BAUGRUPPE MALERSTRASSE

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1 BAUGRUPPE MALERSTRASSE Sonniges Leben am Wuppertaler Ölberg integrativ und generationenübergreifend

2 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 2 von 37 Adresse: Baugruppe Malerstrasse c/o Reinhard Immergut Hedwigstraße 23; Wuppertal Telefon: * Mobil: Kommunikation und Koordination: Wolfgang Kübel, Tel.: info@malerstrasse.de PLATZ AN DER SONNE Die Baugruppe Malerstrasse plant ein städtebaulich markantes Eckhaus, mit einem freien und sonnigen Blick über das Tal. Individuell geplant entstehen Eigentumswohnungen, dabei ist fast alles möglich: ob 35qm Miniapartment oder 250qm auf mehreren Ebenen die Malerstrasse ist ideal für alle, die maßgeschneidert und urban in städtischer Nachbarschaft leben möchten. Eine Baugruppe baut ohne Bauträger in Eigenverantwortung, das spart etwa 20% an Kosten, denn es gibt weder Risiko- noch Gewinnaufschlag eines Unternehmers und es entfallen Makler-Courtagen. Andere Kosten von Gebühren bis Grunderwerbssteuer werden optimiert, das ergibt Low Budget ohne Kompromisse bei Qualität. Die Baugruppe Malerstrasse ist deshalb auch gut für Familien mit eingeschränkten Finanzierungsrahmen geeignet oder für Menschen mit dem Wunsch nach größeren Wohn- und Lebensraum. Die Flexibilität einer Baugruppe mit ihren Möglichkeiten individueller Planung ermöglicht innovative Lösungen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit oder für Familien mit behinderten bzw. pflegebedürftigen Angehörigen. Ebenfalls realisierbar ist Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.

3 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 3 von 37 GEGEN SEGREGATION - KEINE STADTVIERTEL FÜR ARME UND FÜR REICHE Das angepasste, preiswerte und vor allem auch barrierefreie Bauen ermöglicht das Zusammenleben einer vielfältigen Nachbarschaft, denn die Mischung macht s: Nur in lebendigem Miteinander von Alt und Jung, Arm und Reich, Alteingesessen und Zugezogen, Singles und (Groß-)Familien, Kopf- und Handarbeiter entsteht urbanes Leben in bestem Sinn. Für die Entwicklung des Ölbergs hat sich die Ölberg e.g. gegründet, ihr Ziel ist auch das unsere: Das lebendige Miteinander zu erhalten, gleichwohl den Stadtteil unter ökologischen, energetischen und sozialen Gesichtspunkten weiter zu entwickeln. Das Baugrundstück liegt am Hang des Ölberges, in Südrichtung unverbaubare und verschattungsfreie Sicht via Grünanlage/Friedhof über das ganze Tal. Die Malerstraße ist dicht genug am quirligen Leben des Ölbergs, liegt aber doch in einer ruhigen Einbahnstraße. Die Nachbarbebauung besteht meist aus Gründerzeitgebäuden, von denen viele unter Denkmalschutz stehen. WO WIRD GEBAUT? Adresse: Malerstraße 18-20, Wuppertal Gemarkung: Elberfeld * Flur/Flurstück: 56/19 Grundstücksgröße: 888 m² * Eckgrundstück, Hanglage mit 5,35 m Gefälle VERKEHRSANBINDUNG Öffentlicher Nahverkehr: Haltestelle am Dorrenberg ca. 2 min. Fußweg Linien 628, 613, 603, 647, NE 10 Hauptstraßen/Autobahn: Hochstraße und Nevigeserstraße, ca. 1km bis zur B7 durchs Tal, direkte Anbindung an die A 46, Ausfahrt Katernberg Richtung Düsseldorf oder Dortmund/Hagen

4 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 4 von 37 RECHTLICHES UND RAHMEN Planungs-/Baurecht: ist vorhanden, es gilt 34 Bau GB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile MI/WA -Mischgebiet / allgemeines Wohngebiet Planung: 4-5-geschossige Bebauung, alle Wohnungen barrierefrei Wohnfläche gesamt m² (je nach Planung) Sehr flexible Wohnungsgrößen von m², individuell angepasste Grundrisse möglich auch Maisonette-Lösungen über mehrere Stockwerke. Eigenleistung (sog. Muskelhypothek ) möglich Stellplätze in Tiefgeschoß, alternativ: Ablösegebühr Wohnen + Arbeiten: erdgeschossig Büro-/Praxisnutzung INFRASTRUKTUR Täglicher Bedarf: in 5-10 Minuten sind zu Fuß Sparkasse, diverse Einzelhändler und Filialisten erreichbar Kindergärten/Kita direkt gegenüber ist die integrative KiTA Malerstraße, im Umkreis von 1000 Metern liegen 10 weitere Einrichtungen Schulen: zahlreiche Grund- und weiterführende Schulen im Umkreis von 1000 m Institutionen: Haus der Jugend Elberfeld, Lutherstift, Stadtteilbibliothek, städt. Seniorentreff, zahlreiche Institutionen des Betreuten Wohnens Naherholung/Freizeit: Nordbahntrasse (Fahrrad-/Freizeitweg durch Wuppertal) in ca. 5 min Fußweg, mehrere Freibäder durch ÖPNV / Nordbahntrasse in max. 20 min erreichbar, zahlreiche Restaurants und Kneipen, mit ÖPNV mehrere Naherholungs-gebiete erreichbar Kultur: Café Ada, Alte Feuerwache, Kunst -und Kulturmarkt, Rakete e.v., zahlreiche Ateliers, Kunstvereine und Kulturprojekte in fußläufiger Umgebung

5 3.2 Isometrie Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Wiesenstrasse Hochstrasse Malerstrasse Malerstrasse Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

6 7,32 7,83 13,35 13,16 10,78 5 6, , , , , ,74 5-0,50 (±0,00) 13,16 10,78 5 6, , , N EG 0.00 m 45 7, , ,74 5-0,50 (±0,00) 2, , ,32 7,83 13,35 N EG 0.00 m x 34 x 15 ±0, Technik 1 3 ±0,00 2, , Technik 3 11 x 34 x m² 35 m² ,29 m 2-1, , , , ,70 2, , , , , ,80 28, x 26 x m Gem.-Raum? m 2 Praxis? m m² 35 m² m , x 26 x m m 2 4-5,87 Gem.-Raum? Praxis? A B C D E m 2 F 45 7, , , , , , , ,87 30,89 5 A B C D E F -3, , , , , , , , , EG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , , , ,70 2, , , , , ,80 28,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

