten weiterhin für ein harmonisches Miteinander von auchern und ichtrauchern ein und die Maxime heißt: Gebote statt Verbote. Die bsicht von Ministerin Kdolsky, dass Lokale unter 75 m² frei entscheiden können, ob sie ein aucher- oder ichtraucherlokal sind, wird von uns begrüßt. Wir werden uns jedenfalls aktiv bei der rstellung eines Gesetzes einbringen, um bestmöglich Schaden von unseren Betrieben abzuwenden. Darüber hinaus fordern wir aber auch von der öffentlichen Hand eine Förderung von Investitionen in einen verstärkten ichtraucherschutz. Hier darf die Gesellschaft die Gastronomie nicht im Stich lassen, wenn von ihr verlangt wird, zur rreichung eines gesellschaftspolitischen Ziels beizutragen. Für optimale Lösungen sind aber in jedem Fall auch die positive instellung und die Mitwirkung der Gäste erforderlich. Impressum Info Verleger, Herausgeber, für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte ourismus und Freizeitwirtschaft, 8021 Graz, Körblergasse ; Fotos: Fischer; Druck: Universal-Druckerei Leoben.

Gehaltstabelle Angestellte

Gehaltstabelle Angestellte ð NEUE NOMENKLATUR Gehaltstabelle Angestellte für das steirische Hotel- und Gastgewerbe Gültig ab 1. Mai 2015 Beschäftigungsgruppe 0 Angestellte, die mit der Geschäftsführung betraut sind wie z.b. HoteldirektorIn,

Mehr

Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg

Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Lohntabelle ab 01. Mai 2016 Vorarlberg Die Entschädigungen sind in Brutto angegeben. Sie gelten für eine Normalarbeitzeit von 40 Stunden/Woche. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist auf fünf Tage aufzuteilen.

Mehr

Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012

Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Lohntabelle für die Gastronomie und Hotellerie im Burgenland ab 1. Juli 2012 Die Lohntabelle gilt für alle Arbeiter und Arbeiterinnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die der Fachgruppe

Mehr

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im

Mehr

Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe

Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe Mindestlöhne für die ArbeiterInnen und Angestellten im Salzburger Gastgewerbe gültig ab 01. Mai 2010 Diese Lohntabelle ist Bestandteil des Bundeskollektivvertrages für das Österreichische Hotel und Gastgewerbe.

Mehr

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg

Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Löhne für das Hotel und Gastgewerbe in Salzburg Gültig ab 1. Mai 2015 1. Service Garantielohn 12. 15. 18. 21. 24. 25. 1.1.Maitre d'hötel, Oberkellne/in mit mindestens 5 Servierkräften 1.2 Mäitre d'hötel-stellvertreter/in,

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem für alle Betriebe der Fachgruppen Gastronomie

Mehr

Die Barbewegungsverordnung

Die Barbewegungsverordnung Die Barbewegungsverordnung Seit 1. Jänner 2007 gelten neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen und Barausgaben. Von dieser Regelung betroffen sind Bilanzierer, Einnahmen/Ausgaben-Rechner und auch

Mehr

SONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN

SONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 ENDLICH FESTLOHN Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 2, MÄRZ 2015 SONDERAUSGABE IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2015 Hans Spreitzhofer ENDLICH FESTLOHN Das Garantielohnsystem mit seiner

Mehr

)' $ ! " # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ ((

)' $ !  # # $% # #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( )' % )' + 4'!7&/ 3$ #'4 8$!4 7& / 3% %-- %.$ (( ! " # # $% # &%!"#$ #$ $ $ $ '( )$$ (( * (#%&& #+,( $( #% "'!(#% $ %-- %.$ (( /0 1%"23%0 22%"2/%0 21%"43%0 430 * *+ ** + * 0 01 *1% *1*,#-#./ 000 1 111%,#/#./ %,# ) 2 % 1 1 3# ', +,, 4 / + 5 #,6 + +% +

Mehr

Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012

Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012 Die neuen Gehälter für das Wiener Gastgewerbe ab 1. Juli 2012 Erhöhung der Mindestgehälter, die per 30.6.2012 den Betrag von 1.208,- nicht übersteigen, um 3 %. Erhöhung der Mindestgehälter, die per 30.6.2012

Mehr

L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen

L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen L I S T E P O S I T I O N E N F Ü R L O H N B E N C H M A R K Küchenpositionen 121 51 Küchenchef mit Brigade (mind. 5 Köche) Chef Küchenchef einer Brigade mit mindestens 5 Köchen. Für die Bewertung sind

