RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF)

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1 10 Jahre an der DHBW Mosbach RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF) >>überraschend vielfältig und gar nicht trocken<< Studiengangsbroschüre DHBW Mosbach

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3 Inhalt 1 Vorwort Konzeption und Inhalt des Studiengangs Konzeption und Inhalt des Studiengangs im Überblick (Kommentierte Präsentation) Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept Hinweise zum Studium an der DHBW Mosbach Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW Mosbach Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsbetrieb) Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Sozialversicherungspflicht Sonstige Kosten Theorie- und Praxisphasen Bewerbersuche Anhang Formulare / Merkblätter / Anfahrtskizze Anhang 1: Ausbildungsvertrag Wirtschaft Anhang 2: Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen) Anhang 3: Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) Anhang 4: Firmenliste (Antrag auf Aufnahme in die über das Internet angebotene Liste der Ausbildungsplatzangebote) Anhang 5: Firmenprofil (Formular für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb) Anhang 6: Hinweise zur Erstellung des Praxisplans Anhang 7: Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium Anhang 8: Anfahrtskizze Seite 1

4 1 Vorwort 1 Die Studieninformationsbroschüre 2 wurde für Interessenten erstellt, die sich einen Überblick über das Studium an der DHBW Mosbach im Studiengang RSW 3 -Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen verschaffen möchten. Die Studienbroschüre richtet sich insbesondere an Personen, die direkt nach dem Schulabschluss oder nach einer Lehre ein Studium beginnen möchten sowie an Firmen, die in Kooperation mit der DHBW Mosbach als Ausbildungsfirmen/Duale Partner ausbilden möchten. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Hompage ( oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf. Prof. Dr. Elke Heizmann Diplom-Kaufmann Steuerberater Studiengangsleitung RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Tel.: Fax: heizmann@dhbw-mosbach.de Standort: Lohrtalweg Mosbach Raum: B/1.03 Prof. Dr. Stefan Leukel Diplom-Kaufmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater Professor RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Tel.: Fax: leukel@dhbw-mosbach.de Standort: Lohrtalweg Mosbach Raum: B/1.04 Margit Unger Sekretariat RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Tel.: Fax: unger@dhbw-mosbach.de Standort: Lohrtalweg Mosbach Raum: B/ Hinweis: Die in dieser Broschüre benutzten Bezeichnungen für Personen sowie für deren Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weiblichen Form. 2 Stand: Juni RSW = Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht Seite 2

5 2 Konzeption und Inhalt des Studiengangs 2.1 Konzeption und Inhalt des Studiengangs im Überblick (Kommentierte Präsentation) Der Studiengang RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen wird nachfolgend im Rahmen einer kommentierten Präsentation mit seinen wesentlichen Inhalten dargestellt. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Standort Mosbach (DHBW Mosbach) - ehemalige Berufsakademie Mosbach - erweiterte im Jahr 2005 das Studienangebot um den Studiengang Steuern und Prüfungswesen. Im Rahmen des sog. Akkreditierungsprozesses wurde der Studiengang weiterentwickelt und wird seit 2011 unter dem Namen RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen angeboten. Seite 3

6 Ziele: Ziel der Studienrichtung ist es, Studierenden nach einem dreijährigen dualen Studium fundierte Kenntnisse aus dem Bereich der Unternehmenssteuern, Unternehmensrechnung und Finanzen zu vermitteln. Nach einem dreijährigen Studium sollen die Absolventen der Studienrichtung über bestimmte Fertigkeiten verfügen, die ihnen einen sicheren Umgang mit typischen Fragestellungen aus dem Finanz-, Steuer- und Rechnungswesen ermöglichen. Seite 4

7 Konzept: Der Studiengang basiert auf einem Fünf-Säulen-Konzept. Dabei stehen die einzelnen Säulen gleichwertig nebeneinander. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage für ein qualifiziertes Studium, das die Erreichung oben definierter Ziele gewährleisten soll. Beteiligte Partner des dualen Studiums sind die Studierenden, die Ausbildungsbetriebe (sog. Duale Partner) und die DHBW Mosbach. Seite 5

8 Inhalt: Auf Basis des Rahmenstudienplans werden schwerpunktmäßig die nachfolgend dargestellten Inhalte vermittelt. Die einzelnen Kernbereiche sind hier, losgelöst von formalen Rahmenstudienplänen, entsprechend dem Fünf-Säulen-Konzept, in ihren Grundzügen aufbereitet. Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden in den ersten Semestern zunächst die Grundlagen der einzelnen Steuerarten vermittelt. Mit zunehmender Semesterzahl werden die Verknüpfungen zwischen den Steuerarten aus verschiedenen Perspektiven aufgezeigt und komplexe Themenbereiche problemorientiert bearbeitet. Ausgehend von der Finanzbuchhaltung wird schrittweise das Rechnungswesen gelehrt. Im Anschluss hieran stehen die Grundzüge des internationalen Rechnungswesens im Fokus. In höheren Semestern werden einzelne Themenbereiche intensiver und häufig im Rahmen von sog. Fallstudien behandelt. Der Bereich operatives Prüfungswesen umfasst z.b. die Grundlagen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebsprüfung sowie die Kreditwürdigkeitsprüfung. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Studienrichtung auf die Thematik der Investitionsrechnung sowie den Bereich der Finanzen. Seite 6

9 Das betriebswirtschaftliche Studium in der Studienrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen umfasst die für Betriebswirte unumgänglichen betriebswirtschaftlichen Kernfächer. Die für den Bereich des Finanz-, Steuer- und Rechnungswesens relevanten Rechtsgebiete deckt die Säule Recht mit den dort vorgesehenen Grundlagenveranstaltungen ab. Seite 7

10 Unter Ergänzungsfächern werden hier Fächer verstanden, die das betriebswirtschaftliche Studium abrunden. Diese Fächer fördern neben der fachlichen Kompetenz insbesondere die Methoden- und Sozialkompetenz der Studierenden. Abschluss: Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums an der DHBW Mosbach sind die Absolventen der Studienrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen qualifizierte Mitarbeiter. Seite 8