7 15,20 13, ,40 7, , ,16 17, , ,73 5 6, ,36 3, , , ,00 45 N 1.OG m m² 45 1, , , x 26 x m² m² m² A B C D E F 45 7, , , , , , , , , OG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , ,32 2, ,70 2, , , , , ,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

8 15,20 13, , , , , ,16 17, , ,73 5 6, ,74 5 7,31 3, N 2.OG m m² m² x 26 x m² m² m² A B C D E F 50 7, , , , , , , , , , OG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , , , , , , , , , ,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

9 15,20 13, ,40 7, , ,00 13,16 17, , ,73 5 6, , , ,74 5 N 3.OG m m² 35m² 45 1, , , , m² x 26 x m² m² m² Schalt- 16 wohnung A B C D E F 45 7, , , , , , , , ,34 5 6, , OG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , , , , , , , , , , ,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

10 28, ,25 9,78 11, ,16 17, , , , ,31 3, ,74 5 N 4.OG m 21 Schaltwohnung m² 35m² m² 45 2, , , m² x 26 x A B C D E F 50 7, , , , , , , , , , , OG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , , , , , , , , , ,00 28,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

11 23,43 5, ,48 2,50 2,85 2, , , , , ,00 N A 5. OG 20,48 10, , , ,43 6, , , , , , OG m Schaltwohnung m² 30m² m² 18 x 26 x 17 B C D E F 25 1, ,84 5 3, , , , , , , , ,89 5 Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , , , , , , , , , , ,00 28,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

12 15,20 13, , , , ,96 17, , , , , N UG 1-2,90m Nicht unterkellert 11 x 34 x , , , x 26 x Keller ca. 205m² -2,90 Fahrräder ca. 85m² A B C D E F 25 7, , , , , , , , , UG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt , ,44 5 1,37 3,00 2, , , , , , ,44 5 1,37 5, , ,00 28,50 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

13 25 2,60 12, ,89 5 7, ,75 16, , , ,50 2, ,50 2, ,50 2, UG 2-5,45m 25 4, , , Vorraum 18 x 26 x 17-5, Beh Parken ca. 305m² ,87 A -5,65 B C D -4,23 (-3,73) E F -3, , , ,50 2, ,50 2, ,50 2, , ,55 30, UG Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt 8 2, ,55 2, , , , ,20 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

14 3.2 7.OG 20,95 Schnitt 6.OG 5.OG 4.OG 3.OG 2.OG 1.OG EG -1 UG -2 UG Nachbar Malerstr.10 Hofdurchfahrt OK Gel. -5,88 2,55 2,90 3,10 3,10 3,10 3,10 3,10 3,20 2, OG Staffelgeschosse Holzrahmenbau? 18,70 15,50 12,40 9,30 6,20 3,10 0,00 OK Gel. -0,50 (HP Grundstück) -2,90-5,45 Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt 9 Baugruppe Malerstrasse_barrierefreies Wohngebäude Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

15 3.2 Südansicht ,10 7 Geschoss +18,60 6 Geschoss +15,50 5 OG +12,40 4 OG +9,30 3 OG +6,20 2 OG +3,10 1 OG ±0,00 0 EG -2,90-1 UG 5.OG 4.OG 3.OG 2.OG 1.OG EG Dachgarten Schaltwohnung Schaltwohnung Schaltwohnung Technik UG 1 Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt 10-5,45-2 UG Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

16 3.2 Ostansicht Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt 11 Friedrich-Engels-Allee 191a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

17 alerstrasse Baugruppe _ Wohnungsqualitäten Malerstrasse _ Wohnungsqualitäten Hauptflügel Hauptflügel Nebenflügel Nebenflügel 3.2 Isometrie 5.OG OG 20 3.OG lage 4.OG 3.OG 2.OG Schaltwohnung Schaltwohnung Schaltwohnung Schaltwohnung 1.OG EG Farben Grün: Blau: Wohnlage Organge: ende Wohnlage Gelb: Schaltwohnung Schaltwohnung gute Wohnlage sehr gute Wohnlage herausragende Wohnlage Penthouse OG 1.OG EG Legende OG 1.OG EG Geschoss Nr. Fläche(m²) EG OG OG OG SW OG SW OG SW Legende Baugruppe Malerstrasse Vorentwurf Juli 2011 Blatt 12 Geschoss Nr. Fläche(m²) EG OG OG OG SW OG SW OG SW 30 Friedrich-Engels-Allee a Wuppertal Tel Fax info@kaufmann-schacht.de

18 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 17 von 37 Liste mit Wohnungsnummern, deren Charakteristika und jeweiliger Größe

19 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 18 von 37 WO SIND DIE BALKONS? Es wird Balkons geben, sie werden aber erst im nächsten Planungsschritt zu entwickeln sein. Individuelle Dachterrassen sind ebenfalls noch nicht enthalten, für sie gilt das gleiche: Dimensionierung und Zuordnung erfolgt im nächsten Planungsschritt. ZU DEN QUADRATMETERANGABEN I Die Angaben der Größen sind fallweise in einem Korridor genannt. Die Positionierung der nachbarlichen Trennwände und die weiteren Planungsschritte entscheiden über die endgültige Größe. Die hier genannten Quadratmeter beziehen sich auf die Größe innerhalb der Umfassungswände der jeweiligen Einheit. Da in diesem Entwicklungsstadium die Innenraumplanung noch offen ist, sind bei den hier gemachten Angaben noch die Flächen zu berücksichtigen, die für Innen-Trennwände benötigt werden. ZU DEN QUADRATMETERANGABEN II Da die Balkons noch nicht geplant sind, ist ihre Dimensionierung in den Flächenberechnungen nicht enthalten, ihre Kosten sind mit ca. 50% der Wohnflächenkosten zu veranschlagen. Für die Dachterrassen gilt das gleiche. Einzig die Flächen der Loggien die sich innerhalb der Wohnungsumfassungswände befinden sind in den vorliegenden Plänen eingerechnet. Sie sind hier zu 100% der Wohnfläche zugerechnet dies dient der Orientierung, gebaut sind diese Loggien-Flächen preiswerter, ihre Kosten werden mit ungefähr 50% der Wohnflächenkosten anzusetzen sein. Die meisten Baugruppen rechnen deshalb für die Loggien die Hälfte der Baukosten, bzw halbieren deren Grundfläche.

