HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

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1 16. Wahlperiode Drucksache 16/6934 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Nebentätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung und der Staatssekretäre bzw. der Staatssekretärin und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Seit Monaten wird über die Nebentätigkeiten von Politikerinnen und Politikern diskutiert. Es mangelt an jeglicher Transparenz, was die Offenlegung von Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Landesregierung angeht. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Nebentätigkeiten in welchen Institutionen von Ministerinnen und Ministern und von den Staatssekretären bzw. von der Staatssekretärin wahrgenommen werden. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Für Mitglieder der Landesregierung wird die Ausübung von Nebentätigkeiten weder durch Bestimmungen der Hessischen Verfassung noch durch das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung (MinBezG) eingeschränkt oder untersagt. Soweit sie zugleich dem Hessischen Landtag angehören, haben sie allerdings das Hessische Abgeordnetengesetz (HessAbgG) zu beachten. Aufgrund von 4a HessAbgG hat der Landtag beschlossen, dass u.a. ausgeübte Berufe und bestimmte Tätigkeiten in das Handbuch des Landtags aufzunehmen und damit der Öffentlichkeit zugänglich sind (Beschluss vom 9. Juni 1995, StAnz. S. 1962). Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen den beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsbestimmungen. Aus dem Gesamtzusammenhang der Fragen, insbesondere dem Bezug auf die Abführung von Vergütungen in den Fragen 3 und 4, die in der Sache auf die Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten im Landes Hessen (NVO) Bezug nehmen, sind die Fragen 1 und 2 so zu verstehen, dass nach Nebentätigkeiten im Sinne des Beamtenrechts ( 78 ff. HBG) gefragt wird. Nicht angegeben wird daher die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter, insbesondere die Tätigkeit in kommunalen Vertretungskörperschaften, die gemäß 79 Abs. 1 Satz 2 HBG nicht als Nebentätigkeit gelten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Eingegangen am 30. April 2007 Ausgegeben am 8. Mai 2007 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6934 Frage 1. Welche Nebentätigkeiten werden von den Mitgliedern der Landesregierung in welchen Institutionen wahrgenommen? Hessischer Ministerpräsident Roland Koch: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Deutsches Museum E-Finance-Lab Flughafenstiftung Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie FIZ Fritz Bauer Institut Hessische Kulturstiftung Hessische Staatsweingüter GmbH Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Paul-Ehrlich-Stiftung Rheingau-Musik-Festival Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft Stiftung 7000 Eichen Zweites Deutsches Fernsehen Gesellschafter Honorary Member Ehrenvorsitzender des Kuratoriums Kuratoriumsvorsitzender und Präsidiumsmitglied Vorsitzender des Senckenberg Kuratoriums Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Stefan Grüttner: Deutschlandradio Documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs-GmbH HessenAgentur GmbH hrmedia Lizenz- und Verlagsgesellschaft mbh hr-werbung GmbH Städt. Sparkasse Offenbach Wilhelm-Schramm-Stiftung Vorsitzender des Kuratoriums Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Volker Hoff: Ball des Weins AG Deutschlandradio Friedensschule Montesole Sparkasse Langen Seligenstadt Taunus-Film GmbH Hessischer Minister des Innern und für Sport Volker Bouffier: Messe Frankfurt Hessischer Rundfunk Landesbank Hessen-Thüringen Sparkasse Gießen Frankfurt RheinMain 2012 GmbH Stiftung Sporthilfe Hessen Stellv. Mitglied des Hörfunkrats Mitglied im Verwaltungsrat Mitglied des Rundfunkrats Mitglied der Trägerversammlung Mitglied der Gesellschafterversammlung Vorsitzender des Kuratoriums Hessischer Minister der Finanzen Karlheinz Weimar: Flughafen GmbH Kassel Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ) Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Future Capital AG Hessen Life Sciences Chemie Gesellschaft für Kapitalmarktforschung e.v. (Trägerverein des Center for Financial Studies) HA-Hessen-Agentur GmbH Hessische Kulturstiftung (Vorsitzender des Präsidialausschusses)