11 Die Absolventen verfügen über ein hohes Maß an Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Studierende führen nach erfolgreichem Studium die Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts. Perspektiven: Bachelor of Arts können in allen Bereichen des kaufmännischen Finanz- und Rechnungswesens eingesetzt werden. Im Anschluss an das Studium haben sie insbesondere nebenstehende Entwicklungsmöglichkeiten. Ferner können sie sich auch für weiterführende Masterstudiengänge bewerben. Seite 9

12 Profile: Interessenten, die sich für ein Studium in der Studienrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen entscheiden, sollten vor dem Studium Spaß im Umgang mit Zahlen und Textanalysen haben. Während des Studiums wird ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft erwartet. Nach dem Studium verfügen Bachelor of Arts über ein solides Fundament im Bereich der Steuern, der Unternehmensrechnung/-bilanzierung und der Finanzen. Ausbildungsfirmen / Duale Partner können Unternehmen aus dem Bereich der freien Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) sein oder Unternehmen sämtlicher Branchen, die über eine Steuerabteilung und / oder Finanz- und Rechnungswesenabteilung verfügen. Seite 10

13 2.2 Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept Seite 11

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15 3 Hinweise zum Studium an der DHBW Mosbach 3.1 Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW Mosbach Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule Mosbach: Der Bewerber muss als Schulabschluss grundsätzlich über die allgemeine Hochschulreife oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife verfügen. Über einen zusätzlichen Nachweis können auch Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der DHBW zugelassen werden. Personen ohne Hochschulreife können bei entsprechender beruflicher Qualifikation gem. 59 LHG ivm BerufsHZVO ebenfalls zum Studium an der DHBW zugelassen werden, wenn sie die gesetzlich verlangten Voraussetzungen erfüllen. Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen und weitere Informationen für den Hochschulzugang finden Sie auf der Homepage der DHBW Mosbach unter sowie dem Merkblatt Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium. Es muss ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag zwischen einem von der DHBW Mosbach zugelassenen Ausbildungsbetrieb und dem Studierenden vorliegen. Der Vertrag regelt u. a. auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten, z. B. Präsenzpflicht der Studierenden während der sog. Theoriephase, Probezeit etc. (siehe Formular Ausbildungsvertrag Wirtschaft ). Ferner muss die Ausbildungsstätte einen Ausbildungsplan (sog. Praxisplan) erstellen und diesen bis zum Studienbeginn bei der DHBW Mosbach einreichen (vgl. Merkblatt Hinweis zur Erstellung eines Praxisplans). 3.2 Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsbetrieb) Möchte ein Ausbildungsbetrieb in Kooperation mit der DHBW Mosbach einen Studien-/Ausbildungsplatz anbieten, muss der Ausbildungsbetrieb an der DHBW Mosbach zugelassen sein. Folgende Anforderungen werden an den Ausbildungsbetrieb gestellt: Die Ausbildungsstätte muss in Art und Ausstattung gewährleisten können, dass die in den Studien- und Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Inhalte des Studiengangs RSW-Betriebswirtschaftiche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen vermittelt werden können. Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfüllen i. d. R. sämtliche Voraussetzungen. Unternehmen anderer Branchen müssen über entsprechende Fachabteilungen verfügen (vgl. Merkblatt Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium). Der Ausbildungsbetrieb kann seinen Sitz auch außerhalb von Baden-Württemberg haben. Es existiert weder für den Betrieb noch für den Studierenden eine regionale Bindung. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Zulassungsantrag an der DHBW Mosbach stellen (vgl. Formular Firmenprofil ). Seite 13

16 3.3 Ausbildungsvergütungen, Urlaub, Freistellung, Sozialversicherungspflicht Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die Ausbildungsvergütung, Urlaubsregelung und Sozialversicherungspflicht gegeben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangsleitung. Der Ausbildungsbetrieb vereinbart mit dem Studierenden im Rahmen des Ausbildungsvertrages eine monatliche Vergütung (siehe Formular Ausbildungsvertrag ).Die Vergütung orientiert sich i. d. R. an den geltenden Branchen-Tarifverträgen bzw. Vorgaben der jeweiligen Berufskammern für Auszubildende. Die Vergütung wird durchgehend, d. h. auch während der Theoriephasen, in denen sich der Studierende an der DHBW befindet, bezahlt. Mit der Ausbildungsvergütung fallen ggf. Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflegeversicherung) sowie ggf. Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen an. Die Regelungen unterliegen ständigen Änderungen. Bezüglich der Sozialversicherungspflicht können Sie die jeweils aktuellen Entwicklungen auf unserer Homepage verfolgen ( unter Downloads / Informationen zur Anmeldung eines Studienplatzes ). Als Urlaub ist mindestens der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaub zu gewähren (Untergrenze). Der Urlaub ist in die Zeit der betrieblichen Praxisphasen zu legen. Die Studierenden müssen während der Praxisphase wissenschaftliche Arbeiten (z. B. Projektarbeiten, Bachelorarbeiten) erstellen. Den Studierenden ist hierfür während der Praxisphase ein angemessenes Zeitkontingent zur Verfügung zu stellen. Ferner sind Studierende für prüfungsrechtliche Angelegenheiten in der Praxisphase (z. B. Nachholklausur, Wiederholungsklausur, Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen, mündliche Prüfungen, u. ä.) freizustellen. Es besteht ggf. Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG), wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Anträge sind bei den örtlich zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. 3.4 Sonstige Kosten Für das Studium an der DHBW Mosbach fallen i. d. R. nachfolgend Kosten an: Gebühren: Die Studierenden haben jeweils zum eines Jahres folgende Gebühren zu entrichten: Den sog. Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 120,-, den Studierendenwerksbeitrag in Höhe von jährlich 56,- sowie einen jährlichen Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 16,-. Kosten der Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten und Literaturaufwand während des Studiums haben die Studierenden selbst zu tragen. Nach eigenem Ermessen übernehmen die Ausbildungsbetriebe freiwillig einen Teil der Kosten. Die Studierenden wohnen im allgemeinen während der Theoriephase in Privatunterkünften in Mosbach und Umgebung. Im Internet kann unter unter dem Suchbegriff Zimmerbörse das Angebot abgerufen werden. Für den Ausbildungsbetrieb fallen keine Gebühren an. 1 Die Daten entsprechen dem Stand Juni Die aktuelle Höhe der Gebühren sowie die konkrete Zahlungsweise können dem Merkblatt Gebühren entnommen werden. Das Merkblatt ist verfügbar unter (Informationen für Studierenden > Rubrik Dokumente & Downloads) Seite 14