20 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 19 von 37 BAUKOSTEN Das Projekt hat folgende Finanz-Zielsetzung: für einen fertig ausgebauten Quadratmeter Wohnfläche wird als Ziel-Korridor ein Preis zwischen und angestrebt (ø /qm). Die genannten Bandbreiten sind recht groß, konkret wird es davon abhängen, welche Entscheidungen die Baugruppe über die Qualitäten des gesamten Gebäudes treffen wird (neben dem oben genannten Beispiel auch der Energiestandard u.v.m.) zusätzlich entscheidet jede Partei über ihren individuellen Ausbaustandard und damit auch über einen erheblichen Kostenanteil. Das Kosten-Ziel umfasst alle Kosten, also auch die Vorlaufkosten die während der Planungsphase entstehen, enthalten sind darin auch alle Nebenkosten und Gebühren, wie etwa Baugruppenmoderation, rechtsanwaltliche und steuerliche Beratung u.v.a. Auch eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche ist in den Kosten enthalten. Alle Kosten werden brutto genannt, sie schließen also die Mehrwertsteuer mit ein. Alle Kosten sind enthalten, mit einer Ausnahme: Es muss zu jeder Wohneinheit entweder ein Stellplatz nachgewiesen werden, oder es ist an die Stadtkasse eine Ablösegebühr zu zahlen; diese Kosten sind in der genannten Zielgröße NICHT enthalten. Diese Kosten entstehen auch nicht im Verhältnis zur Quadratmeterzahl sondern: 1 Einheit = 1 Stellplatz/Ablöse. Die erwarteten Kosten werden in der u.g. Kalkulation aufgeschlüsselt. Sie ist hier sehr stark vereinfacht, hinter den einzelnen Kostenangaben verbergen sich ihrerseits umfangreiche Einzelkalkulationen.

21 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 20 von 37 Die geschätzten Baukosten beziehen sich auf folgende Eck-Punkte: Grundstück - Kostengruppe (KG) 100 Grundstückskauf mit Nebenkosten Herrichten und Erschließen - KG 200 Grundstücksvorbereitung und erschliessung Bauwerk und Konstruktion KG 300 gebaut werden ca m² netto Wohn-/Nutzfläche (das ist das angenommene Maß innerhalb der Wohnungs-Umfassungswände, denn noch ist nicht bekannt, wer welche und wie viele Innenwände haben möchte) Ausgegangen wird von einer ca. 2,70 m lichten Raumhöhe Teil-Unterkellerung im UG 1 untergebracht sind dort Fahrradraum, Keller- und andere Hausnebenräume. Es sind auch Kellerersatzräume an/in den Wohnungen möglich UG2 unterkellert für 12 Autostellplätze mehr können geschaffen werden, dafür muss aber womöglich in den Fels gebaut werden. Eine Baugrunduntersuchung gibt Aufschluss, wie aufwendig das sein wird. Standard des Innenausbaus: guter, einfacher Standard (z.b. Linoleum-Fußboden, Bad- Objekte Renova-Weiß etc.) individuelles Upgrade ist natürlich möglich. Eingerechnet sind der Gemeinschaftsraum mit ca 70m² und eine ca 200m² große Dachterrasse. Bei den meisten Baugruppen werden diese Gemeinschaftsflächen herausgerechnet und pro Erwachsenen Bewohner ein Betrag von 4.500, bezahlt. Diese berechnung ist alternativ aufgeführt. Bauwerk und technische Anlagen KG 400 Energie-Standard: KfW Effizienzhaus 70. Eine Amortisationsberechnung soll die Effizienz weiter verbesserten Wärmeschutzes belegen.

22 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 21 von 37 Auch an Contracting, um Mehrkosten für ein Passivhaus oder Energieplus-Haus aufzufangen, ist gedacht Außenanlagen KG 500 Für die Außenanlagen sind nur Erdarbeiten mit 10TEU kalkuliert, sonst entsteht der Garten in gemeinschaftlicher Arbeit Baunebenkosten KG 700 Planungskosten nach HOAI: Architekt plus Sonderingenieure Baugruppenbetreuung Rechtsanwaltskosten (Ausfertigung des Planungsvertrags, des Baugruppenvertrags und juristische Begleitung des Übergangs zur WEG): dazu kommen noch zusätzliche Kosten individuell für jeden einzelnen (einige dieser Kosten sind natürlich fakultativ) Notarvertrag für die WEG-Eintragung Zwischenfinanzierungskosten In Übergangszeit Weiterzahlung der Wohnungsmiete Stellplatzkosten pro Einheit, alternativ: Ablösegebühr an die Stadt, anteilig: die Einrichtung des Gemeinschaftsraumes, Kauf des Gärtnereibedarfs für die Gestaltung des Gartens u.s.w. Die genannten Kosten entsprechen dem Preis-Niveau von Februar Es ist nicht möglich, in die Zukunft zu schauen, unser Finanzberater Herr Lückmann kalkuliert deshalb nochmal ca.10% Sicherheit mit ein. Quellen: Die Kostenschätzung wurde ermittelt 1.) auf der Basis von Erfahrungswerten, 2.) auf der aktuellen Kostenermittlung gleichartiger Projekte in Planung, Ausschreibung und Bau sowie 3.) mit Hilfe folgender Literatur: BKI Objekte E1 / BKI Objekte E3 Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser, Verlag: Verlagsges. Müller (2001/08), ISBN: und Index: I-2011 HOAI Fassung vom Die folgende Übersicht zeigt die Geldflüsse für die Zeit bis zum Dezember 2011, dem Zeitpunkt zu dem sich aus der Planungsgruppe die Baugruppe bilden wird (diese hier aufgeführten Positionen sind in der Kalkulation mit Quadratmeter-Kosten bereits enthalten, sie entstehen nicht zusätzlich!):