3 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Höchster Porzellan-Manufaktur GmbH Investitions-Bank Hessen (IBH) Institute for Law and Finance Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Messe Frankfurt GmbH Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region Stiftung Sigmund-Freud-Institut Hessischer Minister der Justiz Jürgen Banzer: Freilichtmuseum Hessenpark GmbH Gemeinnützige Baugenossenschaft Hochtaunus e.g. Gesellschaft zur Rekultivierung der Kiesgrubenlandschaft Weilbach mbh Nassauische Sparkasse Regionalversammlung Südhessen Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbh Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region Taunus-Sparkasse Unfallkasse Hessen Hessische Kultusministerin Karin Wolff: Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt (WBG) Kuratorium der Deutschen Schulsportstiftung Synode der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau Kuratorium der Ehrenamtsakademie der Evangelischen Kirche Hessen-Nassau Rat der Evangelischen Kirche für Bildung und Erziehung IT-Akademie Hessen-Stiftung "Familie hat Zukunft" (Beirat mit den Aufgaben eines Aufsichtsrats) Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (Mitglied der Trägerversammlung, Mitglied des Beteiligungsausschusses, Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses) (Vorsitzender des Ausschusses für Beteili-gungen, Mitglied des Finanzausschusses) Mitglied des Stiftungsvorstands Stellv. und des Beirats Mitglied der Versammlung Mitglied des Stiftungsvorstands Mitglied des Gesamtvorstands Vorsitzende des Kuratoriums Mitglied der Synode Mitglied der Kammer Vorsitzende des Vorstands Stellv. Vorsitzende Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst Udo Corts: documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs GmbH Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH (FIZ) Future Capital AG Universitätsklinikum Frankfurt FSV Frankfurt Stiftung Preußischer Kulturbesitz Hessische Kulturstiftung Stiftung Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Kulturstiftung der Länder Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung Sigmund-Freud-Institut Fritz Bauer Institut Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung Hessenstiftung - Familie hat Zukunft Stellv. Vorsitzender des Kuratoriums

4 4 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6934 Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Dr. Alois Rhiel: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, und des Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Eisenbahninfrastrukturbeirats Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA) Stellv. Future Capital AG Hessen Life Sciences Stellv. Chemie Innovationsfonds Hessen GmbH & Co.KG Stellv. Messe Frankfurt GmbH Stellv. HA Hessen Agentur GmbH Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungs-gesellschaft mbh Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbh InvestitionsBank Hessen AG Vorsitzender des Verwaltungsrats Hessischer Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Wilhelm Dietzel: Stiftung Kloster Eberbach Hessische Staatsweingüter Stiftung Hessischer Naturschutz Stiftung Natura 2000 Landesbetriebskommission Hessen-Forst Verbraucherschutzbeirat Nationalpark Kellerwald Abwasserverband Obere Orpe Vorsitzender des Kuratoriums Vorsitzender des Stiftungsrates Vorsitzender Vorsitzender Vorsitzender des Beirats Ehrenamtlicher Vorsitzender der Verbandsversammlung Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger: Integrationsbeirat Hessen Hessenstiftung - Familie hat Zukunft HA Hessen-Agentur GmbH Kids Care Stiftung Akademie der Arbeit Campus of Excellence Vorsitzende Vorsitzende des Beirats Stellv. Vorsitzende des Kuratoriums Frage 2. Welche Nebentätigkeiten werden von den Staatssekretären bzw. von der Staatssekretärin in welchen Institutionen wahrgenommen? Die Veröffentlichung der ausgeübten Nebentätigkeiten erfolgt im jeweiligen Einvernehmen mit der Staatssekretärin und den Staatssekretären. Staatssekretärin Oda Scheibelhuber: Kultursommer Nordhessen e.v. Wohn-Stadt (Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen) Staatssekretär Dr. Walter Arnold: documenta und Museum Fridericianum Veranstaltungs GmbH Freilichtmuseum Hessenpark GmbH, HA Hessen-Agentur GmbH Hessische Landesbahn GmbH (HLB) HIM GmbH Hochschule für jüdische Studien InvestitionsBank Hessen (IBH) ivm GmbH (Integriertes Verkehrsmanagement Region Frankfurt RheinMain) Joint Agreement Oversight Council (JAOC) (zeitlich befristetes Gremium) Vorsitzende und des Beirats Stellv. Stellv. Mitglied des Verwaltungsrats Mitglied des JAOC (JAOC steht in Zusammenhang mit der Verlegungsvereinbarung Rhein-Main-Airbase und besteht

5 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Klinikum der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main Messe Frankfurt GmbH Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Stiftung Kloster Eberbach Stiftung William G. Kerckhoff Herz- und Rheumazentrum Bad Nauheim Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh (NVV) Emil von Behring und Wilhelm Conrad Röntgen-Stiftung Staatssekretär Harald Lemke: Lotterie-Treuhandgesellschaft mbh Hessen IT Akademie Hessen berufliche Bildung Institut für interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie (ISPRAT-Institut) Staatssekretär Dr. Thomas Schäfer: Stiftung Leben mit Krebs Staatssekretär Joachim Jacobi: Flughafen GmbH Kassel-Calden nur so lange, bis die Verlegung nach Ramstein und Spangdahlem abgeschlossen ist) Stellv. Sachverständiger Gast des Bauausschusses (Mitglied des Hauptausschusses) (Mitglied des Personalausschusses, damit verbunden: Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der rms GmbH) Vorsitzender des Stiftungsvorstands (damit verbunden Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung der Kerckhoff Klinik GmbH) Mitglied des Stiftungsvorstands Mitglied des Vorstands Staatssekretär Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz: Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Rheinischen Friedrich- gem Umfang Freie Mitarbeit in geringfügi- Wilhelms-Universität, Bonn Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) schusses Mitglied des Verwaltungsaus- Hessische Kulturstiftung Mitglied des Vorstands Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stellv. Hessenstiftung - Familie hat Zukunft Ständiger Vertreter des Beirats Kulturstiftung der Länder Stellv. Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Mitglied Deutsches Polen-Institut Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung Freies Deutsches Hochstift Mitglied des Verwaltungsausschusses Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" Stiftung Kloster Eberbach Mitglied des Vorstands Stiftung William G. Kerckhoff - Herz- und Mitglied des Vorstands Rheuma-Zentrum Betriebsgesellschaft Schloss Erbach egmbh Staatssekretär Klaus-Peter Güttler: Name der Institution Bürgschaftsbank Hessen GmbH Hessische Landesbahn GmbH (HLB) Hessische Landgesellschaft mbh Staatl. Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbh (MBG) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)