17 3.5 Theorie- und Praxisphasen Das Studium an der DHBW Mosbach ist in sogenannte Theorie- und Praxisphasen unterteilt. Während der Theoriephasen befindet sich der Studierende an der DHBW Mosbach und nimmt an den Vorlesungen teil. Während der sogenannten Praxisphase befindet sich der Studierende im Ausbildungsbetrieb. Die Lage der einzelnen Phasen können dem Merkblatt Blockplan entnommen werden. 3.6 Bewerbersuche Ausbildungsfirmen wird die Möglichkeit geboten über unsere Hompage kostenlos einen Ausbildungsplatz anzubieten. Hierzu wird das Ausbildungsunternehmen in die sog. Firmenliste der DHBW Mosbach aufgenommen (siehe Formular Firmenliste ). Für Ausbildungs- / Studienplatzsuchende bieten wir eine persönliche Beratung an. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf. Seite 15

18 4 Anhang Formulare / Merkblätter / Anfahrtskizze 4.1 Anhang 1: Ausbildungsvertrag Wirtschaft 4.2 Anhang 2: Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen) 4.3 Anhang 3: Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) 4.4 Anhang 4: Firmenliste (Antrag auf Aufnahme in die über das Internet angebotene Liste der Ausbildungsplatzangebote) 4.5 Anhang 5: Firmenprofil (Formular für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb) 4.6 Anhang 6: Hinweise zur Erstellung des Praxisplans 4.7 Anhang 7: Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium 4.8 Anhang 8: Anfahrtskizze Seite 16

19 STUDIEN- UND AUSBILDUNGSVERTRAG Studienbereich Wirtschaft zum Bachelor of Arts (B.A.) oder zum Bachelor of Science (B.Sc.) 1 Zwischen dem von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassenen Ausbildungspartner (im folgenden Vertrag Ausbildungsstätte genannt) und dem / der an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Studierenden (im folgenden Vertrag Studierender / Studierende genannt) Firma Mustermann Der Vertrag ist als Download auf der Homepage des Studiengangs RSW-BStUF als PDF Formular, das ausgefüllt werden kann, erhältlich. ( Rubrik Download) Fr. / Hr. Name: Mustermann / Musterfrau... Vorname(n):... Nationalität:... Geboren am:... in:... Anschrift: Tel.Nr.:... Gesetzliche Vertreter bei Personen unter 18 Jahren 1 Eltern Vater Mutter Vormund Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter:... Anschrift:... wird zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Studiengang / in der Studienrichtung:... RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen Folgendes vereinbart (Im Folgenden Nichtzutreffendes bitte streichen): 3 1. GEGENSTAND DES VERTRAGES Die Duale Hochschule Baden-Württemberg vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten (duales System) die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis. Gegenstand dieses Vertrages ist der Teil der Ausbildung, welcher nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs den Ausbildungsstätten 4 obliegt. 2. VERTRAGSDAUER 2.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Oktober... und endet am 30. September Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der / die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden, so verlängert sich der Vertrag entsprechend, längstens um 2 Monate Besteht der / die Studierende die Bachelorprüfung in dem oben bezeichneten Studiengang nicht, so verlängert sich der Vertrag auf sein / ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Besteht der / die Studierende die zulässige(n) Wiederholungsprüfung(en) nicht, so endet der Vertrag mit dem Nichtbestehen der zulässigen Wiederholungsprüfung(en). 3. PROBEZEIT 3.1. Die Probezeit beträgt 3 Monate Die Zeiten des Studiums an der Studienakademie zählen nicht zur Probezeit, so dass diese Zeiten bei der Berechnung der Probezeit nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung, sofern die Ausbildung in der Ausbildungsstätte während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wird. 4. DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS 4.1. Die Studienphasen werden an der Studienakademie... durchgeführt Die Ausbildungsphasen werden in... durchgeführt. Die Ausbildungsstätte behält sich einen Einsatz in anderen Ausbildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungsziels erforderlich ist. Bei den internationalen Studiengängen sind bis zu sechs Monate Ausbildung im Ausland zu absolvieren (umfasst sowohl das Studium als auch die Ausbildung). Auch bei den deutschsprachigen Studiengängen kann es im Einzelfall zu einem Auslandseinsatz kommen, auf den jedoch kein Anspruch besteht. Die Ausbildungsphasen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Dualen Hochschule Baden-Württemberg absolviert und sind dem Studierenden durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen. Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein individueller Ausbildungsplan erstellt Die Verknüpfung von Studien- und Ausbildungsphasen wird durch den Rahmenstudienplan des Studiengangs und durch die Studien- und Prüfungsordnung sichergestellt. DHBW - 03/ Die Abschlussbezeichnung richtet sich nach dem Studiengang. Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Der Vertrag entfaltet nur Rechtwirkungen, wenn der / die Studierende von der Hochschule gemäß 60 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikuliert ist. Nach 9 Abs. 1 Satz 6 LHG sind die Ausbildungsstätten Mitglieder der Dualen Hochschule nach Maßgabe des 65b LHG. Studien- und Ausbildungsvertrag des / der Studierenden: Seite 1 von 3 Seite 17

20 5. PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE 5.1. Eignung Ausbildungsziel; Ausbildungsplan - Ausbilder / Ausbilderin; Anleiter / Anleiterin Rahmenstudienplan des Studiengangs Ausbildungsmittel - Freistellung; Studium - Ausbildungsbezogene Tätigkeiten Anmeldung zur Zulassung und Immatrikulation 6. VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUNGEN Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Berufskleidung Fortzahlung der Vergütung 7. PFLICHTEN DES / DER STUDIERENDEN Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie, sonstige Ausbildungsmaßnahmen Weisungsgebundenheit Betriebsgeheimnisse - Seite 18