23 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 22 von 37

24 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 23 von 37 VERTRAG PLANUNGSGRUPPE "MALERSTRAßE GBR" vom 6. Februar 2011 Präambel: Zur Vorbereitung eines gemeinschaftlichen Bauvorhabens auf dem Grundstück Gemarkung Elberfeld Flur 56, Flurstück 19, Gebäude und Freifläche, Malerstraße 20, groß 888 m², schließen sich die nachfolgenden Gesellschafter unter der Bezeichnung "Planungsgruppe Malerstraße GbR" zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen mit der Zielsetzung der Vorbereitung eines gemeinschaftlichen Bauvorhabens. Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in diesem Vertrag erscheinen, betreffen Männer und Frauen gleichermaßen und werden der Lesbarkeit halber meistens nur in der entsprechenden männlichen Sprachform geführt. Die Gesellschaft strebt ein familiengerechtes Wohnen an, welches ein offenes, freundschaftlich und gut nachbarliches Miteinander ermöglicht und den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeglichen Alters gerecht wird. Alle Wohnungen sollen barrierefrei erreichbar sein um auch Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen aufnehmen zu können. Dabei sollen nachhaltig ökologische Zielsetzungen durch eine umweltbewusste Architektur und effiziente Energiewirtschaft umgesetzt werden. Gleichzeitig wird angestrebt, auch ökonomische Nachhaltigkeit zu erzielen. Damit sollen spekulative Erwerbe vermieden und bezahlbares Wohneigentum auch für Familien und Menschen mit geringerem Einkommen ermöglicht werden. Als lebenslanger, generationenübergreifender Prozess soll das Wohnprojekt eine Zukunftsorientierung bieten und eine neue Wohnkultur schaffen. Unser Ziel einer guten Nachbarschaft soll nicht an unserer Haustür enden sondern sich auch in dem nachbarschaftlichen Netzwerk des Ölbergs verwirklichen. Mit dieser Zielsetzung schließen wir folgenden Gesellschaftsvertrag: 1 Sitz der Gesellschaft Der Sitz der Gesellschaft ist Friedrich Engels Allee 191, Wuppertal 2 Zweck der Gesellschaft und Grundsätze des geplanten Bauvorhabens Die mit Gesellschaftsvertrag vom gegründete "Baugruppe Malerstraße GbR" Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat mit dem Grundstückseigentümer Gert Lichius Hausverwaltungen GmbH, Neuss, am 17. Dezember 2010 einen notariellen Kaufvertrag (UR Nr. 1553/10, Notar Dr. Markus Dohr, Wuppertal) abgeschlossen. Der Grundbesitz ist unbebaut. Beabsichtigt ist, dieses Grundstück entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der "Baugruppe Malerstraße GbR" zu bebauen und in Wohnungseigentum aufzuteilen, sowie den Gesell-

25 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 24 von 37 schaftern der "Baugruppe Malerstraße GbR" jeweils Wohnungs- bzw. Teileigentum zu übertragen. Nach erfolgter Aufteilung des Grundstückes in Wohnungseigentum werden die Gesellschafter der "Baugruppe Malerstraße GbR" eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) bilden. Die vorstehende Maßnahme wird zusammenfassend als "Projekt Malerstraße" bezeichnet. Planungsziele: Geplant ist eine 4-5 geschossige Bebauung, wobei alle Wohnungen barrierefrei ausgebaut werden sollen. Eine Gesamtwohnfläche von m² bei flexiblen Wohnungsgrößen zwischen m² wird angestrebt. Auch Büro oder Praxisnutzungen sollen zulässig sein. Eine kinder- und familienfreundliche Bauausführung mit flexiblen Grundrissen und verknüpfbaren Wohnungen bei gleichzeitig kostengünstiger und qualitätvoller Bauweise wird angestrebt. Kostenziele: Angestrebt wird eine anspruchsvolle Planung mit gutem Energieeffizienzstandard und großzügigen lichten Raumhöhen. Im schlüsselfertig ausgebautem Zustand wird ein Quadratmeterpreis von 1.800,00 /m² Wohnfläche angestrebt - exklusive PKW-Stellplatz/Ablösegebühr, die pro Wohn-/Gewerbe-Einheit zu zahlen ist Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Planungsziele obliegt allen Planungsbeteiligten; gleichzeitig werden möglichst niedrige Unterhaltungskosten angestrebt. Ökologische Ziele: Energiestandard mindestens KfW-Effizienzhaus 70 oder besser. Ökologisch verträgliche Baumaterialien. Soziale Ziele: Ein gutes nachbarliches und generationenübergreifendes Zusammenleben wird angestrebt. Das Planungsvorhaben soll Gemeinschaftsflächen (etwa Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftswohnung o.ä.) beinhalten. Der derzeitige Vorentwurf sieht daneben auch eine gemeinschaftliche Dachterrasse sowie einen Gemeinschaftsraum und gemeinschaftlich nutzbare Flächen im Garten vor. Terminliche Ziele: Eckpunkt der Terminplanung ist der Grundstückskaufvertrag: Das Grundstück wurde gekauft am Der Vertrag beinhaltet die Zahlung des Grundstückskaufpreises i.h.v. 180TEU (ohne Nebenkosten) ein Jahr nach Abschluss des Vertrages, also am Daraus folgt, dass zu diesem Zeitpunkt der Planungsprozess abgeschlossen sein soll; zu diesem Zeitpunkt soll dann auch der Übergang von Planungsgruppe zu Baugruppe erfolgen (siehe 5). Jedes Mitglied der Planungsgruppe erhält nach Beitritt eine Kopie des Grundstückskaufvertrages. 3 Planungsbeteiligte Im Rahmen der Entwicklung des Projektes wird es notwendig sein, Planungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen beabsichtigt die Gesellschaft, zur Erreichung der Planungsgrundsätze entsprechend 2 folgende Architekten als