6 6 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6934 Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh (NVV) Integriertes Verkehrsmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (ivm) HA Hessen Agentur GmbH Stellv. InvestitionsBank Hessen AG Stellv. Vectus GmbH Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Staatssekretär Karl-Winfried Seif: Stiftung Kloster Eberbach Hessische Landgesellschaft mbh, Kassel Institut für Wohnen und Umwelt, Darmstadt Wohnen und Leben e. V. Stiftung NATURA 2000 Staatssekretär Gerd Krämer: Hessenstiftung - Familie hat Zukunft Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) Kerckhoff-Klinik GmbH, Bad Nauheim Berufsbildungswerk Südhessen ggmbh Mitglied der Gesellschafterversammlung Mitglied des Stiftungsrates Vorsitzender Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats Für Staatssekretär Dirk Metz wird Fehlanzeige erstattet. Frage 3. In welchem Umfang wurden von den jeweiligen Mitgliedern der Landesregierung die erhaltenen Entgelte und geldwerten Vorteile im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten abgeführt (2003 bis 2006)? Hinsichtlich der Abführungspflicht von Vergütungen gelten für die Mitglieder der Landesregierung nach 1 Abs. 6 des MinBezG die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten auch für die Regierungsmitglieder entsprechend. Die Vorschrift des 2 Abs. 1 Satz 1 der Nebentätigkeitsverordnung sieht vor, dass für Inhaber von Ämtern in der Besoldungsgruppe B 6 BBesG und höher eine Abführungspflicht besteht, sofern die Vergütung DM (6.135 ) für das übersteigt. Eine Abführungspflicht besteht allerdings nur für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangte Vergütungen sind nach 2 Abs. 2 der Nebentätigkeitsverordnung nur zu berücksichtigen, wenn die Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen worden ist (Satz 1) oder mit Rücksicht auf die dienstliche Stellung ausgeübt wird (Satz 2). Die Mitteilung der abgeführten Vergütungen erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Mitglied der Landesregierung. Hessischer Ministerpräsident Roland Koch: , , , ,67 Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Stefan Grüttner: / , , ,00

7 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Staatsminister Karlheinz Weimar: , , , ,34 Staatsministerin Karin Wolff: 2003/2004. / Endabrechnung steht noch aus Die weiteren Mitglieder der Landesregierung haben im angefragten Zeitraum für Vergütungen aus Nebentätigkeiten keine Abführungen vorgenommen, weil die maßgebliche Abführungsgrenze gemäß 2 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung nicht erreicht wurde bzw. es sich um Nebentätigkeiten handelte, für die keine Entgelte gezahlt wurden. Frage 4. In welchem Umfang wurden von den jeweiligen Staatssekretären bzw. der Staatssekretärin die erhaltenen Entgelte und geldwerten Vorteile im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten abgeführt (2003 bis 2006)? Auf die Vorbemerkung zu Frage 3 wird Bezug genommen. Die Mitteilung der abgeführten Vergütungen erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Staatssekretär. Staatssekretär a.d. Bernd Abeln (bis im HMdF, seit im HMWVL) , , /2006. /. Staatssekretär Dr. Walter Arnold: 2003 entfällt , , (Endabrechnung steht noch aus) Staatssekretär a.d. Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard: / , , ,52 Staatssekretär Gerd Krämer: / , , ,98 Die Staatssekretärin und die anderen Staatssekretäre haben im angefragten Zeitraum für Vergütungen aus Nebentätigkeiten keine Abführungen vorgenommen, weil die maßgebliche Abführungsgrenze gemäß 2 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung nicht erreicht wurde bzw. es sich um Nebentätigkeiten handelte, für die keine Entgelte gezahlt wurden.

8 8 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/6934 Frage 5. Warum werden die Nebentätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung und der Staatssekretäre bzw. der Staatssekretärin nicht auf den jeweiligen Internetpräsentationen der Ministerien veröffentlicht? Hierzu besteht grundsätzlich keine Veranlassung. Auf meine Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 6. Beabsichtigt die Landesregierung, das Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung dahin gehend zu ändern, dass eine Regelung über Nebentätigkeiten und eine Veröffentlichungspflicht eingeführt werden? Nein. Wiesbaden, 26. April 2007 Stefan Grüttner

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