21 7.8. Mitteilung über Noten - die Ausbildungsstätte über die von ihm / ihr erzielten Noten jedes Semester unverzüglich zu informieren Beurlaubung - einen Antrag auf Beurlaubung ( 61 LHG) bei der Studienakademie für ein Auslandsstudium und ein Auslandspraktikum nur dann zu stellen, wenn sich die Ausbildungsstätte damit einverstanden erklärt hat. 8. WÖCHENTLICHE AUSBILDUNGSZEIT 8.1. Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte beträgt.. Stunden. 8.2 Über die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Stunden werden mit 1 / 100 der monatlichen Vergütung bezahlt oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen; dies gilt nur, soweit sie von der Ausbildungsstätte veranlasst wurden. 9. URLAUB 9.1. Der / Die Studierende hat Anspruch im Jahr im Jahr im Jahr im Jahr auf Urlaub in Höhe von Werktagen Arbeitstagen Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der betrieblichen Ausbildung gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der / die Studierende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. 10. KÜNDIGUNG Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden, (1) wenn die Exmatrikulation auf Antrag ( 62 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 LHG), nach 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 3 und Nr. 5 LHG oder nach 62 Abs. 3 LHG ausgesprochen worden ist, (2) aus einem anderen wichtigen Grund Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Fall der Ziffer unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen Unwirksamkeit einer Kündigung Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem / der zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte oder der / die Studierende Schadensersatz Ziffer 10.2.(1) Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung te, mit Hilfe der Studienakademie sich rechtzeitig um eine weitere Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 11. ZEUGNIS Die Ausbildungsstätte stellt dem / der Studierenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, des / der Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung. 12. AUSSCHLUSSFRISTEN Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der / die Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist einzuhalten. 13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN Ergänzende Nebenabreden 5 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag zur Zulassung zum Studium bei der Studienakademie vorgelegt werden Die Vereinbarungen in den Ziffern 1 bis 13 sind unabdingbar , den Der Studierende / Die Studierende (Unterschrift)... Die Ausbildungsstätte (Stempel, Unterschrift)... ggf. gesetzliche Vertreter (Unterschrift) Der Vertrag ist in drei gleich lautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben. 5 Unzulässige Nebenabreden sind u. a. Abreden über eine Bindung nach Beendigung der Ausbildung oder über einen Kostenersatz bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Beendigung der Ausbildung; dies gilt nicht für Rückzahlungsvereinbarungen über von der Ausbildungsstätte gegebenenfalls freiwillig bezahlte Studiengebühren. DHBW - 03/11 Studien- und Ausbildungsvertrag des / der Studierenden: Seite 3 von 3 Seite 19

22 Muster - Blockplanung Studienjahr 20. // DHBW Mosbach / Fakultät Wirtschaft Blockplanung Fakultät Wirtschaft 20. Semester Phasen datumsgenaue Lage 1 Anzahl der Wochen 1. Semester 2. Semester Theorie Praxis Jahr des Studienbeginns Ende Dezember Ende Dezember Anfang März des Folgejahres 12 Wochen 10 Wochen Theorie. 12 Wochen Praxis 14 Wochen 3. Semester 4. Semester 5. Semester Theorie Praxis Theorie Praxis Praxis Theorie Praxis 12 Wochen 8 Wochen 12 Wochen 24 Wochen 8 Wochen 12 Wochen 8 Wochen Theorie 6. Semester Praxis Prüfungsleistung 1. Praxismodul Prüfungsleistung 2. Praxismodul Anfang Juli (3. Studienjahr) (3. Studienjahr) 1. Projektarbeit 2. Projektarbeit 12 Wochen 12 Wochen Erstellung und Abgabe 2. Praxisphase Erstellung und Abgabe 4. Praxisphase Prüfungsleistung 3. Praxismodul Mündliche Prüfung 6. Praxisphase Bachelorarbeit Erstellung und Abgabe 5. Praxisphase 1 Die datumsgenaue Lage des jeweiligen Studienjahrs ist als Download verfügbar unter: mosbach.de/bstuf (Rubrik Download; Stichwort: Information zur Lage der Theorie und Praxisphase) Seite 20

23 Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 ( ) Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium* Vom 22. September 2011 Aufgrund 65 b Abs. 2 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat der Senat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 13. Juli 2011 nachfolgende Zulassungs- und Ausbildungsrichtlinien beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. September 2011 diesen Richtlinien zugestimmt. Die in diesen Richtlinien benutzten Bezeichnungen für die Mitglieder der Dualen Hochschule sowie für deren Ämter, Tätigkeiten und Funktionen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Frauen führen alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in der entsprechenden weiblichen Form. Dies gilt auch für die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln. 1 Ausbildungsstätten (1) Ausbildungsstätten sind Betriebe der Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere solche der freien Berufe, sowie Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben. Sie können sich im Rahmen des dualen Systems an der Dualen Hochschule beteiligen und mit einer Studienakademie zusammenwirken, wenn sie geeignet sind, die für die Praxisphase des Studiums vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Das Nähere zu den Eignungsvoraussetzungen und zum Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. (2) Die bei einer Studienakademie zugelassene Ausbildungsstätte ist Mitglied der Dualen Hochschule. * Mit der LHG Novelle 2014 (Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg - Landeshochschulgesetz -LHG) wurden u. a. die Bezeichnungen der einzelner Gremien mit Wirkung ab wie folgt geändert : bisheriger Hochschulrat = Örtlicher Hochschulrat (neu); bisheriger Aufsichtsrat = Hochschulrat (neu) Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14(2011 vom / 5 Seite 21