26 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 25 von 37 Projektinitiatoren zu beauftragen. Daneben wird die Beauftragung von Fachplanern erforderlich sein: Die Planungsleistungen Architektur für die Leistungsphasen 1-8 werden erbracht durch Dipl.-Ing. Anja Schacht in Zusammenarbeit mit Ingrid Schober, beide geschäftsansässig: Friedrich-Engels-Allee 191, Wuppertal. Weitere Planungsaufträge werden an Fachplaner (Statik, Haustechnik, Vermesser u.a.) zu vergeben sein. 4 Aufgabe der Planungsgemeinschaft Die Planungsgemeinschaft übernimmt verantwortlich die Planung und alle weiteren Aufgaben, um die Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks Malerstraße 20 zu schaffen. Sie bedient sich hierzu der Hilfe der vorgenannten Architekten sowie der Fachplaner. Aufgabe der Planungsgemeinschaft ist insbesondere: Klärung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen betreffen die Bebauung des Baugrundstücks Malerstraße 20 Abschluss des Architektenvertrages Abschluss der Fachplanerverträge Verabschiedung des Vorentwurfs Entwurfsplanung Vorbereitung der Genehmigungsplanung Festlegung des allgemeinen Baustandards mit detaillierter Baubeschreibung Kostenkontrolle mit dem Ziel größtmöglicher Kostensicherheit unter Berücksichtigung der vorgenannten Zielkosten Beauftragung der Fachplaner, soweit diese für die Konzeption und / oder die Planung des Projektes bis zur Genehmigungsplanung notwendig sind Ausarbeitung eines Organisationskonzepts für die Bauphase Verwaltung der Eigenmittel der Planungsgemeinschaft 5 Verhältnis der Planungsgruppe zur Baugruppe Aus der Planungsgruppe soll nach Abschluss der Planungen durch Abschluss eines geänderten Gesellschaftsvertrages die Baugruppe Malerstraße hervorgehen, sobald folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Abschluss der Planungsphase durch die Fertigung der Bauvorlagen zur Genehmigungsplanung Einigung über die Aufteilung des zu errichtenden Gebäudes unter den Gesellschaftern Sicherstellung der Finanzierung 6 Beiträge und Eingehung von Verpflichtungen für die Gesellschaft Jeder Gesellschafter der Planungsgruppe erbringt bei seinem Eintritt in die Gesellschaft einer Einlage von 1.000,00. Diese Einlage dient der Anfangsfinanzierung der Vorplanungen sowie der Initiierung des Planungsgruppenprozesses. Die Summe ist binnen zwei Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages zu überweisen.

27 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 26 von 37 Weitere Zahlungen der Gesellschafter für Planungskosten erfolgen nach einem durch die Gesellschafter aufzustellenden Gesamtzahlungsplan. Der genaue Termin der jeweiligen erforderlichen Zahlungen für die Erstellung der Planung sowie die erforderliche Höhe sind durch die Gesellschafter zu beschließen. (1) Die Gesellschaft darf entgeltliche Aufträge nur insoweit erteilen, als deren Bezahlung durch ein Guthaben auf einem Bankkonto der Gesellschaft oder durch beschlossene, noch ausstehende Beiträge gedeckt sind. Jeder Gesellschafter verpflichtet sich, die Ziele der Planungsgemeinschaft durch aktive Mitarbeit im Planungsprozess zu fördern. Das Eintrittsgeld in Höhe von wird von jeder Partei in gleicher Höhe erbracht, unabhängig von der späteren Größe der jeweiligen Einheit der Partei. Alle weiteren Zahlungen werden unter den Mitgliedern/Parteien prozentual aufgeteilt, so dass der jeweilige Zahlungsanteil in etwa dem Anteil der Einzelfläche gegenüber der Gesamtfläche entspricht. Bei späterer Verschiebung (etwa: Gesamtfläche wird größer oder kleiner) wird dieser Planungskostenanteil durch Korrekturrechnungen dem dann real gebauten Anteil angepasst. 7 Aufnahme weiterer Gesellschafter Die Gesellschaft kann mit zwei Dritteln der Stimmen die Aufnahme weiterer Gesellschafter beschließen (in einer Sitzung oder auch per Umlaufverfahren durch o.ä.). Jede Wohn und jede Gewerbeeinheit die das Eintrittsgeld bezahlt hat bildet einen Gesellschaftsanteil. 8 Ausscheiden aus der Gesellschaft 1. Bei Kündigung, Tod oder Ausschluss eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. 2. Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung möglich. Diese Erklärung ist an die geschäftsführenden Gesellschafter zu richten. (1) Zur Erläuterung: Der Übergang von Planungsgruppe zur Baugruppe wird erst mit vorliegender Genehmigungsplanung erfolgen (s.a. Paragraph 5). Die Architektenleistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1-4) kosten in unserem Rahmen laut Honorarordnung (HOAI) grob geschätzt 60TEU (brutto), dazu kommen Fachplaner-Kosten (Statik, Vermesser, Technische Anlagen, Gebühren) in mindestens derselben Höhe. Wir werden versuchen, einen Teil der Bezahlung der Planungsleistungen so weit nach hinten zu verschieben, dass sie zeitlich mit dem Übergang von Planungsgruppe zur Baugruppe zusammenfällt. Das heißt die Planer erbringen ihre Leistungen und warten mit einem Teil der Bezahlung. Dieses Verfahren wird aber weder für alle Leistungen noch vollumfänglich möglich sein, deshalb sind Zahlungen wie unter 6 beschrieben, schon während der Planungsgruppen-Phase nötig.