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Mai 2010 Gültig ab A) 1. Mai 2009 B)

Mehr

Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004

Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004 Lohn- und Gehaltsabschluss ab 1. Mai 2004 NEUE LÖHNE UND GEHÄLTER AB 1. MAI 2004 Nach intensiven Verhandlungen wurden am 20. April neue Kollektivvertragslöhne und - gehälter für die rund 150.000 Arbeiter

Mehr

RUNDSCHREIBEN DER FACHGRUPPEN GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

RUNDSCHREIBEN DER FACHGRUPPEN GASTRONOMIE UND HOTELLERIE RUNDSCHREIBEN DER FACHGRUPPEN GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Rundschreiben informieren wir u.a. über die neuen Löhne und Gehälter, die Aktionen 2006 der gastgewerblichen

Mehr

Lohntabelle ab 1. Mai 2016

Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Lohntabelle ab 1. Mai 2016 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

Lohnbenchmark Erläuterungen V 0.2

Lohnbenchmark Erläuterungen V 0.2 Lohnbenchmark Erläuterungen V 0.2 CONTco concept consulting GmbH DP Personal-Software GmbH Eduard-Bodem-Gasse 5, 6020 Innsbruck Tel: +43 512 346134, Fax: +43 512 346134 30 e-mail: lohnbenchmark@personalsoftware.at

Mehr

Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie. Koch/Köchin

Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie. Koch/Köchin Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie Koch/Köchin Gute Gründe für eine Ausbildung im Gastgewerbe Wohl keine andere Branche in Deutschland ist so spannend und abwechslungsreich

Mehr

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (Bundesabgabenordnung BAO) Buchführungspflichten allgemein 124 Abgabepflichtige, die nach UGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung von Büchern und

Mehr

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis

Mehr

SALMONELLEN- UND ALLERGENRISIKO BEI MITGEBRACHTEM KUCHEN

SALMONELLEN- UND ALLERGENRISIKO BEI MITGEBRACHTEM KUCHEN DEHOGA VORLAGE SALMONELLEN- UND ALLERGENRISIKO BEI MITGEBRACHTEM KUCHEN Stand 5.2.2015 Ihr Ansprechspartner Wenden Sie sich bitte an Ihre DEHOGA-Geschäftsstelle vor Ort. Überblick über die Geschäftsstellen:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Lehrlingsentschädigung 7. Betriebliches Rechnungswesen 79. Private Haushaltsplanung 18. Privater Einkauf 27.

Inhaltsverzeichnis. Lehrlingsentschädigung 7. Betriebliches Rechnungswesen 79. Private Haushaltsplanung 18. Privater Einkauf 27. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Lehrlingsentschädigung 7 1 Kollektivvertrag 8 2 Sozialversicherung 10 3 Lohnsteuer 11 4 Berechnung des Auszahlungsbetrages 11 5 Sonderzahlungen 16 Private Haushaltsplanung

Mehr

Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient!

Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient! .Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Im Zuge der Steuerreform sind in den letzten Tagen unterschiedlichste Fragen an uns herangetragen worden. Hier ein kleine Auswahl dieser Fragen samt Beantwortung.

Mehr

Inhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ

Inhalt. Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ Inhalt Allgemeines Pflichtpraktikum Arbeitsverhältnis Praktikanten-Arbeitsverhältnis Arbeitsrechtliche Bestimmungen Arbeiten im Ausland FAQ 2 Allgemeines Erscheinungsformen Pflichtpraktikum Volontariat

Mehr

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen

Novelle zum AÜG Neu. Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen Novelle zum AÜG Neu Gesetzliche Bestimmungen und ihre Auswirkungen Im Zuge der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie in das nationale Recht wurde das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) novelliert,

Mehr

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine

Mehr

W E R K V E R T R A G

W E R K V E R T R A G - 1 - W E R K V E R T R A G ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Herrn/Frau...als Auftragnehmer(in) und Herrn/Frau/Firma...als Auftraggeber(in) wie folgt: Herstellung und Honorierung des Werks: Herr/Frau...im folgenden

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM HOTEL- UND GASTGEWERBE KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Kurzkommentar April 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 1.1. Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich... 3 1.2. Persönlicher Geltungsbereich...