24 (3) Als Mitglied der Dualen Hochschule wirkt die Ausbildungsstätte mit an der Selbstverwaltung und der Erfüllung der Aufgaben der Dualen Hochschule in Organen, Gremien und beratenden Ausschüssen mit besonderen Aufgaben und übernimmt Ämter, Funktionen sowie sonstige Pflichten in der Selbstverwaltung, es sei denn, dass wichtige Gründe entgegenstehen ( 9 Abs. 2 Satz 1 LHG). 2 Eignung der Ausbildungsstätte (1) Die personelle und sachliche Ausstattung muss geeignet sein, die in der Praxisphase des Studiums vorgesehenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (2) Eine Ausbildungsstätte, an welcher die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmittel nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn eine Ergänzung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgenommen wird (z.b. Verbundausbildung). Wird die Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten durchgeführt, so müssen in der Gesamtheit der Ausbildungsstätten die Grundsätze zur Eignung erfüllt sein. (3) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, die Studierenden während der praxisorientierten Ausbildung in der Ausbildungsstätte entsprechend den Anforderungen nach den Studien- und Prüfungsordnungen zu betreuen und zu unterstützen. (4) Die Ausbildungsstätte gewährt dem Studierenden eine angemessene Vergütung, die dem Profil des Bildungswegs entspricht und einen fühlbaren Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts der Studierenden leistet. (5) In den Studienbereichen Technik und Wirtschaft ist die Vergütung angemessen, wenn sie mindestens die Höhe der Vergütung für Auszubildende in entsprechenden anerkannten Berufen erreicht; die von der Rechtsprechung zu 17 BBiG entwickelten Grundsätze gelten entsprechend. (6) Im Studienbereich Sozialwesen sind die tariflichen Vergütungsregelungen angemessen. Soweit tarifliche Regelungen nicht bestehen, ist die monatliche Vergütung in Höhe des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) angemessen. Im begründeten Einzelfall ist eine Ausbildungsvergütung von mindestens 70% des Vergütungssatzes für Auszubildende nach dem TVAöD angemessen; die Begründung ist schriftlich beim Studiengangsleiter zu hinterlegen; der Studierende erhält Einblick in die Begründung. 3 Ausbildungsverantwortung (1) An jeder Ausbildungsstätte gibt es eine für die Ausbildung verantwortliche geeignete Person, die über eine Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Qualifikation und über ausreichende Berufserfahrung verfügt (Ausbildungsleiter). Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom / 5 Seite 22

25 (2) Der Ausbildungsleiter kann die Vermittlung der in der Praxisphase des Studiums vorgesehenen Inhalte funktional oder zeitlich begrenzt auf eine in der Ausbildungsstätte tätige Person (Ausbilder, Anleiter) übertragen, die die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllen muss. 4 Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Praxisphasen des Studiums (1) Die Ausbildungsstätte hat eine Übersicht über die Praxisphasen des Studiums vorzulegen, aus der hervorgeht, inwieweit diese in der Ausbildungsstätte nach den geltenden Richtlinien planmäßig und vollständig durchgeführt wird. Die Übersicht ist zeitlich und sachlich zu gliedern, sie soll Angaben über die Ausbildungs- oder Tätigkeitsschwerpunkte sowie die jeweils zugeordneten Ausbildungsinhalte, Ausbildungsorte/Abteilungen beinhalten, betriebliche Seminare aufzeigen und, soweit vorhanden, Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten dokumentieren. (2) Die Ausbildungsstätte ermöglicht den Studierenden in den verschiedenen Bereichen bzw. Themen den Erwerb fachlicher, sozialer und methodischer Kompetenzen. Zielsetzung ist, die Selbstständigkeit der Studierenden zu fördern durch z.b. Übertragung von Projektarbeiten, Mitarbeit am Tagesgeschäft sowie unterschiedliche Praxiseinsätze. (3) Die Ausbildungsstätte vereinbart vor jeder Praxisphase mit dem Studierenden Lernziele. In dem Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere Entwicklung. (4) Die Ausbildungsstätte ist verpflichtet, den Studierenden die für die Bearbeitung der Bachelorarbeit und anderer Prüfungsleistungen, die außerhalb der Studienphasen stattfinden, notwendige Zeit einzuräumen. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung des Studienbereichs. (5) In der Ausbildungsstätte im Studienbereich Sozialwesen sollte sichergestellt sein, dass dem Studierenden Gelegenheit zu wöchentlichen Gesprächen mit der Person geboten wird, der nach 3 Abs. 2 die Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte übertragen ist. 5 Mitwirkung (1) Die Mitwirkung der Ausbildungsstätten in der Dualen Hochschule findet nach Maßgabe des Landeshochschulgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften im jeweiligen Hochschulrat, im Aufsichtsrat, im Senat, in der Kommission für Qualitätssicherung und den Fachkommissionen statt. (2) Die Ausbildungsstätten beteiligen sich an der Gremienarbeit. Dies gilt insbesondere für die Ausbildungsleiterkonferenz bzw. Praxisanleiterkonferenz der Studiengänge. Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom / 5 Seite 23

26 (3) Die Ausbildungsstätten erklären sich bereit, ihren Mitarbeitern die Tätigkeit als Lehrbeauftragte sowie als Prüfer und Betreuer von Prüfungsleistungen zu ermöglichen. Die Tätigkeit als Prüfer und Betreuer umfasst insbesondere die Mitwirkung in Prüfungskommissionen, die die praxisbezogenen Prüfungsteile betreffen. 6 Beteiligung am Evaluationsverfahren Die Ausbildungsstätten beteiligen sich am Evaluationsverfahren der Dualen Hochschule nach Maßgabe der Evaluationssatzung in der jeweils gültigen Fassung. 7 Sonstige Eignungsvoraussetzungen Studierende dürfen nicht eingestellt werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist. 8 Zulassungsverfahren und Überwachung der Eignung (1) Um als Ausbildungsstätte der Dualen Hochschule zugelassen zu werden, stellt die Ausbildungsstätte einen Antrag an der jeweiligen Studienakademie. Im Antrag sollen folgende Angaben gemacht werden: a) die Bezeichnung des Studiengangs oder der Studiengänge, für den die Zulassung angestrebt wird, b) die Angabe, für welchen Studiengang gegebenenfalls bereits eine Zulassung erfolgt ist, c) die Angabe, ob die Ausbildungsinhalte vollständig oder nur teilweise intern vermittelt werden, d) Name und Kontaktdaten sowie Eignungsnachweis des Ausbildungsleiters, e) eine Darstellung der Ausbildungsstätte einschließlich der Branchenzugehörigkeit, f) die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Anzahl der kaufmännischen, technischen und sonstigen Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz g) die Angabe über die Höhe der Ausbildungsvergütung nach 2 Abs. 4 bis 6. Dem Antrag ist eine Ausbildungsübersicht nach 4 Abs. 1 beizufügen. Der Studiengangsleiter überprüft im Rahmen des Zulassungsverfahrens in der Regel vor Ort die Ausbildungseignung der Ausbildungsstätte und berichtet hierüber an den jeweiligen Hochschulrat. (2) Die Ausbildungsstätte hat die für die Eignungsfeststellung relevanten Änderungen von Tatsachen der Studienakademie unverzüglich mitzuteilen. (3) Zuständig für die Feststellung und Aberkennung der Eignung der Ausbildungsstätte ist der jeweilige Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie. (4) Der Studiengangsleiter berät und betreut die Ausbildungsstätten; darüber hinaus überprüft er fortlaufend die Ausbildungseignung der Ausbildungsstätte und gibt Empfehlungen Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom / 5 Seite 24