28 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 27 von Ein Gesellschafter kann durch einen Beschluss, der einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Gesellschafter bedarf aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn er die Gesellschafterpflichten gröblich verletzt und dadurch die Erreichung des gemeinsamen Zwecks erschwert oder gefährdet. Ein Ausschluss ist insbesondere zulässig, wenn - über das Vermögen eines Gesellschafters ein Insolvenzverfahren beantragt und durch das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen nach 21 InsO angeordnet wurden oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt, - der Gesellschafter seine Zahlungen einstellt, - der Gesellschafter die eidesstattliche Versicherung zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse abgegeben hat, - eine Zwangsvollstreckung in dem Gesellschaftsanteil erfolgt und nicht binnen Monatsfrist aufgehoben wird, - der Gesellschafter trotz einer Nachfrist von mindestens 1 Monat beschlossene Beiträge nicht leistet. Dem Auszuschließenden ist vor der Abstimmung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Der auszuschließende Gesellschafter ist insoweit nicht zur Abstimmung berechtigt. 4. Wird ein Gesellschaftsanteil von mehreren Gesellschaftern gehalten und scheidet ein Gesellschafter infolge Tod oder Ausschluss aus der Gesellschaft aus, so bleibt der andere Gesellschafter Mitglied der Gesellschaft, wenn er unverzüglich und schriftlich erklärt, dass er den Anteil alleine halten will. 5. Unabhängig von der vorstehenden Regelung nach 3. kann ein Gesellschafter durch Beschluss der Gesellschafterversammlung, der einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn er die Absicht aufgibt, sich an der Baugruppe Malerstraße zu beteiligen oder bis zu dem durch die Gesellschafterversammlung beschlossenen Termin den unwiderruflichen Finanzierungsnachweis seiner Bank nicht erbracht hat und auch innerhalb einer ihm nachzulassenden angemessenen Nachfrist nicht erbringt. 6. Nachdem sich der Gesellschaftszweck in der Erstellung der Planung für das zu errichtende Bauvorhaben Malerstraße 20 erschöpft, besteht ein Anspruch auf eine Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen nur dann und insoweit, als es der Gesellschaft gelingt, einen neuen Gesellschafter aufzunehmen und von diesem entsprechende Beiträge bis zur Höhe der durch den ausgeschiedenen Gesellschafter geleisteten Beiträge zu erhalten. Beiträge des neu eintretenden Gesellschafters aufgrund weiterer Beschlüsse der Gesellschaft über Beitragszahlungen für zusätzliche Planungsmaßnahmen bleiben insoweit unberücksichtigt. Die Gesellschafter sind insoweit darüber einig, dass ohne die Aufnahme eines an Stelle des ausscheidenden Gesellschafters tretenden Ersatzgesellschafter, die Planungsleistungen keinen wirtschaftlichen Vorteil für die verbleibenden Gesellschafter darstellen, so dass eine Abfindung nur unter vorstehenden Voraussetzungen geschuldet wird. 7. Die Verpflichtung zur Zahlung von bereits beschlossenen, aber noch nicht bezahlten Beiträgen bleibt im Falle des Ausscheidens aus der Gesellschaft unberührt, soweit die Kündigungserklärung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Beschluss der Gesellschaft über die Anforderung zusätzlicher Beiträge erfolgt. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Einheiten wird durch diesen Vertrag nicht begründet.

29 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 28 von 37 9 Wer bekommt welche Einheit? Die Aufteilung der Wohnungen/Gewerbeeinheiten des Bauvorhabens Malerstraße 20 in Wohnungseigentums- bzw. Teileigentumsrechte soll durch die Gesellschafter möglichst einvernehmlich beschlossen werden. Kommt es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung so soll die Zuweisung der Wohneinheiten nach der Reihenfolge der zeitlichen Zugehörigkeit zu der Gesellschaft, bei gleicher Zugehörigkeitsdauer nach einem Losentscheid (zwischen mehreren Parteien die dieselbe Einheit wollen) richten. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung bestimmter Einheiten wird durch den Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages über die Planungsgruppe nicht begründet. Folgender Ablauf ist für diesen Verteilungsprozess vorgesehen: Wenn so viele Mitglieder der Planungsgruppe beigetreten sind, dass sich deren jeweilige Interessen auf etwa 70% der Flächen aufaddieren, wird ein Verteilungsworkshop angesetzt. Zu diesem Workshop wird eine Planung vorgelegt, die die jeweilig gewünschten Größen berücksichtigt. Im ersten Schritt werden die Mitglieder ihre Interessen für konkrete Einheiten (oder Modul- Kombinationen) bekunden. Dabei gilt das Prinzip: Wer zuerst beigetreten ist, der wird zuerst gefragt. Falls es dabei nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommt (es dürfen auch beispielsweise keine Restflächen entstehen) wird versucht, durch planerische Eingriffe oder Neu- Zuordnungen der Module Kompromisse zu erzielen. Im weiteren bleibt der Gruppe die Möglichkeit, zu entscheiden, dass eine preisliche Differenzierung zusätzliches Element des Prozesses Wer bekommt welche Einheit werden könnte: Dabei bildet der Preis für den glasdichten, gedämmten Rohbau Basis für den mittleren Quadratmeterpreises des Gesamtgebäudes. Von diesem Durchschnittspreis würden dann mit Hilfe von Zu- oder Abschlägen die Preise innerhalb des Hauses differenziert, mit dem Ziel die Lage-Attraktivität preislich abzubilden. (nach einem Vorbild der Bau-Planungsgruppe Am Urban/Berlin wären das etwa 160,- /Quadratmeter Preisunterschied.) Dies wird hier nur als Möglichkeit aufgeführt, zuvorderst ist es die Aufgabe der Planung, dass es innerhalb des Gebäudes möglichst keine/wenig Attraktivitätsunterschiede gibt. 10 Geschäftsführende Gesellschafter 1. Die Geschäfte der Gesellschaft werden durch zwei geschäftsführende Gesellschafter geführt. Zu ersten geschäftsführenden Gesellschaftern werden bestellt: Manuel Rohde Anja Schacht Diese beiden sind kommissarisch tätig bis sechs Parteien Mitglieder geworden sind. Danach werden zwei geschäftsführende Gesellschafter gewählt. Die dann so gewählten geschäftsführenden Gesellschafter bleiben bis zur Umwandlung der Planungs- in die Baugruppe in ihrem Amt. 2. Den geschäftsführenden Gesellschaftern obliegt die Durchführung der Bauvorbereitung einschließlich der Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlungen. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind zu allen zur Geschäftsführung erforderlichen Maß-