Mehr

KÜCHENCHEF (M/W) Vollzeit / ab sofort

KÜCHENCHEF (M/W) Vollzeit / ab sofort KÜCHENCHEF (M/W) Vollzeit / ab sofort Vorbereitung, Durchführung, Organisation und Kontrolle des gesamten Küchenbereichs Verantwortlich für die reibungslosen Abläufe in der Küche Sicherstellung des Qualitätsanspruches

Mehr

ZÜFLE. Hotel Restaurant Spa. Das ZÜFLE Wir stellen uns vor. Ausbildung Koch / Köchin. Hotel Züfle. Ausbildung Restaurantfachmann / -frau

ZÜFLE. Hotel Restaurant Spa. Das ZÜFLE Wir stellen uns vor. Ausbildung Koch / Köchin. Hotel Züfle. Ausbildung Restaurantfachmann / -frau Aufstiegschanchen als Restaurantfachmann / -frau: Betriebsleiter / Hoteldirektor / selbständiger Unternehmer Bankettleiter F & B Manager stellv. Bankettleiter stellv. F&B Manager Restaurantdirektor Oberkellner

Mehr

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 1. Lohnordnung: Lohngruppe 1 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen

Mehr

Fachverband Hotellerie. Information zur Lehrlingsförderung NEU

Fachverband Hotellerie. Information zur Lehrlingsförderung NEU Fachverband Hotellerie Information zur Lehrlingsförderung NEU Stand 23. Juli 2008 Information zur Lehrlingsförderung NEU 1 Lehrlingsförderung NEU Mit 28.6.2007 ist im Berufsausbildungsgesetz die neue Förderung

Mehr

Die an dem jeweiligen Standort angebotenen Lehrberufe entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt.

Die an dem jeweiligen Standort angebotenen Lehrberufe entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt. Bewerbung um Aufnahme als Lehrling Ablauf der Bewerbungsfrist: 29. Februar 2016 Einlaufstempel ÖBB-Infrastruktur AG Lehrlingsausbildung Praterstern 3 1020 Wien Ich bewerbe mich um eine Aufnahme im Lehrberuf

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit KommR Viktor Sigl Wirtschafts-Landesrat Dr. Roman Obrovski Leiter AMS Oberösterreich am 14. Mai 2009 zum Thema Ausbau der Offensive Jugendbeschäftigung Kooperation

Mehr

08.00 bis Uhr bis Uhr. in alle mobilen Netze. inkl. Wunschland. 150 Freiminuten in alle Netze österreichweit

08.00 bis Uhr bis Uhr. in alle mobilen Netze. inkl. Wunschland. 150 Freiminuten in alle Netze österreichweit TARIFÜBERSICHT VIP-FRIENDS: Telefonieren Sie jetzt GRATIS zu allen DIALOG VIP-Friends. Sensationell günstige Tarife Kein Grundentgelt Premiumkundenbonus Ihr persönlicher Berater vor Ort Online Servicecenter

Mehr

Prüfbericht. Tel./ Fax / E-Mail (Name und Anschrift des Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters / Steuerbevollmächtigten)

Prüfbericht. Tel./ Fax / E-Mail (Name und Anschrift des Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters / Steuerbevollmächtigten) Prüfbericht Zur Vorlage bei der Industrie- und Handelskammer bescheinige ich, zwecks Erteilung/Verlängerung der zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Beantragung der Niederlassungserlaubnis

Mehr

M u s t e r Dienstvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe

M u s t e r Dienstvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe M u s t e r Dienstvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare

Mehr

DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG. Teil 3 - Arbeitszeitrecht und Jugendliche. Dr. Andreas Gattinger

DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG. Teil 3 - Arbeitszeitrecht und Jugendliche. Dr. Andreas Gattinger DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG Teil 3 - Arbeitszeitrecht und Jugendliche Dr. Andreas Gattinger April 2014 DAS RECHT DER LEHRLINGSBESCHÄFTIGUNG Teil 3 - Arbeitszeitrecht für Jugendliche Diese Broschüre

Mehr

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Herausgeber: Landarbeiterkammer Tirol Stand: 1.2.2016 Nachdruck verboten! Sozialversicherung Seit 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer ausnahmslos

Mehr

M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN)

M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN) M U S T E R DIENSTVERTRAG FÜR ANGESTELLTE KURZFASSUNG (ALLGEMEIN) Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare

Mehr

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit)

ARBEITSVERTRAG. befristet bis zum (aus sachlichem Grund z. B. für die Saison, Vertretung wg. Schwangerschaft bzw. Elternzeit) ARBEITSVERTRAG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer im bayerischen Gastgewerbe (Minijobs bis 400,00 monatlich) mit Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag zwischen - Arbeitgeber - und - Arbeitnehmer/in

Mehr

Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich.

Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich. Lehrling und Jugend SEITE 1 gastro kit Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe facebook.com/akvorarlberg Stark für Dich. www.akbasics.at gastro kit SEITE 2 Stark für Dich. AK Vorarlberg SEITE 3 Pflichtpraktikum

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit Arbeitszeit und Ruhezeit GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Das Arbeitszeitrecht wurde entwickelt, um den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren und Schäden durch übermäßige Inanspruchnahme

Mehr

Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk

Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaubsanspruch Der Jahresurlaub eines Lehrlings richtet sich nach den im Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) eingetragenen Urlaubsansprüchen. Die

Mehr

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was tun beim Kauf aus dem Ausland?... 2 2. Erfreuliche Änderungen für Pendler... 2 3. Sind Gefahrenzulagen steuerfrei?... 3 4. Neue Abgabe

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 591 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 16. Feber 1983 37. Stück 81. Bundesgesetz: Änderung urlaubsrechtlicher

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein neues Gehaltsschema eingeführt wird

Mehr

Die gewerberechtliche Geschäftsführung

Die gewerberechtliche Geschäftsführung Die gewerberechtliche Geschäftsführung Mag. Susanne Manauer In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen ein/-e gewerberechtliche/-r Geschäftsführer/-in bestellt wird. Im Zusammenhang mit einer Geschäftsführerbestellung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen

Mehr

Wie geht s der österreichischen Gastronomie? Stimmungsbild zur Sommersaison 2012 und aktuelle Themen

Wie geht s der österreichischen Gastronomie? Stimmungsbild zur Sommersaison 2012 und aktuelle Themen Wie geht s der österreichischen Gastronomie? Stimmungsbild zur Sommersaison 2012 und aktuelle Themen Wien, 09.08.2012 Ihre Gesprächspartner sind: KR Helmut Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie

Mehr

Unselbständig oder Selbständig/Scheinselbständig?

Unselbständig oder Selbständig/Scheinselbständig? Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien Judenplatz 3-4 A-1010 Wien T +431 514 50 DW 4218 F DW 4216 E karin.pallierer@wkw.at W

Mehr

BITTE UNBEDINGT VOR DEM AUSFÜLLEN DIESER BEWERBUNG DAS BEILIEGENDE INFORMATIONSBLATT DURCHLESEN.

BITTE UNBEDINGT VOR DEM AUSFÜLLEN DIESER BEWERBUNG DAS BEILIEGENDE INFORMATIONSBLATT DURCHLESEN. Bewerbung um Aufnahme als Lehrling im Lehrberuf Gleisbautechnik ÖBB-Infrastruktur AG Lehrlingsausbildung Praterstern 3 1020 Wien Einlaufstempel BITTE UNBEDINGT VOR DEM AUSFÜLLEN DIESER BEWERBUNG DAS BEILIEGENDE

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN

V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN Stand: 11.03.2015-1 - V E R T R A G ÜBER DIE ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE ARBEITSMEDIZINERINNEN zwischen der Firma... in... und Frau Dr.... wird nachfolgender Vertrag abgeschlossen. 1 Frau

Mehr

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der Kollektivvertrag über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie,

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit

61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit Anlage 1 61 und 63 Abs. 3 SGB IX Budget für Arbeit 1. Unterstützung des Wechsels aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Beteiligung der Integrationsämter Die BIH begrüßt die durch das Budget

Mehr

Fachverband Hotellerie. Anforderungsprofil Mystery Guesting 3*S/ 4*S

Fachverband Hotellerie. Anforderungsprofil Mystery Guesting 3*S/ 4*S Fachverband Hotellerie Anforderungsprofil Mystery Guesting 3*S/ 4*S Information, 1. Jänner 2015 Organisatorische Voraussetzungen zur Akkreditierung als Mystery Guest Tester (MG) Unabhängigkeit und Unbefangenheit

Mehr

K l i e n t e n r u n d s c h r e i b e n

K l i e n t e n r u n d s c h r e i b e n K l i e n t e n r u n d s c h r e i b e n Wien, im Juni 2015 Inhaltsverzeichnis: Kündigung eines Handelsvertreters (HV) wegen vorzeitiger Alterspension kein Ausgleichsanspruch Seite 1 Geschäftsführerhaftung

Mehr

STUNDENPLANUNG 23 Berufswahl und Verdienst. Zeit Bereiche Erläuterungen Material/Methode