27 gegenüber dem jeweiligen Hochschulrat ab. Hierzu nimmt er in angemessenen Zeitabständen vor Ort Besuche vor; dabei sind insbesondere die Ergebnisse, die im Rahmen der Evaluation der Ausbildung in den Ausbildungsstätten nach der Evaluationssatzung in der jeweils gültigen Fassung gewonnen worden sind, zu berücksichtigen. (5) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat der jeweilige Hochschulrat die Ausbildungsstätte aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen. Hierzu schlägt der Studiengangsleiter dem jeweiligen Hochschulrat entsprechende Maßnahmen vor. (6) Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder wird der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, so wirkt der jeweilige Hochschulrat darauf hin, dass der betroffene Studierende seine Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte fortsetzen kann; gleichzeitig kann der jeweilige Hochschulrat die Eignung aberkennen und die Zulassung widerrufen oder andere geeignete Maßnahmen ergreifen. 9 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium vom 5. Oktober 2010 außer Kraft. Stuttgart, den 22. September 2011 Prof. Reinhold R. Geilsdörfer Präsident Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 14/2011 vom / 5 Seite 25

28 F a x a n t w o r t Fax: Insgesamt Seite(n) An DHBW Mosbach Frau Prof. Dr. E. Heizmann Lohrtalweg Mosbach Bitte nehmen Sie mich / uns in die Firmenliste 1 des Studiengangs RSW- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen an der DHBW Mosbach auf. Wir möchten für das betreffende Studienjahr ein bzw. mehrere Studienplätze wie folgt anbieten: einen Platz einen Platz einen Platz einen Platz Plätze Plätze Plätze Plätze ab Oktober 20 ab Oktober 20 ab Oktober 20 ab Oktober 20 Als Kontaktadresse für die Firmenliste bitten wir folgende Adressdaten zu verwenden: Firma: Adresse: Kontaktperson: Telefon: Homepage: Wir sind einverstanden, dass in der Firmenliste auf der Website der DHBW auf unsere Internetpräsenz verwiesen wird. Wir wünschen keinen Verweis auf der DHBW-Website. Datum Unterschrift Seite 26 1 Im Rahmen der Firmenliste wird Ihre Adresse an Studieninteressentinnen und interessenten weitergegeben, die sich für einen Studienplatz bewerben möchten. Die Studieninteressentinnen und interessenten können sich dadurch gezielt bei den Firmen um einen Ausbildungsplatz mit einem daran gekoppelten Studienplatz an der DHBW Mosbach bewerben. Die Firmenliste wird ausschließlich vom Studiengang verwaltet sowie archiviert und auf Nachfrage an o.g. Personenkreis weitergeben.

29 Kurzdarstellung des Ausbildungsbetriebes (Firmenprofil) Über die Zulassung als Ausbildungsbetrieb im Studiengang Rechnungswesen Steuern Wirtschaftsrecht Studienrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF) beschließt der Örtliche Hochschulrat der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mosbach.* Hierzu bitten wir um folgende Angaben: Ausbildungsbetrieb: Name, Anschrift und Tel.Nr.: Branche: Betriebsform: Geschäftsführer / Inhaber: Anzahl der Mitarbeiter: davon Auszubildende: Für folgenden Studiengang / Studienrichtung ist bereits eine Zulassung erfolgt: / Die Ausbildungsinhalte werden in unserem Haus intern voll vermittelt: Die Ausbildungsinhalte werden in unserem Haus nur teilweise vermittelt: (Externe Vermittlung bitte im Ausbildungsplan darlegen.) Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan für unsere Studierenden ist beigefügt ; zusätzlich werden vor den Praxisphasen Lernzielvereinbarungen getroffen. Verantwortlich für die betriebliche Ausbildung ist: (Name, Funktion, Tel. Nr., ): Die Vergütung entspricht mindestens der Vergütung für Auszubildende in entsprechenden anerkannten Berufen. Wir haben die Richtlinien für die Eignungsvoraussetzung und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor- Studium erhalten und werden diese während der Ausbildung und bei der Mitwirkung beachten. Ort, Datum Stempel, Unterschrift *Gem. 8 Abs.3 der Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern an der DHBW für ein Bachelorstudium vom ist der Örtliche Hochschulrat der Studienakademie zuständig für die Feststellung und Aberkennung der Eignung der Ausbildungsstätte. Der Örtliche Hochschulrat der DHBW Mosbach überträgt diese Zuständigkeit gem. Beschluss vom auf den Rektor der DHBW Mosbach. Dem Örtlichen Hochschulrat wird jeweils in der ersten Sitzung eines Studienjahres eine Gesamtliste über die ausgesprochenen Zulassungen bzw. Ablehnungen vorgelegt. Falls von der DHBW Mosbach keine Rückmeldung erfolgt, ist das Unternehmen automatisch als Ausbildungsbetrieb zugelassen. Seite 27