30 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 29 von 37 nahmen und zur Vertretung der Gesellschaft insoweit befugt, als nach den vorstehenden Bestimmungen Beschlüsse der Gesellschafter nicht vorgeschrieben sind. 3. Den geschäftsführenden Gesellschaftern obliegt gemeinschaftlich die Vertretung der Gesellschaft nach Außen. Sie sind von den Beschränkungen nach 181 BGB befreit. 4. Insbesondere sind die geschäftsführenden Gesellschafter befugt, alle im Rahmen des Gesellschaftszwecks liegenden erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und Geschäfte auch ohne Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen, soweit etwas anderes nicht bestimmt ist. Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen insbesondere Verträge mit Dritten abschließen Bauakten einsehen und Kopien hieraus fertigen lassen sämtliche grundstücksbezogenen Auskünfte von Gerichten, Behörden sowie Versorgungsunternehmen einholen Verhandlungen mit Nachbarn, Behörden oder Versorgungsträgern führen bei den zuständigen Behörden Anträge, insbesondere Bauanträge oder Bauvoranfragen stellen behördliche Entscheidungen und Bescheinigungen entgegennehmen sowie Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen solche Entscheidungen einlegen in dem Umfang, in dem sie zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, Vollmachten an Dritte erteilen. 5. Für die nachfolgenden Maßnahmen bedarf es unbeschadet der Vertretungsbefugnis nach Außen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung: a. Bestellung von Grunddienstbarkeiten, Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten b. Vornahme von Investitionen, die von beschlossenen Investitionen erheblich, d.h. mehr als 3 % pro Position oder in der Summe um mehr als 5.000,00 nach oben abweichen c. Aufnahme von Darlehen, Wechselverbindlichkeiten und ähnlichen Rechtsgeschäften, auch wenn sie der beschlossenen Finanzierung dienen. d. Übernahme von Bürgschaften und Garantien e. Zusage von Pensionen und Gewinnbeteiligungen f. Abschluss von Anstellungs oder von Maklerverträgen sowie Abschluss von Verträgen über eine freie Mitarbeit g. Eingehung von Verbindlichkeiten im Rahmen des laufenden Geschäftes, soweit daraus Verpflichtungen i. H. v ,00 und darüber entstehen können und solche Verbindlichkeiten nicht durch einen Gesellschafterbeschluss gedeckt sind h. allen Geschäften und Handlungen, die der Betrieb der Gesellschaft nach vorstehenden Ausführungen nicht gewöhnlich mit sich bringt i. Verträge zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter oder den Gesellschaftern bzw. mit diesen verbundenen Unternehmen j. Verabschiedung der Jahresplanung und des Haushaltsplans der Gesellschaft k. Aufnahme eines Rechtsstreites, in welchem die Gesellschaft Kläger oder Beklagter ist l. Abschluss und wesentliche Änderung oder Kündigung von Generalunternehmer oder Bauverträgen 6. Die Gesellschafterversammlung kann durch Aufstellung einer Geschäftsordnung weitere Geschäfte von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen. 7. Die Planungsgruppe wird ein Bankkonto einrichten. Die geschäftsführenden Gesellschafter werden bevollmächtigt, dieses Konto bei der festzulegenden Bank für die Gesellschaft bür-

31 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 30 von 37 gerlichen Rechts zu eröffnen, im Rahmen der Kassenverwaltung dieses Konto zu führen. Ihnen wird hiermit gemeinschaftliche Kontovollmacht erteilt. 8. Die Geschäftsführungs und Vertretungsbefugnis kann einem geschäftsführenden Gesellschafter aus wichtigem Grund mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen entzogen werden. Den geschäftsführenden Gesellschafter ist vor der Abstimmung Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. 9. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, ihr Amt mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat durch schriftliche Erklärung, die an die übrigen Gesellschafter zu richten ist, niederzulegen. 10. Für ihre Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der Planungsgemeinschaft erhalten die geschäftsführenden Gesellschafter keine Aufwandsentschädigung. 11. Die Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 11 Gesellschafterversammlung 1. Gesellschafterversammlungen werden entweder von einer vorausgegangenen Gesellschafterversammlung oder von den geschäftsführenden Gesellschaftern nach Bedarf einberufen. Sie sind ferner einzuberufen, wenn mindestens drei Gesellschafter dieses verlangen. 2. Jeder Gesellschaftsanteil gewährt eine Stimme. Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist durch schriftliche Vollmacht möglich. Bevollmächtigte können hierbei nur andere Gesellschafter der Planungsgruppe sein. 3. Es wird angestrebt, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung nach Möglichkeit einstimmig oder mit möglichst großer Mehrheit zu treffen. Beschlussfassungen bedürfen in jedem Einzelfall einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. 4. Die Einladung zur Gesellschafterversammlung durch die geschäftsführenden Gesellschafter erfolgt mittels Brief oder (mit Lesebestätigung) unter Angabe einer Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen zwischen der Aufgabe des Einladungsschreibens zur Post ( -Lesebestätigung) und dem Zusammentritt der Versammlung. Durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter kann auf die Einhaltung dieser Förmlichkeiten verzichtet werden. 5. Soweit die Gesellschafterversammlung etwas anderes nicht beschließt, finden die Gesellschafterversammlungen in Wuppertal statt. 6. Eine Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Gesellschaftsanteile anwesend oder vertreten ist. Ist eine Gesellschafterversammlung hiernach nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von 14 Tagen eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese neue Gesellschafterversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Gesellschafter stets beschlussfähig. Personen, welche nicht Gesellschafter sind, insbesondere Interessenten an dem Erwerb einer Beteiligung, können durch Beschluss der Gesellschafter als Zuhörer bei der Gesellschafterversammlung zugelassen werden.

32 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 31 von 37 Die Beschlüsse der Gesellschaft sind in einem Protokoll niederzulegen, welches mindestens von drei Gesellschaftern zu unterschreiben ist. 12 Ergänzende Bestimmung Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die Bestimmungen der 705 ff. BGB. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich erreicht.

33 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 32 von 37 BAUGRUPPENVERTRAG NACHTRAG VOM 31.MAI 2011 Der Vertrag ist unter dem Dateinamen Vertrag Planungsgruppe Malerstrase GbR für die interne Öffentlichkeit der Planungsgruppenmitglieder und Interessenten auf der Internetseite veröffentlicht und abrufbar. Der Vertrag wird durch Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ständig weiter entwickelt. So wurde nur beispielsweise - der Abschnitt 3 des Paragraphen 11 per Mitgliederentscheid durch eine Bestimmung ergänzt, die den Mitgliedern ein Vetorecht zubilligt. Solche Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen des Vertrages sind für alle Neumitglieder bindend, die nach dem 6. Februar 2011, dem ursprünglichen Versionsdatum des Vertrages, unterschreiben. Zitat aus 11: Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind in einem Protokoll niederzulegen, dass von mindestens drei Gesellschaftern zu unterschreiben ist Diese Protokolle werden als Textsammlung gleichfalls auf derselben Internetpräsenz veröffentlicht, ihre Inhalte werden Vertragsbestandteil. Mit Unterschrift bestätigt jedes Neu-Mitglied, dass es diese Beschlüsse kennt, die zum Zeitpunkt seiner Unterschrift gefasst worden waren und die zu Änderungen, Erweiterungen oder Weiterentwicklung des Vertrages führen.