STUNDENPLANUNG 23 Berufswahl und Verdienst. Zeit Bereiche Erläuterungen Material/Methode STUNDENPLANUNG 23 Berufswahl und Verdienst Lehr und Lernziele: S sollen verschiedene Lohnarten und kennen unterschiedliche Höhen von Lehrlingsentschädigungen in den einzelnen Branchen bewerten können zu

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern

KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern KOLLEKTIVVERTRAG über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern abgeschlossen zwischen den Bundesinnungen der Baugewerbe, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister, sowie dem Fachverband der Bauindustrie

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2015 Gehaltsrecht: In den Gehaltstafeln A, B, C, D, E jeweils in den Gehaltsgebieten A und B, ebenso in

Mehr

Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster

Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster INFORMATION UND MUSTER FERIALPRAKTIKANTEN - FERIALARBEITNEHMER Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare in

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem KOLLEKTIVVERTRAG 2016 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 817 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Folge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung.

Folge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung. Jobtickets als Mittel zur Mitarbeiterbindung Steigender Fachkräftemangel erhöht den Druck für Arbeitgeber, durch Beschäftigungsanreize sowohl bei Neueinstellungen als auch zur Mitarbeiterbindung, erfolgreich

Mehr

ABGABEN UND STEUERN Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen

ABGABEN UND STEUERN Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen ABGABEN UND STEUERN Versteuerung von Zulagen und Zuschlägen 1. Einleitung Wenn Dienstnehmer Überstunden leisten, an Sonn- und Feiertagen tätig sind oder Arbeiten unter erschwerten Bedingungen verrichten,

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.215.021 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2014 Nr. 71 ausgegeben am 18. März 2014 Verordnung vom 11. März 2014 betreffend die Abänderung der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung

Mehr

Vertrag über den Transport von Sterilgut

Vertrag über den Transport von Sterilgut 1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38,5-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER ALKOHOLFREIEN ERFRISCHUNGSGETRÄNKEINDUSTRIE

Mehr

Berggasthof Sonne Imberg 12, 87527 Sonthofen/Imberg

Berggasthof Sonne Imberg 12, 87527 Sonthofen/Imberg Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung vom 1.September 2013 1. GELTUNGSBEREICH... 2 2. VERTRAGSABSCHLUSS... 2 3. LEISTUNG, PREISE, ZAHLUNG UND AUFRECHNUNG... 2 4. ERHÖHTE UND ZUSÄTZLICHE KOSTEN / BESCHÄDIGUNGEN...

Mehr

Ermittlung der Beitragsgruppen für Lehrlinge

Ermittlung der Beitragsgruppen für Lehrlinge Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: (+43 1) 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo bis Mi und Fr von 07.30 bis 14.00 Uhr, Do von 07.30 bis 16.00 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401

Mehr

Kollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten)

Kollektivvertrag. 15 (vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Bediensteten) Kollektivvertrag Dieser Kollektivvertrag wurde zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Seilbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe. Zurück zur ersten Seite

Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe. Zurück zur ersten Seite Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe Gastgewerbe in Zahlen - Betriebe 2015 - Betriebe 31 071 Beherbergungsbetriebe 7 087 Hotels 1 996 Hotel garni 459 Gasthöfe 3 800 Pensionen

Mehr

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und

Mehr

Bewerbung um eine Aufnahme als Lehrling im Lehrberuf Mobilitätsservicekaufmann/-frau Ablauf der Bewerbungsfrist:

Bewerbung um eine Aufnahme als Lehrling im Lehrberuf Mobilitätsservicekaufmann/-frau Ablauf der Bewerbungsfrist: Bewerbung um eine Aufnahme als Lehrling im Lehrberuf Mobilitätsservicekaufmann/-frau Ablauf der Bewerbungsfrist: 28.02.2017 ÖBB-Personenverkehr AG Lehrstellenbewerbung Kleine Stadtgutgasse 9/4 1020 Wien

Mehr

Änderungen des Kollektivvertrages für den Pharmazeutischen Großhandel mit Wirkung vom

Änderungen des Kollektivvertrages für den Pharmazeutischen Großhandel mit Wirkung vom Änderungen des Kollektivvertrages für den Pharmazeutischen Großhandel mit Wirkung vom 1.1.2010 1. Der bschnitt XIII Ziffer 2 Punkt lit f des Kollektivvertrages wird ergänzt wie folgt: f) Das Kilometergeld

Mehr

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer

Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2014 auf einen Blick: Pendlereuro in EUR pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke

Mehr

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT

ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT ARBEITSZEIT UND RUHEZEIT Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit mit Ausnahme der Ruhepausen. Tages-/Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten

Mehr

MAG. WALTER LETTNER. Ausgabe 31 Jänner 2008

MAG. WALTER LETTNER. Ausgabe 31 Jänner 2008 WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER MAG. WALTER LETTNER Ausgabe 31 Jänner 2008 Neue Mitarbeiterin Gabriele Kamleitner hat am 9. Jänner 2008 ihr 2. Kind, ein Mädchen namens Sarah, geboren. Wir gratulieren recht herzlich

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 10 GZ. RV/1946-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Herrn G.L., vom 4. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom

Mehr

Gesamtvertragliche Vereinbarung

Gesamtvertragliche Vereinbarung Gebührenfrei gemäß 110 ASVG Gesamtvertragliche Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Steiermark einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, unter Mitfertigung

Mehr

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe > JUGEND Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe Tipps für dein Praktikum Wir sind für Sie da »Falls es Probleme gibt, die AK hilft.«ak Präsident Erwin Zangerl PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

Mehr

G A S T S P I E L V E R T R A G

G A S T S P I E L V E R T R A G G A S T S P I E L V E R T R A G Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen Head over Heels und (Firmen-)Name Straße PLZ, Ort nachfolgend Veranstalter genannt. 1. Angaben zur Veranstaltung Der Veranstalter

Mehr

"Moderne Eleganz - lässig erlebt" ist das Motto der Rilano Hotels & Resorts. Zurzeit betreiben wir 7 Hotels in Deutschland und Österreich.

Moderne Eleganz - lässig erlebt ist das Motto der Rilano Hotels & Resorts. Zurzeit betreiben wir 7 Hotels in Deutschland und Österreich. "Moderne Eleganz - lässig erlebt" ist das Motto der Rilano Hotels & Resorts. Zurzeit betreiben wir 7 Hotels in Deutschland und Österreich. Wir sind ein innovatives Unternehmen, jung und stylish, voller

Mehr

Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN

Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Gastgewerbefachschule - Wien Judenplatz 3-4 1010 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern

Mehr

Ausbildungsinformationen. Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie

Ausbildungsinformationen. Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie spannend attraktiv zukunftssicher Ausbildungsinformationen Berufsausbildung und Karrierechancen in Hotellerie und Gastronomie Gute Gründe für eine Ausbildung im Gastgewerbe Wohl keine andere Branche in

Mehr

BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT!

BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! 1 EINE GEMEINSAME INITIATIVE IATIVE VON: IMPRESSUM: HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung,

Mehr

AUSSCHREIBUNG. zur. STAATSMEISTERSCHAFT DER LEHRLINGE IN TOURISMUSBERUFEN 2014 im Burgenland

AUSSCHREIBUNG. zur. STAATSMEISTERSCHAFT DER LEHRLINGE IN TOURISMUSBERUFEN 2014 im Burgenland AUSSCHREIBUNG zur STAATSMEISTERSCHAFT DER LEHRLINGE IN TOURISMUSBERUFEN 2014 im Burgenland (Montag, 24. März bis Donnerstag, 27. März 2014) Organisation: Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Burgenland

Mehr

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich?

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich? Infos zum Urlaub 1. Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz? 2. Besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub? 3. Was gilt als Urlaubstag? 4. Was gilt als Urlaubsjahr? 5. Ab wann besteht Urlaubsanspruch? 6. Wann

Mehr

Die Antworten der DO & CO Aktiengesellschaft

Die Antworten der DO & CO Aktiengesellschaft S CHWERPUNKTFRAGEN 2015 Auch in diesem Jahr hat der IVA 10 Schwerpunktfragen ausgearbeitet und lädt die börsenotierten Unternehmen zur Beantwortung ein. Die Antworten der Unternehmen werden im Internet

Mehr

WG-Heimwoche 2015 in Greifensee

WG-Heimwoche 2015 in Greifensee K16+ / Jugendarbeit der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Dübendorf WG-Heimwoche 2015 in Greifensee 12. 18. April 2015 Leitung: Jürg-Markus Meier; Hanna Baumann & Team Flyer_Heimwoche_15.docx www.rez.ch

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung

INTERNATIONALE HANDELSKAMMER (I.C.C.) Nichtumgehungs-, Geheimhaltungs- und Arbeitsvereinbarung Projekt: PRÄAMBEL Die Unterzeichneten möchten diese Vereinbarung treffen, um einige Parameter der zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen zu definieren. Sie unterliegen der Vertraulichkeitspflicht im

Mehr