30 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM ERSTELLEN EINES PRAXISPLANES AN DER DHBW MOSBACH STUDIENGANG RSW- BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE STEUERLEHRE, UNTER- Was ist der Praxisplan? NEHMENSRECHNUNG UND FINANZEN Im Rahmen des dualen Studiums sind sowohl die DHBW Mosbach als auch der duale Partner (Ausbildungsbetrieb) verpflichtet einen Studienplan zu erstellen. Hierbei erstellt die Hochschule den Studienplan für die sog. Theoriephasen. Für die Praxisphasen gibt die Hochschule lediglich einen Rahmen vor. Das jeweilige Ausbildungsunternehmen erstellt dann unter Beachtung der Rahmenpläne einen individuellen Praxisplan 1. Vorschlag für die Vorgehensweise der Erstellung von Praxisplänen: 1. Auseinandersetzung mit den Lernzielen der Praxisphasen Um Sie bei der Erstellung Ihres Praxisplanes zu unterstützen, haben wir Ihnen nachfolgend einen Auszug aus dem Selbstbericht des Studiengangs RSW-Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen erstellt. Hier erfahren Sie welche Ziele innerhalb der einzelnen Praxisphasen erreicht werden sollten und welche Lehrinhalte in der Praxisphase vermittelt werden sollten. Rahmenausbildungsplan (Auszug aus Studiengangsbeschreibung (Bachelor) S. 17 ff. i. d. F. vom ): Der Rahmenausbildungsplan zeigt an, welche zentralen Inhalte in der Praxis gelehrt werden und welche Prüfungsleistungen von den Studierenden in der Praxis zu erbringen sind.. Allgemeine Lernziele für die praktische Ausbildung sind: der Transfer der Theorieinhalte (Studienakademie) in den jeweiligen Funktionsbereichen die Ausweitung bzw. der Erwerb beruflicher und personaler Schlüsselqualifikationen (Problemlösung, Kommunikation, Kooperation etc.) das Kennenlernen und Erleben der betrieblichen und beruflichen Realität. Den Studierenden dienen diese Pläne als Orientierungshilfe, um einen Überblick über die von den Ausbildungsfirmen zu vermittelnden Kenntnisse zu erhalten. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Dualen Partner der Studienrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Unternehmensrechnung und Finanzen (BStUF) auf branchenübergreifende, funktional orientierte Wissensvermittlung angelegt sind. Aufgrund der unterschiedlichen Unternehmensgröße, der unterschiedlichen Branche sowie der unterschiedlichen Strukturen der Ausbildungsfirmen sind Modifikationen der vorliegenden Inhalte möglich. Soweit einzelne Unternehmen praktische Ausbildungsinhalte nicht in ausreichendem Umfang anbieten können, kann eine Verbundausbildung mit einem anderen Unternehmen vorgenommen werden. Je nach Branche und Unternehmensgröße sollten in den jeweiligen Semestern folgende Schwerpunkte vermittelt werden: 1 Hinweis auf Gestaltung des Ausbildungsplans: Der Rahmenplan orientiert sich an den theoretischen Schwerpunkten in den einzelnen Semestern und dient als Grundlage für die Ausgestaltung des betrieblichen Ausbildungsplans. Der betriebliche Ausbildungsplan sollte zeitlich und inhaltlich an die Besonderheiten des jeweiligen Ausbildungsunternehmens angepasst werden und den individuellen Kenntnisstand des Studierenden berücksichtigen. Dabei sind betriebliche Schwerpunktsetzungen und Anpassungen möglich und es kann auch von der zeitlichen Abfolge des Rahmenplans abgewichen werden. Bei den Freien Berufen ist der Rahmenplan in Übereinstimmung mit dem Berufsrecht anzuwenden. Seite 28

31 1. und 2. Praxisphase (Praxismodul I): Kennenlernen des Unternehmens sowie Mitarbeit des Studierenden in ausgewählten Tätigkeitsfeldern / Bereichen. In den ersten zwei Praxisphasen sollen die Studierenden Grundkenntnisse über den Aufbau von Unternehmen sowie deren Kernprozesse erwerben. Sie sollen Lösungen in die theoretischen Grundlagen des ersten Studienjahrs einordnen können. Die Ziele können z. B. durch folgende Tätigkeiten in der Praxis erreicht werden: Kennenlernen des Aufbaus und der Organisation des Unternehmens Kennenlernen der Kernprozesse des Unternehmens Kennenlernen anderer Aufbau und Organisationseinheiten z. B. Unternehmen von Kunden / Mandanten Einführung in die Finanzbuchhaltung / internes Rechnungswesen Mitarbeit an einfachen Deklarationen (z. B. Umsatzsteuer-, Einkommensteuererklärung) Kennenlernen von und Mitarbeit an verschiedenen Auswertungsmöglichkeiten z. B. Betriebswirtschaftliche Auswertungen Prüfung von Verwaltungsakten Mitarbeit an Überwachung von Fristen Prüfung von Rechnungseingängen Kennenlernen einfacher Verträge u. ä. 3. und 4. Praxisphase (Praxismodul II): Betriebsspezifische Vertiefung, der in den Theoriephasen vermittelten Lehrinhalte. Die Studierenden sollen die betriebsspezifischen Ausprägungen der in den Theoriephasen dargestellten Modulinhalte kennenlernen. Sie sollen aus gesammelten Informationen wissenschaftlich fundierte Urteile ableiten können sowie die eigenen Positionen argumentativ begründen und verteidigen können. Folgende Tätigkeiten in der Praxis fördert diese Zielsetzung: Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen Bearbeitung einzelner Jahresabschlussposten Mitarbeit in ausgewählte Bereiche des internen Rechnungswesens Erstellung / Mitarbeit umfangreicher Steuererklärungen Überprüfung von Steuerbescheiden Bearbeitung ausgewählter Bereiche des Wirtschaftsrechts (z. B. Handelsrecht, Recht der Personen- / Kapitalgesellschaft) Mitarbeit an der Erstellung / Auswertung von einfachen typischen Kennzahlen Mitarbeit an Finanz- / Investitionsplänen, und / oder Kosten- und Leistungsrechnung Vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung von Gutachten Kennenlernen des organisatorischen Aufbaus ausländischer Niederlassungen / Betriebsstätten Vorort etc. 5. und 6. Praxisphase: Selbstständige Lösung betrieblicher Problemstellung. Die Studierenden sollen mit Abschluss des Moduls ihre berufspraktischen Erfahrungen und Fähigkeiten vertiefen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben selbstständig betriebliche Problemstellungen zu bearbeiten und entscheidungsreife Lösungsvorschläge zu entwickeln. Folgende Tätigkeiten in der Praxis fördern diese Zielsetzung: Bearbeitung komplexer Sachverhalte aus dem nationalen und internationalen Rechnungswesen Einführung / Mitarbeit im Bereich Konzernrechnungslegung Mitarbeit an Fällen aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts oder Umwandlungssteuerrecht Mitarbeit an Steuergestaltungen Mitarbeit an ausgewählten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (z. B. aus dem Bereich des Controlling, der Finanzierung, der Investition etc.) Mandanten- / Kundenkontakte (z. B. Teilnahme an Besprechungen und Präsentationen, etc.) Mitwirkung bei Erstellung von Verträgen und Gutachten etc. Seite 29