34 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 33 von 37 VIELE FRAGEN MIT VIELEN ANTWORTEN Wie funktioniert die Baugruppe in ihrem Ablauf ganz konkret? - zuerst loses Interesse, man informiert sich und lernt sich gegenseitig kennen - jede Partei klärt individuell mit dem Finanzierungsberater der Baugruppe, Herrn Lückmann, wie ihre Finanzplanung aussehen könnte - einzelne Personen und Familien und Wohngemeinschaften treten der Planungsgruppe bei. Jede Partei zahlt einen Einstandsbeitrag von als Anzahlung für bereits entstandene Kosten, z.b. für Vorplanungen, Abstimmungen und sonstige Auslagen. In dieser Phase ist ein Ausstieg jederzeit möglich, die Erstattung der Einlage ist nicht möglich. Diese Zahlung wird, wie alle folgenden Zahlungen sind als Abschlagszahlungen zu verstehen, sie werden verrechnet, d.h. die tatsächlichen Entstehungskosten des Bauwerkes plus seiner Neben-/Opportunitätskosten werden umgelegt, das genannte Kostenziel im Korridor zwischen und 1950 Euro pro Quadratmeter erhöht sich durch diese Zahlungen nicht. - die Planungsgruppe beschließt eine Entwurfsplanung, jeder trägt seinen Teil an den Planungskosten, prozentual zur Größe seines zukünftigen Anteils (Ausstieg jederzeit möglich, Erstattung der Einlage erfolgt bei Aufnahme eines Nachfolgers) - Dezember 2011: Grundstückskauf - jede Partei übernimmt prozentual die Grundstückskosten: , (jeder Gesellschafter wird im Grundbuch eingetragen, der Ausstieg ist nach Stellung eines Ersatzmitglieds möglich) - Bau-Antragsplanung - Aus der Planungsgruppe wird mit Grundstückskauf die Baugruppe, jedes Mitglied hat eine Finanzierungszusage - Baufertigstellung: Aus der Planungsgruppe Malerstraße wurde im ersten Schritt die Baugruppe Malerstraße die nun endgültig zur WEG-Malerstraße wird das heißt mit Baufertigstellung werden die einzelnen Mitglieder zu Eigentümern einer Wohnung mit eigenem Grundbuch Besteht die Gefahr, dass eine Baugruppe endlos diskutiert ohne jemals zu einem Ende zu kommen? Nein, wir haben einen Baugruppenzeitplan und einen Ablauf für die fälligen Entscheidungen Vorplanung: max. 12 Monate / spätestens Dez Antrags- und Ausführungsplanung: 6 Monate / spätestens Juni 2012 Bauzeit/Fertigstellung: Monate / je nach Bauweise Innerhalb der Vorplanungszeit wird die Gruppe Workshops und regelmäßige Treffen haben. Diese Zusammenkünfte werden professionell vorbereitet und moderiert und am Ende eines jeden Workshops werden Entscheidungen stehen.

35 Baugruppe Malerstrasse _ Planungsbuch _ Seite 34 von 37 Wenn Leute neu dazukommen, müssen dann alle Entscheidungsphasen wieder durchlaufen werden? Nein. Je nach Zeitpunkt zu dem man einsteigt ist man an den dann fälligen Entscheidungen beteiligt. Alle bereits getroffenen Festlegungen bilden die Grundlage, auf der dann Schritt für Schritt weiter gearbeitet wird. Wie werden die einzelnen Wohnungen verteilt? Zur konkreten Situation der Malerstrasse: Grundsätzlich werden im Entwurfskonzept die unterschiedlichsten Wohnkonzepte und Wohn-Bedürfnisse berücksichtigt. Der eine möchte hoch hinaus mit Fernblick wohnen, der andere möchte lieber zum Garten seine kleine Terrasse haben. Wir haben mit diesem Grundstück Glück: durch seine Hanglage und die Grünanlage des Friedhofs gegenüber gibt es z.t. bereits aus dem EG Aus- und Fernblick nach Süden bei gleichzeitiger Bodenhaftung Generell gilt für die Baugruppe Malerstrasse: wer zuerst kommt ma(h)lt zuerst ;-) Allerdings in einer etwas modifizierten Form, denn Wünsche, Ansprüche und Prioritäten sind nicht nur in der Gruppe sondern auch für jeden Einzelnen ein komplexes Zusammenspiel sei es die Nähe zum Aufzug, der Fernblick oder die Ebenerdigkeit mit eigenem Garten- Anteil, oder auch die langfristige Flexibilität, es kann auch der Wunsch sein, mit einer anderen Partei Tür an Tür zu wohnen Eine Baugruppe ermöglicht diese Interessen bestmöglich zu ermitteln und auszugleichen. Im Planungsvertrag ist dies folgendermaßen formuliert: Die Zuteilung von Wohneinheiten soll einvernehmlich zum Zeitpunkt des Eintritts der Gesellschafter oder zum baldmöglichen Zeitpunkt erfolgen Die Vorgehensweise der Zuteilung soll dabei wie folgt sein: 1. Versuch der Einigung, 2. zeitliche Zugehörigkeit zur Gruppe (es gilt das Aufnahmedatum), 3. Losentscheid. Der Weg ist das Ziel solche Abstimmungsprozesse sind eine gute Basis für die zukünftige Nachbarschaft, sie sind konstituierend für eine Baugruppe und machen ihre inhaltliche Qualität gegenüber einem Bauträger-Bau aus. Neben der Kostenersparnis. Wann kann ich in das Haus Malerstraße einziehen? Wenn die Gruppe den Zeit-Vorschlägen folgt: Im Sommer 2013 Gibt es Gemeinschaftsräume, -Flächen? Einen wesentlichen Beitrag zum nachbarlichen Leben stellen bei den meisten Baugruppen die Gemeinschaftsflächen in Form von einem Gemeinschaftsraum, Gemeinschaftswohnung, o.ä. dar. Im Vorentwurf ist an einen zentralen Gemeinschaftsraum/ Appartement, gemeinschaftliche Dachterrassen mit Fernblick für alle, einen Gemeinschaftshof etc. gedacht. Weitere Möglichkeiten wären gemeinschaftlich eine Sauna, eine Hobby-Werkstatt, ein Waschhaus, o.ä. zu errichten.

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