32 2. Studienplan der Theoriephase Der Studienplan (tabellarische Übersicht siehe Punkt 2.2 der Studiengangsbroschüre) zeigt auf, welche Schwerpunkte in den einzelnen Semestern in der Theoriephase gesetzt werden. Sinnvoll ist es, wenn in der daran anschließenden Praxisphase eine entsprechende Verknüpfung geschaffen werden könnte. 3. Vorschlag für die Vorgehensweise der betriebsindividuellen Anpassung und Erarbeitung des Praxisplans Die Übersicht zeigt, wie z. B., ausgehend von den Studienplänen der Theoriephasen, stichwortartig der Einsatz der Studierenden in der Praxisphase geplant werden könnte. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Säule 1. Sem. 1. Praxisphase 2. Sem. 2. Praxisphase Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I Besteuerung natürlicher und juristischer Personen I Besteuerung des Leistungsverkehrs und Verfahrensrecht I z. B. Mitarbeit an einfachen Steuererklärungen Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II Besteuerung natürlicher und juristischer Personen II Besteuerung des Leistungsverkehrs und Verfahrensrecht II z. B. Mitarbeit an Einkommensteuererklärungen Mitarbeit an Umsatzsteuererklärungen 3. Sem... Betriebswirtschaftliche Steuerlehre III Besteuerung natürlicher und juristischer Personen III Besteuerung des Vermögensübergang Unternehmensrechnung & Finanzen Rechnungswesen I Technik der Finanzbuchführung I Kosten- Leistungsrechnung I z. B. Mitarbeit an einfachen Buchhaltungsfällen Rechnungswesen II Technik der Finanzbuchführung II Kosten-Leistungsrechnung II z. B. Mitarbeit in der Buchhaltung Mitarbeit bei einfachen Auswertungen Rechnungswesen III Bilanzierung nach HGB Investition und Finanzierung Seite 30

33 4. Muster-Praxisplan 2 Das Muster soll Ihnen eine von mehreren Möglichkeiten aufzeigen, wie ein Praxisplan formal aussehen könnte. Praxisplan der Ausbildung von Herrn Bert Mustermann 1. Praxissemester 2. Praxissemester Kennenlernen des Aufbaus und der Organisation des Unternehmens Mitarbeit bei Inventur Einführung in die Finanzbuchhaltung Mitarbeit an Umsatzsteuervoranmeldungen Mitarbeit an einfachen Einkommensteuererklärungen Mitarbeit an einfachen Einkommensteuererklärungen Körperschaftsteuererklärungen Mitarbeit an Umsatzsteuererklärungen Finanzbuchhaltung Einfache Aufgabenstellungen aus der Kosten-Leistungs-Rechnung Kennenlernen verschiedener Auswertungsmöglichkeiten (z. B. BWA) Kennenlernen von Kaufverträgen z. B. Bereich Immobilien, Grundbuch ggf. Marketing des Unternehmens Praxissemester... 2 Der betriebliche Ausbildungsplan sollte zeitlich und inhaltlich an die Besonderheiten des jeweiligen Ausbildungsunternehmens angepasst werden und den individuellen Kenntnisstand des Studierenden berücksichtigen. Dabei sind betriebliche Schwerpunktsetzungen und Anpassungen möglich und es kann auch von der zeitlichen Abfolge des Rahmenplans abgewichen werden. Bei den Freien Berufen ist der Rahmenplan in Übereinstimmung mit dem Berufsrecht anzuwenden. Seite 31

34 Weitere Informationen unter Prüfungsamt, DHBW Mosbach Seite 32 Schulische Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stand: 12/2014 Schulabschluss: Maßgeblich ist die konkrete Bezeichnung im Abschlusszeugnis der Schule Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachgebundene Hochschulreife 58 Abs. 2 Nr.2 LHG Fachhochschulreife 58 Abs. 2 Nr.3,4 LHG Mit beruflicher Fortbildung 58 Abs. 2 Nr.5 LHG Beruflich Qualifizierte Ohne berufliche Fortbildung 58 Abs. 2 Nr.6 LHG Zusätzliche Voraussetzungen keine keine Deltaprüfung bestehend aus: 1. Bestehen des allgemeinen Studierfähigkeitstests 2. Erfolgreiche Auswahl durch die Ausbildungsstätte. (Auswahlverfahren obliegt der Ausbildungsstätte) Meisterabschluss oder öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung z.b. Techniker, IHK Betriebswirt, Fachwirt, etc mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung und bis zu 3 Jahre Berufserfahrung und Bestehen einer Eignungsprüfung nach 58 Abs. 3 LHG und studienfachliches Beratungsgespräch nach 2 Abs. 2 LHG Beschränkungen keine Die Immatrikulation ist nur in Studiengängen der entsprechenden Fachrichtung, die im Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife genannt ist, möglich. Für die Immatrikulation in Studiengängen die nicht der Fachrichtung entsprechen, muss das bestehen einer Deltaprüfung (siehe Fachhochschulreife) nachgewiesen werden.( 58 Abs. 2 Nr.4 LHG) keine Zulassung nur in Studiengängen, die der Berufsausbildung und der Berufserfahrung fachlich entsprechen ( 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG)

35 Lageplan DHBW Mosbach, Campus Mosbach DHBW Mosbach B27 Rtg. Buchen Neckarburkener Straße A B CO Lohrtalweg 10, Gebäude A Lohrtalweg 10, Gebäude B Lohrtalweg 10, Container F C Arnold-Janssen-Straße 9-13 P D E Oberer Mühlenweg 2-6, Gebäude D Lohrtalweg 10, Gebäude E Wasemweg B 27 / Odenwaldstraße F G Neckarburkener Str. 2-4, Gebäude F Knopfweg 1 / 1, Mensa / Bibliothek DHBW Mosbach Knopfweg Neu: P DHBW Mosbach Bahnhof Mosbach (Baden) 27 Fußgängerzone zone P D Kistnerstraße G P CO B A E Lohrtalweg P Alte Bergsteige Bussestraße B27 Rtg. Heidelberg, Sinsheim, Heilbronn Renzstraße Pfalzgraf-Otto-Straße Am Hardberg P Waldstraße C Arnold-Janssen-Straße Forststraße Alte Bergsteige Seite 33

36 Kontakt Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach Lohrtalweg Mosbach

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